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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No, 37. Sonnabend, den 12. September 1908. X. Jahrgang. Derjfandßlsgärlner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Handels - Zeitung für den deutschen Gartenbau. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. 66 Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G. „Der Handelsgärtner*’ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungam Mark 5.—; für das Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner" 30 Pfg, für die fünfgespaltene Petitzeile. Die Privatbeamtenversicherung und ihre Bedeutung für die Gärtnerei. II. Der staatlichen Privatbeamtenversicherung sollen alle Privatbeamten, die das 16. Lebens jahr vollendet und beim Eintritt in die Ver sicherung das 60. Lebensjahr noch nicht über schritten haben, angehören. Damit ist die Regierung weiter gegangen, als sich der Haupt ausschuss für Privatbeamtenversicherung träumen liess, denn er wagte als Grenzlinie nur das 50. Lebensjahr zu erhoffen. Eine freiwillige Versicherung für solche Personen, welche nicht fest angestellt sind, aber doch dem Stande der Privatbeamten nahestehen, wie Wanderlehrer, Bücherrevisoren, kaufmännische Agenten usw. ist nicht eingeführt worden, weil die Regierung ernste Bedenken dagegen hegte. Wohl aber soll durch Beschluss des Bundesrates die Ver sicherungspflicht auf weitere Berufskreise, nach Massregeln des hervortretenden Bedürfnisses, ausgedehnt werden können. Versichert werden die Privatbeamten gegen Berufs Invalidität, ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Gehaltes. Die Gehaltsklasse K. (10.) umfasst nämlich alle Jahresgehälter von mehr als 5000 Mark. Was wird nun unter Berufsinvalidi tät verstanden? Der Hauptausschuss hatte vorgeschlagen, denjenigen Privatbeamten als invalid anzusehen, der nicht mehr im stände ist, in seinem oder in einem verwandten Be rufe eine ausreichende Erwerbstätigkeit zu ent falten. Die Regierung will soweit nicht gehen. Sie sagt über den Invaliditätsbegriff: „Es liegt kein Bedürfnis vor, den Versicherten schon dann Pensien zu gewähren, wenn sie noch in der Lage sind, durch die ihnen verbliebene Arbeitskraft annähernd die gleichen Einkommens bezüge zu verdienen, von der neuen Versiche rung mit umfassten Berufsstellungen zu er werben, die ähnliche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit stellen und im wesentlichen die gleiche Ausbildung voraussetzen". Nach der Denkschrift soll invalid sein: ein Privat angestellter, welcher nicht mehr als die Hälfte von dem zu verdienen imstande ist, was ein körperlich und geistig gesunder Privatangestellter von ähnlicher Ausbildung oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten in einer durch die neue Versicherung erfassten Berufsstellung als Privatbeamter zu verdienen vermag. betragen demnach . Mk. . Mk. . Mk. . Mk Jahren: Mk. nach die Mk. 93,34, die er der 1800 Mk. be- welcher 2400 Mk. 10 20 30 40 210, 270, 330, 390. 840, 336, 67,20 112, Invalidenrente . Witwenrente Invalidenrente . Witwenrente Invalidenrente . Witwenrente 420, 168, 33,60 56, 630, 252, 50,40 84, Iuvalidenrente Witwenrente . 1050. 420, 84, 140, Er empfängt also für jährlich gezahlt hat: Rente für einfache Waisen „ „ Doppelwaisen Nach 40 Jahren: Rente für einfache Waisen „ ,, Doppelwaisen Nach 30 Jahren: Rente für einfache Waisen „ „ Doppelweisen Nach 20 Jahren: Rente für einfache Waisen „ „ Doppelwaisen Dazu kommen aber noch aus der allge meinen Invalidenversicherung in der fünften Lohnklasse an Rente (Grundrente, Reichszuschuss und Steigerungssatz, gerechnet nach 50 Beitrags- wochen im Jahre): 2100 Mk., berechnet und 168 Mark. Das sind nun für den, zieht, 9,3%, während der, Welche Beiträge sind zu leisten? Der Hauptausschuss hatte mit einem Beitrage (Versicherungsprämie) von 10% des Jahresein kommens gerechnet. Die Denkschrift ist her untergegangen. Sie rechnet nur mit einem Durchschnittsbeitrag von 8%, welchen Arbeit geber und Arbeitnehmer je zur Hälfte tragen sollen. Diese 8% werden in jeder Lohnklasse nach einem Durchschnittsbeitrage einheitlich erhoben. Die sechste Lohnklasse umfasst z. B. die Einkommen von 1800 bis 2400 Mk. Hier werden die 8°/ 0 von dem Durchschnittssatze für diese Klasse, nämlich lendeter Wartezeit, eine Altersrente, in Höhe des erworbenen Anspruchs auf Invaliden rente, und im Falle des Todes Hinterblie benenfürsorge (Witwenrente %, Waisen rente für einfache Waisen 2/25, für Doppel waisen 2/15 der Invalidenrente). Dabei ist zu bemerken, dass diese letzteren Bruchteile, also der Witwen- und Waisenrente, nur von dem Rentenanspruch aus der Zusatzversicherung gewährt werden, während eine Ergänzung aus der allgemeinen Hinterbliebenenver sorgung vorgesehen ist, für welche bekannt lich nach einen Beschluss des Reichstags die Einkünfte aus den Lebensmittelzöllen verwendet werden sollen. Wenn wir dies an unserem Beispiel näher zeigen, so wird dem Obergärtner oder Garten inspektor, bei einem Einkommen von 1800 bis 2400 Mk., die einen regelmässigen Beitrag von 93,36 Mk. zahlen (% von 186,72 Mk.), gewährt: Nach 10 Jahren : Einkommen hat, mit 7% wegkommt, der Ein kommensstärkere also besser gestellt ist, als der Einkommensschwächere. Hier liegt eine Unstimmigkeit vor, die noch der Beseitigung bedarf. Mit diesen 8% ist es aber nicht ab getan. Es kommt nun noch der Beitrag zur allgemeinen Invalidenversicherung hinzu, der in den verschiedenen Lohnklassen zwischen 1/2 und 3% schwankt. Bleiben wir bei unserem Deispiel, so kommen zu den 168 Mk. = 8°. von 2100 Mk. in Klasse F (1800—2400 Mk.) noch 18,72 Mk. Beitrag der 5. Klasse der Invalidenversicherung, so dass ein Obergärtner mit 1800 Mk. Gesamtein kommen oder ein Garteninspektor mit 2400 Mk. Gesamteinkommen 186,72 Mk. jährlich bei steuern müssen. Davon trägt allerdings der Prinzipal, die Herrschaft usw. die Hälfte, so dass für den Angestellten nur 93,36 Mk. ver bleiben. Bei der Beurteilung der Sachlage muss man aber berücksichtigen, was den Leistungen gegenüber insgesamt an Beitrag aufzubringen ist. Welche Leistungen werden für die Beiträge geboten? Die Bezüge aus der Versicherung sind, entgegen den Anträgen des Hauptausschusses, für männliche und weibliche Privatangestellte verschieden bemessen. 1. Männliche Privatangestellte be ziehen, nach Erfüllung einer Wartezeit von 120 Beitragsmonaten, eine Invalidenrente, die beim Eintritt der reichsgesetzlichen Invali dität etwa % und beim Eintritt der Berufs invalidität etwa die Hälfte des Durchschnitts einkommens erreicht, oder im Falle der Er reichung des 65. Lebensjahrs, bez. nach vol- nach 10 Jahren Mk. 630 Invalidenrente, 11 20 1 „ 900 H 11 30 11 „ 1170 11 11 40 11 „ 1440 $ Das sind im letzteren Falle 68 1 / 2 % des Durchschnittseinkommens der fünften Klasse. Die Hinterbliebenenrente bleibt zunächst die selbe, wie in der ersten Zusammenstellung. Die Pension setzt sich in den einzelnen Gehaltsklassen aus einem Grundbetrage und Steigerungen zusammen. Der Grundbetrag wird nach den ersten 120 Monatsbeiträgen berechnet und beträgt % des Wertes dieser Beträge. Die Steigerung beläuft sich auf 1/8 des Wertes der nach Ablauf der Wartezeit bis zum Ein tritt des Versicherungsfalles entrichteten Monats beiträge. Die Gehaltsklassen sind die alten geblieben: Klasse A Einkommen bis Mk. 550, Klasse B Einkommen über Mk. 550 bis 850, Klasse C über Mk. 850 bis 1150, Klasse D über Mk. 1150 bis 1500, Klasse E über Mk. 1500 bis 1800, Klasse F über Mk. 1800 bis 2400, Klasse G über Mk. 2400 bis 3000, Klasse H über Mk. 3000 bis 4000, Klasse J über Mk. 4000 bis 5000 und Klasse K alle Einkommen über Mk. 5000. Eine freiwillige Versicherung in höheren Klassen ist abgelehnt worden. 2. Bei weiblichen Privatangestellten, z. B. einer Direktrice in einer Blumenbinderei, einer Verkäuferin in einem Blumengeschäfte usw., ist das Ergebnis noch günstiger, da für sie die Witwenbezüge und meist auch die Waisen bezüge fortfallen, eine andere Bemessung der Beiträge aus naheliegenden Gründen aber nicht erwünscht ist, so werden für diese Angestellten besondere Leistungen vorgesehen und zwar soll ihnen schon nach einer auf die Hälfte abge kürzten Wartezeit, nämlich nach Ablauf von 60 Beitragsmonaten, ein Anspruch auf 1/4 des Wertes der ersten 60 Monatsbeiträge zustehen und ausserdem sollen im Falle des Todes, vor Eintritt der Invalidität, ihren Hinterbliebenen die von ihnen selbst entrichteten Pflichtbeiträge zinsenlos zurückgewährt werden. Neben den Renten ist auch in der Zusatzkasse die Heil behandlung in Aussicht genommen. Beim Aufhören der versicherungspflichtigen Tätigkeit kann eine Weiterversicherung eintreten. Für die Uebergangszeit von fünf Jahren ist die Zulassung der Abkürzung der Wartezeit Die Mode im Gartenbau. Von Richard Stavenhagen-Rellingen. Das Bedürfnis nach Abwechslung, das Inter esse am Neuen und Eigenartigen ist es, was die Schwankungen der Mode veranlasst und die bei der grossen Masse leider allzuscharf ausgeprägte Sucht, andere nachzuahmen, ver hilft einer neuen Moderichtung oft sehr schnell zur Herrschaft. Es gibt wenige Gebiete mensch licher Tätigkeit, die nicht mit dem Einfluss der Mode zu rechnen haben, selbst die ernsteste Wissenschaft ist nicht ganz frei davon, obwohl der Gelehrte eigentlich über der Mode stehen sollte. Solange eine Mode sich den Verhältnissen anpasst, wie sie Material, Oertlichkeit und Umgebung bedingen und der Zweck, dem eine Einrichtung oder ein Werk menschlicher Tätig keit dient, nicht den Launen der Mode unter geordnet wird, liegt eine Veranlassung nicht vor, dagegen Front zu machen. Handel und Industrie, Gewerbe und Handwerk, alle ver wandten Berufe und nicht zum wenigsten der Gartenbau verdanken der Mode manche An regung und Förderung. Ohne den Einfluss der Mode auf die Gleichgültigen würde es um den Absatz mancher Erzeugnisse schlecht bestellt sein. Damit ist aber nicht gesagt, dass ein Beruf sich bedingungslos zum Sklaven jeder Mode erniedrigen solle. Neue Methoden sollen nur dann aufge nommen werden, wenn sie der ruhigen, wissen schaftlichen Prüfung standhalten, eine neue Kunstrichtung hat nur dann Berechtigung, wenn sie mit den oben ausgesprochenen Forderungen im Einklang steht, und neue Muster für Ge brauchsgegenstände verdienen nur dann Nach ahmung, wenn sie Schönheit mit Zweckmässig keit vereinigen. Oft entspringen solche Neuerungen vor nehmlich dem Bestreben, vorhandenen, oft auch nur vermeintlichen Missständen ein Ende zu bereiten. In solchen Fällen ist besondere Vor sicht und Zurückhaltung geboten, damit nicht durch das Gegenteil gesündigt wird. Sehr leicht werden vorhandene Schäden beseitigt, dabei aber neue, nur andersgeartete Missstände erzeugt. Auch der Gartenbau hat in allen seinen Zweigen mannigfache Wandlungen erfahren. Einzelne Gebiete unseres Berufes befinden sich gerade heute in einer solchen Sturm- und Drang periode, insbesondere die Gartenkunst, Aber selbst in anderen Zweigen, wo unbedingt die wissenschaftliche Forschung an der Hand von Tatsachen an die Stelle künstlerischer Phantasie und Willkür tritt oder treten sollte, finden wir getrennte Lager und schroffe Gegen sätze der herrschenden Anschauungen. Im Obstbau hatten wir eine Periode, wo das Studium der Obstsortenkunde alle anderen Disziplinen beherrschte. Bald kamen kluge Leute, die das heisse Bemühen der Oberdieck, Lukas usw., in dem Chaos von Obstsorten und Sörtchen Ordnung zu schaffen, verlachten. Das Zeitalter des Obstbaumschnittes begann. Gaucher trat auf und die Lehre „Das Messer ist der beste Dung“ fand bald begeisterte An hänger. Gewiss war das, was Gaucher lehrte, an und für sich für viele Verhältnisse, nament lich für den Westen und Südwesten Deutsch lands annehmbar, aber man arbeitete doch zu sehr nach einer Schablone und vernachlässigte andere Gebiete, wie Düngungsfragen, Bekämp fung von Krankheiten, das Verhältnis zwischen Unterlage und Edling usw., berücksichtigte auch zu wenig die kulturelle Eigenart der einzelnen Sorten. Andere Fanatiker vertieften sich in den Kronenschnitt der Hochstämme oder predigten die Lehre des Nichtschneidens beim Pflanzen, nachdem man eine Zeit lang einen allzu barbarischen Rückschnitt der zu pflanzenden Bäume angewendet hatte. Der Erwerbsobstbau machte unter diesen Verhältnissen geringe Fortschritte, zudem man bei den Bestrebungen für Obstabsatz und Ver wertung aus dem Experimentieren nicht recht her auskam. Der Rückschlag blieb nicht aus. Die Aera des Buschbaumes foigte. Man begann, den Obsthandel in den Vordergrund zu stellen. Es ist nun soweit gekommen, dass man in der Begeisterung für den Buschobstbau nahe daran ist, den ganzen Spalierobstbau über Bord zu werfen und jeden Schnitt zu verdammen. Andererseits ist eine Sachlage geschaffen, die ein Fachmann, Huber-Ober- zwehren, mit folgenden Worten charakterisierte: „Die zur Zeit herrschende Obstbaumode hat, dem Willen einzelner folgend, jegliche Er örterung über Baumpflanzung und Pflege mehr oder minder in Acht und Bann erklärt. Nichts destoweniger bleibt für jeden, der sehen will, die Tatsache bestehen, dass auch in bezug auf die Heranzucht guten Obstes es noch gar mancherlei bei uns zu tun gibt und wir nicht in den, unseren früheren Massnahmen ent gegengesetzten Fehler: das Heil des ganzen Obstbaues lediglich in Verfolgung grosszügiger Bestrebungen für Obstabsatz, Handel und Ver wertung zu sehen, fallen dürfen". Man kann dem nur beistimmen. Trotz zahlreicher grösserer und kleinerer Lehranstalten, wo der Obstbau das Hauptlehrfach bildet, gibt es auf diesem Gebiete noch mancherlei zu klären. Soweit sollte man nun endlich sein, dass man weiss, wie man einen Baum beim Pflanzen zu behandeln hat, welche Bedeutung dem Grünschnitt zukommt, welche Obstbaumform für den Erwerbsobstbau die geeignetste ist etc. Es ist aber leider nicht so. Ein Extrem jagt das andere. Gewiss war es ein Irrtum, die Lehren Gauchers als das Evangelium des Obstbaues zu betrachten, aber gewiss ist es ein ebenso verhängnisvoller Irrtum, diese Lehren jetzt ganz und gar zu verwerfen. Der Busch baum an sich ist nichts neues und man hat schon vor 25 Jahren erkannt, dass Pyramiden, deren Gerüst einmal gebildet und die dann sich selbst überlassen waren, die besten und edelsten Früchte brachten und das in nicht geringer Zahl. Wiederum ist an vielen Vorurteilen noch nicht gerüttelt. Dass Hochstämme mit 2 m oder gar mit 2,20 m Stammhöhe nur für beschränkte Fälle den Vorzug verdienen, ist eine Tatsache, die z. B. nur wenig Beachtung findet. Auch hier sehen wir wieder den Erfolg allzu einseitig betriebener Propaganda, denn gedankenlos pflanzt die grosse Masse nur Hochstämme und kann diese nicht hoch genug erhalten. Wenn wird es einmal „Mode" werden, mehr Halb stämme zu pflanzen? Da wir einmal beim Ostbau sind, werden wir an die Schädlingsbekämpfung erinnert. Haben wir da nicht in dem Karbolineum ein Modemittel? Doch verlassen wir dieses Gebiet und halten wir einmal in der Gärtnerei Umschau. Hier galt es vor Jahren für den Kultivateur als unumstössliche Regel, seine Gewächshäuser so zu bauen, dass die Pflanzen dem Glase so nahe als möglich standen. Heute haben wir die amerikanische Gewächshausbaumethode, wo der Luftraum zwischen Glasfläche und Pflanzen nicht gross genug sein kann. Trotzdem weiss man von diesen amerikanischen Bauten eigent lich nur, dass sie sich weit teurer stellen, als die ältere, einfachere Bauart, denn zahlenmässig hat noch niemand festgestellt, um wieviel ren tabler sich die Anzucht dieser oder jener Pflanze in diesen Häusern gestaltet. Aber amerikanische Methoden ziehen immer, selbst wenn es in Wirklichkeit nur Hirngespinste sind. Das hat uns der Stringfellowsche Stummel-
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