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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 45. Sonnabend, den 7. November 1908. X. Jahrgang Derj/ande/sgärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig. f J~ 7 7 ry • . p,. 1 1 a 1 Fv e 7 Für die Handelsberichte und den rlandels - Äeitun^ für den deutschen Gartenbau, fachlichen Teil verantwortlich: ° Otto Thalacker, Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G.“ „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungam Mark 5.—; für das Ausland Mark 8,—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg, für die fünfgespaltene Petitzeile. m----em•mammem m•s-- ---------nm Der Streit um die Rechtsfrage in der Gärtnerei. VII. Es ist oft seltsam im Leben. Die Gegensätze berühren sich. Vor einiger Zeit erhielten wir vom „Gartenbau-Verband für das Königreich Sachsen“ eine Zuschrift zur Bekanntgabe, in welcher darauf hingewiesen wird, dass aus der verschiedenartigen Stellung des „Handelblattes“ und des „Handelsgärtner“ in der Rechtsfrage zu Unrecht eine andere Ansicht als sie die Leitung des Verbandes in Berlin zum Aus druck brachte, gefolgert worden sei. „Der Gartenbauverband für das Königreich Sachsen sei selbst anderer Meinung in diesen Fragen, als der „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“. „Wie allgemein bekannt sein dürfte", hiess es dann weiter, „ist in dessen auch das Handelsblatt Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen" und dieser keineswegs gesonnen, von seinen bisherigen Gepflogenheiten ab zugehen oder nicht weiter Hand in Hand mit dem Verbände der Handelsgärtner Deutschlands arbeiten zu wollen. Im Gegenteil ist man seit Bestehen des „Aus schusses für Gartenbau beim Landeskultur rat im Königreiche" mehr als je überzeugt, dass eine Einigkeit unter allen Gärtnern nach wie vor dringend nötig ist, und haben wir auch durch die Ueberzeugung, dass der „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“ mit seinen Vorschlägen auf dem richtigen Wege ist.“ Diesen Ukas beeilte sich natürlich das „Handelsblatt“ alsbald zum Abdruck zu bringen. Ja, es brachte nach dem berühmten Muster „doppelt genäht hält besser“, schon vorher eine inspirierte Notiz gleichen Inhalts. Wir liessen ihm das harmlose Vergnügen, und haben bislang uns mit der Bekanntmachung des säch sischen Gartenbauverbandes nicht beschäftigt. Um so weniger, als mit gleicher Post — o Ironie des Schicksals — ein Schreiben einging, in welchem wir aufgefordert wurden, im Interesse des deutschen Gartenbaus auf unserem Stand punkt zu verharren. Und nun lesen wir in der „Deutschen Gärtnerzeitung" (No. 21) fol gendes: „Der Handelsgärtner", das Organ des „ Gartenbauverbandes für das Königreich Sach sen“, das längere Zeit ebenfalls in der Rechts frage gegen das „Handelsblatt“ Stellung nahm, scheint zum Schweigen gebracht zu sein!“ Hier wird uns also untergeschoben, dass der „ Garten bauverband für das Königreich Sachsen" uns mundtot gemacht habe, und das zwingt uns, auf die Sache näher einzugehen. Der Vorstand des sächsischen Gartenbauverbandes hat voll kommen Recht, wenn er sagt, dass der von uns vertretene Standpunkt nicht der offizielle Standpunkt sei, den er vertrete. Diesen Stand punkt vertreten wir im „Handelsgärtner", aber gestützt auf die Ansicht einer grossen Anzahl prak tischer Handelsgärtner, die mit uns endlich Ord nung in die rechtliche Stellung der Gärtnerei gebracht wissen wollen und es satt haben, von einem Jahr zum andern hingezogen zu werden. Unter unseren Anhängern aber befinden sich Gärtner, die auchMitglieder desVer- bandes der Handelsgärtner bez. des sächsischen Gartenbauverbandes sind. Es ist eben die alte Geschichte. Der Vorstand eines Verbandes vertritt zwar formell die Mitglieder desselben. Es entzieht sich aber seiner Kenntnis, wieweit manche seiner getreuen Mitglieder von seinen Anschauungen abweichen. Man muss den einzelnen Mitgliedern erst ihre Meinung herauslocken, man muss sie persön lich warm machen, wenn man erfahren will, auf welcher Seite sie stehen. Da ergeben sich oft ganz andere „Standpünkter", als sie der Vorstand hat . . . Der Vorstand ist nicht der Verband .... er ist nur sein rechtlicher Ver treter nach innen und aussen. Wir haben aber auch niemals behauptet, dass wir die Ansicht des sächsischen Garten bauverbandes aussprechen, und wenn in der Presse in zwei uns bekannten Fällen die Sache so dargestellt wurde, so trifft doch uns wahr lich nicht die Schuld daran. Der sächsische Gartenbauverband hat uns auch gerechter Weise nie dafür verantwortlich gemacht. Der Sächsische Gartenbauverband stellt aber dem Verband der Handelsgärtner in jener Bekanntmachung zugleich ein „Wert zeugnis“ aus. Es heisst darin, dass er "mehr als je davon überzeugt sei, dass Einigkeit nötig sei und „dass der Verband der Handels gärtner Deutschlands mit seinen Vorschlägen auf dem richtigen Wege sei“. Das kann doch nicht unkommentiert bleiben. Welche Vor schläge hat denn der Verband der Handels ¬ gärtner Deutschlands gemacht? Wir haben das ganze „Handelsblatt“ nochmals um und um gewendet, aber von positiven Vorschlägen haben wir darin nichts finden können. Welche Vorschläge meint also der Sächsische Garten bauverband? Wir kennen nur den einen Vor schlag, vorläufig die Sache ruhen zu lassen, mit der vorliegenden Gewerbeordnungsnovelle die Regelung der Rechtsfrage in der Gärtnerei nicht zu verquicken und in Zukunft darauf zurückzukommen. Dass dieser Vorschlag des Abwartens aber auch vom Sächsischen Garten bauverband geteilt werden sollte, möchten wir nicht so ohne weiteres glauben. Wir haben doch gerade in den letzten Nummern des „Handelsgärtner“ wieder gezeigt, wozu die Unsicherheit in der Rechtspflege führen kann und wie schädlich das ewige Warten ist. Es hat auch nicht jedermann die Geduld eines Kirschner. Die an sich völlig korrekte Er klärung des Sächsischen Gartenbauverbandes konnte gar nicht imstande sein, „uns zum Schweigen zu bringen". Der genannte Verband hat auch nie den Versuch gemacht, uns in der Verfechtung unserer eigenen Meinung zu unter binden. Wir haben nur deshalb eine Zeitlang geschwiegen, weil wir erst sehen wollten, wie sich die Dinge weiter entwickelten. Zwei öffentliche Kundgebungen stehen sich da zunächst gegenüber. Auf der einen Seite der zweite allgemeine Handelsgärtner tag in Frankfurt a. M., auf der anderen Seite die Konferenz der nationalen Gärt nervereine in Hannover am 27. September. Dass der Frankfurter allgemeine Handelsgärt nertag mit einem Fiasko endete, und geringer besucht war, als der erste, ist heute ein of anes Geheimnis. Aber auch die „Rechtsfrage" hat auf dieser Tagung nicht gerade gut abgeschnitten. Nach dem Vortrag des Generalsekretärs Beck mann, der etwas Neues nicht bot — eisiges Stillschweigen, statt einer lebhaften Debatte. Nun könnte man diese Debattelosigkeit als eine freudige Zustimmung zur Haltung des Verban des der Handelsgärtner auf fassen. Dass dem aber nicht so ist, das zeigte nach der aller dings schon gefassten Resolution, die ebenfalls nichts Neues bot, Ortmann-Nürnberg, — der einzige, der aus seinem Bau herauskam und es wagte, vor den Gewaltigen des Verbandes seine Meinung dahin auszusprechen, „dass man versuchen solle, bei der Beratung der jetzigen Gewerbeordnungsnovelle die Interessen der Gärtner in entsprechender Weise wahrzunehmen und nicht erst einen speziellen Gesetzentwurf abzuwarten." Wie es die Dioskuren Ziegen balg-Beckmann als einen Verrat aufgefasst haben, dass wir im „Handelsgärtner“ die Kühn heit hatten, eine andere Meinung als der Ver band zu haben, so wurde natürlich auch die Offenheit Ortmanns als Felonie angesehen. Man macht es ihm zum Verbrechen, dass er erst unter „Verschiedenem“ nochmals auf die Rechtsfrage zurückkam. Das ist aber ganz nebensächlich. Bemerkenswert ist nur, dass der einzige Redner zu dem Referat — auf unserer Seite stand! Es gibt aber noch eine ganze Anzahl „Ortmänner“ unter den Gärtnern des Deutschen Reiches. Eine häss liche Debatte ist die Folge gewesen, eine De batte, in welcher Ortmann bislang nicht schlecht abgeschnitten hat. Wenn in einer Aeusserung des Herrn Beckmann im „Handels blatt“ sich der Satz befindet: „Wessen Ge schäfte der Herr Ortmann mit seinen Quer treibereien besorgt, das habe ich ihm in Frankfurt bereits erwidert“, so wäre es nach unserem Dafürhalten doch recht interessant, zu erfahren, wen der Herr Generalsekretär damit meint. „Mannesmut ist zu allen Dingen gut!“ Wir wollen uns hier mit der Debatte nicht weiter beschäftigen. Wer sich dafür interessiert, kann ja die „Süddeutsche Gärtner zeitung“ und das „Handelsblatt“ zur Hand nehmen. Eine gegenteilige Resolution wurde natür lich bei der Konferenz der nationalen Gärtner vereinigungen gefasst. Sie lautete: „Die Konferenz erklärt die Regelung der Rechtsfrage der Gärtner durch die dem Reichstage vorliegende Novelle zur Gewerbe ordnung (Titel VII) für unaufschiebbar und stellt sich auf den Boden der vom Reichstagsabgeordneten Behrens in der 26. Kommission gestellten Anträge. Die Kon ferenz stellt hier fest, dass alle Gärtner organisationen von der Notwendigkeit der Regelung der Rechtsfrage überzeugt sind und dass sachlich begründete Einwendungen gegen den vom Abgeordneten Behrens in der Kommission in dieser Angelegenheit be schrittenen Weg von keiner Gärtnerorga nisation, auch selbst nicht von der Arbeit geberorganisation, gemacht worden sind. Die Einiges über Pflanzenschutz. Von Dr. Arno Naumann-Dresden. XI. Der Gärtner und die Lupe. Es klingt wie die Ueberschrift einer Fabel, hoffentlich ist es keine Fabel, dass einzelne Gärtner Lupen besitzen. Es gibt ja allerlei Ersatz für ein solches Instrumentum: eine einfache Glaslinse in der Westentasche in traulichem Vereine mit dem Zündholzbüchschen! Aber auch demgemäss in der erhabenen Mitte zerkratzt, dass kaum durchzusehen ist. Man kann ja auch vom Opernglas die Objektivlinse abschrauben! Leider aber hat man gewöhnlich, wenn man die Lupe braucht, das Opernglas nicht zur Hand. Ich habe auch schon die Benutzung eines halb convexen Glasknopfes zur Vergrösserung kennen gelernt. Sicher ist, dass der Gärtner die Lupe zu allerlei nützlichen Dingen ver wenden kann, und dass er sie viel öfter anwenden müsste, als er's bisher geta n. Aber eine richtige Lupe! Keines der oben angeführten Surrogate. Es braucht nicht gleich eine echte Zeiss'sehe für 45 Mk. zu sein, es soll aber auch nicht die auf Jahrmärkten und Vogelwiesen angepriesene Dutzendware sein. Von einer guten Lupe verlangt man eine klare Vergrösserung, (etwa 2 1/2 fach, d. h. I mm erscheint 1/4 bis 1/8 cm gross) und eine Fassung, welche gestattet, sie unbeschädigt in der Tasche tragen zu können. Empfehlens wert ist eine zweilinsige Lupe, mit welcher man drei verschiedene Vergrösserungen erreicht, natürlich ist eine solche entsprechend teurer. Jedenfalls verlange man Hornfassung und Horn schutzgehäuse. Minderwertige Vergrösserungs gläser haben oft sog. Hartgummischutz, welcher durch die Körperwärme erweicht und sich zieht, so dass man mehr Aerger wie Freude hat. Eine gute Lupe kann man fürs Leben haben — vorausgesetzt, dass man sie nicht verliert; deshalb trage man sie zur Vorsicht an einer Schnur! Eine gute einlinsige Lupe mit Hornschutz kostet ca. I Mk. Bei der oben empfohlenen zweilinsigen erhöht sich der Preis, je nach der Linsengrösse auf 2—4 Mk. Kleine sehr stark vergrössernde Linsen sind zu vermeiden. Der Linsendurchmesser sei mindestens 3 cm. Wohl gibt es unter den jüngeren Gärtnern viele mit so scharfen Augen, dass sie, um Thrips oder rote Spinne zu sehen, einer Lupe entraten können; aber mit den Jahren wird der normalsichtige Mensch, wie ich leider am eignen Leibe spüren muss, weitsichtig — und dann heisst's, schon bei den genannten Tieren zur Lupe die Zuflucht nehmen. Ist nun der Gärtner im Besitz einer guten Lupe, so muss er sich erst im Sehen mit derselben üben Garmanchem geht es alsdann wie jener alten Frau, die sich eine Brille ge kauft hatte, weil sie mit derselben glaubte, esen lernen zu können. Es ist erstaunlich, wie oft man selbst bei botanisch geschulten Leuten, eine falsche Handhabung der Lupe findet. Viele halten zwar die Lupe in die richtige Entfernung von dem zu vergrössernden Gegen stand, halten aber das Auge weit von der Linse entfernt. Dergestalt sieht man wohl den Gegenstand richtig vergrössert, aber das Bild ist am Rande undeutlich verzerrt und das Gesichtsfeld (d. h. was man vom Gegenstand übersieht!) ist viel zu klein. Am besten führt man die Lupe dicht an das Auge und nähert mit der andern Hand den Gegenstand der Linse so weit, bis man das Ge wünschte deutlich erkennen kann. Dabei sorge man aber dafür, dass das Licht möglichst günstig auf den zu untersuchenden Gegenstand fällt. Auf diese Weise nutzt man das Gesichtsfeld entsprechend aus und erhält ein sehr oft nötiges, gutes Uebersichtsbild. Vielleicht werden einzelne Leser schon un geduldig und fragen sich im stillen: Wo bleibt der Pflanzenschutz? Nur gemach ! Eben dazu möchte ich die Lupe in jedes Gärtners Hand wissen. Wie mancher winzige Schädling wird mit derselben unschwer erkannt, manche zeitraubende Frage und Beobachtung wird erspart, und ungesäumt kann an die Ver nichtung des Schädlings gegangen werden. So entgeht dem blossen Auge nur zu leicht der kleine honiggelbe, später schwarze Blasenfuss (Thrips), wenn er sich, wie bei Cinerarien in dem Haarkleid der Blattunterseite verbirgt oder, wenn er bei Pteris sich hinter der Mittelrippe versteckt. Auch die sogenannte rote Spinne, die sich im Jugendzustande und bei gewissen Nähr pflanzen nicht immer als rötliches Pünktchen präsentiert, zumal aber die kleinen kugeligen Eier derselben lassen sich nur mit der Lupe sicher auffinden. Noch notwendiger wird sie beim Nachweis der winzigen Erdbeermilbe Tarsonemus). Die Reblaus an der Rebwurzel, die Gall milben am verunstalteten Blatt, die Faden würmer in den angeschwollenen Wurzel-, Stengel- oder Blattteilen, vor allem aber die durch ihre Kleinheit ausgezeichneten Eier vieler Schädlinge bedürfen zu ihrer Entdeckung der Lupe. Auch bei Pilzkrankheiten kann die Lupe gute Dienste leisten! Der Gärtner nennt meist ■ jede gelblich bis braun gefärbte Blattstelle „Rost“ und doch ist es oft nur eine zufällige Verletzung, ein verhärteter Insektenstich oder eine Ernährungsstörung. Hier wirkt nun die Lupe sofort aufklärend, denn ächte Rostpilze charakterisieren sich unter derselben als gelbe bis schwarzbraune staubige Häufchen, oder als samtene Striche, die Becherform durch krater- bis napfförmige orangene Gebilde. — Bei Mehltau erkennt man mittels Vergrösserung leicht die in der Jugend honig gelben, später dunklen Fruchtgehäuse (Perithecien) auf dem weissen fädigen Ueberzug. Alsdann ist es zur Bekämpfung höchste Zeit! Bei Blatt fleckenkrankheiten ist eine genaue Bestimmung der Pilze nur möglich, wenn sich die winzigen schwarzen Pyknidenpunkte in den meist ge- zonten Flecken nachweisen lassen. Am wichtigsten aber wird die Lupe bei der Feststellung, ob ein Bekämpfungsmittel gegen tierische Schädlinge hilft. Wohl sieht man z. B. mit unbewaffnetem Auge an Aesten und Rinde der Koniferen die weissen Kolonien der Rindenläuse (Chermes), ob aber ein da gegen angewandtes Mittel geholfen hat, kann nur die Lupe entscheiden, denn nur sie zeigt das Aufhören der Bein- und Fühlerbewegungen, nur mit ihr kann nachgeprüft werden, ob nicht nach wenigen Stunden die Tiere aus einer Betäubung wieder erwachen. Der Gärtner ist eben in den Stand gesetzt, gegen kleine Schädlinge selbst Mittel aus zuprobieren, indem er, mit der Lupe beobachtend, das Mittel im kleinen wirken lässt. — Hierdurch kann er sich vor der Anwendung unwirksamer Mittel bewahren. Mein Eintreten für „den Gärtner mit der Lupe“ ist nunmehr, hoffe ich, gerechtfertigt, und wünsche, dass diese Anregungen Segen stiften mögen!
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