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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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ein, davon gegen 17 000 dz aus Oesterreich- Ungarn; während unsere Ausfuhr 10194 dz betrug und hauptsächlich Grossbritannien als Abnehmer in Frage kommt. Wir verweisen weiterhin auf die in letzter Nummer veröffentlichte Tabelle und machen gleichzeitig darauf aufmerksam, wie notwendig es ist unsern Export nach dem Auslande, der zum Teil ganz stattliche Zahlen aufweist, zu pflegen und unsere heimische Produktion zu erhöhen. Es bleibt uns noch ein weites und lohnendes Arbeitsfeld vorbehalten und wir müs sen alles versuchen der enormen Einfuhr, be- bsonders an Gemüse und Ost, Einhalf zu tun. Rundschau. Handel und Verkehr. — Verzollung von Tafeltrauben bei der Einfuhr nach der Schweiz. Weintrauben, welche als Tafeltrauben nach No. 31a/c des Tarifs verzollt worden sind, dürfen nur mit besonderer Erlaubnis der schweizerischen Oberzolldirektion und gegen Nachzahlung des höheren Zolles zur Wein- oder Branntweinerzeugung verwandt werden. — Zollfrei dürfen nach einer neuen Zolltarif entscheidung schwarze Johannisbeeren, frisch, nicht eingestampft, entstielt oder nicht, eingehen. — Bei der Verzollung sind flache Weidenkörbe nach einer Entscheidung der Hauptzolldirektion in Erfurt als handels übliche Umschliessungen lebender Pflanzen in Töpfen anzusehen und daher zollfrei zulassen. — Anwendung des neuen japanischen Zolltarifs. Nach einer Verfügung der japa nischen Zollbehörde sollen die Sätze des zurzeit gültigen Zolltarifes auf alle Waren angewendet werden, die nicht später als am 30. September einen japanischen Hafen erreicht haben und im Laufe dieses Tages der Zollbehörde noch zum Eingang gemeldet wurden. Alle Waren, welche später eingehen, werden nach dem neuen Tarif behandelt. — Um den Ausfuhrhandel mit Früchten in Brasilien zu heben, sind im Staate Bahia die Ausfuhrzölle für Obst auf gehoben worden. — Samenhandel mit dem Austra- lischen Bund. Nach den Ausführungs bestimmungen zu dem Gesetz, betreffend Vor schriften für die Handelsbezeichnungen gewisser Artikel sind bei Sämereien landwirtschaftlicher Art in der Bezeichnung der Name der Sämereien sowie ihre Beschaffenheit hinsichtlich der Ge sundheit, Reinheit und Frische anzugeben. Bei Pflanzen soll der Name genannt und an geführt werden, ob sie von Krankheiten oder Insekten frei oder damit behaftet sind. — Im südafrikanischen Zollverein ist für Kartoffeln und andere geniessbare Säme reien, die für Saatzwecke eingehen, kein Zoll nachlass zulässig. (Bekanntmachung des Zoll- kontrolleurs der Kapkolonie No. 1069). — Zum Export südafrikanischer Gartenbau-Erzeugnisse nach England teilt die „Finanz-Chronik“ in London mit, dass im nächsten Jahr daselbst die 3. südafrikanische Ausstellung stattfindet, zu welcher die Kap- kolonien eine Subvention von Mk. 80000.— bewilligt haben. Die Leitung liegt in der Hand eines Mitgliedes des Kapparlamentes, des Kapi- ains Bam, der vorgeschlagen hat, auch eine Zentner frisches Obst nach Berlin exportiert worden. — Die „Deutsche Obstbaugesellschaft A.-G.“ in Berlin soll in Liquidation getreten sein, da die erwartete Rentabilität nicht einge treten ist. Durch eine Ohrfeige getötet wurde in Stendal vor wenigen Tagen ein Gärtnerlehr ling, der mit einem älteren Volontär in Streit geriet, worauf ihm dieser einen Schlag versetzte. Der Tod des hoffnungsvollen jungen Mannes war, wie der Arzt zu spät feststellen konnte, infolge einer Gehirnerschütterung eingetreten. Es soll das als warnendes Beispiel angeführt werden, welche schlimme Folgen ein im Jäh zorn verursachter Streich haben kann. Der be treffende Volontär wurde wegen fahrlässiger Tötung in Haft genommen. — Der Herzog-Ernst-Wald bei Alten burg. Die Bewohner Altenburgs, einer der schönst gelegenen Residenzstädte der Thüringer Fürstentümer, haben anlässlich des 80. Ge burtstages ihres Herzog Ernst einen Betrag von 65000 Mark gesammelt. Die städtische Ver waltung Altenburgs hat hierzu noch weitere 65 000 Mark bewilligt und die Gesamtsumme von 130 000 Mark soll als Grundstock zu einem grösseren Park als Erholungsstätte in unmittelbarer Nähe der Stadt dienen, der den Namen Herzog Ernst-Wald erhalten würde. Zunächst werden die Gelände links und rechts des Mockernschen Berges zu beiden Seiten der Zwickauer Chaussee zur Anpflanzung gelangen und eine Verbindung mit dem sogenannten Wäldchen am grossen Teich herstellen. Von hier aus soll sich der Park in der Richtung nach den Münsaer Linden weiter ausdehnen. Wenn der Fiskus noch die sogenannte Hell wiese zur Verfügung stellt, so würden, da die Stadt bereits fast alle in Frage kommenden Gelände besitzt, in den nächsten Jahren 70 ha in Anlagen umgewandelt werden können. Generalvermittlungsstelle in London zu er richten, welche direkte Beziehungen zwischen Produzenten und Käufer anbahnen soll. Er er wartet von jeder südafrikanischen Kolonie 1000 Pfund St. auf die Dauer von 5 Jahren, so dass, um das neue Unternehmen lebensfähig zu machen, 5 Jahre hintereinander je ein Betrag von Mk. 60000 zur Verfügung gestellt werden soll. Es wird auch darauf hingewiesen, dass nicht nur der Kapweinbau, sondern auch die süd afrikanische Obstausfuhr überraschende Erfolge aufzuweisen hat und nichts unversucht bleiben soll, äusser England auch Deutschland als Ab satzgebiet zu gewinnen. — Die Einfuhr amerikanischer Obst konserven veranlasste die „Deutsche Tages zeitung“ einige Auszüge aus der englischen Zeitschrift „Saturday Review“ zu veröffentlichen und darauf hinzuweisen, dass ähnlich wie bei Fleischkonserven auch die Frucht- und Ge müsekonserven - Industrie auf ganz raffinierte Weise vorgenommen wird. Regelmässig sollen ältere Fabrikate umetikettiert und als Erzeugnisse der letzten Ernte, unter amtlicher Bescheinigung der staatlich angestellten Inspektoren, nach Eu ropa verschifft werden. Ausserdem hat die Untersuchung der betreffenden Konserven er geben, dass alle möglichen chemischen Mittel angewandt werden, um der Ware ein gutes, frisches Aussehen zu geben und dass der Käufer den Eindruck gewinnt, es handele sich um erstklassige Ware. — Wenn wir auch keines wegs bezweifeln wollen, dass in Amerika manches besserungsbedürftig ist, so halten wir doch derartige Mitteilungen für nicht ganz ein wandfrei, auch bei uns kommen derartige Misstände vor. Die zahlreichen Prozesse be stätigen oft genug, dass auch in Deutschland und Europa die Nahrungs- und Genussmittel „behandelt“ werden, um ihnen ein besseres Aussehen zu geben, obgleich es sich fast immer um höchst bedenkliche Nahrungsmittelfälschungen dabei handelt, die unter das Strafgesetz fallen. — Die Apfelernte in Canada soll nach einem neuerdings eingegangenen Bericht fehlgeschlagen und weit hinter dem Durch schnitt zurückgeblieben sein. Trotz der reichen Blüte und dem anfangs befriedigenden Ansatz haben Insekten und Hagelschlag später einen un erwarteten Ansfall gebracht, so dass zweifellos nur geringe Mengen in diesem Jahre zum Ex port gelangen. — Bei Postaufträgen nach dem Ausland werden hier noch häufig, auch von grösseren Firmen, die Formulare für den innem deutschen Verkehr verwandt. Da die Send ungen in solchen Fällen den ausländischen Postanstalten gegenüber nicht ordnungsmässig als Postaufträge gekennzeichnet sind, führt dies zu Beanstandungen am Bestimmungsorte. Da ferner durch den Postannahmebeamten eine Prü fung nicht möglich ist, weil die Postaufträge verschlossen eingeliefert werden, so ist es ratsam, darauf zu achten, dass nach dem. Ausland nur das für den internationalen Verkehr bestimmte, doppelsprachige Formular mit deutschem und französischem Vordrucke benutzt wird. — Die Einfuhr von Acker-Spark (Spergula arvensis) und Seradella- Samen (Ornithopus sativuns) nach den Ver einigten Staaten ist nach No. 656 der Freiliste zum Tarif zollfrei zu lassen. — Die Zölle des allgemeinen Tarif es in Frankreich sind in verschiedenen Posi tionen geändert. Es zahlen an Zoll pro 100 kg Wegen Ankaufs weiterer 50 ha steht man noch in Unterhandlung. Das ist der Zukunftsplan in grossen Zügen, doch wird wohl im kommen den Frühjahr zunächst mit der Aufforstung von 24 ha begonnen werden. Auch dürfte es späterhin notwendig sein, noch weitere Mittel zu beschaffen, da die Gesamtanlage jedenfalls viele 100 000 Mk. erfordert. — Wie wir weiter er fahren, sind bereits Pläne zu dieser grossen Anlage von dem Landschaftsgärtner Otto Moos dorf jr., Leipzig-Lindenau entworfen und in dessen Hände dürfte auch wohl die Ausführung gelegt werden. Ein Beitrag zur Kinderarbeit. Vor einiger Zeit hielt in Quedlinburg die Polizei in denjenigen Geschäften, bei denen Kinder Arbeit erhielten — und solche werden in den meisten Betrieben während der Sommer- und Herbstmonate viel beschäftigt — Umfrage; wie lange Kinder im Alter von 10—14 Jahren, bezw. solche unter 10 Jahren durchschniitlich arbeiten. Hierbei stellte sich heraus, dass Kin der über 10 Jahre durchschnittlich 10 Stunden, dagegen solche unter 10 Jahren 8 Stunden be schäftigt werden. Eine weitere Ausdehnung der Arbeitszeit ist polizeilich untersagt. Ausser dem darf nicht über die Stunden von früh 6 bis abends 6 gearbeitet werden und es muss den Kindern 1/2 Stunde Frühstück und Vesper pause, sowie eine Stunde des Mittags bewilligt werden. Im Falle der Uebertretung sind Strafen bisher nicht verhängt worden, wohl aber wurde der Schuldeputation eine diesbezügliche Mittei lung gemacht, und diese dringt dann darauf, dass den betreffenden Geschäften überhaupt verboten wird, Kinder anzustellen. Aber es ist auch längst eine polizeiliche Verfügung er lassen, dass Knaben und Mädchen getrennt nach den Beschäftigungsfeldern geführt, und von dort unter Aufsicht zurückgeleitet werden. — Es will uns scheinen, als wenn die Arbeits Kartoffeln 3 Fr., gewöhnliche Tafeltrauben 25 Fr., Weinlesetrauben 35 Fr., Aepfel und Birnen für die Tafel 5 Fr., Melonen 15 Fr. und frische Gemüse 15 Fr. — Aenderungen und Ergänzungen des Deutschen Allgemeinen und Ver tragszolltarifs veröffentlicht das September- heit des deutschen Handelsarchivs. Uns in teressieren davon nur folgende Positionen: Pos. 36: Melonen. Vertragssatz für Bulgarien und Oesterreich-Ungarn 8 Mk., Italien 10 Mk. pro dz; Pilze. Vertragssatz für Bulgarien, Oe sterreich-Ungarn, Schweden 8 Mk., Ita lien 10 Mk. pro dz; Pos. 47: Preisseibeeren. Vertragssatz für Schweden frei. Es werden eben immer noch mehr Konzessionen gemacht. — Die Zollstellen, welche in Belgien für die Pflanzeneinfuhr geöffnet sind, sind die Zollämter in Antwerpen, Brügge, Brüssel, Gent, Lüttich und Ostende für zu Wasser eingehende Sendungen, und alle an Eisenbahnlinien gelegenen und ausserdem noch die nachstehenden speziell dazu ermäch tigten Zollämter in Bleharies (Station), Bouillon, Comines (Stadt), Florenville, Leyseln, Maeseyk, Menin (Les Cara- ques), Nontelleux, Neuve Eglise, Wa tervliet, Wuestwezel und das Nebenzoll amt in Wolberoj (Autelbas) für die Ein fuhr auf dem Landwege. — Aus dem neuen japanischen Zoll tarif interessieren unseren Gartenbauhandel folgende Positionen (1 Kin = 600 Gramm, 1 Yen = ca. J 4,20): Pos. 1. Pflanzen aller Art, Wurzeln, Knollen, nur zum Pflanzen geeignet . zollfrei. „ 24. Sämereien (nicht besonders genannt) 15 °/ 0 vom Wert. „ 25. Gemüse, frisch, pro 100 Kin 1,15 Yen. „ getrocknetes,, 100 „ 4,10 „ „ andere, nicht in Blechbüchsen, Flaschen oder Krügen 30% vom Wert. Gemüse in Flaschen oder Krügen 40°/o vom Wert. Gemüse in Blechbüchsen, pro 100 Kin (einschliesslich Behältnisse) 7,30 Yen. „ 26. Früchte (äusser in Zucker eingemacht) frisch, pro 100 Kin . . . 4 Yen. Früchte, getrocknete,pro 1 OOKin 8,1 OYen. „ Nüsse, pro 100 Kin . 6,50 Yen. „ andere . . 40% vom Wert. — Die Auslegung des neuen Zoll tarifes hat, wie die „Frankfurter Zeitung“ be richtet, sonderbare Blüten des Bureaukratismus gezeitigt. Für alles verpackte Obst, welches in Postsendungen bis 4 Kg. herab eingeht, sind bekanntlich 2 Jk, bei einfacher Umschliessung 6 3,20, bei mehrfacher Umschliessung Jk 5 pro Doppelzentner für Zoll zu entrichten. Nun haben die badischen Zollbehörden eine Entschliessung dahin getroffen, dass Obst, welches über die Grenze getragen wird (es könnte sich doch eigentlich hierbei nur um kleine Quantitäten handeln), zollfrei bleibt, wenn aber ein Körb chen Obst auf einem Wagen in das Deutsche Reich gelangt, dann muss Zoll bezahlt werden. Eine Zollquittung, die eingeführt wird, soll lauten: Frische Aepfel in einem Korbe durch einen Handwagen eingeführt, 20 kg 60 Pfg. Steuer. Nun hat sich hierbei folgende Praxis heraus gebildet: Das Obst wird bis zur Grenze gefahren, und dann über die Grenze getragen. Man soll zeit von 10 Stunden immerhin reichlich be messen ist, und die Beschäftigung von Kindern unter 10 Jahren überhaupt ganz in Wegfall kommen könnte. — Der Flachsbau in den Vereinigten Staaten. Es werden jährlich 2500000 bis 3000000 Acker (ä 40,5 Ar) zur Gewinnung der Saat zum Leinöl kultiviert, nur 2000 bis 3000 Acker zur Gewinnung der Faser. Die wichtigsten Flachsbau-Staaten sind für Samen gewinnung Norddakota, Minnesota, Kansas, Süddakota, Jowa und Missouri; für Faserge winnung East Michigan (Yale), Wisconsin (Eau Claire), Minnesota (Northfield, Mankato und Huron Lake), Oregon (Sale und Saio) und Was hington (Chehelis). — Ueber die Blumenläden in Berlin schreibt der französische Schriftsteller Jules Huret in seinem vielbesprochenen Buch über Deutschland u. a. folgendes: Sie zeichnen sich durch eine Armut an Erfindungsgabe und Ge schmack aus, vor der man wortlos steht. Die Schaufenster der Gärtner, in denen oft schöne Blumen ohne jede Kunst ausgestellt sind, sind durch Arrangements von gefaltetem Papier, von grünem, rosa oder blauem Lampenschirm papier geschändet! Man denke sich einen hübschen Azaleenkorb, in dem zwischen den Blumen die Zweige in diesem Geschmack be wickelt sind! Es ist wirklich trostlos. ... In Berlin schreibt ein Künstler, der auf seine Er findung noch stolz sein dürfte, Namen und Festwünsche mit Hilfe irgend eines chemischen Produktes auf die Rosenblätter „Ich liebe Dich!“ „Tausend Küsse!“ . Man kann sich das wohl ausmalen! — Diese Ausführungen sind — wie fast immer in solchen Fällen — nicht ganz zutreffend, wenn wir auch gern einräumen wollen, dass die meisten Blumenläden in Deutsch land als Aufbewahrungsort von Schnittblumen dienen, um quasi den Vorübergehenden zu das täglich in ungezählten Fällen bei Konstanz beobachten können. Die „Frankfurter Zeitung“ bemerkt: Das Obst geht nunmehr zollfrei über die deutsche Grenze. — Der Buchstabe hat gesiegt! Rechtspflege. — Muss sich ein gegen Unfall Ver sicherter einer Narkose unterziehen? Durch den Sturz von einer Leiter hatte ein Gehilfe einen körperlichen Schaden erlitten, der zu einer Steifheit des Armes zu führen geeignet war. Der Arzt behauptete, dass dies durch eine Operation zu vermeiden sei. Dieselbe müsse natürlich unter Narkose vor sich gehen. Diese Operation verweigerte der Gehilfe, worauf die Gesellschaft, bei der er sich gegen Unfall versichert hatte, die Zahlung verweigerte, weil er den von ihr getroffenen, auf Beförderung der Heilung abzielenden Anordnungen nicht Folge geleistet habe. Hierauf klagte der Ver letzte und der Prozess ging bis vor das Reichs gericht. Der höchste Gerichtshof hat dem Kläger recht gegeben und sich dahin ausge sprochen, dass sich ein Versicherter einer Ope ration unter Narkose nicht zu unterwerfen braucht, wenn diese Narkose bei der Schwere des Falles und dem Alter des Verletzten eine gewisse Lebensgefahr in sich birgt. — Vorsicht beim Verzicht auf Ver sicherungsanspruche. Ein gegen Unfall Versicherter hatte gegen eine Abfindungssumme auf Geltendmachung weiterer Ansprüche ver zichtet. Nachmals aber verschlimmerte sich sein Zustand und er wollte nun, gestützt darauf, dass er sich über den Zustand seiner Krank heit geirrt habe, weitere Ansprüche erheben. Diese Ansprüche sind jedoch vom Gericht zurückgewiesen worden. Das Reichsgericht hat in letzter Instanz in der erteilten Quittung einen Verzicht erblickt, der seine Wirksamkeit auch dann behalte, wenn sich hinterher eine Ver schlimmerung im Zustande des Klägers heraus stelle. Letztere könne schon deshalb nicht be rücksichtigt werden, weil Kläger damit habe rechnen müssen und trotzdem endgültig auf weitere Ansprüche Verzicht geleistet habe. — Boykott und Streik. Das Reichs gericht hat unter dem 12. Juli in einem Prozess folgendes entschieden: 1. Boykott oder Streik im Lohnkampf sind nicht rechtswidrig. Die Unternehmer können Ersatz der Verluste, welche sie infolge derselben erlitten haben, nicht ver langen. 2. Darin, dass ein Verein von Arbeit nehmern, der in einen Lohnkampf zur Er ringung günstiger Lohn- und Arbeitsbeding ungen eingetreten ist, in Gemässheit seiner Satzungen, denjenigen seiner Mitglieder, die sich am Kampf nicht beteiligen, den Verlust ihrer Mitgliedschaft in Aussicht stellt, ist eine Drohung im Sinne des § 153 der Gew. Ordn. nicht zu finden. 3. Es ist keine durch § 153 der Gew.-Ordn. verbotene Drohung, wenn die Partei, welche durch an sich erlaubte Kampf mittel günstigere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erlangen strebt, den Gegnern die bevor stehende Anwendung dieser Kampfmittel an kündigt und dadurch auf deren Entschliessung über die Streitfragen einzuwirken sucht. 4. Es verstösst nicht gegen die gute Sitte, wenn Arbeit nehmer zur Erringung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen und zur Beseitigung von Zuständen und Einrichtungen, durch welche sie sich beschwert fühlen, die Mitwirkung weiter Kreise des Publikums durch die Presse oder zeigen, was man alles hat. Richtig ist das nicht, und niemals schön zu nennen! Ueber- haupt sind zweifellos unsere Blumenläden viel zu sehr überladen und überfüllt, anstatt durch vornehme Einfachheit zu wirken. Da sieht man oft Blumenkränze, bepflanzte Jardinieren, grosse Schaustücke, obgleich nirgends besser als hier der Grundsatz vertreten werden sollte: Recht wenig, aber das Beste auf das Geschmack vollste vorführen! Wir können zweifellos auch hier manches lernen und aus diesem Grunde ist auch die übertriebene Kritisierung des fran zösischen Besuchers beachtenswert. — Wald- und Buschbrände sind zweifel los in Australien, nach einem Vortrage des Dr. M i c h a e 1 s e n, in der Hamburger Geographi schen Gesellschaft, von äusserst wichtigem Einfluss auf die Vegetation. Die Euca lyptus und viele andere Holzarten entwickeln in Südwestaustralien einen so enormen Wuchs, dass es in der Tat notwendig ist die jede andere Vegetation vollständig unterdrückenden Baumriesen von Zeit zu Zeit der Vernichtung preiszugeben, um dadurch dem Boden Nahrungs stoffe zuzuführen und neue Kraft zur Ent wicklung einer weiteren Vegetation in Busch form zu ermöglichen. Merkwürdigerweise sind die Samen gegen die intensive Hitze sehr widerstandsfähig und erst infolge der Brände wird die äussere Schale so dünn, dass der Keim die Hülle sprengen kann. Andernfalls liegen die Samen dieser Leguminosen oft Jahr zehnte ohne zu keimen in der Erde, zumal dort viele Jahre aufeinander die grösste Trocken heit herrscht und dadurch eine neue Vegetation unmöglich macht. Jedenfalls entspricht es, wie Dr. Michaelsen sagt, einem natürlichen Bestreben, dass schon der Ureinwohner Wald brände hervorgerufen hat, um dadurch ein neues Kulturland und eine kräftige Vegetation zu schaffen.
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