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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No, 43. Sonnabend, den 24. Oktober 1908. X. Jahrgang. DerJfandelsgärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig. T T 7 7 ry p,. 1 1 t 1 S r 7 Für die Handelsberichte und den rianaels - Leitung rur den deutschen Gartenbau, fachlichen Teil verantwortlich: • Otto Thalacker, Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungam Mark 5.—; für das Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Nochmals die Obstbäume auf den Wochenmärkten. Es gab eine Zeit, wo die Wochenmärkte eine weit höhere Bedeutung hatten als heute. Die ist vorüber. Annodazumal waren die Wochenmärkte der Abladeplatz für alle Er zeugnisse der menschlichen Kultur, und Land wirtschaft und Gartenbau waren auf ihnen gleichzeitig mit dem Gewerbe vertreten. Da war jeder Wochenmarkt ein Jahrmarkt im kleinen. Er bot fast alles dar, was Messen und Märkte zur Schau trugen, nur in kleinerem Masstabe und mit Beschränkung auf die Produkte des Weichbildes. Fremde dul dete man auf Wochenmärkten nicht. Der Ein heimische hatte hier das Privilegium und die fremden Erzeugnisse waren den Jahrmärkten und Messen zuerteilt. .Damals gab es Markt ordnungen wie heute. Und in manchen dieser alten Marktordnungen werden auch Vorschriften über die Waren gegeben, welche zum Wochen marktsverkehr zugelassen werden sollen. Nie mals aber wurde daran gedacht, Beschränkungen im Handel mit Baumschulwaren herbeizuführen. Die Güter am Platze beherrschten ja selbst den Wochenmarkt und brachten da ihre eigenen Erzeugnisse an den Mann. Von irgendwelchen Benachteiligungen des Publikums bei diesem Handel war keine Rede. Man kaufte beim Gärtner auf dem Wochenmarkte ebenso preis wert und solid, wie wenn man sich in seinen Gärtnereibetrieb begeben hätte. Das ist heute anders geworden und wir haben uns schon früher einmal dahin aus gesprochen, dass es wünschenswert sei, nament lich den Handel mit Obstbäumen auf den Wochenmärkten aufzuheben. Dieser Handel hat namentlich in einigen Gegenden Deutsch lands überhand genommen und den Gartenbau in erheblicher Weise geschädigt. Wir haben schon einmal darauf hingewiesen, dass der Ausschluss der Obstbäume vom Wochenmarktsverkehr eine Notwendigkeit ge worden ist. Gegenwärtig ist nur der Handel mit Bäumen aller Art, Sträuchern, Wurzelreben, Futter mitteln und Sämereien, mit Ausnahme von Gemüse- und Blumensamen, im Umherziehen ausgeschlossen. Aus dem Ankauf und Feilbieten solcher Artikel darf ein Wandergewerbe nicht gemacht werden, und wenn doch in einigen Gegenden, wie wir uns überzeugen konnten, namentlich in Süddeutschland, Wandergewerbe scheine auf diese Artikel ausgestellt werden, so ist das ein Verstoss gegen die Vorschriften der Gewerbeordnung, und es braucht in solchen Fällen nur gegen eine solche Erteilung von Wandergewerbescheinen Protest erhoben zu werden. Aber das Verbot des Ankaufens und Feil bietens im Umherziehen begreift nicht, wie vielfach geglaubt wird, auch das Verbot in sich, solche vom Wandergewerbe ausgeschlos sene Artikel im Wochenmarktsverkehr in Handel zu bringen. Wer den Wochenmarkt bezieht, dort seinen Stand hat, betreibt den Handel nicht mehr im „Umherziehen“. Das ist wiederholt zweifellos entschieden worden, auch in Angelegenheiten anderer Branchen als der gärtnerischen. Es bedarf also eines besonde ren Verbotes, wenn der Handel mit Obstbäumen auch auf Wochenmärkten ausgeschlossen werden soll, denn nach § 66 gehören zu den Gegen ständen des Wochenmarktverkehrs: 1. Rohe Naturerzeugnisse, mit Ausschluss des grösseren Viehes. Unter die rohen Naturerzeugnisse fallen aber nach der rechtlichen Auffassung, auch Bäume, Sträucher, Blumen, Sämereien aller Art, so dass aus der Gewerbeordnung, wie gesagt, die Unzulässigkeit dieser Artikel im Wochenmarktsverkehr nicht hergeleitet werden kann. 2. Fabrikate, auch solche ausländischen Ur sprungs, deren Erzeugung mit der Land- und Forstwirtschaft, dem Garten- und Obstbau oder Fischerei in unmittelbarer Verbindung steht, oder zu den Neben beschäftigungen der Landleute der Gegend gehört, oder durch Tagelöhnerarbeit be wirkt wird, mit Ausschluss der geistigen Getränke. 3. Frische Lebensmittel aller Art. Diese Artikel dürfen vom Wochenmarkt verkehr nicht ausgeschlossen werden. Wohl kann ihr Kreis, von der zuständigen Ver waltungsbehörde, auf Antrag der Gemeinde behörde nach § 66, Abs. 2 der Gewerbeord nung erweitert, nicht aber verringert werden und Marktordnungen, welche Obstbäume auf den Index der verbotenen Artikel für den Wochenmarktsverkehr setzen würden, würden sich gefallen lassen müssen, dass eine solche Massregel nicht anerkannt werden würde. Wenn auch nach § 69 der Gewerbeordnung die Ortspolizeibehörde, im Einverständnisse mit der Gemeindebehörde, die Marktordnung nach den örtlichen Bedürfnissen festsetzen darf, so darf sie es doch nur in den Grenzen der Be stimmungen der §§ 65 bis 68 der Gewerbe ordnung, so dass ihr eine Beschränkung der in § 66 festgelegten Gegenstände des Wochen marktverkehrs nicht zusteht. Es bleibt also tatsächlich nur die gesetzliche Regelung übrig. Diese hat auch der „Verband der Handels gärtner“ in einer Eingabe an den Bundesrat und den Reichstag herbeizufübren versucht. Man wünschte, dass dem § 66 bei Abs. 1 oder 2 eine Bestimmung folgenden Wortlauts hinzu gefügt werde: „Ausgeschlossen vom Wochen marktsverkehr sind Obstbäume und Frucht sträucher jeder Art." Es fragt sich nun, ob das Verbot des Handels mit Bäumen und Sträuchern im Um herziehen und das Verbot, solche Artikel auf Wochenmärkten feilzubieten, nicht mit gleicher Begründung gerechtfertigt werden können, und diese Frage ist unbedingt zu bejahen. Man hat seinerzeit den Hausierhandel mit Bäumen, Sträuchern usw. in § 56, Nr. 10 ver boten, weil man den deutschen Obstbau in seinen Interessen schützen wollte. Es hatte sich herausgestellt, dass auf diesem Wege eine Menge minderwertiger Obstbäume und Frucht sträucher an das Publikum abgesetzt wurden, die das Vertrauen auf den Erfolg der Obstpflan- zungen erschüttern mussten. Halbvertrocknete Bäume und Sträucher wurden feilgeboten, die dann, wenn sie in die Erde verpflanzt werden, nicht fortkamen, und auf diese Weise wurden die Käufer betrogen, den Baumschulbesitzern aber der Verdienst entzogen. Das gilt aber tatsächlich in gleichem Masse vom Wochen marktsverkehr. Namentlich in Süddeutschland, Ost- und Westpreussen, Schlesien und Posen, ist es zu beobachten, dass solche Baumschul artikel auf den Wochenmärkten feilgeboten werden, von den besonderen Baummärkten ein mal ganz zu schweigen. Der Gärtner am Platze scheidet dabei ganz aus. In Massen werden die Obstbäume zur geeigneten Zeit durch die Wochenmärkte geworfen, Schleuderpreise werden dabei verlangt und das Publikum glaubt, einen günstigen Kauf abgeschlossen zu haben, wenn es diese billige Schundware erwirbt. Nament lich auf das Land wandern diese billigen Bäume, die teilweise verkrüppelt, wurzelfaul, mit Krankheiten behaftet, auch mit Schädlingen belastet sind, und eher der Vernichtung an heimfallen sollten, denn als Handelsartikel zu gelten. Diese Schundware, die den deutschen Baumschulbesitzern das Geschäft verdirbt, stammt meist aus minderwertigen Baumschulen des Auslandes. Was nicht abgesetzt wird, wird wieder aufgeladen und weiter transpor tiert, bis sich endlich ein Dummer gefunden hat, der sich damit anschmieren lässt. Einen Hausierhandel stellt diese Art des Verkaufes natürlich nicht dar, denn der Begriff des Hausierens fehlt ihr. Aber die Wirkungen sind dieselben wie beim Hausierhandel. Der Markthandel mit solchen Waren schädigt das Publikum und schädigt die reellen Baumschul besitzer, während er nur zu oft gewissenlosen Schleuderem den Verdienst in die Hände spielt. Der Verband hatte seinerzeit auch den deutschen Pomologen-Verein und den Bund deutscher Baumschulenbesitzer für seine Ein gabe zu gewinnen gewusst. Wir würden es für zweckdienlich halten, wenn vor allem auch die Handelskammern und der deutsche Handelstag mit dieser Frage beschäftigt werden würde. Es handelt sich um ein in das allgemeine Handelsleben eingreifende Frage, um eine Einschränkung der Freiheit des Handels gewerbes. In solchen Fragen pflegt die Mit hilfe der Handelskammern in erster Linie ins Gewicht zu fallen, und eine Aeusserung des deutschen Handelstages bringt die wertvollste Unterstützung. Wir haben das unlängst bei einer anderen Branche erlebt. Der Verband der Goldschmiede will vom Wochenmarkts- und Jahrmarktsverkehr den Handel mit Schmuck sachen, Uhren usw. aus gleichen Gründen aus scheiden sehen. Er hat sich mit den ver wandten Verbänden der Uhrmacher usw. zunächst der Mitwirkung der Handelskammern versichert und in erfreulicher Weise deren Zu stimmung zu einem grossen Teile erhalten. Vielleicht lässt es sich der Bund der Baum schulenbesitzer angelegen sein, sich der Mit hilfe der Handelskammern und des deutschen Handelstages auch in dieser brennenden gärtne rischen Frage zu versichern. Ist der Garten ein Raum?*) Wie andere schöne Dinge der englischen Kultur hat man uns in letzter Zeit auch oft ihren Garten als Vorbild hingestellt. Man wurde nicht müde, immer wieder in Wort und Bild auf seine mannigfachen Vorzüge zu weisen, auf seine ungekünstelt zweckmässige Planung, seine architektonische und figürliche Ausstattung, seine solide Möblierung und besonders auf seinen uns ungewohnt reichen Blumenschmuck. So sehr nun diese an sich vorzüglichen Dinge dem englischen Garten zweifellos auch eigen sind und an seiner Wertschätzung teil nehmen dürfen — die vornehmste und auf fallendste Eigenschaft dieses Gartens, seine ausgesprochen räumliche Gestaltung, finde ich selten genügend hervorgehoben. Das ist schade. Denn dieser Mangel verzögert zu seinem Teil unnötig die Klärung unsrer, im Drange des jungen, ungezügelten Werdens natur gemäss wildtreibenden, neuen, deutschen Garten kunst. — Alle Kunstausübung ist im letzten Sinne Raumgestalten. Dabei weist der engere Be griff dieses Wortes auf die Architektur, auf die angewandte, die weitere und unendlich variable Deutung auf die sogenannten freien Künste. Nehmen wir nun an, der Garten wäre ein Raum und Gartengestalten Raumgestalten, so könnten wir, jener Gliederung parallel, recht gut den kleineren (angewandten) Garten den Hausgarten vom grösseren (freien) Garten, dem Park scheiden. Danach wäre zunächst der zur Architektur gehörende Garten etwa ein Dar- stellungs-, ein Festraum oder aber ein Wohn raum. Und dieser letzte, zum Wohnen bestimmte, *) Aus der Zeitschrift „Die Raumkunst“ ent nommen. dieser Wohngarten interessiert uns Heutige, uns heutige Deutsche zumal, ganz besonders. Ich will hier nicht versuchen, psychologischen Scharfsinn zu verschenken, wenn ich an ein, der germanischen Rasse sondereigenes Kinder spiel erinnere, das irgend wie und wann wohl jeder gespielt hat: das „Hüttenbauen“, „Stubenmachen“ oder wie wir es sonst noch genannt haben mögen. Ein schützendes Sich- umbauen, ein naives Raumsondern. Mit ihm ist uns von Kindertagen her ein gesundes Raumgefühl durch Erbe, durch Erleben köstliches Gemeingut. Ach, könnten wir Kinder bleiben, und sei es nur um dieser Gabe willen! Aber wir wachsen ja, und Kultur und Erziehung voll bringen das übrige. So steht unser gesellschaft liches, unser Wohnleben, unser Gartenleben insbesondere jetzt noch unter dem peinlichen Zeichen einer alles Keusche brutal entblössenden Oeffentlichkeit. Immer war es nicht so. Vielmehr, in den Hausgärten aller bedeutenden Kulturepochen kommt ein wohnlicher Charakter, unbeschadet der durch Klima und Sitten begründeten Art der jeweiligen Gestaltung, mehr oder minder klar zum Ausdruck. Das macht, die Menschen erinnerten sich früher zumeist, dass ihr zu Zeiten doch sehr bewegtes, öffentliches Leben doch nichts mit ihrem Privatleben gemein hätte. Sie schlossen ihr Wohnleben in allen seinen Aeusserungen von jeder Kontrolle der Oeffent lichkeit bewusst ab: im klaren Erkennen von Wert und Unantastbarkeit ihres Herdfeuers, von der Heiligkeit ihres Hauses. Dem Hause aber war der Garten ganz und gar innig ver bunden; für ihn galten dieselben Anschauungen und Gesetze. Er war eine Wohnstätte. Er war ein Raum. Raumwirkungen aber entstehen bekanntlich, wenn, in gewissen Massverhältnissen, Ebenen von Vertikalen auf allen oder mehreren Seiten umschlossen werden. So entsteht beim Bauen aus Fussboden, Decke und Wänden, aus Ebenen und Vertikalen, der Raum. Und so ist's im wesentlichen auch beim Garten. Alle Völker seit jeher, die uns durch ihre hochentwickelte Gartenkunst bekannt geworden sind, kannten in den Anfängen ihrer Ent wicklung nur den feldmässigen Anbau von Vegetabilien. Mit der Festigung und fort schreitenden Ausbildung ihrer Wohnsitze wurden die wertvollsten und für den Hausbedarf direkt benutzten Kulturen in der Nähe des Hauses betrieben. Da lag es bald nahe, diesen wesent lichen Teil des Besitzes zu schützen; er wurde umfriedet, eingehegt. Gezäun, Hecken und Mauern aber sicherten nicht nur, sondern traten gleichzeitig auch als raumbildende Fak toren in Funktion. So wurden aus Feld und Einfriedigung, aus Ebenen und Vertikalen ab geschlossene Räume, es wurden mit einemmale aus Feldern — Gärten. Zunehmender Reich tum,Schmuckbedürfnis und steigendesVerständnis für Pflanzenleben und Pflanzenschönheit wirkten dann bald weiter auf die Fortbildung dieser neuen Kulturstätte, Und weiter. Gleichwie in der Baukunst und in allen übrigen Künsten werden auch in der höher entwickelten Gartenkunst Raum bildungen auf die mannigfachste Weise und in vielseitigster Wirkung hervorgebracht. Eine der einfachsten und ursprünglichsten stellt, äusser der erwähnten, wohl die Allee, die Be pflanzung derKonturen eines Weges mit Bäumen, dar. Diese Raumidee variiert wieder der lichte, berankte Bogengang, der geschlossene gescho rene Laubgang und der offene Heckengang. Selbst Rabatten zu beiden Seiten des Weges mit hohen Stauden besetzt, können noch in diesem Sinne räumlich wirken. Haine, Terrassen, überhaupt alle wesentlichen Niveauunterschiede und vertikalen Pflanzmotive werden, — neben den offensichtlichen, zwecklichen Raumaufteil ungen und Abgrenzungen innerhalb des Gartens — in uns mehr oder minder stark räumliche Empfindungen auslösen. Von den direkten, meist architektonischen Gartenräumen, wie Lauben, Pavillons, Veranden, Pergolen, Arkaden u. a. gar nicht zu reden. Unser Bewusstsein ist eben unter der Oberfläche von latenten Raum werten erfüllt, die der Erlösung harren, die im grossen und im kleinen, instinktmässig oder bewusst, ständig zur realen Aeusserung, zur Handlung drängen. Zum Belege dessen, wie sehr für das Cha rakteristische eines Gartens gerade räumliche Vorstellungen, wenn auch zumeist unkontrolliert, in uns lebendig sind, mag hier eine kleine Stich probe ausgeführt werden. Man denke sich die farbenquellenden Blumenfelder von Erfurt oder Quedlinburg, die Hyacinthen- und Tulpen felder Hollands oder die Rosenfelder des Orients durch blickschliessende oder -tei lende Einfriedigungen verschiedener Art und Höhe in Räume gesondert, durch bequeme Wege aufgeschlossen und Hundert zu Eins; Jedermann wird nun diese Fluren, die soeben noch Felder, — wenn auch farbenschöne, so doch Felder —, waren, sofort als berückend schöne Gärten anrufen. Und nicht viel anders mag es diesem oder jenem bei der gleichen Vorstellung mit Gemüse- oder Obstländereien ergehen. — Aber auch den dimensional grösseren, den parkartigen Garten könnten wir, wie ich schon andeutete, auf seinen räumlichen Ausdruck hin betrachten. Einmal doch zweifellos schon als eigentlichen, in übertragener Beziehung bau lichen Wohn- oder Festraum wie beim Haus garten, nur grösser vielleicht und abwandlungs fähiger. Dann aber auch — und das käme im Gegensatz zum tektonischen besonders beim freieren vegetativen Gestalten in Betracht —
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