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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Es wird Zeit mit dem Kampf gegen die Warenhäuser. An eine ernstliche Bekämpfung des Schleuder handels der Warenhäuser muss auch in gärt nerischen Kreisen gedacht werden. Wir wundern uns darüber, dass sich die Gärtner nach und nach von den grossen Magazinen eine so un gesunde Konkurrenz machen lassen, ohne auch nur daran zu denken, sich ihrer Haut zu wehren! Wir haben schon früher im „Handelsgärtner“ Warenhäuser namhaft gemacht, die Schnittblumen, hochstämmige Rosen, Obstbäume verkauften. Wir haben später darauf hingewiesen, dass sich diese Grossbazare des Samenhandels, des Handels mit Früchten, Gemüsen, Agrumen usw. be mächtigt haben und dass dies eine schwere Gefahr für die gärtnerischen Betriebe bedeutet. Wir haben dieser Tage wieder Gelegenheit ge habt, in einem Leipziger Warenhause uns die gärtnerischen Produkte anzusehen. Wir fanden da vor allem einen starken Absatz in Blumen zwiebeln aller Art, namentlich von Hyazinthen, die von 10 Pfg. das Stück aufwärts angeboten wurden bis zu 28 und 35 Pfg. Sie fanden natürlich jetzt, wo die Zeit für die Einsetzung derselben gekommen ist, in der kurzen Zeit, die wir daselbst verweilten, gute Abnahme, und diese Kunden entgehen dadurch den grossen gärt nerischen Geschäften. Zu ebensolchen Schleuder preisen werden Tafeltrauben, Tafelbirnen, Aepfel, Bananen und vor allem Ananas angeboten, so dass ein Züchter, und wenn er den minimalsten Nutzen nimmt, mit diesen Angeboten nicht wetteifern kann. Dasselbe gilt von den offerierten Tomaten. Auch Blumenkohl haben wir früher daselbst angetroffen. Wir meinen das Waren haus von Joske in der Windmühlenstrasse in Leipzig. Diesmal aber fanden wir noch etwas Neues. Unsere Leser wissen, dass bei vielen Leuten eine Vorliebe für das Heranziehen von Kaktuspflanzen herrscht, die der Handelsgärtner in einer gefälligen, ansprechenden Aufmachung dem Publikum zur Verfügung hielt. Wie staunten wir aber, jetzt diese roten Töpfchen mit den verschiedensten Kakteen auch in dem Warenhaus von Joske vorzufinden. Wir wissen, dass einige Firmen hier am Platze mit diesen Artikeln ganz gute Geschäfte gemacht haben, denn die Liebhaberei für diese Sachen und Sächelchen ist tatsächlich noch im Wachsen begriffen. Wie soll aber daran noch ein Pfennig verdient werden, wenn die Waren häuser diese Topfkakteen in reicher Auswahl zu 10, 15, 25 Pfg. usw. pro Stück verschleu dern? So können die Preise doch in einem gärtnerischen Geschäft nicht gestellt werden. Und wie leicht ist der Schritt zu anderen Topf pflanzen getan, so dass schliesslich das Waren haus auch noch den gärtnerischen Handel unter seine schützenden Fittiche nimmt. Es ist richtig, was gelegentlich einmal in gärtnerischen Kreisen hervorgehoben worden ist, dass in erster Linie an diesem Kampfe die Blumenhändler interessiert sind. Aber wie viele produzierende Gärtner haben selbst Blumen läden ! Und darum, ist es nicht unsere Aufgabe, auch mit dafür zu sorgen, dass diese Blumen händler, auch wenn sie nicht selbst Gärtner sind, in ihrem Geschäftsverkehr gefördert und geschützt werden? Wenn sie auch mit dem Auslande liebäugeln und den Import begünstigen, alpinum und coccineum sind karminrot, im Innern weissgefärbt. E. macranthum, welches ziemlich selten ist, hat grosse wohlgeformte, creme weise Blüten, während diese bei E. niveum schnee weiss, und bei E. sulphureurn schwefelgelb sind. Die Erigeron mit ihren schöngeformten Strahlenblüten repräsentieren wieder eine Haupt gattung von Stauden und eignen sich für Binderei und Rabattenpflanzung usw. in her vorragendem Masse. E. aurantiacus ist eine hin sichtlich der Blütenfarbe von den anderen Species bzw. Hybriden der Gattung sich typisch abhebende Art, denn sie bringt im Mai und Juni leuch tend orangefarbige Strahlenblüten, während sich die übrigen Farben in weisslich sowie in Tönen von violett bewegen. E. Coulteri,' im Juni überaus reichblühend, bringt grosse Blüten von reinweisser Färbung. E. glabellus alpinus ist eine niedliche, polsterbildende alpine Form mit nur 10 cm hohen, zart blassblauen Blüten tragenden Stengeln. E. grandifloras elatior, seinerzeit von Arends aus Nordamerika eingeführt, galt zur zeit ihrer Einführung als das vollkommendste, was bis dahin an Erigeron überhaupt vorhanden war. Obgleich heute durch neuere Hybriden übertroffen, ist sie doch immer noch sehr be achtenswert, besonders ihrer ungeheuren Reich- blütigkeit wegen. Die Blütenstiele erscheinen bereits im Mai, sind nur 30—40 cm hoch und tragen schöne, edelgeformte, mattlila ge färbte Strahlenblüten. E. speciosus superbus ist nicht gerade über mässig reichblühend, jedoch die grossblumigste Art. Die grossen hellvioletten Strahlenblüten erscheinen an 50 cm hohen Stielen. Die neuen E. speciosus hybridus grandi- florus übertreffen all die anderen bisher ge schilderten Formen. Denn während letztere, so beachtenswert sie auch sind, stets nur den Typ einer einzigen Sorte repräsentieren, sind sie sind doch auch unsere Abnehmer, die wir uns stark erhalten müssen. Nach unserem Dafürhalten müsste einmal in den verschiedenen Städten, die in Frage kommen, eine Erhebung stattfinden, was in den Warenhäusern zeitweilig an gärtnerischen Ar tikeln feilgeboten wird und zu welchen Preisen. Die Erhebung hätte sich zugleich darauf zu erstrecken, welche Folgen die Konkurrenz für die Geschäfte am Platze hat. Dann müssen Waren gekauft, geprüft und festgestellt werden, welche Eigenschaften sie haben, ob es Schund ware Peterseimscher Qualität ist, wie es mit den Preisen steht usw. Ergeben sich dabei, wie man voraussagen möchte, Tatsachen, welche eine Warnung des Publikums notwendig machen, so wäre auch diese Warnung in geeigneter Form zu erlassen und Handelsgärtner und Blumenhändler könnten dabei gemeinschaftlich vo-gehen. Schliesslich wäre auch ein Vor gehen gegen die Firmen, welche an Waren häuser liefern, nicht ausgeschlossen. Doch sind das alles nur vorläufige Anregungen, zu denen uns der Besuch des obigen Warenhauses die Veranlassung gegeben hat. Rundschau. Handel und Verkehr. — Eine neue Dampferlinie nach Argentinien. Die Hamburg-Amerikanische P. A. G. hat mit Beginn dieses Monats eine neue Linie von Genua nach Buenos Aires eröffnet; vorläufig sollen monatlich regelmässig Fahrten stattfinden. Diese Neuerung interessiert ohne Zweifel unseren Samenhandel, da bekannt lich ein ziemlich beträchtlicher Export nach den südamerikanischen Staaten stattfindet, wobei teilweise auch französische und italienische Produkte in Frage kommen. — Immer wieder beschäftigt man sich mit der Einziehung von Wech seln durch die Post. Die Handelskammer zu Leipzig hat das Reichspostamt ersucht, eine Ergänzung der Postordnung unter § 78, XVIII oder, wenn dies nicht tunlich sein sollte, eine Instruktion für die Einziehung von Post aufträgen dahin eintreten zu lassen, dass Post aufträge bis 8 Uhr abends zur Einlösung be reitgehalten werden sollen, wenn der auf dem Postauftrag genannte Fälligkeitstag ein Sonn- und Feiertag gewesen ist. Das Reichspostamt hat jedoch diesem Wunsche nicht Rechnung getragen. Es weist daraufhin, dass durch einen solchen Gebrauch dann Unzuträglich keiten entstehen könnten, wenn der nächst folgende Werktag der letzte Tag der Protest erhebung sei. Im übrigen sei doch jeder im stmde, Vorkehrungen zu treffen, dass am nächstfolgenden Werktage bei Vorzeigung die Einlösung erfolgen kann, da ihm bekannt sei, dass der Wechsel zur Einlösung werde vor gelegt werden und es demnach seine Sache sei, den Betrag beizubehalten. Dass aber für Postaufträge mit dem Vermerke „Sofort zum Protest“, die am nächsten Werktage nach dem in der Auftragskarte angegebenen Sonntag oder allgemeinen Feiet tag vorgezeigt worden, die Ge währung der Einlösungsfrist bis zum Schalter schluss ausgeschlossen sei, könne nach dem Wortlaut der einschlägigen Bestimmung in der Postordnung nicht zweifelhaft sein. Eine Aenderung dieser Bestimmung aber sei nicht zu empfehlen, weil damit Unsicherheiten im Wechselverkehr verbunden sein würden, die die Blutenformen dieser neuen Hybriden so verschiedene, dass man sich fragt, wie aus der Gattung Erigeron plötzlich eine derartige Formenverschiedenheit der Blüten entstehen konnte. Es sind hier Röhren- und Strahlen blüten, halbgefüllt erscheinende und feder artige Faserblüten zu beobachten. Farben-Ver- schiedenheit, bisher bei den einzelnen Erigeron- Einführungen ebenfalls nicht vorhanden, herrscht hier in reichem Masse. Es zeigt sich weiss, hellila, rosaviolett bis dunkelblau. Ausserdem ist die Blütezeit keine so verhältnismässig kurze, wie bei den älteren Erigeron-Kxizn, sondern sie erstreckt sich, stetig remontierend, von Juni bis Oktober. Man kann die ungeheure Blüh will g- keit schon daran sehen, dass die im April-Mai ausgesäten jungen Pflanzen noch im Herbste des ersten Jahres Blüten zeigen. Eine ähnliche Bedeutung haben die E. hy bridus superbus, welche Arends züchtete. In den Farben zeigen sie ungefähr das Gleiche wie die vorhergehend geschilderten E. sp. hybr. grdjl. In den Formen zwar nicht so verschieden wie jene, haben sie jedoch noch einen Vorzug vor ihnen, und das ist ihr robusterer Wuchs. Die starken, reich verzweigten Pflanzen werden nur ca. 30 cm hoch, so dass sie besonders auch für Grupp.nbepflanzung usw. geeignet er scheinen. Ein echtes ErigeronÄii auch die neue „Aster“ Mesa gründe speciosa grandiflora. Nichts liegt mir ferner, als in dieser Abhandlung eine Polemik auf nomenclatorischem Gebiete zu treiben. Aber im vorliegenden Falle halte ich es, um häufiger Verwirrung und Verwechslung vorzubeugen, doch für nötig, für die Bezeichnung Erigeron Mesa grande (das „speciosa grandiflora“ kann, um den Namen nicht lächerlich lang zu machen, ohnedies wegfallen) energisch einzutreten. Als ich diese neue „Aster“ erstmalig bezog, glaubte man im allgemeinen Interesse zu vermeiden be sorgt sein müsse. Diese Erwägungen des Reichspostamtes enthalten zweifellos insofern etwas Richtiges, als bei den Wechseln, wo der nächste Werktag der letzte Tag zur Erhebung des Protestes ist, die Gelegenheit zur Protest erhebung verloren gehen kann, wenn der Postauftrag bis abends um 8 Uhr liegen bleiben soll, denn dann ist die Protestzeit vorüber. — Die französischen Zollerhöhungen, welche kürzlich in Kraft getreten und besonders gegen Spanien gerichtet sind, treffen unsern Export nicht, da bekanntlich für uns noch der mit Frankreich abgeschlossene Meistbegünsti gungs-Vertrag Gültigkeit hat. Äusser Kartoffeln die wir zeitweilig in ziemlichen Umfang nach. Frankreich verfrachten, kommt für unsern Grenz- verkehr Gemüse und Obst in Frage. Auch hat sich in den letzten Jahren eine bedeutende Einfuhr von Sauerkraut besonders aus Württem berg nach Nord-Frankreich entwickelt, doch würde dieser Artikel von der Erhöhung der Zölle überhaupt nicht berührt werden. — Zum Obstexport der Schweiz 1906. Die Kantone Thurgau, St. Gallen, Zürich, Luzern, Aargau und Bern verfügen in diesem Herbst über so reiche Apfel-Ernten, dass jedenfalls der Export von Schweizer Obst alle früheren, auch die günstigsten Jahre, übertrifft. Seit 14 Tagen werden nach Württemberg täg lich durchschnittlich 220 Eisenbahnwaggons vom besten Mostobst über Romanshorn und Singen auf die deutschen, besonders württem- bergischen Märkte abgeschickt. — Bekanntlich sind die Ernteresultate durchschnittlich in der Schweiz weit günstiger als in Württemberg, welches besonders durch einseitigen Anbau von wenigen Sorten grosse Schwankungen in den Obsterträgnissen aufzuweisen hat. Wenn auch von Württemberg bedeutende Anstrengungen gemacht werden, um den Bedarf selbst zu decken, so werden doch ganz sicher noch viele Jahre vergehen, bis ein Ausgleich möglich ist. Ausser dem muss darauf hingewiesen werden, dass es für Württemberg viel richtiger ist, das Tafel obst nach Norddeutschland zu guten Preisen zu verwerten, dagegen aber das weit billigere Schweizer Obst zur Mostbereitung zu vei wen den. Zweifellos würde durch diesen Zwischen handel für das Land eine lohnende Einnahme geschaffen. — Auf dem Mostmarkt zu Stuttgart standen am 17. Oktober 321 Waggons Obst zum Verkauf, darunter nahezu die Hälfte aus der Schweiz, ausserdem ist französisches und österreichisches Obst reichlich vertreten, während Belgien und Holland in diesem Jahre wenig liefern. — Deutschlands Aussenhandell906. Wie das Kaiserlich Statistische Amt mitteilt, zeigen unsere auswärtigen Handelsbeziehungen in den ersten drei Quartalen des verflossenen Jahres ein sehr günstiges Resultat, denn es wurden nach Deutschland aus dem Ausland für 6 107 945 000 Mk. bei uns eingeführt, wäh rend wir nach dem Ausland für 4 512 977 000 Mark lieferten. Gegenüber dem Vorjahr zeigte die Einfuhr in den ersten neun Monaten ein Mehr von 1 077 710 000 Mk., während unsere Ausfuhr im gleichen Zeitraum eine Steigerung von 398 984 000 Mk. aufweist. Rechtspflege. — Von der Haftpflicht des Arbeit gebers bei Unfällen seiner Angestellten. ich der Beschreibung nach, es mit einer wunder schönen neuen Form, etwa in der Art unserer alpinen Astern zu tun zu haben. Wie aber er staunte ich, als ich an Blatt, Wuchs und Blüte ein echtes Erigeron erkannte. Mir wurde so fort klar, dass der Autor das Synonym „Aster" für Erigeron, welches doch aber nun einmal im gartenbaulichen Verkehr durchaus nicht gebräuchlich ist, gewählt hatte. Wir sind gewöhnt, das was diese „Aster“ vor stellt, eben als Erigeron und nicht als Aster zu bezeichnen, weshalb ich auch an dieser Stelle alle staudenbeflissenen Kollegen bitte, im Inter esse der Vermeidung von Irrtümern beim Be züge von Seiten der Handelsgärtner und Staudenliebhaber, für die richtige Bezeichnung, Erigeron Mesa grande, Sorge tragen zu wollen. Es verdient dieses Erigeron die höchste Be achtung und weiteste Verbreitung, denn es gibt erstlich keine zweite Art dieser Gattung, welche sich so straff aufrecht trägt wie diese und zweitens auch keine, welche so unausgesetzt vom Mai bis zur Zerstörung durch den Frost remontiert. Die Blütenstiele werden 50—60 cm hoch und tragen sehr grosse dunkelblaue Strahlenblüten. Als nun folgende, besonders bemerkens werte Gattung, nenne ich Eryngium, deren Namensverwechlung mit der vorher beschrie benen Gattung eine häufige ist. Die Eryngium werden unter der Vulgär-Bezeichnung „Edel- disteln" in den Gärten geführt und bilden hier bei entsprechender Anpflanzung höchst eigen artige Effekte, was sie ihrer merkwürdigen starren Form, welche doch hinwiederum durch die hübschen, sich auf mehr oder weniger zart- geschlitzten Brakteen erhebenden Köpfe ge mildert wird, verdanken. Für Vasensträusse eignen sie sich in gleichem Masse. Die zugleich schönste und interessanteste Art, welche auch gegenwärtig am meisten begehrt wird, ist E. Der § 618 des Bürgerl. Gesetzbuches verlangt, dass der Arbeitgeber alle Gefahren beseitigt, die im Betriebe seinen Leuten widerfahren können. Auch die Zugänge zu den Arbeits räumen (Gewächshäusern) dürfen keine gefahr bringenden sein. Natürlich kommt es bei der Beurteilung der Schadensersatzpflicht mit in Frage, ob nicht etwa den Arbeitnehmer ein überwiegendes Selbstverschulden trifft, worauf § 254 des Bürgerl. Gesetzbuches Bezug nimmt Vor dem Reichsgericht wurde kürzlich ein Prozess ausgetragen, in welchem ein Angestellter auf Schadensersatz klagte, weil er abends auf einer unbeleuchteten Treppe, die ins Freie führt, gefallen war und eine Verletzung davon ge tragen hatte. Seine Klage wurde auch in letzter Instanz vor dem Reichsgericht zurück gewiesen bezw. die Revision verworfen. Das Gericht geht davon aus, dass der Verletzte durch das Betreten einer dunklen Treppe den Unfall selbst verschuldet habe. Er habe, um der Gefahr eines Unfalls zu entgehen, sich erst um die Beleuchtung der Treppe bemühen müssen, statt auf gut Glück in der Dunkelheit auf der Treppe weiterzugehen. — Sind Lehrlinge „Arbeitnehmer“? Ein Arbeitgeber war wegen Verletzung der Sonntags’uhe in Strafe genommen. Die Be- schäfiigung bezog sich auf einen Lehrling. Er behauptete nun, der Lehrling sei kein „Arbeitnehmer“ im Sinne des Gesetzes und aus diesem Grunde beziehen sich die Be stimmungen gar nicht auf ihn. Das Ober landesgericht Dresden war anderer Meinung. Ein Lehrling werde in der Gewerbeordnung als gewerblicher Arbeiter angesehen und auch sonst im Leben pflege man die Lehrlinge, in Uebereinstimmung mit Sprachgebrauch und Rechtsprechung als Arbeitnehmer anzusehen. Auch die Lehrlinge stünden also unter dem Schutze, den die Gewerbeordnung den Arbeit nehmern in Bezug auf die Sonntagsruhe gewährt. — Angehörigenunterstützung bei der Invalidenversicherung. Der Ehe mann einer in einer Lungenheilstätte auf Kosten der Landesversicherungsanstalt untergebrachten Frau hatte von der Versicherungsanstalt die Angehörigenunterstützung verlangt, die solchen Angehörigen gewährt wird, deren Unterhalt der Invalide bisher mit seinem Arbeitsverdienst be stritten hat. Das Reichsversicherungsamt hat jedoch in dem vorliegenden Falle den An spruch für unbegründet erklärt. Nur dann greife nämlich die Angehörigenunterstützung Platz, wenn durch den Wegfall des Ver dienstes des Invaliden eine Notlage in der Familie eintrete. Das kommt aber in dem vor liegenden Fall, wo der Mann einen ange- gemessenen Verdienst habe und auch eine er wachsene Tochter sich bereits in fremdem Dienst befinde, nicht in Frage. — Schadenersatz wegen Nicht lieferung gekaufter Ware kann nur gefordert werden, wenn der Ware, die dem Käufer übersandt wird, eine zugesicherte Eigen schaft fehlt oder der Verkäufer etwa einen Fehler arglistig verschwiegen hat. (§ 463 des Bürgerl. Gesetzb.) Das ist z. B. nicht der Fall, wenn Waren in Säcken ankommen und die letzteren geplatzt sind, so dass ein Teil des Inhaltes auf dem Transport verloren gegangen ist. Hier fehlt es den Waren nicht an den zugesicherten Eigenschaften, sondern es ist nur ein Manko bei der an sich vertragsmäsigen Ware infolge Verletzung der Emballage vor- alpinum, die sogenannte „Filigran-Edeldistel“, deren violette Brakteen nicht etwa wie dies bei den übrigen Arten der Fall, steif und stachelig, sondern von weicher Beschaffenheit, dabei zierlich filigranartig geschlitzt sind. E. amethystinum, welche oft unecht, d. h. in diesem Falle bastardiert, in den Handel kommt, ist eine ca. 40 cm hoch werdende, sehr stach lige Art mit tiefblauen kleinen Blütenköpfen. E. Bourgati besitzt sehr stark zerteilte, weiss geaderte Blätter und kleine blau angehauchte Blüten. E. giganteum, wie schon ihr Name sagt, die grösste Art der Gattung, ist eine äusserst steife und stachelige Pflanze, die sich indes sehr ornamental aufbaut. Die Vulgär-Bezeich nung „Elfenbein-Distel“ verdankt sie ihren zähen, weisschimmernden Brakteen. Ihre Blüten stände wurden früher in reichem Masse zur Verwendung für Makart-Buketts, sei es in ge bleichtem, versilbertem oder vergoldetem Zustande in Anspruch genommen, was heute, wo diese Art von trockener Binderei mehr und mehr äusser Mode gekommen, nur noch in be schränkterem Masse der Fall ist. E. Oliverianutn ist eine hochwachsende Art, deren schön geformte amethystblau gefärbte Blüten einen Durchmesser von 15 mm haben. E. planum, gleichfalls hochwachsend und bis 1 m erreichend, besitzt zahlreiche kleine, dicht aneinanderstehende Blütenköpfe von matt blauer Färbung. E. Zabeli, gewöhnlich als Hybride (E. Bourgati X E. alpinum) betrachtet, wird durch stetiges Remontieren wertvoll. Die Pflanze er reicht 80 cm bis 1 m Höhe; die Blütenköpfe sind so gross wie bei E. Oliverianum, haben aber eine etwas hellere Färbung als diese. Als Schmuckstauden allerersten Ranges sind auch die Qaillardien zu betrachten, deren in Tönen von lebhaft rot und gelb gehaltene von handen. gerichts solchen getreten wenn Schäd Wenn von G< glaubt, zugebei so pfle geeigne untersu dem 1 wurde, einer s< Last fa ber 1? ragen, zu ver zusteht zu besi § 488 Bestimr einer ti i n Fall statten Ver falen 22. d. 1 versamr v. Bor bau-Ins Jahresbi 21 000 gegenül Stucken Ertrag 7300 N Vor trag pflanzui Obstes“ heim. ist dun nach w haben 1 auf 31 Fordert zogen. samm lich-nati am 15. Sekretär über: 1 bewegu die ehr Tarifver geber 1 gende 1 sehe G in Rhei in Kraf der sozi Widerle ebenso den vc verein 1 Juni bis lenblüte schmuc halten, interess einer t ist, so 8 lieh ebe ' oder Sa ; ja ohn nicht g verschle : dia-Mis den auc pfehle ic rnischut anbietet noch d nur bis sind ui Hybrid« K Pflanzer gebieten über d Hollar Westpre kommis Golau Promen — I Die ne erhalten und de grossen im Nov
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