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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Schritte zu tun hätten. Der Vorsitzende, Seidel ist für die Sammlung eines Fonds, für Bekanntgabe der Streikagitatoren und für Schaffung einer eignen Stellenvermittlung. Es soll die Ansicht der einzelnen Vereine gehört werden. Sau er-Leipzig und Bley-Dresden versprechen sich von der Stellenvermittlung nicht besonders viel. Kremer ist auch dafür, dass in den Vereinen die Angelegenheit be sprochen und eine Beitragsliste aufgelegt wird. Dies wird zum Beschluss erhoben. Schriftliche Information wird noch zugehen. Das Preis ausschreiben der Reuningstiftung (500 M.) ist vom Vorsitzenden Rudolf Seidel angeregt und betrifft die Frage einer Erweiterung des Gemüsebaues durch Einführung von Gemüsen, welche zurzeit hier noch nicht erbaut werden. Ein Antrag Schroen-Dresden wünscht, dass die Berichte über die Genossenschafts versammlungen der land- und forstwirtschaft lichen Berufsgenossenschaft im „Handelsgärtner" und „Verbandsblatt“ veröffentlicht werden. Dies wird zugesichert. Auch die Höhe der Beiträge soll darin publiziert werden. Ein Antrag des Leipziger Gärtner vereins will, dass in der Gartenbauschule im Lehrplan neben dem fachlichen Teil auch dem kaufmännischen Teil in einer besonderen Ab teilung besondere Beachtung geschenkt werde und gründet sich auf eine Denkschrift Otto Thalackers, Leipzig-Gohlis. Der An trag wird der Schul-Kommission, welche sich mit der Reform der Schule zu beschäftigen hat, zur Kenntnis nahme überwiesen. Direktor Bertram erstattete sodann noch Bericht über den Stand der Gartenbauschule, auf den wir noch an anderer Stelle eingehen werden. Hierauf wurde die Versammlung durch den Vorsitzenden geschlossen. Was haben wir bei der gärtnerischenAusfuhr nach Oesterreich-Ungarn zu beachten? Wir haben zwar in einer Darstellung der Zollverhältnisse ab 1. März 1906 auch die Zölle schon aufgeführt, welche jetzt bei der Ausfuhr gärtnerischer Artikel nach Oesterreich- Ungarn zu erlegen sind, und können nur noch mals auf die Artikel in Nr. 6 des „Handels gärtner“ und folgende Nummern verweisen, welche eine ausführliche Gesamtübersicht geben. Aber wir haben aus zahlreichen Zuschriften gefunden, dass die Gärtner doch noch nicht über alles so recht orientiert sind, dass ihnen noch ein kundiger Führer fehlt, der sie zwischen Scylla und Charybdis hindurchbringt und wir wollen deshalb die einschlägigen Verhältnisse noch einmal unter Berücksichtigung je eines einzelnen Landes beleuchten. Es zahlen bei der Ausfuhr nach Oesterreich- Ungarn : 1. Nr. 56a. Blühende Pflanzen, d. h. Pflan zen in blühendem Zustande, insofern die Blüte einen Handelswert besitzt, p. dz 8 Kr. Die Erläuterungen sagen dazu: „Als blühende Pflanzen sind bei der Einfuhr nach Oesterreich- Ungarn alle, hauptsächlich ihrer schönen Blüten wegen, kultivierten Gewächse zu behandeln, wenn sie im blühenden Zustande, also als handelsfertige Ware, zur Einfuhr gelangen. Der blühende Zustand beginnt schon mit der vollen Entfaltung einer einzigen Knospe zur ausge bildeten offenen Blüte. Sogenannte „Knospen pflanzen“, bei welchen keine offene Blüte sicht bar ist, fallen nicht unter diesen Begriff. Unter No. 56a sind z. B. einzurechnen: Blühende Azaleen, Begonien, Callas, Cannas, Chrysan themen, Cinerarien, Cyclamen, Enken, Fuchsien, Gladiolen, Gloxinien, Hyazinthen, Hortensien, Lilien, Maiblumen, Orchideen, Pelargonien, Pri meln, Rhododendron, Rosen, Staudengewächse, Topfnelken, Treibgehölze, Tuberosen, Tulpen etc. Bei solchen Pflanzen, deren Blüten für den Gartenhandel ohne Bedeutung sind, die also ganz kleine, unscheinbare Blumen entwickeln, kommt der Begriff „blühend“ zolltechnisch nicht in Betracht. So sind daher blühende Croton, Cycas, Dracaenen, Lorbeeren, Nadelhölzer, Pal men etc. nicht hierher zu rechnen.“ 2. Nr. 56b. Bäume und Sträucher, per Doppelzentner 7 Kr. Hierzu bemerken die Erläuterungen: „Nach § 56b sind alle jene Bäume und Sträucher zu behandeln, die in den mitteleuropäischen Baumschulen im Freien gezogen werden. Hierher gehören sämtliche Park- und Gartenlaubgehölze, äusser Araukarien, sämtliche Nadelbäume (Koniferen), die Obst bäume und deren Veredlungsunterlagen, die Alleebäume, Zierbäumeund Ziersträucher mit oder ohne Erdballen, alles (ausgenommen die Koniferen) in unbeblättertem Zustande; ebenso auch die Gehölzsämlinge und die jungen Gehölzpflanzen zur Weiterkultur. Die immergrünen Laub gehölze, wie nicht blühende Rhododendron, Kalmien, ferner Kirschlorbeer und Buxus ge hören zu 56 e.“ 3. Nr. 56c. Blumenzwiebeln, Blumen knollen und Wurzelstöcke (Rhizomen, Bulben) per Doppelzentner 4 Kr. Die Er läuterungen fügen hinzu: Unter diese Position sind zu rechnen: Zwiebeln, Knollen oder Wurzelstöcke von Crocus, Georginen (Dahlien), Gladiolen, Gloxinien, Iris, Hyazinthen, Knollen begonien, Lilien, Maiblumen, Montbretien, Narzissen, Ranunkeln, Richardien, Tuberosen, Tulpen usw., ferner Wurzelstöcke von Phlox u. dergl., ferner Amaryllis, Anemonen, Caladium, Callas, Cannas.“ Hierher gehören auch Orchi deenbulben. 4. Nr. 56d. Weinreben, per Doppelzentner 2 Kr. Die Erläuterungen besagen: „Unter 56d sind neben bewurzelten Reben (Wurzelreben, auch nicht bewurzeltes Rebholz), Blindreben, Schnittreben) und zur Veredlung bestimmte Reb holzstücke einzureihen.“ 5. Nr. 56e. Sonstige, auch Setzlinge, Stecklinge, Pfropfreiser und Spröss linge frei. Hier bemerken die Erläuterungen: „Unter sonstige lebende Gewächse sind alle nicht unter 56a—d fallenden Gewächse zu rechnen. Sie sind mit wenigen Ausnahmen beblättert und gehören zumeist den sogenannten Warm- oder Kalthauspflanzen an, z. B.: Azalea indica, Kamellien, Cyclamen, Eriken, Laurus Tinus, Orchideen, Pelargonien, Primeln, Rhodo dendron usw., alle diese im nichtblühenden Zustande; weiter Araukarien, Aucuba, Blatt begonien, Clivien, Coleus, Croton, Cycas (ob aus getrieben oder nicht), Dieffenbachia, Dracaena, Evonymus, beblätterte Farnkräuter, Ficus, alle immergrünen Laubsträucher, Lorbeerbäume, Musa, Myrten, Pandanus, Palmen, Rhododendron, Yucca etc. Als Setzlinge sind junge, wenig be wurzelte, einer Weiterkultur bedürftige, also handelsunfertige oder halbfertige, in kleineren Töpfen oder Erdballen zur Versendung ge langende beblätterte Pflanzen zu verstehen. Sämlinge von Nadelhölzern (Koniferen) gehören aber zu Nr. 56 b. Stecklinge (Schnittlinge, Stopfer, Ableger) sind unbewurzelte, beblätterte Zweige zur Weiterkultur. Pfropfreiser oder Edelreiser sind ab geschnittene, unbewurzelte Zweige, die zumeist in blattlosem Zustande versendet werden. Schösslinge sind Wurzelausläufer.“ 6. Nr. 54 und 55. Blumen, Blätter (auch Palmenwedel und zu Fächern zugeschnittene Palmenblätter), Blüten, Blütenblätter, Gräser, Seemoos, Knospen, Zweige, auch mit Früchten zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet, getränkt (imprägniert) oder sonst zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit zubereitet, auch gefärbt, stets pro Doppelzentner: Zierblumen, auch Zweige mit Zierfrüchten, per Doppelzentner 12 Kr., Zierblattwerk, Ziergräser, Zierzweige (ohne Zierfrüchte und Blüten) per Doppelzentner 12 Kr. Die Erläuterungen des Warenverzeichnisses lauteten dazu: „Nach Absatz Zierblumen, auch Zweige mit Zierfrüchten, abgeschnitten, lose oder zusammengebunden, auch auf Draht, sind auch Blumengewinde, wie Buketts, Kränze etc. aus frischen oder getrockneten Zierblumen, auch auf Stroh, Draht etc. gebunden, jedoch ohne Verbindung mit anderen zollpflichtigenMaterialien etc. zu behandeln.“ 7. Nr. 40. 41. 42. 43: Küchengewächse, Gemüse. 1. Rotkohl, Kraut, Wirsingkohl, frisch: frei. 2. Artischocken, Melonen, Pilze, Rhabarber, Spargel, Tomaten, frisch: frei. 3. Artischocken, Melonen, Pilze, Rhabarber, Spargel, Tomaten, zerkleinert, geschält, ge presst, getrocknet, gedörrt, gebacken oder sonst einfach zubereitet: frei. Nur Trüf feln p. dz 40 Kr. 4. Andere frische Gemüse: frei. (Auch frisches Kraut.) Zwiebeln und Knoblauch p. dz 3 Kr. Hierzu ist nur bei Zwiebeln und Knoblauch eine Erläuterung gegeben. Sie lautet: „Zur Tarifnummer 41. Zwiebeln und Knoblauch. Hierher gehören die echten Speisezwiebeln im halbreifen oder ausgereiften Zustand, ferner die Schalottenzwiebeln, auch die sogenannten Steck zwiebeln und die kleinen, weissen Perlzwiebeln. Essbare Zwiebeln, Knoblauch etc. werden auch dann, wenn sie äusserlich trocken erscheinen, nach Nr. 41 behandelt.“ Frische Kartoffeln sind ganz frei. 8. Nr. 35. 37.: Obst! Frische Weintrauben in Postkollis frei, auf andere Weise ein gehend 4 Kr., andere Trauben und Wein mische 20 Kr. Frische Aepfel, Birnen, Quitten: Unverpackt frei. In Säcken bis 50 kg vom 1. Septbr. bis 30. Novbr. frei, die andere Zeit 2 Kr. In anderer einfacher Verpackung 3,70 Kr. In sonstiger Verpackung: 5 Kr. Frische Aprikosen und Pfirsiche: Aprikosen frei, Pfirsiche 2,40 Kr. Frische Pflaumen, Kirschen: 1,20 Kr. Frische Erdbeeren: 10 Kr. 9. Nr. 52. Blumen- und Gemüsesamen frei. Samen aller Art in Briefen oder dergleichen für den Detailhandel vorgerichtet: 15 Kr. Hierzu wird bemerkt: Samen aller Art, in Briefen u. dergl. für den Detailhandel vorge richtet etc. Hierher gehören alle in kleinen Aufmachungen für den Detailhandel verpackten Sämereien, auch wenn die Kuverts, Kartons etc. mit durch Buntdruck hergestellten Abbildungen der aus den betreffenden Samen zu ziehenden Blumen, Früchte etc. versehen sind.“ Grassamen ist frei, jedoch in der gleichen Weise in Brie fen etc. vorgerichtet mit 50 Kr. zu verzollen. Grassamen (freier) mit 20%, Kleesaat unter liegt der Verzollung für Kleesaat (8 Kr., in Briefen etc. 15 Kr.). Wir glauben damit die wichtigsten Positionen für den Gartenbau behandelt zu haben. Jeden falls muss konstatiert werden, dass die Er läuterungen des österreichischen amtlichen Warenzuschusses sehr klar und praktisch ge halten sind, was man wohl auf die Tätigkeit des Kaiserlichen Regierungsrates, Fürstl. Garten direktors R. Lauche zurückführen darf. Rundschau. Handel und Verkehr. — Zur Abfertigung der aus dem Ausland eintreffenden Pflanzensen dungen in Oesterreich sind eine Reihe von Zollämtern ermächtigt, die durch eine Verordnung des Ministeriums für Ackerbau etc. durch das Oesterreichische Reichsgesetzblatt auf Grund der internationalen Reblauskonvention bekannt gegeben werden. Wir bringen nach folgend die betreffenden Orte und bemerken hierzu, dass die in der Klammer vermerkten Städte nur soweit der Postversand in Frage kommt, berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei um folgende Landesdirektionsbezirke: 1. Wien (Hauptzollämter Wiener - Neustadt, Krems); 2. Linz: Hauptzollämter Schärding; Braunau (Inn); (Hauptzollamt Wels), Nebenzollamt Ehrwald; 3. Innsbruck: Zollexpositur Pfronten-Steinach (Hauptzollamt Innsbruck); 4. Graz: (Hauptzollamt Marburg); 5. Triest: Hauptzollämter Lussinpiccolo; Pola; 6. Zara; Hauptzollamt Gravosa; 7. Prag: Hauptzollamt Saaz; Nebenzollämter Heinersdorf, Mittelsteine; (Hauptzollämter Budweis; Karlsbad; Graslitz, Kolin, Neben zollamt Braunau); 8. Brünn: (Hauptzollämter Neutitschein, Mäh risch-Schönberg, Iglau, Znaim); 9. Lemberg: (Hauptzollämter Kraukau, Sta- nislau); 10. Czernowitz: Hauptzollämter Czernowitz; Nowosielica (Hauptzollamt Sereth). — Obstbau und Obsternte Württem bergs 1905. Nach der neuesten statistischen Zählung verfügte Württemberg im Jahre 1905 über 8 727 978 Stück ertragsfähige Obstbäume. Gegenüber dem Vorjahre wiesen die Apfel bäume ein Mehr von ca. 40000, die Birnbäume ein Mehr von 22 500 Stück auf, wogegen bei den Zwetschenbäumen eine Abnahme von auf die ausgedehnten Anpflanzungen von Dr. Heimann hin. Nachdem noch Garten ingenieur Hanisch- Kattowitz dass Schlusswort für einige sachliche Erörterungen erhalten hattee, worin er es u. a. als ein Unglück bezeichnete, dass in Proskau dreitägige Fachkurse eingeführt werden, wo durch eine Ausbildung ganz unmöglich sei, stellte der Vorsitzende den Antrag, die Aus führungen dieses Referenten im Druck erscheinen zu lassen und dadurch weiteren Kreisen zu gängig zu machen. Später fand noch eine Besichtigung der Obst- und Gehölzbaumschulen Wiegschütz bei Kosel, sowie der Baum schulen von Janorschke-Oberglogau statt. Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — In Dresden starb der Handelsgärtner Robert Beyer, der Begründer der be kannten gleichnamigen Firma. Eine bedeutende Erweiterung der Parkanlagen zu Görlitz ist durch die Angliederung der ehemaligen Geissler sehen Grundstücke vorgesehen. Eine hervorragend schöne Ausschmückung dieser neuen Anlagen nach der Brückenstrasse zu ist für später in Aussicht genommen. — Die Stadt Münsterberg (Schlesien) beschloss ebenfalls eine bedeutende Erweiterung des dortigen Stadtparkes. — In Westdeutschland ist die Aprikosen- und Pfirsich-Blüte, welche in einzelnen klimatisch günstigen Landstrichen bereits Mitte März eingetreten war, durch den Frost vom 22/23. März, wobei das Thermo meter vielfach bis 6 Grad C. fiel, nahezu voll ständig vernichtet worden. — Die Kgl. Gärtner- Lehranstalt zu Dahlem hat eine 17. Dozenten stelle, und zwar für Bienenzucht errichtet und die Vorlesungen dem bekannten Imker Hauptmann Müller-Gross in Lichterfelde übertragen. — Die neuseeländische Regierung wird, um den Obstexport zu heben, für 12 Shilling pro 100 Pfd. erstklassige Aepfel frei Hafen ankaufen, um diese auf ihre Gefahr und Rechnung nach England etc. zu verschiffen. — Die Abteilung für Pflanzenschutz in Hamburg hat nach ihrem Jahresbericht 1904/05 5275 Kolli lebende Pflanzen, Knollen etc. sowie 214000 Kolli frisches Obst zur Untersuchung überwiesen erhalten. Weitaus in dem Vordergrund standen die Eingänge von japanischen Blumenzwiebeln und Rhizomen, sowie die Zufuhr amerikanischen Obstes. Diese Untersuchung fiel mehr in die Herbst-, Winter- und Frühjahrsmonate, während die Sommerszeit ausschliesslich zur Beobachtung und Bekämpfung heimischer Schädlinge an Kulturpflanzen benutzt wurde. Die Aepfel stammten meist aus den Vereinigten Staaten und Kanada. Ein kleiner Teil ist auch aus Australien, woher auch Birnen zu uns gekommen sind, eingetroffen. Die Ein gänge sonstiger Fruchtarten über Hamburg sind im Verhältnis ganz unbedeutend, da bekanntlich der Versand von Pfirsichen, Aprikosen, Wein etc. direkt aus den Produktionsländern durch die Bahn auf dem schnellsten Wege der Be förderungsart stattfindet. Auf den amerikanischen Sendungen sind im Berichtsjahre gegenüber andern Jahren verhältnismässig weniger San Jose-Läuse vorgefunden worden, und zwar ist das wohl darauf zurückzuführen, dass speziell der York Imperial-Apfel, der im vorigen Jahr häufig mit diesem Schädling behaftet war, in diesem Jahre nahezu gar nicht eingeführt worden ist. Es wurden mit der San Jose-Schildlaus be haftete 5856 Fässer und 388 Kisten Aepfel, sowie 1 Kiste Birnen, zusammen 6245 Kolli, zurückgewiesen, das sind 3%, d. h. im Verhältnis zur Einfuhr gegenüber dem Vor jahre nicht einmal die Hälfte. Zu er wähnen sind ferner noch eine Art Apfelwickler, sowie die Larve der Apfelfliege, und die braunen Kokons eines noch nicht näher bestimmten Insektes. Auch pilzliche Parasiten zeigten sich ziemlich stark, ohne dass auf Grund der Unter suchung diese Sendungen zurückgewiesen zu werden brauchten, da eine Schädigung der heimischen Kulturen dadurch von der Abteilung für Pflanzenschutz nicht angenommen wurde. — Der Lehrer als Handelsgärtner. Ueber dieses Thema wurde kürzlich von der Verbandsgruppe Magdeburg und Umgebung gesprochen. Der Vortragende, Handelsgärtner Bosse-Halle äusserte sich dahin, dass nicht nur Lehrer, sondern auch zahlreiche andere ausserhalb des gärtnerischen Berufes stehende Personen in ziemlich ausgedehntem Masse steuerfrei die Gärtnerei betreiben. Man will daher in den einzelnen Bezirken diesbezügliche Feststellungen vornehmen und das Resultat dem Verbandsvorstand zur weiteren Verwertung überweisen. — Jedenfalls ist es zweckmässig, wenn auch von anderen Verbandsgruppen der artige Erhebungen vorgenommen werden, denn bekanntlich lässt sich nur bei Einreichung eines umfangreichen Beweismaterials den Behörden gegenüber etwas erreichen. — Pflanzenetiketten aus Ton werden neuerdings von Wilhelm Schwarzbach, Friedland in Böhmen als billige und zweck mässige Bezeichnung für Topfpflanzen, Obst bäume etc. angeboten. Die Schildchen sollen sehr billig sein, jeder Witterung trotzen, und die Schrift sich jahrelang gut leserlich erhalten. Die unter dem Namen „Flora-Etiketten“ einge führten Schilder werden aus einem besonders präparierten Ton hergestellt, die Schrift wird vor dem Brennen eingepresst und hebt sich scharf von den hellen Tonplatten ab. Wir können die Etiketten auf Grund der uns vor liegenden Muster wohl empfehlen. — DieGärtner-Winterschulezu Brieg (Schlesien) hielt unter Leitung des Kgl. Garten baudirektors Haupt kürzlich die Schlussprüfung des ersten Kursus ab. Es hatten sich hierzu äusser dem Vorsitzenden der Landwirtschafts kammer, Prinz Schönaich-Carolath, als Vertreter der Regierung Landrat von Gossler und andere Herren eingefunden. Das Resultat der Prüfung fiel günstig aus, sowohl die schrift lichen Arbeiten, als die gebotenen Zeichnungen und Entwürfe fanden die Anerkennung und das Lob der Prüfungskommission. Erfreulicher weise haben die meisten der abgehenden Schüler schon vor der Schlussprüfung feste Anstellung erhalten. Den Vertretern der Landwirtschafts kammer sprach der Vorsitzende des Kuratoriums, Gartendirektor Haupt auch im Namen der Mitglieder den Dank der schlesischen Gärtner aus, indem er betonte, dass durch diese Ein richtung einer Winterschule einem dringenden Bedürfnis abgeholfen sei und hofft, dass die theoretische Ausbildung der jungen Gärtner zur Hebung des ganzen Standes beitragen wird. Der zweite Kursus beginnt wiederum am 20. Oktober. — Der Max Aschmann-Park zu Königsberg (Preussen) wird im Laufe dieses Jahres einer durchgreifenden Reform unter worfen und ein vollständig neues Gewand er halten. Geplant ist ausserdem, das in der Nähe gelegene Terrain zwecks Vergrösserung des Parkes hinzuzukaufen und die zum Teil sehr dichtstehenden Baumbestände durchzu holzen, verschiedene Teiche, Fuss- und Reit wege anzulegen etc. Da hierzu bedeutende Mittel nötig sind, wird diese Vorlage demnächst den Stadtverordneten zu Königsberg zugehen. — Die Heimat der Nertera de- pressa ist nach einer Mitteilung von Dr. R. Wagner in der „Oesterreichischen Gartenbau- Zeitung“ räumlich zwar durch grosse Meeres-
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