Volltext Seite (XML)
Konferenz erwartet, dass Reichstag und Re- ' geerbt hätte. 0 .: 1 L 11X. A. -“e . . i I •. 1. . d:, Zeugen bestätigen dann durch ihre Unterschrift, unerträgliche Rechtsunsicherheit endlich be- herausfordern und dadurch die Mutter in eine 2. Der Gärtner hinterlässt Ehefrau Verband darin übereingestimmt habe, dass die An ihr Da (oder Wie verfasst man ein ziehen. Als Nacherben setze ich meine im Verfügungsrecht und den oben da diese Niederschrift nicht als „eigenhändige Ein letzter Wille, der in dieser fügt Weise niedergeschrieben ist, hat volle Gütig— Beschrän- den erhalten haben. Diese Ausgleichungspflicht be steht zwar hinsichtlich der Aussteuer, der Be träge, die zur Gründung eines Geschäftes, zur Hälfte des ganzen Nachlasses herausgeben muss. Nur die gemeinsame Wirtschaft der Ehegatten genannten dann bei seitigen." Man hat es im , nach § 2113, 2127—2131,. 2133 und 2134 des bürgerlichen Gesetz buchs befreit sein.“ Wille! Ablebens verordne meine Ehefrau . . . haben die Verwandten des Ehemannes keinen Anteil. 3. Der Gärtner hinterlässt nur Kinder. meinen Eltern — Vater — Mutter) den ge setzlichen Pflichtteil auszuzahlen. Leipzig, den 1. November 1908. (Volle Namensunterschrift.) i bedrängte Lage bringen. Sind verheiratete .Handelsblatt“ Behrens Töchter da, so drängt vielleicht der Schwieger- zum Vorwurf gemacht, dass er früher mit dem sohn auf Auszahlung des Erbteils. Verpflichtungen befreien. Er Testament 2 hinzu: „Meine Ehefrau soll von kungen und Verpflichtungen 2114, 2116—2119, 2123, setzen und sicher anlegen. Das ergibt oft keit und es braucht dabei kein Notar oder grosse Schwierigkeiten, die nicht entstanden eine Gerichtsperson mitzuwirken. Denkt man, wären, wenn durch das Testament zunächst dass vielleicht wegen der Echtheit der Nieder- die Mutter in den Alleinbesitz des Nachlasses Schrift Streit entstehen könnte, so kann man gekommen wäre oder doch den grössten Teil zur Sicherheit ein paar volljährige Personen I 2. Mein letzter Für den Fall meines ich was folgt: Ich setze dass der Staat ein grosses Unrecht Wille des Vaters sein wird, ist in solchem begeht, wenn er der oft an das Lächerliche Falle ein Testament nicht nötig, wenn der streifende Unsicherheit in der Rechtspflege hin- I Vater nicht etwa einem Kinde mehr zuwenden sichtlich der Gärtnerei nicht sobald als möglich! will, oder Legate auszusetzen gedenkt oder in der oder jener Weise ein Ende macht! Auffestlegen will, dass einzelne Kinder sich an weitere Kundgebungen und das Resultat der ' rechnen lassen müssen, was sie bei Lebzeiten, inzwischen in der Vorberatungskommission ge- ' etwa als Darlehn, als Schenkung, als Aussteuer fassten Beschlüsse kommen wir in nächster' bei der Verheiratung, oder als Unterstützung Nummer zu sprechen. zur Gründung eines Geschäfts usw. vorweg Laufbahn usw.) auch gesetzlich, nicht aber bei Schenkungen. Ist nun bei Lebzeiten etwas gegeben worden, so wird nach dem Tode des Vaters gewöhnlich behauptet, dass es geschenkt worden sei und es entstehen unliebsame Streitig keiten. Darum ist es gut, für alle Fälle Klar heit zu schaffen und in einem Testament festzusetzen, wie es mit solchen Zuwendungen nach dem Tode des Erblassers gehalten wer den soll. Nun kann ein Testament vor Gericht oder auch vor einem Notar errichtet werden. Mit 1. Mein letzter Wille! Für den Fall meines Ablebens bestimme ich, was folgt: Erbin meines gesamten der- einstigen Nachlasses, worin derselbe immer bestehen mag, ist meine liebe Ehefrau .... (Name) . . . Dieselbe soll nur gehalten sein, kundige Personen ausgefolgt war. Wer aber diese Kosten umgehen will, kann ein eigen händiges Testament errichten. Er muss dann seinen letzten Willen, von Anfang bis zu Ende selbst niederschreiben und auch Ort und Datum eigenhändig darunter setzen. Desgleichen seinen Namen. Werden bestimmte Erbteile angegeben, so sind sie in Worten niederzuschreiben, .die mehr Sicherheit gegen Fälschungen geben als Zahlen. Es muss alles eigenhändig geschrieben sein. Auch Ort oder Datum dürfen nicht vorgedruckt sein, da sonst das Testament sofort ungültig wäre. Schliesslich darf auch nicht etwa die Schreib maschine zur Niederschrift verwendet werden, meinen Kindern .... (Namen) dass das Testament, wie angegeben, vom unterzeichneten Erblasser abgefasst und unter schrieben worden ist. Dieselbe Sicherheit bietet es, wenn das Testament in ein Kuvert mit der Aufschrift: „Hierin befindet sich mein letzter Wille" verschlossen und dann bei Ge richt hinterlegt wird, wodurch etwa 15 Mark Kosten entstehen. Das ist namentlich auch dann zu empfehlen, wenn man glaubt, dass das Testament könnte bei Seite gebracht werden. Ist dieser Argwohn nicht vorhanden, so kann der eigenhändig errichtete letzte Wille in der Behausung bleiben und dort verwahrt werden. Wir wollen nun einige Beispiele eines letzten Willens geben, nach denen jemand sein Testament einrichten könnte. I. „Rasch tritt der Tod den Menschen an!“ Dieses Dichterwort bestätigt das Leben uns Tag für Tag. „Heute rot, morgen tot!“ Wie oft lesen wir von einem Freunde, von einem Kollegen, dass er zur grossen, stillen Armee abberufen wurde. „Ich habe ihn doch vor ein paar Tagen noch gesprochen,“ flüstern wir dann vor uns hin und schütteln den Kopf. Es will uns nicht in den Sinn, dass ein langes, arbeitsfrohes Leben so plötzlich enden kann. Zeiten zu bestellen und anzuordnen, wie es nach dem Tode mit der Hinterlassenschaft ge halten werden soll. Viele sind abergläubisch, sie meinen, wenn sie ihr Testament machen, ist auch der Tod nicht weit. Infolgedessen schieben sie es immer weiter hinaus und tritt dann wirklich der Todesfall ein, so kommen die Hinterbliebenen, namentlich die Ehefrau, in Schwierigkeiten. Ist kein Testament gemacht und tritt gesetzliche Erbfolge ein, so ist das Erbverhältnis folgendes : 1. Der Gärtner hinterlässt Ehefrau und Kinder. Die Ehefrau erbt 1/4, die Kinder erben 8/4 des gesamten Nachlasses. Da nun die Ehefrau nach des Vaters Tode die elter- Kinder .... (Namen) .... ein. Dieselben erben nach dem Tode meiner Ehefrau den Nachlass, soweit er noch vorhanden ist, zu gleichen Teilen. Sollte sich meine Ehefrau nach meinem Tode wieder verheiraten, so soll dann sofort der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge unter meine Ehefrau und meine obengenann ten Kinder geteilt werden. Derjenige meiner Erben, der hiermit nicht einverstanden ist, wird hiermit ausdrücklich auf den Pflicht teil gesetzt. Leipzig, den 1. November 1908. (Volle Namensunterschrift.) In diesem Falle hat die Ehefrau als Vor erbin den Nachlass ordnungsgemäss zu ver walten, ein Verzeichnis des Vermögens auf zusetzen und den Nacherben auch Auskunft über den jeweiligen Stand des Erbes zu geben. Die Nacherben können bei unordentlicher Wirt schaft auch verlangen, dass für die Erbschaft ein Verwalter unter Aufsicht des Gerichts be stellt wird. Doch kann der Erblasser im Testament die Ehefrau auch von Beschränkungen p;6on1 AnA:psTog4-mn4 Erlernung eines Berufes, der besondere Auf- CtgCUHdUUlgtü 1 m-d--te Wendungen erfordert (Studium, militärische rigkeiten" jemals zurückschrecken dürften! Hier erben die Kinder zu gleichen Teilen, wenn Wir stehen auf dem Standpunkt, dass es end- | ein Testament nichts anderes bestimmt. lieh an der Zeit ist, zu Taten überzugehen, 1 dies in den meisten Fällen auch der letzte liehe Gewalt ausübt, erhalten die unmündigen Gu di-o 20cü. Kinder zwar keinen Vormund, aber die Mutter ' anzusehen ist. muss das Vermögen der Kinder selbst fest-' " (Name) . . . zur Vorerbin ein. Dieselbe soll meinen gesamten Nachlass erhalten und dessen Nutzungen bis an ihr Lebensende Regelung der gärtnerischen Rechtsfrage bei der und keine Kinder. Hier erbt die Ehefrau jetzigen Gewerbeordnungsnovelle ausgeschaltet gesetzlich, wenn also kein Testament vorhanden werden solle. Der Vorwurf ist aber nicht ange- ' ist, nur die Hälfte des Nachlasses. Die andere bracht. HatdennnichtselbsteinBismarck seine i Hälfte fällt an die Verwandten des Mannes, Ansichten geändert, wenn er sie für falsch an dessen Eltern oder Geschwister oder Ge- Nomieienz eiwallet, dass Reilag unüng.U. lüli.. Sind die Kinder schon mündig, ' als Zeugen herzuziehen, die aber nicht mit dem gierung nicht länger zögern, sondern durch 1 so kann die Lage insofern noch schlimmer Erblasser verwandt und nicht am Inhalt des die vorliegende Gewerbeordnungsnovelle die werden, als dieselben vielleicht sofort ihr Erbe letzten Willens beteiligt sein dürfen. Diese erkannte? Sachlich begründete Einwendungen 1 schwisterkinder usw. Hier ist dann ebenfalls sind in der Tat auch noch von keiner Seite wieder die Ehefrau schlecht gestellt, da sie die erhoben worden, dass schon jetzt etwas ge schehen könne. Der Verband hat eine Reihe Bedenken aufgeführt, die aber sämtlich nur darauf hinauslaufen, dass es Schwierigkeiten bereite, schon gegenwärtig die Frage zu er ledigen. Als ob die Regierungen vor „Schwie- Und doch ist dem so. Wer weiss es, ob er nicht morgen schon den Spaten aus seiner Hand . diesen Testamenten befassen wir uns hier nicht, legen muss. Darum ist es gut, sein Haus bei da bei ihnen ja die Urkunde durch rechts ¬ fällt der Ehefrau „als Voraus“ zu. Dann kann es freilich kommen, dass die Nacherben, wenn alles verwirtschaftet ist, leer ausgehen. 3. Mein letzter Wille! Für den Fall meines Ablebens verordne ich, was folgt: Ich setze zu Erben meines Nachlasses meine Ehefrau und meine Kinder ein. Mein ältester Sohn, welcher Gärtner ge worden ist, soll mein Gärtnereigrundstück zum Preise von .... Mk. käuflich annehmen. Desgleichen das vorhandene Inventar und die Warenvorräte, Pflanzen, Sämereien, Dünge mittel und sonstige Rohmaterialien zum Selbst kostenpreise. In das danach vorhandene Vermögen teilen sich meine Ehefrau zu 1/4 und meine Kinder zu 8/4. Es soll sich jedoch meine Tochter .... (Name) .... anrechnen lassen, was sie .bei ihrer Verheiratung von mir als Aussteuer erhalten hat, das sind .... Mk. Mein Sohn . . . . (Name) .... hat Medizin studiert. Seine Ausbildung hat deshalb einen Mehr aufwand zur Folge gehabt als bei seinen Geschwistern. Er soll sich deshalb . . . Mk. auf sein Erbteil anrechnen lassen. Leipzig, den 1. November 1908. (Volle Unterschrift.) 4. Mein letzter Wille! Da ich weder Eltern noch Kinder habe, verordne ich für den Fall meines Ablebens, was folgt: Meine Ehefrau ist meine all einige Erbin. Dieselbe soll jedoch gehalten sein, meiner Schwester .... (Name) . . . in ein halbes Jahr nach meinem Tode ein Legat in Höhe von Eintausend Mk. bar auszuzahlen. Leipzig, den 1. November 1908. (Volle Unterschrift.) In einer der nächsten Nummern werden wir noch Beispiele für ein gemeinschaftliches Testa ment von Eheleuten geben. Rundschau. Handel und Verkehr. — Die Tarifierung von Blumenkohl. Ueber diese schon mehrfach erwähnte Frage berichtet das neueste Heft der Mitteilungen der Handelskammer zu Frankfurt a. M., dass die Handelskammer an die Königl. Eisenbahn direktion Frankfurt a. M. das Ersuchen ge richtet hat, die Aufnahme des Blumenkohls in den Spezialtarif für bestimmte Eilgüter an zu ständiger Stelle zu beantragen und zu befür worten. Ausschlaggebend ist dabei gewesen, dass heutzutage Blumenkohl kein Luxusartikel mehr ist, sondern ein Volksnahrungsmittel. — Der „Besatz“ bei La Plata-Leinsaat. Nach einem Gutachten der Frankfurter Handelskammer ist La Plata-Leinsaat mit 4°/ 0 Besatz als Handelsgut mittlerer Art und Güte anzusehen und demgemäss die Lieferung als ordnungsmässige Vertragserfüllungzu betrachten. Bei höherem „Besatz" hat der Verkäufer dem Käufer eine Vergütung, dem Minderwert ent sprechend, zu zahlen, währenddem umgekehrt der Käufer dem Verkäufer eine entsprechende Vergütung zu zahlen hat, falls die Leinsaat einen geringeren, als 4°/ 0 Besatz enthielt. La Plata-I i blich. Obsth: Hande Hande Ware Brutto lung c gewich Verpai verein! das V mitbez nung oacku oeson Im all gegen! Ein F V ereir Embal festste in Ba ganz Er gi badisc Birnei fernui erheb! ruht den I fernui hierna meter Sätze durch aufgel finanz Orts unfal Kast nach wegs Vord des 1 sich folgte auf F der I gericl amt zur Schä sei, u werd zwise weg Guta zurl erhe vorhi trage Klag setzli zu 1 nach erkei dies : vielen Gebieten in der Heil- Fortschritts auf lieh Sorte betrif so S] Routi man: B orr verbr Schni ist s und i Blüte um E sehne Sorte Engla gross! dings ganz gesch sind jeder Unbefangene zugeben, dass nicht nur bei uns, sondern überhaupt ganz allgemein gesprochen, das Gesamtergebnis der wissenschaf tlichen Tätig keit in keinem Verhältnis zu den aufgewendeten Kosten steht. Um gerecht zu sein, wollen wir daran erinnern, dass trotz des ungeheuren jeder Hauf in il jedoc nur sie ii ist d gros Chry inein Petal zugui festz und Preis dass d' Oci hat. Sorte künde, und im besonderen in der Lehre von der Behandlung innerer Krankheiten bei Men schen und Tieren, ähnliche Verhältnisse be stehen. Auch hier ist man vielfach über ein unruhiges Tasten und Experimentieren nicht hinausgelangt und eine Theorie löst die andere ab. Etwas mehr Ruhe und Besonnenheit bei Beurteilung der Krankheiten selbst, etwas weniger Optimismus gegenüber den empfohlenen Mitteln dürfte indes auch in der pflanzlichen Heilkunde nichts schaden. Nach dieser Abschweifung sei das Ergebnis der Londoner „Spraying Con ference" in den wichtigsten Einzelheiten hier kurz wiedergegeben. Der erste Redner, Georg Massee, ver trat vor allem die Ansicht, es sei überhaupt nicht zu erreichen, im Freien irgend ein Mittel auf allen Teilen einer Pflanze so zu verteilen, dass sämtliche Pilzsporen getötet würden; schon nach 14 Tagen würden auf der an den Blättern angetrockneten Bordelaiser Brühe selbst wieder neue Pilzsporen zur Entwicklung gelangen. Andrerseits sei ein Blatt, das tatsächlich von dieser Brühe vollständig überzogen sei, nicht mehr im stände, Stärke zu erzeugen, für den Baum also ohne Nutzen. Dennoch müsse man eifrig fortfahren zu „spritzen", um die Aus breitung der Krankheiten wenigstens einzu schränken oder deren Auftreten vorzubeugen. Die Pilze seien schliesslich notwendige Lebe wesen im Haushalte der Natur. Ein Zuhörer, Oberst Ward äusserte scherzhaft, Massee betrachte die Pilzkrankheiten von dem Stand punkt eines Jägers, der in den Füchsen gewiss ein schädliches Tier erblicke, aber diese- nicht ausrotten möchte, da er sie für seine Jagd brauche. Professor Theobald wandte sich gegen die Anwendung der Spritzflüssigkeiten als Vorbeugungsmittel. Man gehe auch nicht zum Arzt, so lange man gesund sei und nehme keine Medizin ein, um Krankheiten vorzubeugen. (Mitunter doch! Anm. des Verfassers.) Theo bald behauptete, alle Mittel, die mineralische Bestandteile enthalten, im besonderen die Petroleummittel, würden in jeder Form den Bäumen schaden. Er zöge daher Lösungen pflanzlicher Stoffe, z. B. Quassia oder Nikotin lösungen jenen vor. Zur Winterbehandlung der Bäume mit Spritzmitteln sagte Theobald, dass diese insofern nicht ganz ohne Nutzen seien, als dadurch der Flechtenüberzug der Rinde, welcher den Insekteneiern wie den Pilzsporen als Schlupf winkel diene zerstört werde. Ein Mittel, das diese selbst töte, und nicht gleichzeitig dem pflanzlichen Organismus schade, gebe es nicht. Aus den anschliessenden Referaten praktischer Obstzüchter sei hervorgehoben, dass einige wiederum von erfolgreich ausgeführten Winter bespritzungen berichteten. Man stimmte all gemein darin überein, dass örtliche und klimatische Verhältnisse die Resultate sehr beeinflussen, ferner, dass die Herstellung der Spritzmischungen in dem richtigen Verhältnis grossen Schwierig keiten begegne. Die Mischungen des Handels seien unzuverlässig, andrerseits finde man wenig Angestellte, denen die jedenfalls wohlfeilere Herstellung kurz vor dem Gebrauch überlassen werden könne. Ebenso unzuverlässig seien die meisten Arbeiter bei der Anwendung der Mittel selbst. Das Spritzen werde entweder ober flächlich ausgeführt oder zu lange an ein und demselben Baume fortgesetzt, kurz, geschehe nicht gleichmässig genug. Zur Anwendung der Spritzmittel gegen Pflanzenkrankheiten 'und Schädlinge. Die Königliche Gartenbaugesellschaft in London hat die Gelegenheit ihrer Mitte Oktober stattgefundenen Obstausstellung benutzt, über das viel umstrittene Thema der Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten einen Vortragszyklus zu veranstalten. Männer der Wissenschaft, wie solche der Praxis sollten ihre Erfahrungen zum besten geben, die sie bisher bei der An wendung chemischer Mittel gegen allerlei Un geziefer und Pilzkrankheiten gesammelt haben. Wenn wir hier den Bericht, den der Heraus geber von „The Hort. Advertiser“ über diese Versammlung bringt, im Auszug wiedergeben, so geschieht dies besonders mit Rücksicht auf die von dem Berichterstatter vertretenen An schauungen, denn das Resultat der Vorträge selbst war nach dem Bericht nicht sehr er mutigend, zum mindesten aber nicht den Er wartungen der Zuhörer entsprechend. Diese Resultate aber lassen sich dahin zusammenfassen, dass die Vorträge der verschiedenen Autoritäten nicht nur für den Praktiker schwer verständlich, sondern oft geradezu einander widersprechend klangen. Ihr Inhalt habe auf die Zuhörer be unruhigend und verwirrend gewirkt, zum Glück sei dieser Eindruck durch die Ausführung einiger Praktiker etwas abgeschwächt, da deren Er fahrungen mit Bezug auf den Wert des Spritzens etwas zuversichtlicher lauteten. Die anzuwendenden Mittel sind meist Spritz mittel, daher fasst der Engländer die Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten meist unter der Be zeichnung „Spraying“ zusammen. Wir wollen nicht behaupten, die bisherigen Ergebnisse der deutschen Forschung auf diesem Gebiete seien ebenfalls geeignet, den Gärtner unbefriedigt zu lassen oder gar zu verwirren. Dennoch muss Kultur. — Ueber friihbliihen.de Chrysanthemum: schreibt ein Mitarbeiter von „The Horticultural Advertiser“, Lodham, dass es bis jetzt wenig gute Neuheiten von Handelswert gebe und dass jeder Züchter auf etwa auftauchende Sports sein Augenmerk richten solle. Gerade einige der besten neueren Chrysanthemum, seien Sportbildungen und keine Sämlinge. Als Topfpflanze sowohl wie für Schnittzwecke sei die braune Kathleen. Thompson vorzüglich und es gebe davon neuerdings einen schönen Sport mit rosenroten, bronze schattierten Blumen. Ueber Soleil d’ Octobre wird gesagt, dass die Stammsorte in dieser Saison sich wieder gut bewährt habe, ebenso der Sport Bronze Soleil d’Octobre, während der weitere Sport Terra cotta Soleil d' Octobre den Charakter der Stamm- Sorte wenig bewahrt habe. Der einzige Fehler von Soleil d’Octobre und deren Abkömmlingen sei die geringe Haltbarkeit, welche die anderer Chrysanthemum nicht erreiche. Sehr gut für alle Zwecke ist die weisse Money Maker und die zu den dekorativen Chrysanthemum gehörende Sorte Gladys Routh. Le Pactole ist eine der besten in Braunrot oder Bronze, doch neigt sie zum Entarten. Mit Rücksicht auf diese üble Eigenschaft vieler Chrysanthemum, nament lich der Sorten, die einer Sportbildung ihren Ursprung verdanken, sei eine gewissenhafte Auswahl der Mutterpflanzen nötig. In Rot sind dies Jahr Market Red und die scharlachrote William Holmes wieder sehr gut. Beachtenswert ist von weniger bekannten früh blühenden Sorten Aimee Reed, ein reinweisser Sport von Mrs. Wringfield. Zu tadeln ist, dass man in England mit der Prämiierung von Neu heiten bei einfachen Sorten zu schnell bei der Hand ist. Die einfachen Chrysanthemum kommen zu Tausenden in den Handel und