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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 13. Sonnabend, den 28. März 1908. X. Jahrgang. Derjfandelsgärlner. "“Hermhann’puz, Handels - Zeitung für den deutschen Gartenbau. Fötothaiackn, Leipzig- Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner" kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr; für Deutschland und Oesterreich-Ungam Mark 5.—; für das Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends, — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner" 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile, Wie denken wir über die Arbeitskammern? Unter den sozialen Fragen, welche den Reichstag beschäftigen und in den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu lebhaften Debatten Veranlassung gegeben haben, steht die Frage der Einigung von Arbeitskammern obenan. Wir haben ihrer bislang nur in kurzen Mitteilungen gedacht. Indessen ist die Frage doch so wichtig, dass wir ihr auch im Interesse der Handelsgärtner an dieser Stelle einmal näher treten müssen. Die Forderung der Ar beitskammern ist nicht neuen Datums. Sie ist von den Arbeitnehmern schon seit einer langen Reihe von Jahren erhoben worden, und die Regierungen haben sich eigentlich niemals gegen dieselben ausgesprochen, so dass man sie schon immer erwarten konnte. Nunmehr ist der angekündigte Gesetzent wurf über die Arbeitskammern ja auch im „Reichsanzeiger“ veröffentlicht worden. Schon in den Kaiser-Erlassen von 1890 war eine solche Vertretung der Arbeiter in Aussicht ge stellt. Die Frage war aber, ob man Arbeiter kammern, d. h. Kammern, in denen nur die Arbeitnehmer vertreten sind, wählen solle, oder paritätische, in denen Arbeitgeber und Arbeit nehmer zusammenstehen. Man hat sich jetzt für die paritätischen Arbeitskammern ent schieden, fürwelche übrigens die gärtnerischen Arbeitnehmer, soviel wir uns entsinnen, von vornherein ihr Votum abgegeben haben. Erst in letzter Zeit haben die Gewerkschaften plötz lich wieder die Parole für die reinen Arbeiter kammern ausgegeben, womit sie aber nur wenig erreichen werden. Als die Aufgabe der Ar- beitskammern wird in § 2 des Entwurfs die Pflege des wirtschaftlichen Friedens und die Wahrnehmung der gemeinsamen ge werblichen und wirtschaftlichen Inter essen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezeichnet, und diese Aufgabe ist allerdings weit sicherer, ja wohl überhaupt nur durch paritätische, nicht aber durch einseitige Arbeiter kammern zu erfüllen. Zur gleichen Hälfte sollen die Arbeitskammern aus Arbeitgebern und Ar beitnehmern bestehen und die Wahlen beider Vertreter von jeder Kategorie für sich vollzogen werden, und zwar die Vertreter der Arbeit geber von den Vorständen der zuständigen ge- | werblichen Berufsgenossenschaften, die Vertreter der Arbeitnehmer von den Mitgliedern der ständigen Arbeiterausschüsse. Dieser Wahl modus soll offenbar vermeiden, dass die Zahl der ohnehin vielen Wahlen im Deutschen Reiche und die damit verbundenen politischen Wahl kämpfe nicht unnötiger Weise vermehrt werden. Würden sie doch gerade bei diesen Wahlen sehr heftig entbrennen. Im grossen ganzen lässt sich nicht bestreiten, dass der Gesetzes entwurf einen sozialen Fortschritt bedeutet und wir verstehen eigentlich nicht recht, wie der Ausschuss des Verbandes der deutschen Berufs genossenschaften bei seiner Tagung in Berlin jetzt dazu kommen konnte, den ganzen Ent wurf schlankweg abzulehnen. Auch in den verschiedenen Zweigen der Gärtnerei weiss man zur Genüge aus den Lohnbewegungen, wie notwendig es ist, eine staatliche Organisation zur Sicherung des sozi alen Friedens zwischen Arbeitgebern und Ar beitnehmern zu errichten. Die Streiks haben auch auf dem Gebiete der gärtnerischen Berufs arbeit schon viel Unheil angerichtet und mit den besonders gebildeten Einigungsämtern sind bisher nicht immer die besten Erfahrungen ge macht worden. Die Befugnisse der Arbeits kammern in den §§ 3, 4 und 6 des Entwurfes laufen alle darauf hinaus, bei Streitigkeiten, Arbeitseinstellungen oder auch nur geäusserten Wünschen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis zu vermitteln. Die Arbeitskammern treten als Einigungsamt ein, wenn es an einem hierfür zuständigen Gewerbegericht fehlt. Da beide Teile in demselben völlig gleichberechtigt sind, ein Ueberwiegen der Arbeitgeber oder Arbeit nehmer also ausgeschlossen ist, glauben wir, dass man von den Arbeitskammern bessere Resultate erzielen wird. Jedenfal’s ist der Versuch gemacht, die Aufgabe praktisch zu lösen, die Wirkung wird sich erst in der Praxis zeigen müssen. Eine wesentliche Frage ist es aber, für welche Gruppen von Arbeit nehmern die Arbeitskammern errichtet werden sollen. Als Arbeitnehmer sollen die als gewerb liche Arbeiter im Sinne des Titels VII der Gewerbeordnung anzusehenden Personen in Betracht kommen. Hierzu werden auch etwaige Heimarbeiter gerechnet. Auf dem Gebiete der Gärtnerei würde also wieder eine Teilung statt zufinden haben, die bekannte Teilung in ge werbliche und landwirtschaftliche Betriebe. Nur die Arbeitnehmer in gewerblichen Gärt nereien würden von dem Gesetz über die Arbeitskammern betroffen werden, während die Gehilfen und Gartenarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben ausserhalb des Rahmens desselben stehen würden. Als Arbeit geber sollen alle Unternehmer von Betrieben gelten, welche als gewerbliche im Sinne der Gewerbeordnung anzusehen sind, sofern sie mindestens eine als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes zu betrachtende Person regelmässig das Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres (Saisonarbeiter) beschäftigen. Dabei werden den Unternehmern nach dem Vor gänge des § 12, Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze vom 30. Juni 1900 ihre gesetzlichen Vertreter und die bevollmächtigten Leiter ihrer Betriebe gleichgestellt. Für die Gliederung der Arbeitskammern kam zunächst in Frage, ob nach örtlichen Bezirken Kammern zu errichten sind, die alle Gewerbezweige umfassen oder ob eine fachliche Gliederung, wie bei den Berufs genossenschaften, vorzuziehen ist. Der Ent wurf hat sich für das Letztere entschieden. Wenn eine lebensfähige Organisation geschaffen werden soll, so muss dafür gesorgt werden, dass sie sich praktischer Arbeit widmet und mit ihren Beratungen und Beschlüssen auf tat sächlichen, ihren Mitgliedern aus eigner Er fahrung vertrauten Verhältnissen fusst. In der gleichen Weise hat sich ja bisher schon über wiegend die freiwillige Bildung von Organi sationen der Arbeitnehmer zur Vertretung ihrer Interessen vollzogen. Auch wenn man die einzelnen Obliegenheiten, die den Arbeits kammern zugewiesen werden können, ins Auge fasst, ergeben sich mannigfache Vorzüge der fachlichen Gliederung. Bei den Beratungen der Arbeitskammern werden vielfach die be sonderen Verhältnisse in einem bestimmten Gewerbezweige von entscheidender Bedeutung sein. Es muss deshalb dahin gestrebt werden, dass in dieser Hinsicht die erforderliche Sach kunde in jeder Arbeitskammer vorhanden ist. Ferner darf in fachlich gegliederten Arbeits kammern auch am ehesten die gerechte Würdi gung der verschiedenen Standpunkte sowie eine verständnisvolle Förderung der beruflichen Interessen, welche Arbeitgeber und Arbeit nehmer auf gewerblichem und wirtschaftlichem Gebiete miteinander verbinden, erwartet werden. Auch werden die Staats- und Gemeindebe hörden für die Lösung ihrer auf gewerblichem und wirtschaftlichem Gebiete liegenden Aufgaben sachverständige Unterstützung in den Arbeits kammern um so besser finden, je mehr deren Mitglieder auf den jeweilig in Betracht kommen den Gebieten fachkundig sind. Auch im staat lichen Interesse ist daher auf die Errichtung fachlicher Arbeitskammern Wert zu legen. Wir würden sonach für die gewerblichen Garten baubetriebe auch eine gärtnerische Arbeits kammer zu erwarten haben. Der Gliederung der Arbeitskammern nach Gewerbezweigen müssen nun natürlich auch Wahlrecht und Bedingung der Wählbarkeit ent sprechen. Hier kann nun die auf dem Ge biete der Unfallversicherung bereits bestehende Organisation der Berufsgenossenschaften benutzt werden. Diese Organisation umfasst ja im wesentlichen das gesamte deutsche Gewerbe, soweit in einzelnen Betrieben eine grössere Zahl von Arbeitern beschäftigt wird. Sie hat sich auf den mannigfachen, ihr zugewiesenen Gebieten der Förderung des Wohles der Arbeit nehmer vorzüglich bewährt und es darf von dem in ihr betätigten opferfreudigen Gemein sinn der Unternehmer erwartet werden, dass sie zum Besten des Gewerbezweiges und seiner Arbeitnehmer auch bereit sein werden, die verhältnismässig nicht bedeutenden Kosten der Arbeitskammern zu tragen. Für die gewerb lichen Gärtnereien besteht freilich der Miss stand, dass sie durch Gesetz den landwirt schaftlichen Berufsgenossenschaften zuerteilt sind, wie die landwirtschaftlichen Betriebe. Aber auch diese Schwierigkeit wird und muss sich überwinden lassen. Im übrigen sind die Handwerkskammern mit ihrer Organisation auch für die Arbeitskammern vorbildlich gewesen. Man hat dem Entwurf einen Vorwurf gemacht, der nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen ist. Man hat es als einen Fehler be zeichnet, dass sich der Kreis der Arbeitnehmer auf die gewerblichen Arbeiter im engeren Sinne der Gewerbeordnung beschränkte und deshalb wieder sehr erhebliche Teile der Arbeitnehmer schaft auch in dem Rahmen dieser einen Ein richtung keine Vertretung erhielten. Dadurch werde die ganze Einrichtung wieder Stückwerk, denn einer solchen Arbeitskammer müsse die Einiges über Pflanzenschutz. Von Dr. Arno Naumann-Dresden. III. Die Vorteile einer Organisation des gärtnerischen Pflanzenschutzes. Durch die Frag e-Stelle üb er Pflanzen schutz, welche diese Zeitung eingerichtet hat, und welche nochmals den Lesern dieses Blattes empfohlen sei, wird unsere Auskunftsstelle für gärtnerischen Pflanzenschutz am Kgl. Botanischen Garten zu Dresden sicher- Hch wirksam unterstützt werden und einzelne Schädigungen des Gartenbaues im Königreich Sachsen werden uns dadurch sicherer bekannt gegeben; aber für ein Gesamtbild der Schädigungen unseres sächsischen Gartenbaues sind diese Eingänge doch zu willkürlich und lückenhaft. Nach dreijähriger Tätigkeit kann ich mit teilen, dass von weiten Gebieten unseres Vater landes Anfragen nicht vorlagen. Man darf wohl kaum annehmen, dass diese Gegenden gerade die gesündesten seien. Infolge der Nähe der Auskunftsstelle erhielt ich naturgemäss die meisten Anfragen aus dem Dresdner Kreis, zumal aus der Gartenstadt Dresden selbst, und zwar innerhalb der Jahre 1906 und 1907: 114. Dagegen verschwinden die Zahlen aus anderen Kreisen: Leipziger Kreis 17, Zwickauer Kreis 5, Chemnitzer Kreis 10, Bautzner Kreis 8. Diese Gleichgültigkeit in den Gärtner kreisen gegen unsere Bestrebungen ist eigentlich recht betrüblich, fast be schämend gegenüber der Landwirtschaft. Für die Praxis sowohl wie für die Wissen schaft würde aber ein möglichst lückenloser Ueberblick über die Krankheitsgebiete von höchster Bedeutung sein. Ein solcher ist aber nur möglich, wenn, entsprechend der Ausbreitung gärtnerischer Betriebe, über das ganze Land ein immer tätiges Netz von Beobachtungsstellen sich aus spannt. Diese Beobachtungsstellen müssen durch Männer besetzt werden, welche ein gewisses Mass pflanzenpathologischer Kenntnis besitzen und ausserdem mit den gärtnerischen Vereinen in engster Fühlung stehen. Dieselben müssen aber auch ein warmes Herz für das Wohl und Wehe des Gärtnerstandes haben und, da ihre Tätigkeit ehrenamtlich ist, auch einige Zeit der guten Sache opfern können. Solche Männer werden sicherlich unter den Gärtnern selbst aufgefunden, aber auch Lehrer, seien sie an einer Gartenbau- oder anderen Schule tätig, dürften mit Erfolg darum ange gangen werden. Es wäre wünschenswert, wenn sich der Ausschuss für Gartenbau beim Landeskultur rat um die Besetzung dieser Sammelstellen und um die Auswahl der Personen annähme. T. J. Heinrich Sei del-Laubegast teilt mir auf An frage mit, dass sich der Gartenbau-Verband für das Königreich Sachsen und der Landesverband der Handelsgärtner Deutschlands gemeinsam dieser wichtigen Frage widmen wollen, ja dass sich schon einzelne Obmänner der Verbands gruppen zur Uebernahme von Beobachtungs stellen bereit erklärt haben. Zur Erreichung eines möglichst vollständigen Beobachtungsnetzes, würde ich folgende säch sischen Orte als Beobachtungsstellen Vorschlägen : Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen, Bautzen, Zittau, Annaberg, Aue, Königstein, Grossenhain, Oschatz, Döbeln, vielleicht auch Coswig und Meissen, Zur Instruktion der gewählten Beobachter genügen im allgemeinen die in meinem ersten Artikel No. 9 bekannt gegebenen Tatsachen. Dennoch sind an sie noch besondere Wünsche zu stellen. Der Beobachter soll nicht nur ihm unbekannte, beziehentlich neu auftretende Krankheiten an unsere Dresdner gärtnerische Auskunftsstelle melden, sondern er soll über alle ihm auffallenden Krankheiten berichten. Dabei sind Mitteilungen erwünscht, welche die in No. 9 S. 3 empfohlenen Punkte berücksichtigen. Als besonders wichtig hebe ich nochmals hervor: 1. Angaben über Zeit des Auftretens, bezügl. Erlöschens einer Krankheit. 2. Angaben über die Ausdehnung der Schädigung und die Schnelligkeit ihrer Ver breitung. 3. Angaben über die Wirkungsweise em pfohlener Bekämpfungsmittel. 4. Angaben über die jeweilige Witte rungslage. NB. Hierüber sei bemerkt, dass Mitteilungen über sommerliche Nebeltage, über Regenperioden und über vorherrschende Windrichtungen be sonders willkommen sind, weil sie für die Praxis wichtige Schlüsse zulassen. Durch Befolgung dieser Vorschläge wird ein wertvolles statistisches Material gewonnen, welches für Praxis und Wissenschaft folgende überaus wertvolle Ein- und Ausblicke gewährt: 1. Es gibt eine Möglichkeit, den jeweiligen Verbreitungsbezirk einer Krankheit annähernd abschätzen zu können. Durch die Amtsblätter dieses Bezirkes, natürlich auch durch den „Handelsgärtner“, kann alsdann über das genaue Krankheitsbild und über empfehlenswerte Bekämpfungsmittel recht zeitig Mitteilung gemacht werden. Auch der Rückgang der Krankheit kann zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden, vielleicht unter Hin weis auf diejenigen Faktoren, welche das Er löschen der Krankheit zu begünstigen scheinen. Ein sich hieran knüpfender Meinungsaustausch von Fachleuten wird nur anregend wirken, 2. Man wird durch diese statistischen Daten einen tieferen Einblick ge winnen in die klimatischen Bedin gungen, unter denen gewisse Krank heiten einen epidemischen Charakter annehmen. 3. Das statistische Material ge stattet weiterhin den Fortschritt der Krankheit sowohl nach Umfang als nach Ausbreitungsrichtung zu be stimmen. Hierdurch lernt man die mutmasslichen Wanderstrassen der Krankheiten kennen, und wird unter Berücksichtigung der empfohlenen Witterungsangaben (Windrichtung, Trockenheit, Feuchtigkeit) in den Stand gesetzt, den gefähr deten Gebieten rechtzeitig vorbeugende Mass regeln bekannt zu geben. 4. Bei Krankheiten, welche durch Import eingeschleppt sind, kann bald möglichst auf verdächtige Bezugslän der und vor bestimmten Bezugsquellen gewarnt werden. 5. Bekämpfungsmittel, welche sich im Krankheitsgebiet besonders wirk sam erwiesen haben, können öffent lich empfohlen werden. Da sich diese Beobachtungen nicht nur über Sachsen, sondern über das Reich erstrecken sollen, muss der hohe volkswirtschaftliche Wert dieser Massnahmen einleuchten, zumal bei einer gut geleiteten Organisation können ganz zweifellos grosse gärtnerische Werte gerettet werden. Die „Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft“, der wir so manche segensreiche Anregung ver danken, hat vor etwa 3 Jahren dem Reichs amt des Inneren vorgeschlagen, die Beobach tung der Pflanzenkrankheiten und die Ver-
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