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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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bauvereine der Provinz auf das Vorhan densein der gerügten Misstände, aufmerk sam gemacht und gebeten werden, die selben bei ferneren Ausstellungen zu ver meiden. Es dürfte sich 5. empfehlen, von seifen unseres Vereins aus die Landwirtschaftskammer der Pro vinz zu bitten, dass sie ihre Medaillen und Beihilfen nur solchen Ausstellungen gewährt, die die Platzfrage und Preisbe messung der Baumschulartikel in der von uns gewünschten Weise berücksichtigen und dass sie auch den Ausstellungs leitungen ihre Fürsprache zur Erlangung von Staatsmedaillen nur in diesem Falle zu teil werden lässt. Rundschau. Handel und Verkehr. — Gartenbauhandel in Oesterreich- Ungarn 1905. Die Einfuhr von Pflanzen, Gemüse und Obst bewertete sich auf 99,9 Mil lionen Kronen, gegen 98,5 Millionen im Vor jahre, blieb sich also ziemlich gleich. Die Aus fuhr ist etwas gefallen. Sie hatte 1904 einen Wert von 77,9 Millionen, 1905 einen solchen von 77,3 Millionen Kronen. Wie bedeutend der Obstumsatz war, geht daraus hervor, dass allein nach Deutschland 1 061930 dz, gegen 1024 137 dz im Vorjahre geliefert wurden, während Deutschland 835 540 dz (19 139 dz im Vorjahre) nach Oesterreich-Ungarn ausführte. — Die Zwiebelausfuhr Aegyptens betrug 1905 dem Werte nach 393 354 Pfd. St. E., wovon auf Deutschland ein Anteil von 19892 Pfd. St. E. fällt. Tomaten kamen nicht nach Deutschland. Es wurden aber auch hierin 20294 Pfd. St. E. exportiert. — Der Handel Frankreichs mit Tafelobst und Gemüse im Jahre 1905. Die Einfuhr von Tafelobst betrug im Werte 33938000 Frs. gegen 44 477000 Frs. im Vor jahre. Dem steht aber eine Ausfuhr von 47829000 Frs. (1904: 40327 000 Frs.) gegen über. Die Tafelobstausfuhr nach Deutschland bewertete sich auf 8 502000 Frs. (8800000 Frs. im Vorjahre), während unsere Einfuhr nach Frankreich in diesem Artikel naturgemäss ohne Bedeutung blieb, ebenso wie die in Gemüsen. Frankreich hat dagegen in frischen, gesalzenen und sonst zubereiteten Gemüsen im ganzen für 24867 000 Frs. gegen 23668000 Frs. im Vor jahre exportiert. — Neuerung im Paketverkehr mit dem Auslande. Die seit einigen Monaten für den Verkehr mit Oesterreich - Ungarn be stehende Vorschrift, dass der Absender eines Paketes die Erklärung, er wolle die Zoll- und sonstigen nicht postalischen Gebühren entrichten, auch nach erfolgter Absendung des Paketes noch abgeben darf — wir wiesen darauf schon im „Handelsgärtner“ hin — trat seit 1. Februar auch für den Paketverkehr mit Belgien, Däne mark, Norwegen und der Schweiz in Kraft. — Die österreichischen Handels verträge mit Italien und Belgien sind vor wenigen Tagen im Abgeordnetenhaus ein gebracht worden. Italien ist die zollfreie Einfuhr von Orangen, Zitronen, Gemüse und Blumen eingeräumt. Die Vorteile, welche Italien der österreichischen Industrie bietet, sind auch hier massgebend gewesen, und man hat sich veranlasst gesehen, den landwirtschaftlichen Ausfuhrartikeln Italiens als Gegenleistungen für bedeutende Vergünstigungen auf Maschinen etc. Zollfreiheit zu gewähren. Bei frischem Obst sind Zölle in der gleichen Weise von Italien acceptiert worden, wie Oesterreich- Ungarn solche im Vertrag mit Deutschland festgestellt hat. Auch für den Abschluss mit Belgien ist in der Hauptsache der deutsch belgische Vertrag bestimmend gewesen. — Der Landesobstbau-Verein für das Königreich Sachsen hat nach dem Jahresbericht seiner Obstvermittlungs-Zentrale in Dresden nur einen Teil der Nachfrage decken können. Nur bei Erdbeeren, Stachelbeeren, Himbeeren und Birnen überwog das Angebot bei weitem die Nachfrage, während es sich bei Pflaumen und Quitten nahezu deckte, bei allen übrigen Früchten, vor allem Johannisbeeren, Kirschen, Reineclauden, Aprikosen, Pfirsichen und Aepfeln konnte bei weitem nicht das ver langte Quantum geliefert werden. Eine Fest stellung der Verkaufs-Resultate liess sich trotz der Bemühungen und versandten Karten, da diese nur zum Teil beantwortet sind, nicht fest stellen. Vielfach haben auch die Züchter mehr Bestellungen angenommen als ausgeführt wer den konnten, wodurch Weiterungen und Diffe renzen entstanden sind. Ausserdem wird noch von dem Leiter der Vermittlungstelle, Fr. Tamms- Grüngräbchen hervorgehoben, dass die Qualitäts bemessung viel zu wünschen übrig lässt. Manche Züchter melden grosse Früchte, d. h. erste Qualität an, während es in Wirklichkeit nur mittelgrosse Früchte sind. Es soll deshalb eine Feststellung dahingehend durchgeführt werden, dass bei den verschiedenen Fruchtarten ebenso den Sorten genau bestimmt wird, wie viele Früchte auf ein Kilo erster bez. zweiter Qualität gehen müssen. Die Feststellung der Gemüse- Preise in Braunschweig vollzog sich dieses Jahr deshalb so spät, weil die Fabrikanten eine Streikklausel mit in die Kontrakte hinein ge bracht haben. Seitens der Behörden wurde den Fabrikanten angedroht, dass alle Verstösse gegen die Gewerbeordnung bestraft würden, und da sich im Laufe der letzten Jahre Anzeichen einer Lohnbewegung seitens der Fabrikarbeiterinnen gezeigt haben, so will man diese event. Kala mität auf die Produzenten abwälzen. Die Fa brikanten haben sich verpflichtet, falls in ihren Betrieben ein Streik ausbricht, diesen einer Kommission von je 2 Mitgliedern des Vereins der Konservenfabrikanten und des Vereins für Gemüsebau, ferner je einem Mitgliede des Landwirtschaftlichen Zentralvereins, der Handels kammer und des Gewerbegerichts vorzulegen. Findet diese die Streikforderungen seitens der Fabrikanten unerfüllbar, so sind dieselben ver pflichtet, nur die Hälfte der kontrahierten Ge müse abzunehmen. Die andere Hälfte hat der Produzent bestmöglichst zu verwerten, der Ver ein der Fabrikanten wird für die Unterbringung möglichst sorgen, und die Differenz wird von der Kommission durch Ausgleich ohne den Rechtsweg zu beschreiten, bestimmt, und von beiden Teilen getragen. — Hoffentlich vollzieht sich die Sache besser, als man glaubt. Als die Angelegenheit zuerst in die Oeffentlichkeit kam, wirbelte sie viel Staub auf, und es ist dem energischen Vorgehen seitens der Handels kammer und der Produzenten zu danken, dass die Sache sich so geklärt hat, zumal man anfangs bei einem event. Streik von Seiten der Fabriken überhaupt nichts abnehmen wollte. Rechtspflege. — Rimessen „unter üblichem Vor behalt“. Es ist Brauch im Geschäftsleben, dass man die in Zahlung genommenen Rimes sen „unter üblichem Vorbehalt“ annimmt. Der Vorbehalt ist aber zwecklos. Die nicht einge löste Remisse geht an den Aussteller durch die auf der Rückseite stehenden Giranten zurück. Dabei berechnet natürlich jeder, gleichviel, ob er sich den Vorbehalt gemacht hat oder nicht, seine Spesen. Es ist dies genau so, wie mit dem Vorbehalt wegen eventueller Nichtbeibrin gung des Protestes. Wer den Protest nicht beibringt, bleibt auf dem Wechsel, trotz des gemachten Vorbehaltes, sitzen und muss gegen den Acceptanten allein vorgehen, da die Vorder männer ihm den Wechsel nicht abzunehmen brauchten. — Dürfen die an Sonn- und Fest tagen beim Ladenschluss im Laden schon anwesenden Kunden noch be dient werden? Diese Frage ist kürzlich vom Reichsgericht verneint worden. Dasselbe geht dabei von folgender Erwägung aus: Der § 139e der Gewerbeordnung bestimmt zwar, dass die beim Ladenschluss schon anwesenden Kunden noch bedient werden dürfen, indessen bezieht sich diese Vorschrift eben nur auf den Laden schluss an Werktagen. Die Verkaufszeit an Sonn- und Festtagen ist besonders durch den § 105 b geregelt. Danach ist die Beschäftigung des handelsgewerblichen Hilfspersonals an den Sonn- und Festtagen nur an bestimmten, von der Polizeibehörde festgesetzten Stunden zu lässig. Diese Beschäftigungszeit ist einer Ver längerung nicht fähig, insbesondere ist eine Be dienung der zur Zeit des Ladenschlusses schon vorhandenen Kunden durch das Personal und auch durch den Ladeninhaber selbst wohl zu gelassen. Der § 105 b bestimmt die Beschäf tigungsdauer des Hilfspersonals an Sonntagen innerhalb des gesamten Handelsgewerbes. — Eintragungen und Unterzeich nungen in einem Arbeitsbuche dürfen nach einer Entscheidung des preussischen Kam mergerichts nicht auf einem Stempel ausgefüllt werden. Ausstellungen. Die Bayrische Industrie-Aus stellung zu Nürnberg, welche bekanntlich auch den Gartenbau einschliesst, hat beschlossen, neben dem Kunstgewerbehaus eine kleine Waldfriedhofs-Anlage zu schaffen. — Wie sich die Leser des „Handelsgärtner“ erinnern werden, hatte man bereits zur letzten „Erzgebir- gischen Gartenbau-Ausstellung“ zu Chemnitz ebenfalls diesem Zweige des Gartenbaues mehr Aufmerksamkeit gewidmet und eine Reihe von Musteranlagen geschaffen, die bei den Be suchern vielen Anklang fanden. — Die Gartenbau-Ausstellung zu Braunschweig, welche im Herbst dieses Jahres stattfinden soll, wird in den nächsten Tagen durch den Kreisausschuss das Programm versenden. Dasselbe enthält 170 Nummern und zwar entfallen auf Topfpflanzen 56 Konkurren zen, auf Bindereien 29, auf abgeschnittene Blu men 10, auf Obst 17, auf Baumschulartikel 20, Gemüse 19 etc. Wir werden auf diese Aus stellung demnächst nochmals zurückkommen. Vereine und Versammlungen. — Der Verein pommerscher Baum- schulen-Besitzer hielt am 14. Februar zu Stettin unter seinem Vorsitzenden, Baum schulenbesitzer Schümann - Stralsund eine Ver sammlung ab. Der letztere teilte nach Be grüssung der Mitglieder zu Punkt 1 der Tages ordnung: „Haftpflicht für Sortenreinheit“ mit, dass zwar eine Antwort der Landwirtschafts kammer eingegangen wäre, doch hätte diese noch keinen Entschluss gefasst, sondern zunächst das eingegangene Material ihrem Rechtsbeistand gegeben und von diesem ein Gutachten ge fordert. Die Verhandlungen über diesen Punkt mussten daher für die nächste Versammlung zurückgestellt werden. Nach nochmaliger Durch beratung der Satzungen und endgültiger Annahme derselben, fand eine vertrauliche Besprechung derjenigen Anträge statt, die mit den Vertretern von Gartenbau- und anderen Korporationen nachmittags zur Beratung kommen sollten. Die fernerhin am 19. Dezember beschlossenen Ein gaben an die Landwirtschaftskammer, die Ver sendung aller Baumschulenartikel als Eilgut zu befürworten, sowie die Pflege der Pflan zungen nach Ausführung während der Garantie zeit hatte der Vorsitzende Schümann - Stralsund ausgearbeitet und kamen zur Verhandlung. Bei der hierauffolgenden Aussprache wurde der Wunsch laut, dass diese Eingaben auch von Vereinigungen der Baumschulenbesitzer anderer Provinzen unterstützt werden möchten. Weiter hin wurde mitgeteilt, dass der Ausschuss für Obstbau der Landwirtschaftskammer beschlossen hat, das im Jahre 1898 aufgestellte Normal sortiment auf Grund der inzwischen gemachten Erfahrungen zu verbessern und äusser Kern sorten auch Stein-, Schalen- und Beerenobst aufzunehmen. Der Verein wird an die Land wirtschaftskammer daraufhin ein Gesuch richten mit der Bitte, an seine Mitglieder Formulare zu senden, damit sich diese bei den Beratungen indirekt durch Vorschläge beteiligen können. Den hierauf vom Baumschulenbesitzer J. Hafner- Radekow erstatteten Vortrag über „Misstände auf den Obstausstellungen“ hat uns dieser freundlichst zur Verfügung gestellt, so dass wir ihn an anderer Stelle im Auszuge veröffentlichen können. Schliesslich wurde noch angeregt, in jedem Jahre in Berlin während der grossen Landwirtschaftswoche eine Zusammenkunft aller bestehenden Vereine der Baumschulenbesitzer herbeizuführen und hierbei allgemeine Fragen, wie die Haftpflicht der Sortenreinheit, Organi sation des Baumschulenwesens etc. zur Beratung zu bringen und gemeinsam hierzu Stellung zu nehmen. Da ferner der „Verein deutscher Gartenkünstler, Gruppe Pommern“ beabsichtigt, im Laufe des Sommers in Swinemünde zu sammenzukommen, soll die nächste Versamm lung in der gleichen Zeit daselbst stattfinden und etwaige Ausflüge mit diesem Verein ge meinsam unternommen werden. — In den Nachmittagsstunden fand unter Vorsitz von Schümann-Stralsund eine Versammlung der eingeladenen Fachvereine der Provinz statt, bei welcher 8 Vereine durch Delegierte vertreten waren, doch kann über die Verhandlungen zu nächst noch nichts an die Oeffentlichkeit ge langen. Gehilfenbewegung. — Die Landschaftsgärtner von Ber lin und Umgegend sind in die Lohnbe wegung eingetreten und beanspruchen den be reits im November vorigen Jahres aufgestellten neuen Tarif. Es werden hierbei als Mindest stundenlohn für Gehilfen 55 Pf. (bisher wur sammen und sind von einer vielfach zerschlitzten Hülle umgeben. Der Kern ist geniessbar, doch erreicht er nicht die Schmackhaftigkeit unserer besseren strauchigen Haselnussorten. Das schöne lichtbraune Holz der Baumhasel ist sehr gesucht und findet bei der Herstellung von Möbeln Verwendung. Der landschafts gärtnerische Wert dieses Baumes ist ein hoher und sollte er daher mehr Verwendung finden; sein schöner regelmässiger Bau würde ihn vielleicht auch zur Anpflanzung an Strassen geeignet erscheinen lassen, wenn dem nicht ein langsames Wachstum gegenüberstände. Als Solitärbaum dürfte sich mit C. Colurna jedoch stets eine vornehme Wirkung erzielen lassen und sei er als solcher der Beachtung empfohlen. Neuheiten. — Ageratum mexicanum „Leipziger Kind“. Vor 3 Jahren fiel in den Kulturen des Leipziger Palmengartens ein Ageratum- Sämling durch sein zwerghaftes Wachstum auf. Obwohl er im Jahre seiner Auffindung nicht voll zur Blüte kam, wurde er überwintert und vermehrt. In kleiner Anzahl wurden die Pflanzen probeweise ausgepflanzt; sie zeigten sich in ihrem ganzen Wachstum als eine wesentliche Verbesserung aller bisher existieren den blaublühenden Ageratum - Sorten. Die Pflanze bleibt ganz niedrig — sie wird ca. 8 cm hoch, etwa wie Weisse Perle — artet nie aus und die lichtblauen Blüten überdecken oft die ganze Pflanze, so dass nur wenig von den Blättern zu sehen ist. Sie ist ein Zufallssäm ling, der wahrscheinlich aus einer Kreuzung zwischen Princess Pauline und Weisse Perle hervorgegangen ist. Als Einfassungspflanze ist diese Sorte unübertroffen. Im vergangenen Jahr wurde Leipziger Kind im grossen Mass stabe vermehrt und im Parterre des Leipziger Palmengartens ausgepflanzt, auch hier be wahrte dieses Ageratum alle seine guten, oben ge schilderten Eigenschaften voll und ganz und fand den ungeteilten Beifall aller Fachleute. Döbner. Pflanzenkrankheiten. — Die Gelbfleckigkeit der Garten nelke, eine Krankheit, welche im Frühjahr 1900 — wie die „Zeitschrift für Pflanzenkrank heiten“, herausgegeben von Prof. Dr. Paul Sorauer, mitteilt — in der Nähe von Turin und in Südfrankreich aufgetreten ist, wird durch einen Pilz, Septoria Dianthi Desm., verursacht. Dieselbe beginnt bei den unteren Stengelblättern und erstreckt sich aufwärts bis zur Blumen krone. Die Krankheit äussert sich in Form von unregelmässigen, gelben Flecken, die bei den Blumenblättern eine bräunliche Färbung annehmen. Im Frühjahr sind die Flecken mit einem violetten Rand umsäumt und erhalten später im Sommer einen rosa Anflug. In allen Fällen trat die Krankheit hauptsächlich in feuchten Räumen auf, so dass angenommen werden kann, dass derselben durch trockene Luft in den Gewächshäusern verzubeugen ist. — Einen neuen verderblichen Schäd ling der Eiche erwähnt W. F. Bruck-Berlin in der „Zeitschrift für Pflanzenkrankheiten“. Die Forschungen sind von W. Ruhland in dem „Centralblatt für Bakteriologie, Parasiten kunde und Infektionskrankheiten“ näher be schrieben. In Rindenteilen von Eichen, Rot buchen und einer Kastanie, die aus Mecklenburg und der Provinz Brandenburg stammten, be merkte der Forscher einen Pilz, der der äusseren Form und auch der Konidien nach als Fusi- coccum festgestellt werden konnte. Auch die Ueberwinterungsform wurde an Eichstücken vorgefunden, und es handelte sich hierbei um Dothidea. Dieser neue Pilz soll sich ausser ordentlich schnell ausbreiten und grossen Schaden verursachen können. Es betrifft dies zunächst nur vorläufige Mitteilungen und die weiteren Forschungen werden das Nähere er geben. Ruhland stellte diese neuen Pilze als Fusicoccum noxium und Dothidea noxia fest. — Den Befall der verschiedenen Rosenarten hat sich E. von Oven zum Studium gemacht und stellte, wie die „Zeit schrift für Pflanzenkrankheiten" mitteilt, unter anderem auch fest, dass in den Rosenbeständen zu Proskau infolge der anhaltenden Nässe im Frühjahr und Sommer 1903 der Rost beson ders auffallend hervortrat. Die Abhandlung, welche in der „Naturwissenschaftlichen Zeit schrift für Land- und Forstwirtschaft“, 4. und 5. Heft erschienen ist, behandelt das Phrag- midium auf Grund des von Oven zur Verfügung stehenden reichen Materials und auch der Ver fasser konnte konstatieren, dass Remontantrosen und Bourbonrosen am stärksten unter dem Rost zu leiden haben, während Teerosen Tee hybriden, Polyantharosen etc. weniger befallen wurden. Ausserdem stellte er fest, dass die Blätter der jungen Triebe widerstandsfähiger gegen den Rost sich zeigten, als das ältere Laub. — Zur Vertilgung der Blutlaus hat der Handelsgärtner Hermann Hügelmann- Hamburg ein einfaches Mittel hergestellt, welches sich als sehr wirksam erwiesen hat. Die Zu sammensetzung, welche kürzlich der „Lehrmeister im Garten und Kleintierhof“ von Dr. F. Giers berg bekannt gegeben hat, besteht aus 20 Teilen Fichtenholzteer, 1 Teil Terpentin und 1 Teil Lysol. Verschiedene Versuche in Obstgärten und an öffentlichen Chausseen, welche vor zwei Jahren von der Blutlaus sehr befallen waren, haben die vortreffliche Eigenschaft dieser Zu sammensetzung bestätigt; nur fragt es sich, ob die Anwendung im grossen nicht dennoch zu teuer ist und deshalb anderen wohlfeileren Mitteln der Vorzug gegeben werden sollte. Vermischtes. — Eine eigenartige Strassenschmük- kung in Wien ist kürzlich zur Beratung und Annahme gelangt. Bei der Anwesenheit des Königs von Spanien wurden an den Masten der elektrischen Bogenlampen 28 Blumenkörbe zwecks Ausschmückung der Strassen angebracht, die grossen Beifall gefunden haben. Es wird zunächst eine grössere Zahl Blumenkörbe aus starkem Drahtgeflecht angeschafft werden und diese sollen, mit Bewässerungsanlagen versehen, zunächst an den Masten am Schwarzenberg platze, am Aspernplatze, vor dem Operntheater und vor dem Burgtheater angebracht werden. Wenn sich diese Dekoration bewähren sollte, beabsichtigt man, noch weitere Plätze und Strassen auf diese Weise zu schmücken. — Die Stadtgärtnerei zu Breslau soll demnächst eine bedeutende Erweiterung, die der heutigen Ausdehnung der städtischen Anlagen entspricht, erfahren. Der Magistrat be absichtigt, in Scheitnig durch Ankauf der Senzkyschen Gärtnerei eine neue Anlage zu schaffen und ein grösseres Terrain von der Kaiser-Wilhelm-Stiftung für diesen Zweck käuf lich zu erwerben. Die neue Anlage wird sich den an der Schwoitscher Chaussee liegenden Baumschulen, einschliesslich des alten pomo- logischen Gartens der „Schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur“ anschliessen, so dass die Bewirtschaftung des grossen Areals unter einer Leitung durchgeführt werden kann. — Die Gründung einer Pflanzungs- gesellschaft in Togo, welche ihren Sitz als Kolonialgesellschaft mit einem Grundkapital von 640000 Mark in Berlin hat, ist in Aus sicht genommen worden. Die Unternehmer haben bereits die Zustimmung des Bundesrates nachgesucht und werden den gesamten Besitz der Pflanzung Kpeme in Togo übernehmen.
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