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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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NTO. 86. Sonnabend, Cen 8. September 1906. VIII. Jahrgang. r Beeren anzen ist. tickstoff- . Es ist it hoch können, hosphat- in durch dastehen, nur ganz kheit be- lisalpeter edüngten it, heute es Laub llen sind Sträucher ünstliche end ver führt auf de zeigt, en der DerJfande/sgärfner. "nmamn’puz" Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau. --Tötmnasmk Leipzig-Oetzsch, Mitielstrasse 4. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „fiandelsgärtner“ 30 Pig. für die füntgespaltene Petitzeile. 97. ha und 6200 kg 1710 „ 5200 „ 9000 „ 6110 kg jung: 1475 kg 3500 „ 3600 „ 3200 9775 kg igung: 3695 kg 3080 „ 1800 „ 1200 „ 9775 kg gung: 1560 kg >190 „ >500 „ 1900 „ > 150 kg 1640 kg >770 „ '300 „ >200 „ >910 kg Unterliegt der Gärtnerlehrling der Fortbildungsschulpflicht? Wiederholt sind aus den Kreisen der Han delsgärtner noch an uns Fragen gerichtet wor den, in denen es sich darum handelte, ob ein Oärtnerlehrling fortbildungsschulpflichtig ist. Aus Anlass eines Artikels über die Fortbil dungsschulpflicht in der neuesten Nummer der „Fortbildungsschul - Korrespondenz“ (No. 110), der auch auf die gärtnerischen Verhältnisse nebenbei Bezug nimmt, wollen wir hier noch einmal die Frage einer Beantwortung unter ziehen. Wir schicken voraus, dass die gesetz lichen Vorschriften auf der Gewerbeordnung beruhen. Danach kann ein ortsstatutarischer Fortbildungsschulzwang von einer Gemeinde behörde oder einem Kommunialverbande nach Anhörung beteiligter Arbeitgeber und Arbeit nehmer (§ 142 der Gewerbeordnung) für ge- werbliche Arbeiter unter 18 Jahren, sowie für weibliche Handlungsgehilfen und Handlungs lehrlinge unter 18 Jahren (§ 120 der Gewerbe ordnung) beschlossen werden. Das Statut muss durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, so be steht die betreffende Fortbildungsschule nicht zu Recht und es ist kein Arbeitgeber gezwungen, seinen jungen Lehrling derselben zuzuführen. Wo hingegen diesen Anforderungen Genüge getan ist, da muss die Pflicht erfüllt werden und der Arbeitgeber muss dem Lehrling die zum Besuch der Schule notwendige Zeit ein- < täumen, gleichviel, ob er ihm im Geschäfts betriebe fehlt oder nicht. Er wird mit Geld strafe bis 20 Mk. oder Haft belegt, wenn er nicht dafür Sorge trägt, dass der Schüler den Unterricht regelmässig besucht und es sind nur ganz dringende Ausnahmefälle, in denen sich der Arbeitgeber bei einer Zurückhaltung des Schulpflichtigen auf geschäftliche Unab kömmlichkeit berufen kann. Aber alle diese Vorschriften beziehen sich, daran muss festgehalten werden, nur auf ge werbliche Arbeiter. Wer aber ist ein gewerblicher Arbeiter? Nach einer De finition Rohrscheids jeder, der in einem vertragsmässigen Dienstverhältnis zu einem selb ständigen Gewerbetreibenden steht und Dienst leistungen verrichtet, die in Arbeiten des Ge- Die Jubiläums=Ausstellung zu Cassel, ii. Die Uebersichtlichkeit erfordert es, dass wir hier gleich die auf der rechten Seite ge legenen Gewächshaus-Anlagen betreten und uns mit den dort untergebrachten Ausstellungs objekten beschäftigen. Es ist dann zunächst die Firma A. Keilholz-Quedlinburg, die in einem Gewächshaus von Gustav Roeder-Langen hagen eine grössere Kollektion Sommerblumen, unter denen der Jahreszeit entsprechend auch Antirrhinum und Astern den grössten Raum beanspruchten, ausstellte. Unter den letzteren schienen uns die Edel-Astern reinweiss recht gut für Binderei verwendbar, ebenso gefiel uns die Surprise-Aster, die ähnlich der Paeonienform durch neue Farben, chamois und kanariengelb, vertreten war. Ein zweites Haus von Gustav Roeder, welches transportabel, leicht aus Holz gebaut und nur durch Auflegen von Frühbeetfenstern eingerichtet war, wies die sehr schönen Kulturpflanzen der Villa Hentschel- Cassel, Obergättner Reckleben, auf. Die durch gängig ganz vorzüglichen Leistungen bildeten ebenfalls einen Glanzpunkt der Ausstellung. Hier sind die vortrefflich kultivierten Schauexemplare von Pelargonium peltatum. Achievement und eben solche der Blatt-Begonien Madame Closon und Marquise de Peralta, beide als Schnitt sorten genügend bekannt, zu erwähnen. So dann sah man die in den Handelsgärtnereien leider so wenig zu findenden Torenien, von denen die prächtige Fournieri compacta, die auch als Marktpflanze sich gut verkaufen lässt, dann haben wunderbare Schaupflanzen von Rex- Begonien, die bis zu einem Meter Durchmesser erreichten, sehr gefallen. Die von uns früher in „Der Handelsgärtner“ empfohlene Pentas alba zeigte gleichfalls Obergärtner Reckleben in hübschen Topfpflanzen, die Blumen eignen werbebetriebes bestehen, insbesondere sich nicht auf die Hauswirtschaft des Gewerbetreibenden beziehen. Danach auch der Haussohn, der vom Vater regelmässig in seinem Ge werbebetriebe beschäftigt wird, wenn auch kein besonderer Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Die gewerbliche Tätigkeit muss aber in über wiegender Weise die Beschäftigung desselben ausmachen. Hilft er nur ab und zu einmal, so ist er nicht gewerblicher Arbeiter, ebenso wenig wie die Dienstboten, die ausnahmsweise einmal zu einer gewerblichen Arbeit heran gezogen werden. Für die gärtnerischen Verhältnisse ist durch diese gesetzlichen Vorschriften aller dings wenig Klarheit geschaffen. Wenn es auch feststeht, dass alle diejenigen Berufe einer Fortbildungsschulpflicht nicht unterliegen, auf die der Begriff des gewerblichen Arbeiters nicht anwendbar ist, so ist es doch eben in der Gärtnerei so ausserordentlich schwierig zu ent scheiden, ob ein gewerblicher Betrieb vorliegt oder nicht. Darüber herrscht kein Streit, dass die jugendlichen Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft nicht fortbildungsschul pflichtig sind. Aber gerade für gärtnerische Betriebe ist die Entscheidung der Frage, ob ein Betrieb mit landwirtschaftlichem oder ge werblichem Charakter vorliegt, mit grossen Schwierigkeiten verknüpft. Die oben erwähnte Korrespondenz sagt zwar: „Auch dem Gärtner ist die Behauptung schwer zu widerlegen, dass es sich bei ihm nur um Gewinnung und Verwertung, bez. den Verkauf von Urprodukten handelt. Nur wenn erwiesen ist, dass die Gärtnerei zur Kunst- oder Handelsgärtnerei gehört, unterliegen die Lehr linge nach einer Entscheidung des preussischen Kammergerichts vom 23. März 1903 dem Fort bildungsschulzwange.“ Damit ist aber die Frage überhaupt nicht entschieden, denn der Begriff der „Kunst- und Handelsgärtnerei“ ist ein so vager und nichts sagender, dass er überall da, wo es sich um gesetzliche Massnahmen handelt, nur die be stehende Verwirrung noch vermehren kann.! Handelsgärtner ist auch der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, der Urpro duktion betreibt und die selbstgewonnenen Er zeugnisse in den Handel bringt. Kunstgärtner soll derjenige Gärtner sein, der Blumen und Pflanzen, Gemüse und Obst sich zur Herbstzeit auch zum Schnitt, da die Pflanze gut remontiert und abgeschnitten sich viele Tage hält. Auch Justicia carnea nana compacta mit ihren grossen rosafarbigen Blüten köpfen lässt sich für August und September in kleineren Partien sicher als aparte Topf pflanze absetzen. Den Inhalt der übrigen Ge wächshäuser von der Firma Höntsch & Co.- Niedersedlitz, auf die wir später nochmals zu rückkommen, möchten wir hier übergehen, da sie nichts besonderes enthielten und die be treffenden Firmen an anderer Stelle oft genannt werden. Dagegen schliessen wir hier gleich die im Freien aufgestellten Cyclamen persicum an, die eine ganze Reihe von Konkurrenznummern aufwiesen. Recht vollblühende Pflanzen hatte Odo Ecke-Kirchditmold, die infolge ihrer guten Entwicklung Anerkennung fanden, ein geschickt. Sodann ist hier H. Thielemann- Cassel, der weniger reich blühende, aber schön entwickelte Cyclamen, äusser kleinen Kronen- Myrten, die hier ebenfalls aufgestellt waren, brachte. Dann verdienen noch die sehr knospen reichen gedrungenen Pflanzen von Jean Berens- Cassel, sowie diejenigen von A. H. Siebrecht- Niederzwehren und H. Bräutigam-Wolfs anger hervorgehoben zu werden. Ein farbenprächtiges, höchst dekoratives Bild boten die im Freien unter Leitung des Gartendirektors Englen und Garteninspektors Junge vortrefflich verteilten zahlreichen Blüten gruppen, die gleichfalls eine ganze Reihe von vorzüglichen Kulturleistungen einschlossen. Das Ausstellungsterrain wurde von 3 Seiten, an schliessend an das langgestreckte Orangerie-Ge bäude, von aus alten Bäumen gebildeten Alleen abgeschlossen. Die grosse Mittelgruppe hatte die Städtische Garteninspektion für ihre gegen über den Leistungen der Handelsgärtnereien sehr einfach angelegten, doch immerhin gut gehaltenen Teppichbeete und Gruppen bean- in Gewächshäusern zieht, der Treibereien unter hält und über den beiläufigen Betrieb einer einfachen Gärtnerei hinauswächst. Das ent spricht zunächst nun gar nicht der landläufigen Gepflogenheit, denn allerorten nennen sich auch die kleinen und mittleren Gärtner altem Herkommen gemäss „Kunst- und Handels gärtner“, ohne dass sie im Besitze solcher technischer Anlagen wären. Dann aber lehrt doch die tägliche Erfahrung, dass auch die Gärtner mit landwirtschaftlichem Betrieb, die also Urproduktion betreiben, sich solche tech nische Hilfsmittel ausgiebig zu nutze machen. Und auch sie bringen ihre Urprodukte in den Handel, sind also Handelsgärtoer, ohne einen gewerblichen Betrieb zu besitzen. Will man die Frage also endlich einmal in einer präzisen Weise erledigen, so muss man den unbestimmten Ausdruck „Kunst- und Han delsgärtner“ ohne weiteres ausscheiden. Man hat sich vielmehr nur zwei Fragen zu beantworten: 1. Was ist landwirtschaftliche Gärtnerei? 2. Was ist gewerbliche Gärt nerei? Da steht aber der Richter gewöhnlich wie Alexander vor dem gordischen Knoten. Und tatsächlich ähneln die Entscheidungen der Ge richte oft verzweifelt dem Schwerthieb des mazedonischen Herrschers. Wir haben im „Handelsgärtner“ die sich in geradezu unglaub licher Weise widersprechenden Entscheidungen schon früher einmal bekannt gegeben, so dass wir hier nicht darauf zurückzukommen brauchen. Handelt es sich doch auch heute für uns nur darum, denjenigen, welche in Zweifel darüber sind, ob ihr Lehrling die Fortbildungsschule besuchen muss, eine Direktive zu geben. Unter landwirtschaftlichen Gärt nereien sind diejenigen gärtnerischen Betriebe zu verstehen, welche vor wiegend selbst erzeugte Blumen, Pflanzen, Gemüse und Obst in den Handel bringen. Es ist gleichgültig, ob und wieviel Gewächs häuser, Mistbeete, Heizungsanlagen und sonstige technische Hilfsmittel vorhanden sind. Es ist gleichgültig, wieviel Personal beschäftigt wird und was für Personal in dem Betriebe engagiert ist. Auch ein Landwirt kann einen Buchhalter, einen Korrespondenten usw. bei ausgedehnter sprucht und begrüsste mit einem sauber ge pflanzten „Willkommen“ die Besucher. Beginnen wir unsere Wanderung auf der linken Seite, so ist es zunächst die Firma A. H. Siebrecht-Niederzwehren, welche durch vielseitige Gruppen, worunter die Pelargonien hervorgehoben zu werden verdienen und ausser dem Fuchsien, Heliotrop, Astern usw. verwendet wurden, dort vertreten. Hieran wiederum schlos sen sich verschiedene recht gute Einsendungen von Carl Wilh. Müller- Cassel an, wovon wir die niedrige Salvia Zürich, welche ebenso wie die Pelargonie Meteor leuchtete, zunächst anführen. Auch Erica gracilis und Heliotrop Madame Bussy desselben Ausstellers sind erwähnens wert. Der Rosengarten von P. Wittwer- Niederzwehren war ohne Zweifel zu spät an gelegt, denn die verschiedenen Gruppen stellten am Eröffnungstag nicht das vor, was man auf einer Ausstellung sonst erwartet. Den sich hieran anschliessenden Teil hatte die Firma H. Bräutigam-Wolfsanger bean sprucht. Die grosse Gruppe verschiedenfarbiger riesenblumiger Begonien hätten wir gern in einzelnen Gruppen getrennt gesehen und uns dann einen noch grösseren Effekt versprochen. Auch ein Sortiment Pelargonium peltatum ver dient dieselbe Beachtung, wie die schönen Kulturpflanzen der bekannten Scarlet-Pelargonie Beaute Poitevine. Die dazwischen gruppierten verschiedenen Abarten von Dracaena indivisa wirkten auf das Gesamtarrangement recht vor teilhaft ein. Weiterhin sind von demselben Aussteller zu erwähnen hübsche Kronen-Myrten, Gruppen von Ficus elastica, Eriken, ferner die in gefälliger Anordnung in den Rasen ein gesetzten Bougainvillea Sanderiana, auch die von H. Bräutigam - Wolfsanger in hübschen Pflanzen, aber leider zu dichten Reihen auf gestellten Begonia semperflorens hätten sich wirkungsvoller in kleineren Gruppen abge- Wirtschaft nötig haben. Das Hineintragen dieser Momente ist zum Schaden für die klare Beantwortung der Frage gewesen. Es ist aber auch gleichgültig, wenn Rohmaterial, Stecklinge und Setzlinge, Zwiebeln und Knollen, Säme reien in geringem Umfang hinzugekauft werden. Dadurch wird der Charakter der „Urproduktion“ nicht genommen oder beeinträchtigt. Den Charakter des landwirtschaftlichen Betriebes einer Gärtnerei auf den feldmässigen Ge müsebau und plantagenmässigen Obst bau zu beschränken, ist ebenfalls durchaus falsch, damit wird der Begriff eines landwirt schaftlichen Betriebes in der Gärtnerei in un zulässiger Weise eingeschränkt. Wo ein Betrieb in Frage kommt, der den obigen Anforderungen entspricht und mit keinem besonderen Handelsgeschäft (Blumen laden) verbunden ist, da liegt landwirtschaft licher Betrieb vor und wir raten den Gärtnern, es auf eine Entscheidung ankommen zu lassen, wenn sie gezwungen werden sollen, ihre Lehr linge zur Fortbildungsschule zu schicken. Ueber den Erfolg solcher Massnahmen werden wir immer gern im „Handelsgärtner“ berichten. Was ist nun gewerbliche Gärtnerei? Ein Schlaumeier könnte sich damit helfen zu sagen: Was das eine nicht ist, ist das andere! Damit ist freilich das Problem nicht gelöst. Unter gewerblichen Gärtnereien sind diejenigen gärtnerischen Be triebe zu verstehen, in denen vor wiegend fremde Produkte eingekauft und verkauft werden, sowie Handel in offenen Läden getrieben wird. Desgleichen die Betriebe der Binderei und Landschaftsgärtnerei. Hier spielt es keine Rolle, wenn neben dem vorwiegenden Handelsgeschäft auch etwas Urproduktion vor handen ist. Hier ist die gewerbliche Tätigkeit das Ausschlaggebende. Wer einen solchen Betrieb unterhält, kann sich also auch nicht der Fortbildungsschulpflicht hinsichtlich seiner Lehrlinge entziehen. Er ist den eingangs ge nannten Vorschriften unterworfen. Wie wir im übrigen zur Frage des Fort bildungsschulunterrichtes für Gärtnerlehrlinge stehen, haben wir auch schon oft dargetan. Wer es von den selbständigen Gärtnern er möglichen kann, der lasse seinen Lehrling ruhig die Fortbildungsschule besuchen. Der Unterricht wird ihm nur zum Segen sein. schlossen präsentiert. Weiterhin sind von diesem Aussteller noch gute Sortimente von Fuchsien und Pelargonien erwähnenswert. Den übrigen Teil dieser Seite des Ausstellungsterrains hatte zunächst Joh. Hördemann -Cassel für seine Kulturerzeugnisse in Anspruch genommen. Es sind hier hochstämmige Fuchsien, niedrige buntblättrige Pelargonien in den bekannten Sorten sowie blühende Rosen in Töpfen, Mad. John Laing hervorzuheben. Durch vielseitige Einsendungen war weiterhin an dieser Stelle Jean Siebrecht-Cassel vertreten, der äusser Erica cylindrica, gracilis und verschiedenen Pelar gonien-Gruppen die neue Kpchia trichophila verwendete. Weniger konnten wir uns mit einer mässig in Blüte stehenden Gruppe von Chabaud- Nelken befreunden, wenngleich diese den ersten Preis erzielten; leider fehlten auf der Casseler AusstellungguteRemontant-Nelken unerklärlicher weise vollständig. Einen grösseren Raum beanspruchte daneben die umfangreiche Einsendung von Wilh. Hörde- mann-Cassel. Von den verschiedenen Fuchsien- Kollektionen, teils als Hochstämme gezogen, teils niedrige Pflanzen, fielen durch reiches Blühen Adrian Berger, Gartendirektor Hampel, Ernest Renan auf. Dann wirkten von demselben Aus steller sehr effektvoll die in voller Blüte tiefblau sich abhebende Heliotrop Mad. Bussy, auch die Araukarien waren bemei kenswert, ebenso war auch hier die neue Kochia als Einzelpflanze angebracht. Sodann kann hier wiederum die Firma H. Bräutigam - Wolfsanger angeführt werden, durch recht gut garnierte Pflanzen von 2 Gruppen Araucaria excelsa vertreten, davon wies die eine mittlere, die andere grössere Pflanzen auf. Jean Siebrecht-Cassel zeigte verschiedene Semperflorens-Begonien in den schon oft genannten Arten, darunter auch die zierliche neue Zwergsorte Dornröschen. Paul Rockohl-Waltershausen hatte weiterhin an
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