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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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Menge von Nährstoffen, als wie ihre Stamm- ehern, und sind wir nicht bemüht, ihnen diese in genügender Menge zu schaffen, so nutzen wir die Erfolge dieser Neuzüchtungen nicht voll aus. Denn nur durch eine intensive Dün gung ist man imstande, dem teils sehr ge steigerten Nährstoffbedürfnis der neuen Varie täten gebührend Rechnung zu tragen. Lassen wir hier zum Beweise dieses einen Satz aus der berufenen Feder des Geheimrats Prof. Dr. Paul Wagner -Darmstadt folgen: „Man hat beispielsweise Weizensorten gezüchtet, welche 80 Zentner Körner und mehr pro Hektar zu produzieren imstande sind, während andere Sorten es nicht höher als bis zu 60 Zent ner bringen. Wie aber ist diese grössere Er tragsfähigkeit aufzufassen? Etwa so, dass die neuen Weizensorten überall da, wo ältere 60 Zentner Körner geliefert haben, nun ohne weiteres 80 Zentner produzieren? Nein. Die neuen Varietäten sind nur bedingungsweise als ertragsreicher, sie sind als ertragsfähiger an zusehen, d. h. sie sind Maschinen vergleichbar, die eine grössere Menge Rohmaterial zu ver arbeiten imstande sind. Während ältere Weizen sorten etwa 35 kg Phosphorsäure und 90 kg Stickstoff pro Hektar in Erdesubstanz zu ver arbeiten vermochten, sind die neuen Varietäten fähig, etwa 50 kg Phosphorsäure und 120 kg Stickstoff pro Hektar in Stroh und Körner zu verwandeln. Eine Steigerung der Erträge von 60 Zent ner Körner auf 80 Zentner oder noch mehr pro Hektar erhält man bei den neuen Sorten nur dann, wenn ihnen auch das dazu erforderliche Mehr an Nähr stoffen zugeführt wird. Die gleiche Bedingung gilt auch beim Gartenbau. Dem veränderten und teils erheblich gesteigerten Nah rungsbedürfnis der veredelten und leistungsfähigeren Varietäten hat man Rechnung zu tragen. Geschieht dieses aber im Gartenbau und in der Gemüse zucht? Mit einem entschiedenen „Nein“ müssen wir die Frage beantworten.“ . . . So weit die Wagner sehen Ausführungen. Durch eine regelmässige alljährliche Dün gung von: 3,5 kg 18°0iger Superphosphat 4 „ 40°iger Kalidünger 4 „ Chilisalpeter für 100 qm bis 1 ha erhalten unsere gärtne rischen Freilandkulturen eine Volldüngung, wie sie für alle normalen Verhältnisse völlig hin reichend ist. Aus der Praxis ergibt es sich von selbst, wie weit diese, ich nenne sie Normaldüngung jeweilig, doch kommt hierbei nur die Stick stoffgabe in Frage, zu steigern oder zu ver ringern ist. Ist ein Boden erst einmal mehrere Jahre hintereinander regelmässig mit dieser Düngung versehen, so wird man die Kali- und Phos phorsäuredüngung verringern, bezw. sogar einige Jahre hintereinander aussetzen können. An der Stickstoffgabe ist jedoch nur in ganz wenigen, später zu erörternden Fällen zu sparen. Die höchsten Ertragsteigerungen durch eine intensive Düngung erzielt man auf einem hoch kultivierten Boden und werden hier um 5O°/ o erhöhte Gaben von den Pflanzen noch voll ausgenutzt. Stellte die Vorfrucht ein starkes Nährstoffbedürfnis an den Boden, so ist die darauf folgende Düngergabe stärker zu wählen. Ehe man sich aber nicht durch eigene Ver suche ganz sicher überzeugt hat, dass irgend ein Nährstoff genügend im Boden vorhanden ist, hüte man sich vor einseitiger Anwendung der Düngemittel. Besonders aber rächt sich eine solche falsche Sparsamkeit durch das Fehleniassen des Chilisalpeters, wie dieses alle meine Versuche auf das schlagendste beweisen. Die Resultate einer alleinigen Kaliphosphat düngung ohne Stickstoff werden stets schlechter sein, als wenn die Pflanzen überhaupt nicht gedüngt worden sind. Ebenso ist ein nutz bringender Erfolg einer Kunstdüngung nicht zu erwarten, wenn die Stickstoffdüngung im Verhältnis zur Kaliphosphatdüngung zu schwach genommen ist, wie dies oftmals aus falsch an gebrachter Sparsamkeit geschieht. Mir sind mehrfach Misserfolge mit einer versuchten künstlichen Düngung bekannt geworden, die nur auf diesen Umstand zurückzuführen sind. Die von mir hier angegebene Normaldüngung für Freilandkulturen ist das Ergebnis von zahl reichen Düngungsversuchen auf den verschie densten Gebieten des Gartenbaues und dürfte für die aller meisten Verhältnisse angebracht sein. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: N. in R. Ich kaufte im Jahre 1901 ein Grundstück, baute ein Wohnhaus mit Zubehör und Gewächshäusern, legte mein sonstiges Geschäft, be stehend aus Gemüsetreiberei in 270 Fenstern, darauf, womit dasselbe 300 sachlich ausgenutzt wird. Ein Jahr später kaufte eine Gesellschaft nebenan Land, baute eine Fabrikanlage (Schuhmaschinenfabrik), 45 Meter laug, 20 m breit, 2 Stock (ungefähr 10 m) hoch, mit Dampfbetrieb, in einem Abstand von 3 m von der Grenze, die Fenster nach meinem Grundstück. Jetzt beabsichtigen sie einen weiteren Anbau, 30 m lang, sowie wieder 20 m breit, dreistöckig, auf denselben Abstand von 3 m, und auf den schon bestehenden Bau noch ein Stock aufzusetzen, so dass das ganze 15—16 m hoch wird. Gegen dieses Projekt erhob ich Einspruch als Nachbar bei der Baupolizei hier, weil ab Nachmittag 2 Uhr das Licht durch diesen Bau auf meinem ganzen Grundstück genommen wird. Die Gesellschaft scheint sich zu nichts verstehen zu wollen und auch gar keine Rücksicht zu nehmen. Meine Existenz ist dadurch gefährdet. Kann ich sicher auf Erfolg rechnen? Nach meinem Dafürhalten kommen §§ 906 und 907 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Betracht, oder können Sie mir einen besseren Rat erteilen ? Antwort: Sie würden sich nur auf § 907 stützen können. Da aber der nötige Abstand nach den Bau polizeivorschriften offenbar gerecht ist, so müsste der Schaden erst vorhanden sein, ehe sich etwas machen lässt. Der Erfolg der Klage ist überhaupt zweifelhaft und Sie müssen die Angelegenheit auf jeden Fall vorher mit einem Anwalt durchberaten, der am Platze die Verhältnisse prüft. Frage: C. in St. Ich hatte vor zwei Jahren ein Grundstück gepachtet, auf die Zeit von 5 Jahren. Einige Monate nach Abschluss des Pachtvertrages wurde das betr. Grundstück verkauft und ich hatte laut Pachtvertrag eine Entschädigungssumme zu be anspruchen. Eines Tages erschien der neue Besitzer des Grundstücks in demselben, um mit mir zu ver bandeln und es wurde unter Zeugen folgendes ver einbart: Ich erklärte mich zufrieden mit der Hälfte der Entschädigungssumme, dagegen sollte mir das Grundstück auf die gleiche Dauer von dem neuen Besitzer, also auf 5 Jahre, verpachtet sein und zwar sollte jedes Jahr ein schriftlicher Vertrag auf gesetzt werden über die Höhe des Pachtpreises, weil derselbe, wenn Land zu einer Strasse oder Bauplätzen abgeht, jedes Jahr verringert werden musste. Es sollte über die noch vorhandene Fläche ein neuer Preis festgesetzt werden. Für das Jahr 1904 und 1905 hat der Besitzer die Vereinbarungen eingehalten und in den beiden Jahren jedesmal über Fläche und Summe schriftlich einen Vertrag aufge setzt und auch den Pachtzins pünktlich erhalten. Dies Jahr nun weigerte sich derselbe anfangs, wieder wie sonst den Vertrag abzuschliessen. Es war Areal zu einer Strasse abgegangen, selbiges gab ich auch frei. Endlich schrieb mir der Besitzer, er sei bereit, für einen bestimmten Preis von 425 Mk., mir das noch vorhandene Land weiter zu überlassen und bat um meinen Besuch, wenn ich mit dem Preis einver standen sei. Ich ging mit einem Zeugen zu ihm und wir erklärten uns beide einverstanden, auch gab ich ihm meine Zusage aus Fürsorge noch schriftlich und behielt die Abschrift des Briefes. Wenige Tage darauf hat nun der Besitzer das Grundstück an einen anderen Interessenten zu einem anderen Zweck ver pachtet und zwar auf mehrere Jahre. Letzterer bot mir an: gegen eine entsprechende Summe wollte er mich bis zum Herbst mit einigen Einschränkungen der Fläche darauf dulden. Um nun nicht meine ganzen Bestände und Pflanzungen einzubüssen, habe ich vorläufig ein Abkommen mit dem zweiten Pächter getroffen, bin jedoch durch den Besitzer dadurch schwer geschädigt, dass ich die auf Grund der fünf jährigen Vereinbarung getroffenen Einrichtungen ver schiedener Art, Anpflanzung von Erdbeeren usw. schon diesen Herbst wieder herausreissen müsste und es fraglich ist, ob ich ein anderes passendes Grundstück finde. Ich möchte nun höflich um Ihren werten Rat bitten, wie ich mich zu verhalten habe. Hatte der Besitzer das Recht, besonders nach den dies Jahr schon erneuten Vereinbarungen, das Grund stück an einen anderen zu verpachten? Ist dies vielleicht sogar strafbar? Und habe ich nötig das Grundstück zu verlassen vor Ablauf der 5 Jahre und ist mir der Besitzer schadenersatzpflichtig? Antwort: Wenn ein schriftlicher Vertrag auf 5 Jahre vorhanden wäre, würde der neue Pächter auf Grund Ihres älteren Rechtes nichts machen können, sondern zurücktreten müssen. Da aber nur ein münd liches Abkommen getroffen wurde, denn Ihre Be stätigung der Aussprache ist kein schriftlicher Ver trag, so gilt das, was Sie abgemacht haben, nur auf ein Jahr. Ein Jahr können sie also auf dem Pacht abkommen bestehen und brauchen das Pachtland nicht eher zu verlassen. Eine Entschädigung dafür, dass die 5 Jahre nicht eingehalten werden, können Sie nicht verlangen, weil diese Abrechnung eben rechtlich nur auf 1 Jahr gilt. Auch eine strafbare Handlung liegt nicht vor. Gebrauchsmusterregister. Erasmus Schmid, Lenggries, unter Klasse 45f 284015 gefalzte Vorsetzplatte für gärtnerische Zwecke H. Hallier, Hundorfer Mühle b. Wiligrad und H. Weber, Lübstorf b. Wiligrad, unter Klasse 45f 284017 Baumband aus kreuzweise um Baum und Stützpfahl herumgeführtem, mitdenEndendurch eine am Stützpfahl befestigte Schnalle gestecktem Metallband. Anna Ottilie Weyrauch geb. Hiller, Crimmit schau i. S., unter Klasse 45f 284049 Erdbeerstrauch halter, bestehend aus einem Draht mit horizontaler Schlinge. Friedrich Abesser, Carolath, Kr. Freystadt, unter Klasse 45 k 283797 gebogenes Mundstück zur Raupen-Leimringmaschine, dessen Ausflussöffnung mit gerolltem Rand versehen ist. Friedrich Wilhelm Huhle, Nöthnitz bei Dres den, unter Klasse 45a, 284 376 Fahrbares Handgerät zum Jäten und Bodenlockern aus einer Radgabel mit Laufrad, Führungsstange und auswechselbarem Werk zeug. David Sieper Söhne, Remscheid-Hasten, unter Klasse 45f, 284380 Baumschere mit einem aus zwei hakenförmig gestalteten, aus Blech gestanzten Hälften gebildeten Messergestell. Eduard Holt je, Wolfenbüttel, unter Klasse 45f. 284 429 Baumband aus wetterfestem Blech mit weicher Einlage und Bindedraht. Nürnberger Metallwarenfabrik Germania G. m. b. H., Nürnberg, unter Klasse 45f, 284 670 Blumenkasten mit auswechselbarem Einsatzgehäuse aus Blech. Gustav Dietrich, Neuwied, unter Klasse 45f, 284 707 Baumhalter in U-Form aus Halbrundeisen zum Anbinden der Bäume, Handelsregister. In Witten ist bei der eingetragenen Firma Eckardt & Sell, Blumenhandlung, vermerkt: Der Alwin Sell ist aus der Gesellschaft ausgetreten. Neue Firmen. PaulNeumann, Handelsgärtner, B r e m e n, Fried hoffstrasse 31. W. Bechtold, Rosenschulen, Steinfurth (Hess.). C. Ideler, Handelsgärtner, Französ. Buchholz bei Berlin. G. E s s n e r, Handelsgärtner Euskirchen (Rheinl). Albert Schiess, Handelsgärtner, Ginderich Kreis Mörs (Niederrhein). Max Mandler, Handelsgärtner, Solingen. Otto zur Gathen, Handelsgärtner Franken berg in Sachsen Lerchenstrasse 6. Wilh. Zech, Handelsgärtner, Weil im Dorf (Württemberg). Firmen-Aenderungen. Die Handelsgärtnerei von Carl Morlock in Freiburg im Breisgau ging in den Besitz des Han delsgärtners Eduard Dufner über. Die Handelsgärtnerei von G. Fuchs in Dinkels bühl ging auf den Gärtner Christian Einfalt über, während G. Fuchs sich in Passau (Nonnengut)als Handelsgärtner wieder niederliess. August Fehr, Landschaftsgärtner, Berlin, Libauerstrasse 8 verzog nach Schöneiche bei Friedrichshagen bei Berlin. Konrad Hoffmann, Gärtnereibesitzer, verlegte seinen Wohnsitz von Nieder-Schönhausen nach Französisch Buchholz bei Berlin. Carl Wolf, Handelsgärtner in Niemburg an der Weser verzog nach Nordhausen (Harz), Rosen gasse 8. Die Gärtnerei von W. Liesem in Godesberg 111 ging in den Besitz seines Sohnes Georg Liesem jun. über. Die Gärtnerei und Baumschule von Fritz Begas in Neu-Isenburg in Hessen ging auf den Handels gärtner Otto Bernhard Weisse über. Johannes Oram in Nürtingen verkaufte sein Handelsgärtnerei an F riedrich Huber und gründete ebendaselbst eine Baumschule verbunden mit Beeren- und Obstzucht. Erloschene Firmen. F. Wissmann, Handelsgärtner, Brüssow (Brandenburg). Inserate kosten pro Zeile 30 Pfg. bei Wiederholungen Rabatt •099999999999999 REKLAMEN #€€€€€€€€€€€€eee Bellngen kosten zwischen den Textseiten 1000 Stück bis 10 Gr. Gewicht 10 Mk. Spinat in unübertroffener Qualität. (6 Gustav Jaensch & Go. Aktien-Gesellschaft für Samenzucht Aschersleben. Mit Spezial-Offerte stehen wir auf Wunsch gern zu Diensten. Eigene Kulturen auf ca. 4000 Morgen. Jaensch’s Elite-Züchtungen aller Hauptsorten Gemüse- und Rlumensamen sind unübertroffen und zeichnen sich vor allen anderen durch Echtheit und hohe Keimfähigkeit aus. Zur jetzigen Aussaat empfehlen wir unsere Zuchten Viola tricolor maxima, Winter-Endivien, Herbst rüben, Kerbel, Rapunzel, Winterrettig, Kopfsalat und Seizkessel. Seizungsanlagen. (ewädshausbau. Schramms „Ealoria" Patent-Gegenstrom- Glleder-Kessel. Helfeste, leistungsfähigste Spezialfabrik. mletall-Werke Bruno Schramm A G m b. ß. Ah JIversgehofen-Erfurt. ■k man verlange Katalog E. Schramms Original- F. A. Riechers Söhne Hamburg-Barmbeck. 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Der Auflage unserer heutigen Nummer liegt folgende Beilage bei: Carl Lerm & Gebrüder Ludewig, Tempelhof-Berlin über Schutzgitter, Gartenmöbel usw. Die Exped. von „Der Handelsgärtner“. m32di 8982882882588388822588855288 2758955988885528988586% Grosse Gartenbau-Ausstellung Düsseldorf 1904 Gold. Med. Höchste Auszeichnung. Ansohläge und Entwürfe koetenlos. Obige grosse Palmen-, Wein-, Pfirsich- u. Kulturhäuseranlage mit Warm- T wasserheizung wurde ausgeführt auf einem mährischen Herrschaftssitz von 89 Oscar R. Mehlhorn, • Schsfoinsburg a. Pleisse [Saehsen]. Spezialfabrik f. Gewächshäuser (Wintergärten, Treibhäuser etc.) $ nach eignem Reformsystem u. Heizungsanlagen nach 91 eignem Oberheizsystem. Patent-Firstlüftung D. R. P. 122721 und verschiedene Lüftungssysteme mit WB Zentralantrieb (geschützt). N Einzige Bezugsquelle des Original-Reformfensters. (3 71 Nachstehende empfehlenswerte * Gartenbau-Bücher werden gegen Einsendung des Betrages innerhalb Deutschlands franko geliefert oder sind gegen Nachnahme zu beziehen durch Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Wagner: Die Anwendung künstlicher Düngemittel M 1,50. Schnurbusch: (l. Teil) Der praktische Schnittblumenzüchter der Neuzeit, geb. M 5,60. — (II. Teil) Die Schnittblumen des freien Landes geb. m 4,so. — I. u. II. Teil zusammen geb.9,—. Salomon: Wörterbuch der botanischen Kunstsprache 1,80. Held: Das Schreibwerk des Gärtners M 1,—. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. — Druck von Thalacker & Schöffer, Leipzig. Ver I Li Die 1 und l eha t eff c ene Die vorz l ill I efc kanr f ir und r ötij k kUCl f örd b r i । acht den Weg 1 fird ; nor Grü 1 che Gut, Eilg i ande | E Ise v zen i anlai i derb SChO den gerä Fra i lief | war I trieb i j edo c ies< i macl ! treff ordn 1 i der eben zusti ; Taril Die recht seite: 1 efre und sehr, S tau c em dafü und s eitel schö müh t chn an Z es n cer iger 1 eich t tehe neue beso Aelte listen aber dern. Gebt recht sofor man darin zu Sl Gute auf । E Anza
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