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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
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- Der Handelsgärtner
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3 Kaufmannsgericht hat auch in dem Ausdruck: „Sie sind meschugge“ keine erhebliche Ehr verletzung gefunden. Das letztere ist noch eher verständlich als das erstere. — Eine „anhaltende“ Krankheit ist nach einer Entscheidung des Kaufmannsgerichts Hannover darin noch nicht zu erblicken, dass ein Angestellter mehrmals nacheinander erkrankt. Vielmehr muss sich die Krankheit objektiv als eine anhaltende herausstellen — Wie man gegen österreichische Firmen Prozesse einleitet, darüber gibt ein österreichischer Anwalt das Folgende be kannt: Fast alle deutschen Firmen lassen den Schuldner, bevor sie Klagmandat erteilen, durch den österreichischen Rechtsanwalt zur Zah lung auffordern. Die Mahn-, Korrespon denz- und meistens auch Konferenzspesen, Spesen für Geldübernahme, Quittung und Ab sendung usw. ist der Schuldner aber nach dem österreichischen Gesetz nicht verpflichtet, zu ersetzen. Die Folge ist, dass die deutsche Firma eventuell einen Betrag an den ungerichtlichen, vom Schuldner nicht zu ersetzenden Kosten zu tragen hat, welcher mit dem von ihr vielleicht beim Geschäfte verdienten Betrage in gar keinem Verhältnis steht, ja diesen vielleicht absorbiert. Das ist ein Uebel, das aber vielleicht nicht so schwer ins Gewicht fällt. Viel einschneidender ist die Konsequenz, dass durch das Hin- und Herkorrespondieren, Einholung von Information und Vollmachten, Nachfristgewährung usw. gerade in solchen Fällen, wo es auf den Tag ankommen kann, so viel Zeit verloren geht, dass der säumige Schuldner mittlerweile von einem anderen Gläubiger ausgepfändet ist und dann heisst es womöglich noch, der öster reichische Rechtsanwalt sei nicht energisch genug vorgegangen. Es empfiehlt sich deshalb, dass die deutschen Firmen selbst den säumigen Schuldner, unter Androhung der durch den Anwalt zu veranlassenden Einklagung, zu mah nen, dann aber, wenn ihre Mahnungen frucht los geblieben sind, sofort dem österreichischen Rechtsanwalt direkt den Klageauftrag zu erteilen. Zu diesem Behufe sind dem Anwälte ein zusenden: 1. wörtliche Abschriften der bezüglichen Faktura resp. Fakturen, 2. bei erfolgten Zahlungen oder Gegen lieferungen ein Kontoauszug, 3. die vollständige beiderseitige Korrespon denz zwischen Gläubiger und Schuldner, die Briefe resp. Korrespondenzkarten des letzteren im Original, und wenn eine Auskunft über den Schuldner eingeholt worden ist, auch die eingelangte Auskunft, 4. einen halben unbeschriebenen Bogen ge wöhnliches Kanzleipapier, auf welchem rechts etwa in zwei Drittel Länge die tun lichst deutliche Unterschrift und die Stam piglie der Firma beizusetzen wäre. Der Anwalt füllt dann die Vollmacht aus und datiert sie behufs Ersparung der Legali sierung von dem Orte seines Sitzes. Ein Missbrauch ist hierbei ausgeschlossen. Die betreffende Vollmacht kann auch gleich ausgefüllt eingesendet werden. — Haftung für Verletzung durch das Firmenschild. Welchen unangenehmen Zufällen Ladenbesitzer ausgesetzt sind, zeigt wieder folgender Vorfall. Von einem Laden löste sich aus dem Firmenschild eine Glas scheibe und fiel einem Strassenpassanten auf den Kopf, der davon ein Kopfleiden bekam. Der Inhaber des Ladens wurde als Eigentümer des Schildes vom Reichsgericht für schadens ersatzpflichtig erklärt. In § 837 des Bürgerl. Gesetzbuches heisst es: „Besitzt jemand auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechtes ein Gebäude oder ein anderes Werk, so trifft ihn an Stelle des Besitzers des Grund stückes die in § 836 bestimmte Verantwortlich keit.“ Als ein solches „Werk“ hat das Reichs gericht auch die Firma des Laden Inhabers an gesehen und ihn selbst, nicht den Grundstücks besitzer, für haftpflichtig erklärt. Wir können daher nur die Inhaber von Blumenläden, welche Firmenschilde haben, ermahnen, dieselben recht sorgfältig in stand zu halten und deren Be schaffenheit öfter untersuchen zu lassen. — Die Angehörigen-Unterstützung der im Krankenhause untergebrachten Kassenpatienten. Angehörigen ist eine Unterstützung zu gewähren, wenn ein Kranken kassenmitglied in ein Krankenhaus untergebracht wird, und zwar ist ihnen die Hälfte des Kranken geldes zu zahlen. Nun weigerte sich ein Kassen mitglied, der Weisung der Kasse, sich in ein Krankenhaus zu begeben, nachzukommen. Die Kasse aber wollte ihn da unterbringen, weil der Verdacht der Simulation vorlag. Da er sich dem widersetzte, wurde ihm kein Krankengeld gezahlt. Dagegen erhob er Klage und verlangte, dass die Hälfte des Krankengeldes an seine An gehörigen gezahlt werde, da dieser Betrag ja auch hätte gezahlt werden müssen, wenn er ins Krankenhaus gegangen sei. Das Badische Oberverwaltungsgericht hat jedoch die Klage abgewiesen und ausgeführt, dass nach dem Gesetz ein halbes Krankengeld nur neben der freien Kur und Verpflegung im Krankenhause zu gewähren ist, niemals aber für sich allein. Wer die Krankenhauspflege ohne Recht ab lehnt, geht auch dieser Nebenleistung verlustig. — Hausschwamm. Nach einer Ent ¬ scheidung des Reichsgerichts ist der Haus schwamm ein Mangel erheblicher Art, ja schon die Schwammverdächtigkeit ist als ein solcher Mangel anzusehen. Für Nichtvorhandensein des Hausschwammes müsse also ein Verkäufer Gewähr leisten und es sei wider Treu und Glauben, wenn er dem Käufer diesen Mangel verheimliche. Es kann in solchen Fällen die Wandlungsklage (Rücktritt vom Kauf) erhoben werden. — Wird Vorauszahlung verlangt, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Zwischen zwei Firmen war ein Lieferungsverfrag abgeschlossen. Da der Besteller mit einigen Zahlungen im Rückstand blieb, verlangte die Lieferantin Vorauszahlung des Kaufpreises. Nunmehr trat der Besteller zurück und kaufte anderweit. Das liess sich die Lieferantin nicht gefallen und klagte auf Schadensersatz. Das Reichsgericht hat die Klage abgewiesen, da der Käufer berechtigt gewesen sei, zurückzutreten. Die Klägerin habe nachträglich eine unstatthafte Bedingung gestellt und sei in Lieferungsverzug geraten, so dass der Beklagten ein Rücktrittsrecht zustand. Klägerin war um so weniger berechtigt, die Vorauszahlung zu fordern, als sie in ihrem seit herigen Geschäftsverkehr mit der Beklagten nicht einmal Zahlung Zug um Zug gefordert hatte. Ausstellungen. — Die diesjährige Herbst-Börse zu Frankfurt-Main der „Frankfurter Handels ¬ gärtner-Verbindung“ fand nicht, wie bisher, in einer der grossen Markthallen statt, sondern wurde in dem Saale des Hotel Diehl, in welches schon seit Jahren die Frühjahrs- und Weihnachtsbörse verlegt sind, abgehalten. Der Hauptgrund dieses Lokalwechsels lag darin, dass die Halle von der Stadt in diesem Jahre selbst gebraucht wurde, andernteils wollte man aber auch einmal versuchen, ob das kleinere Lokal des Hotel Diehl nicht auch für die Herbstbörse gross genug sei, damit alle drei Börsen in ein und demselben Lokal abgehalten werden könnten. Dieser Versuch hat gezeigt, dass man wohl mit dem Lokal auskommen kann; wenn auch noch 50 qm mehr angemeldet resp. beansprucht worden wären, so hätte es auch gelangt, so dass die Ansicht, es hätten einige Kollegen weniger angemeldet, aus Furcht, das Lokal wäre nicht gross genug, hinfällig sein dürfte. Die Beschickung der Börse liess eigentlich zu wünschen übrig; der gute Absatz, welcher in diesem Jahre speziell mit Eriken gemacht worden ist, hatte einige Interessenten von der Beschickung abgehalten, weil alles ver griffen war. Es ist dies im Interesse der Frank furter Gärtner nicht gut zu heissen. Etwas hat jeder Gärtner immer noch zu verkaufen und so ist es Pflicht jedes einzelnen, unbedingt aber der für die Börse in Betracht kommenden Spe zialgeschäfte, dieselbe zu beschicken, damit der auswärtige Börsenbesucher auch die verschie denen Kulturen in Augenschein nehmen kann und nicht unverrichteter Sache wieder abreisen muss. Angeboten wurden sehr schöne Eriken, schön gefärbte Cyclamen in grossen und kleinen Pflanzen, doch schienen dieselben, was Blüten reichtum betrifft, etwas hinter dem letzten Jahr zurück zu stehen. Ferner sah man sehr schöne, vollblühende Remontant-Nelken in allen Farben, Primula obconica, Salvia splendens etc. An geboten wurden ferner sehr gut kultivierte Fame, speziell Adiantum scutnm u. Nephrolepis in gelb grünem Ton, Azaleen in kleinen Pflanzen, Hortensien in allen Grössen, Blattbegonien in zum Teil riesigen Exemplaren etc. Selbstredend fehlten auch die diversen Blattpflanzen und Palmen nicht und ganz besonders schön waren die Pandanus und Croton eines Ausstellers. Auch mit Koniferen und sonstigen Baumschul artikeln hatten sich verschiedene Aussteller be teiligt, speziell ein Koniferen-Sortiment zeigte tadellose Schau pflanzen von vollkommener Kultur. Rohrdecken, Antimerulion, Pflanzen kübel, Blumentöpfe, Artikel der Samenhand lungen, Messer und Scheren fehlten natürlich auch nicht, ebenso Torfmull, so dass auch in diesen Artikeln die Interessenten ihre Bestel lungen aufgeben konnten. Der Absatz lässt sich im Durchschnitt als ein guter bezeichnen, ganz besonders wurde viel in Eriken und Hortensien gehandelt, ebenso konnten Nelken leicht abgesetzt werden, wogegen Cyclamen weniger gefragt waren. Der Besuch von aus wärts befriedigte besonders am ersten Tage und es dürfte der diesjährige Umsatz nicht hinter dem der letzten Jahre zurückstehen. Kultur. — Cedrus atlantica Manetti nebst ihrer stahlblauen Form glauca sollte zur Versuchs- anpflanzug in Gärten mehr als bisher heran gezogen werden, zumal sie zweifellos wider standsfähiger als C. Libani und C. Deodara ist und besonders in den milden Lagen Süd westdeutschlands bei geschütztem Standort gut Cattleyenblume gefärbt, mit cremegelber Mitte; die Pflanze hat einen ebenso niedrigen Habitus, wie die vorangehende Sorte. In dieser Ab teilunggefiel noch Sandy, innen gelb, aussen bern steinfarbig, sowie Country Girl, hell bernstein farbig. Auch Autumn, lilafarbig mit rosa über deckt, ist eine ebenso vorzügliche Dahlie wie Rev. Rd. Williamson, purpurkarmoisin, welche die Blumen auf sehr starken Stielen entwickelt und Ambassador, eine vorzügliche, weisse Schnittsorte. Von sehr guter Haltbarkeit sind die Blumen der terrakottafarbigen Frl. Anna Seyderhelm, die am Grunde breite Petalen hat; auch Sulphurea, dunkelschwefelgelb und Regi nald, Violettpurpur, sind zwei gute, weniger bekannte Edeldahlien. Ausserdem stellte C. An sorge noch ein kleines, aber vorzügliches Sortiment Pompon-Sorten aus, davon empfehlen wir als vortreffliche Schnittsorten Janet, terra kottafarbig, in orange übergehend; Dainty, weiss, später zart lila überzogen; Peaceynaker, cremefarbig, Nerissa, karminrosa, eine sehr reine, lebhafte Farbe; Fire King, scharlach, ebenfalls gut gebaut; Darkest of All, schwarz rot; Agathe, schwefelgelb; Golden Queen, gold gelb und Kyrill, braunrot. — Äusser einer reichhaltigen Sammlung Stauden von H. Junge- Hameln hatte dieser eine kleine Kollektion Dahlien eingeschickt, darunter ist erwähnens wert Mr. H. L. Brousson, hellbernsteinfarbig, ferner die ins grünliche übergehende goldgelbe Varität Mr. Mawley, ausserdem trat auch die leuchtend orangescharlachrote Thuringia her vor. Sehr hübsche Blumen boten Ceanothus grandiflorus azureus, sodann ca. 20 Varietäten aus Sämlingen von Aster ericoides gewonnen. Auch brachte er Nymphaeenblumen in ver schiedenen Sorten, sowie das weisse pae- onienartig blühende Pyrethrum Yvonne Cayeux, die bekannte Sorte Montblanc u. a. Von den Herbstastern ist vor allem A. Amell. bes- sar. Framfieldi mit den grossen, leuchtend, azurblauen Blüten zu nennen. Auch die rein weisse A. Fossy fand ebenso Beachtung, wie die schön entwickelten Blumen von Scabiosa caucasica perfecta allgemein gefielen. Vermischtes. — Garteninspektor Philipp Held, Hohenheim, %. Vor wenigen Tagen wurde wiederum einer unserer Mitarbeiter, der König liche Garteninspektor Philipp Held, plötzlich aus dem Leben abgerufen. Der Verstorbene, der seit vielen Jahren an der Spitze der Hohen- heimer Königl. Gartenbauschule stand, war seinen zahlreichen Zöglingen jederzeit ein vor trefflicher Lehrer und guter Freund. Er hat auf seinem grossen Arbeitsfeld unermüdlich gewirkt und wusste bei jedem seiner Schüler Interesse für den Beruf zu erwecken, ebenso wie er mit grossem Eifer und voller Hingabe bestrebt war, aus ihnen tüchtige, brauchbare Menschen zu machen. Sein Interesse für den Obstbau ging weit über das Hohenheimer Arbeitsfeld hinaus und ganz Württemberg ver liert in dem Verstorbenen einen der besten Förderer des heimischen Obstbaues. Die zahl reiche Trauerversammlung, zu der viele Garten bau- und Obstbau-Vereine ihre Vertreter gesandt hatten, legte ein Zeugnis davon ab, wie ge schätzt und geachtet der Verstorbene war. Auch wir rufen ihm an dieser Stelle herzlichen Dank für seine langjährige Mitarbeit und seine stete Bereitschaft, der Allgemeinheit zu nützen, nach. — Die Bedeutung des Milchsaftes in den Pflanzen. Bisher glaubte man ziemlich allgemein, dass die Milchsaftgefässe der Pflanzen als Organe angesehen werden müssten, die der Leitung oder Speicherung von Nährstoffen zu dienen berufen sind. Nach Versuchen jedoch, die H. Kniep darüber an ¬ gestellt hat, hat sich ergeben, dass die Milch saftgefässe für die Ernährung kaum in Betracht kommen, aber auch als Speicherorgane können sie nicht angesehen werden. Erwiesen ist aber worden, dass der Milchsaft als ein Schutzmittel gegen Tierfrass anzusehen ist. Zahlreiche Ver suche mit Pflanzen, denen der Milchsaft ent zogen war, lehrten, dass nach Ausscheidung des Saftes die Gewächse in kurzer Zeit durch Schneckenfrass zugrunde gingen, während an dere Pflanzen derselben Art, die im Besitze des Milchsaftes blieben, von den Schnecken völlig verschont blieben. Als unwirksam gegen unsere einheimischen Schnecken erwies sich nur der Milchsaft des ausländischen Rhus Toxicodendron. Auch der vielen Pilzen eigen tümliche Milchsaft wirkt für die Schnecken tödlich. Damit ist erwiesen, dass die giftigen, ätzenden oder widrig schmeckenden Stoffe des Milchsaftes ein vorzügliches Mittel gegen Schneckenfrass darstellen. Dass diese schützende Flüssigkeit schon bei der geringsten Verletzung austritt, dafür sorgt ein in den Milchröhren herrschender hoher Druck. Auch als Ver schlussmittel für Wunden ist der Milchsaft nicht zu unterschätzen. — Fruchtbäume des tropischen Amerika. Sehr geschätzt ist in Amerika der Melonenbaum, Carica Papaya, der heute in alle anderen Tropengebiete Eingang gefunden hat. Nach den Untersuchungen des Grafen zu Solms-Laubach unterliegt es keinem Zweifel, dass er ein Kreuzungsprodukt mehrerer Arten vorstellt. Die aussen glatten, einfächerigen Früchte von melonenartigem Geschmack und angenehmem Aroma sind ein sehr beliebtes Obst in den Tropen. Auch die Samen werden ihres brunnenkressenartigen Geschmackes wegen hier und da genossen. Sehr bekannte Obst bäume sind die Guajaven, Psidium pyriferum und pomiferum mit birn- oder apfelförmigen fortkommen und mit der Zeit zu stattlichen Bäumen heranwachsen dürfte. Eine Schutz decke im Winter ist, besonders bei jüngeren Exemplaren, unbedingt vonnöten. In sehr strengen Wintern allerdings erliegen selbst alte Exemplare der Kälte. C. atlantica entwickelt einen pyramidalen Wuchs, hat kurze und starre Nadeln und einen, zum Unterschied von C. Deodara und Libani, stets aufrechten Gipfel trieb. Die Zedern verlangen guten Boden und lichten Standort, am besten kommen sie in warmer, südlicher Lage im Schutze anderer Nadelholzarten, z. B. der Weymouthskiefer, fort. Neben der sehr schönen blauweissen Form glauca ist noch eine goldgelbe Varietät aurea, die besonders in der Jugend die schöne Fär bung zeigt und die Form variegata zu er wähnen. Ferner unterscheidet man noch nach dem Wüchse eine var. pyramidalis, pyramiden förmig, mit kürzeren Aesten als die Stammform, var. columnaris, säulenförmig mit längeren Aesten und die eine schlanke Pyramide bildende Form fastigiata. Beheimatet ist die atlantische Zeder auf dem Atlasgebirge. Sowohl im Hinterlande von Marokko finden sich aus gedehnte, wertvolle Bestände, als auch auf dem Berge Babor in Algerien. — Adiantum pedatum L., diesen einzig schönen Freilandfarn, zugleich die einzige Art der Gattung, die unsere Winter gut übersteht, möchten wir hier in empfehlende Erinnerung bringen. Das nordamerikanische Venushaar verlangt einen feuchten, schattigen und vor Winden geschützten Standort, wie alle Farne verlangt es an trocknen warmen Tagen aus giebige Bewässerung. Die grossen zierlichen, kreisförmig gestellten lichtgrünen Wedel von zarter Beschaffenheit erheben sich auf schlanken, in der Farbe purpurbraunen, bläulich ange hauchten Stielen. Obgleich die Winterhärte dieses Farn erprobt ist, tut man gut, die frische Belaubung im Frühjahr gegen etwa eintretende Spätfröste zu schützen. Adiantum pedatum hat eine grössere geographische Verbreitung, als man gewöhnlich annimmt, es findet sich keineswegs nur in Nordamerika, sondern kommt auch im östlichen Asien vor. — Lysimachia clethroides Duby ist eine zur Anpflanzung auf Rabatten wie zur Vorpflanzung von Gehölzgruppen sehr ge eignete schöne Staude, die aber auch zu meh reren vereinigt auf dem Rasen oder an Wasser leufen verteilt, recht wirkungsvoll ist. Leider ist diese Pflanze noch nicht so verbreitet, als sie es verdient, doch wird uns jeder Stauden kenner darin beipflichten, dass L. clethroides im Blütenschmuck eine prächtige Erscheinung ist. Die Pflanze stammt aus Japan, ist winter hart, erreicht eine Höhe von 1 m und ent wickelt wurzelständige Blätter von spatelförmiger Gestalt, während die Stengelblätter breit lanzett- lieh sind und eine Länge bis zu 12 cm er reichen. Vom Juli bis September entwickeln sich die 50 cm lang werdenden endständigen ährigen Blütenstände, an denen die schönen weissen Blumen stehen. Diese Blütenstände geben ein schönes Material für Vasensträusse ab. Zur Kultur ist wenig zu sagen, die Pflanze gedeiht in jedem nahrhaften Gartenboden. Die Vermehrung geschieht durch Teilung, die man sowohl im Herbst, als auch zu Anfang des Frühjahres vornehmen kann. Früchten, die heute gleichfalls in einem grossen Teil der Tropen Heimatrecht erworben haben. Sehr geschätzt sind die mispelartigen Früchte von Achras Sapota, eines in Venezuela und auf den Antillen beheimateten Baumes, der jetzt auch in Vorderindien, auf den Sunda-Inseln und Philippinen angepflanzt wird. Die Spon- dias-Arfen liefern Früchte, die in den Tropen unsere Pflaumen vertreten. Kirschenähnliche Früchte liefern Eugenia Michelii und E. cauli- flora. Das reichste Kontingent an Obstbäumen stellt die Gattung Anona, von denen die ur sprünglich in Peru heimische Anona Cherimolia die köstlichsten Früchte liefert. Sie wird heute im ganzen tropischen Amerika kultiviert. Von Anona squamosa, dem Zucker- oder Zimt apfel fand v. Martius in Brasilien ganze Waldbestände. Diese Art ist heute äusser in ihrer Heimat in ganz Vorderindien, Cochin china, China und auf den Philippinen ver breitet und als Fruchtbaum sehr geschätzt. Die zapfenförmigen, bis 11/4 Pfund schweren Früchte müssen, sobald sie reif sind, genossen werden, da ihr Geschmack schon am andern Tage bedeutend verloren hat Das weiche, milchweisse Fruchtfleisch ist von feinstem Aroma. Weiterhin verdienen als Obstbäume der Tropen Amerikas noch erwähnt zu werden der Mammeibaum, Mammea americana, dessen Beeren eine gesuchte Fruchtspeise sind und schliesslich die Avogatobirne, Persea gratissima, eine sehr liebliche, einer Tafelbirne gleichende Frucht mit einem harten, einer Walnuss ähnlichen Kerne. — Der älteste Kamellienbaum Eu ropas befindet sich in Caserta im Schloss parke des Königs von Italien. Diese Pflanze ist im Jahre 1760 gepflanzt und das erste Exemplar gewesen, das in Europa Samen her vorgebracht hat.
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