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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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Rundschau. Handel und Verkehr. — Internationales Briefporto und Ant- wortscheine. In Geschäftskreisen ist immer noch nicht genügend bekannt, dass diejenigen Länder des Weltpostvereins, deren innere Ver hältnisse die Einführung des auf dem Post kongress in Rom festgesetzten internationalen Briefportos noch nicht gestatten, berechtigt sind, einstweilen die alten Portosätze und Ge- wichtsstufen beizubehalten oder die neuen Sätze und Gewichtsstufen auch nur zum Teil einzu führen. Das neue internationale Briefporto beträgt beträgt bekanntlich 25 Centimes für die ersten 20 Gramm und 15 Centimes für jede weiteren 20 Gramm (bisher 25 Centimes für je 15 Gramm). Das bisherige Briefporto haben noch beibehalten: Griechenland, Italien, Montenegro, Russland, ferner die argentinische Republik, der australische Bund, Brasilien, Costa-Rica, Ecuador, Haiti, der Kongostaat, Liberia, Persien, Peru, San Domingo, Siam, sowie eine Anzahl britischer Kolonien: Kap- kolonie, Natal, Oranjeflusskolonie, Transvaal usw. Dagegen haben Frankreich, die französischen Kolonien und Tunis zwar die Herabsetzung des Portos für die höheren Gewichtsstufen auf 15 Centimes, nicht aber die Erhöhung der Gewichtsstufen auf 20 Gramm angenommen, während Serbien, Mexiko, Uruguay und Vene zuela zwar die 20-Grammstufe anwenden, von der Herabsetzung des Portos für die höheren Gewichtsstufen aber noch keinen Gebrauch machen. Selbstverständlich beziehen sich diese Ausnahmen immer nur auf die in den genannten Ländern auf gelieferten Briefe. Für Briefe aus Deutschland gilt nach allen Ländern das Normalporto von 20 Pfg. für die ersten 20 Gramm und von 10 Pfg für jede weiteren 20 Gramm. — Kirschensaft, Pflaumensaft, Pflaumen wein und andere Fruchtsäfte unterliegen in den Vereinigten Staaten nach § 299 des Tarifs den folgenden Zollsätzen: a) Wenn keinen oder nicht mehr als 18 0 0 Weingeist enthaltend : 1 Gallone = 60 Cent. b) Wenn mehr als 18 °/o Weingeist enthaltend: 1 Gallone = 60 Cent, zuzüglich 2,07 Dollar für eine Gallone von Normalstärke des darin enthaltenen Weingeistes. Für deutsche Erzeugnisse ermässigt sich indessen der Zollsatz für den Weingeist auf 1,85 Dollar für 1 Gallone von Normalstärke. — Handelssachverständige zur Auskunft erteilung befinden sich zurzeit an folgenden Orten: Rio de Janeiro: Dr. Voss, Shanghai: Dr. Delius, Calcutta : Görling, Johannisburg: Renner, Sydney: V. de Haas, Yokohama: Jonas, St. Petersburg: Goebel und Dr. Karl Müller, Valparaiso: Dr. Gerlach, Konstan tinopel: Jung, New-York: Gewerberat Waet- zoldt, Chicago: Dr. Quandt. Die Stelle in Buenos Aires ist zurzeit unbesetzt. — Zusprechen von Telegrammen. Die Einrichtung, dass die Fernsprechteilnehmer so wohl die für sie eingehenden, als auch die von ihnen aufzuliefernden Telegramme mittelst Fern sprechers übermitteln lassen können, wird, wie man amtlicherseits hervorhebt, noch wenig be nutzt, obwohl sie überaus vorteilhaft ist. Von dem Zusprechen ausgenommen und durch 1 Boten abgetragen werden nur Telegramme, die I auf diese Weise schneller und sicherer zuge-: stellt werden können, z. B. Telegramme von sehr grosser Länge oder von denen anzunehmen ist, dass die Zustellung durch Boten der Ab sicht des Absenders mehr entspricht, wie Glück wunschstelegramme usw. Die Gebühr für das Zusprechen beträgt ohne Rücksicht auf die Wortzahl 10 Pfg., die zugesprochenen Tele gramme werden dem Empfänger ausserdem gegen Einziehung der Zusprechgebühr zugestellt. Die von den Teilnehmern aufzuliefernden Tele gramme sind der Telegramm - Aufnahmestelle des Telegraphenamtes zuzustellen. Die Auf nahmegebühr beträgt 1 Pfg. für das Wort, und mindestens 20 Pfg. ausserdem für die tarif mässigen Telegrammgebühren zu entrichten. Der Gesamtbetrag wird monatlich eingezogen. Rechtspflege. — Wird die Emballage mit der Ware gekauft? Die Frage ist von uns schon wieder holt erörtert worden. Auch das Oberlandes gericht Hamburg hat sich mit der Frage wieder beschäftigt und sich dahin schlüssig ge macht : Ist die Emballage mit in Rechnung ge stellt oder besitzt sie einen ganz minimalen Wert oder wird sie durch einmaligen Gebrauch ganz oder doch fast wertlos, oder gehört sie zur Ausstattung der Ware selbst, so gilt sie als mit verkauft. Besitzt aber das Verpackungs material einen gewissen Wert, der durch mehr maligen Gebrauch keine nennenswerte Einbusse erleidet, so ist die Emballage, wenn sie nicht in Rechnung gestellt ist, nicht mit verkauft, j Daran ändert es auch nichts, wenn in der Rechnung der Ausdruck „Brutto“ für „Netto“ vorkommt, denn das bedeutet nur, dass die Ware nicht nach dem Netto-, sondern nach dem Bruttogewicht bezahlt werden soll. — Pflichten der Feuerversicherung gegen über. Beim Ausbruch eines Feuers hat der Versicherte gewöhnlich der Feuerversicherungs gesellschaft ein Verzeichnis der verbrannten, sowie der beschädigt oder unbeschädigt ge retteten Sachen einzureichen. Es müssen dabei die Werte der Gegenstände angegeben werden. Wer dabei unwahre Angaben macht oder etwas verschweigt, verliert seinen Anspruch auf die Entschädigung. Das Reichsgericht hat in Entscheidung ausgesprochen, dass das letztere nur dann gilt, wenn der Versicherte wissent lich, vorsätzlich falsche Angaben gemacht, nicht aber, wenn er aus Fahrlässigkeit unwesentliche Unrichtigkeiten hat unterlaufen lassen. Das Reichsgericht steht auf dem Standpunkte, dass die Gesellschaft selbst sich durch die Klausel nur vor betrügerischen Benachteiligungen habe schützen wollen. — Familienangehörige oder unfallver sicherungspflichtige Arbeiterin? Die Haus tochter in einem landwirtschaftlichen Betriebe wurde vom Felde, wo sie bei der Ernte mit half, nach Hause geschickt, um den Kaffee zu tragen. Dabei verunglückte sie am Herde und verlangte Unfallrente. Das Reichsversicherungs amt hat jedoch in einer Entscheidung vom 13. Dezember 1907 nicht anerkannt, dass hier eine „landwirtschaftliche Arbeiterin“ in Frage kommt, „welche zu einem hauswirtschaftlichen Dienste herangezogen worden sei“. Das Kochen des Kaffees wurde ihr als Familienangehörige übertragen und hing mit ihrer Tätigkeit als landwirtschaftliche Arbeiterin • gar nicht zu sammen. — Welche Bedeutung haben die Klau seln „franko“ und „frachtfrei“? Darüber hat sich die Handelskammer Köln in einem interessanten Gutachten ausgesprochen. Rein sachlich betrachtet bedeutet „frachtfrei“ ledig lich die Zahlung der Fracht, ohne Transport versicherung usw., „franko" dagegen die Tra gung aller Transportunkosten, inkl. Transport versicherung usw. Leider hat sich im kauf männischen Verkehr dieser Unterschied voll ständig verwischt und es wird namentlich unter dem Begriff „franko" sehr Verschiedenes ver standen. So wird vielfach angenommen, dass bei einer „Franko-Sendung“ die Gefahr des Transportes dem Verkäufer verbleibe. Das lässt sich aber nicht rechtfertigen. Durch höchst instanzliche Entscheidungen ist wiederholt fest gestellt worden, dass unter „Franko-Lieferung“ an den Bestimmungsort nur die Uebernahme der Gesamtkosten des Transportes bis zu diesem Ort zu verstehen ist, so dass die Ge fahr des Transportes nach wie vor .auf den Käufer übergeht. Durch eine solche Verein barung wird also der gesetzliche Erfüllungsort des Verkäufers keineswegs verlegt. Die Kölnische Handelskammer empfiehlt mit Rück sicht auf die geschilderte Unsicherheit im Ver kehr sich der „Franko-Klausel“ überhaupt nicht zu bedienen, sondern zu sagen: „Erfüllungsort für die Lieferung etc.“ Vereine und Versammlungen. — Ein Sonderausschuss für Gartenbau im belgischen Ministerium. Nächst dem Königreich Sachsen ist nun Belgien das einzige Land, das sich rühmen kann, für den Garten bau, und zwar den Gartenbauhandel im be sonderen, eine eigene Vertretung zu besitzen, oder eine solche wenigstens binnen kurzem zu erhalten. Der Landwirtschaftsminister Helle- putte hat im vorigen Monat in der Kammer das formelle Versprechen gegeben, dem Ministe rium einen „Conseil superieur“ für den Garten bau anzugliedern. Dieser Erfolg ist besonders den Bemühungen des belgischen Handelsgärtner- Syndikates, welches ungefähr unserem „Verbände der Handelsgärtner“ entspricht, zu danken. Wesentlich unterstützt wurde der Verein in seinen Bestrebungen durch eine bekannte Tages zeitung, die „Independence beige" und die Fach zeitschrift „La tribune horticole". Diebelgische Handelsgärtnerei spielt allerdings eine bedeu tende wirtschaftliche Rolle, die am besten da raus erhellt, dass die Ausfuhr in gärtnerischen Produkten im Jahre 1906 den Wert von 35 Millionen Mark erreichte. Hierbei ist in Be tracht zu ziehen, dass Belgien etwa nur ein Achtel der Einwohnerzahl des Deutschen Reiches besitzt. Unsere Ausfuhr an gärtnerischen Pro dukten betrug im Jahre 1906, selbst Gemüse und Obst mit gerechnet, nur etwa 29 Millionen Mark, im Jahre 1905 etwa 32 Millionen Mark. Hiervon entfällt der Löwenanteil auf unsere Ausfuhr in Gartenbau-Sämereien. — Die Deutsche Dahlien - Gesellschaft richtet an die Mitglieder durch die Geschäfts stelle ein Zirkular, in welchem darauf aufmerksam gemacht wird, dass in diesem Jahre laut Be schluss von einer grösseren Dahlien-Ausstellung abgesehen, dagegen in der Zeit vom 12. bis 14. September im Kaiserhof zu Quedlinburg eine Dahlien-Neuheiten-Schau veranstaltet werden soll. Äusser Dahlien können auch Neuheiten und andere wertvolle blumistische Einführungen eingesandt werden, so dass diese Lokal-Aus stellung zweifellos interessant und vielseitig zu werden verspricht. Weiterhin wird in dem Zirkular darauf hingewiesen, dass auch in diesem Jahre im Palmengarten zu Frankfurt -Main ein Dahlienversuchsfeld angelegt wird, und zwar können äusser neuen deutschen auch weniger bekannte ausländische, überhaupt alle neueren und älteren Sorten, doch nur solche, die mit einem Namen bezeichnet sind, zugelassen werden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass auch im Handel befindliche deutsche und fremd ländische Dahlien noch nachträglich zur Er langung eines Wertzeugnisses angemeldet werden können. Die Firma Pape & Bergmann- Quedlinburg hat sich bereit erklärt, ein Stück Land in ihrem Etablissement zur Verfügung zu stellen, damit auch die Pflanzen an Ort und Stelle geprüft werden können. Diese Prüfung erfolgt kostenlos und die Knollen bleiben eben falls, wie in Frankfurt, Eigentum der Ein sender. Es sind für Frankfurt-Main und Quedlinburg von jeder Sorte 3 kräftige und abgehärtete, in Töpfen gut vorkultivierte junge Pflanzen porto- und spesenfrei bis zum 20. Mai an die Direktion der Palmengarten-Gesellschaft Frankfurt-Main, bezw. der Firma Pape & Bergmann-Quedlinburg einzusenden. — Wir benutzen diese Gelegenheit ferner, allen Handels gärtnern, besonders welche, die Dahlienkultur pflegen, sowie Freunden der Dahlien, den Beitritt zu der Gesellschaft zu empfehlen und machen be sonders darauf aufmerksam, dass nur Mitgliedern die Benutzung der Versuchsfelder gestattet ist. Anmeldungen sind zu richten an den Geschäfts führer der „Deutschen Dahlien - Gesellschaft“ Curt Engelhardt-Leipzig-Eutritzsch. — Das internationale landwirtschaftliche Institut in Rom, welches dank der tat kräftigen Initiative des Königs Victor Emanuel gegründet wurde, hält am 23. Mai zum ersten Male eine Sitzung des permanenten Ausschusses ab, um die zukünftige Einrichtung und Tätig keit der Anstalt durchzuberaten. Im Herbst 1908 findet dann wahrscheinlich die Eröffnung des Institutes statt, wenn die Generalversamm lung den Arbeitsplan gutheissen wird. Lohnbewegung. — Ueber die gegenwärtige Lage sind uns folgende Mitteilungen von unsern werten Mit arbeitern zugegangen: Chemnitz. Eine Lohnbewegung hat hier in der Landschaftsgärtnerei Ende vorigen Mo nats eingesetzt, doch hat die vom „Allgemeinen deutschen Gärtner-Verein “ ernannte Kommission der Arbeitnehmer mit ihren angestrebten Ver einbarungen niemals Erfolg gehabt, sondern bei allen Firmen sind die Vorschläge zurückge wiesen worden. Von einem der ersten Land schaftsgärtner wird uns mitgeteilt, dass er grundsätzlich keine Mitglieder des „Allgemeinen deutschen Gärtner-Vereins" beschäftigt, obgleich er gegenwärtig 21 Gehilfen hat. Es wurde ein Mindestlohn von 40 Pfennigen bei zehn stündiger Arbeitszeit bewilligt. Ueberstunden und Sonntagsarbeit wurde mit 45 Pfennigen pro Stunde bezahlt. Gegenwärtig werden in der Landschaftsgärtnerei für jüngere Gehilfen 33 bis 36 Pfg. pro Stunde, für eingearbeitete ältere Leute 35 bis 40 Pfg. pro Stunde ver langt. In den Handelsgärtnereien erhalten jüngere Leute 20 bis 25 Mk., ältere 25 bis 35 Mk. pro xMonat. Leipzig. In einer kürzlich von Seiten des „Allgemeinen deutschen Gärtner Vereins“ hier einberufenen Versammlung wurden die Gehilfen in der bekannten Weise auf ihre un günstigen Lohn- und Arbeitsverhältnisse auf- Die Pflanze liefert, Anfang Mai ausgesät, vom August an reichliche Blumen und diese sind abgeschnitten sehr haltbar, ebenso in den Farben weiss, rosa, kärminrot, purpur und dunkelrot vortrefflich zu verwenden. Auch gegen Fröste sind diese Cosmeen weniger empfindlich und wirken ebenso ausgezeichnet in Anlagen als Gruppen oder in Reihen angepflanzt. Die Pflanze wird ungefähr 1 m hoch und ver zweigt sich sehr stark. Empfehlenswert ist es, die Aussaat auf warmen Kästen vorzunehmen und die jungen Pflanzen anfänglich unter Glas in Töpfen vorzukultivieren. Die Pflanzweite beträgt je nach der Verwendung 0,60—1 m. Wir empfehlen wiederholt, mit diesem dankbaren Sommergewächs zur Schnittblumengewinnung Versuche anzustellen und sind überzeugt, dass dann dieser Pflanze noch mehr Beachtung, als ihr bisher zu teil wurde, geschenkt wird. Pflanzenkrankheiten und Schädlinge, — Ueber die Ursache des Gummiflusses der Steinobstbäume brachte bereits No. 11 von „Der Handelsgärtner" eine kurze .Notiz. Im Laufe dieses Artikels wurde auf die An schauung Professor Sorauers in dieser Frage hingewiesen, der durch Versuche festgestellt hat, dass man durch Einführung von Oxalsäure künstlich Gummifluss erzeugen könne. Wiederum haben die Aderholdschen Versuche dargetan, dass durch Impfung des Pilzes Clasterosporium carpophilum auf Wundflächen bei Steinobst bäumen ebenfalls Gummifluss erzeugt wird. Der Pilz Clasterosporium carpophilum ist aber nach Sorauer gleich mit Coryneum Beijerincki, welcher Pilz von verschiedenen Forschern, z. B. auch in Frankreich als Ursache des Gummi flusses bezeichnet wird. Wir haben es also beim Gummifluss mit verschiedenen Ursachen zu tun, die vielleicht oft Zusammenwirken. Genannter Pilz, Coryneum Beijerincki erzeugt aber noch eine andere Krankheit des Stein obstes, die unter dem Namen Schrotschuss krankheit bekannt ist. Diese äussert sich derart, dass die Blätter trockene Stellen be kommen, an denen das Gewebe schliesslich herausfällt, so dass die Blätter wie von Schrot schüssen durchlöchert aussehen. Solange die Krankheit nur an den Blättern auftritt, richtet sie weniger Schaden an, sobald sie aber auch die jungen Triebe und Früchte befällt, ist der Schaden ernstlicher. Die Früchte fallen ab und gewöhnlich zeigt sich auch der Gummifluss an den befallenen Bäumen. Der fragliche' Pilz wurde zuerst von Vuillemin in Frankreich im Jahre 1885 nachgewiesen. Uebrigens ist nach Mitteilung Professor Sorauers in einem Vor trage, den er auf einem Lehrgänge der Deut schen Landwirtschaftsgesellschaft hielt, die Schrotschusskrankheit auch in Australien und Nordamerika beobachtet. Hier waren wieder andere Pilzformen die Krankheitserreger. Schliesslich ist diese Durchlöcherung der Blätter nach dem Urteile Sorauers durchaus nicht immer die Folge eines Pilzes. Auch unsere pilztötenden Spritzmittel, z. B. die Kupferkalk brühe können, selbst bei vorschriftsmässiger Anwendung, auf den Blättern Brandflecken in dieser Form erzeugen. Die Flüssigkeit wirkt hierbei als Brennhilse oder unmittelbar als Gift. Besonders empfindlich ist das Pfirsichlaub, weniger dagegen das Laub der Aepfel und Reben. Zurückkommend auf die Behandlung und Vorbeugung des Gummiflusses, decken sich die Sorauerschen Ansichten mit unseren Aus führungen in No. 11. Als besonders interessant sei aus der Sorauerschen Abhandlung nur folgende Stelle hervorgehoben, die die Rolle der Oxalsäure in den Geweben des Stein obstes behandelt. Sorauer sagt hier etwa folgendes: Um darzutun, dass man den Gummi fluss auf künstliche Weise erzeugen könne, wurden Glasröhren mit fein ausgezogner Spitze unter die Rinde geschoben und durch die Röhren eine schwache Oxalsäurelösung einge führt. In allen Fällen war das Auftreten von Gummifluss die prompte Folge und die Zweige gingen schliesslich an dieser Krankheit zu Grunde. Die Annahme, dass unter Verhält nissen, wo bei Steinobst mehr Oxalsäure ge bildet wird, als durch Kalk gebunden werden kann, der Gummifluss auftrete, hat daher viel für sich, ohne dass dies als die alleinige Ur sache bezeichnet werden soll. Auch Pilze, darunter Coryneum, erzeugen die Gummosis, wenn jene in Wunden, die bis auf das jüngste Cambium oder die inneren Rindenschichten reichen, gelangen. Ein Ueberschuss von Oxal säure wird in den Fällen gebildet, wo Kirschen in schweren, wasserhaltigen Bodenarten stehen, zu tief gepflanzt sind oder durch übermässige Düngung zu geilem Wuchs veranlasst werden. Auch Frostbeschädigung, starker Schnitt usw. haben eine Störung des Gleichgewichtes zur Folge. Es fehlt dann dem Baum an Organen (Blättern, Knospen), um den Ueberschuss an Säften zu verarbeiten und der vorhandene Ueberschuss an organischen Säuren, worunter die Oxalsäure eine erste Rolle spielt, wandelt sich in Gummiherde um. Vermischtes. —■ Ein Einziehungsamt für aussenstehende Forderungen besteht, wie wir in der Zeitschrift „Soziale Kultur“ lesen, schon seit 8 Jahren in Neisse. Die Forderungen der Geschäftsleute werden dem Einziehungsamt übergeben, das zu nächst mahnt und auch zur Entgegennahme von Ratenzahlungen sich bereit erklärt. Auch Stundungen werden erteilt. Nach wiederholten Mahnungen vergeblicher Weise erfolgt die gericht liche Klage. Aussenstehende Forderungen werden je nach Uebereinkunft bis zu 2/3 be lieben, so dass auf 900 Mk. Aussenstände 600 Mk. Darlehn gewährt Werden. Als Gebühr wird erhoben: bei Einziehungen ohne gericht liche Klage 2° 0 des Betrages, bei Einziehungen mit Klageerhebung 3— 5"0, jedoch mindestens 30—50 Pfg. Die eingegangenen Beträge werden immer als Sparguthaben verzinst. Auch als Auskunftsstelle hat das Einziehungsamt Neisse schon gute Dienste geleistet. Da es einen ge nauen Einblick in das geschäftliche Leben er hält und das Treiben der „faulen“ Schuldner und Borger gut beobachten kann, so ist durch die Auskünfte des Einziehungsamtes schon mancher Geschäftsmann vor Verlusten geschützt worden. Von den mehr als 49 000 Mk., die dem Einziehungsamt im vergangenen Jahre überwiesen worden waren, sind etwa 32000 Mk. eingetrieben worden. Dieses Beispiel verdient anderweit Nachahmung. — Zur Organisation des Pflanzenschutz dienstes wird uns mitgeteilt, dass für das Rheinland für alle im Obst- und Gartenbau vorkommenden Schädlinge und Krankheiten die Königliche Lehranstalt für Obst- und Gartenbau in Geisenheim die zuständige Stelle ist. Für Krankheiten, die in den Baumschulen auftreten, ist die Sammelstelle Königliche Forstakademie in H a n n. - M ü n d e n massgebend. Ausser dem kommt für Feldfrüchte, wie Kartoffeln, Zucker- und Futterrüben, die ja auch vielfach als Wechselkulturen angebaut werden, die Königliche landwirtschaftliche Akademie in Bonn-Poppelsdorf in Frage. Die Organi sation für den Beobachtungsdienst der Pflanzen krankheiten und Kulturgewächse ist durch das Gesetz vom 10. Dezember 1905 für die Rhein provinz abgeschlossen und es sind eine ganze Reihe von weiteren Sammelstellen, z. B. an Provinzial-Wein- und Obstbau-Schulen zu Ahr weiler, Kreuznach und Trier für Wein- und Obstbau vorgesehen.
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