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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
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- Der Handelsgärtner
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2 Die Organisation des Gartenbaues in Sachsen vollendet. Die Plenarversammlung des Landeskultur rates für das Königreich Sachsen hat in der Sitzung vom 15. Oktober der Vorlage des Kgl. Ministeriums des Innern, betreffend eine Verordnung zur Einführung des Gesetzes über die Umgestaltung des Landeskulturrates, ein stimmig sich angeschlossen und damit ist nun mehr das Gesetz vom 30. April 1906 mit den Ausführungsbestimmungen definitiv für den Gartenbau im Königreich Sachsen zu stände gekommen und wird vom 1. Januar 1907 ab seine Wirkung äussern. Wir geben deshalb an dieser Stelle die Bestimmungen des Gesetzes und die hauptsächlichten Ausführungsbestim mungen wieder. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind folgende: § 13. Zur Begutachtung der Angelegenheiten des Gartenbaues wird bei dem Landeskulturrat ein Aus schuss für Gartenbau errichtet. § 14. Der Ausschuss für den Gartenbau besteht aus 7 Mitgliedern, nämlich aus: 1. sechs Mitgliedern, deren Wahl auf 6 Jahre in 6 vom Ministerium des Innern gebildeten Wahl bezirken zugleich mit den Wahlen zum Landes kulturrat erfolgt, und 2. einem von den unter 1 genannten Mitgliedern auf die Dauer der Wahlperiode aus der Zahl der bei den Königl. oder staatlichen Garten verwaltungen angestellten gärtnerischen Be amten gewählten Mitgliede. Stimmberechtigt sind alle männlichen, volljährigen, im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen Unternehmer der gärtnerischen Betriebe, die zur Deckung des aus der Vertretung des Gartenbaues beim Landeskulturrate erwachsenden Aufwandes Bei träge zu leisten verpflichtet sind. Jeder Unternehmer eines gärtnerischen Betriebes kann sein Stimmrecht auf einen männlichen, volljäh rigen und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen Leiter seines Betriebes übertragen. Wählbar sind alle Unternehmer oder zur Aus übung des Stimmrechts Bevollmächtigte gärtnerischer Betriebe (3. Absatz), sofern sie das 30. Lebensjahr zurückgelegt haben, die sächsische Staatsangehörig keit und die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen. Im übrigen finden auf die Wahlen die Vorschriften in § 5 dieses Gesetzes (Wahlen zum Landeskulturrat) sinngemässe Anwendung. § 15. Der Begutachtung des Auschusses für den Gartenbau unterliegen die Angelegenheiten, die ihm vom Landeskulturrat oder dem Ministerium des Innern zugeteilt werden. Der Ausschuss ist jedoch auch be rechtigt, zu einzelnen Fragen des Gartenbaues selbst ständig Stellung zu nehmen und Anträge an den Landeskulturrat zu richten. § 17. Die Kosten der Vertretung des Gartenbaues durch den nach § 13 zu errichtenden Ausschuss, ins besondere für dessen Wahl und eine etwaige beson dere Kanzlei sowie die Kosten der Einrichtungen und Anstalten des Landeskulturrates zur Förderung des Gartenbaues sind, insoweit sie nicht durch Beiträge aus der Staatskasse und durch etwaige sonstige Ein- nahmen gedeckt werden können, durch Beiträge von den Unternehmern der gärtnerischen Betriebe aufzu bringen. Diese Beiträge sind nach den Beitragsein heiten umzulegen, mit denen die beitragspflichtigen Unternehmer in den Katastern der land- und forst- wirtschafllichen Berufsgenossenschaft veran’agt sind. Das Ministerium des Innern kann nach Gehör des Ausschusses- für den Gartenbau bestimmen, dass die Unternehmer gärtnerischer Betriebe von der Beitrags leistung freibleiben, sofern ihre Betriebe einen festzu- setzenden Mindestumfang nicht erreichen. Den Bei tragssatz bestimmt der Landeskulturrat. In den Ausführungsbestimmungen, in denen erfreulicherweise die Königl. Staatsregie rung die aus gärtnerischen Kreisen geäusserten Wünsche in der Hauptsache berücksichtigt hat, wird das Königreich Sachsen in sechs Wahl kreise eingeteilt. Dieselben sind folgende: Wahl kreis Amtshauptmannschaft Zahl der Betriebe Gesamt zahl I Zittau 266 Löbau 73 Bautzen 97 Pirna HO 546 II Dresden-N. u. Dresden-Stadt 632 Katnenz 48 680 III Dresden-A. (Land) 230 Dippoldiswalde 26 Freiberg 24 Meissen 199 479 IV Grossenhain 76 Oschatz 42 Borna 91 Döbeln 85 Grimma 134 Rochlitz 95 523 V Leipzig 540 540 VI Annaberg 22 Chemnitz 137 Flöha 50 Glauchau 71 Marienberg 18 Auerbach 20 Oelsnitz 21 Plauen 71 Schwarzenberg 25 Zwickau 85 520 3288 Der sächsische Gartenbau wies im Jahre 1905 insgesamt 3288 Betriebe auf, so dass durch schnittlich auf einen Wahlkreis etwa 500 kommen. In diesen 6 Wahlkreisen werden nun zum Januar des nächsten Jahres 6 Vertreter des Gartenbaues zum Landeskulturrat gewählt und es kommt nun darauf an, dass auch die geeig netsten Männer in diese Stellung berufen werden. Darauf kommen wir später noch zurück. Als wesentliche Gegenstände der Verhand lungen im Ausschuss sind folgende hervor zuheben : 1. Gemüsebau, Gemüsedüngung, Gemüse treiberei, Gemüseverwertung. 2. Gehölz- und Obstbaumschulen, Rosen schulen. 3. Topfpflanzen des Warm- und Kalthauses, Blumentreiberei und Blumenschnitt. 4. Marktpflanzen, Samenbau. 5. Vereinswesen, Statistik, Verkehrswesen und Absatz. 6. Rechtliche Stellung der Gärtner und ihrer Betriebe. 7. Städtische und Privatgärfen, Schulwesen, Wohlfahrtseinrichtungen. 8. Spezialkulturen, Versuchswesen, Pflanzen schutz, Allgemeiner Gartenbau, Volks wirtschaft. 9. Staatliche und Königliche Gärten, Garten kunst (Landschaftsgärtnerei). Mit Rücksicht darauf wird es sich natürlich als zweckmässig erweisen, die Vertreter so zu wählen, dass durch sie die einzelnen Spezial zweige der Gärtnerei repräsentiert werden. Sobald die Wahl der sechs Vertreter erfolgt ist, haben sie sich in Dresden im Landes kulturrat zu einer Sitzung zusammenzufinden, den Ausschuss zu konstituieren, den 7. Vertreter zu wählen, einen Geschäftsführer zu ernennen, das Budget für 1907 aufzustellen und dabei die Höhe des Jahresbedarfes festzusetzen. Hier auf hat der Ausschuss die Mittel (zinsloses Dar- lehn) beim Königl. Ministerium des Innern nachzuweisen, damit bis zum Eingang eigener Mittel die Geschäfte immer aufgenomman werden können. Damit ist dann in Sachsen insbesondere durch die energische uneigennützige Tätigkeit des Vorsitzenden des „Gartenbau-Verbau des für das Königreich Sachsen“, Rudolf Seidel-Grün gräbchen endlich erreicht, was man in einem Jahrzehnt in eifrigem Bemühen erstrebt hat, und wir wollen hoffen, dass der sächsische Garten bau daraus reichen Nutzen ziehen wird. Rundschau. Handel und Verkehr. — Aufdrucke des Gepäckfracht satzes auf die Gepäckscheine. Seitens der Handelskammer Mannheim wurde bei der Grossherzogi. Badischen Gencraldirektion die Frage angeregt, ob nicht durch Aufdrucke des Gepäckfrachtsatzes auf die Gepäckscheine bezw. durch Angabe der Entfernungskilometer bei den Scheinen, welche ausgeschrieben werden müssen, dem Reisenden die Möglich keit gegeben werden könne, die Richtigkeit des ihm angerechneten Frachtsatzes nachzuweisen. Auch die Heidelberger Handelskammer hatte sich dem angeschlossen. Die Generaldirektion hat darauf erwidert, dass sie von der Anregung mit Interesse Kenntniss genommen habe, und beim Fortgang der schwebenden Verhandlungen über die einheitliche Umgestaltung der Per sonen- und Gepäcktarife in eine nähere Prüfung der Frage eintreten werde. — Der Aussenhandel Serbiens in Feld- und Gartenprodukten 1905. Die Gesamteinfuhr berechnete sich auf 4 295 023 Fr., die Gesamtausfuhr auf 29 133 429 Fr., so dass der Ausfuhrwert Serbiens mit 24 938 406 Fr. überwiegt. Aus Deutschland wurde für 21510 Fr. eingeführt, eine Ausfuhr dahin ist nicht verzeichnet. Die Pflaumen, Pflaumen mus usw. sind hier nicht mit gerechnet, da sie mit unter Speisen aufgeführt werden. In der Ausfuhr nach Deutschland machte sich ein Rückgang von 400000 Fr. bemerklich, sodass sie bedeutungslos wurde. — Die Fruchternte Kaliforniens ver spricht bei Tafeläpfeln nach einem Bericht der „Revue Commerciale Coloniale et Vinicole" ebenso reichlich wie in den Vorjahren zu werden. Man erwartet deshalb einen Preis rückgang auf den europäischen wie amerikani schen Märkten. Der Ertrag der Bartlett-Birnen ist auch bedeutend, aber die Birne ist nicht von der üblichen Grösse und Güte, was auf ein Insekt zurückzuführen ist, welches die Bäume der bis dahin an Schädlingen freien Obstgärten des Sacramentotals heimgesucht hat. Die Pflaumenernte beläuft sich auf 85—90 Mill, kg, die Aprikosen-Ernte auf 3 Millionen kg. Das Erdbeben von San Franzisco hat die daselbst befindlichen Fabriken für Fruchtkonserven, deren Jahresproduktion 1 550 000 Kisten betrug, eben so wie den Reservevorrat von 350 000 Kisten vernichtet, so dass in dem Betriebe dieses Ge schäftszweiges eine zeitweise Stockung einge treten ist, die erst wieder ausgeglichen werden muss. — „Hamburg-Bremer Afrikalinie“, so nennt sich eine neue Dampfer-Verkehrs gesellschaft, welche in Hamburg wie in Bremen Geschäftsstellen hat und zwei L nien nach Westafrika im Frühjahr 1907 zu eröffnen gedenkt. Die Nordlinie wird nach Senegal, der Goldküste und Togo bis Lagos gehen, während die Södlinie Lagos, die Oelflüsse und Kamerun berücksichtigt; diesen soll sich später eine dritte Linie nach Swakopmund und Lüderitzbucht anschliessen. Die Dampfer sollen versuchsweise wöchentlich verkehren, ausserdem wird noch gesagt, dass die Reichs regierung dieses Projekt in jeder Beziehung zu unterstützen gedenkt. — Ausführungs-Bestimmungen zu dem französischen Gesetz, betreffend Unterdrückung des Betrugs beim Warenhandel und bei der Verfälschung von Lebensmitteln und Erzeugnissen der Landwirt schaft und des Gartenbaues. Die neuen Be stimmungen zu dem genannten Gesetz regeln a. die Förmlichkeiten, welche bei Entnahme von Proben an verdächtigen Waren und bei ihrer Begutachtung durch Sachverständige zu beobachten sind, b. die Art der Untersuchung zur Feststellung der Zusammensetzung der Waren, ihre wesent lichen Grundstoffe und ihres Gehalts an nütz lichen Bestandteilen oder zur Erkennung ihrer Verfälschung, c. die zur Untersuchung und Feststellung von Uebertretungen des gedachten Gesetzes zuständigen Beamten und ihre Befugnisse zur Anstellung der ersten Ermittelungen bei den verschiedenen Behörden und den konzessionierten Transportunternehmern. Eine dazu gehörige Verfügung des Ministers für Landwirtschaft und des Handelsministers setzt fest, in welcher Menge die Proben bei den verschiedenen flüssigen, halbflüssigen und festen Lebens- und Genussmitteln zu entnehmen sind, ferner, welche Vorsichtsmassregeln für ihre Versendung und Erhaltung beobachtet werden und auf welche Weise tunlichst gleichartige Proben erzielt werden sollen. — Der deutsche Aussenhandel mit Gemüse- und Blumensamen wies im September beachtenswerte Zahlen auf. Es wur den eingeführt an Gemüsesamen 417 dz fast zu gleichen Teilen aus Frankreich, den Niederlanden und Oesterreich-Ungarn, dagegen ausgeführt 1085 dz, davon nach Frankreich 584 dz, nach Oesterreich - Ungarn 51 dz. Blumensamen empfingen wir im September 11 dz, davon 3 dz aus Frankreich und 1 dz aus Italien; unsere Ausfuhr betrug dagegen 10 dz und richtete sich in der Hauptsache nach Oesterreich-Ungarn und Russland. Ferner ist hier noch anzuführen, dass Runkelrüben samen 93 dz aus Frankreich zu uns kamen, während wir 2 dz ausführten. Zuckerrüben samen empfingen wir 36 dz und verschickten 70 dz. Die übrigen mehr landwirtschaftlichen Sämereien interessieren den Gartenbau weniger. — Import und Export von Kar toffeln. Im Monat September haben wir mit einer aussergewöhnlichen Einfuhr von Kartoffeln zu rechnen, die 148 562 dz oder rund 740 Waggons erreichte. Als Haupt lieferant kommen die Niederlande mit 62533 dz, dann Belgien mit 24 320 dz und Oesterreich- Ungarn mit 10 722 dz in Befracht. Unsere Ausfuhr erreichte nur 36093 dz und richtete sich zum grössten Teil nach Schweden und der Schweiz. — Tarifierung lebender Pflanzen. Aus gärtnerischen Kreisen war seinerzeit, wie wir auch im „Handelsgärtner“ berichteten, bei der Handelskammer Brandenburg beantragt worden, dahin vorstellig zu werden, dass der Spezialtarif für bestimmte Eilgüter bei der Ver sendung lebender Pflanzen auch dann zur An ¬ ballonartigen Früchten besetzt ist. Letztere geben auch eine hübsche Zierde des Weih nachtsbaumes ab. — Obgleich schon etliche Jahre in Kultur, sieht man noch recht selten in den Gärten die Physostegien, deren ca. 1 m hoch werdende Stengel mit gegenständigen, gesägten Blättern besetzt sind und im Juli- August dichte Aehren grosser Lippenblüten tragen, die bei Ph. virginiana von schön rosen roter, bei Ph. virg. alba von reinweisser Fär bung sind; ebensowohl zur Gartendekoration wie zur Binderei geeignet. Wenn man sie freilich, wie dies neuerdings geschehen ist, als Stauden-Erika bezeichnen wird, so gehört meines Erachtens hierzu eine etwas starke Licenz. Denn wenn ich mich auch anstrenge, zwischen Ph. virg. und der zum Vergleich noch am ehesten heranzuziehenden Erica blanda eine Aehnlichkeit herauszufinden, so kann diese nur eine sehr entfernte sein, etwa so, wie ein westfälischer Schinken einer italienischen Man doline ähnlich sieht. Von den Polemonium-Arten sind zwei am empfehlenswertesten, das blaublühende P. Richardsoni und dessen reinweiss blühende Abart P. Rich, album. Bei ersterem erscheinen die Blüten schon im April, ein zweites Mal im Juli; letzteres blüht fast den ganzen Sommer hindurch. Die Polygonum-Arten dienen als Blatt stauden zur Gartendekoration, teilweise aber sind sie auch hinsichtlich der Blüte ganz hübsch. Die hervorragendste Art als Blattstaude ist unstreitig das prächtige buntblättrige P. Sieboldi spectabile. Die Blätter sind grün, isabellgelb und karminrot panachiert. Die Pflanze bedarf, um eine recht schöne Färbung zu erhalten, eines mageren Bodens und halb schattigen Standortes, obgleich sie auch in jedem anderen Boden gedeiht. P. pofystachium ist als Schnitt- und Dekorationsstaude sehr zu empfehlen; sie blüht September-Oktober in weissen Rispen Man hat sie auch Stauden flieder genannt, ein Vergleich, zu welchem man wohl schon etwas eher, mindestens aber ebenso berechtigt ist, wie zu dem oben er wähnten zwischen Physostegia und Erica. Die lieblichen, teilweise sogar prächtigen Primeln, die uns durch ihr zeitiges Er scheinen im Frühjahr erfreuen und zu dieser Jahreszeit sowohl zur Gruppenbepflanzung, Vorpflanzung von Bosketts, wie auch zu Früh lingssträussen mit Vorliebe verwendet werden, seien zunächst in ihren vorzüglichsten winter harten Arten erwähnt; diejenigen Arten für Freilandkultur, welche während des Winters eines Schutzes bedürfen, gedenke ich in einer späteren Spezial-Abhandlung zu schildern. Die Varietäten von Pr. acaulis ß. pl. in ihren Fär bungen von reinweiss, hellgelb, blau und rot lassen hinsichtlich ihrer Blüten einen Vergleich mit denen der gefüllten Pr. chinensis zu. Die sogenannte Pr. auricula der Gärten, in Wahr heit Pr. pubescens, sind ja hinreichend bekannt. Weniger ist dies bei den neuen Qiganiea- („Mammut")-Varietäten der Fall. Dieselben zeichnen sich nicht nur durch bedeutend stär kere, gut aufrecht aus der Blattrosette sich er hebende Stiele, grössere Dolden und grössere einzelne Blüten aus, sondern auch dadurch, dass bei ihnen die bei den älteren Varieläten ab und zu an zutreffenden unreineren Färbungen ausgemerzt sind. Pr. aur. {pub.) „Germania'' (Arends) ist eine sehr schöne neue Varietät, deren starke Stiele grosse Dolden zart creme gelber Blüten tragen. Pr. cashtneriana mit ihren schönen und interessanten violetten Blütenköpfen auf starken Stielen, die sich aus einer Rosette an der unteren Fläche gelb be stäubter Blätter erheben, ist äusser zu oben genannten Zwecken auch zum Treiben geeignet. Pr. cash. „Rubin" ist ihre neuere Varietät mit purpurvioletten Blüten. Pr. denticulata hybrida grandißora (Arends), eine bedeutende Ver besserung von Pr. dent., welche sich von Pr. cash, durch nicht bestäubte, tiefer gezähnte Blätter unterscheidet, hinsichtlich der Gross- blütigkeit. Die Färbungen bestehen in rein weiss, hell-, rosa- und dunkelviolett. Diese Hybriden sind wie die Stammart zum Treiben geeignet, auch sind sie noch härter als Pr. cashmeriana. Pr. elatior aurea grandiflora, die so genannten Vierländer Primeln, besitzen ein schönes leuchtendes Orangegelb. Ganz be sonders zu empfehlen sind aber die neuen Hybriden von Pr. elatior gigantea, welche in bezug auf Schönheit der Blütenfärbung, Grösse der Blütendolde und der einzelnen Blüten, die bescheidene Stammform weit hinter sich zu rücklassen. Zudem erheben sich die Blüten dolden auf kräftig entwickelten Stengeln aus der Blattrosette. Die Färbung der einen lieb lichen Aprikosenduft ausströmenden Blüten enthält alle Töne vom zartesten cremefarben, durch schwefel-, kanarien- und goldgelb bis zum tiefsten ockerfarben. Ebenso verschieden ist die Färbung der Augenzone. Die Grösse der einzelnen Blüten ist die eines Fünfmark stückes. Eine Gruppe von diesen Primeln bildet eine der herrlichsten Frühlingszierden an halbschattiger Stelle im Garten. Die schönen bunten Varietäten von Pr. veris elatior gehören ebenfalls mit zu den hübschesten und dankbarsten Garten-Primeln. Pr. rosea grandiflora bringt leuchtend karmin rote Blütendolden aus einer dem Boden dicht anliegenden Rosette bronzegrüner, braun an gelaufener Blätter und bildet eine hervorragende Frühlingszierde. Die prachtvollen Varietäten von Pr. Sieboldi sind zu den besten Frühlings blühern zu rechnen. Vom reinsten Weiss durch alle Abstufungen bis zum tiefsten Karmin und violett blühend, letztere Farben auch mit weissem Auge, zeigen sie äusser nur sanft ge wellten, auch tief geschlitzte, an Lychnis er innernde Formen. Da sich Pr. Sieboldi leicht treiben lässt und ihr Flor im Frühjahr ein an dauernder ist, so kann man sie von Anfang April bis Ende Mai als zierliche Topfprimel, ebensowohl aber auch zur Binderei und später zur Gruppenbepflanzung mit schönem Erfolg verwenden. Dankbare Frühjahrsblüher sind auch die Pyrethrum-Hybriden, die ihren Hauptflor im Mai-Juni, einen spärlichen zweiten Flor im August September haben. Die schlanken Stiele erheben sich in Masse aus den dichten, von fein zerteilten Blättern gebildeten Büschen und tragen die entweder gefüllten, in diesem Falle zarten Röhr-Astern gleichenden, oder einfachen wie bunte Margueriten erscheinenden Blüten. Die Farbenabstufungen bewegen sich von rein weiss bis leuchtend purpurkarmin. Dass diese Hybriden sich gleichermassen für Garten-Deko ration wie für Binderei eignen, ist in den Kreisen der Handelsgärtner genügend bekannt. Von den Ranunculus gibt es auch einige hübsche und interessante Arten. Ich erwähne hier R. aconitifolius fl. pl., das „Silberköpfchen“ mit reich verzweigten, 30—40 cm hohen, im April-Mai erscheinenden dichtgefüllten weissen Blüten und R. acris ß. pl., das „Goldköpfchen“ mit ca. 60 cm hohen, im Mai Juni erscheinen den, dicht goldgelb gefüllte Blüten tragenden Blütenstielen. R. speciosus fl. pl., nur ca. 30 cm hoch werdend, erscheint mit gtossen, goldgelb gefüllten Blumen im Mai-Juni. Was die Rudbeckien, die sich samt und sonders prächtig zur Gartendekoration und zur Vasenfüllung eignen, betrifft, so erwähnte ich ja schon R. purpurea hybrida unter „Echi nacea“, habe also nur noch die schönsten der gelbblühenden Arten anzuführen. Da gilt als
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