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NT©. 46. Sonnabend, den 17. Iovember 1906. VIII. cahrgang. DerJ/andelsffärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, »y y y ry -7 7 7f Für die Handelsberichte und Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau, denötto Shavackerpch: Leipzig-Oetzsch, Mittelstrasse 4. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Probesendungen und ihre rechtliche Beurteilung. Im gesamten Handel, auch in unserem gärt nerischen, ist es üblich, auf Wunsch Probe sendungen zu machen, damit sich der Besteller erst von der Güte der Ware überzeugen kann, und hinterher Weiterungen und Differenzen vermieden werden. Bei solchen Sendungen übernimmt aber der Empfänger auch Ver pflichtungen, die er keinesfalls übersehen darf, wenn er nicht haftbar gemacht werden will. Zunächst taucht die Frage auf, ob der Wunsch nach einer Probesendung schon einen Kaufabschluss und in welchem Umfange be deutet. Das bürgerliche Recht kennt einen sogenannten Kauf auf Probe oder auf Besicht (§ 495 des Bürger). Gesetzb.). Bei einem solchen Kaufe steht die Billigung des gekauften Gegenstandes völlig im Belieben des Bestellers. Der Kauf gilt zwar als abgeschlossen, aber nur unter der Bedingung, dass die Ware dem Käufer gefallen und er sie behalten wird. Es kann kein Zwang auf denselben ausgeübt werden. Er kann ruhig erklären, dass er von der Ab nahme der Ware absehe, und er braucht auch keinen Grund anzuführen, warum dies geschieht. Lässt sich z. B. ein Handelsgärtner Stecklinge oder Zwiebeln oder Wildlinge auf Probe kommen, um zu sehen, ob die in den Offerten ange priesenen Eigenschaften auch wirklich vorhanden sind, so kann er, falls er sich später die Sache anders überlegt hat, die Probesendung zurück gehen lassen, auch wenn die Pflanzen tatsächlich die Eigenschaften besitzen, welche ihnen zu geschrieben worden sind. Mit einem Worte: der Käufer hat bei einem Kauf auf Probe völlig freie Hand, sich zu entscheiden, wie er will. Wie hat er aber nun mit der Probesendung zu verfahren? Sind es kleine Muster oder Proben, wie sie z. B. im Samenhandel geliefert werden, so braucht diese Probe handelsüblich nicht zurückgegeben zu werden, denn es wird gleich damit gerechnet, dass die unnötige Arbeit und die Kosten der Rücksendung erspart bleiben sollen. Der Handelsgärtner erklärt einfach, dass er von der Bestellung absehe, und damit ist die Angelegenheit erledigt. Anders liegt die Sache da wo die Ware selbst und nicht nur ein Muster derselben übersandt wird. Der Handelsgärtner bestellt auf Probe eine Quantität Blumenzwiebeln. Er will sich nicht entscheiden, ob er sie be halten wird oder nicht. Hier hat er dann die Pflicht, wenn er die Ware nicht behalten will, für deren ordnungsgemässe Aufbewahrung zu sorgen. Er darf die ihm auf Probe gesandten Pflanzen usw. nicht etwa achtlos beiseite stellen, sondern muss sie pflegen und verwahren, wie es die gärtnerische Behandlung der Ware er fordert. Würde infolge nachlässiger Pflege aber die Ware leiden oder gar zugrunde gehen, so würde der Verkäufer nunmehr vom Käufer Schadenersatz fordern können. Derselbe müsste einfach den Kaufpreis für dieselben bezahlen, der den Verlust oder die Beschädigung der Ware herbeigeführt hat. Sieht er vom Kauf ab, so entsteht nun weiter die Frage, was wird mit der Ware? Muss sie zurückgesandt werden? Wer trägt die Kosten der Rücksendung? Das Gesetz hat da rüber keine Bestimmungen getroffen. Man ist also bei der Beantwortung der Frage auch lediglich auf die bestehenden Handelsgewohn heiten angewiesen. Und da ist es Usance, dass der Käufer, der von dem Kaufe absieht, die ihm auf Probe gelieferten Waren dem Ver käufer zurücksendet. Das ist allgemein üblich. Streitig dagegen ist die Frage, wer die Kosten dieser Rücksendung trägt. Die Gewohnheit ist da in den verschiedenen Handelsbranchen nicht übereinstimmend. Aus Kulanz erfolgt wohl in sehr vielen Fällen eine kostenfreie Rücksendung, dass aber der Käufer verpflichtet wäre, die Kosten aus seinen Mitteln zu bestreiten, wird man nicht sagen können. Wer sich auf einen Kauf nach Probe einlässt, der muss von vorn herein damit rechnen, dass möglicher Weise aus dem ganzen Geschäft nichts wird. Er sendet aber die Ware auf sein Risiko ab. Er ist es also, der die Kosten im Hinblick darauf, dass die Ware abgesagt wird, wagt und ihn trifft die Ausgabe, wenn die Ware nicht ab genommen wird, und infolgedessen von ihm zurückgeholt werden muss. Man kann dem Käufer, der sich ja eben ganz freie Hand sichert, nicht zumuten, dass ihm aus dieser bedingten Bestellung irgendwelche Spesen und Kosten erwachsen sollen. Will der Lieferant die Kosten der Hin- und Rücksendung nicht auf sich nehmen, so muss dies besonders vereinbart werden. Auch die Gefahr des Transportes trägt in solchen Fällen der Züchter, an den die Pflanzen zurückgehen. Werden sie unterwegs durch Frost ruiniert, so kann sich derselbe nur an die Bahnverwaltung halten, keineswegs aber an den Handelsgärtner, der sich die Pilanzen hatte zur Probe übersenden lassen. Der letztere hat seiner Pflicht genügt, wenn er die Ware ord nungsgemäss verpackt und zur Rücksendung aufgab. Er würde nur in Anspruch genommmen werden können, wenn er bei der Erledigung dieser Arbeit nachlässig verfahren wäre und dadurch die Beschädigung oder den Untergang der Pflanzen auf dem Transport verschuldet hätte. Hat ein Handelsgärtner sich Erzeugnisse von einem Züchter auf Probe kommen lassen, so wird weiter in Frage kommen, wie lange er nun Zeit hat, sich zu erklären, ob er die Ware be halten will oder nicht. Dem Züchter muss doch daran liegen, so schnell als möglich zu erfahren, ob das Geschäft perfekt wird oder ob er anderweit für den Absatz sorgen muss. Das ist gerade im Gartenbauhandel von grosser Wichtigkeit, da solche zur Weiterzucht gesuchte Artikel nur eine bestimmte Zeit hindurch gehen und dann nicht mehr verlangt werden. Da sagt nun § 496 des Bürger!. Gesetzb. folgendes: „Die Billigung eines auf Probe oder auf Besicht gekauften Gegenstandes kann nur innerhalb der vereinbarten Frist und in Er mangelung einer solchen nur bis zum Ablauf der dem Käufer vor dem Verkäufer bestimmten angemessenen Frist erklärt werden. War die Sache dem Käufer zum Zwecke der Probe oder der Besichtigung übergeben, so gilt sein Schweigen als Billigung.“ Daraus ersieht man, dass es auf den Verkäufer und nicht auf den Käufer ankommt, wie lange der letztere Zeit zu einer definitiven Erklärung darüber, ob er fest kauft oder nicht, haben soll. Der Züchter hat dem betreffenden Handels gärtner zu schreiben: Die auf Probe verlangte Ware geht Ihnen zu und haben Sie sich binnen einer Woche oder auch in noch kürzerer Frist darüber zu erklären, ob Sie die Ware billigen. Verstreicht dann die Frist, so gilt die Ware als genehmigt und der Käufer muss Zahlung leisten. Nun kann es aber auch vorkommen, dass über haupt nichts darüber vereinbart wird, bis wann die Billigung der Ware oder deren Zurück weisung auszusprechen ist. Auch der Verkäufer hat bei der Uebersendung der Pflanzen und auch später nichts darüber gesagt, bis wenn er eine Erklärung verlange. Dann ist es die Pflicht des Käufers, wenn er im Besitz der Ware ist, sich in angemessener Frist darüber zu erklären, ob er kaufen will oder nicht. Schweigt er und behält er die Ware längere Zeit bei sich, so soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein solches Schweigen als Billigung der Ware an gesehen werden. Völlig verschieden von diesem Kauf auf Probe oder Ansicht ist natürlich der Kauf nach Probe, der in § 494 des Bürgerl. Gesetzbuches behandelt wird. Bei einem Kaufe nach Probe oder nach Muster sind die Eigenschaften der Probe oder des Musters als zugesichert anzu sehen. Der Kauf ist hier also ohne weiteres perfekt und es kommt nur darauf an, ob die Ware, welche geliefert wird, dann auch wirk lich den gegebenen Proben entspricht. Ist dies der Fall, deckt sich der gelieferte Samen an Qualität vollständig mit dem gegebenen Muster, so kann der Käufer nicht mehr zurücktreten. Er ist gebunden. Er hat ganz im Gegenteil zum Kauf auf Probe keine freie Hand mehr. Es ist nicht in sein Belieben gestellt, ob er die Ware abnehmen will oder nicht. Diese Käufe nach Probe sind viel häufiger als diejenigen auf Probe. Wenn man schliesslich auch noch von einem Kauf zur Probe spricht, so ist das ein fester Kauf, bei dem nur angegeben wird, warum gekauft wird. Der Käufer will den be- treffednen Samen etc. einmal probieren. Er kauft jedoch definitiv und es steht ihm keinerlei Vorbehalt aus diesem Kaufgeschäft zu. Dresdens internationale Gartenbau - Ausstellungen. In der Gartenbau-Gesellschaft „Feronia“ zu Dresden hielt vor wenigen Tagen der Vor sitzende des Sächs. Gartenbau-Verbandes T. J. Rudolf Sei del-Grüngräbchen, auf eine ge gebene Anregung hin einen Vortrag über „Dres dens Internationale Gartenbau - Ausstellungen“. Durch die Ausführung selbst, vor allem auch die hierbei gezogenen Vergleiche über in Dresden stattgefundene internationale Ausstellungen und einige Unternehmungen ähnlicher Art im In- und Auslande, die in anderen Grosstädten veran staltet wurden, bot dieser Vortrag eine Reihe höchst interessanter Momente, die uns ver anlassen, einen kurzen Auszug aus dem uns Chrysanthemum-Ausstellung in Stuttgart. Die vom 10.—15. November abgehaltene Chrysanthemum-Ausstellung des „Württember- gischen Gartenbauvereins“ kann als in jeder Hinsicht gelungen bezeichnet werden. In der Gewerbehalle in Stuttgart bietet sich für ein derartiges Unternehmen sowohl in dem Raum, wie in der Beleuchtung eine geradezu ideale Ausstellungshalle, die nicht nur für den Be sucher eine vortreffliche Uebersicht bot, da auf jeden Nebenraum verzichtet werden konnte, sondern auch dem technischen Leiter, dem Landschaflsgärtner G r o t z - Stuttgart ein sehr günstiges Feld zur Aufstellung der Einsen dungen bot. Unter Anwendung der bei gärt nerischen Ausstellungen üblichen Hilfsmittel, wie Tannen, Kiefern, Girlanden, Flaggen, so wie der Benutzung grösserer Dekorations pflanzen etc. schuf der Arrangeur einen präch tigen, blütenreichen Garten, dessen Anlage durch Anbringung eines kleinen japanischen Gärtchens, eine recht anerkennenswerte Leistung des Handelsgärtners Sick-Stuttgart, in der Art eines Wintergartens und das Bild einer japa nischen Landschaft, vor welchem sich die Binderei-Ausstellung aufbaute, reichlich Ab wechslung bot. An die grosse Fontäne in der Mitte der Halle schloss sich in Form eines grossen Parterres die eigentliche Pflanzen-Ausstellung an. Dieselbe enthielt mit wenigen Ausnahmen die verschiedenen Herbst- und Winterblüher, wie Alpenveilchen, Primula obconica und chinensis, Begonia Oloire de Lorraine, Maiblumen etc. Die beiden grossen Seitenbeete waren gleichfalls für Chrysanthemum zur Verfügung gestellt, die Gänge unter den Galerien dagegen teils für Chrysanthemum, teils für Blattpflanzen und Binderei, sowie abgeschnittene Chrysanthemum- blumen. Durch diese übersichtliche Anordnung kamen alle ausgestellten Gegenstände ziemlich gleichmässig zur Geltung und das, was man einen schlechten Platz nennt, existierte nicht. Die Halle umfasst über 3000 qm Fläche. Sogenannte gärtnerische Industrie- oder Krämerstände mit Messern, Glasschneidern, Ge müseputzern, die in mehr oder weniger markt schreierischer Weise an den Mann gebracht werden, glänzten anerkennenswerterweise — es ist das anderen Ausstellungen zur Nach ahmung zu empfehlen — durch Abwesen heit. Es war somit nichts vorhanden, dass den vornehmen Eindruck, den eine der artige Ausstellung haben soll, beeinträchtigte. Der Verkauf beschränkte sich auf eine japa nische Blumenhalle, in welcher zwei Ver käuferinnen in japanischen Kostümen Einzel blumen von Chrysanthemum feilboten. Der weitaus überwiegende Teil der Aussteller waren Stuttgarter Handelsgärtner und solche aus der nächsten Nähe der schwäbischen Residenz. Ausserhalb Württembergs wohnende Firmen waren nur mit Neuheiten zugelassen. An der Spitze derselben marschierte G. Bornemann- Blankenburg (Harz), der in bekannt vorzüg licher Weise ausgestellt hat. Robert Mayer- Bamberg hat ebenfalls ein grösseres Sortiment Chrysanthemum eingesandt. Geldpreise gab es nicht, sondern ausschliesslich Diplome, die allerdings in L, II. und III. Preise klassifiziert waren. Immerhin bot die Ausstellung wieder einmal den Beweis dafür, dass das Gelingen einer solchen nicht allein von hohen Geld preisen abhängig ist, wenn nur alle Interessenten darin einig sind, etwas Gutes zu leisten. Nun zu den Chrysanthemum selbst! Es wurde hinsichtlich Kultur, Sortenwahl und wirkungsvollem Arrangement wirklich Gutes geboten. Grosse Sortimente, wie beschränkte Auswahl des Besten, Sehenswerten und solche für Massenschnitt, alles war reichlich vertreten. Von alten bewährten Sorten zum Massenschnitt sind zu nennen: Pinie d’or, La Triomphanie, Nivens, N. C. S. Jnbilee, Mad. Gust. Henry, Souvenir de pet te amie, Satin Bose, Mile. Lucie Duveau, Payonnant, Source d’or, Viviand Morel, Balossi, Soleil d’Octobre. Urber Duveau lautete das Urteil verschiedener Kulti vateure, im Gegensatz zu einigen Berichten der Presse, als frühe weisse Sorte sehr günstig. Es sei hier noch eine vorzügliche Sorte für Massenschnitt erwähnt: Marie Depardon, creme weiss, dieselbe blüht sicher zu Allerheiligen. Im Aufblühen glänzend gelblichcreme, später reinweiss, bietet sie ein vorzügliches Material zu feineren Bindestücken, doch sollten alle Seitenknospen entfernt werden. Diese Sorte wurde ausgestellt von Gebr. Neubronner- Neu-Ulm und erhielt als beste weisse Schnitt sorte einen ersten Preis. An älteren und neueren bewährten Sorten für Schaublumen fielen auf: Souvenir de Mme. Buron, F. A. Cobbold, Lord Hopetoun, W. Duckham, Aigle d’or, Mile. Marie Liger, Geo IP. Childs, leuchtend dunkelbraun, eine sehr aparte Färbung, dabei sind die Blumen mittel gross, der Aussteller ist Handelsgärtner Fr. Dem pf- Stuttgart, Alice de Monaco, W. B- Church, Paolo Badaelli, Charles Schwarz, gelbe Niveus, President Nonin, Mr. /. S. Vallis. Sehr auf fallend in der Färbung präsentiert sich auch die von Gebr. Stiegler-Cannstatt ausgestellte Mad. Fr. Wable, hellgelb mit dunkelgelber Mitte. — An neueren Sorten war ausgestellt La Gracieuse, ebenfalls von letzterer Firma. Wilh. Bofinger-Stuttgart zeigte in neueren Sachen Sappho, karmin mit heller Rückseite (prächtige Schaublume), Loulou Charvet, weiss, im Verblühen rosa, diese Sorte ist als Oktober- blüher zu empfehlen. Wiederum La Gracieuse, zartrosafarben, soll sich ihrer besonderen Halt barkeit wegen auch zum Massenschnitt eignen. Eine weitere gute Sorte dürfte Excellenz von Bötticher, lebhaft karmin mit weissen Spitzen, sein. In neueren und neuesten Sorten enthielt das Sortiment in abgeschnittenen Blumen von Bornemann-Blankenburg ganz vorzügliches. In der Hauptsache sind als Züchtungen der Jahrgänge 1904 bis 1907 zu nennen: Charles Basque, hellstrohgelb, Mad. G. Bival, gelb (Sport von Mad. P. Badaelli), Leocadie Gentils, gelb behaart, wohl die schönste in dieser Farbe unter den Behaarten, E. J. Brooks, karmin mit heller Rückseite, einwärts gebogen, für 1907, Mrs. Guy Paget, weiss mit grüner Milte, 1906, Terracotta, Soleil d’Octobre, 1907. Als Massenschnittsorte redet G. Borne mann Money maker das Wort, die mittel grosse, weisse, feste Blumen bringt. Mary West ist sehr schön gelb, Mrs. 0. Haume, chamois, Lady Congers, rosa mit silberiger Rück seite, Airs. C. M. Page, weiss, Mad. Margarete de Mons, weiss, fleischfarben angehaucht, ein empfehlenswerter Oktoberblüher. Auch den einfachen Chrysanthemum schenkt der Obige zurzeit grosse Aufmerksamkeit; als eigene Züchtungen für 1907 kommen in den Handel: Gruss von der Teufelsmauer, einfach leuchtend scharlach, Perle, hellrosa, Violetta, violett. Auch andere Aussteller trugen der Vorliebe für ein fache Chrysanthemum Rechnung, so Julius Fi sc her-Stuttgart mit seinen schönen Hoch- stlmmchen von Ewan Cameron, einer bekannten grossblumigen, einfach weissen Sorte. Gebrüder Neubronner-Neu-Ulm zeigten Ladysmith, eine ausserordentlich üppig wachsende Sorte in rosakarmin, die im Gegensätze zu Ada Owen sehr gute Belaubung hat; auch Robert Mayer- Bamberg stellte einfache Chrysanthemum zur Schau. In Hochstämmen von Chrysanthemum