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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 14. Sonnabend, den 4. April 1908. X. Jahrgang. DerJiandelsgär/ner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Handels - Zeitung für den deutschen Gartenbau. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5,—; für das Ausland Mark 8,—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends, — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg, für die fünfgespaltene Petitzeile. Protestbewegung gegen die völlige Sonntagsruhe. Im Handelsleben ist gegenwärtig ein heftiger Streit um die Sonntagsruhe entbrannt, der sich an den neuen Entwurf einer Gewerbeordnungs novelle über die Sonntagsruhe im Handelsge werbe anschliesst. Auch für die Handelsgärtner, die neben ihrem gärtnerischen Betrieb offene Verkaufsstellen, Blumenläden usw, unter halten, ist diese Bewegung von Interesse. Wir haben in „Aus der Zeit — für die Zeit“ die neuen Vorschriften, welche die Regierung plant, bereits kurz erwähnt. Der § 41a, Abs. 1 er hält folgende Fassung: „Soweit nach den Bestimmungen der §§ 105b „bis 105 h Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter „im Handelsgewerbe, einschliesslich des nach „Art des Handelsgewerbes eingerichteten Ge- „schäftsbetriebes von Konsum- und anderen „Vereinen und Gesellschaften an Sonn- und „Festtagen nicht beschäftigt werden dürfen, „darf in offenen Verkaufsstellen ein „Gewerbebetrieb an diesen Tagen „nicht stattfinden.“ Damit ist nichts Neues vorgeschrieben, vielmehr ist nur eine bessere Fassung gewählt worden. Schwerer und einschneidender ist dagegen die Aenderung in § 105 b, Abs. 2 der Gewerbeord nung. Hier ist folgende Fassung vorgeschlagen : „Im Handelsgewerbe, einschliesslich des nach „Art des Handelsgewerbes eingerichteten Ge- „schäftsbetriebes von Konsum- und anderen „Vereinen und Gesellschaften, dürfen Ge- „hilfen, Lehrlinge und Arbeiter, vor- „behältlich der Bestimmungen in den „§§ 105c und 105e an-Sonn- und Fest- „tagen überhaupt nicht beschäftigt „werden.“ Damit ist im Prinzip für das Handelsgewerbe die völlige Sonntagsruhe eingeführt und die Beschäftigung während fünf Stunden, welche bisher, ausgenommen am ersten Oster-, Pfingst- und Weihnachtstag, stattfinden durfte, ist aufgehoben. Gesetzlich gibt es keine Sonntagsarbeit mehr. Ausnahmen von dem Gebot der völligen Sonntagsruhe soll es allerdings geben. Es sind das die Ausnahmefälle, welche bisher schon eine längere als fünfstündige Beschäftigung zu liessen, nämlich Arbeiten bei Notfällen, bei der Inventur, zur Bewachung und Instandhaltung des Betriebes, um den regelmässigen Fortgang desselben nicht zu beeinträchtigen, zur Ver hütung des Verderbens von Rohstoffen und zur Beaufsichtigung des Betriebes, soweit er an Sonn- und Festtagen stattfinden darf. Ausserdem kommt noch § 105 e in Frage, welcher in der neuen Fassung lautet: „Für Gewerbe, deren vollständige oder teil- „weise Ausübung an Sonn- und Festtagen „zur Befriedigung täglicher, oder an diesen „Tagen besonders hervortretender Be- „dürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist, „ . . , können durch Verfügung der höheren „Verwaltungsbehörde Ausnahmen an den „in § 105 b getroffenen Bestimmungen zuge- „lassen werden. Die Regelung dieser Be- „Stimmungen hat unter Berücksichtigung der „Bestimmungen des § 105 c, Abs. 3 zu er- „folgen. „Für alle oder einzelne Zweige des Handels- „gewerbes darf neben den nach Abs. 1 zu- „gelassenen Ausnahmen mit der jederzeit „widerruflichen Genehmigung der Auf- „Sichtsbehörde durch Beschluss eines weiteren „Kommunalverbandes oder in Ermangelung „eines solchen Beschlusses durch Beschluss „einer Gemeinde, an Sonn- und Festtagen, „mit Ausnahme des ersten Weihnachts-, Oster- „und Pfingsttages, eine beschränkte Be- „schäftigung zugelassen werden und „zwar: „1) für die letzten beiden Sonntage vor „Weihnachten bis zur Dauer von 10 Stunden, „jedoch nicht über 7 Uhr abends hinaus. „2) für drei weitere Sonntage und Festtage, „an denen örtliche Verhältnisse einen er- „weiterten Geschäftsverkehr erforderlich ma- „chen, bis zur Dauer von 6 Stunden, je- „doch nicht über 4 Uhr nachmittags hinaus. „3) für die übrigen Sonn- und Festtage bis „zur Dauer von 3 Stunden, jedoch nicht „über 2 Uhr nachmittags hinaus. „Die auf Grund der Bestimmungen im Abs. 3 „zugelassenen Beschäftigungsstunden im Han- „delsgewerbe sind, unter Berücksichtigung „der für den öffentlichen Gottesdienst be- „ stimmten Zeit so festzusetzen, dass die Be- „schäftigten am Besuche des Gottesdienstes „nicht gehindert werden. Die Festsetzung „der Beschäftigungsstunden kann für ver- „schiedene Zweige des Handelsgewerbes ver- I „schieden erfolgen. Der Bundesrat trifft über „die Voraussetzungen und Bedingungen der „Zulassung der in den Absätzen 1 bis 3 be- „ zeichneten Ausnahmen und über den Um- „fang der Ausnahmen nähere Bestimmungen; „diese sind dem Reichstag bei seinem näch- „sten Zusammentritt zur Kenntnisnahme mit- „zuteilen.“ Der Entwurf enthält also eine bedeutende Verschärfung der bisherigen Vorschriften über die Sonntagsruhe, aber er lässt doch die Möglich keiten zu, einer völligen Sonntagsruhe nach englischem oder amerikanischem Muster ent gegenzuwirken. Für Blumengeschäfte läge die Sache folgender massen: Gesetzlich ist zwar jede Sonntagsarbeit verboten. An Sonn- und Festtagen tritt aber das Bedürfnis zum Einkauf von Blumen und Pflanzen bei der Bevölkerung besonders hervor. Es ist deshalb der höheren Verwaltungs- behörde nachgelassen, für die Inhaber von Blumengeschäften einen Ausnahmezustand her beizuführen. Sie darf also die Sonntagsarbeit gestatten, aber auch drei Stunden und nicht über 2 Uhr nachmittags hinaus. Auch darf der Besuch des Gottesdienstes durch die Be schäftigung nicht beeinträchtigt werden. Damit wäre für Blumengeschäfte nur diefünfstündigeBeschäftigungsdauerauf drei Stunden herabgesetzt, vorausgesetzt, dass die höheren Verwaltungsbehörden auch anerkennen, dass Blumen und Pflanzen zu den jenigen Artikeln gehören, für welche an Sonn- und Festtagen ein besonderes Bedürfnis vor waltet. Für die letzten beiden Sonntage vor Weihnachten und drei weitere Sonntage, wo der Geschäftsverkehr ein reger ist, z. B. Toten sonntag, Allerseelen usw., kann dieBeschäftigungs- dauer dann auch auf 10 bezw. 6 Stunden er weitert werden. Wo aber ein solches Bedürfnis nicht aner kannt wird, da kann eine Ausnahme von der völligen Sonntagsruhe, äusser bei den gesetz lich aufgeführten, unaufschiebbaren Arbeiten, nur durch einen Gemeindebeschluss, orts statutarisch, bezw. durch Beschluss eines weiteren Kommunalverbandes herbeigeführt werden, was natürlich ohne Kämpfe und Schwierigkeiten nicht abgehen wird. So werden die Vorschriften, wenn sie auch gerade für die Inhaber von Blumengeschäften nicht zu Besorgnissen Anlass geben können, doch auf jeden Fall für den Geschäftsverkehr hinderlicher und erschweren der wirken, so dass auch wir die Neuerungen nicht etwa sympathisch begrüssen. Dass der Reichstag sich schon in gegenwärtiger Tagung mit der Novelle beschäftigen wird, erscheint ausgeschlossen, dagegen wird der Bundesrat die Ausnahmen von der Sonntagsruhe in zwischen immer ordnen. Die Protestbewegung seitens der selbständigen Kaufleute und Ge werbetreibenden gegen die neue Regelung der Sonntagsruhe hat mit ziemlicher Schärfe ein gesetzt und auch der Handelstag hat kürzlich die ganze Neuerung verworfen. Die Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin haben erklärt, dass es eine Verschlechterung des Zustandes sei, wenn die Möglichkeit einer Sonntagsarbeit nicht mehr gesetzlich festgelegt sei, sondern nur von kommunalen Beschlüssen abhänge. Die Chemnitzer Gewerbekammer erblickt in der Novelle eine schwere Schädigung des Handelsgewerbes. Sie meint, dass der Um stand, dass die Angestellten Sonntags nur noch 3 Stunden und nicht über 2 Uhr hinaus be- s chäftigt werden dürfen, dieLandbevölkerung von den Städten abziehen und infolge dessen den Hausierhandel befördern werde. Das letztere betont auch der Handels verein zu Lüneburg, der noch folgendes hin zufügt: „Die fortdauernde Beunruhigung hin sichtlich der Sonntagsruhe erregt in kauf männischen Kreisen vielfach Verstimmung.“ Auch die Handwerkskammer zu Weimar protestiert gegen den schwer schädigenden Eingriff in die Erwerbs Verhältnisse des gewerbetreibenden Mittelstandes. Des gleichen der „Verein zum Schutz für Handel und Gewerbe" in Augsburg. Der „Verein für bürgerliche Interessen" in Krefeld sprach sich in einer Resolution namentlich im Interesse der Ladengeschäfte gegen ein grundsätz- liches Verbot der Sonntagsarbeit im Handels gewerbe aus und trat für die Aufrechterhaltung der gegenwärtig gültigen Vorschriften ein. Die Handelskammer Elberfeld erklärte sich einstimmig gegen eine völlige Sonntagsruhe, die nicht nur eine schwere Schädigung des Kleinhandels bedeute, sondern auch eine Be einträchtigung des Fremdenverkehrs in allen den Städten nach sich ziehen werde, die Einkaufsplätze für die Ortschaften eines weiten Umkreises sind. Die Zulassung des Geschäfts- Zur Sichtung des Chrysanthemum=Sortiments. Von R. Stavenhagen-Rellingen. I. In den Nummern 11 und 15 des vorigen Jahrganges wurde in zwei grösseren Artikeln der besten neueren Chrysanthemum gedacht. In dem letzten dieser Artikel „Die Chrysanthe mum in der Fachpresse des Auslanndes" wurde auch eine nach den Hauptfarben geordnete Uebersicht der am meisten verbreiteten Sorten mit Einschluss der neueren Varietäten in Aus sicht gestellt. Diese Uebersicht soll dieser Ar tikel bringen. Dabei sind auch die Urteile verschiedener Fachleute über die auffälligsten auf den grossen Chrysanthemum-Ausstellungen des Auslandes gezeigten Neuheiten mit ver wertet. In Deutschland fand bekanntlich im Vorjahre überhaupt keine grössere Schau statt, die den Chrysanthemum im besonderen ge widmet war. Bei der immer mehr anschwellenden Zahl neuer Sorten beginnt man auch im Auslande mehr Wert auf Wuchs, Haltung und Wider standsfähigkeit derselben Wert zu legen und beurteilt Neuheiten nicht mehr einseitig nach der Grösse und Schönheit der Blumen. Nach Möglichkeit wurden daher nur Sorten von gutem Wuchs und verhältnismässig leichter Kultur berücksichtigt. Die Vorliebe für ein fache Chrysanthemum nimmt entschieden zu. Auch in Deutschland wird man endlich mehr darauf aufmerksam. In England macht sich ausserdem eine Vorliebe für Sorten mit mittel grossen Blumen bemerkbar. Die grosse Masse der Sorten, die in den Handel kommen, sind Oktober- und November- blüher. Natürlich haben die frühblühenden Sorten, die vor der eigentlichen Hauptsaison in Flor treten, ebenso wie die Spätblüher, unter Umständen einen besonderen Wert. Deshalb sind am Schlüsse einige solcher Sorten beson ders nahmhaft gemacht, in der Hauptsache ist aber diese Uebersicht den eigentlichen Winter- und Spätherbstblühern gewidmet. Besonderes Aufsehen erregen überall die Sorten mit grünlichen Blumen. Zu den älteren bekannten Sorten wie Mme. Edm. Roger, Sybaris, Meerleuchten, Florence Davis sind neu hinzugetreten: Sada Yacco, Maud Jeffe ries, Guy Hamilton, Princesse Mafalda, Lou- lou Charvet und Edith de Clausonne (Heraud 1906). Letztere soll von besonders leichter Kultur sein. Unter den reinweissen Chrysanthemum der letzten Jahre war Mad. Renee Oberthür wohl eine der hervorragendsten. Von den letzten Neuheiten werden Miss Clay Frick, der Sport der W. Duckham, Praesident Fallieres und Solange am meisten genannt. Solange soll aber im Blattwerk leicht kränkeln und wird dies der Verbreitung der Sorte grossen Abbruch tun. In Deutschland wird Mile. Mar guerite (Desjouis) als Ersatz der Princesse Alice de Monaco empfohlen. Ziemlich ver breitet ist von neuen weissen Sorten bereits die Massenschnittsorte Money Maker. Als bewährte Neuheit unter den riesenblumigen ist Mrs. A. T. Miller zu bezeichnen. Im übrigen behaupten sich die beiden ballförmigen Sorten Princesse Alice de Monaco und Miss Alice Byron trotz der grossen Zahl neuerer Sorten bis auf weiteres. Selbst die noch älteren Western King, Souvenir d’une amie und Mad. Gustave Henry werden noch immer geschätzt, während Niveus und Simplicity in den Hinter grund getreten sind. Die japanischen rein weissen Mad. Philippe Rivoire, Mile. Anna Debono, Mad. John Perraud, sowie die spät blühende Duchesse d’Orleans und Madame Louis Remy waren niemals sehr verbreitet, können aber als bewährte Sorten für Schau blumenzucht und zur Anzucht von Schaupflanzen gelten. Nicht gering ist die Zahl der mattrosen roten Sorten, die man vielfach nur als weiss bezeichnet. Sie sind aber selten und meist nur in halb erblühten Zustande reinweiss und gehen beim Verblühen in rahmfarben oder matt rosa über. In dieser Farbengruppe haben wohl Mad. Paolo Radaelli, La Gracieuse und Mer- maid die weitaus grösste Verbreitung erlangt. Auch Nellie Pockett kann man hierher rechnen, obwohl sie oft gelblich getönt erscheint. Nur teilweise bekannt geworden sind Mile. Mar guerite de Mons, Germaine, Mile. Clementine Touzet, die namentlich in Amerika geschätzt ist, Mrs. C. M: Paige, Etoile de Lyon und Souvenir de Calvat Pere. Unter den Neu heiten der letzten Jahre zeigen Mad. Magne, Mad. Vigneau. Mile. Simon Jossier, Presi dent Loubet, Mad. Therese Charvet und W. Wells eine ähnliche Tönung. Sie werden von mehreren Seiten sehr gelobt; die wertvollste neue mattrosenrote Sorte dieser Gruppe scheint aber Excelda zu sein. Wenn wir im rosenroten Farbengebiete bleiben, haben wir als zarte Tönungen in Rosa zunächst die bekannten Mrs. Barkley, Mad. Gabrielle Debrie, Rayonnant, Satin Rose, Mile. Marie Liger und ganz besonders die infolge ihrer vortrefflichen Eigenschaften schnell verbreitete W. Duckham. Ein inten sives reines Rosa, etwa in der Art wie eine Rose Mad. Caroline Testout ist bei dem Chry santhemum überhaupt selten. Meist ist das Rosa lila oder fleischfarben schattiert. Es ist deshalb schwer, die rosenroten Sorten richtig zu gruppieren. Mad. Draps-Dom, W. Pascoe, Mrs. Coombes und selbst die noch mehr violett getönten Viviand Morel und Mad. E. Solandt sind als mehr oder weniger hell-lila- rosa hierher zu rechnen. Als Typ dieser Farbengruppe möchte ich die alte, noch immer viel gezogene La Triomphante bezeichnen. Die neue Mrs. Miriam Hankey soll Mrs. Barcley, Douceur Angevine dagegen der Viviand Morel ähneln. Ein bedeutend kräftigeres Rosa finden wir bei den einander ähnlichen Mrs. Geo. Mileham und E. G. Oliver. Ebenso zeigen Nellie Bean, die früblühende Mad. Henri Douillet, Emily Toners, Mrs. Walter Jinks und die vorzügliche Dr. Engelhard eine leb haft rosenrote Färbung. Ganz vereinzelt be kannt geworden ist die sehr alte, aber vor zügliche Margot, eine der am leichtesten wachsenden Sorten, die fast noch heute kultur wert erscheint. Es ist dieser Sorte wie der gleichwertigen weissen, grünlich behauchten Gladys Routh ergangen. Beides sind so recht Sorten für den kleinen Handelsgärtner, dennoch habe ich sie bisher nur bei Grosszüchtern ge funden. Unter der grossen Zahl neuer Sorten, die in eine dieser beiden Farbenklassen — hell oder dunkelrosa — einzureihen sind, nenne ich: Mad. Archdeacon, Mad. Valley Des- meseretz, Mad. de Mazi'eres, Mad. G. Haure, Mad. Toussaint Charvet, Mad. L. H. Cochet, Mons. Loiseau-Rousseau, Mons. Sintilhes, Mad. Lasies, sowie die von vielen Seiten warm empfohlene Rose Poitevine. Eine Gruppe für sich bilden die rosen roten oder fleischfarbigen Chrysanthemum mit grünlicher Schattierung. Solche sind Femina, Souvenir de Cologne, Mad. de la Verteville, Guy Paget und Tokio. Lady Conyers, N. C. Jubilee, die dieser ähnliche neue Ami Bergeret, die kräftig ge tönte, sehr wertvolle Sappho und F. A. Cob bold werden ebenfalls meist schlechthin als
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