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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 48. Beilage zu „Der Handelsgärtner." Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Sonnabend, den 1. Dezember 1906. Aus der Zeit — für die Zeit. Zurzeit ist der Reichstag wieder in die Beratungen eingetreten und die frisch geölte Gesetzgebungsmaschine bekommt wieder zu tun. Geber die deutschen Kolonialverhält nisse sprach der Reichskanzler von Bülow und auch der neue Kolonialdirektor Dern burg, der sein Programm mit grossem Ge schick entwickelte und sich jedenfalls dadurch grosse Sympathie verschaffte, dass er rückhalt los die gemachten Fehler anerkannte und eine teilweise sehr scharfe Kritik übte. Dass er für den Ausbau des Verkehrswesens eintrat und damit die Ersparnisse in der Kolonialverwaltung in Zusammenhang brachte, ist zweifellos auch richtig, unbegreiflich aber bleibt es um so mehr, dass man im Mutterlande sich mit Konsequenz um die Erschwerung des Verkehrswesens be müht. Ueber die politische allgemeine Lage sind von Seiten des Reichskanzlers be ruhigende Erklärungen abgegeben worden. Man ist freilich an solche Beruhigungstropfen vom Kanzlertische aus gewöhnt, und um völlig überzeugt zu werden, dass die Völker der Erde wirklich in schönster Harmonie mit Deutschland leben, dazu würde es noch anderer Beweise bedürfen, als sie der Reichs kanzler vorgebracht hat. Ist doch schon in Marokko wieder Unruhe ausgebrochen und ein Konflikt mit Spanien entstanden, der möglicherweise auch dort den Funken unter der Asche emporglimmen lässt. Die Unterhandlungen zwischen Deutschland und Spanien wegen eines Handelsvertrages sind an der Weinfrage vor läufig gescheitert und abgebrochen worden. Infolgedessen befindet sich der deutsche Aus fuhrhandel wieder, soweit Spanien in Frage kommt, in völliger Ungewissheit über die Zoll behandlung, die schon vom 1. Januar 1907 ab, d. h. mit dem Ablauf des jetzigen Provisoriums eintreten wird. Wenn die spanische Regierung erklärlicherweise wünscht, dass dieses für Spanien so vorteilhafte Provisorium auf un bestimmte Zeit wieder verlängert wird, so ist es doch recht zweifelhaft, ob dafür eine Mehr heit im Deutschen Reiche vorhanden sein wird. Da übrigens die deutschen Vorschläge für den spanischen Ausfuhrhandel sehr günstige waren, so lässt sich eigentlich nicht recht be greifen, warum die spanische Regierung den Vertrag gerade an den Weinen scheitern liess. Preussen hat inzwischen einen neuen Landwirtschaftsminister in der Person des Herrn von Arnim-Kriewen erhalten, der einem alten preussischen Adelsgeschlecht ent stammt und den alten Kurs der Podbielskischen agrarischen Politik voraussichtlich beibehalten wird, da er von denselben Anschauungen durch drungen ist wie sein Vorgänger. Hoffen wir, dass er auch der Förderung des Gartenbaues sein Interesse schenken wird, wie es Pod- bielski während seines Regimes getan hat, wenn über seine eigenen Kulturen und deren geschäftliche Verwerfung auch oft genug Klagen laut geworden sind. Die gesetzliche Regelung des Scheck wesens, wie sie schon seit langer Zeit ge fordert wird, hat jetzt auch die Aelfesten der Kaufmannschaft von Berlin wieder beschäftigt. Man ist aber in dieser Korporation der Meinung, dass ein Scheckgesetz nicht unbedingte Not wendigkeit sei. Sollte ein solches geplant werden, sei zum wesentlichen Inhalt desselben zu machen: 1. Einfügung des Regresses gegen Aussteller und Indossenten; 2. Festsetzung einer kurzen Vorlegungsfrist, deren Versäumnis Rechtsurteile im Ge folge hat; 3. Widerrufsverbot bis zum Ablauf der Vor legungsfrist. Wir sind der Meinung, dass auch das Scheck wesen einer gründlichen, gesetzlichen Regelung bedarf, um endlich in diese Art des Zahlungs wesens Sicherheit zu bringen. Gerade der Mangel einer Präsentationsfrist hat schon oft zu grossen Nachteilen geführt, wenn der, auf den der Scheck lautet, inzwischen in missliche Verhältnisse kam. Freilich muss zugegeben werden, dass sich der Scheckverkehr bei einer solchen eingehenden gesetzlichen Regelung dem Wechselverkehr ausserordentlich nähern wird. Die Rechtschreibung von Pflanzennamen. Die Veranlassung, uns über dieses Thema einmal auszusprechen, gibt uns eine gärtnerische Spezialofferte, wie solche in der Herbst-Saison zu Hunderttausenden den Weg in die Oeffent- lichkeit antreten. Diese Spezialofferte zeichnet sich der in. derselben enthaltenen zahlreichen Fehler wegen sehr unvorteilhaft aus und dürfte wohl bei jedem Fachmann, der auf richtige Ausführung seiner Drucksachen Wert legt, ein gewisses Erstaunen hervorrufen. Es handelt sich nicht um sogenannte unbedeutende Flüchtigkeitsfehler, wie sie ja schliesslich jeder Katalog, jedes Preisverzeichnis mitunter auf zuweisen hat und von denen auch wissen schaftliche Werke trotz der grossen Aufmerk samkeit und Gewissenhaftigkeit, die man den Korrekturen zuwendet, selten ganz frei sind — sondern grobe, unverzeihliche und unglaublich leichtsinnige Verstösse gegen die Rechtschrei bung der Pflanzennamen wie Benennung über haupt sind es, die in nicht zu geringer Zahl jedem, der diese Offerte in die Hand nimmt, auf den ersten Blick in die Augen fallen. Die Arbeit macht ganz den Eindruck, als ob nach Absetzen des Manuskripts der Schriftsatz, ohne dass von ihm Korrektur gelesen worden wäre, sofort in die Maschine zum Druck gekommen sei. Man sollte vor allem nicht vergessen, dass Spezialofferten, Preislisten, Kataloge etc. häufig genug in die Hände von Angestellten gelangen. Ist der Angestellte ein Lehrling, so wird ihm gewöhnlich jedes Urteil abgehen, d. h. er ist in den meisten Fällen nicht in der Lage, zu entscheiden, ob das, was er schwarz auf weiss vor sich hat, den Anforderungen der Richtigkeit entspricht und so wird er aus einer unordentlichen und fehlerhaften Drucksache seine Kenntnisse statt erweitern, nur ver schlechtern. Was die Gehilfen anbetrifft, so wird ja heute und nicht mit Unrecht geklagt, dass die praktische Brauchbarkeit derselben sehr zu wünschen übrig lässt und dieselben nur wenig Interesse für ihren Beruf zeigten, von Pflanzenkenntnis ganz zu schweigen, aber es ist auch nicht zu bestreiten, dass es trotz dieser Klagen noch Gehilfen gibt, die mit Lust und Liebe in ihrem Beruf tätig sind und auch über gute Pflanzenkenntnisse verfügen. Auf solche Leute macht natürlich eine Drucksache, die von Fehlern strotzt, den denkbar ungün ¬ stigsten Eindruck. Wir wollen gern davon absehen, eine Blütenlese der leichtsinnigen Fehler und zum Teil verballhornten Namen zu geben, die sich in jener Drucksache be finden, halten es aber für geraten, uns im all gemeinen einmal über Rechtschreibung in gärtnerischen Verzeichnissen und über die Grundsätze, die man dabei zu befolgen hat, in kurzen Zügen zu äussere. Es sollte Ehrensache eines jeden Gärtners sein, der einen Katalog oder sonstige Druck sachen herausgibt, in bezug auf die Recht schreibung strengste Genauigkeit walten zu lassen, grobe Fehler müssen auf jeden Fall vermieden werden, denn eine Drucksache, in der sich schwere Verstösse gegen die Recht schreibung finden, kann eigentlich bei keinem Gebildeten Anspruch auf Interesse voraussetzen, ein derartiges Machwerk wird man achtlos beiseite legen. Wenn auch gegen frühere Jahre ein grosser Fortschritt nach dieser Rich tung zugestanden werden muss und die in der Samenbranche, im Pflanzenhandel und Baumschulgeschäft tonangebenden Firmen auch dem in Rede stehenden Punkte viel Sorgfalt zuwenden, so zeigen doch Fälle wie der oben berührte zur Genüge, dass noch viel zu tun übrig bleibt. Es ist ohne weiteres zuzugeben, dass die richtige Schreibweise eines Pflanzennamens nicht immer klar zutage liegt, so dass einem oft genug Zweifel aufsteigen können. Da heisst es dann eben der Sache auf den Grund gehen und nicht eher zu ruhen, als bis man dem Richtigen auf die Spur gekommen ist. In einer solchen Zwangslage befindet man sich z. B. häufig bei den sogenannten Phantasie- n a m e n , d. h. jenen Namen, wie sie von Gärtnern ihren Züchtungen beigelegt werden, die wir bei Sommerblumen zahlreich vorfinden in den Gattungen Ageratum, Antirrhinum, Godetia, Lathyrus, Lobelia, Papaver, Petunia, Phlox., Tagetes, Tropaeolum, Viola u. a., bei den Stauden in den Gattungen Anemone, Aster, Chrysanthemum, Delphinium, Iris, Paeonia, Pentstemon, Phlox, Viola etc. und bei den Topfpflanzen besonders reich vertreten bei Abutilon, Azalea, Caladium, Camellia, Chry santhemum, Coleus, Croton, Fuchsia, Helio- tropium, Pelargonium und Rhododendron. Diese Phantasienamen entstammen zu einem sehr grossen Teile der englischen und französischen Sprache, und selbst deutsche Züchter huldigen dann und wann der durchaus nicht nach ahmenswerten Sitte, ihren Züchtungen Namen in einer fremden Sprache beizulegen, als ob die deutsche Sprache zu arm an Worten wäre. Pflicht des Züchters, der einer selbstgezüchteten Varietät einen Namen beilegt, ist es, den Namen richtig zu bilden und richtig zu schreiben. Dagegen wird öfters gefehlt. Enthält der Name aber schon bei der ersten Publikation einen Fehler, so hält es oft schwer, die Weiterverbreitung desselben zu verhindern, selbst dann, wenn man inzwischen eine Be richtigung vorgenommen hat und der Fehler als solcher jedem klar sein muss. Ein Fehler wird aber nie zu einer Richtigkeit gestempelt, auch nicht durch jahre langen Gebrauch. Man entschuldigt sich in Gärtnerkreisen wegen eines fehlerhaften Namens und einer unrichtigen Schreibweise leider oft damit, dass das betreffende Wort oft schon jahrelang in derselben Schreibweise in andern Verzeichnissen wiedergegeben sei. Das ist zwar sehr bequem, aber keine Entschul digung. Jeder Fachmann sollte es sich an gelegen sein lassen, die Pflanzennamen fremder Herkunft auf ihre Richtigkeit zu prüfen, ehe er sie in seine Verzeichnisse aufnimmt oder sie kritiklos aus andern Katalogen nachdruckt. Es würde den Rahmen dieser Abhandlung weit überschreiten, wollten wir uns erschöpfend über unser Thema verbreiten, denn dieses kann nicht so kurz abgetan werden, immerhin möchten wir aber einige Leitsätze den Lesern nicht vorenthalten, zumal sie Regeln betreffen, auf denen die Rechtschreibung und Wort bildung zum Teil beruht, gegen die aber häufig gefehlt wird, teils aus Unkenntnis, teils aber auch infolge von Meinungsverschieden heiten, die über die Schreibweise bestehen. Wir wollen gleich bemerken, dass die nun folgenden Ausführungen sich nur auf wissen schaftliche Namen erstrecken. Wissenschaftlich ist ein Name dann, wenn er in lateinischer Sprache ausgedrückt und an irgend einer Stelle in der botanischen Literatur veröffentlicht ist; in Katalogen publi zierte Namen, desgleichen solche auf Herbarien zetteln und Abbildungstafeln ohne Beschreibung haben keine Berechtigung. Die meisten Be zeichnungen gärtnerischer Züchtungen führen Phantasienamen. Gattungsnamen werden stets gross ge schrieben, Artnamen jedoch stets klein, mit Ausnahme solcher, die sich von Eigennamen oder alten Gattungsnamen ableiten lassen, für diese ist vom letzten Nomenklaturkongress grosse Schreibweise „empfohlen“ worden und es ist zu wünschen, dass recht viele diese Empfehlung für sich zu einer Regel machen, so wie es z. B. auch Camillo K. Schneider in seinem Handbuch der Laubholzkunde von dem Augenblick an getan hat, wo in Wien empfohlen wurde, von der von vielen beliebten kleinen Schreibweise abzusehen, die übrigens einen ebenso merkwürdigen Eindruck hervor rief als die gleichfa. s in Wien zu Grabe ge tragenen Doppelnamen. Man schreibe also: Asplenium Trichomanes, Acorus Calamus, Alisma Plantago, Quercus Ilex, ebenso Calli- opsis Drummondi, Clianthus Dampieri, auch Chamaecyparis Lawsoniana, Cocos Weddelliana etc. Die Artnamen geographischer Herkunft sind klein zu schreiben: Ageratum mexicanum, Cryptomeria japonica etc. Das Geschlecht adjektivischer Namen von Arten, Unterarten, Varietäten, Formen etc. richtet sich stets nach dem Geschlecht des Gattungsnamens, auch in den Fällen, wenn zur näheren Bezeichnung Wörter wie subspecies, varietas, forma etc. dabei gebraucht werden. In einigen Katalogen findet sich hinter dem Namen auch oftmals die Familie angeführt, in welche die Pflanze gehört, da fällt es auf, dass die auslautende Endung der Familie oft ganz willkürlich verändert ist, es mag daher zur Richtschnur dienen, dass die Familiennamen auf -aceae auslauten, also Polypodiaceae, Cyca- daceae, Orchidaceae, Cactaceae, Ericaceae etc., doch sind als Ausnahmen, die zu Recht be stehen, nachstehende zu beachten: Gramineae Palmae, Cruciferae, Leguminosae, Umbelliferae Labiatae und Compositae. Werden Eigennamen zur Bildung von Gattungs- und Artnamen herangezogen, so ver fährt man in folgender Weise: Endet der Name Vermischtes. Kleine Mitteilungen. -— Am sogenannten Baumpflanzungstag für den Kreis Krefeld hat die dortige Orts gruppe des „landwirtschaftlichen Vereins“ für die Rheinprovinz wiederum 1000 Obstbäume an Schüler der oberen Volksklassen verteilen lassen. — Auf dem grossen Terrain hinter der neuen Universitätsklinik für innere Krankheiten zu Berlin sollen in den nächsten Jahren be deutende Gartenanlagen geschaffen werden. In Villingen in Baden findet im Sommer 1907 im Anschluss an die Gewerbe- und Industrie-Aus- Stellung eine Gartenbau-Ausstellung statt. — Die Unfallversicherung der Zier= und Handelsgärtner in Oesterreich. Die Inhaber von Gärtnereibetrieben jeder Art werden durch das neue österreichische Gesetz verpflichtet, ihre sämtlichen Angestellten, ob es Betriebsbeamte, Gehilfen, Tagelöhner, Lehr linge oder Hilfsbeamte sind, gegen Unfall zu versichere. Diese in Aussicht genommene ge setzliche Bestimmung hat einen Sturm der Entrüstung und des Protestes hervorgerufen, der darauf zurückzuführen ist, dass man nur die Ausgaben und Lasten berücksichtigt, nicht aber den hohen sozialen Wert einer derartigen Unfallversicherung verstanden hat. Eine grössere öffentliche Versammlung, die in Wien infolge dieses Regierungsbeschlusses abgehalten wurde, verlief sehr erregt, zumal die hohen Lasten nur von Seiten der Arbeitgeber getragen werden sollen. Der Handelsgärtner Fr. Dücke, welcher gleichzeitig Genossenschaftsvorsteher und Ge- meinderat in Wien ist, erklärte, dass die Zahl der Unfälle in der Gärtnerei geradezu Null, und das Gesetz somit überflüssig sei. Er und alle Gärtner wollen unter solchen Umständen gern auf die Vorteile der Gewerbeordnung verzichten, und beantragen, dass die gesamte Gärtnerei in ihren sämtlichen Zweigen der Landwirtschaft unterstellt werde. Aus der Mitte der Versammlung wurde eine Kommission er nannt und diese beauftragt, sofort bei dem Ministerium und dem Abgeordnetenhaus Protest einzulegen. Auch alle Handels gärtner usw., die zur Unfallversicherung auf gefordert werden, sollen hiergegen Berufung einlegen. Der Rechtsbeistand der Genossenschaft hat erklärt, dass die Gärtner durchaus in ihrem Rechte sind, und da Unfälle fehlen, (?!) sollten sie nachdrücklich dieses Gesetz bekämpfen. — Wir ersehen hieraus, welche Unklarheit in den Reihen unserer österreichischen Berufsgenossen hervortritt. Statt infolge der wenigen Unfälle darauf hinzuwirken, dass niedrige Beiträge er hoben werden und die Verwaltung so einfach wie möglich gestaltet wird, um auch hierbei zu sparen, wirft man das ganze Gesetz kurzer hand über Bord. Geradezu unbegreiflich ist es für den Fernstehenden, dass gleichzeitig auch die seit vielen Jahren erstrebte Anlehnung der Gärtner an das Gewerbe mit einem Schlag preisgegeben wird, um sich dadurch von den Lasten der Unfallversicherung zu befreien. Es ist das ein Beweis dafür, wie unklar und zerfahren die Gärtner in Oesterreich sind. Zu nächst hat sich ja nur die Arbeiterunfall-Ver sicherungsanstalt für Niederösterreich und Wien gerührt, doch ist kein Zweifel darüber, dass auch andere Landesteile nachfolgen. Wir möchten auch bezweifeln, dass die Oester- reichische Regierung noch lange zögert, auch für die Landwirtschaft ein Unfallversicherungs gesetz zu erlassen, dem sich dann die Gärtnerei angliedern könnte. Aus der oben erwähnten Versammlung geht ferner klar hervor, dass die Frage der Unfallversicherung unbedingt eine Auflösung der zahlreichen, auf gewerbliche Grundlage gegründeten Berufsgenossenschaften zur Folge haben könnte. — Dem Sonntagsverkauf in den Blumengeschäften stehen bekanntlich in Preussen nach dem neuen Gesetz weitere Ein schränkungen bevor. Das veranlasst gegen wärtig viele Vereine hiergegen Einspruch zu erheben. Die preussische Regierung soll wie wir hören geneigt sein den Wünschen der Blumengeschäftsinhaber, überhaupt der Eigenart dieser Branche, Rechnung zu tragen. Recht wünschenswert ist es, das auch von Seiten unserer Gärtner-Vereine, von denen doch viele Mit glieder gleichzeitig Inhaber von Blumengeschäften sind, gegen die Einschränkung der Verkaufszeit an Sonn- und Festtagen protestiert wird und ihre Interessen hierbei wahrnehmen. Ein Beitrag zum Zwischenhandel im Obstbau. Aus Winsen a. d. Luhe wird durch die Presse mitgeteilt, dass infolge der Staatsbeihilfen im verflossenen Herbst beim Kreisobstgärtner 8000 Obstbäume bestellt wor den sind und zwar 5000 Hochstämme, 1500 Halbstämme, 1500 Buschformen, 600 Pyramiden und 200 Spalierbäume. Es befremdet uns, dass die betreffenden Interessenten ihren Bedarf statt in Handelsbaumschulen, durch den Kreisobst gärtner aufgeben. Wenn wir auch kaum an nehmen, dass die Ueberweisung von Staats zuschüssen davon abhängig ist, dass die Be stellungen durch den betreffenden Beamten ge macht werden, so empfehlen wir doch den nordhannöverschen Baumschulen, diese Ver hältnisse im Auge zu behalten und ihre In teressen hierbei wahrzunehmen. Bekanntlich werden solche Bezüge häufig auch im Aus lande aufgegeben und dadurch den deutschen Produzenten, denen doch zweifellos die staat liche Beihilfe zufliessen soll, diese lohnenden Aufträge entzogen. — Zum Verpflanzen alter Bäume. Die Untergrundbahn in Berlin, deren Unter führung grosse Veränderungen erfordert, macht auch die Verschiebung von zwei älteren Bäumen am Leipziger Platz notwendig. Diese haben kübelartige Holzverkleidung von nicht weniger als 5 cm Durchmesser bei 21/4 m Höhe er halten und wurden dann auf Rollen nach ihrem neuen Standort befördert. Die zu transpor tierenden Erdmassen werden auf etwa 1500 Ctr. für jeden Baum geschätzt. Es dürfte wohl auch in anderen Städten selten vorkommen, dass Bäume von solchem Umfange verpflanzt werden Kultur. — Ein prächtiger Blütenstrauch, der durch seine späte Blüte besonders wertvoll ist, ist die japanische Lespedeza Sieboldi Miq., die allerdings bei uns mehr stauden-, denn ge hölzartigen Charakter zeigt. Der Strauch zeichnet sich vor allem schon durch seine ruten förmigen und dünnen Zweige aus, die kantig, behaart und von rötlicher oder brauner Farbe sind. Die Blätter sind oberseits dunkelgrün, unterseits heller und in der Jugend seidig be haart, die einzelnen dieser Blättchen sind läng lich. Die vom September ab bis zum Eintritt des Frostes in reicher Zahl erscheinenden rosa- purpurnen Blüten erscheinen in langen lockeren Trauben, graziös überhängende, lange verästelte Rispen bildend und machen in der an blühen den Gehölzen armen Jahreszeit viel Effekt. Der Strauch erreicht eine Höhe bis zu 2 m und ist in Nordchina und Japan beheimatet. Da in unserm Klima die Triebe nicht ausreifen, so friert die Pflanze in strengeren Wintern bis auf den Boden zurück, treibt aber dann im Früh jahr um so kräftiger wieder aus. Am besten verfährt man, indem man sie im Herbst bis kurz über den Boden zurückschneidet und bei Eintritt strengerer Kälte den Boden um den Wurzelstock mit etwas Laub und Koniferenreisig bedeckt, um dem Frost das Eindringen in den Boden zu wehren.
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