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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 24. Sonnabend, den 13. Juni 1908. X. Jahrgang. Derj/andelsgärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig. Handels ■ Zeitung für den deutschen Gartenbau. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner" 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Was ist in der Gewerbeordnung brauchbar für die Gärtnerei? Ja, viele Köche verderben den Brei! Das ist zwar eine uralte Geschichte, doch bleibt sie ewig neu. Es hat Generalsekretär Beck mann in einer Reihe von Artikeln eingehend die Rechtsfrage in der Gärtnerei jetzt behandelt und dabei den Standpunkt eingenommen, dass die Regelung dieser Frage immer noch in die dämmernde Ferne, in die hoffnungsvolle Zukunft zu verschieben ist. Diese Artikel sind sachlich und objektiv gehalten. Nun kam aber noch ein anderer Koch, Se. Magnificenz Max Ziegen balg-Laubegast, der in No. 23 des „Handels blattes“ unseren „Handelsgärtner“ mit einem Konfetti von Liebenswürdigkeiten überschüttet, weil derselbe die Erledigung der Rechtsfrage eben nicht auf die lange Bank geschoben wissen will, sondern meint, das Gute müsse da ge nommen werden, wo es zu finden ist! Wir brauchen auf den Artikel von Ziegenbalg hier nicht im einzelnen einzugehen. Er sagt in 91 Zeilen — nichts! Er wirft mit persönlichen Invektiven um sich und kann uns in keiner Weise von dem abbringen, was wir in der An gelegenheit , gestützt auf die Meinung einer grossen Anzahl deutscher Gärtner, für vorteilhaft halten. Unsere Stellungnahme wurde erst kürz lich in einer gut besuchten Versammlung des „Leipziger Gärtner-Vereins “ in den Grund zügen ohne unser Dazutun anerkannt. Und das war die Ansicht von in der Praxis stehenden, in ihrer Mehrzahl aus produzierenden Gärtnern bestehenden Versammlung. Die Politik des Verbandes, die Max Ziegenbalg verficht, ist die Politik des „Abwartens". Die Gärtner haben aber schon so lange Jahre ge wartet, dass sie doch endlich einmal vorwärts kommen sollten, denn lange Reden auf Hauptversammlungen, Artikel mit und ohne Würze, Eingaben ohne wirklichen, positiven Vorschlag, fördern die Sache in keiner Weise und bringen uns vom sogenannten „toten Punkt“ nicht ab. Wir richten daher an den Verbands- Vorsitzenden Ziegenbalg die offene Frage: Welche von den von uns als brauchbar bezeichneten Vorschriften hält er für unannehmbar für die Gärtnerei? Darüber schweigt er sich aus, auf persönliche An griffe aber lassen wir uns nicht ein. Es ist auch für die Frage selbst ganz gleichgültig, wie das Wort „in Gärtnereien“ in den Entwurf gekommen ist. Wir sind gar nicht neugierig, das zu erfahren, denn die Beantwortung dieser Frage hat doch nur historischen Wert. . Wir wollen ja eben, dass die Sache so schnell als möglich geregelt werden soll. Zudem kennt Max Ziegenbalg seit Jahren unseren Standpunkt in dieser Frage, der sich nicht im geringsten geändert hat. Warum hat sich Serenissimus damals nicht gerührt, als wir, gestützt auf eine Umfrage, zum ersten Male hervorhoben, was in der Gewerbeordnung für die Gärtnerei brauchbar sein könnte ? Er war doch damals , ein so guter Freund und Gönner unseres „Handelsgärtner“. Erst jetzt, nachdem Kindermann, pardon, Generalsekretär Beck mann einen gegenteiligen Standpunkt ver fochten hat, hebt auch Serenissimus drohend den Degen wider uns auf. Wir sind aber nicht furchtsam, wir wissen, dass wir nichts befürwortet haben, was irgendwie zum Nach teil der deutschen Gärtnerei führen könnte. Nachteilig ist ihr nur das ewige „Abwarten“, das nun schon seit Jahren gepredigt wird. Und wer seinerzeit auf dem Thüringer Gärt nertag den weimarischen Regierungsvertreter über die Angelegenheit sprechen konnte, der wird aus dessen Munde wohl so viel vernommen haben, dass die Bundesregierungen keine Meinung dafür haben, ein besonderes Gesetz für die Gärtnereibetriebe ins Leben zu rufen, sondern gewillt sind, die Frage im Anschluss an die Gewerbeordnung, aber unter Wahrung aller Besonderheiten der gärtnerischen Be triebe, zu lösen. Die Gärtnerei soll also keineswegs in eine „Wolfsgrube" geführt werden und die „ Angstmeierei", mit welcher Max Ziegenbalg, der in der ganzen Sache nicht um ein Jota besser informiert ist, wie wir, operiert, erscheint uns sehr deplaziert. Wir haben mit Gärtnern gesprochen, welche starke Anhänger des Prinzipes der Zugehörigkeit zur Landwirtschaft sind, aber sie haben uns ohne weiteres zugestanden, dass die Vorschriften der Gewerbeordnung über die Verhältnisse der Gehilfen und Lehrlinge, über Kündigung, Ent lassung, Schadenersatz bei Kontraktbruch, Zeug nisse usw. sehr wohl brauchbar für die Gärt nereien seien! Würde doch dadurch den Prinzipalen selbst ein grösserer rechtlicher Schutz zu teil werden, an dem es zurzeit be kanntlich noch durchaus fehlt. Da ist doch in alle Wege von keiner Auslieferung auf Gnade und Ungnade die Rede! Und in der Frage der Sonntagsruhe und der Fortbildungsschul pflicht haben wir ja den gleichen Standpunkt wie das Handelsblatt eingenommen. Hier müssen für die Gärtnerei Sonderbestimmungen getroffen werden, welche Härten und Nachteile für unsere Betriebe ausschliessen. Wozu denn also der Lärm? Wir befinden uns ja in schönster Uebereinstimmung! Nur dass wir die Gelegenheit ergriffen sehen möchten, schon jetzt einen Schritt vorwärts zu gelangen, während die Verbandsvertretung und Herr Ziegenbalg meinen, man könne die Sache ja ruhig noch „abwarten“. „So sagst du immer. Wann aber wird es Zeit sein?“ So möchte man wieTerzky dem schwankenden Wallenstein antworten ! Dass die Bestimmungen, welche das Handwerk betreffen, unannehmbar für die Gärtnerei sind, das haben wir seit Jahren mit derselben Schärfe, wie die Wortführer des Verbandes betont. Das haben wir auch noch in dem Artikel in Nr. 22 des „Handelsgärtners" energisch hervorgehoben. Es gilt nur die Bestimmungen festzusetzen, welche für die gesamte Gärtnerei annehm bar erscheinen, für alle Betriebe, gleichviel welchen Charakter sie haben, wenn möglich, auch für die Staats-t Guts-, Anstalts-, Villen gärtner usw. Es gilt die Vorschriften heraus zugreifen , welche die Rechtslage der Gärtnerei wirklich zu fördern im stande sind und die Vorschriften, welche nachteilig wirken könnten, so zu gestalten, dass sie Nutzen bringen werden. Mit der Gärtnerei hängt so vieles zusammen, was einen gewerblichen Charakter trägt. In dieser Beziehung ist tatsächlich ein Unterschied von der Landwirtschaft zu konstatieren. Das Verhältnis zwischen dem Gärtner und seinem Personal entspricht doch in der Regel mehr demjenigen eines Prinzipals und seiner Ge werbsgehilfen, als demjenigen eines Dienstherrn und seines landwirtschaftlichen Gesindes. Oder ist die Verbandsleitung ein Anhänger der Idee von den „Gartenknechten"? Dass die Regelung der Frage, inwieweit die Vorschriften für Gärtnereibetriebe auch auf die Privatgärtnereien, die einen intensiven Handel treiben, Schwierigkeiten bereitet, ist ohne wei teres zuzugeben. Wenn man indessen einen handelsgewerblichen Charakter derselben kon statieren kann, so käme es nur darauf an, für diese Fälle die Unterstellung unter die betref fenden gesetzlichen Vorschriften auszusprechen. Sie dürften insoweit nicht mehr als blose land wirtschaftliche „Nebenbetriebe" angesehen wer den. In Wahrheit sind es auch sehr oft keine „Nebenbetriebe" mehr, sondern sehr umfang reiche „Hauptbetriebe“ , grösser als manche Gärtnereien von hervorragender Bedeutung. Fraglich bleibt es nur, wie sich der Bundes rat zu der Sache stellen wird, der nicht gern in die Sphäre der Agrarier hinübergreift. Ver ordnungen, Erlasse, Entscheidungen usw., die in gegenteiliger Richtung ergänzend wirken, werden für die Regelung der Frage kein Hin dernis bilden: das Gesetz gibt ihnen den Todesstoss ! Seit den neunziger Jahren sind wir in dieser Angelegenheit in Deutschland nicht über Vorschläge und Aeusserung von Wünschen, sowie über Debatten und Erhebungen verschie denster Art hinausgetreten. Und immer standen wir wieder auf dem alten Fleck: „ E s m u s s von Fall zuFall entschieden werden, ob die Bestimmungen des Titels VII der Gewerbeordnung Anwendung auf eine Gärtnerei zu finden haben oder nicht". In diesem Sinne klang auch die Er klärung des Regierungsvertreters Geheimrat Koch in der Petitionskommission des Reichs tags im November 1902, als eine Eingabe des „Allgemeinen deutschen Gärtnervereins“ zur Be ratung stand, fast elegisch aus. Wer wüsste denn nicht, dass gerade durch diese Entscheidungen „von Fall zu Fall“ eben jene heillosen Zustände eingetreten sind, die den deutschen Gärtner in das Fangballspiel gerichtlicher Urteile hineingezogen haben, so dass er in der Regel nicht weiss, woran er ist. Wir wollen ja eben, im Interesse der Gärtner, dass mit diesem Zustand der Un sicherheit aufgeräumt werden soll. Das haben wir schon damals klar und offen ausgesprochen, als 1902 und 1904 die Frage im Reichstag zur Beratung stand. Niemand hat uns damals widersprochen, auch der Obmann der Gruppe Dresden, Ziegenbalg, nicht. Wir haben damals auch erklärt, dass, wenn es nicht gelingen sollte, Vorschriften in der Gewerbeordnung zu schaffen, welche auf die gesamte Gärtnerei Anwendung erleiden se Bekämpfungsmethoden zur Verminderung der Unkrautplage. In einem höchst interessanten Artikel be handelte H. Faülw ett er - Geisenheim dieses Thema, von dem wir überzeugt sind, dass es für unsere geschätzten Leser von Interesse ist. Wir bringen daher diese Ausführungen nach stehend und empfehlen sie zur besonderen Beachtung unserer Leser. So lange der Mensch die Kunst der Pflanzen zucht versteht, so lange er dem Boden die Erzeugnisse seines Schaffens in mühevoller Tätigkeit abringt, so lange steht er auch wohl im steten Kampfe gegen seine natürlichsten Feinde, die Unkräuter. Noch heute, wo doch sowohl Landwirtschaft wie Gartenbau auf hoher Stufe stehen, muss dieser Kampf mit geradezu kleinlichen Mitteln geführt werden, wenn er zu einem erspriesslichen Ende führen soll. Leider beweisen allzu häufig die Besitzungen mancher Züchter, dass sie sich von den Schä digungen der Unkräuter gar keine Vorstellung machen. Ehe ich daher auf die Bekämpfungs methoden selbst näher eingehe, will ich kurz auf die Gefahren hinweisen, die unseren Kul turen durch die Unkräuter erwachsen. Als erster Faktor ist datürlich der Nähr stoffentzug anzusehen, der noch immer grösser wird, wenn man den Pflanzen Zeit und Ge legenheit gibt zur Samenbildung, denn diese Funktion bedeutet ja im Pflanzenleben eine Aufspeicherung von Nährstoffen, die stets unsern Kulturen verloren gehen. Gleichbedeutend mit dem ersten Punkte ist die Wasserentnahme aus dem Boden. Wenn auch die Unkräuter den Boden in einem gewissen Grade in Schatten-1 gare zurücklassen, so wird der Wasserverlust, I den die Kulturpflanzen erfahren, dadurch doch nicht aufgewogen. Auch durch Lichtentzug werden viele Kulturpflanzen in hohem Masse geschädigt. Bei Pflanzen, deren Samen lange im Boden liegen, bevor sie keimen, kann man deutlich die schädliche Nähe von Unkräutern beobachten, denn die junge Saat ringt mühsam nach Luft und Sonne unter der dichten Schattendecke der Unkräuter, die in der Zeit, die der Samen zum Keimen gebrauchte, zur üppigsten Ent wicklung gelangen konnten. Als sekundären Schaden muss ich noch die Tatsache anführen, dass besonders im Frühjahr manche tierische und pilzliche Schädlinge des Obst- und Gartenbaues gerade auf den Un kräutern ihre Entwickelung durchmachen und später auf die Kulturpflanzen übergehen. Ich er innere nur an den Kohlweissling, dessen erste Generation auf den wilden Cruciferen (Kreuz blütlern) lebt. Es ist daher für den Pflanzen züchter von Interesse, sich solch gefährlicher Nachbarschaft reichtzeitig zu entledigen. End lich wird durch die Wucherungsfähigkeit mancher Pflanzen die Bodenbearbeitung — oberfläch liche wie tiefgehende — ganz beträchtlich er schwert. Bei der Bekämpfung der Unkräuter haben wir die einjährigen und mehrjährigen Ge wächse zu unterscheiden. Die ersteren, also die, welche ihr Leben mit Anbruch des Winters abschliessen, sind viel leichter zu bekämpfen und auch weniger gefährlich, als die ausdauern den (perennierenden). Man braucht eigentlich nur zu verhindern, dass, sie sich im nächsten Jahre fortpflanzen, so wird man ihrer bald Herr werden. Die mehrjährigen Gewächse machen den Pflanzenzüchter viel mehr Sorge. Sie sind von der Natur mit Vermehrungsorganen ausgestattet, die oft metertief in den Boden eindringen. Dazu kommt noch, dass die ge ¬ nannten Unkräuter viel robuster sind als die einjährigen, so dass ihnen auch viel energischer entgegengetreten werden muss. Die einzelnen Bekämpfungsarten richten sich grösstenteils nach der Eigenart der Gewächse, mit der sich jeder Gärtner vertraut machen muss. Er muss wissen, ob die Pflanzen ein jährig oder dauernd sind, ob sie zu irgend einer Zeit eine besonders empfindliche Angriffs fläche in ihrer Vegetationsgeriode bieten; er muss wissen, wie die Vermehrungsunfähigkeit der einzelnen Unkräuter ausgebildet wird, ob die Pflanze in einem Jahre eine oder mehrere Generationen erzeugt u. s. f. Ich will die Bekämpfungsarten in der Reihenfolge besprechen, wie sie an uns heran treten. Hat man die Absicht, neue Kultur- flächen irgend welcher Art anzulegen, so ist es die erste Aufgabe, festzustellen, ob man es mit einem unkrautfreien oder mit einem stark verunkrauteten Boden zu tun hat. Ist das letztere der Fall, so tut man gut, durch eine Brache, verbunden mit einer Rigolarbeit, wie sie bei Neuanlagen und intensiven Kulturen stets vorgenommen werden sollte, das Land unkrautrein zu bekommen. Die Samenreife der vorhandenen Unkräuter muss nach Mög lichkeit verhindert werden, und beim Rigolen halte man die Leute an, das Land auf das Peinlichste von vermehrungsfähigen Pflanzen teilen , wie sie in den unterirdischen Stengel- Organen von Quecke, Distel, Ackerwinde und Hahnenfuss bekannt sind, zu säubern. Da, wo ein Rigolen zur Bodenverbesserung nicht für nötig gehalten wird, ist es ratsam, im Herbste die Grundstücke tief pflügen zu lassen, und das mit Düngergabeln sorgfältig freigelegte Unkraut den Sonnenstrahlen und Winden aus zusetzen , um es bei passender Gelegenheit durch Verbrennen oder tiefes Eingraben end gültig zu vernichten. Manche Gegenden haben ihre spezifischen Unkräuter, deren häufiges Vorkommen meist durch Feuchtigkeitsverhältnisse begründet ist. In solchen Fällen wird durch geeignete Ent wässerung dem Auftreten solcher Pflanzen, wie Schachtelhalm, Huflattich, Hahnenfuss u. a. Einhalt geboten werden. Soll nun das Land bebaut werden, so wähle man bei Aussaten nur unkrautfreies Saatgut, um nicht das, was man vorher ge schaffen hat, durch übertriebene Sparsamkeit wieder zu verderben. Das Teuerste ist am Ende doch immer am billigsten! Ebenso vor sichtig sei man beim Düngen, denn im Miste sind oft viele keimfähige Unkrautsamen ent halten. Man lasse sich daher, wenn irgend angängig, die Reinheit des Saatgutes garantieren und beziehe seinen Dung nur aus geordneten Wirtschaften. Alle Bekämpfungsarten des Unkrautes wäh rend des Sommers fallen mit Ausnahme des Jätens mit den Bodenpflegearbeiten zusammen. Das Jäten ist bekanntlich eine Arbeit, die wegen ihrer Langwierigkeit und Kostspielig keit von allen gerne vermieden wird, und doch gibt es Kulturen, z. B. von jungen Zwiebeln und Möhren, bei denen sie unerlässlich ist; denn was solche jungen Pflanzen durch Unkraut in der Jugend verlieren, das werden sie im Alter selbst unter den günstigsten Verhältnissen nicht wieder nachholen. Je nach der Bodenart und der Kultur wer den die Unkräuter während des Sommers mit Hacken oder Schaufeleisen vernichtet, und zwar ist es angeraten, rechtzeitig und des öfteren die Arbeiten vorzunehmen, damit die Pflanzen nicht zur Samenbildung kommen. Auch die ausdauernden Unkräuter werden durch- unausgesetzte Vernichtung der oberirdischen Teile sehr geschwächt und unter liegen schliesslich ganz. Bei geeigneten Kul-
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