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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190800007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19080000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19080000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 10.1908
-
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 1908 1
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 9, 29. Februar 1908 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1908 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1908 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1908 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1908 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1908 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1908 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1908 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1908 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1908 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1908 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1908 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1908 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1908 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1908 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1908 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1908 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1908 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1908 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1908 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1908 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1908 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1908 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1908 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1908 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1908 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1908 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1908 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 10.1908
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 17. Sonnabend, den 25. April 1908. X. Jahrgang. DerJ-fandßlsgärfner. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig. Handels - Zeitung für den deutschen Gartenbau. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner" kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungam Mark 5.—; für das Ausland Mark 8,—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends, — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg, für die fünfgespaltene Petitzeile. Der Anschluss der Handelsgärtner an die Land wirtschaft. . Bekanntlich ist durch das eifrige Vorgehen des „Gartenbauverbandes für das Königreich Sachsen“ in Sachsen ein Anschluss des Garten baues an den Landeskulturrat erzielt worden, während man in Preussen noch immer der Dinge harrt, die da kommen sollen. In Sachsen hat man einen besonderen Gartenbauausschuss beim Landeskulturrat geschaffen und es ist auch ein Mitglied dieses Ausschusses im Plenum dieser Landwirtschaftsorganisation vertreten. Dadurch ist eine intensivere Behandlung der Berufs interessen der Gärtnerei in Sachsen gewähr leistet, denn der Landeskulturrat steht in engster Fühlung mit der Regierung. Er bildet das Sach verständigenkollegium für dieselbe in allen land wirtschaftlichen Fragen. Aber mehr ist dadurch auch nicht erreicht. Wer glauben sollte, durch diesen Anschluss an den Landeskulturrat nun auch die Rechtsfrage der Gärtnerei in Sachsen zu lösen, der befindet sich in einem grossen Irrtum. In Preussen haben die im Verbände organi sierten Handelsgärtner seit alter Zeit für die Gründung selbständiger Gartenbaukammern geschwärmt, obwohl ihnen oft genug bedeutet worden ist, dass dieselben immer nur ein frommer Wunsch der betreffenden Kreise bleiben werden. Gewiss, es wäre ja ganz schön und segensreich, die Interessen der Gärtnerei nicht als Anhängsel der Landwirtschaft und in einer eigenen Kammer vertreten zu sehen. Aber die Kostenfrage tritt immer wieder hemmend in den Vordergrund und macht das Projekt zu einem undurchführbaren. Die preussische Regierung will und kann sich daher mit demselben ernst lich gar nicht befassen. Man scheint das jetzt auch mehr einzusehen als früher, denn man trifft Anstalten, in Preussen denselben Weg zu gehen, den man in Sachsen beschritten hat. Man sucht Anschluss an die preussische Landwirtschaft. Auf dem diesjährigen Verbandstag hatte der Provinzialverband Schleswig-Holstein, Hamburg und Lübeck den Antrag gestellt, da hin zuwirken, dass in irgend einer Form eine Ver bindung der Handels gärtner Deutschlands mit dem Bunde der Landwirte herbeigeführt werde. In der Begründung hiess es : „Durch diese Ver bindung würden jedenfalls grosse Vorteile er zielt werden, z. B. durch billigeren Einkauf von künstlichen Düngemitteln, Maschinen usw., auch würden unsere Eingaben den Behörden gegen über eine bessere Wirkung erzielen, namentlich im Reichstag durch einen geeigneten Vertreter.“ Weiter hatte dieselbe Gruppe in einem Antrag noch verlangt, behufs Vorgehens gegen die Grundwert- und Wertzuwachssteuer, den An schluss an den Bund der Landwirte zu suchen. In der Debatte über diese Frage beging man denselben Fehler, den wir oben schon gerügt haben, man glaubte auch, die Rechtsfrage ge löst zu sehen, wenn ein Anschluss in der Ver tretung der Landwirtschaft wie in Sachsen herbeigeführt würde. Zunächst ist die ganze Frage einer Kommission übergeben worden, zu der auch Krause-Neuhaldensleben gehört. Der letztere hat nun im „Handelsblatt" die Frage des Anschlusses der Handelsgärtner an die Landwirtschaft in einem interessanten Artikel von neuem beleuchtet. Aber auch dieser Artikel geht von einer falschen Voraussetzung aus und darf insoweit nicht unwidersprochen bleiben. Krause-Neuhaldensleben propagiert in dem selben für einen Anschluss der preussischen Gärtnerei an die dort bestehenden Landwirt schaftskammern, denen dieselbe Aufgabe zufällt, wie dem Landeskulturrat im Königreich Sachsen. Sie sollen die Interessen der Landwirtschaft der Regierung gegenüber durch Beirat und Gutachten, sowie Stellung von Anträgen und Wünschen vertreten. In Preussen sind sie durch das Gesetz vom 30. Juli 1894 ins Leben gerufen worden, das auch ihre Zusammensetzung regelt. Neben den schon berührten allgemeinen Aufgaben sind ihnen hier noch folgende besonders gestellt: Die Mitwirkung bei allen Massnahmen bezüglich der Organisation des ländlichen Kredits und der Entwicklung der korporativen Organisation; die Förderung des technischen Fortschritts in der Landwirtschaft, die Mitwirkung bei der Ver waltung und den Preisnotierungen der Produkten börsen sowie der Märkte, insbesondere der Viehmärkte. Nach den gesetzlichen Vorschriften haben die preussischen Landwirtschaftskammern ebenfalls die Berechtigung, besondere Aus schüsse aus ihrer Mitte zu bilden. Es würde also der Schaffung einer Ein richtung, wie sie in Sachsen nunmehr existiert, kein Hindernis im Wege stehen. Die preussischen Landwirtschaftskammern sind für die einzelnen Provinzen gebildet, wenigstens ist dies die Regel. I Äusser Preussen haben noch Oldenburg, Anhalt, Altenburg, Schwarzburg - Sondershausen und Bremen solche Kammern eingeführt. Ob in zwischen noch weitere hinzugetreten sind, ent zieht sich unserer Kenntnis. Krause-Neuhaldensleben hat nun die ersten Schritte zur Erzielung eines Anschlusses an die Landwirtschaftskammern bereits unternommen. Er hat sich an die für ihn in Betracht kom mende Landwirtschaftskammer der Provinz Sachsen gewandt und gebeten, ihm Mittel und Wege anzugeben, welche einen korporativen Anschluss der Verbandsgruppe Magde burg an die Landwirtschaftskammer ermög lichen, um so in dieser eine Stelle für die Ver tretung der Interessen der Gärtnerei zu finden. Er hat diesen Wunsch dann auch persönlich in einer Unterredung mit dem Vorsitzenden der Kammer, Oekonomierat Rabe, wiederholt. Als das Ergebnis war die vorläufige Möglich keit eines Beitritts zu den Landwirtschafts- kammem in der Form einer Angliederung an die Sektionen für den Obstbau, so dass in diesen dann die Wünsche der Gärtner zum Ausdruck gebracht werden könnten. Ausserdem seien die Ausschüsse in der Lage, ihre Kommissionen durch Handelsgärtner zu verstärken, welche dann zu den Beratungen hinzugezogen würden. Das ist aber weder Fisch noch Fleisch und die Behandlung der Frage im Königreich Sachsen verdient entschieden den Vorzug. Nur ein eigner Ausschuss für Garten bau, in dem eine Anzahl tüchtiger Gärtner aus dem Provinzialbezirke, unter einem Obmann, tätig sind, kann eine erspriessliche Wirksamkeit für die Gärtnerei versprechen. Die zugezogenen Gärtner in einem Ausschuss werden immer nur das fünfte Rad am Wagen sein. Sie werden in der Landwirtschaftskammer nicht recht hei misch werden und das wird auch lähmend auf ihre Tätigkeit einwirken. Wenn also die Pro vinzialverbände durch Eingaben an die Berliner Zentralstelle der Landwirtschaftskammern die Angelegenheit in Fluss bringen wollen, was sehr zu wünschen wäre, so muss es ihr Ziel sein, gleich mit einem Antrag auf Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Orga nisation der Landwirtschaftskammern hervor zutreten und einen eignen Ausschuss für Garten bau mit festgelegten Kompetenzen zu fordern. Das ist unbedingt notwendig. Dieser Aus schuss wird die gesamte Gärtnerei des Bezirkes zu vertreten haben, nicht aber etwa bestimmte Unterverbände oder Ortsgruppen des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Man kann sich die Regelung der Angelegenheit in Sachsen ganz gut zum Muster nehmen. Wenn aber Krause-Neuhaldensleben dann weiter sagt, dass durch diesen Anschluss gleich zeitig darüber Klarheit geschaffen werde, wozu die Gärtnerei, bezw. der Gartenbau gehört, nämlich zur Landwirtschaft, ihrem „grossen Bruder", so ist das, wie gesagt, ein Irrtum. In Sachsen ist die „Rechtsfrage“ in der Gärt nerei, trotz des Anschlusses an den Landes kulturrat in keiner Weise geklärt, sondern es bestehen nach wie vor noch die alten Zweifel, in welchen Fällen man sie der Landwirtschaft und in welchen der Gärtnerei zuzählen soll. Die Gerichte kümmern sich darum überhaupt nicht, an wen die Interessenvertretung der Gärtnerei angeschlossen ist. Das haben wieder holte Urteile, auch in Sachen der Gewerbe steuer in Preussen, ergeben. Der Richter prüft selbst, so lange die Rechtsfrage nicht gesetzlich gelöst ist, ob er den in Rede stehenden Gartenbaubetrieb dem Gewerbe oder der Land wirtschaft zuzählen soll. Und der Wunsch, den Krause-Neuhaldensleben in seinem Artikel durchblicken lässt, dass die gesamte Gärtnerei der Landwirtschaft zugeteilt werden möchte, er wird nach unserem Dafürhalten und soweit wir uns orientiert haben, niemals in Erfüllung gehen. Im Gegenteil sollen sich an mass gebender Stelle die Stimmen mehren, welche für eine Aufnahme der Gärtnerei in die Ge- werbeordnung, natürlich unter gewissen Kau- telen für ihre Eigenart, eintreten. Dass es so nicht geht, wie der „Allgemeine Deutsche Gärtnerverein“ will oder wie es der Antrag der „Wirtschaftlichen Vereinigung“ erstrebt, ist uns allerdings auch klar, denn eine allgemeine „Einverleibung“ in das manuelle Gewerbe, eine Unterstellung unter die Gewerbeordnung, ohne zahlreiche Sonderbestimmungen, würde der Gärtnerei einen schweren Schaden zufügen. Das Sträuben aber, die Rechtsverhältnisse der Gärtnerei in der Gewerbeordnung mit fest gelegt zu sehen, wird wohl ein erhebliches sein. Auf keinen Fall wird, und irren wir nicht, führte das eigentlich auch schon Beck mann in der Hauptversammlung sehr richtig aus, der Anschluss an landwirtschaftliche Orga nisationen eine Klärung der Rechtsfrage schaffen. Ueber Freilandfarne im allgemeinen und deren beste winterharte Arten im besonderen. in. Bei der Reichhaltigkeit des Materials würde es die Grenzen dieses Blattes weit über schreiten, in der Aufführung der Arten Voll ständigkeit anzustreben. Es kann daher nur eine Auslese des Schönsten geboten werden, von Arten, die sich durch charakteristische Blattformen, ansprechenden Wuchs, verschieden artige Verwendbarkeit und Winterhärte besonders auszeichnen. I. Hohe Arten. Diese eignen sich besonders zur Unterpflanzung unter hohen Baum- und Strauchgruppen, zur Vorpflanzung, ferner auch zur Verwendung in kleinen Trupps und kolonien weise, desgleichen auch, wo angebracht, zur Einzelstellung. Gattung Adiantum L. Diese, nicht nur dem Gärtner, sondern auch dem Laien leicht kenntliche, äusserst charakteristische Gattung hat uns nur eine Art, die als winterhart ange sehen werden kann, geschenkt, nämlich das A. pedatum L., die aber wohl eine der schönsten Arten ist. Dieser Farn führt in Nordamerika die Bezeichnung North American Maiden- hair oder CommonMaidenhair, ist aber, was sein Vorkommen anbetrifft, keineswegs auf Nordamerika beschränkt, sondern findet sich auch in einem grossen Teil Asiens, z. B. in Japan, der Mandschurei, in den Amurländern und auf Kamtschatka, auch ist er im Sikkim- Himalaya nachgewiesen. Der Habitus von Adiantum pedatum ist ein so gut ausgeprägter, dass, wer diesen Farn einmal gesehen, ihn auch stets wiedererkennen wird. Aus diesem Grunde können wir uns in der Beschreibung kurz fassen. Aus einem kriechenden Rhizom erheben sich die 20—60 cm langen, tief dunkel kastanien braunen bis schwarzen, glänzenden und kahlen Blattstiele, die die charakteristischen, im Umriss fussförmigen, dichotom verzweigten Wedel tragen. Die mittleren Fiedern sind die grössten, sie erreichen 10—30 cm Länge bei 21/2—4 cm Breite, die einzelnen Fiederchen sind von drei- eckig-länglicher Gestalt und kurz gestielt. Die Sori (Sporenhäufchen) sind von rundlicher oder querlänglicher Form, die Sporen gelb. Das winterharte Frauen- oder Venushaar ist ein Waldfarn, der einen leichten, lockeren Boden liebt, am besten aus nahrhafter Lauberde be stehend , und eine halbschattige, kühle Lage bei entsprechender Feuchtigkeit bevorzugt. Der beste Standort ist der unter Bäumen oder im Schutze hoher Sträucher, wo das im Herbst abfallende Laub zugleich einen guten Schutz für den Wurzelstock im Winter abgibt und im Frühjahr untergegraben, zur Verbesserung des Bodens dient. In kleinen Trupps zu 3 bis 5 Pflanzen unter einzelstehenden hohen Bäumen übt dieser Farn gleichfalls eine gute Wirkung aus. Bei mehr schattigem Standort ist das Laub dunkelgrün, während bei dem Lichte mehr Zutritt gewährendem Standort die Wedel eine gelblich-grüne Tönung annehmen. Gattung Aspidium Sw. Eine der arten reichsten Gattungen, gehört ihr auch die Haupt masse der bei uns winterharten Arten an. Die Nomenklatur der Gattung und ihrer Arten ist zum Teil eine recht unsichere. In neuerer Zeit hat sich das Bestreben geltend gemacht, das Genus Aspidium in die drei Gattungen Nephrodium, Aspidium und Polystichum aufzuteilen und wenn gleich diese Trennung etwas für sich hat und selbst äusserlich beachtenswerte Unterschei- [ dungsmerkmale vorhanden sind, so empfiehlt sich ; vom praktischen Standpunkte aus doch die 1 Beibehaltung des alten Gattungsnamens im । weitesten Umfange, jedoch unter gleichzeitiger Einbeziehung der Gattung Phegopteris. die nur in so geringem Masse von Aspidium ver schieden ist, dass ihre Trennung und Beibe haltung als selbständige Gattung nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Die nord amerikanische Nomenklatur verleugnet auch hier ihre Eigentümlichkeit nicht. Sie kennt das Genus Aspidium nicht, sondern unterscheidet zwischen der Gattung Dryopteris Adans., wo hin die Mehrzahl der von uns als Aspidium be zeichneten Arten gehört, der Gattung Polystichum Roth und behält auch die Gattung Phegopteris Fee als solche bei. Zu den bekanntesten und am häufigsten verwendeten einheimischen Arten gehören Aspidium Filix mas Sw. und A. spinulosum Sw., eine Kollektivart, die in zwei Unterarten geteilt wird, nämlich in das eigentliche A. spinulosum (A. eu-spinulosum Aschers.) und in A. dilatatum Sw. Während eine Beschreibung von A. Filix mas Sw. bei der Häufigkeit des Vorkommens dieses Farns als überflüssig erscheint, glaube ich auf die Unterschiede von A. spinulosum und dilatatum etwas näher eingehen zu müssen, bemerke jedoch gleich vorweg, dass sich zwischen diesen beiden Arten oft Uebergänge finden, die eine strenge Scheidung erschweren. Im grossen und ganzen lassen sich die augenfälligen Unterschiede wie folgt zusammenfassen: Das eigentliche A. spinulosum Sw. trägt meist steif aufrechte, gewöhnlich längliche oder schmal-längliche, zwei- bis dreifach ge fiederte Blätter von gewöhnlich hellgrüner bis gelblichgrüner Färbung, die einem wenig haltbaren mit blassbraunen Spreuschuppen be setzten und in der Regel ebenso langen oder länger als die Blattspreite getragenen Stiel an sitzen ; die Blattabschnitte zweiten Grades sind im Gegensatz zu denen von A. dilatatum nicht lang ausgezogen. Die Blätter von A. spinulosum neigen zur Ueberwinterung, d. h. sie halten sich an geschützten Stellen den Winter über, besonders die unfruchtbaren, dagegen geht an den Unbilden des Wetters ausgesetzten Stand orten das Laub immer zu Grunde. Im übrigen soll gleich hier bemerkt werden, dass die über winternden Blätter der Pflanze durchaus nicht zur Zierde gereichen, indem sie nämlich fast immer dem Boden aufliegen, da der Blattstiel meistens eingeknickt ist. Wenn daher in manchen Katalogen dieser Farn unter die wintergrünen einrangiert ist, so ist dies zwar nicht unbedingt falsch, immerhin trifft diese Bezeichnung nur mit einem gewissen Vorbehalt zu. Die Unterart dilatatum Sw. zeigt gegenüber dem eigentlichen A. spinulosum folgende Unter schiede: das Laub zeigt meist eine dunkel grüne bis schwärzlichgrüne Färbung, ist von weicherer Textur und an der Spitze bogig übergeneigt, hat eine längliche bis deltaförmige Gestalt, ist tiefer gefiedert und die Segmente erster Ordnung zeichnen sich durch eine lang und fein ausgezogene Spitze aus. Die Blattstiele selbst sind wider standsfähiger, kürzer und mit dunkelbraunen, oft einen dunkleren bis schwärzlichen Mittel streif führenden Spreuschuppen bekleidet. Die Blätter von A. dilatatum gehen im Winter zu Grunde, es ist daher nicht angängig, diesen Farn zu den wintergrünen zu rechnen. Äusser den hier angeführten Unterschieden gibt es freilich noch andere, so z. B. auch in der Oberflächenbeschaffenheit der Sporen usw., doch sind das alles so feine Merkmale, dass sie von dem praktischen Gärtner zum Auseinander halten der Arten wohl niemals herangezogen werden, daher sollen sie auch hier keine Auf nahme finden. Die Kultur von Aspidium spinulosum wie dilatatum ist eine ganz ein fache und die Verwendung eine so vielseitige, dass darauf einzugehen nicht nötig ist. Nur betreffs des Standortes sei hervorgehoben, dass
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