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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 7.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190500004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19050000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19050000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 7.1905
-
- Ausgabe No. 1, 7. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 2, 14. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 3, 21. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 4, 28. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 5, 4. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 6, 11. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 7, 18. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 8, 25. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 9, 4. März 1905 1
- Ausgabe No. 10, 11. März 1905 1
- Ausgabe No. 11, 18. März 1905 1
- Ausgabe No. 12, 25. März 1905 1
- Ausgabe No. 13, 1. April 1905 1
- Ausgabe No. 14, 8. April 1905 1
- Ausgabe No. 15, 15. April 1905 1
- Ausgabe No. 16, 22. April 1905 1
- Ausgabe No. 17, 29. April 1905 1
- Ausgabe No. 18, 6. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 19, 13. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 20, 20. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 21, 27. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 22, 3. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 23, 10. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 24, 17. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 25, 24. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 26, 1. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 27, 8. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 28, 15. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 29, 22. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 30, 29. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 31, 5. August 1905 1
- Ausgabe No. 32, 12. August 1905 1
- Ausgabe No. 33, 19. August 1905 1
- Ausgabe No. 34, 26. August 1905 1
- Ausgabe No. 35, 2. September 1905 1
- Ausgabe No. 36, 9. September 1905 1
- Ausgabe No. 37, 16. September 1905 1
- Ausgabe No. 38, 23. September 1905 1
- Ausgabe No. 39, 30. September 1905 1
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 44, 4. November 1905 1
- Ausgabe No. 45, 11. November 1905 1
- Ausgabe No. 46, 18. November 1905 1
- Ausgabe No. 47, 25. November 1905 1
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 51, 23 Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1905 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 7.1905
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Sonnabend, den 14. Januar 1903. VII. Jahrsane- DerJfande/sgärfner. Verantwortlicher Redakteur: py 7 y ,) . r - Für die Handelsberichte und «ermann Pii z , J^dnaelS'Zeitungjur den deutschen (jartenbau. denöttoFrhanacker,ieh: ep g Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig - Gohlis Leipzig-aohiis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222« der Postzeitungsliste bezogen werden. Der,Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark &—. as latt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner 1 * 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Was gehört zu einer angemessenen Gehilfenwohnung? In den letzten Monaten des alten Jahres hat wieder einmal das „Wohnungselend der Gärtnergehilfen“ auf der Tagesordnung der Qe- hilfenbewegung gestanden. Die Gehilfenwoh nungen im lieben Deutschen Reiche werden als elende Mauselöcher, als öde, kalte, verfallene Buden, als enge, feuchte, finstere Winkel hin gestellt, gegen welche die Schlaf- und Wohn räume des landwirtschaftlichen Gesindes ja ge radezu Boudoirs und Prunkgemächer sein müssen. Man hat Enqueten veranstaltet, natür lich nur in den Gärtnereien, wo noch Miss stände aus alter Zeit bestehen und man hat nun von solchen Einzelfällen auf das Ganze geschlossen und im allgemeinen erklärt: Die Wohnräume der Gärtnergehilfen befinden sich in einem unwürdigen Zustande. Dabei wird eben das gute Kind mit samt dem Bade aus geschüttet. Man braucht den Entrüstungsrummel gegen die Gehilfenwohnungen, um die Ge müter aufzuregen zu der für das Frühjahr ge planten „Propaganda der Tat“, auf die sich die Prinzipale ja schon gefasst gemacht haben. Aber es hiesse direkt Vogel-Strauss-Politiktrei- ben, wenn wir bestreiten wollten, dass nicht Miss stände im Logis- und Kostwesen tatsächlich ver einzelt vorhanden wären. Nur gegen die Uebertrei- bungen, die aus einzelnen Uebelständen für das Ganze gefolgert werden, müssen wir protestieren. Wir sind in der Neujahrsnummer des „Allg. Deutschen Gärtnervereins“ wegen unsrer Aus lassungen über die Gehilfenwohnung und Kost zitiert worden. Man hat folgenden Satz aus Nr. 47 des VI. Jahrgangs unsres „Handelsgärt ner“ an die Spitze eines Artikels gestellt, der die Ueberschrift: „Was der Logiszwang in der Gärtnerei zeitigt“, trägt: „Hat der Raum eine angemessene Grösse, ist sauber gehalten und gibt ausreichendes Licht, im Winter auch den nötigen Schutz gegen Kälte, so sind die Bedingungen erfüllt, welche in Wahrung beiderseitiger Interessen gestellt werden können. Die Kost soll schmackhaft und nahrhaft sein.“ Was hier gesagt ist, das vertreten wir noch heute. Im einzelnen ist dazu aber noch fol gendes anzuführen. Es kann von jedem Gehilfen verlangt werden, dass er einen Raum angewiesen erhält, der ihm den nötigen Luftraum gibt. Wenn z. B. enge Kammern auf dem Boden angewiesen werden, in denen knapp das Bett Platz hat, so dass sich der Gehilfe kaum im Raume anziehen und waschen kann, so stehen wir nicht an, dies als einen Misstand zu bezeichnen, der der Ab hilfe bedarf. Auch die feuchten, düsteren Kellerwohnungen oder Kabinen im Vorraum eines Gewächshauses verwerfen wir, weil sie allen hygienischen Anforderungen widerstreiten. Wenn Schlafräume angewiesen werden, die überhaupt kein Fenster haben und höchstens durch eine Lucke in der Türe einen kümmer lichen Lichtschein erhalten, so bedarf es keiner weiteren Erwähnung, dass der Gehilfe hier auf Abhilfe dringen kann. Ebenso ist es mit einer zu feuchten Wohnung. In der „Allgemeinen Deutschen Gärtnerzeitung“ wird eine Wohnung geschildert, die „so feucht ist, dass das Wasser an den beiden Aussenwänden herunterläuft, Stiefel, Anzüge usw. innerhalb kurzer Zeit ver stockt sind und sich niemand erwärmen kann“. Beruht das auf Wahrheit und hat die Ueber- treibung nicht auch bei dieser Schilderung Pate gestanden, so wird es keinem Prinzipal ein fallen, diesen Zustand als einen regulären zu bezeichnen. Ebensowenig wird man durch löcherten Fussboden, zersprungene, mit Papier verklebte Fensterscheiben, niedrige Käfige, in denen der Gehilfe nicht aufrecht stehen kann, usw. als „angemessene Wohnungen“ bezeichnen können. Das fällt keinem einsichtsvollen Prin zipal ein. Was ist denn aber oft der Grund, dass solche Wohnräume noch angewiesen werden müssen? Wo solche Uebelstände herrschen, da handelt es sich meist um alte Gärtnereien, deren Baulichkeiten ein halbes Jahrhundert und mehr hinter sich haben, und das weiss doch jeder, dass eben früher die Gehilfenwohnungen wie die des Gesindes sehr stiefmütterlich behandelt wurden und selbst bei grossen hochgeachteten Firmen keinen „Komfort“ aufwiesen. Die heutigen Prinzipale werden das bestätigen, wenn sie an ihre eigene Lehrlings- und Gehilfenzeit zurückdenken. Nun soll da mit einem Male Wandel geschaffen werden. Ja, die Wohn- und Schlafräume für die Gehilfen lassen sich nicht über Nacht mit Hilfe guter Märchengeister aus der Erde zaubern. Der Handelsgärtner muss aber in diesem Fall mit den alten Räumen noch rechnen, bis einmal ein Umbau oder Neubau in seinem Betriebe notwendig wird und er dann für bessere, der Neuzeit entsprechende Räumlichkeiten für seine Angestellten Sorge tragen kann. Wenn der Raum nicht heizbar ist, so hat das nichts auf sich, wenn es sich nur um den Schlafraum handelt, während sich der Gehilfe im übrigen mit in den Räumen der Familie seines Arbeit gebers aufhält. Auch der Umstand, dass Zement- oder Steinfussboden vorhanden ist, kann an sich nicht zu berechtigter Klage Anlass geben, wenn nur sonst der Schlafraum in ordentlichem Zu stande befunden wird. Wenn man darüber klagt, dass ein Baum vor dem Fenster oder grünes Gesträuch Schatten in den Raum wirft, so ist dies ebenfalls unbeachtlich, wenn nicht überhaupt die Lichtzufuhr abgeschnitten wird. Nicht zu billigen dagegen wäre es, wenn das Fenster direkt auf den Komposthaufen hinaus geht, so dass dessen faulige Dünste in das Wohn- und Schlafgemach hineindringen. Da kann un bedingt Aenderung durch Verlegung des Kompost haufens gefordert werden. Man sieht, die Be schwerden aus Gehilfenkreisen stellen begründete und unbegründete Wünsche dar. Wenn der Zugang erst durch einen Raum führt, in dem Gerätschaften gelagert sind oder sich Samen vorräte befinden, so braucht das nicht erst zum Gegenstand einer Beschwerde gemacht zu werden. Eine berechtigte Anforderung des Gehilfen ist es, wenn er verlangt, dass das Zimmer-In ventar in ordentlichem, sauberem Zustande sich befindet. Das Inventar kann einfach sein. Es braucht keine echtnussbaumene französische Bett stelle mit Luxuswäsche sich darin zu befinden. Aber das Bett muss sauber gehalten sein und tatsächlich keine „Pritsche“ sondern eine „Ruhe stätte“ bilden. Ein Strohsack reicht aus. Es müssen nicht Rosshaar- oder Sprungfedern-Ma- tratzen sein. Aber das Stroh muss in den gehörigen Zwischenräumen ersetzt, das Bett ordentlich ge macht werden, damit der Gehilfe nach des Tages Last und Hitze die notwendige Nachtruhe findet. Ein grober Unfug ist es, wenn zwei Gehilfen in einem Bett schlafen müssen. Es war früher in der guten alten Zeit viel üblich und man fand nichts weiter dabei. Aber dieses Zusammen schlafen ist gesundheitswidrig,ganz abgesehen von den etwaigen moralischen Bedenken, die sich da gegen vorbringen lassen. Dass der Gehilfe sein Bett für sich hat, ist die Mindestbedingung, die er stellen kann. Desgleichen muss ein ver schliessbares Möbelstück zur Aufnahme der Uten silien vorhanden sein, die der Gehilfe nicht frei umherliegen lassen will. Wenn der Tisch aus einer alten Kiste besteht, der Stuhl keine Lehne hat und „auf schwachen Füssen“ steht, das Wasch becken defekt ist, oder für 4 Personen nur 1 Waschbecken zur Verfügung gestellt wird, so sind das in der Tat Misstände, die wir nicht gutheissen können. Denn wenn auch die Be schaffung der ausreichenden Räumlichkeiten aus den oben angeführten Gründen oft Schwierigkeiten bereiten mag, für ein einfaches, aber ordent liches Inventar kann jeder Prinzipal sorgen. Hier fehlt es dann nur an dem guten Willen, und der Gehilfe kann die Stellung verlassen, wenn ihm nicht ein anständiges Unterkommen bereitet wird. Nun hatte die „Allg. Deutsche Gärtnerzeitung“ in ihrer neuesten Nummer etwa 18 Fälle herauszuzupfen, welche Hamburg und Umgegend betreffen. Wir hegen begründeten Zweifel, ob hier nicht der „guten Sache“, d. h. der Gehilfenagitation zu Liebe, die Farben etwas sehr dick aufgetragen worden sind. Und wenn dies nicht der Fall wäre, so würde dadurch doch nur bewiesen sein, dass es eben einzelne Betriebe gibt, wo die Gehilfen nicht ein an ständiges Unterkommen finden, wo nicht die nötige Sorgfalt auf die Wirtschaft verwandt wird. Daraus aber gleich zu schliessen, „dass wohl kaum eine Gehilfenwohnung in Hamburg und Umgegend zu finden ist, welche den hygie nischen und ästhetischen Anforderungen ent spricht“, das heisst doch in Siebenmeilenstiefeln marschieren und etwas allzukühn „in die Vollen“ gehen. Und wenn es den Gehilfen gelingt, noch mehr solche vereinzelte Fälle von Wohnungs- Unzulänglichkeiten aufzutreiben und in den Fachblättern festzunageln, gibt ihnen das ein Recht, nun das ganze System des Logis- und Kostwesens, wie geschehen, zu verurteilen, und daraus, dass einige Prinzipale noch nicht für eine angemessene Unterkunft sorgen, das Recht abzuleiten, dieses Logis- und Kostwesen selbst als ein verwerfliches Institut hinzustellen? Das ist denn doch weit über das Ziel hinaus geschossen. Man mag einzelne Uebelstände, welche das Logis- und Kostwesen mit sich bringt, da, wo sie sich zeigen, geissein und Abänderung verlangen, aber man mag nicht gegen die Einrichtung an sich zu Felde ziehen, die so notwendig ist, dass an ihre allgemeine Abschaffung niemals zu denken ist. Wenn Die bewährtesten Rosen-Neuheiten der letzten Jahre. II. Noch beinahe schwieriger als bei den Tee rosen ist die Auswahl der bewährtesten Rosen sorten unter der grossen Zahl von Neuheiten, mit welchen die Klasse der Teehybriden be reichert worden ist. Durch die freundliche Unterstützung einer Reihe von hervorragenden Rosenzüchtern und Kultivateuren ist es uns möglich, auch hier ein Urteil über die besten Sorten zu geben, soweit dieselben schon er probt worden sind. Es ist bekanntlich beson ders bei den Rosen nicht leicht, schon im ersten oder zweiten Jahre ein abschliessendes Urteil über ihren Wert und ihre speziellen Eigenschaften abzugeben, und die Erfahrung hat schon in vielen Fällen gezeigt, dass heute hochgeschätzte Rosen langer Zeit bedurft haben, ehe sie so gewürdigt wurden, wie sie es ent sprechend ihren Eigenschafteu verdient hätten. Als Beispiele hierfür können wir die Sorten Mme. Abel Chatenay, Mme. Jules Grolez und in gewissem Sinne Frau Karl Druschhi an führen. Bei der zuerst genannten hat es ganz besonders lange gedauert, bis sie sich allgemein eingeführt hat, und heute wird sie fast aus nahmslos als eine der besten Rosensorten ge rühmt. Es liessen sich aber auch noch eine Reihe anderer Beispiele nennen, bei denen sich ähnliche Verhältnisse gezeigt haben. Trotzdem werden wir nun versuchen, aus der grossen Zahl der neuen und neuesten Tee-Hybriden die besten hervorzuheben und mehr oder weniger zu beschreiben. Eine kurze Besprechung der beiden schon genannten Hybriden ist aus dem angeführten Grunde, dass dieselben erst in neuerer Zeit bekannter geworden sind, auch hier noch be rechtigt. Die Rose Mme. Abel Chatenay stammt schon aus dem Jahre 1891 und stellt eine Kreuzung zwischen Dr. Qrül und Victor Verdier dar. Die Pflanzen zeichnen sich durch einen gesunden und kräftigen Wuchs aus, und sind ausserordentlich reich und dankbar blühend. Die langgestreckte Knospe ist von äusserst ge fälliger Form und öffnet sich schön spiral förmig. Die mittelgrossen Blumen halten sich lange im halberblühten Zustande, die Petalen sind dabei leicht nach innen gebogen. Die Farbe ist ein schönes Karminrosa mit blass zinnoberrosa, lachsfarbig schattiert und im Innern mit kräftigeren Tönungen. Da die Blumen auch auf langen, festen Stielen sitzen, haben wir es hier in jeder Hinsicht mit einer Schnitt sorte ersten Ranges zu tun, die nicht genug empfohlen werden kann. Noch fast grösseres Lob gebührt der herrlichen Teehybride Mme. Jules Grolez, die nicht nur eine vorzügliche Schnitt-, sondern auch Gruppensorte ist. Die Pflanzen sind sehr stark wachsend und ent wickeln ein gesundes Laub, sie zeichnen sich aber vor allen Dingen durch ihre ausserordent liche Reichblühigkeit aus. Die tadellos gebaute Blume hält sich im halbgeöffneten Zustande sehr lange, ihre Farbe ist ein prachtvolles, leb haftes Chinesischrosa. Wie sehr diese wertvolle Sorte in neuerer Zeit geschätzt wird, geht be sonders auch daraus hervor, dass sie sowohl in den angepflanzten Rosarien und den ver schiedenen Sonderausstellungen abgeschnittener Rosen in Düsseldorf zu denjenigen Sorten zählte, die man am häufigsten sah. Und trotz dem dieselbe schon im Jahre 1896 von dem französischen Rosenzüchter Guillot in den Handel gegeben wurde, haben sie viele Rosen liebhaber erst im vorigen Sommer in Düssel dorf kennen und ihren Wert schätzen gelernt, und vielen anderen ist sie heute noch nicht bekannt. Schon bedeutend schnellere Ver breitung hat durch Peter Lambert-Trier die Geschwindsche Züchtung Gruss an Teplitz erfahren. Die andauernd reichblühenden Pflan zen haben einen schnellen, kräftigen Wuchs und sind besonders charakteristisch durch das glänzende lederartige, im jüngeren Stadium metallisch bronzerote Laubwerk, das gegen Krankheiten, besonders gegen Mehltau wider standsfähig ist. Die Farbe ist ein leuchtend Scharlach bis Zinnoberrot mit feuerrotem Samt und hat die gute Eigenschaft, dass sie nie einen bläulichen Ton annimmt Gruss an Teplitz wird stets eine gesuchte Gruppensorte bleiben, die sich nicht so leicht durch etwas Besseres verdrängen lassen dürfte. Unter den neuen Sorten des Jahres 1899 hat sich Mme. Ravary als eine recht wertvolle Schnitt- und Gruppenrose bewährt. Ihr Wuchs ist sehr kräftig und die Pflanzen blühen auch reich und anhaltend. Die lange Knospe ist von goldgelber Farbe und geht im Aufblühen in Orangegelb über. Ganz bedeutend hat die Zahl der Tee-Hybriden seit dem Jahre 1900 zugenommen. Zuerst erwähnen wir die Welter- sehe Züchtung Apotheker Georg Höfer, eine Kreuzung zwischen Mme. Caroline Testout und Mme. Lombard. Sie hat sich als eine dank bare und anhaltend blühende Sorte bewährt, die auf festen aufrechten Stielen einzeln bis zu dreien langgestreckte Knospen hervorbringt. Die Blumen sind gross, stark gefüllt, von schöner fast kugeliger Form, wohlriechend und helleuchtend purpurrrot. Die Pflanzen wachsen kräftig und sind auch wegen ihrer schönen gesunden Belaubung hevorzuheben. Als Schnitt- und Treibrose verdient diese Sorte besondere Empfehlung. Eine Züchtung des selben Jahres wie die eben genannte ist die feurig rot blühende Liberty. Ueber ihre Eigen schaft und ihren Wert haben wir im „Handels gärtner“ schon des öfteren berichtet. Neueren Datums sind sodann die beiden Sorten Franz Deegen und Friedrich Harms, die der gleichen Abstammung sind und sich auch vollständig gleichen, aber da von zwei Züchtern fast zur gleichen Zeit in den Handel gegeben und verschieden benannt, in den Ka talogen unter den beiden oben angeführten Namen verzeichnet sind. Beide haben den vollen Bau der Blumen von Kaiserin Auguste Viktoria, von der sie herstammen und sind auch in der Farbe gleich. Die Knospe hat ganz die schöne Form der Kaiserin. Die Blumen sind einzeln, aufrechtstehend auf langen Stielen und von zartgelber Farbe mit kräftig orangegelber Mitte. Auch im Wuchs und in der Belaubung kommen sie der Kaiserin Auguste Viktoria gleich. Vor allen Dingen ist an diesen Sorten auch die ausserordentliche Reichblütigkeit hervorzu heben und ohne Zögern kann man sie zu den besten Züchtungen des Jahres 1901 zählen. Als eine wertvolle Neuheit desselben Jahres kommt Mme. Viger in Betracht, da nach den bisher gemachten Erfahrungen bis jetzt durch aus günstige Urteile über dieselbe gefällt wur den. Entstanden durch Kreuzung der beiden Sorten Heinrich Schultheiss und G. Nabonnand ist sie besonders als Treib- und Schnittrose zu empfehlen. Der Strauch ist kräftig wachsend, die Triebe sind lang und bringen fast immer nur einzelne Knospen von schöner gestreckter Form hervor. Die Blume öffnet sich schön dachziegelförmig und ist von schöner zartrosa Farbe. Rand und Rückseite der Petalen jedoch sind silberig weiss. Eine sehr empfehlenswerte Rose des Jahres 1901 ist die von Belle Sieb recht stammende Hinnersche Züchtung Pharisäer. Sie gleicht sowohl im Wuchs wie im Laubwerk ihrer Stammsorte, und zeichnet sich dabei durch unaufhörliches Remontieren bis spät in den Herbst hinein aus. Der Wuchs der Pflanzen ist sehr kräftig und vor allen Dingen leidet
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