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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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NO- 6- Sonnabend, den IO. Eeoruar 1906. VIII. Jahrgang- DerjTandelsgärfner. v hX'X piz," Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau. d-"ötto-mhdiäkr,ie uipriKtetad. Ml««« 4. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Qohlis Leipzig-dohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G.“ „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Die Zollverhältnisse am 1. März. I. Der erste März wird ein bedeutungsvoller Tag werden für alle Gärtner, welche sich mit Export befassen. Treten doch an diesem Tage die Handelsverträge mit den Staaten Oesterreich- Ungarn, Russland, Schweiz, Belgien, Rumänien, Serbien und Italien in Kraft Wie gestalten sich nun die Zollverhältnisse bei den Erzeugnissen des Gartenbaues in den einzelnen Staaten? Welche Beträge werden bei der Einfuhr von gärtnerischen Produkten nach den Zolltarifen der Handelsvertragsleitung von diesem Tage ab erhoben? Beginnen wir mit: I. Bäumen, Reben, Stauden, Sträu chern, Schösslingen, Pfropfreisern und sonstigen lebenden Gewäch sen, ohne oder mit Erdballen, auch in Töpfen oder Kübeln, so ist bei der Einfuhr (Gewicht stets pro 100 Kilo). Nach Deutschland folgendes zu berichten: Cycasstämme ohne Wurzel und Wedel, Pal ¬ men, Lorbeerbäume, indische Aza leen, Forstpflanzen sind frei. Rosen zahlen 12 Mk. Pflanzen in Töpfen 10 Mk. Pflanzen ohne Erdballen 6 Mk. Alle übrigen Pflanzen 5 Mk. Nach Belgien sind diese Erzeugnisse frei, doch dürfen junge Reben, Rebensetzlinge mit oder ohne Wurzel, ausgegrabene Rebstöcke und trockene oder frische Weinranken nicht ein- oder durchgeführt werden. Ausnahmsweise können junge Reben, Rebensetzlinge und frische Weinranken aus Gegenden, die nicht von der Phylloxera befallen sind, auf Grund einer vorher einzuholenden Erlaubnis des Ministeriums für Ackerbau und öffentliche Arbeiten und unter Erfüllung bestimmter Förmlichkeiten angeführt werden. Nach Italien ist die Einfuhr frei. Nach Oesterreich-Ungarn zahlen: Blühende Pflanzen 8 Kr. (1 Kr. = 0,85 Mk.). Bäume und Sträucher 7 Kr. Weinreben 2 Kr. Sonstige, auch Setzlinge, Stecklinge, Pfropf reiser und Schösslinge sind frei. Nach Rumänien zahlen: Lebende Blumen 20 Lei (1 Lei 0,81 Mk.). Bäume und Sträucher 7 Lei. Baumpfropfreiser 1 Lei. Weinreben, gepfropft, 16 Lei. „ nicht gepfropft, mit oder ohne Wurzeln, 1 Lei. Nach Russland zahlen: Pflanzenteile in ihrer natürlichen Beschaffen heit 0,15 R. (1 R. Gold = 3,24 Mk.) (brutto). Lebende Pflanzen 0,85 R. (brutto). Hinsicht lich der bewurzelten und unbewurzelten Reben, Stecklinge usw. existiert ebenfalls ein Verbot, von welchem nur der Minister für Landwirtschaft und Domänen Aus nahmen gestatten kann. Nach Serbien zahlen: Blumen in gewöhnlichen Töpfen und Kübeln 25 Dinars (1 Dinar = 0,81 Mk.). In andern Töpfen und Kübeln werden sie nach dem Werte dieser, wenn er höher ist, verzollt. Bäume, Stauden, Sträucher, Setzlinge und andere frische Pflanzen zum Verpflanzen, mit Wurzeln, mit oder ohne Erdballen, 15 Dinar. Weinreben: frei. Pfropfreiser: frei. Nach derSchweiz: In Kübeln od. Töpfen3 Frs. Nicht in Kübeln oder Töpfen: ohne Wurzelballen 4 Frs., mit „ 3 Frs. Eine besondere Stellung nehmen die Or chideenbulben ein. Ihre Einfuhr ist nach Deutschland, Belgien, Italien frei, nach Oester reich-Ungarn mit 4 Kr., nach Rumänien mit 5 Lei, nach Russland mit 1,50 R. (brutto), nach Serbien mit 10 Dinar und nach der Schweiz mit 30 Frs. belastet. II. Blumen, Blätter (auch Palmenwedel und zu Fächern zugeschnittene Palmen blätter), Blüten, Blütenblätter,Gräser, Seemoos, Knospen, Zweige, auch mit Früchten, zu Binde- od. Zier zwecken, getrocknet, getränkt (im prägniert) oder sonst zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit zubereitet, auch gefärbt, (stets pro 100 Kilo). Einfuhr nach Deutschland: frei. Belgien: frei. Italien: frei. Oesterreich-Ungarn: Zierblumen, auch Zweige mit Zierfrüchten: 12 Kr. Zierblattwerk, Gräser, Zweige ohne Früchte und Blüten: 12 Kr. Rumänien ist im Zolltarif nicht vorgesehen. Russland: 0,25 R. (brutto). Serbien: Blumen, Blätter und Zweige mit Blüten und Früchten: 80 Dinar. Palmenwedel und Palmenblätter, Seemoos, Gräser, Zweige: 100 Dinar. Schweiz: Palmenblätter, roh: frei. gebleicht, gefärbt, lackiert, bronziert, ge schält, gespalten, aufgerollt, in Zöpfen: 1 Frs. Andere: frei. III. Gemüse (stets pro 100 Kilo). 1. Rotkohl, Weisskohl, Wirsingkohl, frisch: Einfuhr nach Deutschland: 2,50 Mk. Belgien: frei. Italien: frei. Oestereich-Ungarn: frei. Rumänien: 20 Lei. Russland: 0,30 R. (brutto). Serbien: 4,50 Dinar. Schweiz: frei. 2. Artischocken, Melonen,Pilze, Rha barber, Spargel, Tomaten, frisch: Einfuhr nach Deutschland: frei. Belgien: frei. (Trüffeln: 300 Frs.) Italien: frei. Oesterreich-Ungarn: frei. (Trüff.: 40 Kr.) Rumänien: 20 Lei. (Trüffeln: 250 Lei.) Russland: 1,50 R. (brutto), Trüffeln und Champignons 10,80 R. (brutto), andere Pilze 0,85 R. (brutto). Serbien: 4,50 Dinar (Trüffeln 100 Dinar, andere Pilze 20 Dinar). Schweiz: frei. 3. Artischocken, Melonen, Pilze, Rha barber, Spargel, Tomaten, zerkleinert, ge schält, gepresst, getrocknet, gedörrt, gebacken oder sonst einfach zubereitet: Einfuhr nach Deutschland: Tomaten: 4 Mk. Melonen, Pilze: 8 Mk. Artischocken, Rhabarber, Spargel: 10 Mk. Belgien: Nicht in Büchsen u. Flaschen: frei. In Büchsen und Flaschen: 15 Frs. Italien: In Essig, Salzwasser oder Oel: 20 Lire (1 Lire = 0,81 Mk.). In sonstigem Zustand: frei. In Weingeist 120 Lire. Oesterreich-Ungarn: Trüffeln: 40 Kr. Alles andere, nicht in Büchsen und Ra schen: 12 Kr. In Büchsen und Flaschen: 120 Kr. Gemüsekonserven: 120 Kr. Rumänien: Getrocknete Gemüse: 22 Lei. Getrocknete Pilze: 40 Lei. Getrocknete Trüffeln: 250 Lei. Gemüsekonserven: 50 Lei. Russland: Gesalzen, geräuchert, nicht in luft dicht verschlossener Verpackung: 0,40 R. (brutto). Getrocknete Artischocken, Spargel: 1,50 R. (brutto). Getrockneter Rhabarber, Tomaten: 1 R. (brutto). Gemüse in Essig, Oel oder auf andere Weise zubereitet: 10 R. (brutto). Getrocknete Pilze jeder Art, mit Ausnahme von Trüffeln und Champignons: 0,85 R. (brutto). Trüffeln, Champignons und alle anderen Pilze in Essig, Oel und Salzlake, getrock nete Trüffeln 10,80 R. (brutto). Serbien: 12,50 Dinar (trockene Trüffeln: 100 Dinar, andere trockene Pilze: 20 Dinar). Schweiz: Getrocknet, offen: 5 Fr. Eingesalzen: 5 Fr. In Essig oder anderswie eingemacht in Gefässen aller Art von mehr als 5 kg Gewicht: 27,50 Fr. In Gefässen aller Art von 5 kg und dar unter: 35 Fr. (Tomaten: 10 Fr.). 4. Andere frische Gemüse: Einfuhr nach Deutschland: Eierfrüchte, Ba- mien, Blumenkohl, Zwiebeln, Brüsseler Cichorie, Bohnen, Erbsen: frei. Alles übrige: 4 Mk. Belgien: frei. Italien: frei. Oesterreich-Ungarn: frei. (Zwiebeln und Knoblauch: 3 Kr.). Frisches Kraut auch frei. Rumänien: 20 Lei. Russland: Blumen- und Brüsseler Kohl, grüne Erbsen, Bohnen, Salat, Spinat, Phaseoien: 1,50 R. (brutto). Zwiebeln, Knoblauch: 0,10 R. (brutto). Andere: 0,30 R. (brutto). Serbien: Zwiebeln, Knoblauch und son stiger Lauch: 5 Dinar. Alles andere: 4,50 Dinar. Schweiz: frei. Bekämpfung von Nesterraupen. Wir bringen hiermit im Auszug einen vom Kgl. Garteninspektor Held in Hohenheim am 2. Februar 1906 in der Vertrauensmänner- Versammlung des „Württembergischen Landes obstbauvereins“ in Stuttgart gehaltenen Vortrag, welchen uns der Verfasser freundlichst zur Ver fügung gestellt hat. Im Winter und Vorfrühjahre, längstens bis nach Mitte März, bevor die sogenannten Nester raupen ihre gemeinsam bewohnten Gespinste verlassen haben, müssen die Nester mit ihren Schädlingen, sowie Eierschwämme und an den Zweigen sich befindende Eierringe sorgfältig vernichtet werden. Die meisten Nester werden von den Raupen des Goldafters und des Baumweissl ings angefertigt und bewohnt. Eierschwämme sind vom Schwamm-und Eierringe vom Ringel spinner, wogegen die Ende Mai, im Juni und in rauhen Gegenden auch noch anfangs Juli so zahlreichen auffällig florartigen Ge spinste von den Raupen der Apfelbaum- gespinstmotte, der veränderlichen Gespinstmotte und der gelben Birn bl a 11 w e s p e herrühren. Ausserdem gibt es auch noch andere den Obstbäumen nicht scha dende Gespinstmotten, wie die Spindelbaum- Gespinstmotte, die das bekannte wildwachsende Pfaffenhütchen, den Spindelbaum (Evonymus europaea) völlig entlauben und die Trauben kirschen-Gespinstmotten, welche verheerend auf dem Faulbaum (Prunus Padus), auch Els beere und Traubenkirsche genannt, auf treten. Jedes Jahr finden wir im Juni in den Tages zeitungen Klagen über den so starken Raupen- frass, aber Tausende lesen die Klagen, sagen: Ja, so sehen auch meine Bäume aus« und tun ungezwungen »Nichts« dagegen — und — wenn wirklich eine Aufsuchung und Vernich tung vorgenommen werden will, ist es zu spät, der Schaden ist da — die Nester sind zwar noch vorhanden, aber die Schädlinge längst ver schwunden. Im folgenden Jahre ist das Gleiche der Fall. Wer Schädlinge regelrecht bekämpfen will, sollte auch die Lebensweise derselben kennen, damit er hiernach die zweckgemässe Bekämpfung einrichten kann. Bekämpf ungsweisen, bezw. Schutz gegen die Schädlinge. 1. Allgemeine Bekämpfung durch Insekten- und Vogelschutz. Dadurch, dass man keine hohlen Bäume mehr stehen lässt, dass viele Hecken, weil der Boden durch den Fleiss der Menschen mehr bebaut wird, auf Rainen zerstört werden, da durch, dass man die gefährlichsten Nestplünderer kleiner Vögel der Anlagen in der Nähe der Städte, die Schwarzamsel, sich so stark ver mehren lässt, sieht man in Anlagen und Gärten mehr und mehr die kleinen nützlichen Sänger verschwinden. Ähnlich ergeht es den Schwalben. Nicht nur allein der Massenvogelfang in Italien ist an deren Verminderung schuld, sondern unsere Haus- und Gartenbesitzer tragen gleich grosse Schuld. Früher zählte man an länd lichen Häusern bis zu 20 Schwalbennestern; heute ist es eine Seltenheit, ein Haus zu finden, an dem die angeklebten Nester, damit das Haus ja nicht verunreinigt wird, geduldet werden. Auch die allzuausgebreitete Katzenliebhaberei trägt viel zur Vogelverminderung bei. Man weiss in neuerer Zeit nicht, was alles noch besteuert werden soll eine Katzensteuer würde dem Staate und den nützlichen Sing- Vögeln erspriesslich sein. Unser Verein, der „Bund für Vogelschutz“ und der „Verein für Vogelfreunde“, sowie Reichs- und Landesregie rungen unterstützen ja erfreulicher Weise den Vogelschutz. Aber ich möchte nicht nur in den Mahnruf mit einstimmen: „Schützet die nützlichen Vögel auch im Winter und sorget für deren Nistgelegenheit“, sondern auch in den: Ihr Herren Schullehrer, lehret die Schüler besonders die Larven der Florfliegen, die Schlupfwespen arten und die nützlichen Insekten schonen und ebenso die so nützliche Fledermaus. Die falsche Ansicht, dass Nagestellen an Räucher waren durch die Fledermäuse herrühren, nicht durch Ratten und Mäuse, dürfte in einer so aufgeklärten Zeit, wie die Gegenwart, nicht mehr vorkommen. Gerade die Fledermäuse sind es, welche die Nachtfalter wie Goldafter, Gespinstmotten und unzählige andere Schädlinge vertilgen, sie sind unsere Nacht-Feldpolizei, sie setzen wie in seinem trefflichen Lehrbuch der Zoologie Professor Dr. Schmeil sagt, nachts die Arbeit fort, die die Singvögel am Tage verrichten. Über den Nutzen der Fledermäuse belehre man nicht nur die Jugend, sondern auch die Bauhandwerker, denn da viele hohle Bäume verschwinden, so suchen sie nur zu gerne alte, reparaturbedürftige Bauwerke als Niststätten auf. In anerkennenswerter Weise hängt man für die Tagesvögel Nistkästen auf, möge man in Zukunft auch bei der Erstellung von Mauern Löcher, ähnlich wie Gerüstlöcher, vorne mit kleiner Flugöffnung stehen lassen, damit sich Fledermäuse ansiedeln können. 2. Direkte Bekämpfung durch Baum warte, Feld- und Waldhüter, sowie durch die Obstbesitzer. Auch hierfür sorgen viele Oberämter durch Bekanntmachungen. Es lautet z. B. § 9, Seite 38 der »Allgemeinen Dienstanweisung für Ge meinde- und Strassenwärter im Oberamtsbezirk Waldsee: 9. Im Frühjahr und Herbst müssen alle Bäume von den Raupen und deren Nestern sorgfältig gereinigt werden, die im Herbste nach dem Abfall des Laubes zurückbleibenden einzelnen, zusammengerollten Blätter, welche an die Zweige angesponnen und inwendig mit kleinen Räupchen angefüllt sind, welche auch bei strengster Winterkälte nicht zu Grunde gehen, sind abzunehmen und (am sichersten durch Verbrennen) zu vertilgen. Auch wird der Schutz der Bäume gegen Raupen des Frost spanners, durch Anlegen eines klebrigen Gürtels am Stamme den Gutsbesitzern empfohlen. Die Kgl. Pflanzenschutzstation Hohenheim sowie der Insektenkalender des Obstbau machen jeden Monat die Interessenten auf Schädlings bekämpfung aufmerksam. Mögen die ausfüh renden Organe die Behörden sofort nach dem Bemerken von stark auftretenden Schädlingen benachrichtigen, dass sofortige Abhilfe getroffen wird. Als mehr oder weniger praktische Be kämpfungsmittel sind anzusehen: a) Das Auffangen der Nachtschmetterlinge mittelst Fanglampen, das für die grosse Praxis nichts taugt. b) Das Zerdrücken, besser noch das Aufsuchen und Verbrennen der Eier. c) Das Zerdrücken der kleinen Schildchen und der sich zeigenden ersten Gespinste nicht nur in der Baumschule, sondern auch spez. für die Flur- und Waldschützen an Weissdorn- und Schwarzdornbüschen. d) Das Bestäuben der ersten Gespinste mit Kalkstaub im Vorfrühjahre und Frühjahre, wodurch viele Räupchen zu Grunde gehen. e) Das Bespritzen der Zweige, evtl, der kleinen Gespinste mit einem Flüssigkeitsgemische von 500 g Schmierseife in der warm auf gelöst wurden: 500 g Schwefelkalium und 500 g Aetzkalk auf 100 1 Wasser mit der Baumspritze.
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