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für das Rohmaterial eher höhere Preise gegen über früheren Jahren bewilligt werden. — Das erklärt sich übrigens daraus, dass früher noch mehr als heute von Seiten der Konservenfabriken meist mit Erfolg ein Preisdruck auf die land wirtschaftlichen Produzenten ausgeübt worden ist. — Am Postschalter zulässige Zahl- mittel. Es herrscht bei den Schalterbeamten vielfach die irrige Auffassung vor, dass Kupfer geld nur bis zu 10 Pfg. vom Publikum ange nommen zu werden brauche. Es klingt auch wahrscheinlich, dass, wenn Nickel nur bis 1 Mk. anzunehmen ist, Kupfer nur bis 10 Pfg. ange nommen werden muss. Die diesbezügliche Be stimmung besagt aber, dass niemand verpflichtet ist, Nickel- und Kupfermünzen im Betrage von mehr als einer Mark anzunehmen. — Lieber die Versicherung von Post sendungen. Der Wert der „Einschreibe sendungen“ wird vielfach noch überschätzt. Man denkt, dass die Post für den Verlust solcher Sendungen aufkommt. Das ist aber nicht der Fall. Die Post vergütet im Höchstfälle 42 Mk. und dieser Betrag steht oft in gar keinem Ver hältnis zu dem hohen Werte, den die Ein- schreibesendung hat. In solchen Fällen müsste daher lieber der Wert deklariert werden. Dann haftet die Post für die angegebene Summe. Bei einem in Verlust geratenen Packet vergütet die Post für jedes halbe Kilo 3 Mk. Bei Be schädigungen wird der wirklich erlittene Schaden ersetzt, der aber auch wieder 3 Mk. für jedes halbe Kilo nicht übersteigen darf. Für ge wöhnliche Briefe garantiert die Post überhaupt nicht, und doch kommt es vor, dass auch sol chen Briefen Papiergeld, Wechsel usw. beige legt werden. Das ist ein Leichtsinn, der bei einem Geschäftsmann nicht verzeihlich ist. Es ist bei solchen Sendungen immer geraten, zu deklarieren und sich auf diese Weise zu sichern. — Der Mangel an Münze hat das Reichsbankdirektorium veranlasst, auf die vielen Anfragen aus Handelskreisen hin zu antworten, dass es ständig bemüht sei, überall den Orten im Reiche die fehlenden Münzsorten zuzuführen. Wenn Zehnmarkstücke fehlen, so könnten diese zunächst durch Fünfmarkstücke, die stets in grosser Zahl in den Banken vorhanden sind, ersetzt werden. Reichliche Neuprägungen da gegen seien neuerdings an Nickel- und Kupfer münzen vorgesehen, zumal zweifellos hierin ein Bedürfnis vorliege. Rechtspflege. — Sonntagsarbeit muss bezahlt werden. Wenn ein Gärtnergehilfe einen Sonn tag um den andern, wie das in Dresden der Fall ist, an eine regelmässige Tätigkeit gebun den ist, und es ist durch die allgemeinen Ver hältnisse das Arbeiten an einem Sonntage ge stattet, an dem er laut Abmachungen mit dem Arbeitgeber frei hätte, so muss ihm, wenn er trotzdem zur Arbeit angehalten wird, dieser Tag bezahlt werden. So entschied kürzlich das Ge werbegericht zu Dresden. — Es handelte sich hierbei um den Sonntag vor Weihnachten, an dem stets behördliche Erlaubnis zum arbeiten erteilt ist, doch hatte der Gehilfe A., welcher bei dem Handelsgärtner M. beschäftigt war, keinen Jour, brauchte also nicht pflichtgemäss zu kommen und klagte deshalb beim Gewerbe gericht auf Zahlung des Gehaltes für diesen Sonntag. Das Gericht war der Ansicht, dass dieser Arbeitstag extra zu honorieren sei, wozu sich dann auch der Beklagte bereit erklärte. — Nachahmung von Katalogen. Das Landgericht Mannheim hat die Nachahmung von Katalogen als gegen die guten Sitten ver stossend angesehen. Ein Geschäft hatte den Katalog des andern fast vollständig nachgeahmt, auch die Illustrationen mit herübergenommen. Das Landgericht verurteilte die verklagte Firma, den Gebrauch des Kataloges nebst Illustrationen bei einer Strafe von 50 Mk., im Wiederholungs fälle von je 100 Mk. zu unterlassen. — Zusicherung einer Lebensstel lung. Wenn ein Prinzipal einem Gehilfen bei der Annahme verspricht, er werde eine dauernde Stellung, eine Lebensstellung bei ihm finden, so ist hierin eine rechtsverbindliche Zusicherung, aus der sich Ansprüche ableiten liessen, nicht zu finden. Einer solchen Aeusse- rung ist vielmehr nur die Bedeutung beizu messen, dass der Prinzipal seinerseits dem Ge hilfen ohne erheblichen Grund nicht kündigen werde, sondern gewillt sei, ihn zu behalten. Wenn daraufhin der Gehilfe seinen Umzug bewerkstelligt hat und eingetreten ist, so kann er trotzdem keinen Schadenersatzanspruch er heben, wenn ihm der Prinzipal später ord nungsgemäss kündigt. Auf das Recht, zu kündigen, ist nicht verzichtet, wenn auch die Aussicht eröffnet wurde, dass der Prinzipal voraussichtlich von diesem Recht auf absehbare Zeit keinen Gebrauch machen werde. Auch die Umzugskosten können nicht ersetzt verlangt werden. — Das Recht des stillen Gesell schafters, zur Prüfung der Jahresbilanz einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Das preussische Kammergericht hat ausgesprochen, dass der stille Gesellschafter dann berechtigt ist, zur Prüfung der Jahresbilanz einen Sachverstän digen (Bücherrevisor usw.) hinzuzuziehen, wenn ihm selbst die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse fehlen, um die Bücher mit Erfolg einzusehen und zu prüfen. Nötigenfalls hat das Gericht einen Sachverständigen zu ernennen. — Zum Ladenschluss. Der Inhaber eines Ladens in Mühlhausen (Thüringen) war von der Polizei mit einer Strafverfügung bedacht worden, weil er seinen Laden nach 8 Uhr offen gehalten, bez. für den geschäftlichen Ver kehr nicht geschlossen haben sollte. Der Laden inhaber behauptete, dass aus Versehen die Laden tür erst einige Minuten nach 8 Uhr geschlossen worden sei, der Geschäftsverkehr aber sei um 8 Uhr eingestellt gewesen. Das Schöffengericht sprach den Angeklagten frei und führte im Urteil folgendes aus: „Wie das Geschlossen halten im geschäftlichen Verkehr zu verstehen sei, wäre bisher noch sehr streitig; das Gesetz gebe keinen Anhalt, und selbst bei den Be ratungen im Reichstage habe man der Praxis die Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen überlassen. Das Oberlandesgericht, das sich wiederholt mit der Frage beschäftigte, habe in den einzelnen Fällen einen verschiedenartigen Standpunkt eingenommen. Das Gericht sei nun der Ansicht, dass, um den Bestimmungen des Gesetzes zu genügen, es nicht unbedingt nötig sei, den Laden tatsächlich zu verschliessen, denn das Abgeschlossensein der Geschäftsräume für den geschäftlichen Verkehr könne auch in anderer Weise kenntlich gemacht werden, wie das beim Angeklagten ja auch geschehen sei. Er hatte das Schaufenster zur rechten Zeit verdunkelt, und das Personal hatte das Lokal bereits ver lassen. Hierdurch war seine Absicht, nicht mehr verkaufen zu wollen, auch äusserlich in die Erscheinung getreten. Auch der Umstand, dass weder der Angeklagte noch sonst jemand aus seinem Hause das Betreten des Ladens durch eine fremde Person, den Beamten, be merkt hatte, bestätigte die Angaben des Ange klagten , dass lediglich infolge Nachlässigkeit seines Personals noch eine Lampe im Laden raum brannte. Diese eine Tatsache, die ihn be laste, genüge nicht zu seiner Bestrafung, weil sie gegen seinen Willen war.“ Vereine und Versammlungen. — Gartenbauverband für das König reich Sachsen. Der Entwurf, betreffend die Umgestaltung des Landeskulturrates und den Anschluss des Gartenbaues an denselben kam in der Ersten Kammer des Landtages am Donnerstag, den 15. Februar zur Beratung. Dem Bericht, der im Auftrage der Deputation von Dr. Hübel erstattet wurde, ist zu ent nehmen, dass es sich vornehmlich um die nach stehenden Aenderungen handelt: Eine Ver tretung des Gartenbaues soll durch Errichtung eines Ausschusses für Gartenbau geschaffen werden, doch gehört nur der Vorsitzende des selben als ordentliches Mitglied dem Landes kulturrat an. Ein zweites ordentliches Mitglied soll dem Landeskulturrat zugeteilt werden in einem Vertreter des landwirtschaftlichen Ge nossenschaftswesens. Der Landeskulturrat zählt demnach statt 26 in Zukunft 28 ordentliche Mitglieder. Ferner soll der Landeskulturrat bei der Preisnotierung der Produktenbörse und der Märkte, wozu beim Gartenbau hauptsäch lich Gemüse in Frage kommen wird, mitwirken. Dem Landeskulturrat wird ferner das Recht eingeräumt, zur Deckung seiner Ausgaben von Unternehmern der Landwirtschaft und des Gartenbaues unmittelbar eine Steuer zu erheben. Der sächsische Landeskulturrat wird durch diese Umgestaltung der Einrichtung den preussischen Landwirtschaftskammern mehr als bisher angepasst sein. — Die Deputation, welche sich mit der Prüfung befasste, hatte weiterhin eine Reihe von Abänderungsanträgen gestellt, die hauptsächlich die Forstwirtschaft betreffen, da diese in dem Gesetzentwurf nicht genügend berücksichtigt worden war, doch trotzdem mit der Landwirtschaft häufig eng in Zusammenhang steht. Es wurde von dem Ausschuss beantragt, das ganze Gesetz anzu nehmen und die einschlägigen Petitionen für erledigt zu erklären. In der Debatte wünschte Graf Könneritz, dass auch die Fischerei selb ständige Berücksichtigungfinden möge, da auch ihr Bedeutung beizumessen sei und sie ebenfalls am besten der Landwirtschaft zugeteilt werde. — Die Kommission schlägt in der Spezialdebatte ferner vor, dass § 1 lautet: Der Landeskultur rat für das Königreich Sachsen, mit dem Sitze in Dresden, bildet künftig nach Mass gabe des erwähnten Gesetzes das gemeinschaft liche Organ der Interessen der Land- und Forstwirtschaft, sowie des Gartenbaues. Diese Fassung wurde einstimmig angenommen. Nachdem noch eine Reihe von Aenderungen getroffen sind, die sich jedoch nicht auf den Gartenbau beziehen, werden die §§ des Ge setzes nach den Anträgen der Deputation ein stimmig und debattelos angenommen. Das Gesetz soll am 1. J u n i 1906 in Kraft treten. — Wie wir erfahren, findet die Beratung dieser Gesetzesvorlage in derZweiten Kammer erst späterhin statt, doch werden wir auch hier über eingehend berichten, ebenso wie wir even tuell nochmals auf die Verhandlungen in der Ersten Kammer näher zurückkommen. — Der „Verband mecklenburgischer Obstbauvereine“ wird seinediesjährigeHaupt- versammlung Sonnabend, den 31. März, in Güstrow abhalten. Hiermit verbunden ist gleichzeitig eine Feier anlässlich seines 10jäh rigen Bestehens. Obstbauwanderlehrer Zier- Güstrow wird einen besonderen Bericht über die bisherige Tätigkeit des Vereins abfassen, der dann im Druck erscheinen soll. Ferner ist noch zu erwähnen, dass zu dieser Versammlung, welche sicher auch von den ansässigen meck lenburgischen Baumschulenbesitzern besucht werden dürfte, eine Reihe von wichtigen An trägen vorliegt. — Ueber die Gründung des Anhai tischen Gartenbau-Vereins, welche vor 70 Jahren, am 4. Februar stattfand, berichtet der „Anhaitische Staatsanzeiger“ seinen Lesern folgendes: Mittels eines Zirkulars forderte am 29. September 1835 der Kantor Schmidt in Jonitz in hiesiger Stadt zur Bildung eines Ver eins Anhaitischer Garten- und Blumenfreunde auf, indem er vor allem die Anlegung einer, gemeinsamen Bibliothek wünschte, wie dies aus folgenden Worten seines Schreibens her vorgeht: „Der rege Eifer für diese der an regendsten und lohnendsten aller Wissenschaften, deren Nachjagen Herz und Geist so anmutig beschäftigt und zugleich die beste Erholung nach den Mühen des Tages gewährt, lässt hoffen, dass viele das mit einem leichten Opfer gern zustande bringen möchten, was dem ein zelnen unmöglich ist, nämlich eine allen Teil nehmern zugängliche Bibliothek mit einem jährlichen Beitrag von 1 Taler, höchstens 1 Taler 8 Groschen.“ Diese Aufforderung hatte zur Folge, dass sich am 4. Februar 1836 im „Goldenen Beutel“ hierselbst 15 Herren zusammenfanden und sich an diesem Tage vorbehaltlich der Genehmigung Sr. Hochfürstl. Durchlaucht des Herzogs eine Gesellschaft unter dem Namen „Anhaitischer Gartenbau- Verein“ konstituierte. Zu Mitgliedern des Vor standes wurden gewählt: Der Herzogliche Hof gärtner Eduard Richter zum Direktor, der Pfarrer Arndt zu dessen Stellvertreter, der Stiftungssekretär und Regierungsadvokat Jahn zum Sekretär, der Regierungsassessor Mohs zum stellvertretenden Sekretär und der Kauf mann F. W. Senn zum Rendanten. Der Vor stand wurde beauftragt, die Bestätigung Sr. Hochfürstl. Durchlaucht des Herzogs zur Bil dung des Vereins zu erbitten. Auf das am 12. Februar eingereichte untertänigste Gesuch erteilte der Landesherr in einem Höchsteigen händigen Schreiben unterm 27. Februar 1836 folgende Antwort: „Die Bildung eines solchen Gartenbau-Vereins wird Mir recht angenehm sein, und kann derselbe stets auf Meinen Schutz rechnen, wenn derselbe dessen bedürfen sollte. Leopold.“ — Die erfolgte Gründung des Vereins wurde nunmehr in den Dessauer, Zerbster, Cöthener, Bernburger Wochenblättern resp. Zeitungen durch einen Aufruf öffentlich bekannt gegeben. Durch denselben wurden alle An haltiner, sowie auch die preussischen Nachbarn, welche sich für Gartenkultur, namentlich Blu- mistik und Obstbaumzucht, Wein- und Ge müsebau interessierten, zum Beitritt eingeladen. Die Statuten des neugegründeten Vereins wur den am 6. April 1836 genehmigt. Während der Verein am 1. Juni 1836 78 Mitglieder zählte, gehörten ihm am 6. Juli des folgenden forstung, für die jährlich in Deutschland un gezählte Millionen verwendet werden, kümmern. Wenn wir auch in unsern Grosstädten eben falls ausgedehnte Parkanlagen besitzen, so können wir doch immerhin die Amerikaner um die praktischen Einrichtungen derartiger Anlagen beneiden und manches hierbei lernen. — Ueber die Zukunft des alten Botanischen Gartens in Berlin liegt neuerdings wiederum ein Plan vor, in dem das preussische Finanzministerium der Stadt Berlin eine Offerte übermittelt hat, nach der letzterer das etwa 20 Morgen grosse Parkterrain an der Potsdamer Strasse überlassen werden soll, wenn die Stadt den an der Pallasstrasse gelegenen Teil dem Staate abtritt, während dieser die Enteignungsverpflichtung der Stadt Berlin, welche sie zur Zeit bei Vergrösserung des Gartens den Schöneberger Besitzern ent richtet hat, aufhebt. Die gesamten Kosten dürften sich für die Stadt Berlin dann auf etwa 3 bis 4 Millionen Mk. stellen. Der Rest des Gartens wird vom Fiskus an 3 Seiten, d. h. an der Pallasstrasse, Elssholzstrasse und Grune waldstrasse mif Vorgärten und dazwischen liegenden Garfenstreifen versehen und soll zu fiskalischen Bauten benutzt werden; hierbei will man besonders schöne wertvolle Bäume mög lichst zu erhalten suchen. Geplant sind dort der Neubau des Kammergerichts, dann ein Gebäude für das Kultusministerium und even tuell die Errichtung eines Mädchengymnasiums. Bedeutende Kosten entstehen der Stadt Berlin bei Erwerbung dieses etwa 48000 qm grossen Terrains durch Strassenanlagen, Bewässerung, Kanalisation etc. Trotzdem dürfte die Zu stimmung der Stadtverordneten zu dieser immerhin noch günstigen Offerte zu erwarten sein. — Die Obsteinfuhr in Stuttgart. Von ausserhalb Württembergs kamen zur An fuhr im Jahre 1905: 2417 Eisenbahn-Waggons gegen 3045 im vorangegangenen Jahre. An diesem Eingang beteiligten sich Preussen mit Rheinland durch 68, Bayern 6, Baden 22, Hessen 15, Elsass-Lothringen 10, Belgien-Hol land 341, Frankreich 235, Schweiz 161, Oester reich-Ungarn 824, Rumänien 12, Serbien 199, Italien 484, Spanien 40 Waggons. — Ein Zei chen, wie wenig in Württemberg selbst ge erntet wurde, beweist der Umstand, dass aus dem eigenen Lande nur 21 Waggons angerollt worden sind. — Nach auswärts wurden da gegen von Württemberg 1230 Waggons ge schickt gegen 1406 im Vorjahre. — Die Eucalyptuswälder Australiens wurden kürzlich durch Universitätsprofessor Dr. Karl Goebel anlässlich eines Vortrages über „Vegetationsbilder Australiens“ in der „Bayerischen Gartenbaugesellschaft“ hervorge hoben. Er machte zunächst darauf aufmerksam, dass Westaustralien eine so mannigfaltige und reichhaltige Flora enthalte, dass diese selbst die mittel- und südamerikanische Gebirgsflora, so wie die mitteleuropäische Alpenflora an Schön heit übertreffe. Während der Sommerszeit herrscht allerdings dort eine ausserordentlich grosse Trockenheit, gegen welche aber die Akazien oder Eucalyptus, die dort in grosser Vielseitigkeit vorkommen, widerstandsfähig sind. Von den letzteren werden einzelne Arten, wie E. amygdalina bis zu 150 m hoch und er reichen einen riesigen Stammumfang. Mehr bekannt ist bei uns der etwa 70—80 m Höhe erreichende E. globulus, der sogenannte Fieber heilbaum oder auch Blaugummibaum. Die meisten Eucalyptusarten liefern wertvolle äthe rische Oele, das Holz lässt sich vorzüglich zur Möbeltischlerei verwenden und wird für ge wöhnlich neuholländisches Mahagoni genannt, während die Rinde ein vorzügliches Material zur Cellulosegewinnung abgibt; von einzelnen Arten eignet sich auch die Rinde vortrefflich zu Gerbezwecken. Von den Engländern wird Eucalyptusholz infolge seiner grossen Härte mit gutem Erfolg in London zur Strassen pflasterung verwendet. Auch sind bekanntlich viele Arten Eucalyptus in den verschiedenen klimatisch günstig gelegenen Mittelmeerländern eingeführt und gedeihen beispielsweise in Italien vorzüglich. — Der Vortragende kam auch weiterhin auf die Bestrebungen, die europäischen Kulturen in Tasmanien und Südaustralien zu verbreiten, zu sprechen und wies auf die Er folge des Obst- und Weinbaues hin. Kultur. — Maranta insignis. Wie viele Warm hauspflanzen erfreuen sich auch die Arten der Gattung Maranta oder Calathea nicht mehr derselben Beliebtheit wie ehemals, während sie doch ihrer so verschiedenartig und schön ge zeichneten Blätter nach zu den prächtigsten Blattpflanzen des Warmhauses gezählt werden müssen. Gewisse Arten sind selbst vorzüglich geeignet zur Kultur im freien Grunde in Winter gärten, wo sie umfangreiche Büsche bilden. Als Zimmerpflanzen sind die Maranta- nicht so begehrt, da ihnen die zu ihrem Ge deihen nötige feuchtwarme Atmosphäre nicht geboten werden kann. Nichtsdestoweniger kann man sie bei festlichen Gelegenheiten vor übergehend als Dekorationspflanzen verwenden und besonders in jungen Exemplaren zur Be pflanzung von Blumenkörben und zur Aus schmückung der Tafelaufsätze sind sie recht geeignet. Unter den niedrigen Arten, welche für die vorstehenden Zwecke passen, nennen wir M. Kerchoveana, Massangeana, fascinator, Makoyana, roseo-picta, Lindeni, virginalis etc. Diesen Species können wir als kürzlich erfolgte Einführung aus Brasilien Maranta insignis zu fügen, die einen eleganten Habitus und schönes Blattkolorit entwickelt und daher für feine Tafeldekorationen begehrt werden dürfte. Wir geben im folgenden die Beschreibung dieser schönen Art nach „Revue l’horticulture beige et trangre": Die Blätter sind länglich-lanzett- lich, bleichgrün, gegen den Rand dunkler ab schattiert, auf jeder Seite der Mittel-Nervatur befinden sich abwechselnd grosse und erheb lich kleinere dunkelgrüne Flecken. Die bräun- lich-karmoisinrote Unterseite zeigt einen seiden artigen Widerschein. Die Pflanze baut sich gut und bildet schöne niedrige Büsche. Die Kultur bildet keine besonderen Schwierigkeiten. Wie bei allen Maranten, so darf auch bei dieser Art die Belaubung nicht von den direkten Sonnenstrahlen getroffen werden, da sich die Blätter, wie bekannt sein dürfte, leicht einrollen und dann einen unschönen Anblick bieten. Man kultiviere sie aber auch nicht ganz dunkel, sondern halbschattig, so dass die Blätter, in denen der Hauptwert der Maranten liegt, sich gut ausfärben. — Begonia Gloire de Lorraine su- perba. Vor wenigen Tagen wurde uns von G. Matthes, Handelsgärtnerei, Naumburg (Saale) ein Kistchen mit Blüten von dieser prächtigen neueren Sorte übermittelt. Die wohl ausgebil deten Blumen erreichen nahezu den doppelten Umfang der alten Qloire de Lorraine und sind noch kräftiger und lebhafter karminrosa gefärbt als diese. Von dem Einsender wird ferner hervorgehoben, dass sowohl Blatt wie Wuchs robuster als bei der Stammsorte sind, überhaupt diese Verbesserung sich als widerstandsfähiger zeigt. Jedenfalls ist diese Abart infolge ihrer guten Eigenschaften wohl wert, beachtet und in Kultur genommen zu werden, wenn auch von anderer Seite die obige Empfehlung nicht ganz geteilt wird. Der Züchter von B. Qloire de Lorraine superba ist bekanntlich Louis Vieweg-Quedlinburg.