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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
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- Der Handelsgärtner
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2 mit Wasser gefüllten Graben ertrunken auf gefunden worden. — Beide Klagen wurden in beiden Instanzen abgewiesen; hierbei wurde von den Gerichten folgendes festgestellt: Die Oberleiter von Garten und Parkanlagen, die im Eigentume des Staates, einer Gemeinde, von Körperschaften usw. stehen, sind Vertreter des Staates usw. im Sinne von § 30 des Bürgerl. Gesetzbuchs, d. h. ihre Vertretungs macht erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechts geschäfte, die der ihnen zugewiesene Ge schäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. In folgedessen sind auch der Staat usw. für den Schaden verantwortlich, den der Oberleiter durch eine in Ausführung der ihm zustehen den Verrichtungen begangene, zum Schaden ersätze verpflichtende Handlung — worunter auch eine Unterlassung zu verstehen ist, einem dritten zufügt. (§ 31, 89 des Bürgerl. Gesetzbuchs.) An und für sich ist deshalb eine derartige Schadenersatzklage sowohl gegen den Leiter als auch gegen den Eigentümer von öffentlichen Gärten und Parkanlagen zu lässig. — Zu I besagen die Entscheidungs gründe der Gerichte: Die dem Oberleiter von öffentlichen Gärten und Parkanlagen infolge der ihm übertragenen Stellung obliegende Tätigkeit hat ihren Schwerpunkt in der Ober leitung und allgemeinen Ueberwachung. Es genügt deshalb, dass er allgemeine Mah nungen und Anweisungen beim Roden von Bäumen usw. vorsichtig zu Werke zu gehen und alle zur Verfügung stehenden Sicherungs massregeln auch wirklich anzuwenden, erlässt. Dagegen ist es überflüssig und in den meisten Fällen sogar unausführbar, dass er sich um jede einzelne Arbeit kümmert, sie leitet und überwacht, namentlich, wenn es sich um Ar beiten handelt, die von Gartenarbeitern selbst ständig ausgeführt werden können uud aus geführt zu werden pflegen. Infolgedessen kann der Oberleiter für Unfälle, die bei der artigen Arbeiten vorkommen, nicht verantwort lich gemacht werden, wenn er die erwähnten allgemeinen Mahnungen und Anweisungen erlassen hat. Im vorliegenden Falle waren zuverlässige, genügend instruierte Arbeiter in hinreichender Zahl, mit tadellosem Geräte ver sehen zur Arbeit entsendet; da den Ober gartendirektor kein Verschulden traf, konnte auch der Staat nicht haftbar gemacht werden ; dies wäre dann geschehen, wenn er es bei der Auswahl seines Oberbeamten an der üblichen Sorgfalt hätte fehlen lassen. (Vergl. § 831, Bürgerl. Oesetzb.) Zu II wurde folgendes hervorgehoben: Die Strassen und Wege in öffentlichen Gärten und Parkanlagen sind nicht dazu bestimmt, den Verkehr zwischen den Ortsteilen zu vermitteln, die an entgegengesetzte Seiten der Anlage angrenzen, falls dafür genügend durch andere Wege und Strassen gesorgt ist; sie sind ins besondere nicht zum Nachtverkehr bestimmt. Oeffentliche Gärten und Parkanlagen, wie der Königl. Grosse Garten zu Dresden, sollen viel mehr nur dazu dienen, sich darin zu erholen, die bessere reinere Luft zu geniessen, sich an den Blumenanlagen, dem sich bietenden Land schaftsbilde, den Ausblicken ins Freie und dergl. zu erfreuen. Infolgedessen ist die Gartenver waltung im allgemeinen nicht verpflichtet, Wasserläufe, Teiche und Seen durch Schutz vorrichtungen, die doch das landschaftliche Bild stark beeinträchtigen würden, abzusperren, dies müsste denn durch ganz besondere Ver ¬ hältnisse geboten sein. Ferner besteht keine Verpflichtung, einen öffentlichen Park bei Dunkelheit zu beleuchten. Wer sich zu solcher Zeit in den Park begiebt, tut dies vielmehr auf eigene Gefahr und hat einen Unfall allein sich selbst zuzuschreiben. Die von den Beklagten aufgestellte und auf eine Reihe von Beweisen gestützte Behauptung, dass gar kein Unfall, sondern ein auf Er langung des Betrags der Unfall- und der noch anfechtbaren Lebensversicherung im Interesse der Hinterbliebenen berechneter Selbstmord vorliege, war bei dieser Rechtslage von den Gerichten gar nicht erst zu erörtern. Allen Oberleitern von öffentlichen Gärten und Parks ist also zu raten, die erwähnten allgemeinen Anweisungen und Mahnungen an ihre Arbeiter von Zeit zu Zeit eindringlich zu wiederholen und Wasserläufe, Teiche usw. an solchen Stellen mit Schutzvorrichtungen ver sehen zu lassen, wo auch am Tage die Gefahr besteht, dass jemand ins Wasser fallen könnte. Wir möchten unseren Kollegen anempfehlen, sich für alle Fälle durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung gegen etwaige Vermögensverluste zu schützen, die ihnen in folge ihrer Stellung dadurch erwachsen können, dass gegen die Eigentümer und gegen sie selbst Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Leiter des Betriebs wird in der Regel mitverklagt, um dem Grundstückseigen tümer den Vorteil zu entziehen, sich seiner als Zeugen zu bedienen. Da bekanntlich Leute, die nichts zu verlieren haben und die Gerichts kosten nicht zu begleichen vermögen, besonders geneigt sind, Schadenersatzansprüche zu er heben, so hat, selbst im Falle eines für ihn günstigen Ausgangs des Prozesses, der Beklagte meist noch die Annehmlichkeit, seinen Rechis- beistand und alle Auslagen aus eigner Tasche zu bezahlen. Uebrigens sollten auch die Eigentümer öffentlicher Gärten und Parks sich auf Haft pflicht versichern. Rundschau. Handel und Verkehr. — Der Handel Deutschlands mit Chile, den wir bereits kürzlich streiften, hat sich im verflossenen Jahre (1905) in der Ein fuhr von dort auf 132,9 Millionen Mark ge stellt, während unsere Ausfuhr dahin 53,5 Millionen Mark betrug. Unter den Ausfuhr artikeln dieses südamerikanischen Staates nimmt der Chilisalpeter dem Werte nach die erste Stelle ein und erreichte im letzten Jahre 110,7 Millionen Mark, ausserdem sind noch Jod, Leder und Wolle wichtige Ausfuhrartikel, während wir nach Chile meist Maschinen, Eisen und Eisenteile, sowie Baumwollerzeugnisse lieferten. Die Handelsbeziehungen haben sich beiderseitig in den letzten Jahren ausserordentlich gehoben. — Der Obstbau in Turkestan, ist seinem Ziele, den Petersburger Markt als Absatz für seine Produkte zu gewinnen, endlich näher getreten. In den letzten Wochen sind die ersten grossen Transporte aus Tasch kent, hauptsächlich Birnen und Trauben, in St. Petersburg eingetroffen. Der Transport für ein Pud, ca. 35 kg, stellt sich auf 1,50 Rubel. Verschiedene Züchter haben bereits bedeutende Abschlüsse gemacht und es ist zu erwarten, dass der Export mit den Jahren an Ausdehnung sehr zunimmt. Rechtspflege. — „Ich will es mit Ihnen versuchen, ist es nichts, dann ist es nichts!“ Mit diesen Worten hatte ein Arbeitgeber seinen Ge hilfen eingestellt und glaubte sich dadurch ge sichert zu haben, ihn, falls er nicht passte, wieder entlassen zu können. Da die Leistungen nun nicht befriedigten und es sich obendrein herausstellte, dass der Gehilfe vor dem Antritt krank gewesen und noch nicht ganz geheilt war, entliess er ihn also am zweiten Tage wieder. Der Gehilfe nahm nun die Kranken kasse in Anspruch und diese hielt sich an den Arbeitgeber, der seine Erstattungspflicht be stritt. Er habe den Gehilfen zunächst nach den obigen Worten nur auf Probe angenom men und der Arbeitsvertrag sei demnach auf weniger als eine Woche abgeschlossen gewesen, was die Krankenversicherungspflicht ausschliesse. Auch habe der Gehilfe ihm seine Krankheit verschwiegen und er habe deshalb den Vertrag gemäss § 142 des Bürgerl. Gesetzbuches an gefochten. Derselbe sei als nichtig anzusehen. Das Oberverwaltungsgericht in Dresden liess alle diese Einwendungen nicht gelten. Für die Krankenversicherung komme nur das tatsäch liche Beschäftigungsverhältnis in Frage, nicht die rechtliche Natur eines Vertrages. Ein solches Beschäftigungsverhältnis liege aber vor, selbst wenn der Gehilfe nur auf Probe vorerst angenommen war, cs sei denn, dass die Probe zeit auf weniger als eine Woche festgesetzt wurde. Eine solche Beschränkung gehe aber aus den obigen nichtssagenden Worten keines wegs hervor. — Der Prinzipal hat seine Ange stellten gegen Ehrverletzungen Mit angestellter zu schützen. In einem Ge schäft machte ein junger Mann einer mit ihm daselbst beschäftigten Dame einen unsittlichen Antrag und wurde deshalb vom Prinzipal zu rechtgewiesen. Dies genügte der Dame nicht, sie verliess die Stellung und klagte ihren Ge halt ein. Das Landgericht Koblenz wies sie ab, während das Oberlandesgericht Köln den Prinzipal verurteilte. Die einfache Zurecht weisung sei gegenüber einer so schweren Ehr verletzung kein hinreichender Schutz gewesen und die Angestellte habe deshalb ein Recht gehabt, die Stellung zu verlassen. Vereine und Versammlungen. — Der Provinzialverband schlesischer Gartenbau-Vereine hielt am 28. September eine Wanderversammlung in Brieg anlässlich der dortigen Ausstellung unter seinem Vor sitzenden, Landesökonomierat Stoll, Proskau, ab. Später übertrug dieser die Leitung dem anwesenden Oberbürgermeister Poppel. Der erste Vortrag von Obstbauinspektor Reisert, Posen: „Ueber die Obstbauverhältnisse in der Provinz Posen“ brachte den Zuhörern manches Neue und Interessante, vor allem, dass die Provinz mit 48/4 Millionen Obstbäumen die 8. Stelle unter den preussischen Provinzen ein nimmt und in den letzten Jahren ausserordent lich günstige Fortschritte zu verzeichnen sind. Auch die Massnahmen, welche die Landwirt schaftskammer zur Hebung des Obstbaues da selbst getroffen hat, sind beachtenswert, über haupt erntete der Vortragende lebhaften Beifall. Ueber die Obst - Ausstellung äusserte sich so dann Wanderlehrer Rein, Proskau. Er schilderte die für den Obstbau so günstigen Verhältnisse von Brieg und machte darauf aufmerksam, dass sich die klimatischen und Bodenverhältnisse be sonders zur Anzucht von Birnen eignen. Auch empfahl er, die neuerdings eingeführten Züchtungen zu prüfen, damit man die für den Obstbau im grossen brauchbaren Sorten heraus findet. Der dritte Redner, Dr. Ewert, sprach als Leiter der pflanzen-physiologischen Versuchs station in Proskau über die Züchtung kern loser Obstsorten. Es sei bekannt, dass viele unserer bekannten Obstsorten des Staubes anderer bedürfen, damit überhaupt eine Befruchtung, bezw. ein Fruchtansatz stattfindet. Er hält zur Erzielung kernloser Obstsorten Wintergold- oarmäne, Gute Louise und Clairgeau für sehr geeignet. Der Vortragende zeigte auch kernlose Früchte vor, die meist schlanker in der Form und dabei grösser sind als Früchte mit Kern. Sorten mit kernlosen Früchten hält Dr. Ewert als sehr wichtig für den Handel, weil sie von eigner oder fremder Befruchtung unabhängig sind und auch bei regnerischer Witterung Früchte ansetzen. Er empfahl, auch in Deutschland Versuche zu machen, um kern lose Sorten zu erlangen. — Der Verband der Obst- und Gartenbau-Vereine der Provinz Sach sen veranstaltet in Verbindung mit der Obst- Ausstellung zu Magdeburg Dienstag, den 9. Okt., seine 3. Wanderversammlung. Hierbei werden folgende Vorträge gehalten: Geh. Regierungsrat Dr. Aderhold-Berlin spricht über „Karboli- neum als Pflanzenschutzmittel“, Hermann Koch- Calbe-Saale behandelt das Thema „Die Deutsche Obst-, Gemüse- und Imkerei-Ausstellung zu Magdeburg“, A. Gutzeit, Obstbaulehrer zu Wittstock, Dosse referiert über „Frischobst verkauf unter besonderer Berücksichtigung der Gründung von Genossenschaften und Ein richtung von Obstmärkten“. Ein weiterer Vor trag ist noch in Aussicht genommen über „Die Ergebnisse der Magdeburger Ausstellung im Obst- und Gemüsebau". Die Vorträge können von jedermann besucht werden. Gehilfenbewegung. — Was verdient ein Gärtnergehilfe in Amerika? Die „New-Yorker Staats zeitung“ brachte kürzlich die Mitteilung, dass die im Brooklyner Park-Departement einge stellten Gärtner und Arbeiter mit ihren Lohn- und Arbeitsverhältnissen durchaus nicht zu frieden sind und eine Verbesserung anstreben. Es ist in dem an die Verwaltung gerichteten Schreiben darauf hingewiesen, dass im Man hattan-Park die Angestellten monatlich einen Lohn von 75 Dollar, ca. Mk. 320.—, erhalten, aber eine Erhöhung auf 90 Dollar, bezw. Mk. 382.—, verlangen. Auch die Tagelöhner wollen streiken, wenn sie nicht, ohne Abzug für Arbeitsunterbrechungen bei ungünstigen WitterungsVerhältnissen, 2 Dollar oder Mk. 8.50 pro Tag erhalten. Das Park-Departement hat zu entscheiden, in wieweit diesen Forderungen Rechnung getragen werden soll. Ausstellungen. — Die Obstausstellung und der Obstmarkt in Berlin, welchen die Land- Wirtschaftskammer für die Provinz Branden burg in der Westhalle des Ausstellungsparkes veranstaltet hatte, war mit etwa 1800 Zentnern Aepfeln und Birnen, meist Tafelobst in Kisten 2. Vom Oktober bis November reifend: Kfliser Alexander, Deans Codlin, Gravensteiner, Hawthornden, Transparente de Croncels, Königin- Apfel. — Holzfarbige Butterbirne, Weisse Herbst- Butterbirne, Mad. Favre, Hochfeine Butterbirne, Neue Poiteau, Lebruns Butterbirne, Blumen bachs Butterbirne. 3. Vom November bis Dezember rei fend: facob Lebel, Landsberger Kenette, Winter- Goldparmäne, Roter Stettiner, Fiessers Erst ling, Calvill Grossherzog Friedrich von Baden. Danziger Käntapfel. — Grumbkower Butterbirne, Clairgeaus Butterbirne, Vereins-Dechantsbirne, König Karl von Württemberg, Van Marums- Flaschenbirne, General lotleben. 4. Vom Dezember bis Januar reifend: Gaesdonker Renette, Goldparmäne, Kaiser Wil helm, Ribstons Pepping. — Regentin-Butterbirne, Präsident Maas, Le Lectier, Triumph von Jo- doigne, Diels Butterbirne. 5. Vom Januar bis Februar reifend: Graue französische Renette, Gelber Bellefleur, Lanes Prinz Albert, Parkers Pepping, Kanada- Renette, Goldrenette von Blenheim. — Esperens Bergamotte, Josephine von Mecheln, Präsident Drouard. 6. Vom Februar bis März reifend: Mus kat-Renette, Oberdiecks Renette, Schöner von Boskoop, Schöner von Pontoise, Ananas-Renette. — Hardenponts Winter-Butterbirne. 7. Vom März und später reifend: Boiken-Apfel, Grosse Kasseler Renette, Königl. Kurzstiel, Baumanns Renette, Peasgoods Gold renette, Rhein. Bohnenapfel, Champagner-Re nette-, Birnen: Belle des Abres, Olivier de Serres. In gleich guten Kollektionen schöner Früchte werden wir diesem Aussteller noch mehr be gegnen. Die anziehendste und schönste, deshalb meist bewunderte Ausstellung in den praktischen Aufgaben auf dieser Mitteltafel war die im Halbkreis am Schluss der Hälfte vor dem Bassin mit Fontäne elegant hergerichtete Früchteschau des allbekannten Meisters unserer Obstzucht, Königl. Garteninspektors und Direktors N. Gaucher- Stuttgart. In einfacher, ansprechender, nicht allein auf den Effekt berechneter Weise, wie es seinerzeit vielfach in Düsseldorf geschehen, über Papiertellern, in Körben, honen Por zellanschalen mit sauberem Moos unterlegt, überraschen den Beschauer, übersichtlich ver teilt die oft vielfach mühsam pyramidal auf gebauten herrlichen Birnenfrüchte. Jede einzelne Frucht konnte als ein Kabinettstück bezeichnet werden, war sorgfältig ausgewählt und wie auf dem Präsentierbrett liegend gezeigt. Die Re präsentanten von Schönheit, Grösse und Selten heit waren hier, wie sonst nirgends in der grossen Ausstellung zu finden. Dieselben sind auch täglich bewundert worden: „S‘ ischt eebe Goschee“ bemerkte ein Herr neben uns zu seinem enthusiasmierten Nachbar! Als besonders her vorragend schöne Birnensorten können wir an führen: Diels Butterbirne, Le Lectier, Schöne von Abrös, Direktor Alphand, Lebruns Butter- rne, riesige Van Marums, Flaschenbirne, Hecken reine Winter-Dechantsbirne, Vereins-Dechants birne, Regentin-Butterbirne, Präsident Drouard; von selteneren oder neueren: PhilipotsBergamotte, Charles Ernest, Herzogin von Bordeaux, Vau- bans Butterbirne, Baltet pöre; einige Körbe prächtiger Pfirsiche: Schöne von Choisy belebten die schöne Schaustellung. Weiter sollen nochmals in dieser Kon kurrenz hervorgehoben sein die Früchte der Obst- und Weinbausektion Stuttgart-Amt, besonders Lord Grosvenor, Kaiser Alexander, Landsberger Renette, Baumanns Renette, Gold renette von Blenheim. — Lebruns Butterbirne, Gellerts, Diels, Herzogin Elsa-Butterbirne etc. — Der Weingärtnerverein Gablenberg zeigte riesige Früchte von Lebruns Butterbirne. Der Obstbauverein Stetten war mit einer kleinen, aber gewählten Sammlung vertreten, ebenso H.Selter- Gablenberg. — J. Koppenhöfer, Baum schulenbesitzer, Neuenstein, zeigt besonders voll kommene Früchte von Schöner von Pontoise, Lanes Prinz Albert, Canada-Renette, Schöner von Boskoop. — Der Schultheiss Wendel-Hedel- fingen bei Cannstatt bringt in seiner Sammlung Riesenfrüchte der überhaupt sehr viel anzutreffen den Birne Triumph de Vienne, ferner König Karl, die ebenso häufig vertreten ist, Herzogin Elsa, sodann Lebruns Butterbirne, Van Marums Flaschenbirne, Holz farbige Butterbirne; von Aepfeln besonders: Goldparmäne, Schöner von Boskoop, Kaiser Alexander, Canada-Renette, Landsberger Renette, Franzos. Goldrenette, Durchsichtiger von Croncels. Ausserdem soll nicht vergessen sein ein grosser Teller schönster Pfirsiche Königin der Obstgärten. Dieser Aus steller bot zweifellos eine der besten Lösungen des Programms. Die Aufgaben 8 und 9, betreffend 4—8 Sorten Tafeläpfel und Birnen verschiedener Reife zeit, von Hochstämmen, die sich durch grosse und regelmässige Fruchtbarkeit auszeichneten, waren etwas durcheinander gestellt, wohl weil diese Abteilung sehr reich beschickt wurde. — Chr. Rall, Baumschulenbesitzer, Neckarsulm hat: Jakob Lebel, Goldparmäne, Baumanns Re nette, Casseler Renette, Landsberger Renette, Luiken, Boiken und von Birnen: Hofratsbirne, Gute Louise von Avranches, Pastorenbirne, Liegels Winter-Butterbirne, Diels Butterbirne, Williams’ Christbirne, Gellerts Butterbirne, Her zogin Elsa. — Carl Mauk, Baumschulenbesitzer in Heilbronn bringt in seiner schönen Samm lung: Charlamowsky, Lord Suffield, Transparente de Croncels, Hawthornden, Goldparmäne, Bau manns Renette, Schöner von Bdskoop, Königl. Kurzstiel, Williams’ Christbirne, Gute Louise, Gellerts Butterbirne, doppelte Philippsbirne, Clairgeaus Butterbirne, Diels Butterbirne, Re gentin Butterbirne, Esperens Bergamotte. Die nächste Aufgabe verlangte 4—8 der edelsten besten Tafeläpfel und Birnen mit ver schiedener Reifezeit. Hier führt Garten-Inspektor Gauch er in bekannter Ausstattung vor: Hoch feine Butterbirne, Gellerts Butterbirne, Vereins- Dechantsbirne, Winter-Dechantsbirne, Olivier de Serres, Hardenponts Winterbutierbirne, Williams’ Christbirne (1). Transparentapfel von Croncels, Canada-Renette, Landsberger Renette, Gold- Renette von Blenheim, Gelber Bellefleur, Schöner von Boskoop, Ananas-Renette, Weisser Winter- Calvill. — Auch Karl M a u k-Heilbronn hat in dieser Nummer wieder die besten Früchte vor manchen anderen Ausstellern. — Ernst Dederer, Baumschulen, Feuerbach bei Stuttgart brachte zahlreiche Birnen. Ibold-Tettnang zeigte in seiner Sammlung edelste und beste Aepfel, darunter Ribston-Pepping, Transparent von Croncels, Boiken, Theuringer Winter-Rambour, Königsfleiner, Schöner von Boskoop. — Oskar Sternmler-Rotienburg bringt in seiner Lösung prächtige Früchte vom Königin-Apfel, dann Schöner von Boskoop, Canada-Renette, Gold parmäne; von Birnen: Williams' Christbüne, Gellerts Butterbirne, Herzogin Elsa, Diels Butterbirne. — Die Baumscnulenbesitzer Al di n g e r - Feuerbach, Koppenhöfer - Neuen stein, Schlenker-Stuttgart konkurrieren in würdiger Weise mit gewählten Sorten und Früchten. Auch Kaufmann Mayser-Ulm hatte seinen Platz mit beachtenswerten, sauberen glatten Ananas-Renetten, Calviile blanc, Boiken- Anfel, Gelber Bellefleur, Forellenbirne und Frankbirne geschmückt. Am Sonntag Vormittag versammelten sich mehr als 1000 Obstzüchter aus dem ganzen Lande, um Oekonomierat L ucas-Reutlingen zu hören, der im Konzertsaal der Liederhalle über oder sind der ' unter die ni währt schäft bei d parm^ Louisa hervo Umge es di sich 1 dung< Gra: und in Ve und eines selbst franzt Landl gefiel an d< andat negg Andrt negg besor von 1 wert in G mehr Privat Arbei die st Nürr b: O Prag st< Dess Ob He Villa ki vc Emd O to Wils vt fa Norc 8. Fuld fü 8. Gera te Heili b; Pirn m 5. Heic bi G Mag V 6. das T er inne im 1( und c bäum auch vom verwa später des O Garter stalten der K der W von Die £ mit M verstai ragenc Kohl Pros fortge: Obstb führte gros Masse boden näch und 1 alten E schäfte Gross! in der in der überha oft Boi naturg Schlus liehe 1 bäum« Di<
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