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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
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- Der Handelsgärtner
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tagte, betreffen auch den Gartenbau in mehr facher Beziehung. Durch neue Zusatzbestim mungen zur Verkehrsordnung ist es künftig gestattet, im Frachtbrief neben der Be stimmungsstation auch die gewünschte Entladestelle zu bezeichnen, Nebengebühren als solche für sich allein zu frankieren und gegen eine Gebühr von 10 Pfg. von der Emp fangsstation unmittelbare Nachricht über die erfolgte Einzahlung von Nachnahmebeträgen durch den Empfänger der Sendung zu ver langen. Nachnahmebeträge bis zu 10 Mk. können künftig als Barvorschuss bei Abgabe des Gutes ausgezahlt werden. Die Grundsätze der Frachtberechnung in den Allgemeinen Tarifvorschriften werden dahin ergänzt, dass zur Vermeidung von Härten für den Klein verkehr bei Umkartierungen als weitere Fracht nicht die Mindestfracht von 30 Pfg., sondern eine solche von nur 10 Pfg. (auch für Eilstückgut) erhoben wird. — Die im § 53 derselben Vorschriften vorgesehene frachtfreie Beförderung von Wärme- und Kälte schutzmitteln wird auf Kartoffeln, Kohl, Rüben, Gurken und frisches Obst ausgedehnt, jedoch nur bis zur Höhe von 5°/ 0 des wirk lichen Gewichts der Sendung. Diese Beschlüsse treten am 1. April dieses Jahres in Kraft, wenn kein Widerspruch erhoben wird. Dass ein solcher erfolgt, ist nicht anzunehmen. — Zur Versteigerung von Blumen durch die Post- und Bahnbehörden. Der Verein der Blumengeschäfts-Inhaber in Leipzig hatte an die Post- und Eisenbahnver waltungen eine Petition gerichtet, in welcher er darum ersuchte, bei vorkommenden Ver steigerungen von Blumen usw. einen Sachver ständigen, eventuell den Vorsitzenden des ge nannten Vereins zuzuziehen, doch hatte das Postamt dies abgelehnt, da die Blumen sofort versteigert werden müssten. Nun ist aber ein neues Gesuch eingereicht worden, nach welchem das Vorstandsmitglied Anders, der sein Ge schäftslokal direkt neben dem Postamt hat, von vorkommenden Auktionen benachrichtigt werden soll und darauf ist man eingegangen. Es werden nun in jedem Falle eine Anzahl von Vereinsmitgliedern durch Postkarte oder Fern sprecher benachrichtigt werden, welche die Blumen erstehen. Sie sollen dann etwas billiger als die Tagespreise sind, abgegeben werden, der Verdienst aber soll der Vereinskasse zu fliessen. Durch diese Massnahme hofft man, dem bisherigen Schleuderwesen auf den Strassen etwas entgegenzutreten und diesen Verkäufern ihre billigen Einkaufsquellen zu entziehen. — Zollvermerkliche Behandlung von Postsendungen in der Schweiz. Nach einer Bekanntmachung der Schweizerischen Ober zolldirektion vom 31. Oktober 1905 ist im Ein verständnis mit der eidgenössischen Postverwal tung und mit Genehmigung des eidgenössischen Zolldepartements die zollvermerkliche Abferti gung im Postverkehr behufs Erlangung der Zoll befreiung, jedoch unter Vorbehalt der Gegen seitigkeit, als statthaft erklärt für Waren jeder Herkunft, welche zur Veredlung, zu Ausstel lungen oder auf ungewissen Verkauf (Auswahl sendungen) usw. in die Schweiz eingeführt werden. — Vom Aussenhandel Bermudas im Jahre 1904. Die Hauptausfuhrartikel waren Lilienknollen im Werte von 43 683 Dollar (41814 Doll, im Jahre 1903), Zwiebeln im Werte von 360921 Doll. (270684 Doll.), Kar- Der deutschnationale Gärtnerverband be schloss in seiner jüngsten Ausschusssitzung zu Bonn einstimmig den Anschluss an den Gesamt verband christlicher Gewerkschaften. — Der Gemeinderat zu Geestemünde plant eine grössere Parkanlage in der Nähe des neuen Krankenhauses. — Die Arbeiter-Gärten im Norden Berlins, welche vom Roten Kreuz zu Char lottenburg eingerichtet und überwacht werden, finden immer mehr Aufnahme, so dass in diesem Frühjahre wiederum 350 Gartenparzellen von 260 bis 280 Quadratmeter Giösse zur Ein richtung kommen. Der jährliche Pachtzins von 5 Mark kann wöchentlich in Raten von 20 Pfg. an dievonden Gartenbesitzern selbst zu wählenden Patronatsvorsteher entrichtet werden. Sodann wird zur ersten Einrichtung, vor allem zur Beschaffung von Sämereien und Dünger ein Zuschuss von 5 Mk. denjenigen gewährt, die sich an der Herrichtung der Einfriedigung, dem Wege- und Brunnenbau etc. beteiligen. In der neuen Kolonie sind ferner drei grosse Kinder spielplätze mit T urnvorrichtungen etc. vorgesehen. — Eine Musterobstanlage in Epp stein (Provinz Hessen-Nassau) soll im kom menden Frühjahr auf dem 41/2 Hektar grossen Gelände an der Südseite des Rödelberges aus geführt werden. In alter Zeit waren diese Ab hänge mit Reben bepflanzt, wonach sie auch lange Zeit der „Wingert“ genannt wurden. Für die Anlagekosten ist ein bedeutender Staats zuschuss in Aussicht gestellt und es darf wohl erwartet werden, dass diese Musteranlage die umliegenden Gemeinden zur Nachahmung an- regt, zumal sich die Boden- und klimatischen Verhältnisse der dortigen Gegend vortrefflich für den Obstbau eignen. Es kommen haupt sächlich folgende Sorten in Frage: Schöner von Boskoop, geflammter Cardinal, roter Bellefleur nnd Boikenapfel. toffeln im Werte von 126601 Doll.(168284Doll.) und Gemüse im Werte von 17 700 Dollar (14 469 Doll.). Eingeführt wurden hauptsäch lich von den uns interessierenden Artikeln frische Früchte für 37 502 Doll. (30 835 Doll.) und ge trocknete Früchte für 13 407 Doll. (12103 Doll.). Rechtspflege. — Der Verkauf von frisch ge schnittenen Blumen am Sonntag brachte, wie sich die geschätzten Leser unseres Blattes erinnern können, dem Handelsgärtner K. in Chemnitz im Spätherbst vorigen Jahres eine Strafverfügung ein. Der Betreffende hatte hiergegen Berufung eingelegt, da er in einem früheren Fall vom dortigen Amtsgericht mit der Begründung freigesprochen worden war, eine Gärtnerei sei nicht als offene Verkaufs stelle anzusehen. Gegen das obige Urteil hat K. daraufhin Berufung eingelegt, indem er da rauf hinwies, dass eine Gärtnerei ein landwirt schaftlicher, kein gewerblicher Betrieb sei, doch ist das Urteil des Schöffengerichtes vom Land gericht Chemnitz bestätigt worden, indem die zweite Entscheidung betonte, dass die Handels gärtnerei unter die Gewerbeordnung zu stellen sei und auch ganz zweifellos eine offene Ver kaufsstelle vorstelle. Wir kommen auf diese Entscheidung gelegentlich zurück. — Was versteht man unter Som mermonaten? Unter den „Sommermonaten“ wird im Handelsverkehr nicht etwa immer die Sommerzeit des Kalenders, also vom 22. Juni bis 22. September verstanden, sondern es haben sich da ganz besondere Gebräuche herausge bildet, die sich nicht um den Kalender kümmern. So hat die Handelskammer zu Bromberg in einem Gutachten festgelegt, dass im Kohlen handel unter Sommermonaten nur die Monate April bis einschliesslich August verstanden werden, während dann schon die Wintermonate beginnen, weil hier nur Sommer- und Winter monate unterschieden werden. Wo sich solche Bräuche nicht herausgebildet haben, gelten die kalendermässigen „Sommermonate“. Auch in der Gärtnerei bezeichnet man als Sommer monate allgemein den Juni, Juli und August, nicht den September, dieser wird schon zum Herbst gerechnet. — Ist das Abholenlassen von Brief- schäften von der Post für ältere An gestellte etwas Herabwürdigendes? In der Regel wird wohl auch in gärtnerischen Betrieben dazu ein Lehrling, ein Laufbursche benutzt und der Gehilfe mit dieser Dienst leistung verschont. Aber auch der Gehilfe hat diese Abholung zu übernehmen, wenn sie ihm aufgetragen wird, denn es ist in ihr, wie ein Gutachten der Handelskammer zu Bromberg vom 16. Juni 1905 ausführt, nichts herab- würdigendes zu finden. Die Handelskammer hält das für Handelsangestellte für selbstver ständlich. „Wegen des Zeitverlustes“, sagt sie, „pflegt allerdings das Abholen der Briefschaften in erster Linie den Lehrlingen und jüngeren Kräften übertragen zu werden, aber es gehört auch zu den von einem Handlungsgehilfen zu leistenden Obliegenheiten, sofern die jüngeren Kräfte behindert oder solche nicht vorhanden sind.“ — Erstattung der Kosten einer telephonischen Anfrage. Wenn in einem Rechtsstreit ein Anwalt mit seiner Partei tele phonisch nach auswärts verkehrt hat, so braucht nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts — Das Schenken von Blumen an Wohltätigkeits-Bazare soll nach einem Beschluss des Vereins der Ladengeschäftsinhaber von München in Zukunft unterbleiben. Es sollen mindestens die Einkaufspreise verlangt werden. Man wird diesen Beschluss nicht verübeln können, denn wer hat heutzutage eigentlich noch etwas zu verschenken? — Giftgefeite Pflanzen. Interessant sind die Untersuchungen über die Widerstands fähigkeit der höhern Pflanzen gegen Gifte, die ein niederländischer Forscher, Professor Dr. Stracke, angestellt hat. Ihn beschäftigte namentlich die Frage, ob Giftpflanzen gegen ihr eigenes Gift unempfindlich sind, eine Frage, die bereits im vorigen Jahrhundert Zeller er örtert und auf Grund seiner Forschungen ver neint hatte. Von andrer Seite wurde das Gegenteil behauptet. In der „Naturwissenschaft!. Wochenschrift“ werden nun Strackes Ergeb nisse mitgeteilt, aus denen wir einiges wieder geben wollen. Er stellte Versuche mit Meer rettich, Kohlrabi, Kartoffeln, Zwiebeln, Rhabar ber, Begonien usw. an. Sein Urteil lässt sich dahin zusammenfassen: Sicher können bei den höheren Pflanzen die Zellen, deren Saft eine giftige Substanz enthält, eine gewisse Wider standsfähigkeit gegen dieses Gift zeigen; doch darf diese Unempfindlichkeit gegen das eigene Gift durchaus nicht als Regel betrachtet werden. Ob die Widerstandsfähigkeit eine absolute ist, steht dahin. Immerhin gibt es Pflanzen, welche der Einwirkung des Giftes 20 Stunden und länger standhalten. So blieben z. B. die Wurzelzellen des Meerrettichs, der bekanntlich Senföl enthält, in einer sehr starken Senflösung und Wurzelstücke des sogenannten Meerkohls, einer Salzpflanze, in einer scharfen Kochsalz lösung 20 Stunden am Leben. Auffallend ist bei alledem, dass einzelne Organe einer Pflanze gegen ihr eigenes Gift unempfindlich sein Rostock der Gegner die Kosten für dieses Ge spräch nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten einer brieflichen Anfrage und Antwort nicht übersteigen. Eigenhändige Namensunter schrift. Es kommt wohl vor, dass jemand einem andern erklärt: „Schreibe meinen Namen darunter“. Das geschieht namentlich, wenn der andere des Schreibens ungewohnt ist, eine schlechte Handschrift hat usw. Doch ist eine solche Unterschrift, welche im Auftrage eines anderen bewirkt wird, nicht immer gültig. Das Reichsgericht hat in einem Urteil vom 9. Juli 1904 (1. Senat) entschieden, dass ein nicht eigenhändig geschriebenes Wechselakzept ungültig ist, wenn auch der, welcher den Namen geschrieben hat, dazu beauftragt wurde. Gültig könnte es nur sein, wenn dem Schreiber ausdrücklich eine Vollmacht dazu erteilt worden wäre. Es empfiehlt sich unter solchen Um ständen, im Wechselverkehr nur eigenhändige Unterschriften zu geben. — Zur Sonntagsruhe der Ange stellten. In Frankfurt (Main) wurde ein Baumschulenbesitzer in eine Strafe von 10 Mk. genommen, weil er im September vorigen Jahres sein Personal während des Hauptgottes dienstes an einem Sonntage mit Abschneiden und Abdornen von Rosen usw. beschäftigt hatte. Gegen diese Strafverfügung war Berufung ein gelegt worden, die mit einer Freisprechung vor dem Schöffengericht endete. Es wurde angenommen, dass die Arbeiten dringend not wendig waren, um die Blumen vor dem Ver derben zu retten. Als Sachverständiger fungierte Hoflieferant H. Berg in Frankfurt (Main). Vereine und Versammlungen. — Die Versammlung des „Vereins Pommerscher Baumschulenbesitzer'' fand am 19. Dezember in Stettin statt und wurde vom Vorsitzenden, Baumschulenbesitzer Schumann-Stralsund vormittags 10 Uhr er öffnet. Derselbe teilte zunächst mit, dass auf die Eingabe des Vereins an die Landwirtschafts kammer eine Antwort bisher nicht erfolgt wäre, so dass Punkt 1 der Tagesordnung: „Haftpflicht für Sortenreinheit“ bis zur nächsten Sitzung im Februar zurückgestellt werden musste. * So dann verlas Baumschulenbesitzer J. Hafner- Radekow die von ihm ausgearbeiteten Aus führungs-Bestimmungen bei Lieferungen unter Garantie für Sortenreinheit. Nach ausführlicher Besprechung derselben wurde beschlossen, den endgültigen Text in der nächsteu Versammlung festzustellen und denselben dann mit dem mit der Landwirtschaftskammer zu treffenden Ab kommen zusammen drucken zu lassen. Als dritter Punkt der Tagesordnung kam die Be sprechung der Vereins-Satzungen zur Verhand lung. Die von J. Hafner-Radekow ent worfenen Satzungen wurden einer gründlichen Besprechungunterzogen und sodann Schumann- Stralsund zur weiteren Ausarbeitung übergeben. In der nächsten Versammlung sollen dieselben gleichfalls nochmals vorgenommen und dann endgültig festgestellt werden. Hierauf wurde eine vertrauliche Angelegenheit erledigt und beschlossen, die letztere nochmals auf die nächste Tagesordnung zu setzen; auch sollen die Gartenbauvereine der Provinz, die Ver bandsgruppen der Handelsgärtner und des Vereins deutscher Gartenkünstler und andere Interessenten aufgefordert werden, zu der nächsten Sitzung Delegierte abzuordnen, um können, während andere diese Eigenschaft nicht besitzen. So zeigt z. B. das Blattstielmark des Rhabarbers keine Veränderungen bei Einwirkung von Oxalsäure, die grüne Rinde desselben Blattstieles dagegen erweist sich als sehr emp findlich gegen dieses Gift. Neben der Wider standsfähigkeit gegen das eigene Gift können die Pflanzen auch eine besondere Widerstands fähigkeit gegen andere schädliche Stoffe be sitzen, die jenem Gift nicht einmal nahe zu stehen brauchen. Bei allen diesen Versuchen liess Dr. Stracke das Gift in chemisch-reinem Zustande auf die Pfanzenzellen einwirken. — Die Rosenkulturen in Bulgarien erstrecken sich in endlosen vielen Kilometer langen Feldern in den südlichen Tälern des Balkan, hauptsächlich in der Nähe der Orte Kazanlik, Maglish und Hainköj. Wenn auch in Persien bedeutendere Anlagen existieren, so ist doch die Qualität des bulgarischen Pro duktes in Europa besonders geschätzt. Äusser den Rosenfeldern wird das fruchtbare Land mit Mais, Weizen und Tabak bestellt. Die Ge winnung von Rosenöl ist in Bulgarien uralt und es wird dort die auch bei uns, d. h. in der Umgebung von Leipzig, neuerdings im grossen angebaute Rosa damascena äusser einer weiss blühenden starkduftenden Sorte, die Rosa alba bezeichnet wird, hierzu verwendet. Die Ernte fällt meist in die Zeit vom 15. Mai bis 15. Juni, und die Blüten müssen dann in den Morgen stunden, kurz nach dem Aufblühen, eingesammelt werden, da sie später viel von ihrem köstlichen Duft verlieren. Das Destillieren findet meist noch in sehr primitiven Apparaten statt, wobei erst das Rosenwasser und dann das Rosenöl gewonnen wird. Die Anbaufläche wird in Bul garien gegenwärtig auf 60 000 Hektar geschätzt werden können, wobei das Land pro Hektar mit etwa 1600 bis 2000 Mk. bewertet wird. Dabei lässt sich annehmen, dass ein Hektar mit denselben diese Angelegenheit gemeinsam zu beraten. — Die vielen Weiterungen, welche bei der Versendung der Pflanzen als Eilgut durch die begrenzte Länge der einzelnen Ballen hervorgerufen werden, veranlassten Schumann -Stralsund über die Angelegenheit ausführlich zu referieren. Es wurde beschlossen, alles zu versuchen, um von den Bahnverwal tungen zu erreichen, dass eine grössere Länge der Ballen zugelassen wird. Zu diesem Zweck soll die Hilfe der Landwirtschaftskam mer in Anspruch genommen werden, ausser dem wird der Verein alle das gleiche Ziel verfolgenden Anträge nach Kräften unterstützen. Schliesslich gab die Garantie bei Uebernahme und Ausführung von Baumanpflanzungen Ver anlassung zu einer regen Aussprache. Es wurde allseitig besonders über die überaus mangelhafte Baumpflege nach der Pflanzung während der Dauer der Garantiezeit Klage ge führt, durch welche dem Unternehmer ohne seine Schuld fast bei jeder Anpflanzung ein erheblicher Schaden zugefügt wird. Um hier gesunde Zustände herbeizuführen, sollen ent sprechende Mittel und Wege gefunden und die dieserhalb einzuschlagenden Schritte in der nächsten Versammlung besprochen werden. Die nächste Sitzung findet in Stettin, Bis marckstrasse 1 am 14. Februar vormittags 10 Uhr statt. J. H. — Der Gärtnerverein der Stadt Hannover hielt am 8. Januar seine diesjährige Generalversammlung ab. Aus dem Geschäfts bericht ging hervor, dass die Mitgliederzahl sich gegenwärtig auf 157 beläuft, während das Ver eins-Vermögen 2277,20 Mk. beträgt und ausser dem der Witwen- und Waisenfonds eine Höhe von 1556,10 Mk. erreicht hat. Nachdem der bisherige Vorsitzende eine Wiederwahl ablehnte, setzt sich der Vorstand nach erfolgter Wahl wie folgt zusammen: 1. Vorsitzender M. Ramstetter, stellvertretender Vorsitzender C. Siek; Schrift führer: Petermann, stellvertretender Schrift führer Tagmann; Kassierer: Neumeister; Bibliothekar H. Fischer, stellvertretender Biblio thekar Gewecke. Der neuerwählte Vorstand stellte den Antrag, den bisherigen Vorsitzenden August Wagener, der sich während seiner nahezu 20jährigen Tätigkeit grosse Verdienste erworben hat, zum Ehrenpräsident des Gärtner vereins de Stadt Hannover bei seinem Scheiden zu ernennen. Diese Wahl wurde ebenso ein stimmig vollzogen, wie der frühere stellvertre tende Vorsitzende Obergärtner Knüppel und Schriftführer Samenhändler Steinwedel die Ehrenmitgliederschaft erwarben. — Der Gartenbau-Verein zu Gera (Reuss) stellte bei seiner letzten Hauptver sammlung an den Zentral-Obst- und Gartenbau- Verein für das Fürstentum Reuss j. L. den Antrag, derselbe möchte bei der Landesver tretung befürworten, dass alljährlich in den Staatsetat eine Summe eingestellt werde, durch welche es möglich sei, an einem wissenschaft lichen Institute Boden- und Düngemittel-Unter suchungen vornehmen zu lassen. Gehilfenbewegung. — Ein Tarifvertrag für das Rhein- and und Westfalen wurde kürzlich anläss lich eines Gärtnertages in Bonn, der von Arbeit gebern und Arbeitnehmern stark besucht war, angeregt. Äusser der Gruppe des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands „Niederrhein“, sowie des „Vereins selbständiger Gärtner Rhein- gegen 3000 kg Blumen bringt, woraus ca. 1 kg Rosenöl gewonnen werden kann, welches einen Wert von 6 bis 800 Mk. haben dürfte. Die Ausfuhr von Rosenöl betrug in Bulgarien im Jahre 1900 ca. 5400 kg, wovon der grösste Teil nach Frankreich und England exportiert worden ist. Pflanzenkrankheiten. — Ein neuer Feind der Obstbäume hat sich seit etwa 5 bis 6 Jahren in einzelnen Obstproduktionsgegenden Bulgariens, wie in dem „Jahresbericht über die Neuerungen und Leistungen auf dem Gebiete der Pflanzen krankheiten“, herausgegeben von Professor Dr. M. Hollrung, von K. Malkoff berichtet wird, gezeigt. Die von ihm untersuchten Apfel-, Birnen- und Zwetschentriebe waren dicht mit kleinen Wunden bedeckt, dabei bogen förmig zerschnitten und zersprungen. Beim Aufheben der Rinde mit einem Messer fand man in den 3 bis 4 mm langen Sprüngen in einer Reihe 7 bis 10 in kleinen Löchern steckende larvenähnliche Gebilde. Im Winter wurden später in den Trieben ebenfalls in Reihen kleine Eier bemerkt. Die Cicaden, welche den Eiern entschlüpften, erhielten junge kaum entwickelte Knospen der Nährpflanze, ver schmähten sie aber dann, so dass angenommen wird, dass die Insekten nur die Obstbäume zum Schutz während des Winters aufsuchen. Die befallenen Triebe blieben schwach und zeigten nur selten Früchte. Ausserdem liess sich feststellen, dass im Frühjahr gepfropfte Edelreiser am stärksten beschädigt wurden. Diese Cicade legt ihre Eier nach andern Be obachtungen nicht nur auf den jungen Trieben der Obstbäume, sondern auch auf Weiden und Pappeln und andern Gehölzen; ferner wurde im Sommer das Vorkommen dieses Insektes auf Obstbäumen überhaupt nicht beobachtet.
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