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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
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- Der Handelsgärtner
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ler Aus zuführen, iberzeugt zufrieden les Urteil handel e ausser- irtschaft- Es wur- !60 Mil- 1 expor- s Raps, Francs ■, sowie nd noch um und mäniens schern landels- rtig die isonders . Staate opa ge- ressierte h bereit hsweise stgestellt er den Verluste ichen- imer in Druck- cg beim thlägige hat er- verkehr imfang- id Oe se Be iämtern en mit nenden i dazu ht von iwerere ■en, so vielen lassen, en die Brief fen das Die nicht g statt idels- richtet at den sgilde" Titels ierung in be- nusste imerce dische ! hol- 5rdern und die Anknüpfung von Verbindungen zu erleichtern. Holland macht also erneut kräftige Anstrengungen, sich den deutschen Markt zu sichern, während die deutsche Regierung leider noch immer dem Gedanken der Errichtung deutscher Handelskammern im Auslande ab lehnend gegenübersteht. Man braucht nur immer wieder an die deutsche Handelskammer in Brüssel und ihr Ende zu denken. — Zur Hebung des Oliven-Anbaues in Italien. Um die Oelproduktion und spe ziell die Ausfuhr zu heben, werden neuerdings von der dortigen Regierung grosse Anstren gungen gemacht. Der frühere Vertragszoll von 6 Lire auf ausländische Oliven ist in Wegfall gekommen und dafür .werden 15 Lire erhoben. Auch die Verbesserung der Oel- erzeugung, die Aufstellung von modernen Oel- mühlen und die Anlagen von Muster-Anpflan zungen sind geplant. Sodann hat die italie nische Regierung einen Preis von 60000 Lire demjenigen zugesichert, der ein Mittel zur wirkungsvollen Vernichtung der Oelfliege (Musea olearia), die bekanntlich in den dortigen Kul turen grossen Schaden verursacht, entdeckt. — Die Baumwollkultur in Togo ist ständig in der Zunahme begriffen. Die Aus fuhr betrug an Rohbaumwolle im Jahre 1902 nur 14453 kg und stieg bereits im Jahre 1905 auf 127160 kg. Eine weitere bedeutende Zu nahme der Produktion ist für die nächsten Jahre zu erwarten. Zur Ausbreitung und För derung der Baumwollkultur in Togo nnd Ost-Afrika hat das Kolonialwirischaftliche Komitee ein bestimmtes Arbeitsprogramm auf gestellt, nach welchem: Saatgut verteilt, die Ein geborenen zur Pflugkultur an Stelle der Hack kultur angehalten, Anbau-Unterrichtskurse vorge nommen, Ausstellungen veranstaltet, gedruckte Kulturanleitungen verteilt, Kreuzungen der besten Baumwollarten versucht etc. werden sollen, um dadurch vor allem diese Kultur bei der ein heimischen Bevölkerung noch populärer zu machen. — Zum Kartoffel-Export im Winter 1905 und Frühjahr 1906 wird mitgeteilt, dass die offiziell angekündigte Ausfuhr nach Amerika nicht eingetreten ist. Trotzdem blieb die Nachfrage innerhalb Deutschlands so rege, dass sich die Preise auf durchaus zufrieden stellender Höhe hielten. Aus Unterfranken und Aschaffenburg sagt beispielsweisse der Jahresbericht der Handelskammer, dass die Auf nahme der Kartoffelkultur diesen Bezirken neuer dings ungeahnte Summen einbringt. Rechtspflege. — Schadenersatz wegen Verstosses gegen die hygienischen Schutzvor schriften zu Gunsten der Dienstver pflichteten. Der Prinzipal hat nach § 62, Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs die Arbeitsräume, Gerätschaften usw. so zu unterhalten, und die Arbeitszeit so zu regeln, dass der Arbeitnehmer gegen eine Gefährdung seiner Gesundheit, so weit die Natur des Betriebes es gestattet, ge schützt ist. Erfüllt der Arbeitgeber diese Pflicht nicht, so hat der Angestellte nach § 62, Abs. 3 einen Anspruch auf Schadenersatz durch eine Geldrente. Das Oberlandesgericht Köln hatte jüngst einen Fall zur Entscheidung zu bringen, in welchem ein Angestellter in einem feuchten überheizten Raume sich Gelenkrheumatismus geholt hatte. Der Prinzipal wurde verurteilt. Der Einwand, dass es dem Angestellten ja frei gestanden hätte, die Steilung zu verlassen, wenn er gefürchtet hätte, dass seine Gesundheit in dem Raum leide, wurde nicht für stichhaltig angesehen, weil eben der Arbeitgeber dafür zu sorgen habe, dass solche schädliche Einwirkungen auf die Gesundheit ausgeschlossen werden. — Eine Maschinenschreiberin in einem Geschäft kaufmännischer Natur ist als eine Handlungsgehilfin nach einem Gut achten der Aeltesten der Kaufmannschaft Berlin vom 24. April 1906 anzusehen. Das Gutachten geht davon aus, dass die Tätigkeit an der Schreibmaschine in einem grösseren Betrieb kaufmännischer Art auch eine gewisse kauf männische Schulung und Fertigkeit erfordere. — Zahlungsfrist. Wenn Valuta zu einem auf die Lieferung folgenden Monat mit Be stimmung einer Zahlungsfrist vereinbart wird, so ist die Zahlungsfrist nach einem Gutachten der Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft han delsüblich vom letzten des betreffenden Monats ab zu rechnen. — Arbeit und Verrufserklärung. Eine wichtige Entscheidung auf Grund der §§ 152 und 153 der Gewerbe-Ordnung hat kürzlich das Berliner Kammergericht getroffen. Nach § 153 der Gewerbeordnung macht sich bekanntlich derjenige strafbar, der andere durch Anwendung von Zwang oder durch Verrufs erklärung bestimmt oder zu bestimmen versucht, an Verabredungen zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsverhältnisse teilzunehmen. In einem Betriebe in Wilmersdorf halten die „ge- werkschaftlichorganisierten“Gehilfen beschlossen, mit einem Kollegen, der einem „christlichen Ver bände“ angehörte, nicht mehr zu arbeiten. Das wurde dem Arbeitgeber mitgeteilt, und dieser dadurch gezwungen, den missliebigen Kollegen zu entlassen. Gegen den Vertreter des ge sinnungstüchtigen Arbeitnehmers aber wurde An klage erhoben, wonach dieser auf Grund der obengenannten Paragraphen der Gewerbeordnung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Alle Umstände sprechen dafür, dass man versucht habe, den betreffenden Arbeiter zum Anschluss an den Zentralverband zu bequemen, und als dies nichts gefruchtet habe, dazu geschritten sei, ihn in Verruf zu erklären. Eine Verrufs erklärung liege vor, wenn zum Arbeitgeber gesagt werde, dass man mit einem bestimmten Arbeiter nicht mehr zusammen arbeiten wolle. Diese Ansicht hat auch das Kammergericht in Berlin eingenommen. Mithin ist eine Er klärung, mit einem Arbeiter nicht mehr zusammen arbeiten zu wollen, gleichbedeutend mit einer Verrufserklärung, eine Auffassung, die wir, zumal unter den heutigen Ver- hältnissen, nur in vollem Masse bil ligen können. —Wenn Schaufensterscheiben durch spielende Kinder zertrümmert werden, so fragt es sich, wer den hieraus erwachsenden Schaden zu tragen hat. Der Hauswirt oder der In haber des Ladens oder der Vater des Kindes? Ein Abonnent, dem die Scheibe seines Blumenladens durch den Steinwurf eines Kindes zerschlagen worden war, wandte sich dieser Tage in dieser Angelegenheit an uns. Der Vater des Kindes scheidet nun dabei vollständig aus, es sei denn, dass er seiner Pflicht, das Kind zu beaufsichtigen, nicht in vollem Masse nachgekommen wäre. Nun besteht aber keine Pflicht, spielende Kinder etwa den ganzen Tag nicht aus dem Auge zu lassen. An den Vater oder die Mutter des Kindes wird man sich also in den meisten Fällen nicht halten können. An das Kind, das natürlich den Schaden zu ersetzen hat, auch nicht, weil es meist eigenes Vermögen nicht haben wird. Hat es solches und ist auch an zunehmen, dass es die zur Erkenntnis seiner Handlungsweise erforderliche Einsicht besass, so kann das Kind zum Ersatz des entstandenen Schadens herangezogen werden. Es bleiben noch Mieter und Hauswirt. Nach dem Gesetz hat der Vermieter den Laden während der ganzen Dauer des Vertragsverhältnisses in ord nungsmässigem Zustande zu erhalten. Trifft also den Mieter kein Verschulden, so hat der Hausbesitzer die Scheibe wieder machen zu lassen, denn er ist gesetzlich mit der Reparatur pflicht belastet. Ist etwa in Mietverträgen diese Pflicht auf den Mieter abgewälzt, so muss dieser dann eingreifen und die Scheibe auf seine Kosten ersetzen lassen. Meist sind ja die Scheiben bei einer Glasversicherungs - Gesell schaft versichert, damit ist aber die Ersatzfrage nicht aus der Welt geschafft, denn die Gesell schaft kann sich an den Ersatzpflichtigen halten und von ihm die Wiedererstattung dessen ver langen, was sie aufgewendet hat. — Kost und Logis bei ungerecht fertigter Entlassung. Ein Gehilfe klagte wegen vorzeitiger Entlassung auf Zahlung von Lohn und Geldentschädigung für Wohnung und Kost auf die Zeit bis zum nächsten gesetz lichen Kündigungstermin. Der Prinzipal wandte ein, der Gehilfe habe bei seiner Mutter Wohnung und Kost gehabt, und zwar umsonst, so dass er einen Schaden nicht erlitten habe. Dem trat das Gericht erster Instanz bei und wies die Klage ab. Anders entschied das Oberlandes gericht Marienwerder, das den Prinzipal verurteilte. Die freie Wohnung und Kost sei eine Gegenleistung für die Dienste des Arbeit nehmers und der Anspruch darauf bleibe be stehen, wenn der Prinzipal ungerechtfertigter Weise vom Vertrag zurücktrete. Er habe daher, da er dem Gehilfen die Möglichkeit genommen habe, bei ihm Wohnung und Kost zu nehmen, eine angemessene Vergütung in Geld für die entzogene freie Station zu gewähren, und es komme gar nicht darauf an, wie der Gehilfe seinerseits sich Wohnung und Kost verschafft habe, und ob ihm ein Schaden erwachsen sei oder nicht. Vereine und Versammlungen. — Eine Gärtnerei-Genossenschaft für den Kanton Zürich (Schweiz) hat sich am 15. Juni in das dortige Genossen schaftsregister unter der Firma „Handelsgärtner- Verein Zürich“ eintragen lassen. Die Ursache dieses Zusammentritts ist hauptsächlich in der Gehilfenbewegung im März dieses Jahres zu suchen, die bekanntlich für die dortige Ge hilfenschaft sehr günstig verlaufen ist. Die Genossenschaft bezweckt: die Wahrung und Förderung der Berufsinteressen, eine Einheit in der Arbeitszeit, die Regelung der Lohnsätze, die Festsetzung gleichmässiger Preise und den genossenschaftlichen Einkauf von Rohprodukten und Materialien. Der Jahresbeitrag ist auf 10 Frs. festgesetzt und zum Vorsitzenden wurde Albert Schneider-Fürst von Zürich gewählt. — Jedenfalls wird dieses Vorgehen auch bei anderen Schweizer Kantonen, vielleicht auch baldigst in Süddeutschland, Nachahmung finden. — Die Obstbaumzüchter der Rhein provinz halten ihre diesjährige Hauptversamm lung Sonntag, den 8. Juli in Köln ab, wobei folgende Tagesordnung vorgesehen ist: 1. Ge schäftliche Mitteilungen, 2. Beziehungen zur Landwirtschaftskammer: Verträge, Verteilung der Edelreiser, Muster-Obstpflanzungen und Schulgärten, Erweiterung des rheinischen An bausortiments, Einheitsverpackung für rheini sches Kernobst (Referent Schulz- Bonn), Obst baumwärter, Obstbaumhandel und Obstbaum zucht (Referent Neuen-Andernach), 3. Be sprechung über die Handelsverträge, 4. Das Buschobst im Baumschulenbetrieb (Referent Schmitz-Hübsch -Merten), 5. Herbstpreise und allgemeine Konjunkturen, 6. Preise für Vereine, Genossenschaften usw. (Referent J. Dahs-Blankenbach), 7. Druck einer Abhand lung über Obstbau aus dem Bericht über die Düsseldorfer Ausstellung, 8. Gärtnerische Schieds gerichte (Referent W. J. Beltz-Köln), 9. Neu wahl eines 1. Vorsitzenden, 10. Verschiedenes. Mit der Versammlung ist gleichzeitig eine Börse verbunden, ferner sind alle Baumschulenbesitzer als Gäste willkommen. Ausstellungen. — Die „Vereinigung Wandsbeker Handelsgärtner“ bereitet auch in diesem Jahre in der Zeit vom 29. bis 31. August eine Ausstellung von Handelspflanzen vor, worauf wir Interessenten aufmerksam machen möchten. Näheres ist aus den in aller Kürze erscheinenden Inseraten zu ersehen. — Die Frühobst-Schau in Tolke witz bei Dresden, welche, wie wir bereits mitteilten, vom 7. bis 9. Juli anberaumt ist, verspricht äusser Kirschen besonders durch Beerenobst wie Erdbeeren, Himbeeren, Johannis beeren und Stachelbeeren reich beschickt zu werden. Mit dieser Ausstellung ist gleichzeitig ein Klein- und Grossverkauf in Form eines Obstmarktes verbunden, ferner finden 3 Obst- Verwertungskurse durch Obstbauwanderlehrer Wolanke aus Wurzen statt. An dieser Früh obst-Ausstellung können sich sämtliche Obsi- Züchter des Königreichs Sachsen beteiligen. Programme und Anmeldescheine sind durch Paul Hauber, Baumschulenbesitzer in Tolke witz bei Dresden, zu haben. Pflanzenkrankheiten. — Blätterpilze treten an Obst- und Zierbäumen zurzeit infolge der vielen war men Regen sehr stark auf. In Württemberg findet man, dass durch den Apfelschorfpilz, Fusicladium dendriticum und den Birnschorf, Fusicladium pyrinum bei empfindlichen Sorten wie: Grosse Kasseler Renette, Gravensteiner, Lui- kenapfel. Goldgelbe Renette, Hohenheimer Ries ling, sowie Knausbimen, Grumbkower und Hoh- farbiger Butterbirne etc. nicht nur 1/3 der Blätter am Boden verdorrt liegt, sondern, dass auch Früchte schon die schwarzen Flecken aufweisen. Von Zierbäumen leiden besonders die Platanen und Linden durch einen Qloeosporium - Pilz. Dort, wo man schon vor der Blüte mit Kupfer kalk, Kupfersoda- oder Azurinbrühe bespritzte, treten die Pilzschädigungen lange nicht so stark auf, die Blätter wurden auch weniger durch Maikäfer geschädigt. In denjenigen Baum schulen, in denen bisher das Bespritzen ver gessen wurde, wird man baldigst dasselbe mit l°/ o ig er bezw. bei Azurin mit 1/2°/0iger Flüssig keit vornehmen müssen. Man bespritzt die Baumschulpflanzen am besten bei bedecktem Himmel, bezw. erst am Abend bei grosser Hitze. Wein- rakeit. sehen i aus, 1 ruft i des h mit der be- i die Keller er so e be- irung nken. i an, 5 cm ucht, immt. ahren Aka- Zeit Essig- pften ugen inter- urch- am n so ■ aus issig- e in robei ent- in in bei 1 als eiche man auch auf gute Korken achten. Bei billigen, kurzen, schwachen, porösen Korken läuft der Wein entweder aus oder nimmt die Aus dünstungen des Kellers auf, wodurch er einen muffigen Geschmack annimmt. Oftmals entsteht bei Beerenobstweinen, selbst wenn die Weine flaschenreif waren, beim Abfüllen durch die Erregung aufs neue Kohlen säure. Um nun diese nach Möglichkeit ent weichen zu lassen, empfiehlt es sich, die Flaschen mit frisch abgezogenem Wein, nachdem sie 2 Tage gelegen haben, aufrecht zu stellen und 3—4 Wochen so stehen zu lassen. Nach Ablauf dieser Zeit probiert man eine Flasche, ob sie beim Eingiessen noch dampft oder gar moussiert. Ist das erstere der Fall, so darf der Wein noch nicht gelegt werden. Moussiert aber der Wein, so umdrahtet man den Kork. Doch können hierbei immer noch Verluste entstehen, deshalb wird man besser tun, diesen Flaschen die Köpfe abzutrocknen und nachdem der Korken dem Glase gleichgeschnitten worden ist, den Flaschenkopf in warmes, flüssiges Paraffin zu tauchen, damit dieses in die Poren I eindringt und die Luft abschliesst. Paraffin | ist zweckmässiger wie Siegellack, denn letzterer löst sich teilweise auf und verursacht auch sonst Verunreinigungen. Will man den Flaschen ein schönes Aussehen geben, so kann man das Paraffin mit Zinn-Stanniolkapsel bedecken. Wenn auch die wichtigsten Vorgänge bei der Weinbereitung erklärt sind, möchte ich im Interesse der verehrten Leserinnen und Leser noch einige weitere Punkte näher ausführen. — Sind Gefässe mit den verschiedenen Pro dukten gefüllt, so überzeuge man sich mittels eines Thermometers, wieviel Grad Wärme im Gärraume sind. Die Temperatur soll recht gleichmässig sein, es empfiehlt sich, dafür zu sorgen, dass in dem Gärraume, sei es nun Keller, Küche, Zimmer oder dergleichen, stets 18—20° Wärme vier Wochen lang herrschen. Durch diese gleichmässige Wärme werden sich Saft, Wasser und Zucker schneller und inniger verbinden, der Wein wird schneller reifen und dadurch eine Nachgärung verhindert. Das Erwärmen des Raumes kann durch einen Ofen erfolgen oder durch Erwärmen mit Brennspiritus. In letzterem Falle darf allerdings der Raum nicht zu gross sein und muss von der äusseren, kühleren Luft gut abgeschlossen werden, damit sich die Wärme möglichst lange erhält und man nicht nötig hat, grosse Spiritus mengen zu verbrennen. Die durch das Brennen sich bildenden Piridingase schaden dem Weine während der stürmischen Gärung nichts, weil die aus denselben entweichende Kohlensäure keine fremde Luft hinzutreten lässt. Nach be endigter Gärung ist der Raum zu lüften, damit die Gase entweichen können. Die Schimmelbildung an den Kellerwänden lässt sich durch Bestreichen der Wände mit einer Mischung von 5 kg Kalk, welcher mit Wasser gekocht und verdünnt wird, sowie 1/2 kg Borax, der in kochendem Wasser aufgelöst worden ist, verhindern. Gegen das Schimmeln der Fässer nimmt man auf 10 1 kochendes Wasser 1/2 kg Borax, lässt dieses auflösen und bestreicht mit dieser heissen Lösung die Aussen wände der Fässer. Neue Wein- und Mostfässer sollen kurz vor dem Gebrauche mit einer Mischung von 1/2 kg krystallisiertem, kohlensaurem Natron auf 60 1 Wasser gefüllt und mit diesem Inhalt ca. 14 Tage stehen gelassen werden. Nachher wird das Fass nochmals mehrere Tage mit Wasser ganz voll aufgestellt und kann dann mit edlem Nass, ohne Nachteil für dieses, gefüllt werden. Das Wasser ist ein unentbehrlicher Teil jedes Fruchtweines. Man verwende nur weiches, salpeterfreies Wasser, und wo solches nicht vorhanden ist, koche man das Brunnenwasser auf, um die Salpeter- und kalkigen Teile zu entfernen. Auch kann man frisches Regen- wasser benutzen, welches vor dem Gebrauch filtriert wurde. — Man nehme ferner zur Wein bereitung nur beste Zucker-Raffinade. Bei dem Aufkochen bezw. Auflösen des Zuckers rechne man auf 1 kg Zucker 1 1 Wasser. Man lässt das Ganze aufkochen und schöpft den sich bil denden Schaum mit dem Schaumlöffel sorg fältig ab. Nachdem dann die klare Lösung ziemlich erkaltet ist, giesst man sie in das dazu bestimmte Gefäss. Kultur. — Qeum coccineum, japonicum und montanum sind drei schöne empfehlenswerte Stauden von leichter Kultur. Die erste Art ist auf der Balkanhalbinsel und in Kleinasien hei misch. Die meist aufrechten Stengel sind zum Beginn der Blüte fast immer übergebogen und mit kurzen Haaren bekleidet. Die Belaubung besteht aus grundständigen und Stengelblättern. Die ersteren sind unterbrochen gefiedert und bestehen aus Seitenblättchen von gewöhnlich verkehrt-eiförmiger Gestalt und einem grösseren, fast nierenförmigen Endblättchen. Die stengel- ständigen Blätter sind fast immer ungeteilt, breit verkehrt-eiförmig, kurz gestielt und fast stets mit 3—5 grossen Zähnen versehen. An dem Blütenstande stehen, gewöhnlich zu 2—4, die ansehnlichen, schön ziegelroten Blumen, die von Juni bis in den Oktober erscheinen. — Durch gelbe Blüten zeichnet sich G. japonicum. aus, das im Juni, Juli seinen Flor entwickelt. Es ist eine grosse Pflanze von kräftigem Wuchs. Die Stengel erreichen bis zu 1 m Höhe, die mit dichten, kurzen Haaren, zwischen denen sich einige längere befinden, bekleidet sind. Die sehr langgestielten, grundständigen Blätter setzen sich aus kleinen eiförmigen Seitenblättchen und einem sehr grossen, 3—5 lappigen, herz nierenförmigen Endblättchen zusammen. Die unteren Stengelblätter sind rundlich, die mittleren und oberen dreizählig, die einzelnen Blättchen sind verkehrt eiförmig, gelappt, spitz, mit spitzen Zähnen. Die Pflanze ist in Ostasien und Nord amerika zu Hause. — Die dritte Art, G. mon tanum, der Petersbart, ist eine an Felsen und auf Gebirgswiesen vorkommende Art, so z. B. im Riesengebirge, die infolgedessen für Bepflanzung von Steinpartien in Betracht kommt und eine recht hübsche Pflanze ist. Sämtliche Blätter sind grundständig in Rosettenform, unter brochen gefiedert mit sehr grossen Endblättchen und erheblich kleineren Seitenblättchen, die herz- oder eiförmige Gestalt haben. Die grossen, von Juni—August sich öffnenden Blumen er reichen bis 4 cm im Durchmesser, und sind schön goldgelb gefärbt. Die Pflanze wird kaum über 30 cm hoch. — Von weiteren in Kultur befindlichen und beliebten Geum-Arten seien noch erwähnt: O. Heldreichii mit orangeroten Blumen, ein prächtiger Frühjahrsblüher, mit der schönen von Arends in Ronsdorf gezogenen Varietät magnificum, die sich durch grosse, frischgrüne Belaubung und herrliche hellorange farbene, 4 cm im Durchmesser haltende Blumen auszeichnet, auch die schon ältere Varietät splendens ist eine schätzenswerte Sorte. Die halbgefüllte, in England entstandene Hybride G. Eweni leitet ihren Ursprung ebenfalls auf G. Heldreichii zurück und trägt halbgefüllte Blumen. G. miniatum hat grosse, leuchtend mennigrote und G. triflorum aus dem kälteren Nordamerika Blüten von einer mattrötlichen Farbe. — Die Vermehrung der Geum-Arten lässt sich leicht durch Teilung oder Aussaat vollziehen. Zur Anpflanzung im Park und Garten sind dieselben ihrer reichen Blühwillig- keit wegen recht zu empfehlen.
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