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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Hinsichtlich der Bescheinigung über den Empfang des Gutes ist eine Vorschrift aufgenommen, nach welcher auf Verlangen des Absenders der Empfang des Gutes auch in einer anderen als der in § 60 an erster Stelle vorgeschriebenen Form (Duplikat des Fracht briefes) geschehen kann, z. B. durch Unter stempelung eines Eintrages in einem Quittungs buche usw. Auch für die Verpackung der Güter ist eine Neuerung zu verzeichnen. Die Eisen bahnen können nämlich besondere Verpackungs vorschriften für solche Güter erlassen, die zwar nicht aussergewöhnlich betriebsgefährlich oder gesundheitsschädlich sind, deren sorgfältige Behandlung aber aus anderen Gründen er wünscht ist. In § 62 wird die Annahme der Güter geregelt. In Abs. 2 wird hervorgehoben, dass an Sonn- und Festtagen nur zoll- und steuer freies Eilgut während der durch Aushang be kannt zu machenden Tagesstunden angenommen wird. Das ist selbstverständlich, da eine zoll- und steueramtliche Abfertigung an den Sonn und Festtagen nicht stattfindet. Neu ist ferner in Abs. 4 die im Verkehrsinteresse eingefügte, der Billigkeit entsprechende Vorschrift, dass die Wagenbesteller, wenn ihnen drei Tage vorher bestellte Wagen nicht gestellt werden können, spätestens am dritten Tage kostenfrei zu be nachrichtigen und im Falle der Unterlassung zu entschädigen sind. In den Zoll- und Steuervorschriften ist neu, dass der Absender im Frachtbriefe es zu vermerken hat, wenn er von seinem Rechte, der Zoll- oder Steuerbehandlung beizuwohnen, Gebrauch machen will. Auch diese Bestimmung ist der Berner Zusatzvereinbarung zum inter nationalen Uebereinkommen entnommen. In den Bestimmungen über die Verwendung be deckter oder offener Wagen sind bemerkens werte Aenderungen nicht bewirkt worden. Bei der vorläufigen Einlagerung des Gutes ist die Bestimmung aufgenommen worden, dass die Bahnverwaltung die Einlage rung leicht verderblicher und gefahrbringender oder nur bedingungsweise zugelassener Güter ablehnen kann, wie in der Praxis schon jetzt verfahren worden ist. Auf die weiteren Be stimmungen über die Beförderung der Güter kommen wir in nächster Nummer zu sprechen. Die Hauptversammlung des „Vereins Deutscher Gartenkünstler“. In Liegnitz fand vom 11.—14. August die diesjährige Hauptversammlung des „Vereins Deutscher Gartenkünstler“ unter Leitung des städtischen Obergärtners Weiss-Berlin an Stelle des ersten Vorsitzenden, Königl. Garten bauinspektors Willy Lange-Dahlem, der durch Krankheit am Erscheinen verhindert war, statt. Die zahlreich eingetroffenen Mitglieder wurden auch von Seiten der städtischen Behörden durch Stadtrat Schöffer, welcher an den Beratungen teilnahm, begrüsst, indem dieser auf die her vorragende Pflege des Gartenbaues von Seiten der Stadt L i e g n i t z und auf die in den letzten Jahren geschaffenen Anlagen hinwies. Hieran anschliessend gab der Vorstand des „Liegnitzer Gartenbauvereins“, Weiss, eine kurze Ueber- sicht der Gartenkunst in Liegnitz, wie sich diese aus kleinen Anfängen bis in die Gegen wart entwickelt hat. Ferner wurde noch vor dem Eintritt in die eigentliche Tagesordnung das Resultat der Prämiierung der Vorgärten und Balkons in Liegnitz, die einer besonderen, aus Mitgliedern des „Vereins Deutscher Garten künstler“ bestehenden Kommission übertragen worden war, mitgeteilt. Den Vereinsbericht über das abgelaufene Jahr erstattete der Geschäftsführer Bindseil- Berlin, indem er auf die Vorkommnisse in Düsseldorf im Jahre 1904 und die späteren Wirrungen und Konflikte hinwies. Der jetzige Verein wurde im Februar dieses Jahres neu gegründet und hat sich besonders die Lokal vereinigung Berlin und Umgegend durch die eingerichteten Versammlungen und Ausflüge eines regen Besuches zu erfreuen. Hieran schloss sich ein Vortrag vom Königl. Gartenbaudirektor G ö s c h k e - Proskau, welcher als „Dendrologische Plauderei“ über „Amerikanische Eichen“ sprach. Er wies besonders auf die herbstliche Farben pracht der dortigen Wälder durch die präch tigen Weiss-, Rot- und Scharlach-Eichen hin und machte auf die ungeheuere Vielseitigkeit der Varietäten aufmerksam. In seinem weiteren Vortrag behandelte Göschke die Eichen mit einjähriger Fruchtreife, worunter Weisseichen und die Prinus oder Kastanien-Eichen hervor zuheben, ferner die Eichen mit zweijähriger Fruchtreife, wobei als Unterabteilungen die Rot oder Scharlacheichen-, die Schwarzeichen- und weidenblättrigen Eichen zu gruppieren sind. Der interessante Vortrag, zu welchem dem Referenten ein reichhaltiges Material von Zweigen zur Verfügung stand, wurde von den Anwesenden mit grossem Beifall aufgenommen. Den zweiten Vortrag übernahm in den Nachmittagsstunden an Stelle des abwesenden Garteninspektors Lange, welcher ein Referat über „Naturwissenschaft und die heutige Garten gestaltung“ in Aussicht gestellt hatte, Bindseil- Berlin, über „Das Wasser im Garten“. Der Vortragende warnte vor naturwidriger Führung der Wasserläufe in Park und Garten, und em pfahl jedem Gartenkünstler die natürlichen Wasserwege zu studieren und nachzuahmen. Durch zahlreiche Abbildungen, besonders aus Thüringen, zeigte er, nach welchen Gesetzen die Natur schafft. — Später erfolgte ein Besuch der Piastengruft und des Schlossgartens, wobei Kgl. Baurat Pfeiffer und Regierungspräsident Freiherr von Seh err-Thoss die Führungen übernahmen und Erläuterungen gaben. In den Nachmittagsstunden fand sodann das Festbankett statt, an welchem als Vertreter der städtischen Behörden Stadtrat Schöffer teilnahm, während ein Rundgang durch die städtischen Anlagen in den späten Nachmittagsstunden den ersten Tag beschloss. In den Morgenstunden des zweiten Tages unternahmen die Versammelten einen Ausflug durch die Siegesallee nach dem Bürgerwäldchen unter Führung des Gartenbaudirektors Stämm- ler, der auch die für die Zukunft von der Stadt in Aussicht genommene Umgestaltung des sich an dem Mattheushügei anschliessenden Terrains, erläuterte. Nachdem bei Eintritt in die Tagesordnung eine Antwortdepesche des am vorausgegangenen Tage an den deutschen Kaiser gerichteten Begrüssungstelegrammes zur Verlesung gelangte, fanden die Ergänzungs wahlen zum Vorstand statt, wobei die bis herigen Herren zum grössten Teil wieder in ihren Aemtern bestätigt wurden. Den Ort für die nächste Hauptversammlung soll der Vor ¬ stand feststellen, doch gedenkt der Verein im Mai nächsten Jahres anlässlich der grossen Dresdener Gartenbauausstellung eine Wander- Versammlung dort einzuberufen. — Nach Erledi gung der Vereinsangelegenheiten ergriff der Kgl. Gartenbaudirektor Stämmler nochmals das Wort zu seinem Vortrag: „Einfluss der Gartenkunst auf die Entwickelung einer Stadt unter Bezugnahme auf Liegnitz.“ Der höchst interessante Vortrag, den wir in seinen Einzel heiten leider nicht verfolgen können, da dies der Raum unseres Blattes nicht gestattet, gab den Anwesenden einen klaren Beweis, wie ein tüchtiger Fachmann bei Entgegenkommen und Verständnis der städtischen Behörden auch in einer deutschen Mittelstadt vortreffliches schaffen kann. Es soll auch an dieser Stelle der Stadt Liegnitz die Anerkennung für ihre ausser ordentliche Rührigkeit, prächtige Promenaden und Erholungsstätten für die Einwohnerschaft zu schaffen und hierdurch die Liebe für den Gartenbau zu fördern, ausgesprochen werden. Der Vorsitzende, Weiss-Berlin, schloss mit dankbaren Worten an die Anwesenden, diese Hauptversammlung des „Vereins deut scher Gartenkünstler“, der sich im Laufe der nächsten Tage verschiedene Ausflüge anschlossen. Rundschau. Handel und Verkehr. — Neues vom Fernsprecher. Die Bestimmungen über die Dauer von Fernge sprächen haben eine Ergänzung erfahren, die in weiten Kreisen Anerkennung finden dürfte. Bisher war die Dauer eines Ferngesprächs, wenn noch andere Gespräche für dieselbe Leitung angemeldet waren, auf 6 Minuten fest gesetzt. Wer länger sprechen wollte, musste ein neues Gespräch anmelden. Dieses neue Ferngespräch kam dann, obwohl es nur die Fortsetzung des ersten war, erst an die Reihe, wenn die mittlerweile erfolgten Anmeldungen ihre Erledigung gefunden hatten. Nur wenn für ein Gespräch die dreifache Gebühr ent richtet wurde, konnte auch über die Dauer von 6 Minuten hinaus die Verbindung benutzt werden. Hierin ist nun insofern eine Er leichterung eingetreten, als Gespräche gegen Einzelgebühr im Vororts-, Bezirks- und Fern verkehr an Werktagen und Sonntagen in der Zeit vor 9 Uhr vormittags und nach 7 Uhr abends ununterbrochen bis zur Dauer von 30 Minuten fortgesetzt werden können, selbst wenn andere, nicht dringende Gespräche noch angemeldet sind. Voraussetzung ist nur das Einverständnis beider Aemter. Während der Hauptverkehrszeit von vormittags 9 Uhr bis abends 7 Uhr kann ein solches längeres Gespräch nur wie bisher gegen Vorausentrich tung der mehrfachen Gebühr geschehen. Ebenso ist die Ausdehnung der Gesprächsdauer an Sonntagen in der Zeit von 11 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags nicht zulässig, da die kleineren Fernsprechstellen nur zu dieser Zeit geöffnet sind und weil der allgemeine Verkehr sonst zu sehr unterbunden werden könnte. — Bedeutung der Abrede „per comptant“. Die Abrede „per comptant“ legt nach einem Gutachten der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin die Pflicht auf, den Kaufpreis sofort nach Empfang der Ware zu bezahlen. An einzelnen Plätzen, z. B. in Leipzig, wird dabei vielfach eine kurze Zahlungsfrist, etwa 8—14 Tage nach der Lie ferung bewilligt, ohne dass dies allerdings als handelsüblich anzusehen ist. Will der Ver käufer Zahlung Zug um Zug gegen Aus lieferung der Ware, so muss dies beson ders, etwa durch die Abmachung „gegen Nachnahme“ usw., vereinbart werden. — Die Einführung eines 25 Pfennig. Stückes hatte die Osnabrücker Handels kammer in einer Eingabe an Bundesrat und i Reichstag befürwortet. Das Reichsschatzamt f hat aber Bedenken gegen diese Einführung er- ■ hoben. Für die Abwicklung des Geldverkehrs I im Kleinhandel möge diese Münze möglicher weise eine Erleichterung bringen, doch müsste sie handlich sein und sich von den anderen Münzen leicht unterscheiden. Eine solche Form aber lasse sich schwer finden. Die Verwechs lung mit dem Zwanzig- und Einmarkstück müsse vermieden werden. Andrerseits erscheine es auch zweifelhaft, ob es richtig sein würde, der überwiegenden Neigung, auf volle 5 oder 10 Pfg. nach oben abzurunden, durch Prägung einer 25 Pfennig-Münze noch weiteren Vor schub zu leisten. Rechtspflege. — Muss der Postfiskus für die trotz Schliessfach an Unberechtigte am Schalter ausgelieferten Geldan- Weisungen haften? Man sollte nicht glauben, dass diese Frage vom Reichsgericht verneint worden ist. Der oberste deutsche Gerichtshof trat einem Urteil des Kölner Oberlandesgerichts, das in diesem Sinne ent schieden hatte, bei. Man hatte am Schalter, trotzdem der betreffende Prinzipal ein Schliess fach hatte, einem Angestellten, der inzwischen entlassen war, für 875 Mk. Postanweisungen verabfolgt, auf welche dieser mit gefälschter Unterschrift die Beträge erhielt. Der Prinzipal wollte nun den Postfiskus haftbar machen, | wurde aber in 3 Instanzen abgewiesen. Das j Gericht tritt der postalischen Anschauung bei, ' dass die Schliessfächer nicht der Sicherheit, i sondern der Bequemlichkeit halber eingerichtet sind, dass das Abholen aus dem Schliessfach nur eine besondere Art des Abholungsverfahrens ist und dass die Ueberweisung eines Schliess faches nicht ausschliesse, dass die Sachen per sönlich ausgehändigt würden, denn das Post gesetz lege in dieser Hinsicht den Beamten keine Verpflichtung auf. Nach unsrem Dafür halten ist das noch ein wunder Punkt. Wenn Schliessfächer vorhanden sind, so ist doch der Wille dessen, der ein solches für sich nimmt, der, dass alles zu seiner Verfügung ins Schliess fach kommt, zu dem nur Befugte hinzukönnen Diese Vorschriften sind also reformbedürftig. — Eine zu kurze Nachfrist. Ein Abnehmer hatte dem Lieferanten, der in Liefe rungsverzug geraten war, eine Nachfrist, wie es das Gesetz vorschreibt, gestellt. Die Frist war indessen zu kurz bemessen worden. Das Reichsgericht hatte im Prozess zu entscheiden, ob die zu kurze Fristbestimmung überhaupt wirkungslos war, so dass der Käufer nach wie vor noch die Erfüllung des Kaufvertrages, also die Lieferung, fordern konnte, oder ob die zu kurze Frist doch die angemessene Frist in Lauf setze, so dass nach Ablauf der an gemessenen Frist der Verkäufer nicht mehr zu liefern, der Käufer nicht mehr abzunehmen brauche, sondern entweder vom Vertrage zu rücktreten oder Schadenersatz wegen Nicht- erf hat we Sei rec mc küi gei fris licl ob sta ve za die Lei Ve nac als alle das ma na an. fig sch vor ver trat dar Rü we zu im ZUl Sa die: Ka stär Oes Gri erm In vi Ges bes wei dig red Ges mär mit Un mit das und Bäcl nich jeni bew gefo lang bew Meis eine Verl seiet auch das geri und mitte das bez. Verbesserungen der älteren Sorten. Vom Preisbewerb ausgeschlossen sind Neuheiten, welche in der Farbe nicht ganz klar und rein sind und die nicht, in der Mehrzahl wenigstens, drei Blumen an einem Stengel bringen, zudem verlangen die Blumenhändler im Covent Gar- den-Blumenmarkt eine Stengellänge von 1 Fuss englisch. Durch die keusche Anmut, den feurigen Schmelz ihrer edlen Farben, ihre reizende, gefällige Form und ihren Wohlgeruch eignen sie sich für die feinsten Blumenarbeiten. Ist die Haltbarkeit der Blumen unter gewöhn lichen Umständen auch keine auffallend lange, so halten sie sich doch im Wasser drei Tage hindurch vollständig frisch. Die Kultur erfordert keine andere als die der Erbsen. Tiefgegrabener Boden, frühzeitige Aussaat und weiter Standort der einzelnen Pflanzen sind die Hauptbedingungen. Eine reichliche Verästelung kann durch Auskneifen der Spitzen bei den noch jungen Pflanzen herbeigeführt werden. Am besten sind die Lathyrus an freistehenden Spalieren zu ziehen, das Zusammenbinden an Stäben ist unvorteil haft, da nur die freistehenden Triebe lange, gerade Stiele und tadellose Blumen bringen. Un so mögen diese Ausführungen das Interesse für die Pflege des Lathyrus in den Kreisen der Kollegen und des Publikums wecken, ist es doch eine Blume, der durch ihre vielen hervorragenden Eigenschaften noch eine Zukunft bevorsteht und die als die Lieb lingsblume der deutschen Kronprinzessin würdig erscheint, auch fürstliche Tafeln zu schmücken. In der Sitzung des Vereins stellte die Firma Wilhelm Leid-Arnstadt in grösseren und kleineren Exemplaren, sowie einer Anzahl ab geschnittener Blumen eine Nelken-Neuheit aus, welche den Namen Riesenbaum-Malmaison- Nelke Königin der Nacht führt und in der Saison 1907 dem Handel übergeben werden wird. Durch diese neue Varietät erfährt das Sor timent eine wesentliche Bereicherung, da eine so herrliche dunkelblutrote Sorte bis jetzt noch nicht unter den Malmaison-Nelken vertreten war. Die grossen, edel gebauten Blumen er scheinen sehr zahlreich auf langen, straffen, drahtartigen Stielen, duften köstlich und neigen die Pflanzen sehr zum Remontieren. Die Ver mehrung geschieht durch Stecklinge, welche sehr leicht wachsen. Diese Sorte wird sich, wenn eist ihre Vorzüge bekannt sind, bald in Gärtner- und Liebhaberkreisen einbürgern. Falscher Meltau an Reben und Obstgehölzen. Von Garteninspektor Ph. Held-Hohenheim. Zurzeit sind leider in vielen Gegenden die Rebstöcke von dem Peronospora-PWze befallen und wird dadurch der Ernteertrag wesentlich geschwächt. Dieser Pilz wurde 1834 in Amerika von Schweinitz als Botrytis cana beschrieben. De Bary war der erste, der den Pilz genau studierte und ihn 1863 als zur Gattung Perono spora gehörig, als Verwandten der Peronospora oder Phytophtora infestans, des Pilzes, der die Kartoffelkrankheit verursacht, erkannte. Nach Babo und Mach wurde seinerzeit in Amerika die durch diesen Pilz bedingte Rebblatt- und Rebblüten-Krankheit als Mildew oder Grape vine Mildew, die von demselben verursachte Beeren krankheit als Broon rot oder Common rot (braune oder gewöhnliche Fäule) bezeichnet. In Frankreich wird diese Krankheit auch Mil- diou, in Deutschland zumeist Peronospora krankheit oder falscher Meltau genannt. M. Cornu hat schon im Jahre 1873 auf die Ge fahr aufmerksam gemacht, dass durch die massenhafte Einfuhr amerikanischer Reben leicht diese Pilzkrankheit, welche in Amerika mit eines der Haupthindernisse für die Ver breitung des Weinbaues gewesen, auch nach Europa verschleppt werden könnte. Planchon fand 1878 den Pilz auf den Blättern der Jaquez-Sorte in den verschiedensten Gegenden Frankreichs, jedenfalls durch die aus Amerika eingeführten Reben und Rebteile, auf denen die Wintersporen angesiedelt waren, ver breitet. 1879 wurde der Pilz von Pirotta in Voghera in Italien schon gefunden. 1880 war er nicht nur über Frankreich, Italien, Tirol und Steiermark verbreitet, sondern auch in Krain und Istrien. 1888 entdeckte man denselben in Nieder-Oesterreich und Deutschland und seit diesen zwei Jahrzehnten griff er mehr und mehr um sich, die Reben ungeheuer schädigend. Wie die Sporen der verschiedenen Pilze den Blättern, Stengeln, Blüten und Früchten schaden können, sei hier an einem Beispiel, dem falschen Meltau, angeführt. Dieser, der am Weinstock auch schon Blüten und Beeren befiel, findet sich am meisten auf den Blättern vor; das Blatt wird braunfleckig, denn das Pilzgewebe zerstört den grünen Farbstoff des Blattes. Die Keime dieses Pilzes, welche auf dem Boden überwintern, fallen aus der Luft auf die Oberseite des Blattes, durchbohren beim Auswachsen die Oberhaut desselben und verbreiten sich alsdann in dem inneren Zell gewebe des Blattes; sie treiben ferner Schläuche zu den unteren Spaltöffnungen heraus und bilden die äusserlich sichtbaren weissen Schimmelrasen mit den Behältern der stäubchen feinen Keime oder Sporen, welche von hier aus durch die Luft weitergeführt werden und die Krankheit auf andere Blätter und andere Rebstöcke übertragen. Die befallenen Blätter fallen, dürr und braun geworden, vorzeitig ab, die Keime überwintern auf dem Boden und werden durch die Bodenarbeiten bis zum fol genden Frühsommer nur wenig vermindert. Die Blätter müssen wir als die Atmungsorgane der Pflanzen betrachten und wäre eine Rebe mit kranken Blättern gleich einem lungenkrank® Menschen anzusehen. Die Blätter sind aber nicht nur Atmungs-, sondern auch Verdauungs organe der Pflanze, sie sind die Werkstätten, in denen aus der Kohlensäure der eingeatmeten Luft und dem durch die Wurzel aufgenom- i menen Wasser unter der Einwirkung des Sonnenlichtes Zucker bereitet wird. Nur das gesunde, grüne Blatt vermag diese Arbeit zu leisten; das kranke, braungelbe ist dazu unfähig, i Werden nun durch den Peronosporapilz die gesunden, grünen Blätter der Rebe zerstört, so werden ihr damit die Organe genommen, welche aus Luft, Wasser und den im Wasser gelösten, durch die Wurzel herbeigeschafften Nährstoffen das eigentliche Pflanzenmaterial abge stock arbei kann ein i A falscl mit i befall mehr und I und zurat kalk weni Garte brüht deckt wie Eiweiss, Stärke, Zucker u. s. f. erzeugen. In bezug auf den gerade für die Trauben so wertvollen Zuckergehalt kann man sagen, es sind die Blätter die Zuckerfabriken, die Trauben aber die Speicher, in welchen der in den Blättern erzeugte Zucker abgelagert wird. Wenn aber die Fabriken arbeitsunfähig sind, dann kann in die Speicher kein Zucker gelangen, d. h. die Trauben können nicht zu einer rich tigen Süssreife kommen, sie schrumpfen vor zeitig, fallen auch wohl ab oder erhalten einen ungeniessbar sauren Saft. Aber die Schäden, die durch diesen Pilz verursacht wurden, gehen noch weiter: nicht nur der Ernteertrag wurde verschlechtert, son dern es wurde auch durch das vorzeitige Ab fallen der Blätter das Ausreifen des jungen Holzes der für das nächste Jahr bestimmten Tragruten verhindert. Denn es werden ja auch die Reservestoffe für das überwinternde Holz, die ersten Nährstoffe für die nächstjährigen Fruchtaugen an den einjährigen Trieben in den Blättern bereitet und in* dem reifenden Holz Garte 23. S und ( Loge Der , in de : mit se wiede ■ Au ss , binder für O dem verans pest beabsi in R< finden 4. Oki
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