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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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aber keinesfalls der einzige Weg zur Erzielung der gewünschten Genauigkeit, sondern die Revision des gesamten Materials geschieht durch eine alljährlich wiederholte Berichtigung durch Vertrauensmänner und Behörden an den Orten selbst. Wenn man bedenkt, dass es sich hierbei um etwa 7000 Orte handelt, wird man die Schwierigkeit und Kostspieligkeit dieser Arbeit zu schätzen wissen. Eine interessante Neuerung der letzten Auflage ist die Markierung der Mitglieder des „Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands", die im laufenden Text durch einen Stern vor dem Namen gekennzeichnet sind. Diese Ein richtung wird nicht nur für die Verbandsmit glieder selbst, sondern auch für jeden anderen Benutzer des Buches willkommen sein. Die Zugehörigkeit zum Verbände bietet doch bei gänzlich unbekannten Adressen einen, wenn auch nicht unbedingt massgebenden, so doch nicht von der Hand zu weisenden Anhalt für die Beurteilung der Firma. Was den Inhalt des Kalenders anbetrifft, so ist dieser von Anfang bis zu Ende auf die Bedürfnisse des gärtnerischen Handels verkehrs zugeschnitten. Aus dem Inhalte sind hervorzuheben: eine Uebersicht über den Gartenbauhandel im Jahre 1907, die „Kleine Rechtskunde“, die in gedrängter Form die wichtigsten Gesetzesvorschriften und Rechts verhältnisse, soweit sie den gärtnerischen Be trieb berühren, behandelt, ausführliche Tabellen über sämtliche Zollsätze für Gartenbaupro dukte in allen europäischen Ländern und Nord amerika, aus dem Kapitel Schiffahrtsverkehr die Tarifsätze für lebende Pflanzen, Säme reien etc. Auch die beiden Abschnitte über das Postwesen und den Eisenbahnverkehr sind nicht etwa blosse Auszüge aus anderen derartigen Handbüchern, sondern berücksich tigen in jeder Weise den gärtnerischen Ver kehr im besonderen. Beispielsweise sind die bei den einzelnen Staaten verschiedenen Vor schriften bezüglich der Reblausatteste genau berücksichtigt; andere Einfuhrbeschränkungen sind auch unter der Rubrik „Gartenbauzölle“ mit aufgeführt. — Jedenfalls wird das Buch in seinen beiden Teilen nicht nur grösseren Versandgeschäften gute Dienste leisten, sondern ist selbst jedem kleineren Handelsgärtner, der seinen Betrieb über die engen Grenzen seines Wohnortes hinaus ausdehnen will, ein wert voller Ratgeber und ein zuverlässiges Nach schlagebuch in allen postalischen und den Bahn verkehr betreffenden Fragen. Der Preis beträgt für beide Bücher, zusammen bezogen, nur Mk. 3,— und muss mit Rücksicht auf den gebotenen vielseitigen Inhalt und die gute Ausstattung als recht mässig bezeichnet werden. Für diejenigen, denen beide Bücher noch un- bekannt sind, sei hinzugefügt, dass es sich nicht um dickleibige, schwere Bände handelt, sondern infolge des handlichen Taschenbuchfor mates können beide Bücher im Geschäfte und auf Reisen leicht in der Tasche untergebracht werden. Rundschau. Handel und Verkehr. — Die Ausfuhr der Niederlande nach Deutschland in Blumenzwiebeln, Knollen und Wurzelgewächsen hat im Jahre 1906 einen Gesamtwert von 2 604 000 Gulden repräsentiert. — Paketverkehr nach Japan. Seit 1. Oktober können Postpakete bis zum Ge wicht von 5 kg nach Japan auch auf dem Wege über Russland befördert werden. Wert angabe bis 2400 Mk. ist zulässig. Das Porto beträgt, ohne Rücksicht auf das Gewicht 4,60Mk,, die Versicherungsgebühr 24 Pf. für je 240 Mk. des angegebenen Wertes. Den Sendungen sind 6 Zollinhaltserklärungen beizufügen. — Die Handelskammer zu Graudenz schlägt in einer Eingabe an den Reichstag eine Abänderung der Postordnung dahin vor, dass das Versenden von Zeitungsexemplaren mit Inseratenrechnungen zur Drucksachen taxe ausdrücklich gestattet wird. — Geheizte Güterwagen. Mit Rücksicht auf die grossen Schäden, die in den letzten Jahren frostempfindliche Eisenbahnfrachtgüter durch die strenge Kälte erlitten haben, werden von den preussischen Eisenbahnverwaltungen gegenwärtig wieder Erwägungen über die Mög lichkeit der Einführung von geheizten Güter wagen angestellt. Wir haben darauf schon im „Handelsgärtner“ hingewiesen. Sind doch gerade die Gartenbauartikel die frostempfind lichsten. Bayern hat, wie wir bereits früher im ,Handelsgärtner" berichteten, jetzt Versuche angestellt, und es heisst, dass dieselben ein günstiges Resultat gehabt hätten. Die mit Heizanlagen ausgerüsteten Güterwagen sollen zur Beförderung von Lebensmitteln, Blumen und Pflanzen usw. dienen; — Statistische Anmeldescheine. Nach den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande vom 7. Februar 1906 dürfen ältere statistische Anmeldescheine nur bis Ende des Jahres 1908 verwendet werden. Die in den Händen des Publikums befindlichen gestempelten Ausfuhranmeldescheine älterer Art (d. h. die jenigen, auf deren Rückseite sich sieben Er läuterungen befinden) werden von den Post anstalten vom 1. Januar 1908 ab kostenlos gegen gestempelte Anmeldescheine neuer Art (d. h. solche, auf deren Rückseite 13 Erläu terungen abgedruckt sind) umgetauscht. — Der Verband polnischer Obst- und Gemüse-Produzenten mit dem Sitz in War schau hat sich im letzten Jahre mit Erfolg der Organisation des Obsthandels angenommen. Von dem Bedarf Warschaus, der etwa jähr lich auf 300 000 Pud (100 000 Ctr.) frisches Obst angegeben wird, kommt nur ein kleiner Teil aus den inneren Gouvernements und dem Auslande. Der grösste Teil wird vielmehr von Obstzüchtern im alten Königreich Polen, die hauptsächlich Weichselkirschen, Erdbeeren und anderes Beerenobst auf den Markt bringen, produziert. Um dem Zwischenhandel, der die Preise drückt und dabei das Obst ausser ordentlich verteuert, entgegenzutreten, hat sich in Warschau eine Gesellschaft für den kommissionsweisen Obsthandel gegründet, die von ihren Produkten im ersten Jahre etwa 40 000 Rbl. frisches Obst absetzte und trotz der annehmbaren Preise einen Reinertrag von etwa 1000 Rbl. erzielte. Der Verband will diese Organisation noch weiter ausbauen und über das ganze Königreich Polen ausbreiten. — Der Aussenhandel Deutschlands mit Italien. Es zeigt sich sowohl in der Ausfuhr sowie in der Einfuhr eine beträchtliche Zu nahme. Während im Jahre 1896 Italien von uns Waren im Werte von 83,6 Millionen Mk. bezog, erreichte unsere Ausfuhr im Jahre 1906 230,9 Millionen Mk. Äusser Erzeugnissen der Metall-, Textil- und chemischen Industrie kommen besonders Maschinen und Maschinenteile hier bei in Betracht. Italien lieferte uns 1896 Waren in Höhe von 132 Millionen Mk,, während der Wert 1906 auf 241 Millionen Mk. stieg. Die wichtigsten Exportartikel für Italien sind Rohseide, denn wir erhielten davon allein im vorletzten Jahre für 105,2 Millionen Mk., ausserdem kommen noch Hanf, Südfrüchte, Obst und Gemüse, sowie alle Erzeugnisse der Landwirtschaft in Frage. Auf jeden Fall haben unsere Beziehungen mit Italien eine beachtens werte Steigerung erfahren. Rechtspflege. — Der Streit um den Grenzbaum. Ein interessanter und ebenso kostspieliger Prozess wird gegenwärtig bei Essen-Ruhr ausgefochten, Es stand dort auf der Grenze zweier Grund- stücke ein Baum, der von dem einen der Be sitzer für 18 Mk. verkauft worden ist. Der andere Mitbesitzer beanspruchte von dem Gelde die Hälfte und strengte einen Prozess an, der zu seinen Gunsten entschieden wurde. Das Landgericht zu Osnabrück urteilt im entgegen gesetzten Sinne, wonach der Verkäufer der alleinige Besitzer ist, doch auch hiergegen ist Berufung beim Oberlandesgericht zu Celle eingelegt, welches nun endgültig zu entscheiden hat, wer im Rechte ist. Es stehen auch hier wie häufig die Kosten in keinem Verhältnis zu der Höhe des Streitobjektes, — Ist ein stark eingerissener Wechsel noch gültig? Das Oberlandesgericht Posen hat entschieden, dass ein stark durchgerissener Wechsel, bei dem der Riss sogar in die Wechsel summe hineingeht, als vernichtet anzusehen ist, also nicht mehr im Klagewege geltend gemacht werden kann. Also Vorsicht bei der Aufbe wahrung von Wechselurkunden! — Pfändung eines unter Eigentums vorbehalt auf Abzahlung verkauften und nicht völlig bezahlten Gegenstandes. Es waren Frühbeetfenster gepfändet, von denen sich der Lieferant das Eigentumsrecht vorbe halten hatte. Der pfändende Gläubiger wollte den Restbetrag für die Fenster zahlen. Der Lieferant derselben wies dies aber zurück und verlangte Freigabe, da die Fenster noch sein Eigentmn seien. Das Landgericht I in Berlin hat jedoch anders entschieden und die Pfän- dung für ordnungsgemäss erklärt. Der Eigen tumsübergang sei nur bis zur völligen Zahlung aufgeschoben. Die Zahlung aber solle ja durch den Gläubiger geleistet werden, so dass der Lieferant volle Befriedigung erhalte. Der Pfand gläubiger brauche auch die gepfändeten Gegen stände nicht freizugeben. — Gilt die Sparkasseneinlage als Vor behaltsgut? Ein Gärtner hatte von seiner Frau ein Sparkassenbuch über 3000 Mk., das dieser gehörte, zu einer Kautionsstellung erhalten, als er einen Vertrauensposten in einer grossen Züchterei übernahm. Die Frau hatte sich dabei schriftlich ausbedungen, dass sie sich das Eigentum an dem Sparkassenbuch vorbehalte. Die Einlage sollte nur dann ab gehoben werden dürfen, wenn der Ehemann aus einer Unterschlagung ersatzpflichtig würde. Der Empfänger der Kaution erklärte sich da mit auch einverstanden. Als aber nach einiger Zeit das Sparkassenbuch dem Manne wieder zurückgegeben wurde, da man Vertrauen zu ihm gefasst hatte, gab derselbe es seiner Frau nicht zurück, sondern behielt es und hob sich einen Teil der Einlage ab. Es brachen des halb Differenzen aus und die Frau klagte gegen den früheren Kautionsempfänger auf Heraus gabe des Buches, eventuell auf Schadenersatz. In der ersten Instanz wurde die Frau abge wiesen mit der Begründung, das Geld sei kein Vorbehaltsgut. Der Mann sei daher berechtigt gewesen, das Buch für die Ehefrau in Empfang zu nehmen. Anders stellte sich das Ober landesgericht, welches annahm, dass das Spar kassenbuch der Firma als Vorbehaltsgut über geben worden sei. Die Firma wurde ver- urteilt. Das Reichsgericht endlich schloss sich wieder der Anschauung des Landgerichts an. Das Sparkassenbuch sei kein Vorbehalts gut und der Ehemann berechtigt gewesen, das Buch in Empfang zu nehmen. Die Frau des Gärtners habe sich also lediglich an diesen zu halten. — Weigerung eines Arbeitnehmers, aus einer Organisation auszutreten. Der Kläger war mit noch mehreren Mitarbeitern einer christ lichen Gewerkschaft beigetreten. Am 20. Februar liess der Beklagte den betreffenden Arbeit nehmern sagen, dass sie aus dem christlichen Verband austreten müssten, widrigenfalls er ihnen kündigen werde. Am 28. Februar wieder holte der Arbeitgeber diese Erklärung und fügte hinzu, die Gehilfen müssten in 14 Tagen auf hören, wenn sie seiner Weisung nicht nach gekommen seien. Kläger trat nicht aus und wurde am 11. März entlassen. Der Lohn wurde ihm bis 15. März gezahlt. Er klagte nun auf weitere Lohnzahlung, da die Aeusserung des Prinzipals vom 28. Februar nicht als rechts wirksame Kündigung angesehen werden könne, weil das geäusserte Verlangen gegen die Be stimmungen über die Koalitionsfreiheit (§ 152, 153 der Gewerbeordnung) verstossen. Das Gewerbegericht Recklinghausen wies die Klage ab. Nach der heutigen Rechtslage sei das Verhalten des Beklagten kein rechtswidriges. Der § 152 der Gewerbeordnung spreche nur von der Aufhebung der gesetzlichen Verbote und Strafbestimmungen gegen die sogenannte Koalitionsfreiheit, während der § 153 denjenigen unter Strafe stellt, der einen anderen durch Drohung usw. bestimmt oder zu bestimmen sucht, an den Verabredungen seiner Genossen teilzunehmen oder ihn zu verhindern sucht, von denselben zurückzutreten. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor. Der Beklagte bezweckte mit seiner Kündigungsandrohung nur den Aus tritt der Arbeiter aus einer Organisation, ein Fall, der in § 152, 153 nicht vorgesehen ist. — Deutliche Kündigungen! Der Inhaber eines Blumengeschäftes hatte eine Reklame in einem Strassenbahnwagen bestellt. Der Vertrag lief vom 4. Oktober 1904 auf 2 Jahre und es wurde vereinbart, dass das Vertrags Verhältnis sich auf weitere 2 Jahre verlängern solle, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf eine Kün digung erfolge. Der Geschäftsinhaber kam im Februar 1906 mit einer Rate in Verzug und schrieb auf die Rechnung: „Gleichzeitig wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich von dem Vertrage entbinden würden, um weitere Ratenzahlungen zu sparen, da für mich diese Reklame gar keine Wirkung bis jetzt gehabt hat.“ Die Gesellschaft erwiderte aber, dass sie ihn zu ihrem Bedauern von dem Vertrage nicht entbinden könne. Die Raten wurden nur bis zum 4. Oktober 1906 bezahlt. Auf die Klage der Gesellschaft wandte der Blumen- miden etc. zu recht schöner Handelsware bei einem nur geringen Ausfall. In gutem feuchten Lehmboden nach dem Abräumen 2 Jahre Ruhe, wieder auf 70 cm rigolt, tüchtig mit Kuhmist gedüngt, wurden, trotzdem la Wildlinge verwendet sind, bei bester Bodenpflege ein klägliches Resultat bei Aepfeln und-Birnen erzielt. Von den stark wachsenden Sorten Roter Trierer Weinapfel haben von 160 nach dreimaligem Rückschnitt erst 68 Kronenhöhe erreicht, der Rest ist ge- sund, aber doch Ausschuss. Von 150 Lands berger Rtten. haben nach zweimaligem Rück schnitt nur 2, nach dreimaligem 22 Kronen höhe bekommen. 150 Harberts Rtten. brachten nach zweimaligem Rückschnitt 23 gute Bäume nach dreimaligem noch 43 Stück auf Kronen höhe, der Rest ist nichts wert. Von 100 Rheinischer Bohnapfel haben nach dreimaligem Rückschnitt erst 16 Kronenhöhe und bei 100 mit Roter Eiserapfel okulierten, im 5. Herbst erst 10 Stück 2,40 m Höhe erreicht. Ganz ähnlich verhält es sich bei anderen Quartieren, Ueberall wo man hinhört, wird man von erfahrenen Berufs-Obstbaumzüchtern bestätigt erhalten, dass Baumschulquartiere zweimal hintereinander mit Obstbäumen bestellt, schlechte Resultate zeitigten. Selbst erstmals vorzüglich bestandene Quartiere mit bestem Baumschul boden vor der Wiederbepflanzung rigolt, selbst mit Kompost und Kalk reichlich gedüngt, sind zumeist nicht mehr rentabel. Das anfängliche Wachstum der Unterlagen und Veredlungen befriedigt wohl, aber bald wird der Jahrestrieb schwächer und kürzer. Besonders schwach wachsende Sorten wie Cox Orange- Rite, auch Canada-Rtte. blieben bald zurück und Fusi- cadium, Meltau. Blattläuse etc. befällt alle Sorten. Vor 5 Jahren ist kein Hochstamm ver kaufsfertig zu ziehen, so oft muss der Geschäfts- ! mann 50 °/ 0 Ausfall infolge schwacher Ware rechnen. Auch in der kurzen Baumschul betriebszeit für Hochstammzucht scheinen doch rasch äusser Humus gewisse Nährstoffe von den einzelnen Obstarten dem Boden entführt zu werden, die sich nicht so bald und so leicht ersetzen lassen, und deren Fehlen auch noch gar nicht richtig erforscht ist. Kompostdüngung hilft dem Uebel am ersten ab, aber wo diesen in Massen hernehmen? Ausserdem ist doch Düngung zu teuer. Jedenfalls muss man auch im Baumschulbetriebe einen Wechsel in der Obstart eintreten lassen. Vorher aber eine Ruhepause von mehreren Jahren einhalten, erst Tiefpflügen oder Rigolen und dann in der Zeit regelmässig düngen, Hackfrüchte und Getreide bauen, aber dann bei der zweiten Anlage, Kernobst nach Steinobst folgen lassen oder umgekehrt, event. Zwergobst oder Gehölze. Jedenfalls sollte sich hier mit künstlichen Düngemitteln in Verbindung mit Jauche bei richtigen Versuchen bald ein bestimmtes Resul tat des Erfolges feststellen lassen, viel eher und sicherer, als wie im landwirtschaftlichen baummüden Gelände. Im Lehrgang der Obstbauleute in Lübeck ist wiederholt hervorgehoben worden, dass Praxis und Theorie noch nicht wissen, was Bodenmüdigkeit eigentlich ist. Die unteren Bodenschichten sollen gewissermasen vergiftet, „verstänkert“ sein, wie damals Obstbaukonsulent Rebholz sich ausdrückte. Wissenschaft und Praxis sollten auch hier Hand in Hand das' Wesen des Uebels zu ergründen suchen und | auf Mittel sinnen, dasselbe zu beseitigen. Es ist wohl leicht gesagt: „Nur immer frisches Land nehmen.“ Welcher Baumpächter hat das aber in genügender Menge zur Verfügung? Die Er- Werbung, auch Erpachtung ist heutzutage meist; zu kostspielig für den Baumschulenbetrieb, I wenn nicht oft überhaupt unmöglich. Möge 1 der neue „Bund der deutschen Baumschulenbe sitzer“ auch diesen Teil der Existenzfrage auf die vorderste Seite seines Programmes setzen zum Segen vieler Berufsgenossen. Viola cornuta-Hybriden, Diese Viola cornuta-Hybriden, auf welche wir bereits vor einigen Wochen im „Handelsgärtner“ empfehlend hingewiesen haben, sind in Eng- land sehr beliebt, in Deutschland dagegen leider zumeist unbekannt. Sie sind aus Kreuzungen von Viola cornuta mit Viola tricolor (Stief mütterchen) hervorgegangen und haben die Widerstandsfähigkeit der Viola cornuta be halten und von den Viola tricolor den ge drungenen Wuchs und die schöngeformten Blumen geerbt. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen die Winterkälte, ebenso wie die Haltbarkeit der Blumen gegen ungünstiges Wetter im Sommer (z. B. bei andauerndem Regen) machen die Viola cornuta-Hybriden besonders wertvoll. Während die Blumen der Viola tricolor bei regnerischem Wetter oft sehr leiden und unansehnlich wer den, ist dies bei den Hybriden ausgeschlossen; das liess sich recht zutreffend besonders im letzten regnerischen Sommer beobachten. Die Blütezeit der Viola cornuta hybr. be ginnt im zeitigsten Frühjahr und dauert unauf hörlich bis spät in den Herbst hinein. In Eng land findet man eine Menge Varietäten vor, jedoch viele Sorten darunter, die keinen Samen bringen und deshalb durch Stecklinge vermehrt werden müssen. In Deutschland beschränkt man sich wohl im allgemeinen auf die samen tragenden Sorten, die auch vollkommen für unsere Ansprüche genügen. Die hauptsäch lichsten dieser Sorten sind: Blue Perfection, Admiration (purpurviolett), White Perfection, Lutea splendens, Feenkönigin (hellblau mit weissem Rand), veilchenblau, schwefelgelb, Lord Beaconsfield (purpurviolett, obere Petalen weiss). Die Aussaat wird am einfachsten wie bei den Stiefmütterchen im August-September oder Februar-März unter Glas vorgenommen. In diesem Herbst übergab die Firma Martin Grashoff-Quedlinburg, welche sich mit der Kultur dieser Viola cornuta - Hybriden als Spezialität befasst, dem Handel zwei neue wertvolle Sorten, die vollkommen treu aus Samen fallen und als Neuheiten ersten Ranges anerkannt sind. Viola cornuta hybr. admirabilis, Gras hoffs drei- und fünffleckige Hybriden in Pracht mischung. Diese Sorte zeigt die beliebte ge fleckte Zeichnung, wie wir sie bei den Cassier- Rassen haben. Das Farbenspiel ist ein voll endetes, ja, man kann behaupten noch reich haltiger an Farben wie die Cassier-Stiefmütter- chen. Die Blumen (2—3 cm im Durchmesser) stehen auf langen Stielen frei über den runden, zierlichen Büschen. Diese Sorte eignet sich ganz vorzüglich als Beetpflanze und die Blumen liefern ein ganz vortreffliches, gutes Binde material. Viola cornuta hybr. admirabilis wurde gelegentlich der am 23. September 1907 statt gefundenen Sitzung des „Vereins zur Beförderung des Gartenbaues in den preussischen Staaten“ als eine hervorragende Neuheit anerkannt und mit der bronzenen Medaille ausgezeichnet. Die zweite Neuzüchtung der genannten Firma ist Viola cornuta hybr. Firmament. Die Farbe der Blumen ist ein schönes, klares Himmelblau, — Eine ganz prächtige Cornuta-Varietät ist übrigens auch die von dem rühmlichst bekannten Staudenzüchter Arends-Ronsdorf gezogene Perle von Ronsdorf mit grossen lichtblauen, im Zentrum etwas dunkler gezeichneten Blumen, Ebenso schön sind Sylvia mit hellila-rosafarbiger! Blüten und Sylvia dunkel.
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