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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 40. Sonnabend, den 3. Oktober 1908. X. Jahrgang. Derj/ande/sgärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig. Handels - Zeitung für den deutschen Gartenbau. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner" kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5,—; für das Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Neue Bestimmungen vom 1. Oktober im Wechselrecht. Die Popularität des Wechsels ist nie so gross gewesen, wie in der Gegenwart. Dass dies ein Segen wäre, können wir freilich nicht behaupten. Einst beschränkte sich der Wechselverkehr auf die Kaufleute, dann schlossen sich ihnen die Gewerbetreibenden und sonstigen Geschäftsleute an. Und heute ist das Wechselgeben auch in die Privatkreise gedrungen, wo es eine Berechtigung nicht hat. Aber es bezahlt sich so leicht mit einem Wechsel, wenn auch das Einlösen manchmal um so schwerer fällt. Diese Auswüchse des Wechselverkehrs können uns aber nicht blind machen für die grossen Vorteile, die er bringt, und es war mit Freuden zu begrüssen, dass in einigen Punkten unsere deutsche Wechsel ordnung reformiert hat und den wiederholten Anregungen aus kaufmännischen Kreisen Gehör schenkte. Das Gesetz betreffend die Erleich terung des Wechselprotestes vom 30. Mai 1908 ist am 1. Oktober 1908 in Kraft getreten und die nachstehenden Ausführungen sollen zu seiner Einführung in unserem Leserkreise dienen. Zunächst ist Artikel 39 der Wechselordnung geändert worden. Er lautet heute: „Der Wechselschuldner ist nur gegen Aushändigung des quittierten Wechsels zu zahlen verpflichtet. Hat der Wechselschuld ner eine Teilzahlung geleistet, so kann er nur verlangen, dass die Zahlung auf dem Wechsel abgeschrieben und ihm Quittung erteilt werde. Die Vereinfachung gegen früher liegt darin, dass die letzterwähnte Quittung bisher „auf einer Abschrift des Wechsels" erteilt werden musste, eine lästige Formalität, deren Zweck nicht er- sichtlich war. Dem Schuldner genügt die ein fache Quittung und die von ihm kontrollierte Abschreibung auf der Original-Wechselurkunde. Nach Artikel 43 der Wechselordnung sind domizilierte Wechsel dem Domizilaten, oder wenn ein solcher nicht benannt ist, dem Be zogenen selbst an demjenigen Orte, wohin der Wechsel domiziliert ist, zur Zahlung zu prä sentieren, und wenn die Zahlung unterbleibt, dort zu protestieren. Wurde die rechtzeitige Protesterhebung nach jetzigem Recht bei einem solchen Domizilwechsel versäumt, so knüpfte sich daran ein schwerer Nachteil. Es hiess nämlich bislang in Artikel 43, Absatz 2: „Wird die rechtzeitige Protesterhebung beim Domizi- laten verabsäumt, so geht dadurch der wechsel mässige Anspruch nicht nur gegen den Aus steller und die Kursanten, sondern auch gegen den Akzeptanten verloren.“ In den meisten Fällen war. sofern die Protesterhebung nicht in Ordnung war, die Forderung überhaupt ver loren, denn der Inhaber des Wechsels konnte nicht einmal auf den ursprünglichen Schuldner zurückgehen. Das hat die Novelle zur Wech selordnung beseitigt. Der Satz ist gestrichen worden. Dagegen heisst es in einem zweiten Absatz zu diesem Artikel: „Ein Wechsel, dessen Zahlung am Wohnorte des Bezogenen durch eine andere Person erfolgen soll, ist dieser Person zur Zahlung zu präsentieren und, wenn die Zahlung unterbleibt, gegen sie zu protestieren.“ In Uebereinstimmung mit der Aenderung des Artikel 43 wird dann in Artikel 44 auch ganz allgemein, ohne Ausnahme, festgesetzt: „Zur Erhaltung des Wechselrech tes gegen den Akzeptanten bedarf es weder der Präsentation am Zahlungs tage, noch der Erhebung eines Protestes.“ Hatte bislang ein anderer als der eigent liche Schuldner auf dem Wechsel ein Ehren akzept gegeben, so erlosch seine Wechselver bindlichkeit , wenn ihm der Wechsel nicht spätestens am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage zur Zahlung vorgelegt wurde. Diese Bestimmung in Artikel 60 der Wechsel ordnung hat insofern eine Aenderung erfahren, als die Vorlegungsfrist bis zum dritten Werk tage ausgedehnt worden ist. Dieselbe Aende rung ist bei der Ehrenzahlung in Artikel 62 getroffen worden. Befinden sich also auf dem an dem Bezogenen nicht eingelösten Wechsel oder der Kopie Notadressen oder ein Ehren akzept, welche auf den Zahlungsort lauten, so muss der Inhaber den Wechsel spätestens am dritten (nicht mehr zweiten Werktag) nach dem Zahlungstage den sämtlichen Notadressen und dem Ehrenakzeptanten zur Zahlung vor legen, und den Erfolg im Proteste mangels Zahlung, oder in einer Anfrage zu demselben bemerken lassen, da er sonst den Rezess gegen den Adressaten oder Honoraten, d. i. derjenige, für den angenommen wurde, wer die Notadresse aufgab und deren Nachmänner verliert. Die weitaus bedeutsamste Aenderung aber betrifft die Protesterhebung, die wesentliche Erleichterungen erfahren hat. In Artikel 87 heisst es jetzt; „Jeder Protest muss durch einen Notar oder einen Gerichtsbeamten oder einen Postbeamten aufgenommen werden. Der Zuziehung von Zeugen oder eines Protokoll führers bedarf es dabei nicht.“ Es ist also der schon seit Jahren in Han delskreisen geforderte Post-Protest zur Ein führung gelangt. Aber auch der Protest selbst ist in seiner Form endlich vereinfacht worden. Im Protest braucht nach dem neuen Artikel 88 nur noch zu stehen: Der Name oder die Firma der Per sonen, für welche und gegen welche protestiert wird, ohne Erfolg zur Vornahme der wechsel rechtlichen Leistung aufgefordert worden oder nicht anzutreffen gewesen ist, oder dass ihr Geschäftslokal oder ihre Wohnung sich nicht hat ermitteln lassen; die Angabe des Ortes sowie des Kalendertages, Monats und Jahres, an welchem die Aufforderung zur Leistung ge schehen oder ohne Erfolg versucht worden ist und dem Falle einer Ehrenannahme oder einer Ehrenzahlung die Erwähnung, von wem, für wen und wie sie angeboten oder geleistet war. Der Protest ist von dem Postbeamten zu unterzeichnen und mit dem Amtssiegel oder dem Amtsstempel zu versehen. Damit ist viel unnützer Ballast über Bord geworfen worden. So z. B. die wirkliche Ab schrift des Wechsels oder auch die Kopie und die darauf befindlichen Adressen und Be merkungen. Wieviel unnütze Zeit ist mit dieser völlig überflüssigen Abschriften an der Protesturkunde vertrödelt worden, und wie un übersichtlich wurde diese Urkunde dadurch ge macht. Ganz neu ist nun das Protestverfahren selbst geregelt worden. Der Protest mangels Zahlung wird auf den Wechsel oder auf ein mit ihm zu ver bindendes Blatt gesetzt. Der Protest soll un mittelbar hinter den letzten auf der Rückseite des Wechsels leserlichen Vermerk, in Erman gelung eines solchen unmittelbar an einen Rand der Rückseite gesetzt werden. Bei Vor legung mehrerer Exemplare desselben Wechsels genügt die Beurkundung auf einem Exemplar. Auf den andern wird nur bemerkt, ist Protest erhoben worden. Bezieht sich der Protest auf eine andere wechselrechtliche Leistung als die Zahlung, so ist es auf eine Abschrift des Wechsels oder der Kopie oder auf ein mit der Abschrift zu verbindendes Blatt zu setzen. Die Abschrift hat auch die auf dem Wechsel oder der Kopie befindlichen Indossamente und andere Vermerke zu enthalten. Die Wechselzahlung kann an den Protestbeamten erfolgen. Diese Befug nis kann nicht ausgeschlossen werden. Schreibfehler, Auslassungen und sonstige Mängel der Protesturkunde können bis zur Aushändigung derselben an die Person, für welche der Protest erhoben ist, von dem Protestbeamten berichtigt werden. Der Be amte behält vom Protest eine Abschrift und macht sich. einen Vermerk über den Inhalt des Wechsels. Die Präsentation des Wechsels und die Protesterhebung, sowie andere wechselrecht liche Handlungen haben im Geschäftslokal und in Ermangelung eines solchen in der Wohnung, an andren Stellen, z. B. der Börse, nur mit beiderseitigem Einverständnisse zu ge schehen. Lässt sich das Geschäftslokal oder die Wohnung nicht ermitteln, so ist der Protest deshalb nicht ungültig, weil etwa die Er mittelung möglich gewesen wäre. Der Protestbeamte braucht nur Nachfrage bei der Polizeibehörde des Ortes zu halten und ist dann zu weiterem Nachforschen nicht ver pflichtet. Für die Vornahme von wechselrechtlichen Handlungen soll es übrigens gleichgültig sein, wenn an Stelle des Ortes, an welchem das Geschäftslokal oder die Wohnung liegt, ein benachbarter Ort angegeben ist. Ueber die Zeit der Protestaufnahme sind ebenfalls nunmehr Bestimmungen in Artikel 92, Abs. 2 geschaffen worden. Die Proteste sollen demnach als in der Zeit von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends erhoben werden. Ausserhalb dieser Zeit darf die Protesterhebung nur erfolgen, wenn die Per son, gegen welche protestiert wird, ausdrück lich einwilligt. Was nun den Postprotest anlangt, so haftet die Postverwaltung dem Auftraggeber für die ordnungsmässige Ausführung des Pro testauftrages nach den allgemeinen Vorschriften Die Neuheitenschau der Deutschen Dahliengesellschaft in Quedlinburg vom 19.—21. September. Von Richard Stavenhagen-Rellingen. II. Die Firma Nonne & Hoepker, Ahrens burg brachte ebenfalls verschiedene Neuheiten in Edeldahlien, deren Beurteilung indes durch einen sehr ungünstigen Standort erschwert war. Den grössten Teil dieser Sorten hatte ich be reits in Wandsbek unter besseren Lichtver hältnissen ausgestellt gesehen und nenne ich hier das Beste, was die Aussteller bei beiden Gelegenheiten brachten. Eine neue Tönung aus dem gelbroten Farbgebiete besitzt Wolf gang von Goethe, deren Blumen überdies durch Grösse und edlen Bau auffallen. Genoveva ist eine grosse, tiefgebaute, grünlich gelbe Blume, während Bella Donna eine schwer zu beschreibende Färbung besitzt, die zwischen rosa, chamois und gelb liegt. Prima Donna besticht durch grosse, einwärts gebogene Blume und zeigt auf mattviolettem Grunde eine breite weisse Mitte. Von Sieger, blutrot und Deutsche Siegerin halten die Züchter sehr viel, doch werden hier die Eigenschaften der Pflanze den Ausschlag geben. Unter den deutschen Firmen, die sich um die Bereicherung des Dahliensortimentes ver dient gemacht haben, sind Pape & Berg mann, Quedlinburg erst seit kurzem in den Vordergrund getreten. Unter den Einführungen von Pape & Bergmann, die aus den Jah ren 1905 und 1906 stammen, sind die Zwerg sorten Aristokrat und Harzer Kind bei weitem nicht so bekannt, wie sie es verdienen. Die Neuheiten von 1907 und 1908 sind sehr zahl reich; hierunter ist Brillantlila der Farbe wegen für den Bindekünstler besonders bemerkens- 1 wert. Aphrodite, weiss mit lila Schein, Polar stern, weiss, Melpomene, leuchtend karmesin, Sylphide, hellrosa, sind dagegen wegen ihrer Reichblütigkeit und guten Blütenhaltung zu den besten Gartenschmuckdahlien zu rechnen. Unter den jüngsten Neuheiten von Pape & Bergmann verdienen zunächst zwei weisse Sorten grösseres Interesse, da in dieser Farbe immer noch eine Sorte fehlt, die alle ge wünschten Eigenschaften in sich vereinigt. Kronprinzess Caecilie ist allerdings nur rahm weiss, aber von sehr guter, feinstrahliger Form, Bergmanns Silber dagegen ist reinweiss, von guter Form, breitpetalig uud überdies reich blühend und von guter Haltung. Rosa Diamant erinnert in der Farbenzusammenstellung an Bornemanns Liebling, ist ebenfalls nur mittel gross, hat aber gefranste Blütenblätter. Mu latte blüht mässig reich, zeigt aber eine gute Haltung und eine verhältnismässig seltene Färbung, nämlich ein bläuliches, ziemlich ge sättigtes Purpurkarmin. Als mittelhohe, gross blumige Gartenschmuckdahlie erscheint Parade besonders beachtenswert; die dunkelrote, nach Karminzinnober getönte Blume erinnert in der Farbe an Progenitor, die Haltung ist sehr gut. Die Zwergsorte Glückauf, in der Farbe der Erlkönig, war die am ehesten und reichsten blühende Sorte des FrankfurterV ersuchsfeldes. Äusser dieser reichen Blütenlese neuer und neuester Sorten, die der Mehrzahl der fach männischen Besucher unbekannt gewesen sein dürften, brachten Pape & Bergmann noch eine Anzahl vielversprechender Sämlinge. Ob wohl für die Berichterstattung unbenannte Neuheiten eigentlich ausscheiden, sei schon jetzt auf einen Sämling hingewiesen, der durch die edle Form und aparte Färbung die Auf merksamkeit aller Besucher erregte und unbe dingt ein Schlager werden dürfte, wenn die kulturellen Eigenschaften der Pflanze nur halb wegs befriedigen. Die Farbe dieses Sämlings erinnert an die englische Neuheit Gazelle, auch ist die Form ähnlich, das Rosa ist aber mehr fleischfarben getönt und die Blume noch tiefer gebaut. Durch Handelsgärtner Finger in Stünz bei Leipzig und durch den Liebhaber Carl Schöne, Volkmarsdorf wurden ebenfalls noch eine Anzahl Sämlinge vorgeführt. Beide Ein sendungen enthielten unbedingt je zwei bis drei gute Sämlinge, aber auch hier wäre eine eingehende Berichterstattung verfrüht. Habe ich bisher nur der Neuheiten deutschen Ursprungs gedacht, so kann ich doch die zwar in der Minderzahl vorhandenen neuen Sorten englischer Herkunft nicht ganz übergehen. Es war das erste Mal, dass die englischen Dahlien auf einer deutschen Dah lienschau dieser Ausdehnung bescheiden an zweiter Stelle standen. Ich bin indes kein Chauvinist und möchte betonen, dass jeder englische Jahrgang Sorten enthält, die in Form und Farbe von keiner deutschen Züch tung erreicht werden. Annähernd gleichwertig waren allerdings im Vorjahre Königin Luise und Mrs. Macmillan. Königin Luise (Severin) ist in Form und Farbe der Mrs. Macmillan täuschend ähnlich, besitzt aber wie die Mehr zahl der deutschen Sorten eine weit bessere Blütenhaltung; sie ist selbst als Gartenpflanze noch annehmbar, während Mrs. Macmillan noch weit mehr hängt als die ersten guten englischen Sorten. Das Ziel, Edeldahlien zu gewinnen, die mit solchen Sorten wie z. B. den diesjährigen englischen Neuheiten Dorothy oder Clincher (1908) in Form, Grösse und Färbung wetteifern können, dabei aber in be zug auf Haltung und Blütenreichtum den besten deutschen Sorten gleichkommen, ist gewiss verlockend und liegt keineswegs im Bereich des Unmöglichen. Wir haben sowohl englische wie deutsche Sorten, die dem Ideal bereits nahe kommen, wie die bereits genannte Köni gin Luise, Country Girl, Rosa, Mikado, Roland von Berlin usw. Neuheiten englischen Ursprunges befanden sich so ziemlich unter den Einsendungen aller Aussteller. Besonders grosse Sammlungen brachten Georg Bornemann, Blankenburg und Pape & Bergmann, Quedlinburg; die jüngsten Neuheiten des laufenden Jahrganges waren am besten bei Goos & Koenemann, Niederwalluf und bei Otto Mann, Leipzig- Eutritzsch vertreten. Beginnen wir mit weiss, so ist Mrs. W. H. Raby ein Mitbewerber der Florence Stredwick; die Farbe ist rahm- oder elfenbeinweiss. Eine Ausstellungsblume ersten Ranges ist die zart pfirsichrosenrote Dorothy; obgleich gerade Rosa in grösster Auswahl unter den neueren Dahlien zu finden ist, sieht man auf den ersten Blick, dass diese zarte Tönung bisher fehlte; ein Schauarrangement mit solchen Blumen müsste grossartig wirken. In gesättigteren Tönen von Rosa haben wir Gondola und Gazelle, erstere mehr gelb, letz tere weiss grundiert, sonst beide einander ähnlich und vom Typus der Kriemhild, wenn man nur die Farbenzusammenstellung berück sichtigt. Die gleiche Farbenverbindung zeigt Sunshine, nur sind die Blüten kleiner. Eine kräftig gebaute Blume besitzt die grünlich gelbe Harold Peerman. Aus dem scharlachroten Farbgebiete finden wir Flame, nicht zu ver wechseln mit der älteren Flamme (Deegen). Die unbestimmten schwer zu beschreibenden Mischfarben von Gelb, Braun und Rosa sind vertreten durch Ruby Grinstead, Princess Mary, J. B. Fry und Gracie. Für den Bindekünstler ist hiervon Gracie, mit mittelgrossen, matt schwefelgelb grundierten und bräunlich ver waschenen Blumen „am meisten beachtenswert. Im schwarzbraunen Farbgebiet ist die braune
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