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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 50. Sonnabend, den 12. Dezember 1908. X. Jahrgang Derj/andelsgärlner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig. Ty 7 7 ry p.. 1 1 t 1 Fy / 1 Für die Handelsberichte und den rianaels-Äeitun^ für den deutschen Gartenbau, fachlichen Teil verantwortlich: • Otto Thalacker, Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner" kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungam Mark 5.—; für das Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner" 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Vom neuen Postscheckverkehr. ii. Wir erwähnten schon im vorigen Artikel, dass die Einzahlungen auf das Scheckkonto durch Zahlwerte, Postanweisung oder Ueber- Weisung von Konto zu Konto erfolgen können. Nun kann aber weiter jeder Kontoinhaber beim Postamt seines Wohnortes usw. den An trag stellen, dass die für ihn eingehenden und von ihm angenommenen Postanweisungen seinem Postscheckkonto gutgeschrieben werden. Das Postamt überträgt dann täglich den Betrag der Postanweisungen mittelst Zahlkonto dem Scheckamt. Jeder Kontoinhaber kann auch verlangen, dass die für ihn eingegangenen Postauftrags- und Nachnahmegelder un mittelbar seinem Postscheckkonto überwiesen werden. Bei Einzahlungen mittelst Ueberweisung von einem Konto auf ein anderes Postscheckkonto werden die angewiesenen Beträge einfach dem Konto des Empfängers gutgeschrieben und und darüber entsprechende Nachrichten er teilt. Was die schon kurz erwähnte Rückzahlung (in voriger Nummer war Stückzahlung gesetzt) anlangt, so begegnet sie irgendwelchen Schwierig keiten nicht. Soweit das Guthaben die Stamm einlage von 100 Mark übersteigt, kann der Kontoinhaber über dasselbe in beliebigen Teil beträgen mittelst Schecks, oder durch Ueber weisung auf ein anderes Postscheckkonto jeder zeit verfügen. Solche Scheckformulare zu Rückzahlungen werden von der Reichspostverwaltung hergestellt und an die Kontoinhaber in Heften von 50 Stück zum Preise von 50 Pfg. pro Heft, geliefert. Wir erwähnten schon, dass die Schecks nicht über einen Betrag von mehr als 10 000 Mark lauten dürfen und binnen 10 Tagen zu präsen tieren sind. Im Scheck kann auch ein anderer als Zahlungsempfänger bezeichnet werden, der ihn dann ebenfalls dem Postscheckamt einreichen kann. Durch Indossement ist er aber, wie hier wiederholt sein möge, auch nicht über tragbar. Hat der bezeichnete Empfänger selbst ein Postscheckkonto, so wird diesem der Betrag zugeschrieben, wenn nicht ausdrücklich Bar zahlung gefordert wird. Im letzteren Falle wird der Betrag durch Postanweisung zuge stellt. Auch für Rückzahlungen durch Ueber weisung von Beträgen auf ein anderes Konto, sind Formulare angefertigt worden, die an die Kontoinhaber in Heften zu 50 Stück unent geltlich abgegeben werden. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die Scheck formulare und die Formulare für die Ueber- Weisungen sorgfältig aufzubewahren. Er trägt alle Nachteile, die aus dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen der Formulare entstehen, wenn er nicht das Scheckamt von dem Ab handenkommen benachrichtigt hat, so dass Zahlung oder Ueberweisung an einen Un berechtigten verhindert werden kann. Von jeder gebuchten Einzahlung oder Rückzahlung wird der Kontoinhaber vom Postscheckamt be nachrichtigt. Solche Mitteilungen gehen als Dienstsache portofrei. Die neue zum Gesetz erlassene Post scheckordnung hat noch einige weitere Vor schriften geschaffen, die hier nur kurz erwähnt werden sollen. So kann die Ausfüllung der Zahlkarten und Ueberweisungsformulare auch durch Drucke mit der Schreibmaschine usw. bewirkt werden. Eine handschriftliche Ausfüllung darf dagegen nur mit Tinte (nicht Tintenstift) ge schehen. Der Geldbetrag ist in Reichswährung anzugeben. Die Marksumme muss in Zahlen und in Buchstaben ausgedrückt sein. Der Abschnitt der Zahlkarten kann, wie bei der Postanweisung, zu Mitteilungen an den Konto inhaber benutzt werden. Zur Erleichterung dürfen auch den Land briefträgem auf ihren Bestellgängen Zahlkarten über Beträge bis 800 Mark zur Ablieferung an die Postanstait übergeben werden. Sind in einem grösseren Betriebe zur Aus stellung von Schecks und Ueberweisungen im Rückzahlungsverfahren Handlungsbevollmäch tigte (Prokuristen) ermächtigt, so müssen deren Unterschriften dem Postscheckamt mitgeteilt werden, damit die notwendigen Vergleiche an gestellt werden können. Für die Rückzahlungen durch Ueberweisung werden auch in Postkarten form (Giropostkarten) Formulare abgegeben. Der Höchstbetrag einer Giropostkarte ist auf 1000 Mark festgesetzt. Die Zahlungsanweisungen werden, sofern nicht eine Abholung vorgesehen ist, ins Haus bestellt, und zwar im Ortsbestell- bezirke bis 3000 Mark, im Landbestellbezirke bis 800 Mark. Sofern der Betrag 800 Mark nicht übersteigt, kann das Geld von dem Zahlungsempfänger auch mittelst telegraphischer Zahlungsanweisung übermittelt werden. Ist im Scheck kein Zahlungsempfänger an gegeben, so kann der Scheck vom Inhaber bei der Kasse des Postscheckamtes, welches das Konto des Scheckausstellers führt, zur Einlösung vorgelegt werden. Der Inhaber kann verlangen, dass ihm der Betrag des Schecks durch Vermittlung einer Postanstalt gezahlt wird. Das sind in der Hauptsache die Vorschriften, welche Gesetz und Verordnung für den Post scheckverkehr aufgestellt haben. Es ist nun noch die Gebührenfrage zu erörtern. An Gebühren werden erhoben jür jede Summe bis zu 500 Mark = 5 Pfg. bei Ein zahlungen, für jede Rückzahlung in bar 1/s vom Tausend der auszuzahlenden Beträge und eine feste Gebühr von 5 Pfg., für jede Ueber- tragung von einem Konto auf ein anderes 3 Pfg. Bei mehr als 600 Buchungen wird für jede überschiessende Buchung eine Zahlung von 7 Pfg. erhoben. Diese Gebühren sind höher als in Oesterreich und in der Schweiz, was um so mehr verwunderlich ist, als doch eben bei uns eine Verzinsung der Stammeinlage und des Guthabens nicht stattfinden soll. Mit Spannung darf man der Entwicklung dieses Postscheckverkehrs in Deutschland ent gegensehen. Wir erwähnten schon, dass das Reichspostamt in dieser Hinsicht guten Mutes ist und in der Tat sind schon jetzt, wie uns auf Befragen mitgeteilt wurde, die Anmeldungen und Nachfragen bezüglich einer Kontoeinrichtung sehr rege gewesen. Wir haben ebenfalls die Hoffnung, dass mit dem Postscheck das Scheckverfahren in Deutsch land Volkstümlichkeit erlangen wird. Der Post scheck, ein Bruder des Bankschecks, wie ihn Kirschberg treffend genannt hat, eignet sich ja vorzugsweise für den kleinen und mittleren Verkehr. Er hat die bankmässige Organisation des mittleren und kleinen Zahlungsverkehrs zu ermöglichen, eine Errungenschaft, deren sich Oesterreich und die Schweiz bereits rühmen können, während sie in England und den Ver einigten Staaten durch ein weitverzweigtes System von Lokalbanken erreicht worden ist. Was den Verkehr fördert, hebt auch das Erwerbsleben in Handel, Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Gartenbau. Von dieser Förderung aber hängt die Wohlfahrt eines Volkes ab. Das Verkehrswesen ist der Grad messer der kulturellen Höhe, die eine Nation erreicht hat. Fassen wir die Vorteile und Annehmlich keiten, welche der Depositen- und Scheck verkehr überhaupt gewährt, zusammen, so sind sie, nach Obst, folgende: 1. Man hat nicht mehr nötig, grössere Summen baren Geldes in der Wohnung liegen zu lassen und die damit verbundenen Gefahren (Diebstahl, Feuer usw.) zu tragen. 2. Zinsen, je nach Lage des Geldmarktes, 2—31/2°/0 werden beim Bankscheck verfahren für das sonst unbenutzt zu Hause ruhende Geld vergütet, worin aller dings, wie wir sehen, der Postscheck verkehr eine rühmliche Ausnahme macht. 3. Zahlreiche Gänge werden erspart, da auch Schecks über grössere Summen, wenn sie den Verrechnungsvermerk tragen, in einfachen Briefen versandt werden können. 4. Verluste, die bei der eigenen Führung der Kasse durch Verzählen oder Falschheraus geben mitunter entstehen, werden un möglich gemacht, wenn der Kontoinhaber die für ihn eingehenden Gelder bei seinem Bankier einzahlen lässt und die Aus zahlungen durch Schecks bewirkt. Alle diese Vorteile, mit Ausnahme der Ver zinsung, kommen auch dem Postscheck verkehr zugute. Es hat lange gedauert, ehe Deutschland im Verkehr den übrigen Völkern nachkam. Aber wir dürfen heute wohl ohne Ueber- hebung sagen, dass wir mit an der Spitze marschieren. Lücken gibt es wohl hier und da noch auszufüllen. Und eine solche Lücke ist jetzt wieder im Postscheckverkehr ausgefüllt worden. Möge er auch in Gärtnerkreisen die freund liche Aufnahme finden, die er überhaupt in allen Kreisen unserer Bevölkerung verdient. Möge er, wie so viele andere Institutionen auf dem Gebiete des Zahlungsverkehrs, unserem deutschen Volke zum Segen gereichen! Die Alpenpflanzen, deren Wert und Verwendung. Von H. Brutsch, Obergärtner, bot. Garten, Zürich. III. Wenn es zur Pflege und Behandlung einer jeden für unsereklimatischen Verhältnisse fremden Pflanze, die wir zu vollen Entfaltung ihrer Schönheiten und der ihr charakteristischen Merk male bringen wollen, grosser Liebe und tiefen Verständnisses bedarf, so ist dies bei der Kultur der Alpenpflanzen im Tieflande ganz besonders ein Haupterfordernis. Derjenige, welchem die beneidenswerte Möglichkeit geboten war, einige Zeit selbst im Gebirge zu verbringen, wird, wenn er mit offenem und verständnisvollem Blick die Wunder der Natur, die sich ihm dort bei jedem Schritt in neuem Kleide zeigten, schaute, mit leichter Mühe und mit wenig Enttäuschungen seine Bemühungen um das Ge deihen dieser kleinen Lieblinge im Tieflande von erfreulichem Erfolg begleitet sehen. Wer aber überhaupt Sinn und Verständnis für das pflanzliche Leben in der Natur hat, dem werden sich auch bei der Kultur der Alpenpflanzen keine Schwierigkeiten in den Weg stellen. Die vorausgeschickten Ausführungen über die Lebensbedingungen der Alpenpflanzen im Hochgebirge haben deutlich gezeigt, dass es zur Anlage eines „Alpinums" im Tieflande vor allen Dingen eines freien sonnigen Platzes bedarf. Unter Bäumen werden wir an diesen licht gewohnten Pflanzen nie ein freudiges Gedeihen erleben, der fortwährende nur zeitweise unter brochene Schatten und heftiger Tropfenfall bei Regenwetter werden den nach Sonne lechzenden Gewächsen ein nur'allzu frühes Ende bereiten. Ein hügeliges, etwas bewegtes Terrain lässt sich für eine alpine Anlage sehr vorteilhaft verwenden, da auf einem solchen grosse Erd bewegungen mehr oder weniger wegfallen. Aber auch auf einer ebenen Fläche ist selbst redend die Anlage einer alpinen Felspartie nicht ausgeschlossen, besonders wenn die Mehr ausgabe der Erde- und Schuttzufuhr, und der örtlichen Erdbewegungen zur Bildung von kleineren und grösseren Hügeln keine Rolle spielt. Hohe und nicht zu steile Abhänge in West- und Südlage sind sehr geeignet zum Aufbau schöner Felskomplexe, zur Bildung abwechslungsreicher Formationen. Hier lassen sich mit verhältnismässig geringem Kostenauf wand die wirkungsvollsten und naturgetreuesten Gebirgsszenerien schaffen. Es kann sich nun natürlich an dieser Stelle nicht darum handeln, eine genaue Beschreibung einer oder verschie dener Alpenpartien zu geben, sondern es muss der kundigen Hand des Landschaftsgärtners überlassen bleiben, in jedem einzelnen Falle eine naturgetreue Anlage herzustellen. Es soll dagegen im allgemeinen auf die wesentlichsten Gesichtspunkte hingewiesen werden, die bei jeder Felspartie in Berücksichtigung gezogen werden müssen und besonders auch auf Fehler aufmerksam gemacht werden, denen man am häufigsten bei vielen schon bestehenden Felsen anlagen begegnet. Eine grössere alpine Anlage muss vor allen Dingen landschaftlich schöne, naturgetreue Szenerien in sich vereinigen. Glücklicherweise ist man heute von der sehr verwerflichen Bau art, wie sie früher vielfach angewandt wurde, nämlich für jede Pflanzenart durch grössere und kleinere Felsen abgetrennte Kästchen herzu richten, abgekommen, wenigstens wird es heute einem für Naturschönheiten empfänglichen Land schaftsgärtner nicht einfallen durch derartige Geschmacklosigkeiten einen Garten oder Park zu verunstalten. Dagegen können auch in einer landschaftlich schönen Alpenpartie wissen schaftliche Prinzipien zur Geltung gebracht werden, wo letzteres erforderlich ist, wie in botanischen Gärten, städtischen Anlagen usw. Es wird sich z. B. sehr empfehlen, besonders grosse Partien nach geographischen Gesichts punkten anzulegen, was natürlich bei kleineren Komplexen kaum durchführbar ist, ohne dem Ganzen einen gezwungenen Anstrich zu verleihen. Oft wird es besonders wieder bei grösseren Anlagen von Vorteil sein einen detaillierten Plan auszuarbeiten; unbedingt erforderlich ist es aber, über das in Betracht kommende Terrain in der Verteilung der Szenerien einen voll ständigen Ueberblick zu haben, damit bei der Ausführung abwechslungsvoller Partien das Ganze seinen natürlichen Zusammenhang nicht verliert. Ein schablonenhaftes Arbeiten nach einem vorgelegten Plan wird allerdings eine Anlage selten zu einem glücklichen Ende führen, vielmehr wird die Verwirklichung oft während der Herstellung auftauchender neuer Ideen in die ganze Szenerie vorteilhaft belebende Bilder bringen. Nachdem die hauptsächlichsten Erdbewe gungen ausgeführt sind, wird man zur Plazierung der grösseren Felsen, zur Bildung der hervor ragendsten Felskomplexe schreiten. Natur getreues Anordnen und Aufbauen ist hier ganz besonders erforderlich und es gereicht dem ausführendem Landschaftsgärtner zu grossem Vorteil, wenn er schon in der Lage war, schöne Felspartien im Gebirge selbst zu studieren. Wo grosse Erdmassen zu höheren Hügeln auf geschüttet worden sind, sollte man, bevor die Felsen plaziert werden, eine etwas längere Lagerzeit vorübergehen lassen. Vorteilhaft ist es, wo es sich ermöglichen lässt, die Erd bewegungen im Herbst auszuführen und mit dem Plazieren der Steine bis zum Frühjahr zu warten. Bei gefrorenem Boden dürfen Felsen natürlich nie an ihre Bestimmungsorte gebracht werden, dies könnte nach nicht allzulanger Zeit unliebsame Folgen haben. Es sind namentlich zwei Punkte, die beim Aufbauen des Gesteins von Bedeutung sind. Fürs erste hat man für gute Lager zu sorgen, die man aus kleineren Steinen, Felsbrocken und Schutt herstellt. Fürs zweite dürfen nirgends hinter oder zwischen den Felsen Hohlräume bleiben, die, wo solche beim Aufbauen entstehen, in den unteren Teilen mit Schutt, oder zerbröckeltem Gesteinsmaterial, oben, wo die Wurzeln der Pflanzen Nahrung suchen, mit guter Erde aufgefüllt werden müssen.* Einer der Kernpunkte, der für das Gedeihen der Pflanzen in erster Linie in Betracht kommt, ist darin zu suchen, dass man bei der ganzen Anlage für eine gute Abzugsschicht besorgt ist und erst auf diese die Pflanzenerde aufschüttet. Wir werden später sehen, dass die meisten Alpenpflanzen viel Feuchtigkeit verlangen, dem nach besonders an heissen Sommertagen reich lich gegossen werden müssen, so dass ein guter Abzug des Wassers unerlässlich ist. In stag nierendem, versauertem Boden werden Alpen pflanzen niemals gedeihen! Eine für die örtlichen Verhältnisse nicht unbedeutende Rolle spielt die Art des Gesteins materials, das für die Anlage zur Verwendung kommen soll, Es wird sich dabei in erster Linie um diejenige Art handeln, die am leichtesten zu beschaffen ist. Ob dabei Kalksteine, Granit, Sandsteine, Porphyr usw. in Frage kommen, ist ziemlich gleichgültig für das Gedeihen der Pflanzen, weniger dagegen für den schönen natürlichen Anblick der Anlage. Am besten eignen sich die ohne menschliche Gewalt los gelösten Steine, sogenannte „Natursteine“, die sich durch schöne natürliche Formen mit aus gewaschenen Vertiefungen usw. auszeichnen, wie wir dies besonders schön bei Kalk- oder Jurasteinen beobachten können. Eine solche aus lauter gut geformten Jura-Felsen hergestellte Anlage bietet einen prachtvollen Anblick und 1 macht schon im ersten oder zweiten Jahre
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