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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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DerJfandehgärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig-Oetzsch, Mittelstrasse 4, Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. Q.“ „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. rr 7 7 ry . p.. 7 7 >7 N , 7 Für die Handelsberichte und tiandels- Zeitung jur den deutschen Gartenbau. denöttoerhalacker,eti Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis Leipzig-Gohlis. „Gärtner sind weder wahlberechtigt, noch wählbar!“ Dieses Wort des Charlottenburger Magist rates hat unsern Gehilfen schon manchen Aus ruf der Entrüstung erweckt. Weil sie gern die gesamte Gärtnerei in allen ihren charakteristi schen Zweigen zum Handwerk gerechnet wissen möchten, hat der Charlottenburger Magistrat den gegenteiligen Standpunkt angenommen und Gärtner weder für wahlberechtigt noch für wählbar zum Gewerbegericht erklärt. Im übri gen haben wir ja schon wiederholt hier dar getan, wie verschiedenartig die ganze Spruch praxis in dieser Frage ist, auf welche jetzt wieder der sozialdemokratische „Vorwärts“ zu rückgegriffen hat. Wenn das Blatt meint, dass die Frage, ob ein Gärtner Gewerbegehilfe, Handlungsgehilfe, landwirtschaftlicher Arbeiter, Gesinde oder nur ein den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz buches unterstellter Arbeiter sei oder zu mehre ren Kategorien gehört, doch eigentlich leicht zu entscheiden sein müsse, so ist es mit dieser Meinung auf einem Abwege. Albrecht selbst hat in den Tagen, da er noch vernünftigen Er wägungen zugänglich war, zugegeben, dass die Lösung der Frage grossen Schwierigkeiten be gegne,. die aber nicht unüberwindlich seien. Wenn nun der „Vorwärts“ behauptet, dass es die Arbeitgeber seien, welche ein Interesse daran hätten, dass die Rechtsstellung der Gärtner mög lichst im Unklaren bleibe, so irrt er sich ganz gewaltig. In der fraglichen No. vom 7. Januar heisst es unter anderem: „Die herrschende Klasse hat ein Interesse an möglichster Unklarheit der Rechtsverhältnisse und Rechte der Arbeiter und an einer Differenzierung der Rechte der ver schiedenen Arbeiterkategorien. Unklarheit in Rechtsverhältnissen vermehrt die Rechtlosigkeit der Arbeiterklasse. Wenn durch die wirtschaft liche Entwicklung und den politischen Einfluss der Arbeiterklasse endlich den wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechende Gesetzesvorschriften der herrschenden Klasse abzugrenzen sind, sucht der Rechtsprechungs- und Verwaltungsorganis mus diesen Gesetzen in der Praxis ihre Wirk samkeit zu nehmen. Zu einer der wichtigsten Aufgaben der Gewerkschaften und der politi schen Partei gehört es, dieser Untergrabung der errungenen Rechte der Arbeiter entgegenzutreten“. Darin ist Wahres und Falsches zugleich ent halten. Sicherlich ist es zu fühlen, dass durch die Unklarheit der Rechtsstellung schwere Schädi gungen eintreten. Aber nicht nur der „ent rechtete“ Gärtnergehilfe fühlt sie an seinem Leibe, sondern auch der Arbeitgeber. Auch ihm beeinflusst es seinen Betrieb in einer un günstigen Weise, wenn er bei den Fragen des Fortbildungsschulzwangesseiner Lehrlinge, bei der Kündigung, der Schadensersatzforderungen beim Vertragsbruch der Gehilfen, der Kranken- und Unfallversicherung und Gewerbesteuer u. s. w. nicht weiss woran er ist. Es ist daher grund falsch, wenn behauptet wird, dass der Arbeit geber ein Interesse an einer Verdunkelung dieser Verhältnisse habe, damit er im Trüben fischen könne. Im Gegenteil, gerade die Arbeitgeber haben sich seit Jahren bemüht, Licht in diese unerquickliche Angelegenheit zu bringen und wir nehmen die Anerkennung für uns in An spruch, dass wir im „Handelsgärtner“ dabei unausgesetzt mit die Hand gerührt haben. Aber die Schwierigkeit liegt auf einem ganz anderen Gebiete. Durch den gemeinschaftlichen Erlass des preus sischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, des Inneren und für Handel und Ge werbe vom 17. September 1905 ist bekanntlich eine gärtnereistatistische Zählung angeordnet worden, deren Durchführung dem Königlich preussischen statistischen Landesamte überwiesen wurde. Die Erhebung, die der Verbreitung einer gesetzlichen Regelung der gewerbe- und arbeitsrechtlichen Verhältnisse im Gärtnerei gewerbe zu dienen bestimmt ist, soll nach dem Stande vom 12. Mai 1906 vorgenommen werden. Interessant ist nun in dem statistischen Zähl material die Uebersicht über die verschiedenen Arten von gärtnerischen Betrieben. Als Gärt nerei im Sinne der Erhebung sollen nachstehende „Arten oder Sonderarten“ dieses Berufes (Ge werbes) zu betrachten sein: Baumschulgärtnerei, Obstgärtnerei, Handelsrebschulen, Obst-, Wein- und Fruchttreiberei, Gemüsegärtnerei, Blumen treiberei, Gemüsetreiberei, Samenzüchterei, Samenhandlung (sofern sie mit irgendeiner Art von Gärtnerei verbunden ist oder gärtnerische Erzeugnisse, z. B. Blumenzwiebeln, Blumen samen, Blumenerde und dergleichen vertrieben werden), Freilandblumengärtnerei, Kranz- und Blumenbinderei, Blumenhandlung (auch im Umherziehen), Pflanzenhandlung (auch im Um herziehen), Pflanzengärtnerei, Topfpflanzengärt nerei, Schnittblumengärtnerei, Landschaftsgärt nerei, Dekorationsgärtnerei,Gutsgärtnerei, Schloss gärtnerei , Hofgärtnerei, Herrschaftsgärtnerei, Villengärtnerei, Gärtnerei der politischen und der kirchlichen Gemeinden und öffentlichen Korporationen, Gärtnerei der staatlichen Be triebe und Anstalten usw., Gärtnerei bei Stif tungen, Friedhofsgärtnerei, Gärtnerei in Versuchs botanischen, zoologischen Gärten, in Theater-, Vergnügungs-, Wirtschaftsgärten, Gärtnerei von Verschönerungs- und dergl. Vereinen, von Un terrichts-, Erziehungs-, Heil- und sonstigen An stalten und sonstigen Arten der Gärtnerei. Es soll für diese Erhebungen keinen Unterschied machen, ob die Gärtnereien ihre Erzeugnisse verkaufen oder nicht. Nicht zur Gärtnerei im Sinne dieser Erhebung aber gehört der feld mässig betriebene Gemüse-, Pflanzen-und Kräuter bau „und dergl.“ (Feldgärtnerei). Ausgeschlossen von der Erhebung ist selbstverständlich auch die Gärtnerei, die im wesentlichen nur aus Liebhaberei, zur Erholung und dergl. und ohne gärtnerisches Personal sowie gärtnerische Vor richtungen betrieben wird, z. B. die Gärtnerei in den kleinen Hausgärten und dergleichen mehr. Aus dieser Zusammenstellung, die unseres Erachtens allerdings sehr vereinfacht werden konnte, ersieht man deutlich, welche Verschieden heit der Betriebsarten in der Gärtnerei vor herrscht und wie wenig gerade bei uns die Betriebsgruppen einander ähneln. Das aber ist auch der Grund, warum der Regelung der Rechtsverhältnisse so grosse Schwierigkeiten im Wege stehen. Wenn man etwa regierungsseitig glaubt, dass alle die im Verzeichnis für die Er hebung vorgemerkten Betriebsarten gewerb licher Natur seien und ihnen nur der feld mässige Gartenbau als landwirtschaftlicher Be trieb gegenüberstehe, so würde man damit sehr irren. Es gibt Obst- und Gemüsegärtnereien, Freilandblumengärtnereien, Samenzüchtereien, welche einen durchaus landwirtschaftlichen Charakter haben, während sie hier einfach unter die gewerbsartigen Betriebe rangiert werden sollen. Wir haben schon früher darauf hin gewiesen, dass das eine gewaltsame Lösung des Problems ist, die keinesfalls von segensreichem Einfluss auf die Entwicklung der deutschen Gärtnerei sein kann. Andrerseits gestehen wir auch gern ein, dass es nicht gerechtfertigt ist, wenn der Charlottenburger Magistrat einfach sagt: „Gärtner sind weder wahlberechtigt noch wählbar“ bei den Gewerbegerichten und damit dokumentieren will, dass er kurzerhand die gesamte Gärtnerei zur Landwirtschaft zählt. Wenn der „Vorwärts“ meint, dass die Frage der Berechtigung der Gärtner, an den Gewerbe gerichtswahlen teilzunehmen und ihre Rechts stellung überhaupt weit über deren Kreise hinaus für die Arbeiterklasse interessant ist, so zeigt das nur, dass man sich weniger für die ge deihliche Lösung der Fragen als vielmehr dafür interessiert, wie diese missliche Lage möglichst in der Arbeiter-Agitation ausgenutzt werden kann. In dem Artikel heisst es: „In dem Kampfe um Anerkennung der Gärtner als gewerbliche Arbeiter spiegelt sich das Bestreben der Agrarier und ihrer Handlanger bis in die Reihen des Freisinns hinein wieder, einen möglichst grossen Teil der Arbeiterklasse der Rechtlosigkeit und den gegen die Landarbeiter bestehenden Aus nahmegesetzen zu unterwerfen“, so ist dies eine so elende Verhetzungsmache, dass die wirklich gebildeten Gärtnergehilfen sich eines Lächelns nicht werden erwehren können. Und nun kommt hinzu, dass diese Verhetzung unter Ausbeutung von Irrtümern betrieben wird. Wer sagt denn, dass der Gehilfe in einem landwirt schaftlichen Betriebe als „Gesinde“ betrachtet werden müsse? Wenn einmal ein Urteil in dieser Weise entgleist ist, so beweist dies noch nichts. Zumeist werden auf die Gärtnergehilfen in nicht gewerblichen Gärtnereien die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienst vertrag zur Anwendung gebracht, nicht aber die der Landes-Gesindeordnungen. Das alte Märchen vom „Gartenknecht“ sollte also nicht immer wieder aufgetischt werden. Ebenso wenig kann man aber sagen, dass alle Gehilfen in Handelsgärtnereien ohne weiteres Gewerbs gehilfen sind, wie der „Vorwärts“ meint. Es muss aber erst untersucht werden, ob diese „Handelsgärtnerei“ einen gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb nach ihrer Eigenart repräsentiert. Dass sie als „Handelsgärtnerei“ bezeichnet ist, kann nicht das ausschlaggebende Moment bilden. Die vom „Vorwärts“ ange zogenen Beispiele aus der Rechtsprechung sind unseren Lesern schon bekannt. Sie sind dem Albrecht’schen Material entnommen und auch im „Handelsgärtner“ wiederholt erwähnt worden. Die Provinz Schantung und das Kiautschou-Gebiet. Mitteilungen über Klima, Vegetations verhältnisse und Bodenerzeugnisse. II. Von Koniferen sind zu nennen Pinus Thunbergü Pari., ein bis 35 m hoher Baum, der auch in Japan vorkommt, aber überall die Nähe der Meeresküste bevorzugt, er ist beson ders charakteristisch durch die weissen bis hellstahlgrauen, harzlosen Knospen, die mit Seidenhaaren bedeckt sind, ferner P. Bungeana Zucc., bis zu 25 m Höhe heranwachsend, durch aschgraue Rinde, graugrüne Triebe, hellgrüne, bis 9 cm lange steife Nadeln und 5—6 cm lange eiförmige Zapfen ausgezeichnet. Qinkgo biloba L. ist ein an heiligen Stätten häufig an gepflanzter Baum, ebenso finden sich häufig Biota grientalis, Thuya gigantea und funiperus virginiana, letztere zwei sind allerdings nicht einheimisch, sondern nordamerikanischer Her kunft. — Zwei shr wichtige Laubholzbäume, die zum Zweck der Seidenzucht häufig kulti viert werden, sind Querens serrata Thbg. und Qu. dentata Thunb. Die erstere hat verkehrt- längliche bis spatelförmige, borstig gezähnte Blätter, die in der Jugend anfangs steif seiden artig behaart, im späteren Alter jedoch meistens kahl sind und in milden Wintern am Baume haften bleiben. Qu. dentata fällt durch ihre rostgelblich-sternfilzigen jungen Zweige auf. Die Blätter sind bedeutend grösser als die der Qu. serrata, verkehrt-eiförmig mit schmalem, fast abgerundetem Grunde. Auch Castanea vescaQ) wird als im Lauschan-Gebiet vorkom mend aufgeführt. Bekannte und besonders auch bei uns gern kultivierte Bäume sind Ailanthus glandulosa Desf., Sophora japonica L. und die durch ihre riesigen Blätter aus gezeichnete Paulownia tomentosa K. Koch. Verschiedene Acer-, Ainus-, Fraxinus- und Po- pulus-Arten sind im Kiautschou-Gebiet gleich falls anzutreffen. Ein sehr schöner Baum Schantungs ist Cercis chinensis Bunge, dessen kurzgestielte, lebhaft rosa gefärbten Blüten be reits im April—Mai vor Ausbruch der Blätter erscheinen. Obgleich der Baum eine Zierde jedes Gartens bildet, ist er doch in Tsingtau selten angepflanzt, schöne alte Bäume finden sich im Schülerschen Garten zu Kiautschou, die zur Zeit der Blüte einen herrlichen Anblick gewähren. C. chinensis eignet sich besonders zur Einzelstellung auf dem Rasen oder in lichten Gruppen. Er verlangt eine geschützte sonnige Lage und fleissiges Spritzen im Sommer. In weniger geschützten Lagen ist auch im Winter eine leichte Bedeckung zu empfehlen, da die bereits im Herbst vorgebil deten Blüten sehr empfindlich gegen Frost und scharfe Winde sind. Gewarnt soll noch vor dem Beschneiden der Aeste werden, da aus diesen die Blüten entspringen und man sonst auf Jahre hinaus die Blütenbildung beeinträch tigt. C. chinensis verdient auch die Beachtung der deutschen Landschaftsgärtner. Von Magnolien finden sich in Schantung zwei Arten: Magnolia Yulan Hort, die Lilien- Magnolie und M. obovata Thunbg., die beide vornehme Solitär-Gehölze sind. Erstere blüht im April mit reinweissen Blüten von lilien artiger Form, letzterer blüht zu gleicher Zeit mit innen weissen, aussen purpurroten Blumen. Beide Arten entwickeln vor Ausbruch der Blätter ihren Flor, der Belaubung ist gleich falls eine dekorative Wirkung beizumessen. Sie verlangen einen nahrhaften, am besten lehmhaltigen Boden, der hinreichend feucht sein muss und einen halbschattigen Standort. Bei jungen Pflanzen empfiehlt sich in der ersten Zeit während des Winters eine Schutz decke, ältere Exemplare sind jedoch winterhart. Leider sind, wie unser Gewährsmann hervor hebt, die Magnolien trotz ihrer Schönheit in den Gärten Tsingtaus nicht so verbreitet, als sie es verdienen. Das Forstamt in Tsingtau be sitzt, jedenfalls für Forstkulturzwecke, eine grosse Anzahl dieser schönen Gehölze, darunter auch nordamerikanische Arten. — Besonderer Be liebtheit bei den Chinesen erfreuen sich die verschiedenen Prunus-Arten, worunter auch der bei uns so beliebte Prunus triloba Lindl. ge hört. Dieses schöne, seiner duftenden Blüten wegen von den Bewohnern Schantungs hoch geschätzte Gehölz ziehen die Chinesen in den bekannten verkrüppelten Zwergformen und man bekommt im Kiautschou-Gebiet nur selten ein regelmässig gewachsenes Exemplar zu Gesicht. Sehr häufig kultiviert von den Chinesen wird der Aprikosenbaum und zwar meist in Halbstammform. Da man in Tsingtau in erster Linie Wert darauf legt, den Garten schattig anzulegen und ihn durch Blumen, schöne Bäume und Sträucher so einladend wie mög lich zu gestalten sucht, verbietet sich eine zu häufige Verwendung von Obstbäumen im Garten, so auch des Aprikosenbaumes, zumal man die Früchte billiger von den Eingeborenen kauft, als wenn man sie selbst kultiviert. Von schön blühenden Sträuchern sind in erster Linie zu nennen der gewöhnliche und chinesische Flieder, die sich in unserm chinesischen Deutschland der gleichen Beliebtheit erfreuen als bei uns, ebenso bekannt ist der chinesische Ranunkel Strauch, gerria japonica DC., der besonders in seiner gefüllten Form zur Blütezeit mit seinen gelben Röschen einen hübschen Anblick bietet und auch im Winter durch seine grünen Zweige den An pflanzungen zur Zierde gereicht, gerria japonica verwendet man in Tsingtau gern zur Einzel stellung oder zur Bepflanzung niedriger Mauern, die von den Zweigen spalierartig bezogen werden können. Einen bei uns in Deutsch land weniger bekannten Frühjahrsblüher, der in Schantung beheimatet ist, haben wir in Jasminum nudiflorum Lindl. vor uns. jasminum nudijlorum Lindl. ist ein prächtiges, in Schan tung bereits im März vor Austrieb der Blätter seine gelben Blüten öffnendes Gehölz. Der frühblühende Jasmin wächst meist strauchartig und erreicht eine Höhe bis zu 1 m. Die schlanken vierkantigen, rutenartigen Zweige zeichnen sich auch im Winter durch eine schöne dunkelgrüne Farbe aus. Die dreizähligen Blätter sind länglich-oval, am Rande gewimpert, im übrigen kahl. Jasminum nudiflorum gedeiht in jedem lehmhaltigen Boden und wird von ihm die Sonnenseite entschieden bevorzugt. Von seiner Genügsamkeit gibt die Dorfmauer von Tsobuling am Walderseeberg ein schönes Beispiel, denn dort wuchert er mitten im Ge stein, dasselbe mit seinen langen Ruten über ziehend und trotz des wiederholten Beschneidens durch die Chinesen immer wieder von neuem austreibend und sich mit Blüten schmückend. Dieser Jasmin lässt sich auch hochstämmig ziehen. So befindet sich in einem Tempel in Ling-schan-wei ein 11/2 m hohes Bäumchen von etwa 5 cm Dicke, das jedenfalls im vollen Flor einen prächtigen Anblick bietet. Auch dieser Strauch gehört zu den seltneren Insassen der Tsingtauer Gartenflora, was sowohl um seines frühen Flors willen zu bedauern ist, als auch um seiner im Winter durch seine grünen Zweige zutage tretenden zierenden Eigenschaft. Nicht unerwähnt dürfen wir auch die Paeotüa arborea Donn = P. Moutan Sims, die baum artige Paeonie lassen, die eine der Lieblings- blumen des Chinesen ist, von ihm in zahlreichen Farbenvarietäten kultiviert wird und auf deren Pflege er viel Sorgfalt verwendet. Die Paeonia
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