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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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Vorsicht im Wechselverkehr! Dass im Wechselverkehr Ungenauigkeiten, Unrichtigkeiten, Unvollständigkeiten stets ver hängnisvoll werden, ist zwar schon oft dargetan worden, aber leider nehmen diese Sünden im Wechselverkehr kein Ende und es will immer jeder erst „durch Schaden klug werden“. In einem uns mitgeteilten interessanten Prozess, welchen der Kaufmann V. in Lahn i. B. gegen den Reisenden Kr. in Kassel wegen einer Wechselforderung anstrengte, trat dies wieder einmal klar zu Tage. Der Prozess liegt schon einige Zeit zurück. Wir wollen jedoch auf das Urteil zurückkommen, weil es eklatant zeigt, welche Sorglosigkeit oft noch im Wechsel verkehr herrscht und welche Nachteile sie zei tigt. Jedes solche warnende Beispiel kann nur von Nutzen sein. Kläger erhob auf Grund eines Wechsels vom 2. Mai 1899 über 20 Mk. und einer Protesturkunde vom 4. Sep'ember 1899 im Wechselprozess Klage. Der Beklagte war auch die Wechselsumme schuldig und stellte sich im Termin nicht. Trotzdem konnte ein Urteil gegen den Beklagten nicht erwirkt werden. Der Kläger wurde in der Verhand lung darauf hingewiesen, dass das letzte In dossament des Wechsels mit „Peters“ unter zeichnet sei, während das vorletzte Indossament den Wechsel auf „Peters & Co.“ übertrage. Der Kläger wandte dagegen ein, dass der hinter Peters befindliche Schnörkel „& Co.“ bedeuten solle. Das Gericht liess diese Erklärung nicht gelten, sondern wies die Klage kostenpflichtig ab. Aus den Urteilsgründen heben wir fol gendes hervor: „Die Klage ist nicht begründet, da der Kläger durch die auf dem Wechsel befindlichen Indossamente nicht legitimiert ist. Durch das vorletzte Indossament ist der Wechsel an „Peters & Comp.“ begeben, das letzte Indossament ist aber nur mit „Peters“ unterzeichnet, der an dem Namen Peters befindliche Bogen ist, wie der Augenschein zeigt, ein blosser Schnörkel, kann also nicht „& Co.“ bedeuten. Ebenso hat auch der Kläger selbst in der Abschrift des Klag wechsels die fragliche Unterschrift mit „Peters“, nicht aber mit „Peters & Co.“ angegeben. Auch auf der Protesturkunde ist in der Ab schrift des Wechsels die Unterschrift des letzten Indossaments mit „Peters“ bezeichnet. Da nun beim Wechsel die Formerfordernisse auch bei den Indossamenten mit formaler Strenge beurteilt werden müssen, so kann dem letzten Indossament eine wechselrechtliche Bedeutung überhaupt nicht beigemessen werden, da formell nicht die verfügungsberechtigte Firma „Peters & Comp.“, sondern eine nicht legitimierte Einzel person namens Peters den Wechsel weiter begeben hat, Daraus ergibt sich zunächst, dass der Protest mangels einer gehörigen wechsel rechtlichen Legitimation der Protest erheben den Firma Aboner & Plaut, an welche „Peters“ den Wechsel weiter begeben hat, ungültig ist. Hieraus aber folgt weiter, dass Kläger den Wechsel nicht in dem formellen, von der Wechselforderung vorgeschriebenen Regresswege erhalten hat. Ist dies aber nicht der Fall, so ist der Kläger zur Anstellung der Klage nicht legitimiert, da das letzte gültige In dossament nicht auf ihn lautet. Die Klage ist daher gemäss § 296 C. P. O. abzuweisen, weil das Vorbringen des Klägers seinen Antrag nicht rechtfertigt.“ Hieraus ersieht man, wie genau in der Reihenfolge der Indossamente der Zusammen hang beobachtet werden muss und wie die Inanspruchnahme aus einer Wechselui künde vereitelt wird, wenn die Indossamente nicht klar und deutlich auf einander verweisen. Wir wissen nicht, ob in dem fraglichen Falle es dem Kläger noch möglich war, dem Beklagten gegenüber auf den ursprünglichen Schuldgrund zurückzugehen und dadurch zu seinem Gelde zu kommen. War das nicht der Fall, so war für ihn die Forderung verloren. An „Peters & Co.“ konnte er sich nicht mehr schadlos halten, weil er ja vorbehaltlos den Wechsel im Regresswege wieder annahm, obwohl er den Mangel erkennen musste. Das Urteil zeigt aber vor allem noch eins, dass es sehr unvorsichtig ist, auf Wechseln nicht klar und deutlich zu schreiben. Es ist ja möglich, dass der „Schnör kel“ bei dem Namen Peters „& Co.“ bedeuten soll. Aber das Gericht erkennt solche undeut liche „Schnörkel“ eben nur als „Schnörkel“ an und lässt sich auf eine Deutung derselben nicht ein. Rundschau. Handel und Verkehr. — Die Verteuerung der Post-, Tele graphen- und Telephontarife in Oester reich-Ungarn, welche schon am 1. Juli in Kraft treten sollte, ist infolge der zahlreichen energischen Proteste noch hinausgeschoben worden. — Ueber die Berechnung des Fracht- urkundenstempels hat der preussische Minister der öffentlichen Arbeiten folgende Be stimmungen getroffen: Die Belastung eines Wagens über das Ladegewicht hinaus bis zur Tragfähigkeitsgrenze ist auf die Höhe des Stempels ohne Einfluss. Bei Anforderung und Gestel lung eines Wagens von 10 t Ladegewicht sind mithin nur 20 oder 50 Pf. Stempel zu erheben, auch wenn das Gewicht der Ladung bis zu 10 500 kg beträgt. In ähnlichem Sinne hat sich gelegentlich auch der Reichsschatzsekretär ausgesprochen. In den Vorschriften des Ministers Breitenbach heisst es dann weiter: Wenn die Eisenbahn dem Verfrachter einer Wagen ladung einen Wagen von höherem als dem angeforderten Gewicht bereitstellt, so ist für die Höhe der Stempelabgabe das Ladegewicht des angeforderten Wagens massgebend, sofern das wirkliche Gewicht der Ladung die Tragfähig keit des angeforderten Wagens nicht übersteigt. Wenn dagegen das wirkliche Gewicht der La dung die Tragfähigkeit des angeforderten Wagens übersteigt, so ist für die Stempelberechnung das wirkliche Gewicht der Ladung massgebend. Wird z. B. ein Wagen mit 15 t Ladegewicht statt eines Wagens mit 10 t Ladegewicht ge stellt, so sind bei einem Gewicht der Ladung bis zu 10 500 kg 20 oder 50 Pf. Stempel, bei einem Gewicht der Ladung von 10 510 bis 15 750 kg 30 oder 75 Pf. Stempel zu erheben. Bei Gestellung eines Wagens mit 20 t Lade gewicht statt eines Wagens mit 10 t Lade gewicht sind bei einem Gewicht der Ladung bis zu 10 500 kg 20 bis 50 Pf. Stempel, bei einem Gewicht der Ladung von 10 510 bis 15 750 kg 30 oder 75 Pf. Stempel und bei einem höheren Gewicht der Ladung 40 Pf. oder 1 Mk. Stempel zu erheben. Ferner hat der Minister die königliche Eisenbahndirektion Hannover mit der schleunigen Ausarbeitung einer für den Bereich des deutschen Eisenbahn- Verkehrsverbandes gültigen Dienstvorschrift be treffend die Verwendung des Frachturkunden stempels beauftragt. — Der Gartenbauhandel Bosniens und der Herzegowina im Jahre 1905. Die Einfuhr an Blumen, Pflanzen, Gemüse und Obst, ausgenommen Südfrüchte, betrug an Wert 1589540 Kronen, gegen nur 913135 Kronen im Vorjahre. Gewaltig überwogen wird diese Einfuhr natürlich durch die bosnisch-herzego winische Ausfuhr. Sie bezifferte sich an Wert auf 5348314 Kronen, was allerdings viel weniger war als der Ausfuhrwert des Jahres 1904, der sich auf 11877960 Kronen belief. — Zollamtliche Behandlung von Preislisten usw. im südafrikanischen Zollverein. Aus Anlass von Beschwerden über die Anordnung der Zollverwaltung, wo nach auch mit der Post eingehende Preislisten mit 2 Pence pro Pfund und einer Anmelde gebühr von 6 Pence für das Paket belegt wer den sollten, hat die Zollbehörde in Johannes burg nunmehr entschieden, dass Preislisten, Kataloge usw., die mit der Post als Druck sachen ankommen, zollfrei zugelassen werden, wenn sie weniger als ein halbes englisches Pfund wiegen. Drucksachen, die ein halbes englisches Pfund oder mehr wiegen, unterliegen dem Zoll von 2 d für das Pfund und einer Abfertigungsgebühr von 6 d für jedes Paket. Auch in der Kapkolonie soll so verfahren wer den. Für deutsche Versender empfiehlt es sich, Kataloge und sonstige Reklamedrucksachen, die mehr als 225 gr wiegen, wenn irgend mög lich, in zwei oder mehreren Paketen, so dass keines mehr als 225 gr wiegt, nach B ri tisch - Südafrika zu versenden. Erscheint dies nicht tunlich, so sollten schwere Drucksachen nur auf besonderen Wunsch gesandt werden, da sonst die Annahme meist verweigert wird. Mit Bezug auf Drucksachen, welche Gütersendun gen beigepackt werden, wird darauf hinge wiesen, dass es zweckmässig ist, die Druck sachen mit Angabe des Gewichts in den Rech nungen aufzuführen, da sonst von den Zoll behörden beim Vorfinden von nicht deklarierten Drucksachen in Warensendungen der Versuch einer Zollhinterziehung angenommen werden kann. — Eilpakete und dringende Pakete im Verkehr mit Schweden. Die Absen der von Postpaketen und Postfrachtstücken nach Gothenburg, Malmö und Stockholm kön nen von jetzt ab die Eilbestellung verlangen. Der Empfänger wird von der Bestimmungsanstalt durch Eilboten von dem Eingänge des Pakets benachrichtigt. Die Eilbestellgebühr ist mit 40 Pf. vorauszuzahlen. Ferner sind zugelassen: dringende Postpakete und Postfrachtstücke nach allen Orten Schwedens. — Die Abkürzung desWortes „Mark“ hat nach einer Erklärung des Reichsbankdirek toriums in Berlin durch ein grosses lateinisches „M“ ohne Punkt zu geschehen. Es liegt in dieser Beziehung ein Beschluss des Bundes rates vor. — Der Obstbau in den Vereinigten Staaten schliesst nach der letzten Statistik allein 200 Millionen tragbare Apfelbäume ein, deren Ernte auf durchschnittlich etwa 400 Mil lionen Dollars zu bewerten ist. Die vorzüg lichsten Früchte sollen in den Staaten Kali fornien, Oregon und Washington ge zogen werden, doch kommen besonders die letzten Provinzen bei dem Versand nach Europa in Betracht. Die Anpflanzungen nehmen noch ganz bedeutend zu und haben sich seit wenigen Jahren verdoppelt. Man rechnet, dass in diesem Jahre ca. 4 Millionen Bushel (1 Bushel = 351/4 1) zur Ausfuhr, hauptsächlich nach Eng land und Deutschland, zur Verfügung stehen. — Die Obstzufuhr in Berlin nimmt gegenwärtig ungeheure Dimensionen an. Täg lich müssen etwa 100 Eisenbahnwaggons ent laden werden und dabei erweisen sich die Rampen der Zentral-Markthalle als viel zu klein. Ausserdem treffen auch auf den übrigen Bahn höfen grosse Obstmengen aus Sachsen, Böhmen und Ungarn ein — ganz abgesehen von den wöchentlich mehrfach zu Wasser an kommenden Obstzillen, von denen jede gleich falls 25 bis 40 Doppelwaggons Obst enthält Rechnet man noch hinzu die stattliche Zahl von Weintrauben, die aus Italien, Ungarn und Frankreich kommt, sowie die Preissei beeren aus Schweden, von denen gleichfalls täglich zahlreiche Waggons vom Schlesischen Bahnhof überführt werden, so kann man sich ungefähr eine Vorstellung machen, welche Rolle die Reichshauptstadt als Konsumplatz einnimmt und wie gross der Bedarf, der hierbei in Be tracht kommenden, für 3 Mill. Einwohner ist. Rechtspflege. — Ist hohes Alter ein Entlassungs grund? Diese Frage ist kürzlich vor dem Berliner Kaufmannsgericht beantwortet worden. Ein 56 Jahre alter Handlungsgehilfe hatte sich verpflichtet, nach seinem Austritt aus dem Geschäft in Deutschland und Oester reich in kein gleichartiges Geschäft (Samen geschäft) einzutreten. Es wurde ihm nun wegen hohen Alters gekündigt und er ging zur Konkurrenz, da er eine andere Stellung nicht fand. Die frühere Firma klagte nun die Konventionalstrafe ein und berief sich darauf, dass das Alter ein hinreichender Grund zur Kündigung gewesen sei. Das Gericht war anderer Meinung und wies die Klage ab. Das Alter eines Angestellten sei weder ein Grund zur Entlassung, noch zur Kündigung. Man kann also nicht sagen, dass der Angestellte selbst die Schuld trage, dass ihm gekündigt wurde. Ein Angestellter von so hohem Alter finde schwer wieder Stellung und könne nicht ohne weiteres auf das Pflaster gesetzt werden. Die Entscheidung ist uns durchaus sympathisch. Haben wir doch auch früher schon gelegentlich eine Lanze für die „Alten“ im gärtnerischen Berufe gebrochen. — Zusätze in Zeugnissen. Ein Ge hilfe klagte darauf, dass ihm der Arbeitgeber auf dem Zeugnis zu bescheinigen habe, dass er auf eigenen Wunsch ausgeschieden sei. Das Gericht wies jedoch die Klage ab, da der Ar beitgeber sich auf Verlangen wohl über die Art und Dauer der Beschäftigung, nicht aber über den Grund des Ausscheidens auszuspre chen habe. — Die Angaben des Absenders auf dem Abschnitt einer Postanweisung. Vor einiger Zeit berichteten wir, dass es vom Gericht als Urkundenfälschung ausgelegt worden war, wenn auf dem Abschnitt ein falscher Ab sender angegeben wird. Nach einem anderen Urteil ist es auch eine strafbare Urkunden fälschung, wenn der Absender auf dem Ab schnitt die Höhe der Summe oder den Tag der Absendung absichtlich falsch angegeben hat. niedliche Einfassungs- und Felsgruppenpflanze, zu welcher Armeria maritima alba das Pen dant in Weiss bildet. Besonders anziehend sind jedoch die neuen Armesia formosa hybrida, welche Ernst Benary 1905 in den Handel brachte. Dieselben sind, weil sehr langstielig, für den Schnitt vorzüglich geeignet und bringen selbst auf dürftigem Boden einen kleinen Wald von Blüten in Weiss, Hellviolett, Fleischfarben, Rosa bis leuchtend Karmin. Besonders schön sind die roten Farbentöne. Mai-Juni mit der Blüte beginnend, remontieren diese vortrefflichen Hybriden bis zur Zerstörung durch den Frost. Jetzt zu einem Hauptartikel, den vielen schönen und interessanten Arten und Varietäten der Gattung Campanula! Ihre zwergigen, polsterbildenden, resp. kriechend wachsenden Arten geben ein mannigfach verschiedenes Ma terial für Fels- und Gruppenbepflanzung ab, während die halbhohen und hohen Arten sich samt und sonders als vorzüglich für den Blu menschnitt, sowie zur Bepflanzung von Gruppen, zur Gehölzvorpflanzung usw. eignen. Selbst verständlich kann ich mich, was ja an sich Zweck dieser Abhandlung ist, nur darauf be schränken, die allerbesten aus der grossen Masse der verschiedenen Arten und Varietäten herauszugreifen. Campanula carpatica bildet ca. 30 cm hohe, runde Büsche, über welchen sich von Ende Juni bis Ende August die in grosser Anzahl erscheinenden hellblauen, halbkugelig schalen förmigen Blüten erheben. Die gleichwertige Abart mit reinweissen Blüten bildet C. carp. alba. - Campanula carp. compacta ist eine hübsche, niedrig bleibende Form der blauen C. carp., welche sich für Gruppen-, Felsbepflanzung und Einfassungen eignet. Campanula carpatica compacta alba bringe ich als Neuheit für 1907 in den Handel und will ich die passende Gelegenheit ergreifen, sie hier im „Handelsgärtner" erstmalig zu be schreiben. Diese Neuzüchtung gewann ich im vorigen Jahre aus einer Aussaat von Campanula carp. comp. Ich erhielt hierbei drei rein schneeweiss blühende, ganz niedrig wachsende Individuen von überaus kompakter Form; mehr als dies bei der blauen C. carp. comp. der Fall ist. Die Blüten sind nur halb so gross als bei letzterer, etwa wie bei Camp. Wilsoni, wofür jedoch die Pflanze sehr reichblühend ist, was von der blauen Form nur in be schränkterem Masse gilt. Ich lege den Haupt wert bei dieser Neuheit auf ihren niedrigen und dabei doch robusten Wuchs bei gleich zeitiger Reichblütigkeit. Die Blüten erscheinen an nur ca. 6 cm über dem straffen Blattwerke emporragenden Stielen. Die Blütezeit erstreckt sich weit in den Herbst hinein bis zum Ein tritt kälterer Witterung. Leser dieser Zeilen wollen ja nicht etwa glauben, es hierin nur schlechtweg mit der ihnen bekannten Camp, carp. comp., nur mit dem Unterschiede, dass sie weiss blüht, zu tun zu haben. Dies wäre eine irrtümliche Voraussetzung, denn die Pflanze präsentiert sich ganz anders. Während alle anderen niedrigen, für gewöhnlich als zur Gruppenbepflanzung geeignet betrachteten Cam panula, von Wind und Regen auseinander geschlagen und niedergelegt werden, ist dies bei Camp. carp. comp. alba nicht der Fall, wie sich Besucher meiner Kulturen beim Ver gleich mit anderen Campanula überzeugen konnten und noch können. Höchstwahrschein lich wird sie in der Folgezeit unter den für Gruppen und Einfassungen sich eignenden Spezies die dominierende Stellung einnehmen. Sehr wissenswert für jeden Stauden-Interessenten muss es sein, dass diese Neuheit niemals als Samen im Handel erscheinen kann, denn erstens gibt sie an sich so gut wie nichts (ich erntete von genannten drei Pflanzen 38 Korn!) und zweitens fielen die daraus gewonnenen Sämlinge samt und sonders als blaue Camp, carp. comp. Die Vermehrung kann mithin nur durch Stecklinge erfolgen, was ich glücklicher weise auch bereits im vorigen Herbst getan habe. Ich will an dieser Stelle gleich auf die an deren niedrig wachsenden, sich zur Bepflanzung von Gruppen, Felspartien usw. eignenden Campanula übergehen. Da ist zu nennen Campanula garganica, welche kleine Polster bildet und von Juli bis September mit kleinen blassblauen Blüten be setzt ist. Ihre nicht ganz reinweiss blühende Abart ist Camp. garg. alba. Camp, glomerata acaulis eingeführt zu haben, ist bekanntlich wiederum Arends’ Verdienst! Diese, eine stengellose, mit ihren Köpfen gentianenähnlicher, dunkelblauer Blüten dicht auf dem Blattpolster aufsifzende Form, verdient gleichfalls die weiteste Ver breitung und ist eine wertvolle Bereicherung unserer Felspflanzen-Sortimente; ebenso geeignet für den Topfverkauf. BlütezeitJuni-Juli. Lieb habern aus Laienkreisen empfehle ich sie stets als Gentianen-Campanula. Campanula muralis bedeckt kriechend den Boden, bringt unzählige kleine blaue Blüten im Juni-Juli. Campanula Portenschlagiana hat einen ganz dichten, geschlossenen Wuchs und bildet dabei halbkugelige Büsche. Die zahlreich erscheinen den kurzgestielten Blüten besitzen eine schön hellblaue Färbung. Infolge ihres kräftigen Wuchses drückt sie oft auf andere Pflanzen in ihrer unmittelbaren Nähe. Campanula pulla, etwas schwächlich im Wüchse, aber eine unserer niedlichsten Formen, bildet dem Boden ganz dicht anliegende, klein blättrige Polster, aus welchen sich an nur 5 bis 8 cm hohen Stielen die tief dunkelblauen, nickenden Glöckchen erheben. Ebenso niedlich, aber kräftiger wachsend und reicher blühend, sind die Varietäten von Campanula pusilla, welche sich von Anfang Juli bis in den September hinein über und über mit ihren hübschen Glöckchen bedecken. Die Stammart Camp, pusilla hat hellblaue, C. pus. alba schneeweisse, C. pus. pallida (caesia) himmelblaue Glöckchen. Die Pflanzen werden einschliesslich der Blüten nur 10 — 12 cm hoch. Campanula Waldsteiniana ist ein zierliches Miniaturpflänzchen mit kleinen, grauschimmern den Blättchen und nickenden, lila gefärbten und rötlich angehauchten erscheinenden Glöck chen im Juli. Campanula Wilsoni, schon oben bei der Beschreibung meiner neuen Camp. carp. comp. alba mit erwähnt, sei als letzte zum Abschluss der hier geschilderten zwergigen Arten genannt Sie ist ebenfalls als ein wahres Juwel unter diesen zu betrachten, denn sie bildet im Juni bis September auf ihren hübschen graugrünen Polstern ziemlich grosse, halbkugelige Glocken, welche aussen dunkel-, im Innern hellblau ge färbt sind. Ihr hübsches Aeussere, sowie ihr gesamter Habitus lassen sie auch als niedliche Topfpflanze geeignet erscheinen. Unter den nun folgenden, für Schnittzwecke usw. geeigneten Arten, sei zunächt genannt: Campanula amabilis (syn. phyctidocalyx), von Leichtlin 1905 eingeführt. Der graziöse, zierlich verzweigte Blütenstengel, welcher ca. 35—40 cm hoch wird, erhebt sich aus der dem Boden dicht anliegenden hellgrünen Blattrosette und trägt vom Juni bis August eine grosse Anzahl schöner, schalenförmiger Blüten von hellblauer Färbung. Sehr empfehlenswert für Schnitt und Deko ration ist auch Campanula glomerata dahurica, welche am Ende der ca. 35—40 cm hohen Blütenstiele kleine Buketts schön dunkelblauer, dicht gedrängt sitzender, länglicher Glocken Name gesün lung : anne aber < pfängt genen an de Brief einem Stem unser ein V sei, 1 Das i des S der U träges Kein nicht Wohl hinter; gering zweite zu we werde halb Urkur marke Steuer und s Überla schritt bedro beträg Stemp minde samke handh strafer offen zwar Famili der T Mannt lassen. Name dageg der E angeb im V worde schung werde dem N men e des L; Heilv zahlt sisch worde Krank körpei tritt e Heilbt lieh s So lar noch geld I lungsp trägt. 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