Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Die — Herausgabe von Wechseln bei Ge- doch Gegenstand eines Handelsbetriebes seien, Währung von Prolongation. Das Reichs- so dass für sie nicht die Grundsätze des un- Maschinen dürfte nur dann Bestandteils- auf eine Courtoisie dem Konkursverwalter gegen- an. eine solche sein, dass der Verkehr trotz der nungslegung ergibt, in Einnahmen und Ausgaben solange die Vereinigung dauert, nur noch als Sachteile des gewerblichen Gebäudes gelten. Hierbei sei freilich nicht immer notwendig, dass die Maschinen in den Körper des Ge bäudes völlig aufgenommen worden seien, viel mehr könne unter Umständen auch eine lose Verbindung genügen. In solchen Fällen müsse losen Verbindung alles zusammen nur als eine ! einen Umsatz von je Mark 26 618. Wenn man gericht hat in einem Prozess entschieden, dass derjenige, dem Prolongationswechsel eingehän digt werden, die alten fälligen Wechsel zurück geben muss und kein Recht hat, dieselben etwa wegen anderweiter bestehender Verbindlich keiten zurückzuhalten. — Immer wieder der Eigentumsvor behalt an Maschinen. In einer neuerlichen Entscheidung hat sich das Reichsgericht mit der Frage, ob Maschinen, Motore usw. „wesent liche Bestandteile“ eines Grundstücks sind, be schäftigt. Es wird darin ausgeführt, dass als solche Bestandteile einer Sache nach der Reichs gerichtsentscheidung Bd. 63, S. 173, 418, schon diejenigen körperlichen Gegenstände anzusehen seien, die entweder von Natur eine Einheit bilden, oder durch Verbindung miteinander ihre Selbständigkeit dergestalt verloren haben, dass sie fortan, solange die Verbindung dauert, als einzige Sache erscheinen. Hierbei kommt es hauptsächlich auf die V erkehrsauffassung — Samenhandel mit dem Kongostaat. Der Kongostaat ist in dieser Zeit wegen der Uebernahme durch den belgischen Staat wieder einmal in den Vordergrund gerückt. Uns liegt die Statistik über den Aussenhandel desselben im Jahre 1906 vor. Danach sind für Frs. 13107 Sämereien importiert worden, woran Deutschland nur mit 46 Fr. beteiligt gewesen ist. Dieser Handel lässt sich offenbar heben, wenn erst die Verhältnisse vollständig geklärt sein werden. Nebenbei sei bemerkt, dass der Kongostaat 1906 für Frs. 3750 lebende Pflanzen ausgeführt hat. eigenschaft beigelegt werden, wenn sie nach' über zurückzuführen. Jedenfalls wollen wir an der Verkehrsauffassung zufolge der Vereini- j dieser Stelle nicht verfehlen, darauf hinzuweisen, gung mit dem gewerblichen Gebäude nicht dass sich jeder seiner Pflicht, wenn er ein mehr selbständige Einzelkörper seien, sondern, I solches Amt übernimmt, voll bewusst sein muss. Sache auffasst. Das könne beispielsweise der Fall sein, wenn die Maschinen nicht Markt waren, sondern ganz individuell für das be treffende gewerbliche Gebäude hergestellt seien oder wenn das Gebäude erst zweckentsprechend um eine Maschine herum gebaut worden sei. Damit ist die bei Konkursen oder Zwangsver steigerungen von Grundstücken wichtige Frage wesentlich geklärt worden. — Akkord- oder Stundenlohn. Das Gewerbegericht Mannheim hat anlässlich eines Streiks sich dahin ausgesprochen, dass die Angestellten nicht verpflichtet sind, ange fangene Akkordarbeiten zu Ende zu führen, da sie ja unter Ausschluss einer Kündigungs frist angenommen seien. Wenn aber der Arbeit geber jederzeit die Entlassung aussprechen könne, müsse dieses Recht auch der Arbeit nehmer haben. Dasselbe Gericht hat aber auch entschieden, dass der Arbeitnehmer, wenn Rechtspflege, — Wann können die Feiertage vom Lohn gekürzt werden? Ueber diese Frage entsteht häufig Streit, weil die Arbeitgeber die sogenannten „Wochenfeiertage“ nicht bezahlen wollen. Wo Tagelohn und Stundenlohn gewährt wird, ist es selbstverständlich, dass nur für die Tage und Stunden gezahlt wird, an denen auch wirklich die Dienste verrichtet werden. Anders liegt es bei dem Zeitlohn, der nach Wochen oder Monaten bemessen ist. Hier ist es gleich gültig, wieviel Tage gearbeitet wird; der Lohn ist für die Woche als für den Monat zu ent richten. Auch das Gewerbegericht Dresden hat sich dahin ausgesprochen, dass ein Abzug wegen Feiertagen sich mit dem Begriff des Wochenlohnes nicht vereinbaren lasse. Der Abzug wurde daher für unzulässig erklärt. — Inwieweit hat der Gerichtsvollzieher das Interesse des Gläubigers wahrzunehmen ? Ein Gerichtsvollzieher sollte Gegenstände eines Geschäftes versteigern. Er erzielte bei der Versteigerung einen so niedrigen Preis, dass sich der auftraggebende Gläubiger benachteiligt glaubte und den Gerichtsvollzieher auf Zahlung von Schadenersatz verklagte. Er behauptete, dass der Gerichtsvollzieher sein Interesse so weit habe wahrnehmen müssen, dass er nicht zu Schleuderpreisen veräusserte. Er hätte die Zwangsversteigerung einstellen und in einer zweiten versuchen sollen, ein besseres Resultat zu erzielen. Dieser Meinung war auch das Oberlandesgericht Köln, welches den Gerichts vollzieher zur Schadenersatzleistung verurteilte. Das Reichsgericht als Revisionsinstanz hat jedoch die Klage abgewiesen. Der Gerichts vollzieher sei nicht nur Beauftragter des Gläu bigers, sondern in seiner Stellung doch auch Beamter. Als solcher musste er sich vor allem nach dem Gesetz und der Geschäfts weisung für Gerichtsvollzieher richten. Da gibt es aber keine Vorschrift, dass eine Versteige rung wiederholt werden müsste, wenn kein aus reichendes Meistgebot erzielt werde. Im Gegen teil soll der Gerichtsvollzieher die Versteigerung ohne Verzug durchführen, wenn ihn der Gläubiger nicht verweist, dieselbe einzustellen. Der Gläubiger konnte ja der Versteigerung bei wohnen und wenn das Gebot zu niedrig blieb, dieselbe sistieren lassen. — Ist der Käufer, welchem ratenweise geliefert wird, berechtigt, wegen Mangel haftigkeit der ersten Teillieferung vom ganzen Kaufvertrag sofort zurückzutreten? Der Besteller stellte die erste Teillieferung, weil sie mangelhaft war, zur Verfügung und erklärte, dass er die ferneren Lieferungen nicht annehme. Der Lieferant stellte durch Sachverständige fest, dass die Mängel bei der übrigen Ware nicht vorhanden seien, schritt dann zum Selbsthilfe verkauf und klagte die Differenz ein. Er ist hierzu gehören aber auch Blumen und Pflanzen. Dazu kommt noch, dass viele Festlichkeiten fort- fielen oder beschränkt wurden, und wenn man be rücksichtigt, wie viele sich heute in das an und für sich lukrative Blumen- und Pflanzengeschäft hinein teilen, dann ist es wohl verständlich, dass nur äusserst günstige Wirtschafts- und Geldverhältnisse einen durchgängig lohnenden Umsatz herbeizuführen ver mögen. Die Witterungsverhältnisse waren im Januar nicht günstig. Blütenpflanzen kamen nur mässig zur ; Entwicklung, die Treibfähigkeit der Azaleen, viel fach auch des Flieders, wird nicht sehr gerühmt, und auch die Hyazinthen brachten für jeden, der sich mit dem Treiben in grösserem Masstabe be schäftigt, bedeutende Ausfälle. Maiblumen und Tulpen dagegen gibt es in Massen, wenn auch von ersteren prima Qualität fehlte. Krautartige Pflanzen aller Art, selbst Primula obconica, kamen im Januar, wohl infolge der ungünstigen Witterung, nur wenig zur Entwicklung; ausserdem befriedigte auch hierin die Qualität nicht. Das Blattpflanzengeschäft trat an einzelnen Orten infolge des Mangels an grösseren Blütensachen etwas mehr hervor, bewegte sich aber durchschnittlich in den bekannten Grenzen; schöne Araukarien sind knapp, und die teuren Palmen finden nicht die Beachtung wie andere Jahre. Die Festbinderei hatte, wie wir schon eingangs erwähn ten, nicht allzuviel zu tun. Nach Neujahr tritt ge wöhnlich stille Zeit ein, und erst im Februar beginnt die eigentliche Festzeit. Auf den Absatz von Kränzen wirkte die ungünstige Witterung nachteilig ein, wenn auch andererseits die zahlreichen Trauerfälle einen durchschnittlich bedeutenden Bedarf, besonders in einfachen Arrangements, brachten. Immer tritt ferner die Klage hervor, dass Blumenschmuck, zumal bei Verbrennung der Toten, verbeten wird und dadurch für die Bindegeschäfte ein erheblicher Ausfall zu verzeichnen ist. Die deutschen Schnittblumenkulturen hatten unter der Konkurrenz des Südens ebensosehr zu leiden, wie durch den mangelhaften Verbrauch. Es gab Maiblumen und Flieder in grossen Massen, so dass nicht die erwünschten Preise zu erzielen waren; besonders Maiblumen wurden zeitweise so billig an geboten, wie kaum in früheren Jahren um diese Zeit. Bessere Preise erzielten durchschnittlich Cyclamen, Calla, Amaryllis und auch Nelken, trotz der Konkurrenz des Südens. Von der Riviera kamen anfänglich noch grosse Massen von Narzissen, später überreichlich und in prachtvoller Qualität Rosen und Nelken an, so dass sich leider in den Grosstädten ein lebhafter Strassenhandel zum Nachteil der ansässigen Blumen geschäfte entwickelte. Sehr geklagt wird auch über die schädigenden Auktionen und die Masseneingänge an die Kommissionäre, die für Rechnung der Züchter zu jedem Preise verkaufen sollen. Im allgemeinen bedeutet der Januar einen vollständigen Ruhemonat, auch für die übrigen Zweige, man hört allgemein die Klage, dass Handel und Verkehr stocken, und grosse Hoffnungen werden auf ein baldiges gutes Frühjahrsgeschäft gesetzt. Mittel- und Norddeutschland. Halle-Saale. Der Umsatz befriedigte im Januar keineswegs. Blühende Pflanzen wurden zwar wenig angeboten, doch war auch der Bedarf nicht gross. Alle Blütensträucher, besonders Azaleen, kamen nur in kleinen Mengen zur Entwicklung; es fehlte auch sehr I. Qualität von Hyazinthen, sowie Tulpen und Maiblumen; krautartige Pflanzen sieht man fast gar nicht. Blattpflanzen, auch Araukarien sind im Preise gestiegen, so dass der Umsatz sehr nachgelassen hat. Die Binderei war nur mässig beschäftigt. Die Auf träge für Trauerarrangements nahmen einen mittleren Umfang an. Deutsche Schnittblumen wurden ge nügend und in schöner Ware angeboten; ebenso kamen die Sendungen aus dem Süden in tadelloser Beschaffenheit zu mässigen Preisen an. Die oftmals schwankende Witterung hat auf den Geschäftsgang vielfach störend eingewirkt. im Monat Januar. II. Vorbericht. Nachrichten über den Geschäftsgang im Handelsnachrichten. Das Lokal-Geschäft der bedeutendsten Plätze des Reiches düngen von diesen Mangel behaftet sein wer- ' den. Für den gärtnerischen Handel ist dieses ' Urteil von grosser Bedeutung. berücksichtigt, dass die Mitgliederzahl 1027 ; männliche und 32 weibliche zählt, ferner, dass an Beitritt- und besonders Streikgeldern etwa Mark 18 350 aufgebracht sind, so beläuft sich der Beitrag für jedes Mitglied pro Jahr durch schnittlich auf Mark 16,50. Der Streik der Landschaftsgärtner hat rund Mark 7800 ge kostet. Für Agitation sind Mark 696 aufge- j wendet, für Streiks in anderen Berufen sowie für diverses (?) wurden Mark 3710 ausgegeben, während die Verwaltung selbst Mark 1860 kostete. Ausserdem wurde die ansehnliche Summe von Mark 3468 als Unterstützung für Arbeitslose ausgezahlt. Zur Agitation kamen 30 000 Flugblätter zur Verteilung, die beson ders auch unter die Angestellten in den Blumen geschäften zur Unterstützung für die Erreichung des Achtuhr-Ladenschlusses benutzt worden sind. damit in allen Instanzen durchgekommen. Das er die Arbeit unvollendet verlässt, keinen An- Reichsgericht als letzte Instanz hat erklärt, ' spruch auf anteiligen Akkordlohn hat, sondern bei Ratenlieferungen stehe dem Käufer das nur den üblichen Stundenlohn (Zeitlohn) fordern Recht zur Rückgängigmachung des Kaufvertrags kann. nur hinsichtlich der mangelhaften Teillieferung zu, und es könne vom Vertrag nur zurückge treten werden, wenn dauernd schlecht geliefert werde, so dass der Abnehmer voraussagen könne, dass auch die weitern Sendungen an Mängeln leiden würden. Das Urteil des Reichs- gerichts von 31. Mai 1907 hielt es für un tunlich, wegen einer mangelhaften Ratenliefe rung darauf zu schliessen, dass alle Teilsen- Zwei sehr weittragende Fälle aus letzter Zeit geben uns die Veranlassung hierzu. Vereine und Versammlungen. — Der allgemeine deutsche Gärtner verein beweist seine rührige Tätigkeit durch die Generalversammlung der Ortsverwaltung aber die Art der Herstellung und Einrichtung Gross-Berlin. Diese Verwaltung wird in der Maschinen oder des gewerblichen Gebäudes • 25 Bezirke eingeteilt, und hatte, wie die Rech- — Sind Baumschulen Grundstücksbe- j standteile? Mit dem Grund und Boden ver-1 wachsene Sachen sind wesentliche Bestandteile I des Grundstücks, es sei denn, dass sie nur j zu vorübergehenden Zwecken mit dem Grund- , 1 . , . e ,. , • .1 ... , , „ . , . Januar lauten nicht erfreulich. Es bleibt viel zu stuck verbunden wurden. Das letztere ist bei wünschen übrig. Die sonst günstige wirtschaliche Baumschulen der Fall. Die Bäume, Sträucher, * Lage wurde durch den Geldmangel stark beeinflusst, Rosen usw. werden hier nur vorübergehend ■ und machte sich vor allem im Entbehrlichen fühlbar — bis zum Verkauf eingepflanzt. Dahin hat sich auch das Reichsgericht in einer Entscheidung ausgesprochen, in welcher hervorgehoben wird, dass die Baumschulenbestände der Regel nach beweglichen Rechtes in Frage kommen könnten. Auch Zubehör seien diese Baumschulbestände nicht, da sie wiederum doch fest mit der Sache verbunden seien. Daraus ergibt sich, dass derjenige, der ein Baumschulengrundstück er wirbt, damit nicht ohne weiteres auch die Be stände darauf erworben hat. — Die Mitglieder des Gläubigeraus schusses haften allen Beteiligten für die Er füllung der ihnen obliegenden Pflichten. Es ist nicht nur so , Mitglied eines Gläubigeraus schusses zu sein, die Pflichten, die man damit übernimmt, sind oft sehr weitgehende. Sie müssen ja den Konkursverwalter kontrollieren und wenn sie darin nachlässig sind, so machen sie sich ohne weiteres schadenersatzpflichtig. Leider werden die betreffenden Mitglieder des Gläubigerausschusser darüber von Seiten des Ge richtes nicht belehrt, obwohl dies von grossem Vorteil sein würde. Die Bedenken, welche da- ' gegen geltend gemacht werden, sind wohl mehr gefallen lassen. Es mag ja sein, dass in der Trierschen Rosenlage die Sorte Bernhard Hähnel sich entfaltet, in der Dresdener Gegend wird wohl selten jemand eine offene Blume gesehen haben. Meine beiden Hochstämme brachten in drei Jahren nicht eine offene Blume, ich habe diese beiden Pflanzen nun endgültig dem Holzhaufen überliefert. Die Züchtung scheint aber auch in Trier dieselben schlechten Eigen schaften zu haben, denn ich finde sie in Peter Lamberts neuestem Katalog nicht mehr unter den beschriebenen Sorten, sondern nur noch im alphabetischen Namenverzeichnis. Eine edel gebaute, prächtig dunkelrosa bis hellrosa Schnittrose ist Max Hesdörffer. Auch die Herbstblumen sind prachtvoll, während Marianne Pfitzer von demselben Züchter, wo ich sie auch sah, keine gute Errungenschaft ist. Dünnholzig, geringe Blumen und ein ent behrliches Rosa. Unter den rosa Rosen haben wir doch zu viele Prachtsorten und können wir solche Sorten entbehren. Eine recht lohnende, aussergewöhnlich reichblühende Schnittsorte ist Mrs. Theodore Roosevelt. Die Knospe hat auch die in der Binderei so beliebte Form, doch auch als Kasten- rose ist sie lohnend. Diese Sorte würde ja sicher schon mehr in Aufnahme gekommen sein, wenn wir nicht schon so viele erstklassige rosa Sorten hätten. Eine Testout, La France, Mad. Abel Chatenay, Jules Grolez übertrifft sie allerdings an Schnittwert keineswegs. Auch Helene Welter, die mit grossen Empfehlungen in die Welt geschickt wurde, wird nie einen bevorzugten Platz einnehmen, dazu hat sie viel zu minderwertige rosa Blumen. Frau Lilia Rautenstrauch und Gustav Grünerwald sind beide prächtige Sortimentsrosen, haben auch Schnittwert — werden aber, wie tausend andere, als Massenschnittsorte kaum geschätzt. In grösseren Mengen kauft man für Binderei immer nur ausgeprägt reine Farben. Mad. Ravary und Le Progres sind zwei von ein und demselben Züchter stammende, sich ähnelnde, prächtig orange und nankinggelbe Sorten, dabei mässig gefüllt, daher bei jedem Wetter leicht sich entfaltend. Man müsste ein zu grosses Sorti ment führen, wollte man auch sich ähnelnde Sorten führen, und so habe ich mir die nach meinem Urteil schönste Und am stärksten wachsende Mad. Ravary gewählt. Diese Sorte ist bei meiner Kundschaft schon recht behebt und ich muss immer für einen grösseren Vorrat Hochstämme sorgen. William Notting, innen lachsfarben, aussen korallenrot, ist von noch wirksamerer Farbe, wie Mad. Abel Chatenay, hat aber doch mit dem Wuchs der Chatenay nichts gemein. Der Wuchs der Pflanze gleicht mehr der Belle Siebrecht und infolgedessen kann auch diese Sorte als Massenrose nicht in Be tracht kommen. Es mögen ja viele Sorten in jenen den Rosenblumen so ausserordentlich günstigen Lagen von Trier undLuxemburg den Beschreibungen der dortigen Züchter entsprechen, Wenn z. B., wie ich wiederholt hörte, in den Rosenschulen der rühmlichst bekannten Firma Soupert & Notting die von dieser Firma gezüchtete Souv. de Pierre Notting ohne die braunen Flecken und noch 1/2 mal grösser ist, kann man sich ungefähr eine Vorstellung machen, welche Prachtrose es sein muss. Um so mehr legt man sich dann aber immer die zweifelnde Frage vor: was wird diese und manche Sorte für die Dresdener Gegend, überhaupt für Mittel- und Norddeutschland sein? Kultur. — Ueber die Aufzucht von Magnolien findet sich in den soeben erschienenen „Mit teilungen der Deutschen Dendrologischen Gesell schaft“ für das Jahr 1907, einem stattlichen, mit prächtigen Illustrationen geschmückten Bande, der wieder eine Fülle von interessantem und lehrreichem Stoff enthält, eine aus der Feder von W. F. Niemetz, Baumschulenbesitzer in Temesvar (Ungarn), stammende kleine Ab handlung, der wir das Folgende entnehmen: Alljährlich, so schreibt der Verfasser, fruchten bei mir eine Anzahl Magnolien, deren Samen auch reif werden und jedes Jahr mit wechseln dem Erfolg zur Aussaat gelangten. Diese Samen wurden mehreremal vor dem Anbau in Sand eingeschichtet und war das Ergebnis dieses Verfahrens sehr verschieden. Im letzten Jahr nun wurde das Einschichten in Sand unter lassen und die Samen verblieben in den Frucht kolben. Von dem auf diese Weise aufbewahrten Samen keimte bei der Aussaat im Gewächs hause fast jedes Korn, wobei noch bemerkt werden soll, dass die Aussaat in reinen Sand geschieht, während bei Erdbeimischungen das Aufläufen der Samen zu wünschen übrig liess. Auf diese Weise wurden 23 000 junge Magno lien gewonnen, die fast alle in kleine Töpfe gepflanzt wurden und dieses Jahr ins freie Land kommen. Alle Sämlingsmagnolien gleichen in allen Eigenschaften ziemlich genau der Mutter pflanze. Sämlinge von M. Lenneana und obovata sind sehr genau im Blatt und Holz zu erkennen. Was die Vermehrung der Magnolien anbelangt, so vermehrt Niemetz alle anderen Magnolien durch Ableger und wendet dabei folgendes Verfahren an: Die abgelegten Pflanzen werden im Frühjahr ausgehoben, die Pflanzen in so viele Teile zerschnitten als möglich, denn es macht jeder kleine Seitenzweig Wurzeln, und in entsprechende Töpfe gepflanzt. Diese werden dann in einen Kasten eingelassen und mit Fenstern bedeckt. Bewurzelung und Austrieb gehen auf diese Weise flott von statten, und ein Ausfall ist selten zu verzeichnen. Nach und nach wird gelüftet, und bei fortschreitender Entwicklung können die Fenster abgenommen werden. Die so vorkultivierten Pflanzen wer den im nächsten Frühjahr ins Freie gepflanzt. Nach dieser Methode werden in der Niemetz- sehen Baumschule in Temesvar jährlich 1000 bis 1500 Magnolien der verschiedensten Sorten herangezogen. Vermischtes. — Freimarken mit der Zunge anzu feuchten sei der Gesundheit nachteilig, heisst es ab und zu in der Tagespresse, und neuerlich auch in den „Bl. f. Gesundheitspflege“. Diesen Behauptungen wird von der Postverwaltung ent gegengetreten: „Die Art der Zubereitung des in der Reichsdruckerei verwendeten Klebestoffs (Gummi arabicum 100 kg, Kochsalz 2,5 kg, Glyzerin 3,5 kg, Stärke in Form von Kleister 2 kg und Wasser 130 kg) schliesse jede Gefahr aus. Die Bestandteile, die zu einem Teile dazu bestimmt sind, das Zusammenrollen der gum mierten Markenbogen zu verhindern, seien durchaus unschädlich, wie denn auch bisher in keinem Falle ein Anhalt dafür gegeben sei, dass das Befeuchten der Freimarken mit der Zunge die Gesundheit gefährde.“ Und wir sagen trotz dem: „Nicht lecken!“ Wir sind imstande, zu bestätigen, dass durch Lecken an einer Marke mit der Zunge, die einen kleinen Riss aufwies, eine schwere Blutvergiftung mit nachfolgendem Tod herbeigeführt wurde. So ganz sicher er scheint uns also die Sache nicht, und besser bewahrt wie beklagt! — Die Anstellung eines städtischen Garteninspektors in Rixdorf ist von dem dortigen Magistrat beschlossen worden. Es wird ein fachwissenschaftlich ausgebildeter Gärtner gesucht, dem die Leitung sämtlicher städtischer Anlagen untersteht. Der Anfangs gehalt beträgt 3000 Mk. und kann bis zum Höchstgehalt von 4200 Mk. steigen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)