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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
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No. 39. Sonnabend, den 26. September 1908. X. Jahrgang. Derj/ande/sgärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig. Handels - Zeitung für den deutschen Gartenbau. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungam Mark 5.—; für das Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile, Was fehlt dem Handelsgärtner bei seiner Rechtsverfolgung? Wenn man ein Jahrzehnt vorwiegend mit gärtnerischen Rechtsangelegenheiten zu tun hat, da kann man sich schon ein Urteil darüber erlauben, wie es eigentlich mit der Rechts verfolgung in gärtnerischen Kreisen steht. Die zahlreichen Fragen rechtlicher Art, die kein anderes Fachblatt in dieser Höhe aufweisen kann und zu denen noch Rechtsgutachten auf Grund von Aktenmaterial kommen, die sich zu einer Veröffentlichung im „Handelsgärtner“, teils wegen ihrer Umfänglichkeit, teils wegen ihres streng privaten und vertraulichen Charakters nicht eignen, geben uns einen Ueberblick über die Art der Rechtsstreitigkeiten und darüber, wie der Gärtner seine Rechte wahrnimmt. Und da müssen wir denn gestehen, dass dies leider in einer sehr unsorgfältigen, ja man kann wohl sagen laxen Weise geschieht. Der Gärtner tut, als ob fürs einen Geschäfts verkehr die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes und des Handelsrechtes überhaupt nicht existierten. Er beachtet sie nicht und wenn es dann zu spät ist, da will er obendrein nicht einsehen, dass ihn die Schuld trifft, wenn er sein Geld einbüsst und mit der Klage ab gewiesen wird. Wir könnten aus zahlreichen Briefen nachweisen, wie dann weidlich über die Gerichte geschimpft wird, die so verkehrte Ansichten herausstecken, die von der Gärtnerei nichts verstehen und was dergleichen. Vor würfe mehr sind, während in Wahrheit der Gärtner selbt die Schuld trägt, weil er wieder einmal die gesetzlichen Bestimmungen unbeachtet ge lassen hat und nun die Folgen seiner eigenen Säumigkeit zu tragen hat. Vor allem aber ist eins zu bemerken: Es fehlt dem Gärtner an kurzer Ent schlossenheit und Entschiedenheit seinem Gegner gegenüber. Es wird viel zu viel gesprochen und geschrieben und da durch der Tatbestand verrückt und verdunkelt und schliesslich weiss Niemand mehr, was eigentlich los ist. In dieser Hinsicht sind uns die englischen, französischen und holländischen Kollegen weit voraus. „Kurz und bündig“, ist ihre Devise dort, wo sie sich im Recht glauben und wenn sie sich auf langwierige Unter handlungen, auf wiederholte Schreibereien ein lassen, so ist das eigentlich das beste Zeichen, dass sie sich in dieser Sache im Unrecht fühlen, ihrer Sache nicht sicher sind. Ganz anders bei uns. Wenn ein Gärtner in Deutschland unbrauchbare Ware empfangen hat, so entwickelt sich darüber gewöhnlich eine seitenlange Korrespondenz, ein briefliches Hin und Wider, das oft sehr verhängnisvoll für den Gärtner wird und ihm seine Rechts verfolgung erschwert, wenn nicht geradezu vereitelt. Er möchte alles in Güte, in Frieden regeln, und dabei gerät er in eine ganz schiefe Lage. Er muss schliesslich das wertlose Zeug, das ihm aufgehalst worden ist, noch nach dem Fakturenbetrage bezahlen. Wird eine Ware, die fehlerhaft ist oder nicht nach Muster ausfällt, geliefert, so mag der Gärtner kurz und bündig schreiben, dass er sie zur Verfügung stellt, weil sie bestimmte Mängel aufweist. Was darüber ist, das ist vom Uebel. Oder er mag ebenfalls kurz und bündig er klären, dass er die Ware zu einem angemessenen Minderpreis behalten will. Damit hat er klar und deutlich seinen Willen kundgegeben, wie es ihm obliegt. Statt dessen aber schreibt er, die Ware gefiele ihm zu dem Preise nicht. Er glaube, dass den gesandten Setzlingen die Lebenskraft fehle, dass sie allem Anschein nach vertrocknet sind. Er werde sie wohl nicht verwenden können, wenn der Lieferant nicht im Preise heruntergehe. Dann schreibt der Lieferant wieder und dieser hat natürlich alle Veranlassung, sich so unklar auszudrücken, wie möglich, damit die Sache nicht gleich ins Reine kommt. Er meint, der Gärtner irre sich, er solle die Pflanzen nur annehmen und auspflanzen. Wenn sich ein zu grosses Manko ergebe, wolle er Ersatz liefern. Dann schreibt wieder der Gärtner, er wolle die Pflanzen an nehmen, wenn der Lieferant im Preise herunter gehe. Der schweigt. Der Gärtner pflanzt aus und sieht später das Elend. Nun will er weniger bezahlen, aber der Lieferant besteht auf seinem Preis. Nur Ersatz will er in be grenztem Masse geben. Im Prozess hat nun der Gärtner infolge der vielen unnützen Schreibereien eine ungünstige Position. Der Gärtner hat die Offerte des Lieferanten, ihm etwas Ersatz zu liefern, nicht angenommen. Er hat eine Gegenofferte wegen eines billigeren Preises gemacht. Die hat wieder der Lieferant nicht angenommen. An einer festen, bestimmten Mängelrüge fehlt es auch. Fest steht nur das eine, dass der Gärtner die Pflanzen in seinem Betriebe verwertet hat. Ist es da ein Wunder, wenn schliesslich, wie wir es erst jetzt wieder in einem Rechtsstreit, der uns unterbreitet wurde, erlebten, der Gärtner, falls er nicht gutwillig bezahlt, noch zur Zahlung verurteilt wird. In dem eben erwähnten Fall ging es so, obwohl der Gärtner von Haus aus im grössten Rechte war. Die vielen unnützen Schreibereien, bei denen auch das Wort nicht auf die Goldwage gelegt wird, bringen oft den ins Unrecht, der ursprünglich im Rechte war. Entschlossenheit! Entschiedenheit! das ist es, was dem Gärtner bei seiner Rechts verfolgung in erster Linie not tut. Hier ist jedes Schwanken, Abwarten, Nachgeben vom Uebel, denn nur der Gegner wird daraus den Nutzen ziehen. Geht Ware ein, so muss sie sofort in Augenschein genommen und geprüft werden. Ist doch im kaufmännischen Verkehr eine sofortige Prüfung notwendig, um sich seine Rechte zu wahren. Wird die Prüfung tage- oder wochenlang verzögert, so gilt die Mängel rüge unter Kaufleuten verspätet. Aber auch, wo der Gärtner nicht als Kaufmann bezw. Minderkaufmann anzusehen ist, soll die Prüfung nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn nur zu leicht heisst es sonst, dass beim Käufer die Mängel durch falsche Behandlung entstanden seien und die Differenzen sind da. Also sofort prüfen, sofort untersuchen und Obergärtner und Gehilfen zuziehen, um Zeugen für den Befund zu haben. Ergeben sich Mängel, so muss auch deren Rüge unverzüglich geschehen. Das Zaudern und Hinausschieben ist nicht am Platze! Die Unentschlossen heit birgt Gefahren in sich! Es muss aber auch ein Entschluss darüber ge fasst werden, wie man seine Rechte wahr nehmen will. Man hat ja zwei Wege. Man kann entweder das ganze Kaufgeschäft rück' gängig machen und die Ware zur Verfügung des Lieferanten halten. Der Jurist spricht hier von einer „Wandlung“. Oder aber man kann die Ware behalten und eine Preis minderung fordern. Auch hier heisst es, sich klar und deutlich für das eine oder das andere entscheiden. Nicht durch viele Schreibe reien um den heissen Brei herumgehen. Das führt zu nichts Gutem. Schnelle Ent schlossenheit bringt auch hier nur Vorteil! Weist man die Pflanzen zurück, so kann man damit zugleich die Bereitwilligkeit erklären, zur Erfüllung des Vertrages andere Pflanzen anzunehmen, wenn sie fehlerfrei sind, dem Muster entsprechen usw. Man kann schliesslich auch erklären, dass man gewillt sei, auf das Risiko des Verkäufers hin, die Ware auszupflanzen, dass man aber nur soweit Zahlung leiste, als sich die Ware brauchbar erweisen werde. Erfolgt darauf keine Er klärung, die ein klares Einverständnis enthält, so verwertet man die Pflanzen nicht. Man lässt aber auch Tinte und Feder ruhen. Man hat seine Schuldigkeit getan und wartet ab, was der Gegner beginnen wird. Ein solches entschiedenes, klares Verhalten ist für beide Teile von Nutzen, denn es ermöglicht auch im Rechtsstreit, wenn es zu einem solchen kommt, eine schnelle Uebersicht über den Tatbestand. Hinderlich ist aber noch ein zweites in der Rechtsverfolgung des Gärtners: Die Furcht vor einem Prozess! Man will nichts mit dem Gericht zu tun haben. Man scheut sich Klage zu erheben und versucht lieber in Güte zu seinem Rechte zu kommen. Gewiss, ein Prozess ist nichts Angenehmes. Nur ein „Prozesshansel“ kann über ihn Freude haben. Aber oft ist das ewige unentschlossene Hin ziehen der Sache von grossem Nachteil. Oft ist die verspätete Klageerhebung nutzlos, weil die gesetzlichen Fristen für eine Mängelrüge versäumt sind. Man hat unentschlossen die Zeit verstreichen lassen und hat nun das Nach sehen! Sieht man, dass man mit dem Gegner nicht unter einen Hut kommt, dann heisst es schnell entschlossen den Prozess zu wagen und den Richterspruch herbeizuführen. Das ist ebenso von Vorteil, wie der schnelle Eingriff des Arztes bei einer Wunde. Es gibt keine Mittel äusser der Klageerhebung, um zum Rechte zu kommen. Meist lauten aber die Fragen, welche aus unserem Leserkreise an uns gestellt werden, dahin: Wie können wir zu unserem Gelde kommen, ohne klagen zu müssen? Klagen möchten wir nicht, bei der Klagerei kommt nichts heraus. Ja, ein anderes Mittel ist noch nicht erfunden, wenn sich in Güte nichts erreichen lässt.' Der Zahlungsbefehl ist ja meist ein trügliches Mittel, weil der Schuldner nur Widerspruch zu erheben braucht, Die Neuheitenschau der Deutschen Dahliengesellschaft in Quedlinburg vom 19.—21. September. Von Richard Stavenhagen-Rellingen. I. Die diesjährige Schau der Deutschen Dahlien gesellschaft ging, obwohl in bescheidenerem Umfange als gewöhnlich geplant, über den Rahmen einer Neuheitenausstellung hinaus. Die besonderen Verhältnisse des Ausstellungsortes kamen dem Unternehmen zustatten, so dass es sich ziemlich vielseitig darbot, und selbst die Witterung war weit günstiger, als man in diesem abnormen Jahre erwarten konnte. In folgedessen war auch der Besuch, wenigstens am zweiten Tage, befriedigend, und wird die Gesellschaft finanziell ebenfalls besser als ge wöhnlich abschneiden. Die Lichtverhältnisse liessen in dem ge wählten Ausstellungslokale, dem dicht am Bahnhofe belegenen Kasino, etwas zu wünschen übrig, waren indes im Vergleich zu Mannheim 1907 vorteilhafter. Ebenso war die Beteiligung der ortsansässigen Firmen sehr anerkennens wert. Das beste Blumengeschäft Quedlin burgs, Mathilde Ebert, füllte den Fond des Hauptsaales mit zahlreichen geschmackvollen Blumenarrangements, wodurch die dekorative Gesamtwirkung sehr gewann. Alles in allem genommen, lässt sich somit behaupten, dass das Ergebnis günstiger war, als in manchen Jahren, wo die Gesellschaft ihre Jahresschau an ein grösseres Ausstellungsunternehmen anschloss. Zieht man einen Vergleich mit früheren Dahlienausstellungen, so lässt sich sagen, dass auch diesmal die Edeldahlien siegreich das Feld behaupteten. Mit ihren von Jahr zu Jahr mannigfaltigeren Farben und Formen bringen sie selbst den Fachmann zur Verzweiflung, der sich bemüht, den Fortschritt zu überschauen. Entschieden macht sich eine steigende Bevor zugung der Paeoniendahlien und verschiedener einfacher Blütenformen geltend, womit deren Vervollkommnung gleichen Schritt hält. Die Stauden, von jeher die regelmässigen Begleiter der Veranstaltungen der Dahlien gesellschaft, waren diesmal nicht besonders zahlreich, dennoch aber durch einige bemerkens werte Neuheiten in Staudenastern gut vertreten. Dafür wurde der Besucher reichlich entschädigt durch die zahlreichen Einsendungen Quedlin burger Spezialitäten. Besonders prachtvolle Blattbegonien, frühblühende Chrysanthemum, Begonia semperflorens, Zonalpelargonien, Helio trop etc. sorgten für Abwechslung. Die Boten des Herbstes, die einjährigen Astern fehlten nicht, jedoch muss gesagt werden, dass bis auf zwei rühmliche Aus nahmen die grossen Quedlinburger Samen baufirmen, soweit sie nicht, wie die Firma Pape & Bergmann, an erster Stelle in dem Kreise der Dahlienzüchter stehen, den Be strebungen der „Deutschen Dahliengesellschaft“ lau gegenüberstanden. Das mag auf die vor gerückte Jahreszeit in erster Linie zurückzu führen sein. Wenn ich mich nun, beginnend mit den Dahlien, den Einzelleistungen zuwende, möchte ich vorausschicken, dass dieser Bericht nur als kurze Abhandlung gedacht ist. Die Uebersicht würde sehr erschwert, wollte man hier bei jeder Gruppe zu sehr ins einzelne gehen. Dem Fortschritte in der Sortenverbesserung, nicht nur bei Dahlien, sondern auch bei den übrigen Ausstellungsobjekten lässt sich durch Einzel darstellungen, unabhängig von den Leistungen der Aussteller, weit besser gerecht werden. Namentlich bei den Dahlien und Pelargonien ergibt die blosse Beurteilung nach abgeschnit tenen Blumen, ohne die Sorte als Pflanze zu kennen, stets ein schiefes Bild. Selbst wenn wir nur die Einführungen etwa der letzten fünf Jahre berücksichtigen, erhalten wir ein Sortiment von mehr als 250 Edeldahlien. Die Beurteilung von Neuheiten auf einer Schau, die weitere 4—5 Dutzend davon bringt, ist daher keine leichte Aufgabe und kann somit nur als Vorprüfung des gebotenen gelten. Der Bericht über das Versuchsfeld in Fra nkfurt-Main und die Prüfungsergebnisse des Q ue dlin bürg er Versuchsfeldes ergänzen diese ersten Beobachtungen. Bis zur Abfassung des in Aussicht gestellten Sonderartikels über Dahlien wird sich mir Gelegenheit bieten, in den Kulturen von 5—6 unserer bedeutendsten Dahlien-Spezialisten die Sorten an Ort und Stelle unter verschiedenen örtlichen und kli matischen Verhältnissen zu studieren. Hier durch lässt sich ein halbwegs zuverlässiges Urteil über den Wert der zahlreichen Neu heiten gewinnen. Carl Anso rge-Klein-Flottbek bei Altona hat sich sei einiger Zeit die Vervollkommnung der paeonienblütigen Riesendahlien, sowie die Gewinnung einer Rasse von Zwergdahlien als Ziel gesteckt. Seine Riesendahlien unter scheiden sich im Wuchs wesentlich von den übrigen Riesendahlien, indem die Pflanzen einen breiteren, runderen Busch bilden, an dem sich die riesigen Blüten in grösserer Zahl und besserer Haltung präsentieren als beispielsweise bei den holländischen Sorten. Der Bau der meist halbgefüllten Blüten lässt auch bei den Züchtungen Ansorges noch weitere Ver vollkommnung zu, der Geschmack ist aber geteilt und manche Interessenten finden gerade die Unregelmässigkeit schön. Paeonie, lebhaft rosa; Sonnenblume, tief gelb; Marie Müller, dunkelblutrot; Nanna, einfach, kupfrig lila- rosa; Türkenbund, einfach, in der Farbenan- ordung der Tournesol-Tulpen und Monden schein, zitronengelb mit weisser Abtönung, er gänzen die im vorigen Jahre mit Kleopatra und Semiramis begonnene Serie Ansorgescher grossblumiger Dahlien. Hierzu gehören ferner die Paeoniendahlien Abendröte und Schwan, deren Namen die Farbe der Sorte genügend andeuten. Das Sortiment kleiner Zwergdahlien ergänzt Ansorge in diesem Jahre durch die Sorten Goldkäfer, goldgelb und Carl Kotte, bronze gelb. Hierher gehört auch Perkeo, orange mit dunkler Mitte, während die weiterhin ausge stellten Zwergdahlien Bläuling und Amanda ebenfalls als Zwergdahlien zu betrachten sind, aber mit ihren mittelgrossen, vollkommneren Blumen und dem kräftigeren Bau der Pflanze doch einen anderen Typus darstellen. C. Ansorge ist hier als erster in der alphabetischen Rei henfolge genannt, steht aber auch durch seine Leistungen mit an erster Stelle. Ernst Benary-Erfurt arbeitet vorzugsweise an der Verbesserung der einfachen und halb gefüllten Varietäten; wir verdanken der Firma bereits eine Anzahl guter Gartenschmuckdahlien. Die bräunlich blutrote Kaktusdahlie Ruhm von Erfurt zeigt einen neuen Typus, der auf der Schau mehrfach vertreten ist. Wir haben hier eine Rasse mit mittelgrossen Blumen an sehr langen, drahtartig festen Stielen zu er warten, deren aufrechte Haltung sowohl für den Schnitt zu Vasensträussen als für die Gartenausschmückung willkommene Eigen schaften darstellen. Man könnte sie Erecta- Klasse nennen; die von Otto Mann-Leipzig- Eutritzsch gleichzeitig ausgestellte Sorte trägt diesen Namen. Die Kaktusdahlienhybride Delice besticht durch die zarte, rosenrote Farbe, einen Ton, den der Engländer Pink nennt. Auf die Benary’schen Züchtungen in Paeoniendahlien und einfachen Sorten komme ich noch zurück. Jedenfalls ist der starke Stiel bei diesen Züch tungen bemerkenswert.
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