Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
NO- 25- Sonnabend, den 28- •uni 1906. VIII. Jahrgang- Derjfande/sgärfner. "narmamapiz"" Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau. a-öt"rhakn. Leipzlg-Odzsch, Mittelstrasse 4. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G.“ „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222» der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „fIandelsgärtner‘ , 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Wen trifft die Haftpflicht, wenn Pflanzen auf dem Transport leiden? Aus unserem Leserkreise wurde uns kürz lich ein Fall mitgeteilt, in welchem es sich um die Haftpflicht bei Pflanzen handelte, welche auf dem Transport Schaden gelitten hatten. Eine Firma hatte von einem Baumschulen besitzer ein grösseres Quantum Quittenstecklinge bezogen. Der fragliche Ballen war aber auf der Bahn falsch befördert worden, so dass die Ware erst mehrere Tage später beim Besteller angefahren wurde. Da inzwischen Frost ein getreten war, so waren die Stecklinge verdorben, und der Besteller konnte dieselben nicht ver wenden. Er stellte sie deshalb dem Lieferanten zur Verfügung, der seinerseits erklärte, dass er die Pflanzen nicht zurücknehme, vielmehr Zahlung derselben fordere. Der Auftraggeber könne sich, wenn er Schaden habe, an die Eisenbahnverwaltung halten. Wie liegt nun rechtlich die Sache? Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer in dem Augenblick, wo der Verkäufer erfüllt hat. Wir sehen also, dass auch die Frage der Haftpflicht im obenerwähnten Falle wieder mit oft ventilierten Fragen des Erfüllungsortes im Zusammenhang steht Wir haben da zwei Fälle zu unterscheiden. Der Gärtner hat das Quittensteckholz gekauft, ohne dass irgend etwas wegen des Erfüllungs ortes besprochen worden wäre. Er hat nur verlangt, dass ihm die Stecklinge zugesandt werden möchten, und zwar portofrei. In diesem falle hat der Baumschulenbesitzer den Vertrag erfüllt und seine Leistung bewirkt in dem Augenblicke, wo er die Pflanzen dem Spediteur übergab oder sie bei der Eisenbahn zur Ver sendung auflieferte. Der Erfüllungsort ist näm lich da, wo der Verkäufer seine geschäftliche Niederlassung hat. Dort erfüllt er mit der Auf gabe zur Versendung. Mit dieser geht aber auch sofort die Gefahr des Transportes auf den Käufer über. Gehen die Waren auf der Eisen bahn verloren, werden sie beschädigt, oder ver derben sie infolge einer Verschleppung durch die Bahn, so geht das alles auf Gefahr des Empfängers, und ihm bleibt nichts übrig, als sich an die Bahnverwaltung zu halten. Er muss den Kaufpreis bezahlen. Dass der Lieferant die Pflanzen dem Betreffenden zuzusenden und das Porto dafür zu tragen hatte, ändert an der Frage der Haftpflicht nichts, denn dadurch wird nach den gesetzlichen Vorschriften der Erfüllungsort kein anderer. Es kann nun aber, obwohl diese Fälle im gärtnerischen Handelsverkehr seltener sind, auch ein besonderer Erfüllungsort zwischen den Parteien vereinbart sein. Das ist zulässig. Der Abnehmer hat bei der Bestellung dem Baumschulen besitzer geschrieben, er solle die Stecklinge ihm zusenden, als Erfüllungsort solle X (der Ort, wo die Gärtnerei des Käufers liegt), sein. Darauf sendet der Verkäufer die Ware ab, und sie verdirbt auf dem Transport. Hier liegt die Sache entgegengesetzt. Der Baumschulenbesitzer erfüllt hier erst, wenn die Pflanzen in der Gärtnerei am Erfüllungsorte abgeliefert werden. Kommen sie in verdorbenem Zustande an, so kann der Be steller die Mängel rügen, die Ware zur Verfügung stellen und die Zahlung des Kaufpreises mit gutem Grunde verweigern. Hier trifft ihn ja die Gefahr des Transportes, denn so lange er noch nicht erfüllt hat, laufen die Waren auf sein Risiko, und es bleibt ihm nichts übrig, als sich seinerseits an die Eisenbahnverwaltung zu halten und von dieser Schadenersatz zu fordern. Daraus geht hervor, dass die Vereinbarung des Erfüllungsortes am Sitze des Gärtnereibetriebes für den Käufer von ganz besonderem Interesse ist, ein Interesse, dem das des Verkäufers wider streitet, der die Gefahr des Transportes gern von sich abwälzen wird, um den etwaigen Weiterungen mit der Bahnverwaltung aus dem Wege zu gehen. Nun kommt aber noch ein Drittes in Frage. Es ist, wie in unserem Falle, nichts über den Erfüllungsort vereinbart. Die Gefahr des Transportes ist also in dem Moment auf den Besteller übergegangen, wo er den Ballen mit den Quittenstecklingen der Bahn zur Beförderung übergab. Es stellte sich aber heraus, dass der Frostschaden nicht eingetreten sein würde, wenn die Versendung seitens des Baum schulenbesitzers eine ordnungsgemässe gewesen wäre. Es hat sich ergeben, dass der Ballen ohne Stränge und Verschnürung aufgegeben worden ist, so dass er leichter defekt werden und dadurch Frost und Luft die Pflanzenteile ruinieren konnte. Hier ist der Schaden durch die Ver sendungsart entstanden. Den Verkäufer trifft ein Verschulden, weil er die Stecklinge nicht so verpackt hat, wie es deren natürliche Eigen ¬ schaften verlangen, wenn die Gefahr des Er frierens abgewendet werden soll. Dann trifft die Haftpflicht den Verkäufer, trotzdem der Schaden entstanden ist, nachdem er erfüllt hatte. Die Gefahr des Transportes geht in solchem Falle nicht auf den Käufer über. Der Verkäufer muss sich selbst mit der Eisenbahnverwaltung auseinandersetzen und kann keine Zahlung vom Käufer fordern, dafern ihm nur dieser recht zeitig von dem Mangel Anzeige erstattet und die Ware zur Disposition gestellt hat. Das Letztere ist in allen Fällen zur Wahrung der Rechte des Käufers notwendig. Wie aber stellt sich nun in dem geschilderten Falle die Eisenbahnverwaltung, wenn man an sie Regress ergreifen will? Die Eisenbahn haftet nach § 75 der Eisen bahnverkehrsordnung für den Schaden, welcher durch Verlust, Minderung oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Annahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entsteht, es sei denn, dass der Schaden durch ein Verschulden oder eine nicht von der Eisenbahn verschuldete Anweisung des Verfügungsberechtigten, durch höhere Gewalt, durch äusserlich nicht erkenn bare Mängel der Verpackung oder durch die natürliche Beschaffenheit des Gutes, namentlich durch inneren Verderb, Schwinden, gewöhnliche Leckage verursacht ist. Die Bahn würde also im vorliegenden Falle, da die Quittenstecklinge durch ein Verschulden des betreffenden Beamten einen längeren Beförderungsweg zurücklegen mussten und dabei erfroren sind, an sich schaden ersatzpflichtig sein, und würde dem Baumschulen besitzer nach § 80 der Verkehrsordnung den gemeinen Handelswert der Pflanzen ersetzen müssen. Aber sie kann sich ihm gegenüber darauf berufen, dass das Verschulden auf Seiten des Absenders liegt, der eine mangelhafte Ver packungsart gewählt hat. Wen aber das grössere Verschulden trifft, würde immer im Einzelfalle das Gericht zu entscheiden haben. Was wir hier ausgeführt haben, betrifft die Fälle, wo die Pflanzen verdorben oder beschädigt worden sind. Es liegt aber ganz gleich, wenn ein Schadenersatz wegen verspäteter Ablieferung der bestellten Waren in Frage kommt. Nur dass in diesen Fällen die Bahn nicht etwa für den vollen Schaden haftet, sondern als Ersatz nur den Betrag bis zur Höhe der ganzen Fracht gewährt, wenn ein Schaden nachgewiesen wird. Kann ein solcher nicht nachgewiesen werden, und beträgt die Verspätung über 12 Stunden, so wird bei einer Verspätung bis einschliesslich 1 Tag 1/10, bis 2 Tage 2/10, bis 3 Tage 8/40, bis 4 Tage 4/10 und bei längerer Dauer 5/10 der Fracht vergütet. Hat eine Angabe des Interesses an der Lieferung stattgefunden, so kann, wenn ein Schaden nachgewiesen wird, Ersatz bis zur vollen Höhe des angegebenen Interesses gefordert werden. Wird ein Schaden aber nicht nachgewiesen, und beträgt die Ver spätung über 12 Stunden, so wird in solchem Falle bei einer Verspätung bis einschliesslich 1 Tag 2 / 10 , 2 Tage 4/10, 3 Tage 6/10, 4 Tage 8/10 und bei längerer Dauer die ganze Fracht vergütet. Staatsminister von Otto: Mittelstand und Gärtnerei. In letzter Zeit hat eine Aeusserung, welche der BraunschweigischeStaatsminister Dr. von Otto in der Braunschweigischen Landesversammlung getan hat, mit Recht viel Staub aufgewirbelt. Der dortige „Schutzverein für Handel und Gewerbe“ hat schon in einer Protestversammlung dagegen Stellung genommen. Der deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag hat den Braunschweigischen Landtag in einer Eingabe ersucht, den Staatsbeamten den Eintritt in die Konsum- und Beamtenvereine und namentlich die Bekleidung leitender Aemter in denselben zu verbieten. Das entlockte dem Staatsminister Dr. von Otto folgenden unglaublichen Herzens erguss: „Inwiefern haben diese Mittelglieder im Handelsverkehr, die Kleinhändler und Klein- gewerbtreibenden, noch dieselbe Berechtigung wie früher? Sie müssen berücksichtigen, wie die Verkehrsverhältnisse total verändert sind. Jetzt aus einer Hafenstadt seinen Bedarf im grossen zu beziehen, ist ja gar kein Kunst stück. Das kann ein Privatmann zu jeder Zeit. Es ist aber auch nicht lange her, wo es mit grossen Schwierigkeiten verbunden war. Mit einem Worte, es ist sehr wohl möglich, dass unsere Zeitentwicklung später doch dahin führen wird, diese Zwischenexistenzen im Handel zu beseitigen. So schwer es vielleicht denen wird, die beseitigt werden, mit der Zeit müssen sie eben dazu übergehen, ihren Erwerb auf andere Weise zu suchen.“ Die neuen Pflanzen-Schauhäuser im Palmengarten zu Frankfurt (Main). Diese neue Anlage ist auf dem hinzuge kommenen Terrain, welches von der Miquel- Strasse aus sich direkt demjenigen Teil des Palmengartens, woselbst die alten Gewächs häuser früher standen, anschliesst, erbaut. Es war dadurch möglich, die neue Anlage auszuführen, ohne sämtliche Gewächshäuser, welche leider unmittelbar an hohe Bäume an grenzten und besonders in den Herbstmonaten unter dem Schatten zu leiden hatten, vorher abzureissen. Inzwischen ist die alte Anlage ab gebrochen und nach umfangreichen und mühe vollen Erdbewegungen eine Verbindung des alten Parkes mit diesem neuen Teil und somit auch mit der Gewächshausanlage hergestellt. Da bei liegen diese neuen Schauhäuser soweit von den älteren Baumgruppen entfernt, dass eine nachteilige Wirkung des Schattens nicht zu be fürchten ist Die Heizung geschieht, da eine neue Anlage und vor allem der Bau des hierbei unvermeidlichen hohen Schornsteines nicht ge stattet wurde, von der alten Zentrale aus. Es wird hierbei das System einer Dampf-Nieder- druck-Heizung, welche einen grossen Wasser behälter erwärmt, angewendet. Der Dampf wird in dieses etwa 10 cbm enthaltende Bassin durch Kupfer-Schlangenrohre hindurchgeführt und das Wasser ev. bis zur Siedewärme erhitzt. Von hier aus | wird die Rohrleitung unter Be nutzung eines Ganges, welcher sich um den ganzen Mittelbau herumzieht, nach den Gewächshäusern ein- und ausgeführt. Auf diese Weise ist eine bequeme Kontrolle, überhaupt die fortwährende Beaufsichtigung der gesamten Anlagen möglich. Wie wir bereits früher erwähnten, beabsichtigen wir das ganze Heiz-System in einem besonderen Artikel eingehend zu besprechen und hierbei auch der Lüftung, Schattierung etc. zu gedenken. Wenn wir eine Wanderung durch die neuen Schauhäuser antreten, so gelangen wir zunächst in den Mittelbau, der als Verbindung der gesamten Gewächshaus-Anlage gedacht ist. Die Mittelhalle bedeckt allein eine Fläche von über 800 qm, während die 13 sich daran an schliessenden Häuser zusammen ca. 3450 qm einnehmen. Diese Mittelhalle ist 61 m lang, 13 m breit und erreicht im vorderen und hin teren Teile eine Höhe von 8 m, während der Kuppelbau 13 m emporstrebt. Breite Prome nadenwege verbinden diese Hallen mit den einzelnen Gewächshäusern. In reicher Fülle sind zum Teil stattliche Exemplare von Phoe nix, Cocos, Cbamaerops, Baumfarnen etc. in dekorativer Weise einzeln aufgestellt oder in Gruppen geordnet, während der Boden in üb licher Weise mit Selaginella, als Rasen ge dacht, bepflanzt ist. In der Mittelhalle selbst sind 4 mächtige Phoenix, dactylifera mit etwa 4 m hohen Stämmen ausgepflanzt, während ein prächtiges Marmorbassin mit plätschernder Fon täne eine angenehme Abwechslung bietet. Einen Abschluss des hinteren Teiles bildet eine grosse Palmen-, Farn- und Bambusa - Gruppe, aus welcher Kauperts Meisterwerk „Perseus und Andromeda“ hervortritt. Das gesamte Arran gement fand ungeteilte Anerkennung, wird je doch auf den Besucher noch schöner wirken, wenn die vielen Schaupflanzen erst sich etab liert, überhaupt ihrem neuen Standorte ange passt haben. Von den Seitenhäusern enthält Nr. 1 eine vortreffliche Kulturleistung durch die auf den Tabletten ausgepflanzten Caladien. Die Pflanzen sind im Verhältnis zur jetzigen Jahreszeit wun derbar schön gefärbt, überhaupt fertig ent wickelt und repräsentieren eine grosse Zahl der schönsten Abarten. Eine angenehme Unter brechung bietet dieses Bild ferner durch eine Reihe von Schaupflanzen, einer in mächtigen Trauben blühenden grossblumigen Begonie, deren einzelne Blüten und Stiele lebhaft rosa gefärbt, während die mittleren dunkelgrünen Blätter weiss gefleckt sind. Die Pflanze, welche dort unter dem Namen Pothschildensis geführt wird, ist zurzeit aus den Rothschildschen Gärten in Wien nach dem Palmengarten gekommen und es dürfte sich hierbei um zwei Sämlinge mit helleren und dunkleren Blüten handeln, die bisher nicht in den Handel kamen. Ferner sind hier noch stattliche Alocasia macrorrhiza var. variegata, sowie andere Aroideen und tropische Aralien zu erwähnen. Diese Häuser haben alle eine Länge von 261/2 m und dabei 4 m Breite, während die Höhe 31/2—41/4 m beträgt. So weit die Häuser nur 3 Mittelbeete haben, sind 7—8 m Breite vorgesehen, eine Ausnahme bildet nur das grosse Wasserpflanzenhaus, so wie die beiden die Anlagen abschliessenden Häuser 12 und 13, welche etwas abweichen. Verschiedene Häuser enthalten auch ca. 6 m lange, besonders abgelrennte Arbeitsräume, die nach der Gartenseite hin gelegen sind. Das Haus Nr. 2, welches die gleichen Grössenverhältnisse aufweist und welches mit Nr. 1 durch eine hübsche Kuppelhalle vereinigt ist, enthält prächtige grossblumige Anthurien von besonders schöner Färbung, zum Teil mit riesigen Schaublumen versehen. Ferner Lilia- ceen, schön gefärbte Sonerilen und Bertolonien; auch ist hier noch als dekorative Pflanze be achtenswert Gloriosa superba. Das nächste Haus Nr. 3, welches dagegen ein breites Mittel beet enthält und 8 zu 26 m Raum bei einer Höhe von 231/2 m misst, ist auf den Seiten tabletten angefüllt mit einem in vollster Blüten pracht stehenden Sortiment Englischer Pelar gonien, worunter äusser den Bürgerschen Elitesorten noch zahlreiche ältere, zwar höher wachsende Arten enthalten sind, die aber in ihrer Farbenvielseitigkeit eine schöne Abwechs lung bieten. Einen angenehmen Eindruck riefen ferner die auf der mittleren Stellage gruppierten Campanula medium und calycan- thema hervor. Die zart rosa-, hellblau-, fleisch farbigen und hellila Nuancen wirkten vortrefflich und erfreuten um so mehr, da die eigentliche Zeit der Blüte im Freien durch die noch kühle Witterung in der ersten Hälfte des Juni zurück gehalten war. Die Pflanzen sind im Herbst eingepflanzf, in Töpfen überwintert und im Kalthaus zur Blüte gekommen. Wir möchten hierbei auch gleich erwähnen, dass diese Cam panula ein ganz vorzügliches Schnittmaterial abgeben. Sehr hübsch repräsentierten sich ferner in diesem Haus in mit Moos gefüllten Ampeln Lobelia Pichardsoni, die als Ampel pflanze mit ihren grossen himmelblauen Blüten und weissem Schlund schon ihres kräftigen Wuchses wegen noch mehr Beachtung verdient. Das nunmehr folgende tropische Wasser pflanzenhaus, welches mit Nr. 4 bezeichnet ist, nimmt unser ganz besonderes Interesse in An spruch. Bei einer Breite von 16 m und einer Länge von 26 m, dabei in der Mitte 51/2 m Höhe, enthält es ein grosses Mittclbassin, sowie in den Ecken 4 stattliche kleinere Wasserbehälter. Die sämtlichen Bassins sind mit Heizungsan lagen versehen, so dass das Wasser jederzeit auf 20 bez. 24° R. gehalten werden kann; die in der Mitte ausgepflanzte Victoria regia hatte sich bereits kräftig entwickelt, so dass Anfang Juli die ersten Blumen zu erwarten sind. Auch eine Reihe von Nymphaeen in den verschie densten Färbungen, darunter die prächtigen blauen Abarten der Zanzibarensis öffneten be reits ihre ersten Blumen. Auch Nelumbien, Cyperus Papyrus, sowie Carex-Arten brachten einige Abwechslung in diese erst im Hoch sommer sich in vollendeter Schönheit reprä sentierende Anlage. Das nächste Gewächshaus Nr. 5, weiches
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)