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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
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- Der Handelsgärtner
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Weisung. Das Scheckformular lautet z. B. wieder: „No. 5463, Konto-No. 226. Das Kaiserliche „Postscheckamt in Berlin zahle gegen diesen „Scheck aus meinem Guthaben den Betrag „von 1200 Mk. an den Gärtnereibesitzer „N. N. in St eglitz". Das Ausscheiden aus dem Postscheckverkehr ist jeder Zeit gestattet. Wir werden in einem zweiten Artikel noch einige Vorschriften er wähnen, welche den Scheckverkehr im einzel nen betreffen und zugleich eine Aufstellung der in Frage kommenden Gebühren geben. Welche Vorteile bietet die Eintragung in das Handelsregister? Dieser Artikel über die Eintragung gärt nerischer Firmen hat in unserm Leserkreise grosses Interesse gefunden und wir kommen gern dem Wunsche eines Lesers unseres Blattes nach, der uns schreibt, dass wohl von allge meinem Interesse sein würde, wenn wir einmal der Frage nähertreten wollten, welche Vorteile es eigentlich bietet, wenn sich ein Gärtner in das Handelsregister eintragen lässt ? Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine Firma, die im Handelsregister eingetragen ist, nach aussen hin einen ganz anderen Rang einnimmt, als eine nicht eingetragene, •weil sie eben den Inhaber der Firma zum Vollkaufmann stempelt. Das Handels register ist ein öffentliches Buch und aus den Eintragungen in dasselbe lässt sich ersehen, wer Inhaber des Geschäfts ist, unter welchen Verhältnissen etwa das Geschäft käuflich er worben wurde, ob Teilhaber vorhanden sind usw. Das Handelsregister ist eine Einrichtung, die demjenigen, der auf Kredit liefern will, die nötigen Auskünfte erteilen kann, wenn er das selbe vorher einsieht. Infolgedessen ist das Vertrauen zu einer eingetragenen Firma im Geschäftsleben tatsächlich ein grosses. Die Kreditwürdigkeit wächst, weil der be treffende Lieferant voraussetzen darf, dass er es mit einem grösseren, geregelten, ordnungs mässigen Geschäftsbetrieb zu tun hat. Dieser Vorteil ist nicht zu unterschätzen. Nach der Eintragung in das Handelsregister ist der Gärtner imstande, unter dieser seiner Firma alle seine Geschäfte abzuschliessen, die Firma als Unterschrift zu führen und alle an diese Firma gerichteten Briefe und sonstigen Sendungen zu empfangen. Es treten Er leichterungen im Verkehr mit der Postbehörde ein, wenn statt des persön lichen Namens unter einer Firma gezeichnet wird. Und wie oft wird bei einem Geschäfts verkauf gewünscht, dass der Nachfolger, der Käufer, unter dem Namen des Vor gängers das Geschäft mit oder ohne Zusatzweiterführen möchte. Das ist aber nach verschiedenen gerichtlichen Entscheidungen nur möglich, wenn eine eingetragene Firma vorgelegen hat. War die Firma des Verkäufers nicht eingetragen, so muss der Nachfolger unter seinem eignen Namen den Betrieb fort führen und kann nicht auf den Namen seines Vorgängers zurückgreifen, selbst wenn es ihm dieser gestatten würde. Und nun ist schliesslich noch ein unbe rechenbarer Vorteil vorhanden. Wer in das Handelsregister eingetragen ist, der muss als Vollkaufmann alle die Anforderungen erfüllen, die an ihn gestellt werden, um den Handels verkehr in sicheren Bahnen zu führen. Er muss ordnungsgemässe Bücher führen und das ist für ihn, wenn es auch namentlich in der flotten Zeit oft Arbeit macht, doch ein unberechenbarer Vorteil. Auf einer geordneten Buchführung baut sich ein Geschäftsgang ganz anders auf, als da, wo nur flüchtige, lücken hafte Notizen vorhanden sind, die keinen sicheren Ueberblick über die Geschäftslage ge währen. Der Gärtner, der eine Buchführung hat, wie sie vom Kaufmann verlangt wird, kann immer sagen, wie sich sein Betrieb ent wickelt , an welchen Stellen Ersparnisse ge macht werden müssen, was er verdient hat und zu seinen privaten Zwecken verwenden kann. Er wird vor allem auch der Steuer behörde gegenüber im Vorteil sein, denn wenn er eine eingetragene Firma hat, so wird seinen Handelsbüchern ein ganz anderer Glaube bei der Steuerveranlagung beigemessen. Er kann sich bei Reklamationen auf seine Bücher stützen und wird weit eher damit Be rücksichtigung finden, als ein anderer, der nicht im Besitz einer solchen geordneten Buchführung ist. Das sind im grossen ganzen die Vorteile, die aus einer Eintragung in das Handelsregister von Seiten der Gärtner gezogen werden können. Rundschau. Handel und Verkehr. — Die Ein- und Ausfuhr von frischem Obst in den ersten neun Monaten dieses Jahres betrug 1 326 900 dz gegen 1 076 729 dz im Vorjahre. Dem Wert nach belief sich die Einfuhr auf nahezu 30 510 000 Mk. gegen 24 823 000 Mk. im Jahre 1907. Es zeigt sich somit eine beachtenswerte Steigerung um etwa 30 °/o> gegen welche die Ausfuhr ganz wesent lich zurückgeblieben ist. Wir haben 1908 nur 86 787 dz verschickt gegen 106 781 im vorher gehenden Jahre. Auch dem Wert nach ist ein Ausfall von 2 802 000 auf 2 265 000 Mk. zu verzeichnen. — Einen Rückgang weist die Einfuhr von getrocknetem Obst auf, denn während 1907 313 560 dz im Werte von 17 992 000 Mk. zu uns gelangten, betrug die Einfuhr in diesem Jahre 237 956 dz und fiel auf 14 615 000 Mk. — Südfrüchte dagegen wurden wesentlich mehr in dem ersten 3/4 Jahr importiert, denn es kamen 1241960 dz zu uns, die einenWert von 21 142 000 Mk. reprä sentierten; 1907 dagegen empfingen wir 1 061 424 dz für 17 727 000 Mk. Jedenfalls ergibt sich auch hieraus die ausserordentliche Aufnahmefähigkeit des deutschen Marktes, wo durch auch die Behauptung, dass unser deut scher Obstbau sich zu schnell entwickelt und in den nächsten Jahren eine Ueberproduktion zu erwarten ist, widerlegt ist. Wir vertreten unbedingt die Ansicht, dass der deutsche Konsum und der Genuss von Obst noch lange nicht auf der Höhe der Zeit stehen und im Volksinteresse ganz bedeutend erweitert werden könnte. Vor allem gilt es, kein teueres Tafel obst, sondern für die Masse der Bevölkerung preiswertes Wirtschaftsobst zu beschaffen. — Soweit sich die Lage bis jetzt übersehen lässt, unterliegt es keinem Zweifel, dass bei Jahres schluss eine wesentliche Aenderung kaum ein tritt, zumal in den letzten Monaten Aepfel und Südfrüchte in bedeutenden Mengen bei uns eingeführt worden sind. Die Handelsbewegungen bei Gemüse bieten ein ähnliches Bild und mahnen uns gleichfalls ständig, der Verbesserung unserer heimischen Kultur die grösste Aufmerk samkeit entgegen zu bringen und besonders durch Lagerung von Obst und Ueberwinterung von Gemüse die günstige Konjunktur während der Wintermonate auszunutzen und den eigent lichen Nutzen nicht ausschliesslich dem Ausland zu überlassen. — Die Regelung der Frachttarife für Pflanzen in Oesterreich-Ungarn scheint zu einem schnelleren Abschluss zu Gunsten der Handelsgärtner zu kommen als bei uns. In Prag wurde diese Frage kürzlich bei der Han delskammer zur Aussprache gebracht und hier bei beraten, in welcher Weise für lebende Pflanzen seitens der österreichischen Eisen bahn, die in Deutschland bereits geltenden Vergünstigungen eingeräumt werden möchten. Man wünscht in Oesterreich die Beförderung sämtlicher gärtnerischer Produkte als Eilgut zu Frachtgutsätzen. Dieser Antrag wurde an genommen, und es soll eine entsprechende Petition an die Generaldirektion der Staats eisenbahn , sowie das Eisenbahnministerium eingereicht werden. — Reform der Fernsprechgebühren. Es wird gemeldet, dass trotz aller Petitionen Staatssekretär Krätk e seine Absicht, an Stelle des Pauschalsystems im Fernsprechverkehr ein Gebührentarif für jedes Telephongespräch zu setzen, in keiner Weise geändert hat. An die Neueinführung dieses Systems solle allerdings vor dem Beginn des Jahres 1910 nicht gedacht werden. Wir wollen hoffen, dass es doch gelingen wird, diese dem Verkehr schädliche Reform abzuwenden. Rechtspflege. — Bestätigungsschreiben bei Engage' ments sind nicht erforderlich. Die mündlich besprochenen und festgesetzten Abmachungen sind rechtsgültig, wenn die Verhältnisse klar liegen und Zweifel über irgend einen Punkt ausgeschlossen sind. Das Bestätigungsschreiben ist nicht, wie vielfach angenommen wird, als Vertragsurkunde anzusehen, sondern soll nur bei etwaigen Differenzen als Beweismittel gelten. Aus dem letzteren Grunde ist die Bestätigung eines Engagements nur wünschens wert, wenn kein schriftlicher Vertrag gemacht wird, die Rechtsgültigkeit desselben aber hängt nicht davon ab. — Wannist Angetrunkenheit ein Grund zu sofortiger Entlassung ? Mit dieser Frage beschäftigte sich jüngst das Gewerbegericht zu Berlin. Ein Angestellter war entlassen worden, weil er infolge Trunkenheit den Dienst ver nachlässigt haben sollte. Der Angestellte klagte nunmehr auf Gehaltsentschädigung. Durch die Beweisaufnahme wurde festgestellt, dass der Kläger wohl „angetrunken“ gewesen ist, jedoch seinen Dienst versehen hat. Daraufhin er folgte die Verurteilung des Beklagten. Das Gewerbegericht stellte sich auf den Standpunkt, dass Angetrunkenheit bei der Arbeit nur dann als ein Grund zur Entlassung angesehen werden könne, wenn dadurch der Dienst vernach lässigt werde. — Darf der Prinzipal Kleidungsstücke seiner Angestellten einbehalten? Vor dem Berliner Kaufmannsgericht klagte ein An gestellter gegen seine Firma wegen Gehalts entschädigung und zugleich auf Entschädigung wegen zurückbehaltener Kleidungsstücke. Der Angestellte hatte die Stellung verlassen, weil er sich unwürdig behandelt glaubte und aus diesem Grunde hatte man ihm die Kleidungs stücke zurückbehalten. Die unwürdige Be handlung sollte darin liegen, dass der Kläger zum Frühstück eine Schmalzschnitte mit alter Blutwurst erhielt, in einem Raum schlafen musste, wo auch Warenvorräte untergebracht waren und unsauberes Essgeschirr erhalten habe. Nach dieser Richtung hin wurde jedoch nichts bewiesen und die Klage insoweit ab gewiesen. Dagegen sprach das Gericht dem Kläger eine angemessene Entschädigung von 20 Mark dafür zu, dass der Beklagte die Kleidungsstücke widerrechtlich zurückbehalten hatte. Das Gericht sprach aus, dass kein Arbeitgeber, was für Differenzen auch immer vorliegen mögen, das Recht hat, Kleidungsstücke des Arbeitnehmers zurückzubehalten. — „Effektiv.“ Im Warenhandel spielt dieses Wörtchen keine unbedeutende Rolle. Beim. Effektivpreis sind bekanntlich etwaige Ueberpreise oder Abzüge für Abweichungen von Normalmassen oder Gewichten bereits berücksichtigt. Es Hegt eben der tatsächliche Preis vor. Im Geldverkehr kann das Wort ebenfalls angewandt werden. Wird es z. B. auf Wechsel neben die Wechselsumme ge schrieben, so ist die Summe unbedingt und in der genannten Münzsorte zu zahlen, was bei ausländischer Währung, die doch immer einem Kurse unterliegt, mitunter von Bedeutung sein kann, dasselbe gilt für jede andere Geldschuld. Der „effektive Zinsfuss“ z. B. ist der sich wirklich regelnde Zinsfuss zwischen dem Kurs wert eines Papiers und dem Werte des Kupons. —- Der Widerruf abgeschlossener Ge schäfte innerhalb 24 Stunden ist eine Mass nahme, die nicht als rechtsverbindlich angesehen werden kann, obwohl im Volke vielfach die Ansicht verbreitet ist, dass noch an demselben Tage bezw. binnen 24 Stunden, eine Ab machung widerrufen werden könne. Ist das Geschäft einmal abgeschlossen worden, so gibt es kein hin und her mehr, weder für den Verkäufer, noch für den Käufer. Es liegt ein zweiseitiges Rechtsgeschäft vor, das nicht ein seitig aufgehoben werden kann, wenn sich die Beteiligten nicht von vornherein innerhalb einer bestimmten Frist ein Rücktrittsrecht vor- behalten haben. -— Wann ist eine Böschung als Zube hör zur Strasse anzusehen? In einer badi schen Stadt war ein Gärtner zu Anliegerbei trägen herangezogen worden, die er jedoch nur zum Teil als berechtigt anerkannte. Für einen Teil von etwa 40 m bestritt er die Zahlungs pflicht, da nach seiner Behauptung zwischen seinem Grundstück und der Strasse hin eine Böschung angelegt sei, welche nicht zur Strasse gehöre. Er sei also hier nicht Anlieger. Diese Anschauung teilte jedoch das badische Ver waltungsgericht nicht. Ob ein Grundstück als an der Ortsstrasse liegend bezeichnet werden könne, müsse nach den jeweiligen Verhält nissen beurteilt werden. In dem vorliegenden Falle liege ja tatsächlich zwischen dem Stras sengehwege und der Eigentumsgrenze des kla genden Grundstückeigentümers eine Böschung, welche durch eine von der Stadt errichtete Mauer gestützt, mit Rasen bepflanzt und dem Verkehr nicht zugänglich sei. Hieraus könne zwar nicht ohne weiteres gefolgert werden, dass die Böschung als Teil der Strasse zu gel ten habe, nicht immer aber müsse eine Orts- • mmrarmemeromnuromrmmenmannmmzzmnnnmunmnzmmemmannammmznrmnnmmmmnunmenomnmaomunmurnzmanmnznnmnezzrmmenrmnnemnemmznnenermmmnznnenmmazemznronenzenmezermmazsmmnzennomncazmennnensnnznnaraznamaaremamnnnsnznamnunrmnnaznnnaozonnanmnzzcnznnnxnemmsnnenmamnenermnszmmazmnaenmrmrmenmnommvczemeeeem SS hat man in den Alpen eine kürzere Reifezeit als in der Ebene beobachtet, die man als eine Folge der stärkeren Insolation betrachtet. In der Regel bedarf es aber einer längeren Reifezeit. Die Schutzmittel gegen Trockenheit und starke Verdunstung bilden bei den Alpenpflanzen ein interessantes Kapitel, das wir hier nicht über gehen wollen. Wir haben schon bei Besprechung des Alpenklimas gesehen, wie infolge der hohen Niederschläge und reichen Bodenfeuchtigkeit der Vertrocknungsgefahr bei den Alpenpflanzen vorgebeugt wird. Sie wird dagegen begünstigt durch die gesteigerte Evaporationskraft (Ver dunstung) der dünnen, stark bewegten und be sonders in der Nähe der kondensierend wirken den Firne und Gletscher stark ausgetrockneten Luft. Bei derselben relativen Feuchtigkeit, Temperatur und Windstärke ist auf den Höhen der Gebirge die Verdunstung viel stärker als in der Niederung, infolge des verminderten Luftdruckes. Der schon geschilderte gedrungene Habitus der Alpenpflanzen, das Anschmiegen an die Erde ist als ein Schutz gegen zu starke Verdunstung vor dem Winde zu deuten. Das tritt bei den Polsterpflanzen (Saxifraga mus- coides, S. bryoides, Silene acaulis, Androsace- Arten), Pflanzen mit Rosettenbildung (Semper- vivum, Saxifraga) besonders deutlich hervor. Die Bildung von sogenannten „Faltblättern“ bei manchen Gramineen, die ihre Blätter zur Verkleinerung der Blattfläche bei Trockenheit falten, ferner „Rollblättern“ bei Ericaceen mit nach unten gerollten Blättern, borkenförmigen Blättern bei manchen Gramineen usw. sind als Schutzmittel gegen Verdunstung zu betrachten. Dieselbe Wirkung wird ferner durch gewisse, manche Pflanzen bedeckende Organe hervor gerufen, wie hauptsächlich durch die dichte Haarbekleidung. Diese ist sehr verschieden ausgebildet, bald sind es Wollhaare wie bei Salix-Arten, Arabis alpina, Leontopodium, Gna- phalium, Hieracium usw., o der anliegende Haare bei Potentilla nivea, Senecio incanus, seidig schim mernde Behaarung bei Alchemilla alpina, Stern haare bei Draba, Arabis pumila und manchen Androsace-Arten. Als weitere Schutzmittel sind ausserdem die Schuppenbekleidung bei Rho dodendron, Wachsüberzug bei manchen Rumex- und Primula-Arten (P. farinosa); Bildung von Kalkschüppchen zum Schutze für wasseraus scheidende Grübchen bei kalkabsondernden Saxifragen usw., beachtenswert, Ueber die Ueberwinterungsform der Alpen pflanzen ist man bei vielen Arten noch völlig im unklaren, inbezug auf die Schutzmittel der Knospen, die Art des Reservematerials usw. So überwintern die alpinen Holzgewächse bald mit Knospenschuppen (Ainus, Rhododendron, Salix), bald mit nackten Knospen (Dryas, Loiseleuria). Die Polsterpflanzen überwintern alle mit nackten Knospen, die Saxifragen, Sempervivum- und Sedum-Arten haben eben falls keinen sichtbaren Winterschutz. Bei den Primeln bilden die Basen der Herbstblätter eine Knospenhülle und bei den Gramineen und Cyperaceen liegen die Knospen tief verborgen in den alten Blattbasen. Zahlreiche alpine Stauden haben völlig unterirdische Winter knospen : so alle Zwiebel- und Knollenpflanzen ; von den „Rhizompflanzen“ die Anemonen, Polygonum viviparum, Carex incurva und manche Gramineen usw. Eingehende und interessante Studien sind über die Blütenbiologie, die bei der Mannig faltigkeit der Formen und den intensiven Farben der Blüten zu besonders schönen Betrachtungen geführt hat, ferner über die Verbreitungsmittel der Alpenpflanzen gemacht worden. Es würde aber zu weit führen, wenn wir auch auf diese Gebiete eingehen wollten. In der nächsten Nummer sollen die Kulturverfahren im Tief lande näher behandelt werden. Kultur. — Ein englisches Urteil über den Wert der einfachen Chrysanthemum für den Handelsgärtner, Ein Korrespondent von „The Hort. Advertiser" aus Loughboury fällt über die Bedeutung der einfachblühenden Chrysan themum folgendes bemerkenswerte Urteil: Schon vor 15 Jahren habe er eine kleine Sammlung davon besessen; sie seien somit nichts neues in dem Sinne, wie viele Züchter meinen. Ihr Wert für die Ausschmückung von Vasen, Tafel dekorationen und ähnliche Zwecke sei unbe streitbar. Namentlich das schöne Geschlecht begeistere sich in England sehr für diese ein fachen Sorten, sodass man sie selbst als „ The Ladies Flower“ bezeichne. Einige Spezialisten, insbesondere Wells und Cannell, hätten sich der Vervollkommnung der Rasse energisch an genommen. Vereine, wie die „Königliche Gartenbaugesellschaft" und die „Englische Chry- santhemumgesellschaft", hätten das ihrige getan, die einfachen Chrysanthemum in den Vorder grund des Interesses zu stellen und der Fort schritt in der Vervollkommnung der Sorten sei unverkennbar. Die Tracht der Pflanzen und die Form der Blumen sei wesentlich verbessert und die Sorten von heute hätten festere, an sehnlichere Blütenblätter und solide, aufrechtere Stiele. Dennoch sei er, trotzdem er schon seit Jahren ein grösseres Sortiment in bedeutender Pflanzenzahl auf ihren Handelswert prüfe, mit dem Ergebnis nicht ganz zufrieden. Die Pflanzen wurden in gleicher Weise wie die gefüllten Chrysanthemum aus der Klasse der dekorativen Marktsorten herangezogen, d. h. im Januar gestopft, zweimal verpflanzt und schliess lich im Juni in achtzöllige Töpfe gesetzt. In diesen Gefässen erhielten die Pflanzen in ein zelnen, 3 Fuss voneinander entfernten Reihen Aufstellung. Je nach Sorte wurden die Pflanzen' ein- bis zweimal entspitzt. Das Ergebnis mag für solche Firmen, die die Blumen im eigenen Betrieb zu verwerten vermögen, einigermassen befriedigen, nicht aber jene, die die Blumen auf den Markt liefern oder an Händler ab setzen. Erstens geben die einfachen niemals die gleiche Menge guter Blumen wie die ge füllten und dann sind sie beim Versand weit empfindlicher und büssen von ihrer Schönheit ein, wenn damit nicht sehr vorsichtig umge gangen wird. Tatächlich haben einzelne Firmen aus diesen Gründen ihre Anzucht einfacher Chrysanthemum etwas eingeschränkt. Für einige Sorten, z. B. die schöne reinweisse und äusserst haltbare Miss Irene Cragg, lohnt es sich, die Pflanzen in kleineren Gefässen zu ziehen. Als beste Sorten aus einer grossen Zahl versuchsweise gezogener einfacher Chry santhemum werden genannt: Edith Pagram, tiefrosa, mit ihren zwei Sports Bronze Pagram und White Pagram; diese drei sind besonders haltbar und beim Versand am wenigsten empfind- lich; ferner Annie Farina, karmesinrot, etwas hochwachsend; Mrs. Herbert, rahmweiss, und als beste spätblühende weisse Sorte Framfield White, die ebenfalls besonders festpetalig ist. Mrs. E. Roberts und Maud sind gute Sorten in Mattrosa; Kitty Bourne und Mrs. Parkinson können als ausgezeichnete Sorten in Gelb gelten. Schliesslich wird Mary Richardson als erprobte terrakottafarbige Sorte genannt. Alle 12 Sorten zeichnen sich gegenüber anderen durch Haltbarkeit und Unempfindlichkeit aus und werden auf dem Markte' bevorzugt. — Trotz dieser etwas pessimistischen Auslassung sollten die deutschen Handelsgärtner sich nicht abschrecken lassen, einen Versuch mit einfach blühenden Chrysanthemen zu machen. Die Warnung richtet sich vielmehr gegen eine allzu optimistische und einseitige Auffassung von dem Werte der einfachblühenden Chrysanthe- str licl die Str bei me sei« geh we: der sie Zu sel 1. dur pos pro alle kun zug den Bes Pos setz der dig des Das die dies Ein« Geg es r zurü bot« Reel Som genc wiec es g dem Aus wir vor send es r Bevc Auss und Obst nebe vertr Lom Ha Kiey lur Berl At Graz vo: Nan< vor Sp Mün Ba Ap Wies unc mum, bei a uns ir die g Bei r Behan dieser komm ist, d< blumei zu bie Sorten Spezia zuverli , der Ve gehenc Arten ganzen treffen / Zweck' i bukett: Blumer etwas hat ni lichere ist ebe ihrer 1 mattpu schmäh etwas t Für Fe Topf g besser 3 Pflan: Diese Vorzug. Wurzel’ fässen kann s Sämling
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