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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 51. Beilage zu „Der Handelsgärtner. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Sonnabend, den 19. Dezember 1908. In eigener Sache. Der „Gartenbau-Verband für das Königreich Sachsen“ teilt uns mit, dass „Der Handels gärtner“ von nun an nicht mehr das offizielle Organ dieses Verbandes ist. Wir geben das inseren Lesern hierdurch mit der Erklärung pekannt, dass wir in Wirklichkeit leider — wir haben das stets bedauert — niemals das Organ des Verbandes gewesen sind. Auf unseren Antrag hin ist zur Zeit vor 10 Jahren nach der Gründung dieses Blattes an Stelle der „Allgemeinen Samen- und Pflanzen- Offerte“, die bekanntlich nur Inseratenblatt ist, „Der Handelsgärtner“ als Organ gewählt worden. Wie aber der Vorstand des „Garten bau-Verbandes für das Königreich Sachsen" schon im Juni d. J. im „Handelsblatt" erklärte, hat er niemals einen Einfluss auf die Leitung des „Handelsgärtner“ ausgeübt oder vielmehr ausüben wollen. Niemals ist uns die so oft und immer wieder erbetene Unterstützung zu teil geworden. Dem Fernstehenden ist es auch nicht bekannt, welche Mühe es uns gekostet hat, die Berichte über die Hauptversammlungen des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen“ bringen zu können. Wir haben stets angestrebt — da wir in der Oeffentlichkeit stehen und nach aussen hin wirken wollen — mit der Leitung des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen“ in engere Fühlung zu kommen, ohne einen Erfolg zu erzielen. Die Beziehungen, die zwischen einem Verband und seinem offiziellen Organ notwendig sind, aber nicht bestanden haben, können wir aus diesem Grunde auch leichten Herzens lösen. Wir haben damit unsere Freiheit wieder er langt und versprechen uns weit mehr Nutzen und Vorteile für eine freie Vertretung der gesamten Berufsinteressen. Das freie Wort zu hören, mag nicht immer angenehm sein und mag auch oft nicht in so schönen Reden aus- klingen, wie man diese bei öffentlichen Ver sammlungen in gärtnerischen Kreisen leider nur zu häufig hören kann. Der „Gartenbau-Verband für das König reich Sachsen“, ebenso der „Verband der Han delsgärtner Deutschlands" wissen, dass wir stets bei Bestrebungen, die im Interesse des gesamten Berufes liegen, bereit sind, mitzuarbeiten. Wir werden auch fernerhin, wo es gilt, zur Stelle sein. Für uns ist aber — dem ganzen Charakter des „Handelsgärtner“ nach •— unsere Freiheit das höchste Gut, das wir besitzen, und wir stehen damit sicher im Einklang mit den vielen Tausenden unserer Abonnenten, die sich mit jedem Jahre zahlreicher um uns scha ren. Unsere Leser mögen selbst urteilen, ob unsere Anschauung richtig ist; wir haben nicht einseitige, engherzige Ansichten zu berücksich tigen. Unser „Handelsgärtner" wird auch ohne die offiziellen Verpflichtungen, ohne sich in den Dienst von Sonderinteressen zu stellen, die Ver tretung der deutschen Handelsgärtner anstreben. Die Anerkennung wird uns von allen denen, die uns verstehen, nicht versagt werden. In wenigen Tagen beschliesst der „Handelsgärtner“ seinen 10. Jahrgang und damit das erste De zennium. Was wir versprachen, haben wir ge halten, das vor uns liegende Arbeitsfeld aber hat sich indessen noch mehr erweitert. Die sich selbst richtende Form, in welcher der „Verband der Handelsgärtner Deutsch lands" glaubt, gegen uns vorgehen zu müssen, ergibt sich aus einer kurzen Mitteilung, die heute Freitag über die bereits am Sonntag in Dresden stattgefundene Landes-Ver sammlung des Verbandes in den „Leipziger Neuesten Nachrichten“ veröffent licht worden ist. Es heisst da unter an derem : dass die Einigkeit der gärtnerischen Arbeitgeber-Verbände in der Gewerbeordnung freudig begrüsst worden und die Stellung des Leipziger Fachorgans „Der Handelsgärtner" in dieser Frage dagegen scharf verurteilt worden sei. Wir möchten daraufhin die Er klärung abgeben, dass „Der Handelsgärtner“ kein Leipziger Fachorgan, sondern zunächst noch weit mehr Leser als der „Verband der Handelsgärtner Deutschlands" überhaupt Mitglie der im ganzen Deutschen Reiche zählt, so unbe quem das auch unseren Gegnern sein mag. Obige in die Presse hineingebrachte Notiz werden wir zu berichtigen wissen. — Wir verweisen unsere geschätzten Leser nochmals auf den in letzter Nummer wiedergegebenen Auszug der Sitzung des Deutschen Reichstages. Es ist uns von einer Seite die Anerkennung geworden, die wir zu schätzen wissen, denn wir sagten schon, dass nicht engherzige, ein seitige Interessen uns leiten, sondern dass wir für das allgemeine Wohl eintreten. Deshalb aber auch für diejenigen, in deren Reihen wir einstmals standen, aus denen viele der Unseren hervorgegangen sind und für die wir, soweit es sich mit unseren Interessen als Arbeitgeber blatt verträgt, stets eintreten — wir meinen unsere Angestellten und Gehilfen. Was wir für diese tun, das tun wir für uns selbst! Für die Gärtnerei bedeutet die Hebung des Gehilfenstandes gleichzeitig die Hebung des ge- gesamten Berufes ; diese Tatsache darf niemals verkannt werden. Möge auch unsere Ansicht noch so scharf beurteilt werden, wir werden uns zu rechtfertigen wissen und vertrauen auf das vorurteilsfreie Urteil unserer geschätzten Mitarbeiter sowie der Abonnenten des „Han delsgärtner“. Die Buchführung mittlerer und kleinerer Gärtnerei betriebe. II. 4. Verschiedene Buchführungssysteme. Streng genommen haben wir es bei den vielerlei Buchführungsarten nur mit einem ein zigen System zu tun. Die einfache Buch führung ist nur eine unvollkommene Stufe der doppelten Buchhaltung, die sogenannte ameri kanische Methode wird sich ebenfalls, je nach der Stufe ihrer Vollkommenheit, entweder der einfachen oder der doppelten Buchhaltung ein ordnen lassen. Jede dieser drei Arten zeigt wieder die verschiedensten Abstufungen, die durch die andersgearteten Ansprüche der ein zelnen Geschäftszweige, ja der Verschiedenheit der Betriebe innerhalb ein und desselben Zweiges bedingt sind. Im Bankgeschäft liegen die Verhältnisse anders als im Fabrikbetriebe und ein Handels gärtner mit Gemischtbetrieb wird nicht die Büchereinrichtung eines Grosskaufmannes an wenden können; er würde dabei seine Zeit unnütz vergeuden, ohne den Hauptzweck der Buchführung zu erreichen. Alle die Buchführungsformen, die sich durch die verschiedenen Ansprüche ergeben, unter scheiden sich in der Tat nur durch blosse Abweichungen in der Anwendung der Haupt grundsätze. Die Grundgedanken der Buch haltung, die zeitlich geordnete Eintragung in ein einziges oder mehrere Grundbücher, die Uebertragung gewisser Posten in ein oder mehrere Hauptbücher und endlich der Ver mögensnachweis auf Grund dieser Bücher in der Inventur, kehren in den abweichendsten Formen wieder. Der Unterschied liegt nur in der Benennung und Auswahl der Konten oder Verrechnungsgruppen und in deren An ordnung, ferner in der Zahl der Grund bücher und endlich in der Art der Ueber tragung und endgültigen Gruppierung für die Bilanz oder den Bücherabschluss. Die Frage, welche Buchhaltungsform in einem bestimmten Fall zu wählen sei, lässt sich somit niemals allgemein, sondern immer nur unter Berücksichtigung eines einzelnen oder einer bestimmten Gruppe von Betrieben entscheiden. Obgleich die Grossbetriebe des Gartenbaues aus unserer Betrachtung vollkommen aus scheiden , denn sie haben alle eine kauf männische Buchführung, gehören die gärtnerischen Mittel- und Kleinbetriebe zunächst etwa 6—8 verschiedenen Geschäftszweigen an. Der so ungemein häufige Gemischtbetrieb bildet wieder eine Gattung für sich. Der eine Gärtner ist in der seltenen, aber glücklichen Lage, dass der Absatz seiner Erzeugnisse sich in der Haupt sache gegen Bar abwickelt. Er kann mit einer recht einfachen Form der Rechnungs führung auskommen. Erst die Kontrolle des Kreditverkehrs gestaltet das Verständnis und die Durchführung der Buchhaltung schwierig. Recht gut sind weiterhin die Art von Versand geschäften daran, die grundsätzlich nur gegen Nachnahme des Betrages ihre Ware verschicken. Wieder andere Geschäfte sind reine Handelsbe triebe ohne jede eigene Anzucht, noch andere vertreiben nur eigene Erzeugnisse; bei beiden Gruppen haben wir es aber sowohl mit Versand geschäften wie mit Ladengeschäften zu tun oder endlich der Betrieb vereinigt beide Formen. Diese Verhältnisse und die zahlreichen Zwischen formen ergeben somit selbst in einem gesonderten Zweige der Gärtnerei recht mannigfaltige Ab stufungen. Es ist schwer, ein „System“ auf zustellen, das für alle passt. Schliesslich ist bei der Einrichtung der Bücher zu erwägen, ob die Eintragungen einer einzelnen Person übertragen werden können oder ob, wie dies gerade im Kleinbetriebe un vermeidlich ist, einmal der Besitzer, ein ander mal die Ehefrau, oder ein anderes Familien mitglied oder wieder ein Gehilfe oder gar das Dienstmädchen die Buchungen, und sei es nur im Notfälle besorgt. Ein Geschäft, das sich einen eigenen Buchhalter leisten kann, wird in der Regel schon zu den Grossbetrieben zu rechnen sein. Ehe wir die Frage der für den Gärtnerei betrieb zu wählenden Buchhaltungsform in ihren Einzelheiten behandeln, ist es notwendig, nochmals die drei wichtigsten, in der Einleitung dieses Kapitels genannten Arten der Rechnungs führung kurz zu charakterisieren. Die wenig sten Handelsgärtner haben so weit reichende Kenntnisse der Buchhaltungswissenschaft, dass ihnen der Unterschied zwischen einfacher, doppelter und amerikanischer Buchhaltung ohne weiteres klar ist. Der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchhaltung liegt nun keineswegs in der Tatsache begründet, dass jene alle Geschäftsvorfälle nur einmal, diese aber doppelt, auf zwei verschiedenen Konten bucht, sondern vielmehr in der Behandlung des Kapitalkontos. Unter Kapitalkonto ist in diesem besonderen Falle die Verrechnung von Gewinn und Verlust, d. h. Zugang und Abgang vom Vermögen zu verstehen. Der Stand des reinen Vermögens wird hierdurch zahlenmässig festgestellt. In der einfachen Buchführung geschieht dies nur einmal, bei der Inventur oder Bilanz bei Beginn, bezw. am Schluss einer Geschäftsperiode. Die einfache Buchhaltung bucht im gün stigsten Falle nur die reinen Tauschvorgänge doppelt, bei denen einer Vermögensver mehrung an der einen Bestandgruppe eine Vermögensverminderung an einem anderen Bestandkonto gegenübersteht. Für die Gewinn- und Verlustgeschäfte kennt sie nur eine ein malige Eintragung und in der Zeit, die zwischen zwei Buchschlüssen liegt, ist sie nicht imstande, die Lage des reinen Vermögens nachzuweisen. Dies vermag aber die doppelte Buchführung mit Hilfe des Kapitalkontos. In der Gärtnerei ist nun aber eine fort dauernde kontenmässige Behandlung sämtlicher Vermögensbestandteile, wozu auch die fort während in der Veränderung begriffenen Pflanzenbestände zählen, unmöglich. Im Gärtnereibetriebe ist daher selbst die voll kommenste Stufe der einfachen Buchführung nur dann denkbar, wenn es sich um ein reines Handelsgeschäft, etwa ein Samen geschäft handelt. Die Vorteile, die sonst die doppelte Buchhaltung bietet, lassen sich auf andere Weise ebenfalls erreichen, mit alleiniger Ausnahme der Führung des Kapitalkontos im geschilderten Sinne. Deshalb ist es zwecklos, in unserem Berufe auf Einführung einer dop pelten oder systematischen Buchhaltung be stehen zu wollen. In der Landwirtschaft liegen die Verhältnisse ähnlich und deshalb stützt sich die landwirtschaftliche Buchführung in der Regel ebenfalls auf die Grundsätze der einfachen Methode. Die amerikanische Buchführung, die mit demselben Rechte auch deutsche oder franzö sische Methode genannt werden könnte, ist weiter nichts als eine tabellenartig ange ordnete Form der einfachen oder doppelten Buchhaltung. Deshalb zeigen die tabellarisch axgeordneten Wirtschafts- oder Kassenbücher, wie sie erst neuerdings den Gärtnern wieder empfohlen wurden, eine gewisse Verwandtschaft mit dem vielgerühmten „amerikanischen System“. Während die übrigen Buchhaltungsformen die kontenmässige Verrechnung, die Kontrolle des Kassen- und Kreditverkehrs durch Ein tragung in wenigstens ein Grundbuch und ein Hauptbuch vornehmen, sucht die ameri kanische Methode den Zweck durch tabellarisch nebeneinander angeordnete Gruppen in einem Buche zu erreichen. Die vielen Nachteile dieser Anordnung haben schon wieder einigen Re formern Veranlassung gegeben, in der „ver besserten" amerikanischen Buchführung das System zu durchbrechen, indem man wieder wenigstens zwei Bücher benutzt. Welche Anforderungen dürfen wir nun selbst an die einfachste gärtnerische Buch führung stellen? Sie soll ein geordnetes Kassen wesen ermöglichen! Sie soll eine Uebersicht Vermischtes. Kleine Mitteilantfen. — In Troyes (Frankreich) starb am 24. November der in Fachkreisen weitbekannte Pomologe und Schriftsteller Charles Baltet im Alter von 79 Jahren. — Wiederum: Landwirtschaft oder Ge werbe, Die Gartendirektion der Taubstummen anstalt zu Emden hat sich kürzlich an die Behörde gewandt und in einer Eingabe darum gebeten, dass auch für auszubildende taub stumme Gärtnerlehrlinge jährliche Prämien bis zu 300 Mark vom Staate bewilligt werden möchten. Die Antwort des preussischen Mini steriums erkennt zwar eine Berechtigung der Eingabe an, erklärt sich aber nur soweit be reit, diese Unterstützung zu gewähren, als hierbei eine Ausbildung im gewerblichen Zweige des Gartenbaues, zumal in der Binderei in Frage komme. In den meisten Fällen, wird gesagt, handele es sich um die Ausbildung von taubstummen Gärtnerlehrlingen in den land wirtschaftlichen Zweigen des Gartenbaues. Dann sei eine Bewilligung von Zuschüssen ausgeschlossen; es könnten zwar Ausnahmen stattfinden, doch sei bei der landwirtschaftlichen Gärtnerei, so wie sie von den Gartenbau verbänden stets hingestellt wird, eine besondere Aufwendung für Lehrhonorar, Kostgeld usw. nicht üblich, sondern es sei vielmehr anzu nehmen, dass, wie in der Landwirtschaft, die Lehrlinge durch ihre Arbeit den Unterhalt ver dienen. — Auch diese Antwort beweist die Vorteile und Nachteile, welchen die Gärtnerei ausgesetzt ist. Die Gärtnerei hat schon viel dazu beigetragen, taubstumme Lehrlinge aus zubilden, die sich zumeist als willig, geschickt und fleissig erwiesen haben. — Die Gründung eines Kreditvereins für deutsche Gärtner regte anlässlich der Provinzial-Verbau dsversammltmg Westpreussens des „Verbandes der Handelsgärtner Deutsch lands" der Vorsitzende Frömert-Danzig an. Er macht in einem Vortrag: Der Kredit des Kleingärtners, seine Nutzen und seine Gefahren, auf die in dem Gartenbau herrschenden Miss- stände aufmerksam. Vor allem verurteilte er in sehr trefflicher Weise die leichtfertige Kredit gewährung, die häufig genug von in- und aus ländischen grossen Versandfirmen bei der Lie ferung von Bäumen und Sträuchern, Blumen zwiebeln, Topfpflanzen, auch Schnittblumen, eingeräumt wird. Die Provisions-Reisenden suchen möglichst viel Ware abzusetzen und verleiteten oft durch lange Kreditgewährung zur Erteilung umfangreicher Aufträge, die dann den Kleinhandelsgärtner weit über seine Kräfte in Anspruch nehmen. Dadurch werden die Anfänge zu späteren misslichen Verhält nissen herbeigeführt. Weiterhin wurde in dieser Sitzung für eine Herabminderung der Beiträge für eine landwirtschaftliche Berufsgenossen schaft eingetreten. Der „Provinzialverband Westpreussen“ wird sich im Interesse seiner Mitglieder mit einer Feuerversicherungs-Gesell schaft in Verbindung setzen, um dadurch bessere Bedingungen zu erzielen, ebenso sollen einheit liche Preise für gärtnerische Produkte in West preussen angestrebt werden. — Die Wirkung von Zuckergaben auf das Wachstum der Pflanzen bildete den Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen an der Nationalen Gartenbauschule in Ver sailles. Der Chef des dortigen Laboratoriums, Professor A. Petit fand, dass die Gabe von Zuckerstoffen ungünstig auf die Vegetation ein wirkt, indem diese sich der Wasseraufnahme hindernd entgegenstellt, während die weiter andauernde Verdunstung der Pflanze bei ver minderter Saftzufuhr Nachteile bringt. Im Herbst angestellte Versuche mit Glukose wiesen bei Gaben von je 4 g in einem Zeitraum von 2 Wochen einen Gewichtsverlust der Pflanzen nach, der bei Gaben von je 8 g noch zunahm. Dieselbe Menge von 8 bezw. 16 g in kleineren Quantitäten und in einer längeren Zeit gegeben, wirkte weniger nachteilig. Bei einem zweiten Versuche erhielten die Pflanzen wöchentlich während 2—3 Monaten 11/2 bezw. 3 g Glukose; auch hier zeigten sich an Abutilon und Coleus um so grössere Gewichtsverluste, als die Gaben zunahmen. Ein dritter Versuch von Februar bis April zeigte trotz sonstiger günstigster Bedingungen noch deutlicher die schädigende Wirkung dieser Behandlung. Die Pflanzen zeigten durchweg erhebliche Gewichtsverluste, was beweist, dass die nachteilige Wirkung der Glukose mit der Wachstumstätigkeit der Pflanzen zunimmt, da sich, wie wir oben hervorhoben, mit zunehmendem Wachstum die Verdunstungs fläche vergrössert, während die Glukose-Gaben die Wasserzufuhr verringern. — Die Obsternte Oesterreichs ist nach einem Berichte des Ackerbauministeriums sehr gut gewesen. Nur Birnen liesen sehr zu wünschen übrig. Im übrigen hatten die späten Früchte und das noch an den Bäumen hängende Winterobst beträchtlichen Schaden durch die im Oktober eingetretenen starken Fröste er litten. Dabei sind in einigen Alpenprovinzen nicht nur Aepfel und Birnen, sondern auch Pflaumen erfroren. Der Verlust von Winter äpfeln wird in Niederösterreich auf 50 % der gesamten Ernte geschätzt. $ — Die Gärtnerei-Betriebe in der Pro vinz Hessen-Nassau haben bedeutend zuge nommen, wie aus den jüngsten Veröffent lichungen über die 1907 vorgenommenen Betriebszählungen hervorgeht. Die Kunst- und Handelsgärtnerei hatte 1895 3772 Betriebe aufzuweisen, dagegen 1907 5875. Das ent spricht einer Zunahme von mehr als 55 °/ 0 . Darauf sind auch die immer schärfer hervor tretenden Konkurrenzverhältnisse zurückzu führen. — Die Einkaufsgenossenschaften im Gartenbau richten sich schwer ein, da nicht immer die nötigen Mittel aufgebracht werden können, um eine Vereinigung mit beschränkter Haftung ins Leben zu rufen. Kürzlich wurden im Rheinischen Provinzial-Verband des „Ver bandes der Handelsgärtner Deutschlands“ wie derum die Versuche gemacht, eine Gründung in die Wege zu leiten und zwar beabsichtigt der Vorstand Anteilscheine von 2 bis 300 Mk. auszugeben. Zur Erleichterung der Anteil nehmer sollte dieser Betrag in Raten ange zahlt werden. Trotzdem fanden sich nur 21 der Anwesenden bereit, einer solchen Ein kaufsgenossenschaft beizutreten und auch davon gaben die meisten ihre Zusage ohne Verbind lichkeit. Es ist somit recht fraglich, ob eine solche für alle Teile vorteilhafte Genossenschaft für das Rheinland ins Leben gerufen wird. — Ueber die Wirkung organischer Düngemittel, erschien jüngst von M. Popp eine Statistik, in welcher die Resultate im Ver hältnis zum Salpeter zusammengestellt waren. Wenn demzufolge die Wirkung des Salpeters mit 100 angenommen wird, ist derjenige von Blut- und Hornmehl 70; die von Fleisch-, Fisch- und Ricinusmehl 60, die der Bremer Poudrette und des Knochenmehles 55, von Krottnauers organ. Patentdünger und Blan- kenburger Dünger 45. Geringere Einwirkung auf die Entwicklung der Pflanzen zeigen Melasse- schlempdünger, Lützeler Fleischdünger, Woll staub, aufgeschlossener organ. Stickstoffdünger und Ledermehl mit bezw. 40, 35, 25, 23 und 10. Bei dem Gebrauch vorgenannter Dünge" mittel findet stets eine mehr oder minder voll ständige Umwandlung des organischen Stick stoffs in Ammoniak statt.
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