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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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Wiederauf er stehen der einstigen Herr lichkeit. Was hat denn die Vergangenheit gelehrt? Dass Peter sei m mit allen seinen gewaltigen Umsätzen, mit seinen riesenhaften Reklamen, mit seiner Schleuderkonkurrenz nur eins geworden ist — fertig! Und angesichts dieser Lehre wollen die Gläubiger mit Leicht gläubigen zusammen das Unternehmen noch einmal aufbauen? Die bereits gezeichneten Summen betragen, wie uns mitgeteilt wird, etwa 13 000 Mk. Darunter befindet sich auch ein „Zigarrenhändler“ in Erfurt Soll etwa in grossem Masstabe auch Tabak erbaut werden ? Wir wollen die einzelnen gezeichneten Beträge, die zwischen 1000 und 4000 Mk. schwanken, nicht aufführen. Wir können aber auch nach den neuerlichen Erfahrungen unsere skeptische Haltung nicht ändern. Wir sind ungläubig wie Thomas — wir glauben nicht an die Ren tabilität des Unternehmens, selbst wenn als Geschäftsführer — Ludwig Möller! — an die Spitze gestellt werden sollte! Der paritätische Arbeitsnachweis in Hamburg. Wie in anderen Grosstädten, so ist im Laufe des vorigen Jahres auch in Hamburg ein Stellennachweis auf paritätischer Grundlage er richtet worden, der, soviel uns mitgeteilt worden ist, gut funktionieren soll. Ein von den Arbeit gebern besonders organisierter Stellennachweis existiert daneben nicht. Der betreffende paritätische Arbeitsnachweis für Gärtner, der zwischen der Arbeitgeber- Vereinigung und dem Deutschen Gärtnerverband errichtet wurde, befindet sich in Hamburg, Gerhofstrasse 7 und ist seit dem 1. Januar 1906 in Kraft getreten. Zu der Arbeitgeber-Vereini gung, welche sich dem Stellenvermittelungs institut angeschlossen hat, gehören die „Vereini gung der Landschaftsgärtner von Hamburg, Altona, Wandsbek und Umgegend“, der „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“ (Ortsgruppe Hamburg und Umgegend), der „Vereinhandeltreibender Gärtner in Wandsbek“ und der „Gärtnerverein Pomona“ in Altona. Die hauptsächlichsten Bestimmungen des Statuts sind folgende: Die Vermittelung von Arbeitsgelegenheit darf nicht von der Zugehörig keit zu einer Organisation oder Kasse abhängig gemacht werden, so dass eine freie Stellenver mittlung, ohne Rücksichtnahme auf besondere sozialpolitische Beziehungen stattfindet. Die Vermittlung der Stellen und Leitung des Arbeitsnachweises liegt den Arbeitnehmern ob und diese haben auch den Obmann zu stellen, welcher der ganzen Einrichtung vorsteht. Dagegen liegt die Kontrolle für eine richtige Geschäftsführung in den Händen der Arbeit geber, so dass beide Teile in ausreichender Weise an dem Gange der Verwaltung beteiligt sind und keins ohne das andere Bestimmungen treffen kann, welche etwa der Geschäftsordnung oder den Interessen der an den Arbeitsnach weis angeschlossenen Berufsvereine und ihrer Mitglieder zuwiderlaufen könnten. Für die Mitglieder der Arbeitgebervereine, die angeschlossen sind, und sämtliche Arbeit nehmer, gleichviel, ob sie einer und welcher Organisation sie angehören, geschieht die Stellen vermittlung laut § 14 kostenfrei. Wir vermissen aber in der Geschäftsordnung eine Bestimmung darüber, wie es gehalten werden soll, wenn Arbeitgeber, die den genannten Korporationen nicht angeschlossen sind, sich um einen Gehilfen bewerben. Sollen diese überhaupt abgewiesen werden? Sollen sie eine Gebühr zahlen? Das würde in Widerspruch mit § 2 stehen, wo es doch ausdrücklich heisst, dass die Vermittlung von Arbeitsgelegenheit nicht von der Zugehörig keit einer Organisation oder Kasse abhängig gemacht werden darf. Es muss doch also auch gleich sein, ob der einen Gehilfen suchende Prinzipal organisiert ist oder nicht. Jeder arbeitslose Gehilfe hat sich beim Ver walter zu melden und wird in das Arbeitslosen buch eingetragen. Der Eintrag erfolgt der Meldung nach. Nach der Reihenfolge wird auch bei der Vermittlung von Arbeitskräften verfahren und der Verwalter darf davon nur abweichen, wenn es sich um Zuweisung von Arbeitskräften für Spezialarbeiten handelt und der nach der Liste zunächst Unterzubringende den gestellten Anforderungen nachweislich nicht gerecht werden kann. Darin liegt ein Schema tismus, der wohl gelegentlich zu Unzuträglich keiten führen kann. Es kann für einen Betrieb auch dann unter Umständen eine minder gute Kraft unbrauchbar sein, wenn es sich nicht um Spezialarbeiten handelt, und es müsste dann doch auch ausschlaggebend sein, ob kompli zierte Grossbetriebe oder einfache Gärtnereien in Frage kommen. Gehilfen, welche anderweit als vom Arbeits nachweis Stellung erhalten, müssen dies sofort der Verwaltung melden, da sie andererseits bei wieder eintretender Stellenlosigkeit nicht berück sichtigt werden. Hat eine Stellung länger als eine, jedoch nicht über zwei Wochen gedauert, so rückt der sich wieder Meldende in die Mitte der eingetragenen Arbeitslosen. Die Ablehnung einer zugewiesenen Stellung oder andererseits einer zugewiesenen Arbeitskraft ist aus Gründen der Zugehörigkeit zu irgend einer Organisation oder Kasse unstatthaft. Hat die vermittelte Stellung ohne Verschulden des Arbeitnehmers nur eine Dauer unter vier Wochen, so rückt derselbe noch einmal an die erste Stelle der Arbeitslosenziffer, bei wiederholter Meldung erfolgt der Eintrag nach laufender Nummer. Das widerspricht eigentlich der oben schon gemeldeten Vorschrift. Nehmen wir an, eine Stellung hat 12 Tage gedauert. Nach § 5d rückt dann der Arbeitslose, da die Stellung länger als eine, jedoch nicht über 2 Wochen gedauert hat in die Mitte der eingetragenen Arbeitslosen. Nach § 5 f aber rückt er, da die Stellung ohne sein Verschulden unter 4 Wochen gedauert hat, noch einmal an die erste Stelle der Arbeitslosenziffer. Wohin rückt er denn nun eigentlich? Unseres Erachtens lassen sich diese Vorschriften nicht in Einklang bringen, wenigstens nicht bei der gewählten Fassung. Arbeitslose, die abreisen wollen, erhalten eine Ausweiskarte, welche ihnen bei jedem Arbeitsnachweis als Legitimation dient, jedoch erlischt, wenn sich der Inhaber der Karte nicht innerhalb von 4 Wochen bei einem der Nach weise meldet. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die ihm überwiesene Arbeitskraft anzunehmen. Auch der Arbeitnehmer hat das Recht, die ihm angetragene Arbeit abzulehnen und ist dies vom Arbeitgeber auf der Karte zu vermerken. Im allgemeinen lässt sich gegen die Ge schäftsordnung nichts einwenden. Die von uns im Obigen geltend gemachten Bedenken dürften aber doch wohl künftighin einer Berücksichtigung wert sein. Rundschau. Hande! und Verkehr. — Eine neue Verbindung mit dem Süden, auf welche wir schon früher im „Handelsgärtner“ hingewiesen haben, ist der Lötschbergtunnel, bei welchem im Berner Ober land die Arbeiten vor wenigen Wochen be gonnen wurden. Er stellt eine direkte Zu fahrtslinie nach dem Simplontunnel dar und verbindet diesen durch die sogenannte Lötsch bergbahn, welche von Spiez nach Brig geht. Bei einer Länge von 71 km betragen die Kosten für letztere 90 Mill. Fr., wovon etwa 37 Mill. Fr. auf den 138/4 km langen Tunnel kommen. Durch diese neue Bahn werden südfranzösische wie auch italienische Produkte auf einem noch schnelleren Wege als bisher aus Südfrankreich und Norditalien über Basel zu uns, haupt sächlich nach Westdeutschland, gebracht. — Die Zollvorlage im dänischen Reichstage. Die dänische Regierung hatte eine Erschwerung der Obsteinfuhr durch die Erhebung entsprechender Zölle vorgeschlagen, da bei aber im dortigen Reichstage starken Wider spruch gefunden. Durch diesen Zoll wurde besonders die deutsche Einfuhr nach Däne mark bedroht, wohin sich unsere Handels beziehungen in den letzten Jahren in beachtens werter Weise entwickelten. Die hierüber gepflogenen Verhandlungen, bei denen auch hervorgehoben wurde, wie bedeutend sich die Gemüseausfuhr von Dänemark nach Deutsch land gehoben hat, veranlassten die Regierung, ihre Vorlage zurückzuziehen. — Obsthandel und Import. Die Ein fuhr aus Frankreich über Deutsch-Avri- court lässt sich nunmehr überblicken und es hat sich hierbei herausgestellt, dass der Import aus Frankreich ganz bedeutend die Erwartungen übertroffen hat. Es sind über 5000 Waggons mit Aepfeln, meist aus der Normandie, zum Teil auch aus der Bretagne, in Deutschland, fast ausschliesslich für Württemberg und Baden zur Obstweinbereitung bestimmt, eingetroffen. Die warme Witterung im Oktober war für den Export nicht günstig, so dass die Aepfel an der Grenze sortiert und die angefaulten Früchte entfernt werden mussten. — In Stuttgart trafen fast noch täglich bis Mitte November ganze Züge mit Aepfeln, hauptsächlich aus Frankreich ein, die Preise sind nahezu unver ändert, für französische und österreichische Ware etwas höher. — Der böhmische Obst export fand in diesem Jahre mit dem 10. No vember seinen Abschluss; nach der Zollstatistik sind vom 9. August an im ganzen 161 be ladene Obstzillen, die fast ausschliesslich nach Berlin bestimmt waren, eingeführt worden. Es kommen auf den August 17 dieser Obstkähne, auf den September 58, auf den Oktober 67 und auf den November 9. Zu Anfang dieser Woche lagen in Berlin noch 30 ganz oder zum Teil beladene Obstzillen, die für den Weihnachtsmarkt bestimmt sind. — Ueber den Zwetschenhandel wird uns noch nach träglich mitgeteilt, dass in der Nähe von Bitsch (Elsass) solche Mengen geerntet worden sind, wie noch in keinem Jahre vorher. Bei dem regen Versand haben viele Landleute aus ihren Zwetschenalleen diesmal mehr gelöst als aus dem Verkauf von Getreide und Kartoffeln. — Auch aus Bamberg wird mitgeteilt, dass die Zwetschenernte in der Umgebung mehrere hunderttausend Zentner betragen hat, nur musste die Ware leider sehr billig abgegeben werden, da die Produzenten nicht imstande waren, die reichen Ernten zu verwerten, es fehlten ferner auch die Vorrichtungen zum Brennen und zum Dörren. Der Durchschnittspreis betrug für Primaware pro Zentner 2 Mark. — Der französische Aussenhandel in Oelsämereien hat in den ersten neun Monaten dieses Jahres einen Rückgang gegen das Vorjahr in einzelnen Artikeln gehabt. So betrug die Ausfuhr in Raps 11007 dz gegen 17289 dz im Vorjahre, Leinsaat 27 541 dz gegen 29822 dz, Sesam 3381 dz gegen 19230 dz und Hanfsamen 4067 dz gegen 2622 dz. Die Einfuhr nach Frankreich ging ebenfalls in ein zelnen Posten um ein Beträchtliches zurück. Sie betrug bei Leinsaat 977245 (1363233) dz, bei Raps aus Indien 352788 (180739) dz, bei Raps aus Europa 4328 (48961) dz, bei Rübsen 13 507 (62 373) dz, bei Sesam 581 602 (518 782) dz und bei Mohnsamen 213766 (160986) dz. — Zollbehandlung von lebenden Gewächsen in Schweden. Eine neuere königl. Verordnung bestimmt, dass für lebende Gewächse aller Art bei der Eingangsanmeldung oder, wenn dies nicht geschehen kann, bei der Zollabfertigung der Waren sowohl eine ins einzelne gehende Faktura als auch eine von der öffentlichen Behörde des Absendungsortes aus gestellte Bescheinigung darüber beizubringen ist, dass die Sendung keine Stachelbeerpflanzen oder frische Stachelbeeren enthält. Diese Be scheinigung muss von dem schwedischen Konsul oder Vizekonsul, sofern sich ein solcher am Absendungsorte befindet, beglaubigt sein. Je doch sollen diese Vorschriften keinen Hin derungsgrund dafür abgeben, dass eingehende lebende Gewächse auch ohne Beibringung der vorgenannten Faktura oder Bescheinigung aus- gehändigt werden, sofern die in gewöhnlicher Weise von der Zollbehörde vorgenommenen Untersuchung mit Gewissheit ergibt, dass sich zwischen den Gütern keine Stachelbeerpflanzen oder frische Stachelbeeren befinden. Diese Ver ordnung ist bereits in Kraft getreten und es ist auf sie auch schon von uns hingewiesen worden. — Der verbilligte Frachturkunden stempel für kleine Sendungen. Die Königl. Eisenbahnbehörden sind von ihrem Ministerium angewiesen worden, die Frachtur- kunden-Stempelsteuer für ein Ladegewicht bis zu 5 tons (10 Pfg. bei 25 Mk. Fracht, 25 Pfg. bei höherer Fracht) nicht in Rechnung zu bringen, sondern überall, wo ein 5-tons-Wagen eingefordert wird, den Stempel für 10-tons-Wagen anzunehmen. Diese Verfügung ist auf die Tat sache zurückzuführen, dass 5-tons-Wagen über haupt nicht mehr oder doch fast gar nicht mehr vorhanden sind. Wir halten diese Ver fügung mit der Halberstädter Handels kammer für unberechtigt. Die Tarifnummer 6 des Gesetzes enthält hinter Ziffer 6 als Schluss den Zusatz: „Der Steuersatz vermindert sich auf die Hälfte dieser Sätze, wenn das Ladegewicht des Wagens 5 Tonnen nicht übersteigt.“ Der Einwand, unter Ladegewicht sei die Lade fähigkeit des gestellten Wagens zu verstehen und da es keine 5-tons-Wagen gäbe, sei eben der 10-tons-Wagen zugrunde zu legen, kann, wie die genannte Handelskammer sehr richtig hervorhebt, mit Erfolg nicht geltend gemacht werden, da nach der Dienstvorschrift „nicht das Ladegewicht des gestellten, sondern das Pflanzengemälde zu finden. Die Gruppen waren ebenfalls von einzelnen Ausstellern nach deren Belieben trotz des vielen Raumes so dicht gestellt, dass die Wirkung völlig verloren ging. Wir glauben, ein etwaiger Miss erfolg gerade bei der Dankbarkeit des Ham burger Publikums für Blumen- und Pflanzen- Ausstellungen wird nur auf diese Mängel zurück zuführen sein. Unsere Ausstellungsberichte der letzten Monate beweisen am besten, wie man in anderen Städten Kunst und Natur zu ver schmelzen versteht und welche Erfolge dadurch erzielt werden können. Im Gegensatz zu der sonst üblichen Be richterstattung möchten wir diesmal in unserem ersten Artikel die Chrysanthemum vollständig fortlassen und uns ausschliesslich mit den übrigen ausgestellten Blumen und Pflanzen beschäftigen, um in unserem zweiten Teil die Chrysanthemum als ein abgeschlossenes Ganzes zu bringen. Zunächst sind hier 4 ver schiedene Einsendungen eines unserer wich tigsten Herbstblüher, der Begonie Qloire de Lorraine, zu erwähnen. Die grossen Schau pflanzen von Heinr. Platte-Gross Buchholz (Hannover) schienen uns zu warm kultiviert zu sein oder sie hatten beim Transport gelitten, im übrigen waren sie sehr locker und gut aufgebunden und machten einen recht duftigen Eindruck. Denselben Fehler wiesen die von der Fürstin von Bismarck ausgestellten Pflanzen auf, nur dass hier auf das Aufbinden selbst noch weniger Wert gelegt war. Hans M. Struve-Lübeck brachte zwar kleinere, aber dafür dichte, reich mit Blumen besetzte Pflanzen, die. wohl das beste in kultureller Hinsicht boten und an Qloire de Lorraine superba er innerten. Eine neue, robust wachsende und dabei sehr grossblumige Abart, die aber keines falls mehr den Namen Qloire de Lorraine verdient, zeigte J. G. Scherquist-Wandsbek; wir hielten die Pflanzen für schön kultivierte Berolina, die Blätter sind robust, dabei grösser, auch die Stiele sind fest und lang, doch fehlt ihnen die zarte rosa Farbe, welche die Stamm sorte erst so eigenartig charakterisiert. Wir glauben aber, dass diese Abart ebenso brauch bar zur Kultur wie zum Schnitt ist, wenn sie auch das schöne leuchtende Rosa nicht besitzt. Von den in Hamburg so vollendet kulti vierten Cyclamen bot die Ausstellung hier nicht das mit Sicherheit Erwartete. Die besten Pflanzen brachte G. Wien, Handelsgärtner in Wedel (Holstein). Die Pflanzen waren schön ausgebildet, wenn auch meist nur mittelgross, die Blumen grossblumig; vor allem verdient eine riesenblumige weisse Art, die in mehreren Exemplaren vertreten war, hier genannt zu werden. Kleinwächter & Co.-Hamburg- Barmbeck zeigte eine grössere Vielseitigkeit der Farben als der zuerst genannte, während Joh. Eckmann - Wandsbek seine Ausstellungspflanzen jedenfalls zu warm gehalten hatte und diese somit ungewöhnlich lange Stiele, so wie man sie sonst nicht liebt, zeigten. Hier ist ferner noch zu erwähnen eine kleine Gruppe der Remontant-Nelke Monarch, von Eduard Se1l- m e r - Wandsbek. Die Sorte ist sehr gut, doch schienen uns die Pflanzen zu kalt gestanden zu haben, denn die Blumen waren noch weit zurück und stachen deshalb zu sehr von den aus England eingetroffenen Riesenblumen ab. Von Kleinwächter & Co.- Hamburg - Barm bek sind ferner noch Kamellien Chandleri, sowie Erica hiemalis zu erwähnen. Borne mann-Blankenburg brachte leider nur eine Pflanze von Thyrsacanthus rutilans mit langen herabfallenden, mattscharlachroten Blütentrauben. Die Kultur ist nicht einfach und deshalb lässt sich schwer beurteilen, ob dieser übrigens alten Pflanze ein wirklicher Handelswert bei zumessen ist. Von Aug. Kotrade-Hamburg-Hohenfelde sind die schönen Epiphyllum, zum Teil Pracht pflanzen, zu erwähnen, ebenso eine, wenn auch weniger reichhaltige Kollektion von kleinen und grossen Kakteen in den bekannten scharlachrot lackierten Töpfen. Franz Jank-Wandsbek schickte in prächtigen Pflanzen Nephrolepis Westoniensis und stellte Polypodium glaucum crispum, eine neue Abart mit gekräuselten Blättern aus, um damit auf seine Farn-Kulturen hinzuweisen. Die grössere Gruppe Cycas re- voluta von Heinr. Lund-Hamburg war wohl mehr dazu da, eine Lücke auszufüllen. Hübsch hätte es sich gemacht, wenn unter Verwendung dieser Cycas sowie der herrlichen Kronenbäume von Ada Owen eine doppelreihige Blütenallee durch den Ausstellungsraum oder an den Seiten gebildet worden wäre. Wir kommen auf letztere nochmals zurück und bemerken nur, dass die Pflanzen in grossen. Gruppen eng zusammen gerückt gar keinen rechten Eindruck hervorriefen. Die abgeschnittenen Blumen einschliesslich der Chrysanthemum, auf die wir im nächsten Artikel näher eingehen, boten im Verhältnis zu der Bedeutung dieser Ausstellung wenig Ab wechslung; es zeigte sich auch hier eine grosse sehr empfundene Lücke. Als eine Glanzleistung sind die Nelken von G. Lange, Hampton-Middle sex zu erwähnen. Die Riesenbuketts, in Farben ge trennt gehalten, wirkten vortrefflich, der Aus steller hatte seine Blumen ohne Draht, so wie sie geschnitten aus den Häusern kamen, mit 40—75 cm langen Stielen geliefert. Wenn auch dadurch die Haltung der Blumen zum Teil zu wünschen übrig liess, so wusste doch der Handelsgärtner dadurch den Wert der einzelnen Sorten entsprechend zu schätzen. Man zieht ja in Deutschland diese grossblumigen Nelken gleichfalls, immerhin fehlten hier, wie auch in anderen wichtigen Schnittblumen des Spätherbstes die Aussteller. Als weisse Schnittsorte ist White Perfection von reinweisser, innen grünlicher Färbung zu erwähnen, die Blumen sind lang stielig, gut gefüllt und vorzüglich zu ver wenden. Enchantress ist malmaisonfarbig und bringt riesige grosse Blüten, die gewellten Blumenblätter und die lockere Füllung machen diese Sorte besonders empfehlenswert. Etwas dunkler als die vorgenannte ist Fair Maid, die sehr produktiv zu sein scheint und ebenfalls lockere, langstielige Blumen hervor bringt. Floriana bringt dunkelrosa gewellte und dabei gefranste Blumen, die ebenfalls in folge der lebhaften Farbe gern verwendet werden dürften. Auch Ihomas W. Lawson, mehr karminrosa, auf festen starken Stielen stehend, verdient hervorgehoben zu werden. Denselben Wuchs zeigt Flamingo mit rein scharlachroten, robusten Blüten; etwas dunkler ist Pobert Craig, doch werden die Blumen dieser Sorte nur mittelgross. Als dunkelbraun rote Schnittsorte kann dagegen Harlowarden empfohlen werden, diese Farbe wird gegen wärtig gern in der Binderei verwendet. Eineandere Konkurrentin des Chrysanthemums, die Rose, fand sich auf der Ausstellung ebenfalls nur einmal vor und zwar hatte W. Kordes-Elms horn aus dem Freien und ungeheizten Kästen zum Teil sehr schöne Blüten eingeschickt. Tadellos waren Souvenir du President Carnot, auch Eichmond, leuchtend scharlachpurpur, scheint sehr widerstandsfähig und zum Schnitt empfehlenswert zu sein. Gegenüber den Blumen von Frau Carl Druschki sowie Kaiserin Auguste Viktoria blieb Caroline Testout vollständig zu rück, obgleich letztere doch auch im Spätherbst bei mildem Wetter willig aufblüht. — Albert Trebst-Merseburg sandte ein Dutzend schöner Blumen von Poinsettia pulcherrima. Er hätte damit einen noch weit grösseren Effekt erzielt, wenn die Zeit nicht so früh war, so dass er nur halb entwickelte Blumen bringen konnte.
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