Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Frage der Preisregulierung in der Gärt nerei vorwärts gekommen, während andere Berufe hier Erfolge erzielten. Einzelne Ver suche sind in Verbandsgruppen und anderen Vereinigungen gemacht worden, aber es fehlte an einer grossen, einheitlichen, durchgreifenden Bewegung. Und doch wäre sie sehr nötig, denn auch im Kampfe gegen Schäden in der Gärtnerei, welche die Lage desHandelsgärtnersbe- einträchtigen, ist man über die Worte, die Steine statt Brot sind, nicht viel hinausgekommen. Die Konkurrenz der Hof- und Stadt gärtnereien, der Gärtnerlehranstalten, der Friedhofsgärtnereien, der un- lautere Hausierhandel, die schädigenden Auktionen, alles macht sich noch ebenso bemerklich, wie vordem, und das Bedauerliche ist und bleibt, dass die Schleuderkonkur renz auch noch von Gärtnern, weil es an einem Zusammenhalt fehlt, genährt wird. Wenn an Pfuscher, die als Feuerwehrmänner, Tischler, Erdarbeiter usw. gelernt haben, oder an Poli zisten und Gerichtsdiener von Seiten der Züchter zu den gleichen Preisen geliefert wird, wie an Handelsgärtner, dann ist es natürlich kein Wunder, dass diese Eindringlinge in unserem Berufe besser daran sind und billiger liefern als das ein Gärtner kann. In der auch die Gärtnerei so schwer tref fenden Frage der gemeinen Wert- und Zu wachssteuer ist eine umfassende Agitation nicht zustande gekommen, obwohl wir im „Handelsgärtner“ die zweckdienlichen Direk tiven hierzu in mehreren Artikeln im Interesse der Sache gegeben hatten. Dankenswert ist das Vorgehen wiederum des sächsischen Garten bauverbandes in dieser Angelegenheit. Unsere Stellungnahme aber den Gehilfen gegenüber? Auch im Jahre 1907 setzte die Lohnbewegung derselben im Süden und Norden pünktlich um die Frühlingszeit ein. Ja sie trat häufiger auf als in früheren Jahren, besonders in Westdeutschland, und man spürte, dass die gewerkschaftlichen Gehilfenvereine das Feuer tüchtig schürten. In Leipzig, Ham burg und Altona, Bremen, Berlin, in den Holsteinischen Baumschulen, in Frankfurt- Main, Dortmund, Mannheim, München usw. — wir wollen uns die weitere Aufzählung er sparen — werden Lohnerhöhungen unter der Flagge des „Allgemeinen Deutschen Gärtnerver eins“ gefordert, im grossen ganzen war aber das Resultat für die Gehilfen keineswegs ein imponierendes. Erfolg hatten sie in der Haupt sache nur da, wo die Prinzipale sich von vorn herein geneigt gezeigt hatten, Aufbesserungen zu gewähren. Und wie wird es 1908 werden? Mit den ersten Schwalben werden wohl auch die ersten Nachrichten von einer Lohnbewegung der Gärtnergehilfen kommen. Die Prinzipale aber sind mit dem allgemeinen Zusammen schluss zur Abwehr ungerechtfertigter Gehilfenforderungen immer noch nicht viel weiter vom Flecke gerückt. Das Jahr 1908 wird sich somit in der Gärtnerei wiederum als ein Arbeitsjahr ge stalten, in welchem es so manches Problem zu lösen gilt, das schon seit langem die Ge müter bewegt hat. Möge vor allem die Arbeit eine gesegnete werden! Sie kann es aber nur, wenn der Geist der Einigkeit und Zusammengehörigkeit im ganzen Deutschen Reiche erhalten bleibt — wenn wir Gärtner uns als ein Ganzes fühlen, getreu dem Wahl spruch: „Einer für alle und alle für einen!“ Aber nicht mit Worten allein ist es ge schafft. Man denke an den grossen Faust- Monolog des unsterblichen Goethe: „Ich kann das Wort so hoch unmöglich schätzen! Die Tat ist es, welche allein befreit.“ — „Der Worte sind genug gewechselt, lasst mich auch endlich Taten sehn!" Mit diesem Geleitspruch wollen wir hinein gehen — mit Gottvertrauen und frohem Mute in das neue Jahr 1908! Haben Beschränkungen der Schadens er satzpflicht in Katalogen von Samenfirmen Gültigkeit? Es werden im Handelsverkehr eine Reihe von Klauseln gebraucht, durch welche sich die Lieferanten ihren Abnehmern gegenüber recht liche Vorteile sichern wollen. Dahin gehört die oft besprochene Klausel, dass der Sitz der Firma der Lieferanten für beide Teile als Er füllungsort gelten soll. Hierzu gehört aber auch eine Klausel, die wir sehr oft in den Katalogen und Preisverzeichnissen unter den Verkaufs bedingungen finden, eine Klausel, die folgendes besagt: „Für nicht keimenden oder unge- genügend keimenden oder nicht sorten echt gelieferten Samen wird Schadens ersatz nur in Höhe des berechneten Fakturenbetrages geleistet.“ Hat diese Klausel Gültigkeit? Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass jede solche Klausel in einem Katalog oder Preis verzeichnis nur dann gegen den Käufer geltend gemacht werden kann, wenn sie diesem auch wirklich zur Kenntnis gekommen ist. Nimmt er einen Katalog und bestellt nach diesem, ohne sich weiter um den übrigen Inhalt zu kümmern, den er nicht braucht, so ist er auch an die darin befindlichen Klauseln nicht gebunden. Der Lieferant muss ihm ausdrücklich mitteilen, dass er ihm nur auf Grund der im Katalog enthaltenen Lieferungsbedingungen liefert. Dann muss jener diese prüfen und wenn er nicht ein verstanden ist, sich rühren. Bestellt er, so unterwirft er sich den Bedingungen und kann auch in einem Schadensersatzfalle nicht mehr fordern, als der Betrag der Faktur ausmacht. Wir nehmen dabei an, dass die Klausel über haupt vor den Augen des Richters Gnade findet. Ist das unbedingt der Fall? Es könnte vielleicht in Frage kommen, ob das Gericht nicht sagen würde, ein Vertrag, in welchem sich der eine Teil von vornherein der Schadens ersatzpflicht entzieht, widerstreitet den guten Sitten und ist aus diesem Grunde als nichtig anzusehen. Tatsächlich ist diese Anschauung auch wiederholt zu Tage getreten. Wir ver mögen ihr jedoch nicht beizutreten. Es muss jedem überlassen bleiben, sich in einer Branche, wo Irrtümer leicht möglich sind, wo der Lieferant selbst als tüchtiger Fachmann nicht immer in der Lage ist, sich von der Bonität der Ware einwandslos zu überzeugen, einen Weg zu schaffen, auf dem man übermässigen Schadens- ersatzforderimgen, die in gar keinem Verhältnis zu dem Nutzen aus dem Geschäft stehen, ent gehen kann. Ist doch der Handelsgärtner, welcher die Ware bezieht, auch Sachverständiger, wenn er natürlich auch noch weniger die Sorten echtheit zu konstatieren vermag, als der Lieferant, der den Samen gezüchtet hat. Es ist im Samen handel ausserordentlich schwierig, Irrtümer zu vermeiden. Selbst renommierten, streng soliden Samenzüchtern sind schon für den Fernstehenden kaum verständliche Irrtümer sowohl im Engros- wie im Detailverkehr unterlaufen, und man konnte ohne nähere Kenntnis der begleitenden Umstände unmöglich voraussetzen, dass hier Flüchtigkeit oder mangelhafte Ausführung an- zunehmen ist. Da wäre es eine schwere Be lastung des Geschäftes, wenn nun der Käufer einen unbeschränkten Schadenersatz fordern, d. h. auch den indirekt entstandenen Schaden, der ihm durch das Bestellen, Aussäen, Entfernen der Pflanzen, durch doppelte Arbeitsaufwendung bei der Neubestellung usw. erwächst, geltend machen könnte. Das ist der Fall, wo jene Klausel dem nicht hindernd im Wege steht. Die Schadens ersatzforderungen sind da manchmal sehr er hebliche und man versteht es, wenn sich der Samenzüchter gegen diese Inanspruchnahme so gut als nur möglich zu schützen sucht. Aber andererseits erfordert es auch das Interesse des Käufers, des Wiederverkäufers, dass er möglichst gegen Schädigungen beim Samen einkauf geschützt ist. Die obige Klausel wird daher gerichtsseitig nur anzuerkennen sein, wo man dem Lieferanten ein Verschulden nicht bel messen kann. Hat er es aber verschuldet, dass dem Abnehmer falsche Sorten geliefert wurden, dass er einen nicht keimfähigen Samen erhielt, so kann er sich nach unsrem Dafürhalten nicht auf die Klausel berufen, denn dann widerspräche es den guten Sitten, wenn er sich der Klausel bedienen wollte, um den Schaden des Käufers nicht ersetzen zu müssen. Für Vorsätzlichkeit und Fahrlässigkeit bei der Versendung muss nach unsrer Meinung die Samenfirma auch ein stehen, wenn sie die Klausel in ihren Katalog aufgenommen hat. Sie kann sich nicht im vor- aus gegen Handlungen schützen, die eine Ver fehlung ihrerseits darstellen. Sie kann nicht im voraus sagen, für unerlaubte Handlungen, die durch mich geschehen, lehne ich die Haft barkeit bis zu einem gewissen Grade ab und vergüte nur das, was der Fakturenbetrag an zeigt. Das wäre unsres Erachtens auch wider Treue und Glauben im Geschäftsverkehr. Er ist aber auch haftbar, wenn er zu ju gendliche, unzuverlässige Angestellte, wie Lehr linge mit der Ausführung von Samenbestellungen betraut, die nur selbständige, durchaus erfah rene, sachkundige Leute ausführen sollten. Hat aber der Inhaber des Samengeschäfts seine volle Schuldigkeit getan, hat er bei der Expe dierung die nötige Sorgfalt walten lassen und kann ihm daher ein Verschulden nicht beige messen werden, weder aus Vorsatz noch Fahr lässigkeit, so ist er unbedingt durch jene Klau sel gegen eine weitere Inanspruchnahme seitens des Käufers geschützt, und wird sie auch vor Gericht anerkannt werden. Natürlich darf auch das Personal der Firma nicht das Verschulden treffen, denn der Inhaber des Geschäftes hat nach § 278 des Bürgerl. Gesetzb. auch das Verschulden der Personen, deren er sich zur Erfüllung einer Verbindlichkeit bedient, zu ver treten, und zwar im gleichen Umfange, wie eignes Verschulden. Es wäre uns interessant, einmal von den Inhabern der Geschäfte, welche solche Klauseln führen, zu hören, wie dieselben vor Gericht beurteilt worden sind. Thalackers*) Adressbuch 1908 und Thalackers Kalender 1908 von R. Stavenhagen-Rellingen. Am Schluss des alten Jahres sind in sechster Auflage Thalackers Adressbuch und Kalender in dem bekannten handlichen Format in ein facher, aber eleganter Ausstattung erschienen. Lange Jahre fehlte ein Adressbuch für den gärtnerischen Handelsverkehr vollständig. Erst seit einigen Jahren besitzen wir auf einmal mehrere solcher Publikationen, unter denen von Anfang an das Thalackersche Adress buch das zuverlässigste und vollständigste war. Dem Uebelstand, welcher der ersten, im Jahre 1902 erschienenen Auflage anhaftete, nämlich die Einteilung der Adressen nach Landesteilen und die dadurch erschwerte Auffindung, wurde schon bei der zweiten Auflage durch Hinzu fügung eines alphabetischen Ortsverzeich nisses abgeholfen. Gerade diese Einteilung nach einzelnen politischen Gebieten ist wieder ein Vorzug für solche Käufer des Buches, die dasselbe für den Versand von Preislisten be nutzen und dabei bestimmte Gegenden be rücksichtigen wollen. Wohl niemand ist in der Lage, das gesamte reiche Material — etwa 27 000 Adressen — zu verwerten und jedes Geschäft hat schliesslich einen Kunden- kreis vorzugsweise in diesem oder jenem Teil des Reiches. Aber auch derjenige, für den nur die Adressen eines bestimmten gärtner ischen Geschäftszweiges von Interesse sind, wird mit Leichtigkeit diese herausfinden, denn die Spezialitäten jeder einzelnen Firma sind, soweit es sich nicht überhaupt um Gemischt betriebe handelt, auf das genaueste bezeichnet. Nicht weniger als 16 verschiedene Abkürzungen dienen diesem Zwecke. Ein solches Adressbuch wird freilich nur dann seinen Zweck voll und ganz erfüllen, wenn das Adressenmaterial möglichst voll ständig und zuverlässig ist. Dies ist wiederum nur dann zu erreichen, wenn ein Adressbuch all jährlich in neuer Auflage erscheint, wie dies bei dem Thalackerschen Unternehmen der Fall ist. Infolge der in jedem Jahre vor sich gehen den Aenderungen in den vielen gärtnerischen Berufszweigen wird es überhaupt nicht möglich sein, ein vollständig fehlerfreies Adressbuch herzustellen, aber es liegt im Interesse eines jeden Inhabers von Thalackers Adressbuch, den Verlag auf etwaige Irrtümer in Bezug auf solche Namen aufmerksam zu machen, welche keinen Anspruch haben, im Adressbuch auf genommen zu werden. Ich habe schon bei früheren Auflagen Gelegen heit gehabt, die Adressen auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und zwar nicht nur durch einzelne Stichproben, sondern in grösserem Umfange durch Benutzung beim Versand und mich hierbei von der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit des Materials überzeugt. Diese Genauigkeit wird einmal dadurch ermöglicht, dass die Firma Bernhard Thalacker durch den allwöchent lichen Versand der „Allgemeinen Samen- und Pflanzen-Offerte" eine vorzügliche Gelegenheit findet, den grössten Teil des Adressenmaterials zu kontrollieren und zu ergänzen. Dies ist *) Wir verweisen auch auf die auf der Rückseite des eingefügten Zirkulars bekannt gegebenen Urteile angesehener Fachmänner über Thalackers Adress buch 1908 und Thalackers Kalender 1908. Die Red. gonien kenne, aber vielleicht fast zu düster. In dunkelroten Sorten mit einfachen Blumen dürfte im übrigen von den Neubronner- sehen Sorten Gartendirektor Ries, hochrot, mit Reformatorwuchs, das beste darstellen. Sie kommt erst jetzt in den Handel und soll sich auch für das Freie eignen. Gut sind ferner aus diesem Farbenkreise Dr. Rehlen, karrnin, mit deutlich hervortretendem weissen Auge und Graf Geldern, in der Farbe der Henry Jacobi, aber reiner. Beide sind im Wuchs höher als die Reformatorsorten und wohl kaum für das Freiland geeignet. Eine grosse Rolle spielten stets die Sorten in der Farbenzusammenstellung wie sie Königin Olga von Württemberg zeigt. Hier bringen Gebr. Neubronner Schöne Ulmerin als „nie drige Olga". Der Uebersicht wegen nenne ich auch die weiteren Konkurrenzsorten dieser Farbe, nämlich die Bornemannschen Züch tungen Gebrüder Teupel, Zenobia und Hildesia, sowie die englischen Sorten Gertrud Pearson, mit dunkler Zone und Duchess of Portland. Als Verbesserung der Perle von Neu-Ulm kommt jetzt Wilhelm Pfitzer in den Handel. Die Blumen zeigen ein tiefes Lachsorange; unter allen von der Firma Gebr. Neubronner- Mannheim ausgestellten Sorten war dies viel leicht die auffallendste und feinste Färbung. Die Dolden sind grösser als bei Perle von Neu ulm und die Farbe ist reiner und weit inten siver. Unter den lachsroten Nuancen ist als Gruppensorte für das Freie dann die hellere Rival entschieden mit das Beste, was wir in diesem Farbenkreise besitzen. Unter den lockergefüllten, niedrigen Sorten der mehrfach genannten Firma stelle ich Ulmia und Prinzess Arnulf, beide in der Farbe der Königin Olga, voran. Sie haben beide viel von der französischen Sorte Jean Viaud, die auch wohl als eine der Stamm- eitern dieser Neuheit anzusehen ist. Von anderen gefüllten Sorten gefielen mir Th. Lerchen müller, lachsfarben getöntes Hellkarmin, Josef Hom, dunkelrosa, und Schneekönigin, reinweiss, mit am besten. Ich habe mir noch einige weitere einfache Sorten aus dem Neubronnerschen Sortiment notiert, wie Grossherzogin von Baden, Josef Bruder, J. Himmelbacher, etc., aber wenn man wirklich ernstlich für eine Sichtung des Sortiments bemüht ist, muss man eine Grenze ziehen und das Gute dem Besseren zu opfern wissen. Von anderen süddeutschen Züchtern, die stets die Pelargonienzucht als eine ihrer ersten Spezialitäten pflegten, muss ich Wilhelm Pfitzer und Ernst-Stuttgart sowie Schmid- Donzdorf nennen. Äusser der bereits genannten von W. Pfitzer ausgestellten Sorte Frau Berta Schäfer, ein fach orange-lachsfarben, tritt hier die Ernst- sehe Züchtung Deutsche Kronprinzessin am meisten hervor. Sie wird am besten als „ver besserte Mad. Thibaut“ bezeichnet, ist also halbgefüllt und soll ein Pendant zu der mir nicht bekannten roten Sorte Zwergkönig sein. Jedenfalls war es die Sorte, welche mir in den Stuttgarter Anlagen und dem Pfitzerschen Sortiment am meisten als etwas neues und apartes auffiel. In der Farbe kommt sie schon wieder dem „Olga-Typ“ nahe, ist aber dunkler. Als Pendant der eben genannten könnte man die französische Sorte Brasier bezeichnen; die Blumen sind leicht gefüllt, scharlach mit orange Schein, und der Wuchs ist ebenso niedrig und ge drungen wie bei Deutsche Kronprinzessin. Zwar ! nicht neu, aber als Gruppensorten weit über dem ' Durchschnitt stehend, sind Feuer und Mad. j Koechlin-Schwarz. Wenn ich nicht irre, sind' dies Züchtungen von Schmid-Donzdorf. Feuer ist in der Farbe der Henry Jacobi, aber weit niedriger im Wuchs, besser in der Haltung der Blütendolden und ausserdem reichblühender und feiner in der Färbung. Neben der Borne mannschen Züchtung Sattler & Bethge ist dies zweifellos eine der besten niedrigen Gruppensorten in Dunkelrot. Mad. Koechlin- Schwarz ist die beste weisse Gruppensorte, sie ist reichblühender und widerstandsfähiger als die sonst ähnlichen weissen Sorten Marguerite Delayre, Dr. Naudin, Zlatorog usw. In Norddeutschland haben wir als hervor ragende Pelargonien - Spezialisten die Firmen Georg Bornemann-Blankenburg und Daiker & 011 o - Langenweddingen, denen wir viele wertvolle Züchtungen verdanken und die ausser dem stetig bemüht waren, das Beste was in England von Zonalpelargonien in den Handel kam, zu prüfen und in Deutschland zu ver breiten. Auf die Spezialsorten dieser Firmen werde ich im zweiten Teile meines Artikels eingehen. Obgleich der grösste Teil dieser Sorten von den bedeutenden Quedlinburger Pflanzenversandgeschäften geführt wird, sind nur wenige derselben so bekannt und ver breitet, wie sie es verdienen. Ueber Bodenmüdigkeit im Obstbaumschulbetriebe. In der gleichen Weise wie bei unsern alten Obstbaumgütern hat auch der Baumschulbesitzer mit der Bodenmüdigkeit zu kämpfen, besonders dann, wenn ihm grössere Ländereien zum Wechselbetriebe nicht zur Verfügung stehen. Die erste Aufzucht in einem neuen Hochstamm quartiere gelingt — günstige Bedingungen der Kultur vorausgesetzt — meist vollständig. Bei einer zweiten Bearbeitung des abgeräumten Ge ¬ ländes und Wiederbepflanzung sind besonders mit der gleichen Obstart, selbst wenn eine mehrjährige Benutzung durch landwirtschaftlichen Anbau beobachtet wird, meistens sehr schlechte Er fahrungen gemacht. Als Beispiel hierzu aus der Praxis führen wir an, dass der Teil einer Baum schule, bestehend aus leichtem, aber humosen Boden mit Aepfel- oder Birnbäumen bepflanzt, zum erstenmal sehr gute Verkaufsware brachte. Das Land war 70 cm tief rigolt und mit Pferde mist (Kasernenstoff) gedüngt worden. Diese Quartiere wurden nach 8 Jahren wieder mit Aepfeln und Birnen zu Stämmen aufgeschult. In der Zwischenzeit wurde gekalkt, mit Mist gedüngt, mit Halmfrüchten, Bohnen und sonstigem Ge müse bestellt. Das Gedeihen des Getreides wie Gemüses liess nichts zu wünschen übrig, dagegen die nachgezogenen Obststämme waren recht mangelhaft. Trotzdem vor dem Pflanzen wieder auf 70 cm rigolt worden und wieder stark mit Kasernendung gedüngt war, versagten selbst starkwachsende Sorten wie Landsberger Rtte., Harberts Rtte. vollständig. Auf einem anderen Quartiere hatte der Baumschulenbesitzer eine Gründüngung mit Erbsen noch voraufgehen lassen, aber auch hier trat das gleiche durchaus unbefriedigende Resultat auf. Ein anderes Baumschulengelände bestand aus sehr schwerem tonigen Boden. Bei gleicher Behandlung brachten die ersten Schläge ca. 20 000 ausserordentlich kräftige und schöne Bäume. Das ganze Areal war drainiert. Nach 6jähriger Ruhezeit und Zwischenbau von Futter rüben, Kartoffeln, Weizen, Hafer, abermaligem Rigolen unter Zugabe von Pferdemist, Kalk und Kainit wiederum für Hochstammzucht auf geschult, blieb die Hälfte der Bäume zurück und unverkäuflich. Dagegen entwickelten sich auf einem kleineren Areal desselben Grund stückes mit starker Kuhmistdüngung Birnen auf Quitte und Aepfel auf Doucin für Pyra-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)