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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
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- Der Handelsgärtner
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4 zurückkamen. Aus den Verhandlungen und der sich hieran anschliessenden Debatte liess sich dann entnehmen, dass zunächst neue Er hebungen veranstaltet werden sollen und dann erst versucht wird, die Versicherung, vielleicht im Anschluss an eine bereits bestehende ähn liche Versicherungsgesellschaft, durchzuführen. Ausstellungen. — Eine Chrysanthemum- und Winterblumen-Austellung zu Ahlfeld veranstaltete Anfang Dezember der dortige Handelsgärtner E. B inne wies. Das für eine kleine Stadt eigenartige Unternehmen brachte einen unerwartet sehr guten Erfolg, der sich nicht nur in dem Besuch der dortigen Ein wohner äusserte, sondern auch von auswärtigen Handelsgärtnern entsprechend gewürdigt wurde. Um die mit Asparagus Sprengeri umrankten Säulen des Saales gruppierten sich Chrysan themum ; ferner waren prachtvolle grossblumige Cyclamen in den Hauptfarben auf Beeten ver teilt und präsentierten sich äusserst wirkungs voll. Weiter sind Nelken, Primeln und Eriken zu erwähnen, während an den Wänden Palmen und Blattpflanzen einen hübschen Abschluss bildeten. Der Aussteller leistete ferner in der modernen Binderei ganz hervorragendes, auch abgeschnittene, grossblumige Chrysanthemum bildeten einen vortrefflichen Beweis seines Könnens. Wir wollen wünschen, dass der Veranstalter auch geschäftlich einen zufrieden stellenden Nutzen durch sein Unternehmen erzielen konnte. Handelsnachrichten. Das Lokal-Geschäft der bedeutendsten Plätze des Reiches im Monat November. (Schluss). Mittel- und Norddeutschland. Halberstadt. Die rege Nachfrage nach blühenden Pflanzen hielt im Vormonat an, dabei stand gute Ware in solcher Auswahl zur Verfügung. Äusser Cyclamen, Eriken und Primnla chinensis, die hier sehr beliebt sind, wurden blühende Kamellien, Azaleen und Flieder in den letzten Wochen in schöner Ware angeboten, ebenso vervollständigten die ersten Tulpen und Hyazinthen das Angebot. Auch in Blattpflanzen aller Art, vor allem Palmen und Araukarien ist, wie alljährlich im November, ein besserer Umsatz zu ver zeichnen. Die Festbinderei hatte befriedigend zu tun, während die Trauerbinderei infolge des Totenfestes ebenfalls mit lohnenden Aufträgen versehen war. In den letzten Tagen vor dem 25. November konnten kaum die eingegangenen Bestellungen alte erledigt werden. Deutsche Schnittblumen geb es genügend, vor allem prachtvolle grossblumige Chrysanthemum, für die aber nur mässige Preise erzielt werden konnten. Aus dem Süden trafen Rosen, Nelken und Veilchen genügend und zu mässigen Preisen ein, mussten aber infolge des andauernd warmen Wetters bald verbraucht werden. Wir hatten durchschnittlich hohe Temperatur und in den letzten Tagen des Vormonats viel Regen. Westdeutschland. Aachen. Für den hiesigen Platz brachte der Vormonat einen zufriedenstellenden Umsatz. Von blühenden Pflanzen waren Erica gracilis und kleinere Cyclamen recht knapp. Chrysanthemum dagegen gab es reichlich, Remontantnelken sind jedoch schwer verkäuflich, da die Knospen im Zimmer meist nicht erblühen. Die ersten blühenden belgischen Azaleen liessen sich gleichmässig treiben und fanden leichten Absatz. Äusser Phoenix und Kentien wurden von Blattpflanzen viel kleinere Farne und Asparagus zu Jardinierenpflanzen verwendet Die Festbinderei hatte an einzelnen Tagen recht gut zu tun, zumal an den bekannten Namenstagen verkauften sich bepflanzte Körbchen recht gut. Die Trauerbinderei brachte nicht so lohnende Aufträge als sonst im November, da das Totenfest hier nicht gefeiert wird. Chrysan- themumblumen brachten die gewohnten Preise. Mai blumen dagegen mussten bei geringem Angebot besser bezahlt werden; die ersten römischen Hyazin then fanden jedoch guten Absatz. Mit Ausnahme von Nelken und Margueriten trafen die Sendungen aus der Riviera zum grossen Teil in minderwertiger Ware ein. Die milde Witterung im November war jedoch für die Förderung der Arbeiten im Freien recht günstig. Dortmund. Im November lässt sich das Ge schäft als zufriedenstellend bezeichnen, bei ausreichen dem Angebot von blühenden Pflanzen liess sich gute Ware zu annehmbaren Preisen leicht absetzen; speziell Lorraine-Begonien haben sich hier gut eingeführt und finden allgemeinen Beifall. Der Bedarf in Blatt pflanzen, hauptsächlich Palmen und Araukarien trat ebenfalls bedeutend mehr als in den vorhergehenden Monaten hervor. Leidlich gut zu tun hatte die Fest binderei, während der Bedarf in Kränzen und Trauer arrangements sich in mittlerer Höhe hielt. Deutsche Schnittblumen wurden durchschnittlich mässig ange boten, Rosen und Veilchen sind die wichtigsten Artikel, doch stand verhältnismässig wenig, trotz der warmen Witterung, davon am hiesigen Platze zur Ver fügung. Aus dem Süden trafen die Sendungen bei dem milden Wetter, ausgenommen Nelken, keineswegs gut ein, so dass häufig erste Qualität fehlte. Ostdeutschland. Breslau, Der Jahreszeit entsprechend hielt sich der Absatz im November in mittlerer Höhe, Blühende Pflanzen gibt es andauernd über Bedarf. Vor allen Dingen kommen Cyclamen und Eriken zu viel auf den Markt, während bei Lorraine-Begonien das mässige Angebot die Nachfrage deckte. Chrysan themum in Töpfen konnten am Totensonntag in grossen Mengen zu gewohnten mässigen Preisen abgesetzt werden, ferner sind noch die ersten Kamellien, welche gleichfalls Beachtung finden, zu erwähnen. Das Blattpflanzengeschäft hielt sich in recht mässigen Grenzen. Für die Festbinderei lagen besondere An lässe nicht vor und das Geschäft kann als recht still bezeichnet werden, dagegen brachte bei dem herrlichen Frühlingswetter der Totensonntag einen regen Umsatz in Kränzen, in vielen Geschäften haben die Vorräte nicht zugereicht. Von hiesigen Schnitt blumen wurden Chrysanthemum in grösseren Mengen angeboten, ausserdem kamen noch viel Rosen und Veilchen zur Verwendung. Da viel aus dem Süden eintraf und die Ware auch ziemlich gut in den letzten Wochen ankam, hatten die hiesigen Schnittblumen, besonders Rosen und Nelken, recht darunter zu leiden. Wir hatten bis Ende des Monats warmes, sommer liches Wetter, zuletzt viel Regen und Sturm. Görlitz. Das schöne Wetter hat unzweifelhaft im Vormonat dazu beigetragen, dass trotz des an fänglich reichlichen Angebotes von Blütenpflanzen ein befriedigender Absatz sich erzielen liess. Wieder holt fehlte starke Ware in besseren Topfpflanzen; Eriken konnten fast überall geräumt werden. Lorraine- Begonien kultiviert man noch wenig am hiesigen Platze, ebenso Remontantnelken, dagegen sind Chry santhemum und Pritnula obconica stark bevorzugte Artikel. Der Umsatz in Blattpflanzen ist durchschnitt lich verhältnismässig nicht gross. Die Festbinderei hatte mässige Beschäftigung, der Bedarf war hierin aussergewöhnlich gering. Das Kranzgeschäft brachte zum Totenfest einen bedeutenden Umsatz und trotz der massenhaften Vorräte sowohl h natürlichem wie künstlichen Material soll, wie man hört, überall ge räumt worden sein. Das Angebot von Schnittblumen kann der Jahreszeit entsprechend als reichlich be zeichnet werden und es wurden im Durchschnitt gute Preise erzielt; die Sendungen von der Riviera sind dagegen vielfach in schlechtem Zustande einge troffen. Wir hatten Anfang November einige Regen tage. dann aber nahezu andauernd prachtvolles, sonniges und dabei mildes Wetter. Wochenberichte der Grosstädte. Berlin, den 13. Dezember. Der Wochenumsatz blieb bedeutend hinter dem Durchschnitt zurück, besonders von Seiten der Blumengeschäfte wird sehr geklagt. Bei reichlichem Angebot von Blütenpflanzen, von denen äusser Chrysanthemum und Cyclamen prachtvolle Begonien Qloire de Lorraine in allen Grössen hervorzuheben sind, werden noch Nelken und Primula obconica in schöner Ware, auch Hyazinthen und etwas T. 1p n, ferner reichlich Maiblumen ange boten; Amaryllis und Flieder sieht man hingegen noch wenig. Das Blattpflanzengeschäft bewegt sich in mässigen Grenzen, nur Araukarien und Farne, sowie mittlere Phoenix, die ebenso wie Latanien und Areken knapp sind, werden verlangt. Die B nderei hatte, soweit Tafeldekorationen etc. in Frage kommen, nicht viel zu tun, auch der Bedarf in besseren Trauerarrangements ist unbedeutend, nur das Kranz geschäft bietet immerhin noch eine laufende Einnahme. Von deutschen Schnittblumen sieht man in guter Qualität Lilien, Chrysanthemum, Poinsettien, ebenso Flieder, Orchideen, Maiblumen etc. Die Preise sind im Verhältnis, da zuviel Ware auf den Markt kommt, niedrige. In mittlerer Beschaffenheit, aber in grossen Mengen trafen die Sendungen von der Riviera ein; die Hälfte des Qantums würde vollständig aus reichen, um den hiesigen Markt zu versorgen, Das Wetter ist für den Weihnachtsverkehr nicht günstig. Regen und Schnee wechseln mit leichten Frösten. Hamburg, den 12 Dezember. Wie stets um die Zeit vor Weihnachten bewegt sich das Geschäft in mässigen Bahnen. Immerhin tritt eine lebhafte Nach frage nach grösseren Blütenpflanzen hervor. Cyclamen und Lorraine-Begonien werden zwar reichlich an geboten, dagegen fehlen Erica hiemalis und Flieder, auch alle anderen Blüten pflanzen des Spätherbstes gibt es nicht zu reichlich. Remontantnelken und Chrysanthemum sieht man nur noch vereinzelt; von Hyazinthen wurden die ersten Homerus, sodann diesjäh rige Maiblumen angeboten, doch sind letztere knapp und teuer. Ausserdem konnten von Blattpflanzen Phoenix und Kentien leicht abgesetzt werden, Araukarien werden vernachlässigt, aber kleinere Coryphen und Farne sind immer begehrt. Die Festbinderei hatte in den letzten Tagen nicht so viel zu tun, wenn auch Bälle jetzt häufiger stattfinden und Tafeldekorationen oft in Auftrag gegeben werden. Für die Trauerbinderei lagen ebenfalls nur an einzelnen Tagen lohnendere Aufträge vor. Von deutschen Schnittblumen sind äusser den letzten Chrysanthemum Calla, Flieder und Maiblumen, Poinsettien sowie Nelken und He leborus zu erwähnen. Rosen und Nelken treffen ferner in grossen Mengen von der Riviera in gutem Zustande ein, die Preise sind im Verhältnis niedrig; hier kann die importierte Ware bei der drückenden Konkurrenz schwer untergebracht werden. Wir haben meist kühles, stürmisches Wetter mit Frost und Schnee. Dresden, den 13. Dezember. In den letzten Tagen hat der Umsatz weniger befriedigt. Das An gebot in blühenden Pflanzen ist überreichlich, es ist für den Weihnachtsmarkt gut vorgearbeitet. Äusser Erica hiemalis, Lorraine-Begonien, Azaleen und Flie der, sieht man auch prachtvolle Lilien und Calla; neben Primula obconica, die nun weniger auf den Markt kommen, erfreuen sich Primula chinensis, so wie die ersten nicht zu reichlich vorhandenen Tulpen und Maiblumen guter Beachtung. Für Palmen ist weniger Meinung vorhanden, auch der Bedarf in Araukarien ist nicht gross, erst in der Weihnachts woche werden diese mehr verlangt. Die Binderei batte für Familienfestlichkeiten, Hochzeiten etc. wenig zu tun, dagegen gingen die Bestellungen für die Trauerbinderei normal ein, nur einige Tage brachten, wie immer, lohnendere Beschäftigung. Deutsche Schnittblumen gibt es noch genügend, Veil chen sind nun knapp, ebenso Chrysanthemum fast vorüber. Von der Riviera trifft die Ware nun besser als bisher ein, nur werden Rosen, Nelken und Mar gueriten über Bedarf, zu etwas hohen Preisen ange boten. Das Wetter ist kühl. Wir hatten des Nachts mehrfach bis 4 Grad unter Null, seit gestern ist Schneefall eingetreten. Leipzig, den 13. Dezember. Die Geschäftslage ist gegenwärtig vor dem Weihnachtsfest als still zu bezeichnen. Cyclamen, auch Kamellien und Begonien Qloire de Lorraine gibt es reichlich, letztere werden vom Publikum mehr bevorzugt als früher. Auch Erica hiemalis kommen nun in schönen blühenden Exemplaren zum Angebot und finden gleich den ersten Hyazinthen, sowie Tu'pen und Maiblumen, Beachtung. Blattpflanzen lassen sich hier in den Blumengeschäften, da blühende Pflanzen reichlich zur Verfügung stehen, nur vereinzelt verkaufen. Die Festbinderei hatte in den letzten Wochen nur schwach zu tun, doch hielt sich der Bedarf von Kränzen in mittlerer Höhe. Von hiesigen Schnitt blumen gibt es noch prachtvolle Chrysanthemum, ebenso werden Cyclamen, Nelken und Veilchen gern verwendet. Infolge des kälteren Wetters kommen auch die Blumen aus dem Süden in bester Beschaffen heit an und selbst gute Qualität ist recht preiswert zu haben. Die Witterung ist sehr wechselseitig, auf Regen und Schnee folgte Kälte und wiederum Tau wetter. Frankfurt-Main, den 13. Dezember. Die Lage hat sich nicht wesentlich gebessert, zumal das schlechte Wetter regt weniger zum Ausgehen an. In der Berichtswoche wechselten Schnee und Regen fortwährend miteinander ab. Äusser Cyclamen und Lorraine-Begonien, die in schöner Ware genügend angeboten werden, ist alles übrige knapp, besonders Eriken sind sehr gesucht; hervorzuheben sind Mai blumen und Primeln, die gut gehen. Von Hyazinthen und Primeln, die gut gehen. Von Hyazinthen kamen die ersten Homerus, Blanchard'und Pelissier in gut ent wickelten Pflanzen auf den Markt; auch Tulpen sieht man nun mehr. Das Blattpflaiizengeschäft ruhte nahezu vollständig, selbst Jardinierenpflanzen wurden kaum verlangt. Die Binderei hatte in jeder Hinsicht schwach zu tun, selbst das Kranzgeschätt durfte kaum die Durchschnittshöhe anderer Jahre erreicht haben. Von deutschen Blumen sieht man Chrysanthemum noch in schöner Ware, Nelken dagegen weniger; auch Chrysanthemum gehen nun bald zu Ende, dagegen werden Cyclamen vi l verarbeitet. AusSüdfrankreich und Italien treffen nun, wie alle Jahre Rosen, Nelken und Veilchen sowie Margueriten und Narzissen in grossen Mengen ein, finden aber bei dem reichlichen Angebot deutscher Blumen noch nicht die gewünschte Beachtung. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: G. W. in G. Es haben hier im Orte eine Uhrmachersfrau und ein Gärtner voriges Jahr Blumengeschäfte aufgemacht. Der Gä tner hat nebenbei Obst, Gemüse, Sämereien und alles mög liche zu verkaufen. Dürfen dieselben Sonntags und Feiertages die Geschäfte den ganzen Tag aufhaben, wenn alle anderen Läden zu sind? Und dürfen die selben in Vergnügungslokale gehen und Blumensträusse nach Theatervorstellungen, so z. B. nach 10 Uhr abends noch feilbieten ? Es finden hier meist an Sonn- und Feiertagen Vergnügungen statt. Darf man nach Ladenschluss, also nach 9 Uhr, in Lokale gehen und Blumen verkaufen? Oder Alltags nach Ladenschluss? Denn, wenn das erlaubt ist, dann lasse ich mir das Geschäft auch nicht entgehen. Darf der Lokalbesitzer die Erlaubnis dazu geben, dass die oben erwähnten Personen im Saale mit dem Blumen korb herumgehen und einem jeden solche anbieten dürfen ? Antwort: Bezüglich des Offenhaltens des Blumen geschäftes kommen die dortigen Vorschriften über die Sonntagsruhe in Frage, die wir nicht kennen. Voraussichtlich ist dort aber, wie überall während der Stunden des Hauptgottesdienstes, am Vor- und Nachmittag der Betrieb des Geschäftes einzu stellen. Auf Grund eines Hausierscheines dürfen die fraglichen Personen mit Blumen an Sonn- und Feier; tagen in Gastwirtschaften, wie in geschlossenen Ge sellschaften, bei Theatervorstellungen usw. handeln und es kann vom Inhaber der Gastwirtschaft nicht verwehrt werden, diesen Handel zuzulassen. Er kann auch durch Angestellte eines Gärtners erfolgen. Es kommen aber auch in dieser Hinsicht die Vor schriften der dort geltenden Verordnung über die Heilighaltung der Sonntage in Frage, die sie auf jeden Fall erst einsehen müssen. Frage: G. P. in F. Es wird für 1907 eine Fort bildungsschule hier eingeführt. Ich habe zurzeit 3 Lehrlinge, betreibe alles, wie es in einer kleinen Stadt sein muss, nicht aber landwirtschaftlichen Be trieb. Ich bin aufgefordert, meine Lehrlinge bis zum 17. Lebensjahre zur Schule zu schicken, Kaufmanns ienrlinge sind davon entbunden. Bin ich dazu ver pflichtet, meine Lehrlinge hingehen zu lassen, da sie für die Sommermonate abends von 6—8 Uhr des Giessens wegen am wenigsten zu entbehren sind ? Antwort: Wenn Ihr Betrieb, wie Sie selbst, wenn auch unklar ausgedruckt, sagen, kein landwirt schaftlicher, sondern ein gewerblicher ist, so kommen aucn die Vorschriften der Gewerbeordnung zur An wendung, und Sie sind veipflichtet, Ihre Lehrlinge dem Fortbildungsunterricht zuzuführen. Frage: M. B. in K. Der Weg zu meinem Garten führt durch den Garten des Grundstück besitzers, von welchem ich gepachtet habe und ist ersterer sowie mein Garten jeder durch ein Gittertor zu versperren. An dem Tor des Besitzers befindet sich ein Riegel von aussen, so dass ich von innen nicht öffnen kann, dadurch fühle ich mich in meinem Geschäftsbetriebe benachteiligt, denn das Tor ist von April d. J. bis jetzt öfters verriegelt gewesen, weil der Besitzer in diesen Garten 14 Gänse einsperrt und mir gewissermassen einen Gänsestall vor meinem Gartentor errichtet. Dann liess im Frühj ahr der Besitzer durch einen Arbeiter den Schlamm aus seinem Teich auf meiner von demselben gepachteten Wiese zu einem Haufen zusammenfahren, ohne dass er mich darum geiragt oder meine Erlaubnis eingeholt hat. Ich habe ihm dafür am 1. Juli 5 Mk. abgezogen, welches natürlich sehr gering ist, denn die Fläche umfasst ca. 60 qm Land. Ausserdem bahnte er sich einen Weg um seinen Teich über meine Wiese, wiewohl der richtige Weg vorhanden ist. Seit ca. 14 Tagen hat nun der Besitzer seinen Teich abgelassen, um zu fischen und seit dieser Zeit läuft das Wasser in einer Furche an meinem Felde entlang und dringt in das Land ein, dass ich ca. 150 qm nicht betreten kann, noch viel weniger bearbeiten, denn der Boden weicht den Fusstritten förmlich aus. In meiner Wohnung, wenigstens in Küche und einer anstossenden Kammer, befindet sich U igeziefer, Schwaben oder Russen ge nannt. An der Hinterwand im Gewölbe dringt ferner das Wasser durch dieselbe so stark, dass es auf dem Fussboden stehen bleibt. Die Wohnstube ist so feucht, dass meine Möbel aus dem Leim gehen, an einem Schrank hat sich das Fournier vollständig ab gelöst. Antwort: In den angeführten Massnahmen lagen wiederholt Besitzstörungen von Seiten des Ver pächters und Sie können Klage auf Unterlassung der selben, sowie auf Schadenersatz erheben. Angemessene Abzüge vom Pachtpreis sind deshalb zulässig. Wegen der Mängel in der Wohnung verlangen Sie ebenfalls Abhilfe. Zwar hat nach § 582 des Bürger!. Gesetz buches der Pächter eines landwirtschaftlichen Grund stücks de gewöhnlichen Ausbesserungen zu tragen. Hier aber kommen aussergewöhnliche in Frage, da voraussichtlich Baulichkeiten vorgenommen werden müssen, um der Feuchtigkeit abzuhelfen. Dass Sie den Pachtvertrag gleich aufheben können, müssen wir verneinen. Das würde nur der Fall sein, wenn der Aufenthalt in den Räumen für gesundheitsgefähr lich erklärt werden sollte oder die Misstände so gross wären, dass ein Gebrauch der Wohnung über haupt ausgeschlossen wäre. Frage: E. H. in O. Wir besitzen eine grössere Baumschule, 100 Meter breit und mehrere Kilometer lang. In der Mitte wird dieses Grundstück von einem Bach durchquert. Früher ist dieser Bach, weil keine Fische darin waren und weil er in trockenen Jahren austrocknete, nicht verpachtet worden. Später hat die Gutsherrschaft diesen Bach verpachtet. Wir haben mit der Einzäunung unseres Grundstückes, auch bereits vor 6 Jahren, ohne dass Widerspruch erfolgt wäre, auch das Stück Bach mit eingezäunt, was unser Grundstück durchquert. Jetzt verlangt die Gutsherrschaft, dass wir den Zaun so umändern, dass der Bach freiliegt. Ausserdem soll noch soviel Platz daneben frei sein, um den Bach begehen zu können. Sind wir verpflichtet, diesen Bach auszu- zäunen, und unser Grundsfück zu zerschneiden, so dass eine wesentliche Beeinträchtigung in unserm Betriebe entsteht oder schaltet dieses Stück Bach, wie dies bei der Jagd auch ist, aus? Müssen wir uns eine derartige Beeinträchtigung gefallen lassen? Antwort: Das Grundstück, welches Ihr Eigen tum ist, können Sie nach unserm Dafürhalten auch einzäunen, wie es Ihnen beliebt. Der Bach, soweit er durch Ihr Grundstück fliesst, steht ebenfalls in Ihrem Eigentum und ist der Gewalt der Gutsherr schaft entzogen, wenn nicht etwa Grunddienstbar keiten in Frage kommen, was wir nicht wissen können. Auf jeden Fall müssen Sie, da hier die Lokalverhältnisse in Frage kommen, zunächst einen Anwalt befragen, der dann die Grundakten usw. beim Gericht einsehen muss. Frage: S. P. in R. Wir haben jemandem 132 000 Stück Escnenpflanzen verkauft in der Grösse von ca. 40/65 cm. Die Ware wurde in einer Waggonladung geliefert. Der Empfänger hat nun 35 000 Pflanzen aussortiert, welche seiner Angabe nach unter 40 cm gross sind. Wir haben dagegen protestiert und verlangt, dass er entweder die ganze Ware annehmen oder zur Verfügung stellen solle. Dies hat er nicht getan, sondern eigenmächtig die Ware sortiert und einen Teil anderweitig verkauft. Wir wissen, dass dieses Verfahren ungesetzmässig ist, möchten aber möglichst einen Prozess vermeiden, Wir erinnern uns, im „Handelsgärtner“ früher einmal eine Notiz gelesen zu haben, welche denselben Fall behandelte und möchten Sie bitten, uns diese Nammer der Zeitung zu übersenden, wir möchten dieselbe unserem Abnehmer einschicken, vielleicht würde ihn dies bewegen, die Sache ohne Prozess zu erledigen. Antwort: Wenn in einer Sendung von Pflanzen verwendbare und nicht verwendbare Ware enthalten ist, kann der Empfänger die gute Ware ausscheiden und die mangeinafte zur Verfügung stellen. Er muss das nicht, wenn die Ausscheidung zeitraubend und mühevoll ist, aber er kann es. Nach unserem Dafür halten war also der Besteller im Rechte. Der von Ihnen erwähnte Fall wird wohl anders gelegen haben. Frage: A. K. in T. Haben Sie etwaige Zu schriften von Gärtnern in Städten erhalten, in denen die Steuern nach dem gemeinen Wert bereits einge führt ist und wieviel mehr die Betreffenden dadurch belastet worden sind? Namentlich; wäre es mir er wünscht zu erfahren, ob Gärtnereigrundstücke, die sich als Bauplätze eignen, bedeutend mehr belastet worden sind. Vielleicht halten Sie durch den „Handels gärtner“ einmal Umfrage, damit die Kollegen ihre Er fahrungen darin mitteilen. In nächster Zeit will unsere Stadtverwaltung den V rsuch machen, diese Steuer auch hier einzuführen. Ich selbst bin Stadtverordneter und wäre es mir sehr erwünscht, wenn ich bis dahin Material in den Händen hätte, um für die hiesigen Kollegen eintreten zu können, auch hat der „Verein selbständiger Gärtner Ostpreussens“, dessen Vor sitzender ich bin, am 20. Januar in Allenstein eine Versammlung, in welcher diese Sache auch zur Sprache gebracht werden soll. Jedenfalls würden Sie sich ein grosses Verdienst erwerben, wenn Sie einen ähnlichen Artikel wie in Nr. 31 und 32 bringen würden. Antwort: Uns sind bislang Aeusserungen aus gärtnerischen Kreisen über die Höhe der Mehr belastung bei einer Grundwertsteuer nicht zugegangen. Wir würden aber sehr gern Mitteilungen darüber bringen und werden auch dem Wunsch nach einer Umfiage und einem entsprechenden klärenden Artikel in nächster Zeit entsprechen. In Bremen ist die Steuer vor kurzem auch abgelehnt worden. Frage: E. R. in S. Ich bitte um Aufklärung in nachfolgender Angelegenheit. Es handdtsich um eine Holzplanke, die an meinem schmalen Grundstück entlang auf der Südseite in einer Höhe von 210 cm aufgeführt wird und meine Kulturen auf das empfindlichste schädigt. Sind solche Wände besonders zwischen derartigen schmalen Parzellen statthaft? Es handelt sich hierbei um Pachtland, darf dann der Eigentümer seine Genehmigung zum Schaden des anliegenden Besilzers dem Pächter erteilen und ist seine Zi sage unbedingt gültig oder kann ich trotzdem mit Erfolg klagen ? Antwort: Wie hoch eine solche Planke sein darf, richtet sich nach den bestehenden Landesgesetzen und Lokalbauordnungen. Schreiben diese nichts vor, so kann gegen die Erhöhung der Planke in dieser Höhe nichts eingewendet werden. Frage: E. H. in A. Ein Gehilfe, welcher bei mir in Stellung war und mit dem ich nicht zufrieden war, liess beim Aufgeben seiner Stellung bei mir ein Bild, welches seiner Natur nach nur für ihn Wert hat, zurück, ohne es mir speziell in Aufbewahrung gegeben zu haben. Nun verlangt er von seinem jetzigen Wohnort aus in ziemlich brüsker Weise, ich solle ihm das Bild wohlverpackt und unbeschädigt innerhalb 3 Tagen zusenden, widrigenfalls er mich verklagen wolle. Bin ich zu der angegebenen Rück sendung verpflichtet? Antwort: Der Gehilfe ist zur Rückforderung des Bildes berechtigt. Da er es aber aus Unacht samkeit hat liegen lassen, treffen ihn die Kosten der Verpackung und Rücksendung, die er Ihnen vorher einzusenden hat. Konkurse. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtnereibesitzers Johannes Martin Ebner in Rabenau wird nach Abhaltung des Schlusstermins hierdurch aufgehoben. Ueber das Vermögen des Gärtnereibesitzers Hugo Ebert zu Leisnig ist am 6. Dezember 1906 das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Lokal- rich'er Josef Viehweger in Leisnig. Anmeldefrist bis 15. Januar 1907. Erste Gläubigerversammlung: den3 Januar 1907. Prüfungstermin: den 21. Januar 1907. Ueber das Vermögen des Gärtnereibesitzers Subkiews zu Schöningen ist am 10. Dezember 1906 das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs Ver walter: Rechtsanwalt Dahn in Schöningen. Anmelde frist bis 15. Januar 1907. Erste Gläubig rversammlung: 28. Dezember 1906. Allgemeiner Prüfungstermin: 6. Februar 1607. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 15. Januar 1907. Handelsregister. In Worms wurde die offene Handelsgesellschaft Gebr. Runkel in Worms und deren Inhaber Adam Runkel und Friedrich Wilhelm Runkel, beide Kunst- und Handelsgärtner in Worms ein getragen. Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1906 be gonnen. Zürich (Schweiz). Die Handels-, Kunst- und Landschaftsgärtnerei der Firma Otto Froebel, V, ist in den Besitz von Witwe Susanne Sophie Froebel, geb. Müller, Robert Froebel, Dora Froebel und Gertrud Froebel übergegangen, die sie unter der Firma Otto Froebels Erben weiterführen. Gebrauchsmusterregister. In das Gebraucbsmusterregister wurde eingetragen für: Christian Bayer, Düsseldorf, Steinstr. 73 unter Klasse 45 f 293 388 Blumenkasten ans einzelnen, durch Bolzen zusammengehaltenen Platten und Zwischenwänden bestehend. Patente. Als Patent wurde angemeldet von: Wilhelm Beim, Ewing bei Dortmund unter Klasse 45f B 42 036 Vorrichtung an Giesskannen zur Entnahme eines vollen Wasserstrahls oder einer Regenbrause ohne Abnehmen oder Wiederaufstecken des Brause kopfes. Ein Patent wurde erteilt: Liebmann Reiss, Giessen unter Klasse 45 f 180 335 Baumrode- Vorrichtung mit einer den auszuhebenden Baum in die Fallrichtung drückenden Strebe.
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