Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
No 6. Sonnabend, den 8. Februar 1908. X. Jahrgang. DerJ/andelsgärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig. Handels ■ Zeitung für den deutschen Gartenbau. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Welche Bedeutung hat die Lieferung anderweitig erzeugter Pflanzen? Die Frage, welche wir in obigem gestellt haben, ist für die Gärtner keineswegs belang los. Wir wissen, dass in verschiedenen Pro zessen, welche zu unserer Kenntnis gebracht wurden, von den Abnehmern der Einwand er hoben wurde, die Ware stamme gar nicht aus den Kulturen des Klägers, sondern sei zuge kaufte Ware, während er, der Besteller, auf Erzeugnisse der eigenen Kulturen des Liefe ranten reflektiert habe. So kann es in der Tat belangreich sein, ob Waren, eine Züchtung eines deutschen Baumschulenbesitzer von Re nommee sind, oder ob sie von demselben aus Belgien oder Holland erst importiert wurden, weil der eigene Betrieb den Bedarf nicht mehr decken konnte. Es fragt sich dann, ob wirk lich vertragsmässig erfüllt ist? Konnte der Be steller auf Ware eigener Züchtung rechnen? Musste er mit dem Umstand rechnen, dass ihm fremde, zugekaufte Ware vom Lieferanten über sandt wird? Muss er sich das auch gefallen lassen, wenn er ausdrücklich Waren eigner Züchtung bestellt und auf diese gerechnet hat? Diese Fragen sind im gärtnerischen Handels verkehr sehr belangreiche. Immer da werden sie es sien, wo der Lieferant Inhaber von Spezialkulturen ist. Denn wenn sich ein Abnehmer an einen Züchter von Spezialitäten wendet, so tut er es, weil er Pflanzen haben will, die nach dessen Methode, unter seiner Pflege gezogen sind und rechnet nicht mit der Möglichkeit, dass er von andern Zuchten im In- und Ausland zugekaufte Ware erhält. Man kann also wohl sagen, dass es gar nicht notwendig ist, dass der Besteller ausdrücklich erklärt, dass er Ware aus dem eignen Betriebe des Lieferanten bestelle und erwarte. Im Gegen teil, der Lieferant wird gezwungen sein, wenn er die Ordre bestätigt, mitzuteilen, dass er leider eigene Pflanzen nicht mehr frei habe, dass er aber als Ersatz andre Züchtungen zur Verfügung stellen könne, sei es nun andere in ländische oder ausländische Ware. Wir glauben, dass es nicht die Pflicht des Bestellers ist, besonders zu betonen, dass er vom Lieferanten selbst gezogene Ware haben wolle, sondern, dass es sich von selbst versteht, dass ihm solche geliefert wird, dass er darauf rechnen kann, solche zu erhalten und dass es unter Umständen vom rechtlichen Standpunkt aus einen Grund zur Verfügungsstellung bildet, wenn ihm Ware anderen Ursprungs geliefert wird. Nun gibt es freilich .grosse Firmen, die sogen. Auftragsbau ausführen lassen. Wir haben kürzlich erst im „Handelsgärtner“ in unsern Artikeln über den Erfurter Gartenbau darauf hingewiesen, wie dieser „Auftragsbau" in Er furt sogar gang und gäbe ist. Das ist allgemein bekannt. Damit haben die Kunden der Firmen, welche solchen Auftragsbau in ihrem Betriebe eingeführt haben, zu rechnen. Sie wissen ganz genau, wenn sie bei der betreffenden Firma Sämereien bestellen, dass diese Sämereien unter Umständen in einer Gärtnerei gezogen sind, welche für die betreffende Firma züchtet und sie können daher hieraus keinen Grund zur Mängelrüge, zu Verfügungsstellung der Ware ableiten. Hier ist aber auch die Gefahr nicht gross, denn der Auftragsbau vollzieht sich doch immer, wenigstens soll das der Fall sein, unter Kontrolle der Auftraggeber, die ein berechtigtes Interesse daran haben, dass die Ware, die einst unter ihrer Flagge hinaus in die Welt segeln soll, auch an der Qualität ist, wie sie nach dem Renommee ihrer Firma erwartet wird. Ganz anders liegt das aber da, wo einfach Zukäufe im Ausland gemacht wer den, ohne dass der Züchter weiss, welche Kultur denselben zuteil geworden ist. Da ist eine Garantie ausgeschlossen. Da liegt die Ge fahr nahe, minderwertige Ware zu erhalten, die mit der eigenen Ware der Firma, bei der man bestellt hat, den Vergleich nicht aushält. Sind diese Waren vom Auslande doch oft genug min derwertig. Man sieht es ihnen vielleicht äusser- lich nicht gleich an, welcher Herkunft sie sind. Aber später machen sich die Mängel dieser Herkunft geltend und nun tritt die Frage auf, die wir im obigen gestellt haben. Das Reichsgericht hat sich kürzlich ein mal mit einer analogen Frage auf dem Gebiete der Industrie beschäftigt. Eine Oelfabrik in Amsterdam besitzt in Duisburg-Ruhrort eine Filiale. Im Jahrel903 wurd diese Filie durch ein Brandunglück heim gesucht und an der Weiterproduktion verhindert. Nun bestellte ein Hamburg er Kaufmann bei der Ruhrorter Fabrik 600 000 kg Leinkuchen, zum Preise von 11 350 Mk., frei Waggon oder Dampfschiff ab Fabrik Ruhrort. Als Erfüllungs ort war ebenfalls Ruhrort vereinbart. Da nun die Fabrik in Ruhrort zurzeit nicht liefern konnte, wurde anderweitig hergestelltes Fabri kat gesandt, wovon der Kläger im Mai 1904 erfuhr. Er verlangte nun die Lieferung der eigenen Ware, während die Fabrik behauptet, dass sie auch anderweitig hergestellte Ware liefern könne, wenn dieselbe nur nach Form, Qualität und Preis dem eignen Fabrikat gleich sei. Der Besteller erhob nun Klage auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, nämlich Nichtlieferung vertragsmässiger Ware. Das Landgericht Duisburg und das Ober landesgericht Düsseldorf erkannten auf Ab weisung der Klage. Ebenso hat das Reichsge richt die Abweisung der Klage gutgeheissen. In den Entscheidungsgründen sagt das Reichsge richt: „Der Kläger hat den Anspruch auf Schaden ersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages der Parteien vom 21. Dezember 1903 lediglich auf die Behauptung gestützt, dass der Beklagte unter allen Umständen verpflichtet gewesen sei, Leinkuchen eignen Fabrikates aus derRuhrorter Fabrik zu liefern und dieses verweigert habe. Das Oberlandesgericht hat indessen, in Ueberein stimmung mit dem Landgericht und entsprechend den Ausführungen der Beklagten, den Auftrag dahin ausgelegt, dass die Beklagte nicht ver pflichtet gewesen sei, nur eigenes Fabrikat ihrer Ruhrorter Fabrik zu liefern, dass insbe sondere auch die Worte in dem Schlusschein „ab Fabrik Ruhrort" nur die Bedeutung haben könnten, als Grundlage für die Frachtberechnung zu dienen. Diese in tatsächlicher Hinsicht nicht nachzuprüfende Auslegung des Vertrages begründet aber rechtlich die Zurückweisung der Berufung gegen das die Klage schon über weisende Urteil erster Instanz. Das in dem Vertrag die sogen. „Streikklausel“ enthalten ist, verpflichtet die Fabrik noch nicht, durchaus nur eigenes Fabrikat zu liefern, wenn kein Streik in Fage kommt“. Das Reichsgericht hat deshalb die Revision verworfen. Es steht auf dem Standpunkt der Vordergerichte, dass man Ware liefern kann, die in einem andern Betriebe ersatzweise hergestellt ist, wenn sie nur in Qualität der eignen Ware entspricht. Das ist auf dem Gebiete der Industrie ohne weiteres einwandfrei. Wie steht es aber im gärtnerischen Handelsverkehr? Auch im gärtnerischen Handel wird man davon auszugehen haben, dass ausschlaggebend ist, ob die Qualität der Ware nach der Natur der in Frage kommenden Artikel wohl dieselbe ist, wie diejenige, welche der betreffende Züchter selbst in seinem Betriebe hat. Aber es kann nun vorkommen, dass Artikel in Frage stehen, zu denen man nicht das rechte Vertrauen hat, wenn sie aus anderen Kulturen stammen, und etwa aus dem Auslande eingeführt werden. Wir wollen hier nicht zu Ruhmrednern der deutschen Gärtnerei werden, aber es ist doch bekannt genug, dass in einzelnen Artikeln die Importware von vornherein mit misstrauischen Augen anzusehen ist. Hier sind Klima, Boden verhältnisse, Düngung usw. wichtige Faktoren, die das Weiterwachsen erleichtern oder er schweren können. Vielfach tritt bei Sämereien Degeneration ein, oder die Keimkraft ist un genügend, überhaupt die Ware minderwertig. Soll es nun dem Abnehmer, dem Gärtner, auferlegt sein, diese Ware abzunehmen, wäh rend er in dem Glauben war, einheimische Ware zu empfangen ? Wir sind der Meinung, dass denn doch die Verhältnisse in der Industrie und im Garten bau ganz verschiedene sind. In der Industrie hat es die Tragweite nicht, ob eine Ware dem Betriebe entstammt oder jenem, ob die Lein kuchen aus Ruhrortkommen, oder aus Amster dam oder aus irgend einer anderen Fabrik, die sich mit der Herstellung dieser Erzeugnisse be fasst. Werden die Produkte doch im wesent lichen immer dieselben sein. Ganz anders, wie gesagt, in unserem gärtnerischen Handel, wo noch ein ganz anderer Faktor Berück sichtigung verdient, nämlich die Kürze der Mengeleinrede. In sechs Monaten tritt die Ver jährung dieser Einrede ein. Wenn man da an nehmen wollte, dass es dem Gärtner ohne weiteres erlaubt sein sollte, Produkte jeder Herkunft unterzuschieben, so würde, wenn sich der Mangel erst später herausstellt, auch das Ersatzrecht ausgeschlossen sein. Auf jeden Fall wiederholen wir aber auch bei dieser Gelegen heit die Mahnung, im gärtnerischen Handel dafür bedacht zu sein, dass eine längere Frist für die Zulässigkeit der Mängeleinrede vereinbart und vielleicht erstrebt wird, wegen geheimer Mängel auch im Gesetzbuch eine andere Regelung der Frage herbeizuführen, wie sie heute besteht. 33 Neue Zonalpelargonien. Von R. Sta venhagen-Rellingen. II. Die Züchter der Reformator-Klasse, Gebr. Neubronner-Neuulm, haben auf den ersten Teil dieses Artikels eine „Erwiderung" gebracht, die aber richtiger nur als „Ergänzung“ zu be trachten ist. Man kann den ersten Teil meines Artikels doch nur als eine Empfehlung der Reformator-Klasse auffassen und eine Em pfehlung in sachlicher, unparteiischer Weise hat doch zweifellos mehr Wert als eine solche in allzu überschwenglicher Form. Es bedarf in Fachzeitschriften, die sich ausschliesslich an Fachleute wenden, doch wahrlich nicht des überschwenglichen Katalogstils, um etwas Gutes zu empfehlen. In meinem Buche „Blüten pflanzen und Blattgewächse für Gartenaus schmückung" stellte ich ein engeres Sortiment grossblumiger Zonalpelargonien, die sich für das Freie eignen, zusammen. Von den zwölf dort genannten Sorten sind fünf Neubronner- sehe Züchtungen, was wohl zur Genüge beweist, dass ich die fraglichen Sorten als Gruppen pflanzen zu würdigen weiss. Ergänzend habe ich noch zum ersten Teil meines Artikels nach zutragen, dass auch die Neubronnersche Sorte Rubin mit zu den besten Neueinführungen der letzten Jahre zählt. Diese scharlachrote, gefüllte Pelargonie wächst ausserordentlich niedrig und blüht ungemein reich. In günstigeren Sommern als es der letzte war, dürfte Rubin auch als Gruppensorte gut verwendbar sein. Dennoch kann ich nur wiederholen, dass die Zahl guter Markt- und Gruppensorten unter den Zonalpelargonien keineswegs gering ist und es nicht nur englische und französische Sorten sind, um die es sich dabei handelt. Meines Erachtens ist es Pflicht der grossen Versandgeschäfte, dem kaufenden Publikum, wozu auch die Handelsgärtner gehören, nicht nur das zu bieten was „verlangt wird“, sondern auch für die Verbreitung guter Artikel, die dem Käufer noch nicht oder nicht genügend be kannt sind, einzutreten. Pelargonien, die für das Freie ungeeignet erscheinen, sind als Handelspflanze doch nicht so ohne weiteres zu verwerfen. Gerade die grossen Versand geschäfte haben den grössten Vorteil davon, wenn der heutigen Einseitigkeit in den Kulturen etwas gesteuert und die Pflanzenliebhaberei im Publikum etwas gefördert wird. Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, empfehle ich an dieser Stelle vorzugsweise Sorten, die nicht nur in Bezug auf williges Blühen, guten, ge drungenen Wuchs und leichte Vermehrungs fähigkeit befriedigen, sondern sich ausserdem durch vollkommenen Blumenbau oder reine, ansprechende Färbungen vor anderen aus zeichnen. Sorten mit diesen Eigenschaften finden sich in den Sortimenten der bereits ge nannten Firmen Georg Bornemann, Blanken burg (Harz) und Daiker & Otto, Langen weddingen bei Magdeburg in grösserer Zahl; es sind zum Teil Züchtungen dieser Firmen, zum Teil Sorten englischer, seltener französischer Herkunft. Ich führe hier zunächst nur einfach- blühende Sorten, nach Farben geordnet, auf und werde mich dabei nach Möglichkeit an ältere bekannte Sorten anlehnen. Die neueren deutschen Züchtungen sind bezeichnet/ indem ich bei den Bornemannschen Züchtungen die Abkürzung „Born.“ und bei denen der Firma Daiker & Otto die Abkürzung „Daik." in () hinter den Sortennamen setze. Die übrigen Sorten finden sich z. T. in den Sortimenten beider mehrfach genannten Spezialisten, zum Teil werden sie aber bereits von verschiedenen Quedlinburger Versandgeschäften seit einer Reihe von Jahren angeboten. Wenn ich hier neben der vollkommenen, runden Form der Blume und der Grösse der Dolden, die Grösse der einzelnen Blüten bei den nachfolgenden Sorten hervorhebe, so ist dies keine Phrase. Eine Pelargonienblüte, die nicht fünf Zentimeter im Durchmesser misst kann überhaupt nicht als gross gelten; viele der hier genannten Bornemannschen und Daikerschen Sorten messen aber 51/2 cm und mehr. Sorten, die obwohl schön, wegen ihrer Empfindlichkeit und mit Hinsicht auf schwachen Wuchs oder langsame Vermehrungsfähigkeit dennoch keine Berücksichtigung verdienen, em pfehle ich überhaupt nicht. Solche sind bei spielsweise die schon in Nr. 1 genannte Trilby und die prächtige, lachsfarbene Iseult. Da ich überdies in der Färbung zusammengehörige Sorten in meiner Besprechung vereinige, wird es dem Leser trotz der ansehnlichen Zahl der aufgeführten Züchtungen nicht schwer werden, das für einen besonderen Zweck brauchbare auszuwählen. Beginnend mit Zinnoberscharlach, der Farbe der bekannten Meteor, müsste ich hier zunächst die Daikersche Züchtung Aga nennen, habe aber davon nur erst wenige Pflanzen be obachten können und enthalte mich darüber vorläufig eines Urteiles. Dagegen lernte ich Mrs. Walter Partridge schon vor mehreren Jahren als eine der schönsten dieser Farbe kennen. Im Wuchs hält die Sorte die Mitte zwischen Meteor und Reformator, die Färbung ist indes, obwohl etwas heller, leuchtender und feiner als bei beiden Sorten. Schliesslich ist noch Elise Otto (Daik.) als etwas Gutes in diesem Farbenkreise zu nennen. Dass es Pelargonien gibt, deren Blumen ein ausgesprochen nach Gelb getöntes Orange scharlach besitzen, scheint nur vereinzelt be kannt zu sein, denn sonst müssten die frag lichen Sorten grössere Verbreitung erlangt haben. Wir haben hier die schon ältere, sehr niedrig bleibende Waberlohe (Bomm.) und die etwas höhere, Feuerzauber (Bornm.), mit sehr grossen Blumen und grosser Dolde. Beide er setzen als Gruppensorte die ältere, etwas klein blumige englische Sorte Eleanor, die ebenfalls noch zu den niedrigen Sorten zu rechnen ist. Mit der eben gekennzeichneten Tönung von Rot steht das Lachsrot, wie wir es bei Phyllis finden, am nächsten. Wir besitzen in der gleichen Farbe in der Neubronnerschen Sorte Wilhelm Pfitzer etwas besseres. Schwierig wird die Beurteilung bei den ausgesprochen lachs farben getönten Sorten, die fast regelmässig eine weisse Verwaschung oder auch eine schärfer abgegrenzte weisse Mitte zeigen. Hier treffen wir auf viele fast gleichwertige Sorten. Den Meteortypus zeigt am deutlichsten die neue Rheingau, eine Züchtung von Handelsgärtner Haas-Wiesbaden. Man kann diese Sorte mit vollem Rechte als „lachsfarbene Meteor“ be zeichnen und wer an diesem Typus festhalten will, sollte sich die Sorte unbedingt anschaffen. Es gibt indes mehrere gute Gruppensorten dieser Farbe, die durch niedrigen, kräftigen Wuchs ausgezeichnet sind. Solche sind Jo hanna Beckmann (Bornm.), mit hellerem Rande und hellerer Mitte, mit sehr grosser Einzel blüte, und Paul Rabbow, mit deutlichem weissen Auge. Beide sind gewiss nicht so dankbar und blühwillig wie die Neubronnersche Rival, wirken aber mit ihren enormen Blütendolden doch wieder in ganz anderer Weise. Aehnlich sind Emma Fischer (Daik.) und Anne Marie (Born.), beide sehr grossblumig und mit deut lich abgegrenzter weisser Mitte, im Wuchs zwar nicht ganz so gut wie die beiden vor genannten, aber dennoch vortrefflich für das Freie geeignet. Zur gleichen Farbengruppe gehören die ein ander ähnlichen Miss Ethel Wilson und Sieges-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)