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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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in Eriken, Kamellien etc. eine Steigerung des Roh preises dringend notwendig. Auch in anderen Städten wie Frankfurt a. M., Wandsbek, Hannover, Magdeburg etc. hat man Ver suche gemacht, durch Zusammenschluss bessere Preise zu erzielen. Vorbilder sind also da und es kommt nur darauf an, die Angelegenheit, nachdem sie einmal in Fluss gekommen ist, auch allerorten energisch zu verfolgen. Arbeitgeber=Vereinigungen, i. In den Kreisen der Handelsgärtner regt es' sich endlich, wenn auch sehr spät! Man kommt zu dem Bewusstsein, dass es in den bisherigen Bahnen nicht weiter geht, dass etwas getan werden muss, um den ewigen Wühlereien und, Störungen von Seiten des „Allgemeinen Deut schen Gärtnervereins“ entgegen zu treten. All mählich scheint die Gleichgültigkeit, die bisher leider so sehr in dem Vordergründe stand, ab geschüttelt zu werden. Man konnte sich bis her immer noch nicht daran gewöhnen, dass unsere Gehilfenschaft in das Lager der roten Internationale hinübergezogen werden soll und dass dies zum Teil bereits tatsächlich geschehen ist. Noch vor wenigen Jahren wehrten sich die Führer, voran unser alter Freund Albrecht, als Genosse oder gar als Sozialdemokrat be zeichnet zu werden, inzwischen haben aber die Herren dieser radikalen Richtung bewiesen, dass sie die rote Partei an Gehässigkeit und Schmutzarbeit sehr häufig noch übertreffen. Wer darüber im Zweifel ist, der nehme nur die „Deutsche Gärtner-Zeitung“ zur Hand und verfolge den Inhalt. Wir bezweifeln, dass es viele Prinzipale unter den deutschen Gärtnern geben wird, die dann nicht wissen, was sie zu tun haben und sicher einfach dann sagen würden: Hinaus mit euch Mitgliedern des „Allgemeinen Deutschen Gärtner-Vereins“! Wenn Eure Ver bandsführer nichts weiter können, als Euch in dieser Form eine Verbesserung Eurer Lage an zubieten, dann ist es schlimm genug, wenn Ihr das nicht verstehen wollt. Die so schön redenden Biedermänner nehmen den Gehilfen von dem so oft beklagten niedrigen Gehalte Woche um Woche die sauer verdienten Groschen ab, um damit ihr in Hass und Ver blendung geleitetes, von Unrichtigkeit und Un wahrheiten entstelltes Organ in dem jetzigen Umfange, mit Brandartikeln vollgestopft, in die Welt senden zu können. Es ist ja ihr Beruf, Unzufriedenheit zu säen, die unerfahrenen, so leicht zu gewinnenden jungen Gehilfen in ihre Netze zu ziehen. Diese Arbeit ist ja viel leichter und wird besser bezahlt, als wenn man von früh bis abends mit dem Spaten und der Kanne in der Hand sich seine Existenz mühe voll in harter Arbeit erringen muss. Die Arbeiterbewegung wird in diesem Jahre durch die reichlich zufliessenden Mittel künstlich aufrecht erhalten und versucht überall, auch jetzt im Hochsommer, einige kleine Vorteile zu erzielen, um damit die unerfahrenen jugend lichen Gehilfen zu blenden und ihnen Erfolge vorzugaukeln. Es würde zu weit führen, wollten wir unseren Lesern jede Woche wieder die Brandreden und alle die unsauberen Berichte was am Rhein oder in Sachsen, in Nord- oder Süddeutschland geleistet wird, um den Gehilfen über die Arbeitergroschen später Abrechnung ablegen zu können, schildern. Die Mängel und so manches wünschenswerte, was ja nicht nur in der Gärtnerei, sondern in allen anderen Be rufsarten zu finden ist, wird hervorgesuchf, in grellen Farben und übertriebener unwahrer Weise geschildert und den jungen Leuten im Sinne des Wortes, hypnotisiert. Sie glauben ja schliesslich daran und verkennen dabei die einfache richtige Folgerung: Erst leisten — dann fordern. Nach des Ansicht von Albrecht und seiner Freunde sind die Leistungen unserer Gehilfen etwas ganz nebensächliches! Ob sie etwas können oder nicht, ob sie verlässlich in ihrer Arbeit sind oder durch Nachlässigkeit die Kul turen gefährden und verderben, ja häufig un berechenbaren Schaden tun, — ist ja weniger wichtig; sie haben zu fordern: viel Geld, gute Kost, behagliche Wohnung. — So steht es in dem goldenen Buche der Sozialdemokratie auch geschrieben, auch dort heisst es: Alle die, auch die Ihr nichts gelernt habt, nichts könnt oder nichts leisten wollt, kommt zu uns, wir wollen Euch helfen, alle Eure Wünsche sollen Euch erfüllt werden, zahlt uns nur pünktlich, wir wollen dafür das Blaue vom Himmel reden und Euch in den Versammlungen die schönsten Vorträge halten wie Ihr Eure Lage verbessert! Ihr sollt mit unseren Worten recht zufrieden sein und Eure Prinzipale sollen uns fürchten lernen! Die Gleichgültigkeit, welche von seifen der Prinzipale leider auch heute noch häufig dieser Richtung der Gehilfenbewegung entgegenge bracht wird — ist sie angebracht? Hat man noch nicht verstehen gelernt, dass es sich hier um eine ernste Sache handelt, die in der jetzigen Form den unerfahrenen Gehilfen als süsse Speise vorgesetzt, mit Heisshunger verschlungen wird und dass die Bewegung mächtig an wachsen kann. Noch kann für den „Allge meinen Deutschen Gärtnerverein“ mit seinem in vielen Punkten noch unklaren Programm das Arbeitsfeld heute noch beschränkt und leicht abgegrenzt werden. Andererseits ist es die höchste Zeit, dass endlich einmal Klarheit unter den Prinzipalen herrscht, und energisch vor gegangen wird. Keine Rücksicht darf genommen werden, denn diese wird als Aengstlichkeit ge deutet; es gibt hier kein Zagen, welches als Furcht ausgelegt werden könnte, sondern ernstlich muss beraten werden, welche Gegenmassregeln zu treffen sind. Auch wir werden nicht nur unseren Lesern, sondern der Allgemeinheit Vor schläge unterbreiten, auf welche Weise der Agitation der gewerkschaftlichen, d. h. in diesem Falle dem auf dem tiefsten Niveau der Sozial demokratie stehenden „Allgemeinen Deutschen Gärtnerverein“ die Grenze gezogen werden soll. Mögen alle deutschen Gärtner, soweit sie Ar beitgeber sind, die Gefahr erkennen, und zur Wahrung ihrer Interessen mit fester Hand Mass nahmen zur Abwehr treffen. Eigentum der Mistbeeterde. Auf den Leitartikel in No. 23 des „Handels gärtner“ bezugnehmend, kann ich nicht umhin, auf die dort ausgesprochenen Ausführungen einige Worten zu entgegnen. Die angeführten §§ des Bürgerlichen Gesetzbuches können un möglich in dieser Bedeutung herangezogen werden. Was hat denn die durch den Pächter angeschaffte bezw. hergestellte Mistbeeterde mit dem landwirtschaftlichen Betrieb des Grund stücks zu tun, dann müsste ja der Pächter eines rein landwirtschaftlichen Grundstücks schliess lich beim Wegzug auch sein Vieh zurücklassen, welches zum Betriebe des Grundstücks nötig ist, denn ohne Vieh ist der Betrieb nicht denk bar. Aber ganz abgesehen von dieser meiner Ansicht nach ganz unhaltbaren Auslegung des Gesetzes kommt noch hinzu, dass grösstenteils diejenigen Gärtner, welche mit Gewächshäusern und Mistbeeten wirtschaften, zur Gewerbesteuer veranlagt sind und somit das Vorhandensein eines rein landwirtschaftlichen Betriebes nicht mehr in Betracht kommen kann. In meiner Praxis habe ich bereits gerichtlich in 2 Fällen meiner Ansicht Geltung zu verschaffen gewusst. Der erste Fall liegt allerdings bereits 8 Jahre zurück, also vor Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches, der 2. Fall jedoch hat sich erst vor 4 Jahren, also unter den Bestimmungen des Bürgerl. Gesetzb. ebenfalls zugunsten des Pächters erledigt. Leider ist es mir nicht mehr möglich, mit näheren Angaben dienen zu können, da die Parteien sämtliches Material vernichtet haben. Die Han delsgärtner B. in Kalthof-Königsberg in Preussen und K. in Mittelhufen-Königsberg werden meine Angaben gern bestätigen und auch weitere Aus kunft gern erteilen. Aber nicht nur diese bei den gerichtlichen Austragungen liegen mir vor, in vielen Fällen genügte schon eine mündliche oder schriftliche Darstellung der Sache nach meinen Ausführungen zur Einigung der Par teien, indem der Verpächter sein Unrecht einsah und von jedem weiteren Einschreiten Abstand genommen hat. Die dem „Handelsgärtner“ vor liegenden gerichtlichen Entscheidungen müssen jedenfalls auf ganz anderer Grundlage aufge baut sein, oder es hat eben an einer richtigen Auseinandersetzung der Sachlage gefehlt. Es wäre jedenfalls wünschenswert, wenn der „Handelsgärtner“ den angeführten §§ des Bürgerl. Gesetzb. für Pachtgärtnereien eine andere Aus legung zu teil werden liess, denn es ist doch unmöglich, bei Handelsgärtnereien von einem rein landwirtschaftlichen Betrieb, wie dieses in dem Leitartikel geschehen ist, zu reden. Ottmar Model. Auf die recht beachtenswerten Ausführungen unseres geschätzten Mitarbeiters möchten wir erwidern, dass seine Ansicht als Sachverständiger ganz vortrefflich und in den meisten Fällen auch angebracht ist, doch wird darüber stets — wenn keine Einigkeit erzielt werden kann — das Gesetz stehen. Bei einer Urproduktion in der Gärtnerei, und hierum handelt es sich doch, wenn grössere Vorräte von Erde in Frage kom men, ist ein landwirtschaftlicher Betrieb vorhan den und in diesem Sinnefindet auch das Gesetz An wendung. Das Vieh ist z. B. ebenso wie die Topfpflanzen,beweglichesEigentum, ein Vergleich in dieser Weise somit nicht angängig. Auch das eine Veranlagung zur Gewerbesteuer einen landwirtschaftlichen Betrieb aufhebt, ist nicht zutreffend. Angenommen, der Landwirt richtet eine Spiritusbrennerei ein oder konserviert in grösserem Umfang mit Hilfe einer kleinen Dampfanlage Gemüse und Früchte in Büchsen und Gläsern, bez. er richtet eine Dörranlage für Gemüse etc. ein, so bleibt sein Hauptbetrieb dennoch landwirtschaftlich, obgleich er gleich zeitig ein Gewerbe betreibt und dementsprechend auch besteuert wird. Dass die erwähnten Gut achten von Ottmar Model als Sachverständiger so erfolgreich waren, ist recht erfreulich. Wenn sich die Parteien damit zufrieden gegeben haben, so ist das wohl auf die Korrektheit der Aus führungen des Sachverständigen zurückzuführen, welche den Richter und die Parteien überzeugt haben. Wenn der Gegner aber nicht zufrieden ist, so kann auch hier nur ein gerichtliches Urteil ausschlaggebend sein. Rundschau. Handel und Verkehr. — Der rumänische Aussenhandel im Jahre 1905 gibt einen Beweis, wie ausser ordentlich wichtig die Ausfuhr landwirtschaft licher Produkte für diesen Staat ist. Es wur den in den letzten Jahren allein für 260 Mil lionen Francs Weizen und Weizenmehl expor tiert, ferner für 38 950 000 Francs Raps, 38 750000 Francs Gerste, 22 000000 Francs Roggen und 14 500000 Francs Hafer, sowie 5 Millionen Francs Mais. Ausserdem sind noch wichtige Ausfuhrartikel Holz, Petroleum und Eier. Der Wert der gesamten Ausfuhr Rumäniens betrug mehr als 400 Millionen Francs. — Die Einfuhr von brasilianischem Obst in Europa beschäftigt, wie das „Handels- Museum“ zu Wien mitteilt, gegenwärtig die dortige Regierung. Es sollen ganz besonders Ananas, Bananen, Orangen aus dem Staate Rio de Janeiro regelmässig nach Europa ge sandt werden und eine hierbei interessierte englische Schiffahrtsgesellschaft hat sich bereit erklärt, zunächst Musterkistchen versuchsweise kostenfrei zu transportieren, damit festgestellt werden kann, ob die Beförderung über den Aequafor ohne allzu hohe Spesen und Verluste von Brasilien aus durchführbar ist. — Keine Erhöhung des Drucksachen- Höchstgewichtes. Die Handelskammer in Halberstadt hatte eine Erhöhung des Druck. sachen-Höchsfgewichtes von 1 kg auf 2 kg beim' Reichspostamt beantragt, aber eine abschlägige Antwort erhalten. Das Reichspostamt hat er widert: „Bei dem heutigen Massenbriefpostverkehr mit seinen zahlreichen und vielfach umfang reichen Drucksachen, Warenproben und Ge schäftspapieren ist die ordnungsgemässe Be arbeitung der Briefpost bei grösseren Postämtern und in den schnellfahrenden Bahnposten mit ausserordentlichen, von Jahr zu Jahrzunehmenden Schwierigkeiten verknüpft. Wollte man dazu übergehen, neben den bis zum Gewicht von 1 kg zulässigen Drucksachen noch schwerere im inneren deutschen Verkehr einzuführen, so würde sich die Ordnung im Verkehr bei vielen Dienststellen kaum noch aufrecht erhalten lassen. Dazu kommt, dass schwere Drucksachen die Briefträger unbillig belasten, und die Brief bestellung beeinträchtigen“. Wir vermögen das nicht ohne weiteres zu unterschreiben. Die Ordnung des Verkehrs kann jedenfalls nicht leiden, wenn eine Drucksache 11/2 kg statt 1 kg wiegt! — Eine niederländische Handels kammer ist in Deutschland errichtet worden, und zwar in Düsseldorf. Sie hat den Namen einer „Niederländischen Handelsgilde“ angenommen, weil die Führung des Titels „Handelskammer“ von der deutschen Regierung nicht gestattet wird. Schon die in Berlin be gründete amerikanische Handelskammer musste sich deshalb „American Association for Commerce and Trade“ nennen. Die neue holländische Handelsgilde hat den Zweck, den Absatz hol ländischer Erzeugnisse in Deutschland zu fördern sein brauchten, da doch durch die Gärung alle Unreinigkeiten entfernt werden. Auch ist es ein grosser Fehler, wenn ein Fass, in welchem gesunder, älterer Wein war, ohne Reinigung wieder benutzt wird. Sämtliche Fässer sind an den Wandungen über dem Weine fast immer durch Kuhnen, Essigpflänzchen, Hefe teilchen etc. verunreinigt, auch ist bei älterem Wein Satz zurückgeblieben. Solche Unreinig keiten stören die Gärung und der Wein be kommt einen Beigeschmack. Es geschieht das auch, wenn durch das Fass unverbrannter Schwefel in den aufgärenden Wein gelangt. Eisen, das durch ein Fasstürchen, als Nagel etc. mit dem Weine in Berührung kommt, kann denselben schwarz oder missfarben machen und ebenfalls einen Beigeschmack hervorrufen. Wenn der Wein vergoren ist, lasse man ihn in ein schwach gebranntes Fass ab (1 Schnitte Schwefel auf 12 hl zu verwenden). Die Be hauptung, dass das Ablassen von Trauben-, Bim-, Apfel- und Beerenweinen unnötig, ja schädlich sei, ist falsch. Denn an dem oberen Teile der inneren Fasswandung, bis wohin die gärende Flüssigkeit reicht, lagern sich immer Hefe, Schleim und andere Stoffe ab, auch zer setzt sich später die an dem Boden gelagerte Hefe, macht öfters den Wein trüb und verleiht ihm einen Beigeschmack. Das Verderben der schwächeren Weine wird meist durch die Zer setzung der Hefe und durch Unreinigkeiten verursacht. Dass nach dem Ablassen der Wein weniger rezent ist, da ein Teil der Kohlensäure verloren ging, ist richtig. Doch wird ja der Wein unmittelbar nach der Hauptgärung abgelassen, es tritt dann eine Nachgärung ein, die wieder Kohlensäure erzeugt. Sollte der Zucker schon ganz vergoren gewesen sein, so dass keine Nachgärung eintreten könnte, so setzt man dem Weine Zucker zu, etwa 2 kg auf den Hektoliter. Ist der Wein, wenn die Hauptgärung beendet ist, noch sehr süss, so lässt man ihn, wenn er stark ist, d. h. soviel Weingeist enthält, dass eine zu starke Nachgärung nicht zu befürchten ist, in ein ungebranntes Fass ab. Bei nicht starken und süssen Weinen, die zu gären auf hören, rührt man die Hefe auf und setzt, wenn es notwendig scheint, Weinhefe zu. Die Hefe, welche den Zucker zersetzt und Weingeist daraus erzeugt, besteht bekanntlich aus mikroskopisch kleinen Pflänzchen; diese, bezw. die Keime derselben befinden sich in der Luft, bleiben an der Oberfläche der Früchte hängen und gelangen in dieser Weise in den Saft, um hier Gärung zu erzeugen. Zerstampfte Früchte oder deren Saft gehen bald in Gärung über. Sollten also die Frucht säfte mit den Zuckerwassermischungen nicht gleich gären, so muss man die Flüssigkeit mit der Luft in Berührung bringen, also wiederholt ablassen und einfüllen, oder gute Traubenwein hefe beimischen. Presshefe und flüssige Hefe, wie man sie zum Brotbacken verwendet, sind nur dann brauchbar, wenn sie ganz frisch sind und keinen Beigeschmack haben. Richtig ist es, hierbei versuchsweise nur eine kleine Menge Wein mit Hefe zu vermischen, um sich zu überzeugen, ob die Hefe dazu geeignet ist. Die Hefepflänzchen bedürfen aber auch der Nahrung und aus diesem Grunde kann auch eine gewisse Menge Hefe nur eine gewisse Menge Zucker zersetzen. Würde also die gärende Flüssigkeit im Verhältnis zum Zucker nur wenig Nährstoffe für die Hefe enthalten, so würde die Gärung langsamer erfolgen und bei niederem Weingeistgehalt, bevor der Zucker vergoren, womöglich ganz aufhören. Wenn jedoch andererseits dem Trauben- oder Kern obstsafte kein Zucker zugesetzt worden ist, ver läuft die Gärung regelmässig. Bei der Bereitung von Wein aus Beeren früchten findet aber oft ein bedeutender Zusatz von Zucker und Wasser statt; hierdurch werden die Hefennährstoffe verdünnt, es bildet sich im Verhältnis zum Zucker nur wenig Hefe, die Gärung wird verzögert, es bleibt dann bei niederem Weingeistgehalt eine Menge Zucker zurück. Wenn daher die Gärung nur langsam verläuft oder zu früh aufhört, rührt man ent weder die Hefe auf und setzt womöglich etwa 5°/o frische, gute Traubenweinhefe oder besser noch gezüchtete Reinhefe zu und lässt den Wein erst nach beendeter Gärung ab. Nicht selten wird aber auch die Gärung durch Essigsäure verzögert oder aufgehoben. Ja meistens ist die Bildung von Essigsäure an der schlechten Entwicklung der Beerenobst weine schuld. Wenn wir eine vergorene Flüssigkeit an der Luft stehen lassen, so bildet sich an deren Oberfläche bald eine weisse Decke, die aus kleinen Pflänzchen besteht, welche hauptsächlich in 2 Arten vertreten sind: In den Kuhnen (Kahm, Mycoderma vini) und in den Essigpflänzchen (Mycoderma aceti). Beide zersetzen unter Luftmitwirkung den Wein geist. Die Kuhnen erzeugen hierbei Kohlen säure, welche entweicht; die Essigpflänzchen erzeugen Essigsäure. Beide sind also schäd lich; während aber durch die Kuhnen der Wein nur schwächer und fade wird, wird er durch die Essigpflänzchen gleichzeitig sauer. Die Säure ist aber im Wein scharf und kratzend, dieser wird folglich schlechter, denn der Weingeist geht leicht in Essig über. Würde daher die weingeistige Gärung durch Essigsäure gestört, so ginge, da die Schleim bildung nicht gestört wird, das Fertigwerden des Weines nur langsam vor sich; durch den Schleim aber wird andrerseits das Klarwerden des Weines verhindert. Nach der Gärung müssen die Weine möglichst unter Luftabschluss in bis an den Rand gefüllten Gefässen aufbewahrt werden. Auch der in Flaschen abgezogene We bedarf verdient besondere Aufmerksam!! Werden mit Wein gefüllte, verkorkte Flasche, stehend aufbewahrt, so trocknet der Kork aus die Luft dringt durch die Poren ein und ruh Trübung, manchmal auch das Verderben des Weines hervor. Aehnlich verhält es sich mit den Spunden an den Fässern: sobald der untere Teil nicht mehr den Wein be rührt, trocknen sie aus und halten die Luft nicht mehr genügend ab. Weinhandlungen, in denen täglich im Keller gearbeitet wird, legen teilweise ihre Fässer so schief, dass die Spunde sich auf der Seite be finden und mit dem Weine in Berührung bleiben. Doch auch dieses hat seine Bedenken Wir wenden am besten solche Spunden an welche so lang sind, dass sie noch etwa 15 er in das Fass reichen; sie bleiben dann feucht auch wenn der Wein im Fasse abnimmt Solche lange Spunden haben sich seit Jahren gut bewährt; man verwendet hierzu nur Aka zien- oder Eichenholz. Wenn das zerstampfte Obst längere Zeit an der Luft liegen bleibt, entwickelt sich Essig säure. Wenn man daher die zerstampften Früchte nicht sofort auspressen oder auslaugen kann, so muss man öfters die Trester hinunter stossen oder, was noch besser ist, einen durch löcherten Senkboden auflegen, welcher am besten mit sauber gereinigten Feldsteinen so beschwert wird, dass er die Trester in der aus den zerstampften Früchten gewonnenen Flüssig keit niederhält. Wenn die Trester lange in der Presse bleiben, erwärmen sie sich, wobei leicht eine erhebliche Menge Essigsäure ent stehen kann, welche beim weiteren Pressen in den Wein gelangt. Man muss deshalb bei wärmerem Wetter die Trauben so schnell als möglich auspressen. Bei Weinen, welche länger auf Flaschen lagern sollen, muss man und erle Ans sich noc deu lehr wie Bri in ziel von gur von We er hi erze mü zun nisc den wir ole; ture stän fuh nur auf nah Jahi den Os Kor gest geb kult non Kul Bau dad heir mac 190 dass Am die dass stell und Jahr nahi ding geg sch pfli Abs. Ger; Arbi gege weit schü nich eine; Gele jüng in v über gehe Der auch kurz Weil düns muff ( selbs Abfü säurt weic! Flasc sie : und Abla ob s moui Weir aber Dod entsti Flasc der F ist, Paraf eindr ist z\ löst sonst ein i das I V der \ Intere noch Si dukte eines Gärra gleich sorgei Keller
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