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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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dass derselbe einwandfrei sei, aber wir stehen I Firma, dass es mit dem Schuldner sehr schlecht nach Marseille in Frankreich. Das Oberlandesgericht Betrages. un- — Ueber den Handel mit Spanien liegt i Rechtzeitige Abmeldung bei der Der § 134 des Bürgerl, nicht einschreitet. In Sämereien betrug die Ein- 1 geteilt worden, wo die Nichtabmeldung zum nichtig erklärt, erleidet keine Anwendung, da 19 775 Pesetas. Die Firma behauptete nun, nach Deutschland. ungleich (10 u. Sie habe mithin gesetz- 16419102 kg im lieh kündigen können. Das Reichsgericht trat indessen in seiner Entscheidung vom 1. Mai Arbeitnehmer nicht gleich ab und zahlte auch nach der Abmeldung die Beiträge vom 31. März 1905 bis 5. August 1907 weiter, da sie nicht bemerkte, dass unter den abgeforderten Bei ¬ zu 1719 901 Pesetas. Nach Deutschland ging davon nichts. In Zwiebeln betrug der Umsatz 103238575 kg zu 10323857 Pesetas, wovon 186520 kg zu 18 652 Pesetas nach Deutschland exportiert wurden. Frische Weintrauben wurden Oberlandesgerichts tober 1907 doch Mieter die Räume Frankfurt vom 21. Ok- Gültigkeit, so lange der benutzt und die Baupolizei batpolizeiliche Verbote nicht als gesetzliche Verbote im Sinne des § 134 des Bürgerl. Gesetzbuches anzusehen sind. — Ungleiche Kündigungsfrist kann nur der Angestellte rügen, nicht der Prinzipal. Eine Firma machte mit einem Angestellten einen Vertrag, wonach sie sich auf 10 Jahre der anderen Seite aber ist es nicht richtig, lui uacu opamen 3703013 ag zu 1321311 wenn unsere eigenen Erzeugnisse herabgesetzt; Pesetas. Aus Deutschland wurden 650847 kg s Die in § 67 nach Tanger (Marokko) sind seit dem 1. Au- zu ändern, dass der Versicherte von einem ' Abs, 4 des Handelsgesetzbuches bestimmte Nich- gust zur Auslieferung durch das dortige deutsche anderen Arbeitgeber wieder gemeldet und für tigkeit abweichender Vereinbarungen beziehe fuhr nach Spanien 3903875 kg zu 1327317 Nachteile des Arbeitgebers ausgefallen ist. • P ' 11 1 1 001 ; Eine Firma in Greiz meldete den abgegangenen Pesetas nach Deutschland. 1 Beschäftigung. Hieran, so heisst es in dem — Briefe und Kästchen mit Wertangabe Erkenntnis, vermag auch die Tatsache nichts 1908 dieser Auffassung nicht bei. Die ausgepressten Wein-: Wortlaut der Bestimmung in § 52, Abs. 1 des 1 sie sei berechtigt zu kündigen, denn das Ab- In Krankenversicherungsgesetzes endet die Bei- ! kommen bezüglich der zehnjährigen Dauer sei verloren werden darf, um das Ziel zu er reichen. Rundschau. Handel und Verkehr. keit der Züchter, so wie wir das in Holland i trauben, die ausserordentlich süss sind und im' Bürgerl. Gesetzbuches ansehen. Die Firma kennen gelernt haben. Zweifellos gibt es viele März-April geliefert werden können, auch in ■ musste demnach den erlangten Betrag zurück- Gemüsearten ■wie Blumenkohl, Tomaten, die Deutschland Liebhaber gefunden haben. geben. Kartoffeln, die in grossen Mengen ausgeführt werden. Von den Bananen werden gewöhn lich zwei Traubenbündel in einen Verschlag verpackt, während Tomaten in vier Kisten ä 7 kg zusammengeschlagen sind und Kartoffeln in Kisten von 28 kg verpackt werden. Die Erschliessung neuer Kulturfelder ist ganz von der Bewässerung abhängig und mit hohen Kosten verbunden. Jedenfalls ist zunächst an zunehmen, dass ein Stillstand in der Produktion eintritt. Nächst den englischen Häfen London und Liverpool kommt hauptsächlich Hamburg Bewirtschaftung mehr auf eigene Rechnung Postamt auf dem Wege über Frankreich zulässig, übernehmen. Dadurch wird auch dem Ein- Die bisherige Beförderung auf dem Seewege ernten, Verpacken usw. nicht die frühere Sorg- j über Hamburg bleibt daneben bestehen. Die falt zu teil und daraus geht mancher Verlust I Wahl des Leitweges ist in das Belieben des hervor, indem die Ware verdorben in deutschen ‘ Absenders gestellt. Hierbei ist zu beachten, und englischen Häfen ankommt. Äusser Ba- dass die Taxen für den Weg über Frankreich nanen sind es hauptsächlich Tomaten und zwar etwas höher sind, als für den Seeweg werden; wir können sehr wohl unseren heimi- zu 221288 Pesetas importiert. Die Ausfuhr sehen Gemüsebau zentralisieren und den Han- in Gartengewächsen belief sich auf 13230010 kg wir in Deutschland im Winter nicht heran ziehen können bezw. bei denen die Ueber- Winterung so grosse Mühe und Kosten verur sachen dürfte, dass diese keinesfalls im Ver hältnis zu den erzielten Preisen steht. Auch Zwiebeln kommen aus Aegypten so billig und in solchen Mengen, dass eine Konkurrenz gegen die neue Ware schwer durchführbar ist. Auf del besser und ihn dadurch leistungsfähiger machen. Das wichtigste hierbei ist Massen anbau, Verkauf auf genossenschaftlichem Wege und nach Möglichkeit Ausschaltung des Zwi schenhandels ; dadurch erzielten die Produzenten bessere Preise und der heimische Anbau im grossen wird gehoben. — Der Frucht- und Gemüseexport der Kanarischen Inseln bildet, nach einem Be richte des Kaiserlichen Konsulats in Santa Cruz auf Teneriffa, die wichtigste Quelle für den Wohlstand der Bewohner. Die Pachtpreise für Pachtland sind so hoch geworden, dass ausländische Unternehmer, wie die „Nachrichten für Handel und Industrie“ mitteilen, davon zurückgetreten sind und die Bewohner die eher, je lieber, Ordnung geschaffen wird und ist dafür, dass dies bei Gelegenheit der jetzt vorliegenden Gewerbenovelle geschähe. Die Arbeitnehmer sind zu einer gemeinschaftlichen Arbeit nicht gelangt. Sie sind sich aber darin einig, dass schon jetzt, bei Beratung der No velle, die Frage erledigt werden muss. Die Reichstagskommission wird sich aus allen Meinungsäusserungen, welche ihr unterbreitet werden, ein Bild zu machen haben. Wir sind gezwungen, ihr auch unsere Anschauungen in dieser Frage, die sich auf die Einholung zahl reicher Meinungsäusserungen von gärtnerischen Arbeitgebern stützen, zu unterbreiten. In nächster Nummer werden wir das Fazit dieser Ausführungen ziehen und den Antrag formulieren, der uns der geeignete zu sein scheint. Wir sind weit entfernt, zu behaupten, diesen anderweit Beiträge zu derselben Kranken kasse gezahlt werden. Es ist nicht zu ver kennen, dass eine gewisse Härte darin liegt, dass für das Ende der Beitragspflicht der Tag der Abmeldung und nicht der Tag des Auf hörens der Beschäftigung, für den Beginn der Beitragspflicht dagegen der Tag des Arbeits beginnes und nicht der Tag der Anmeldung massgebend ist. Diese Härte liesse sich aber nur durch Aenderung des Gesetzes beseitigen. (Vergl. Reger, Entsch. der Gerichts- und Ver waltungsbehörden, Bd. 26, S. 264). Die Firma hat in diesem Falle 74 Mk. 90 Pfg. an Bei trägen ohne Grund geahlt und der Ortskranken kasse sind die Beiträge für einen Versicherten zweimal zugeführt worden. In Ordnung ist das auf keinen Fall. — Unterbrechung der Verjährung. An erkennung der Schuld durch entsprechende Erklärung, Abschlagszahlung, Zinszahlung usw. unterliegen der Verjährung. Ein Schuldner hatte nun kurz, ehe die Verjährung eintrat, dem Gläubiger erklärt, er wolle ihm für seine Forderung zur Abfindung einen Teilbetrag von 1000—1200 Mk. zahlen. Der Gläubiger ging nicht darauf ein und klagte. Der Schuldner erhob den Einwand, dass mittlerweile Ver jährung eingetreten sei. Der Gläubiger be stritt dies und behauptete, in jener Erklärung, auf die Schuld einen Teilbetrag zahlen zu wollen, liege zugleich das Anerkenntnis, dass die Schuld bestehe und es sei deshalb der Lauf der Verjährung unterbrochen. Darin hat ihm das Reichsgericht, im Gegensatz zur Vor instanz, rechtgegeben. Aus der Erklärung des Schuldners gehe hervor, dass ihm die Existenz der Schuld bewusst sei. Aus dem Angebot, den Kläger durch Zahlung einer Summe ab finden zu wollen, ergebe sich unzweideutig, dass der Schuldner an sich den Anspruch als berechtigt anerkenne und etwas weiteres sei gar nicht nötig, um ein Anerkenntnis als vor- trauben sind dabei nicht berücksichtigt. In Krankenversicherungsgesetzes endet die Bei-! 1 & — ,— anderen frischen Früchten betrug die Ausfuhr tragspflicht des Arbeitgebers erst mit der vor- J ungültig, da die Kündigungsfrist Werte von 2462865 Pesetas. schriftsmässigen Abmeldung des Versicherten, ! 3 Jahre) verteilt sei. Davon gingen 149 695 kg im Werte von 22454 nicht schon mit dem Tage des Aufhörens der 1’ 1 1"-c 1 fand, verlangte sie Zurückerstattung der Bei- halbjährlich zu kündigen. Trotzdem kündigte 38055 816 kg (6469488 Pesetas) ausgeführt, träge, wurde aber von der Aufsichtsbehörde; die Firma halbjährlich, was der Angestellte Davon kamen 2525541 kg (429 342 Pesetas) damit abgewiesen. Nach dem völlig klaren ■ nicht anerkannte. über Hamburg, dass aber die Beförderung erheblich schneller erfolgt. Briefe und Käst chen mit Wertangabe nach Tanger müssen den Leitvermerk „über Hamburg" oder „über Frankreich", sowie bei der Leitung über Frank reich den Zusatz „deutsches Postamt“ tragen. Rechtspflege. — Die Bewilligung eines Zahlungszieles kann nicht widerrufen werden. Ein Samen züchter hatte eine vollstreckbare Forderung an einen Handelsgärtner inHöhe von 300 Mk. Nach- auf dem Standpunkte, dass jetzt keine Zeit in Frage, doch ist der deutsche Markt bei dem die Verurteilung erfolgt war, versprach der ; weitem nicht so aufnahmefähig wie der eng- ’ Kläger, dass er innerhalb eines Jahres nicht ■ lische, denn es geht nur etwa der zehnte Teil gegen den Schuldner vorgehen werde. Derselbe ' der geernteten Früchte nach Deutschland und soll während dieser Frist Ratenzahlungen ein noch geringerer Prozentsatz über Spanien machen, wie er könne. Hinterher erfuhr die jetzt eine genaue Statistik für das Jahr 1906, Ortskrankenkasse! Wir erwähnten kürzlich die auch wieder reichlich spät fertiggestellt: einmal einen Fall, wo zu Ungunsten des Ver- j worden ist. Danach wurden 3553914 kg sicherten entschieden war, der aus der Arbeit; 5 Gartengewächse aller Art, im Werte von’getreten, aber nicht abgemeldet war. Ihm; — .. — -g— 462 009 Pesetas eingeführt. Aus Deutschland wurde die Rente nicht zugesprochen. Jetzt Gesetzbuches, welcher Rechtsgeschäfte, die kamen davon 152119 kg im Werte von ist uns aus unserem Leserkreise ein Fall mit- gegen ein gesetzliches Verbot verstossen, als Hegend anzunehmen. Das Angebot einer Ab findung sei immer ein Anerkenntnis der Schuld. — Wenn der Besitzer eines Grundstücks über baupolizeilich nicht genehmigte Wohn räume einen Mietvertrag abschliesst, so hat dieser' Vertrag nach einer Entscheidung des trägen auch solche für den betreffenden Arbeiter waren. Als sie bei einer Revision .den Irrtum ■ band, während der Angestellte berechtigt war, „Handelsgärtner“ hervorgehoben haben, ist frei einzuführen. i kursverwalter klagte auf Herauszahlung des auch von der Tagespresse nicht übergangen — Ueber den südafrikanischen Obst- erlangten worden. Verschiedene vor uns liegende Mit- ■ export nach Deutschland wird mitgeteilt, dass Hamburg verurteilte die Firma auch dazu, teilungen bestätigen die Tatsache, dass inein-die Versuche günstig ausgefallen sind, so dass 1 da eine nachträgliche ungünstige Veränderung zelnen Artikeln, zumal bei Zwiebeln, Tomaten, ' sich die Exporteure veranlasst sahen, den Ver- ' in den Verhältnissen des Schuldners in der Blumenkohl eine ganz bedeutende Steigerung ■ sand bedeutend zu fördern und die vorhan- Regel den Gläubiger nicht dazu berechtige, im ersten Halbjahr gegenüber 1907 eingetreten I denen Kühlräume der Schiffe namentlich zu den von seiner Zusage zurückzutreten. Das sei ist. Die Voraussetzungen, dass das Ausland; Traubenversand zu verwenden. Die für die ! nur möglich, wenn die Leistung erst zu er- eine bessere Qualität liefern kann, sind aber i Kaptrauben in Deutschland erzielten Preise' folgen habe und inzwischen eine solche Ver- durchaus nicht zutreffend. Äusser Holland lässt I haben noch nicht befriedigt, ausserdem wird ■ schlechterung eintrete. Auch bei einem Dar- sich in Ostfriesland, Oldenburg und vielen für i von den Käufern meist befürchtet, dass die lehnsversprechen komme dies in Frage, nicht den Gemüsebau günstig gelegenen Gegenden ‘ Früchte sich, wenn sie den Kühlräumen ent- aber bei einer Stundungsgewährung, an die ebenfalls der Gemüsebau im grossen betreiben, I nommen sind, nur kurze Zeit halten. Dennoch 1 der Gläubiger gebunden bleibe. Man könne es fehlt nur meist an der Organisation des ■ soll der Export in dem grossen Masstabe fort- • das Vorgehen der Firma sogar als eine un- Handels und der gleichmässigen Leistungsfähig- 1 gesetzt werden, zumal die rotgefärbten Kap- ’ erlaubte Handlung im Sinne von § 832 des — Nach dem Zolltarif für die spanischen stehe und nicht daran zu denken sei, dass er j Besitzungen vom Golf von Guinea sind, sich wieder aufhelfen könne. Nunmehr liess — Die Einfuhr von frischem Gemüse,' (Pos. 11) Blumen, lebende Pflanzen, Garten-; sie pfänden und erlangte auch ihr Geld. Der deren Zunahme wir in der vorletzten Nummer des 1 gewächse und Früchte, sowie Sämereien zoll- j Schuldner aber ging in Konkurs und der Kon ¬ deutschen und holländischen Sorten, nämlich zu Valerianella eriocarpa, der wollfrüchtigen Valerianella Das Blatt ist nicht nur heller und etwas behaart, sondern auch im Gesamt umriss mehr länglich keilförmig gestaltet und am Rande deutlich gezähnt. Ueberdies sind die zwei italienischen Rabinschen-Sorten schon in Farbe und Gestalt des Samens leicht von den bisher genannten zu unterscheiden. Das „Salatblättrige italienische" ist eine Form mit grösseren, breiteren, ausgesprochen gelbgrün gefärbten Blättern. Beide Regence-Sorten sind im Winter empfindlich gegen Frost, bieten aber dafür den Vorzug, bei Eintritt wärmerer Witte rung weniger schnell in Samen zu schiessen. Sie eignen sich daher besser für Süddeutsch land und Mitteleuropa, als für den Norden, denn selbst in Nordfrankreich ist ihr Anbau im grossen gewagt. Ueber die Kultur dieses Gemüses ist wenig zu sagen. Fast stets wird das Rabinschen als Zwischenkultur gezogen oder auf spät im Som mer frei werdende Beete gesät. In Frankreich nutzt man die im Freien verbleibenden Stücke mit Winter-Porree oder den frühen weissen Pariser Zwiebeln häufig noch durch Rabins- chenaussaaten aus. Jedenfalls hat das Rabins chen einige kulturelle Eigenschaften, die man kennen muss. Die Pflanze gedeiht am besten auf Boden in alter Tracht, der nach dem Säen gut festzutreten oder anzuwalzen ist. Zum Keimen ist eine gewisse Bodenfeuchtigkeit un bedingt erforderlich, so dass, wenn Giessen un tunlich ist, die Aussaat vor Mitte August nicht vorgenommen werden sollte. In sehr lockerem, humusreichem, fettem Boden erhält man Pflanzen mit grossen, lockeren Rosetten und wenig widerstandsfähiger Belaubung. Frischer Samen keimt nicht so gut als 2 oder 3 Jahre alter Samen; nach dem 4.—5. Jahre verschwindet die Keimfähigkeit nach und nach. Man sät meist breitwürfig, wie Spinat und verwendet bei Reinsaat etwa 100 Gramm auf den Quadrat meter, bei Zwischenkultur nur etwa die Hälfte. Für den späteren Bedarf im Frühjahr genügt es, wenn die Aussaat im September vorge nommen wird. Die eigentliche Rapunzel, die in den Katalogen meist als Rapunzelwurzel geht, ist eine Glockenblumenart (Campanula Ra- punculus), die weisse, fleischige, spindelförmige Wurzeln von 6—8 cm Länge und etwa Finger stärke bildet. Die Blätter sind festsitzend, spatelförmig und entfernt denen des wilden Rabinschens ähnlich; sie bilden eine kurze, gedrungene Rosette über der Wurzelkrone. Es werden hier sowohl Blattrosette wie Wurzeln genossen, und zwar roh als Salat, und steht dieses Gemüse etwa zu gleicher Zeit wie das Rabinschen zur Verfügung. Der Name „Ra punzel" findet sich auch in der französischen Benennung „Raiponce“ und in dem englischen Worte „Rampion“ wieder. Im Spanischen heisst dieses Gemüse Raponchizo, im Italieni schen Raponzolo. Dass die Rapunzelwurzel namentlich bei uns in Deutschland wenig Verbreitung ge funden hat, Hegt weniger in den kulina rischen, als vielmehr in gewissen kulturellen Eigenschaften begründet. Einmal macht die Aussaat des äusserst feinen Samens, wovon etwa 25000 Korn auf ein Gramm gehen, im freien Lande Schwierigkeiten; es gibt in der Tat keine Gemüseart, deren Aussaat ins freie Land üblich ist, die so feinkörnig ist, wie die Rapunzelwurzel. Hierzu kommt noch, dass frühe Aussaaten, die etwa im Mai vorgenommen werden, leicht vorzeitig in Samen gehen, wäh rend die Wurzeln bei luni- und Juli-Aussaat bei ungünstiger Herbstwitterung, bei dem kür zeren deutschen Herbst, gewöhnlich nicht die genügende Stärke erreichen. Um den zarten Pflänzchen das Aufkommen zu erleichtern, empfiehlt es sich, diese zwischen Radieschen von mässiger Blattentwicklung, also runde Treibsorten, zu säen. Der Samen der Rapunzel wurzel keimt nach etwa 12 Tagen. Die für die Radiesaussaat notwendigen Kulturmassnahmen, als Giessen, ein etwaige Bodendecke etc., kommen auch der Rapunzel wurzel zu gute. Nach dem Abernten der Radies verzieht man auf etwa 12—15 cm Ab stand und giesst bei trockener Witterung. Die Wurzeln verbleiben im Winter im Freien und sind mit einem trockenen, nicht zur Fäulnis neigenden Deckmaterial derart zu schützen, dass das Aufnehmen jederzeit ge schehen kann. Ist schon die Rapunzelwurzel ein Luxus gemüse, so gilt dies in noch höherem Masse von der dritten Gemüseart, die hier besprochen werden soll, nämHch der Rapontika. Auch die Rapontika gehört botanisch zu einer dem Gärtner nicht fremden Pflanzengattung, der Nachtkerze, und heisst mit dem wissen schaftlichen Namen Oenothera biennis. Auch dieses Gewächs ist zweijährig, und bildet gedrungene, aussen rötlich gelbe, stark ver zweigte Wurzeln mit weissem Fleisch, die die Grösse einer halblangen Speisemöhre erreichen können. Die Wurzeln werden indes nicht wie die der Rapunzelwurzel roh genossen, sondern etwa wie Knollensellerie zu Salat zubereitet, also vorher in Salzwasser gekocht. Während die Rapunzelwurzel in Frankreich und den an grenzenden Ländern Südeuropas verhältnis mässig häufiger als Gemüse angebaut wird, ist die Rapontika in Deutschland verbreiteter als in den südlichen Ländern, obgleich von einer Beliebtheit nirgends die Rede sein kann. Den Namen Rapontika finden wir auch in anderen Sprachen wieder, dagegen bedeutet das fran zösische Wort „Raiponce" stets die Rapunzel ¬ wurzel und niemals Rapontika, Im Französi schen führt die Rapontika noch den populären Namen Jambon des jardiniers, d. i. Gärtner schinken. In anderen Sprachen fehlt ein eigent- licher Volksname für dieses Gemüse. In der Kultur kann man die Rapontika ähnlich den Schwarzwurzeln behandeln, die ja auch zweijährig sind. Der Samen wird im Frühjahr ins Freie gesät und da er langsam keimt, gut angetreten und durch eine Dünger decke feucht gehalten. Die Pflanze erreicht mit dem Blütenstengel, der sich im ersten Jahre allerdings nicht entwickeln darf, 1 Meter Höhe und geht bereits im ersten Jahre sehr in die Breite, wie alle Nachtkerzenarten. Man muss daher auf einen Abstand von 30 cm in der Reihe ausdünnen. Oefteres Giessen ist wenig stens im Anfang erwünscht, wenn nicht feuchter, tiefgründiger, humusreicher Boden, den Rapontika bevorzugen, zur Verfügung steht. Die Wurzeln erfrieren nicht, um sie aber vor Nagern zu schützen, werden sie in Kellern oder Erdmieten eingeschlagen und im Laufe des Winters verbraucht. Es war nicht meine Absicht, durch diesen Artikel die Kultur der Rapunzelwurzel oder der zuletzt genannten Rapontika Handelsgärtnern als lohnend zu empfehlen. Es gäbe da andere selten angebaute Gemüse, wie Kerbelrüben, Haferwurzeln, Bleichsellerie, Winterendivien etc., die zunächst verdienten, allgemein bekannt zu werden. Ich ersehe aber aus verschiedenen Preisverzeichnissen und Angaben in der gärt nerischen Fachliteratur, dass die drei Namen Rabinschen, Rapunzel und Rapontika fort während durcheinander geworfen werden. Eine etwas ins einzelne gehende Klarstellung dieses Gegenstandes dürfte daher selbst für den Gärtner, der sich mit dieser Kultur nicht be fasst, willkommen sein.
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