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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
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- Der Handelsgärtner
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Weiterhin wird auf die Vergünstigungen, die den grossen Obstzüchtern in Kalifornien etc. gewährt werden, hingewiesen und auf die Erfolge aufmerksam gemacht, welche die amerikanischen Eisenbahngesellschaften nach dem Grundsatz bewilligen: „Man darf von der Ware nur das verlangen, was sie geben kann“. Beispielsweise kommen von Los Angeles allein 20 000 Eisenbahnwaggons jährlich zum Versand. Wenn man weiter berücksichtigt, dass ein grosser Prozentsatz dieses Obstes nach Europa, speziell nach England und Deutschland verfrachtet wird, so kann man daraus entnehmen, welche enorme Frachtermässigungen für die 8000 Kilometer lange Landstrecke eintreten müssen, damit das amerikanische Obst überhaupt kon kurrenzfähig ist. Die Fracht wird beispielsweise in den Vereinigten Staaten nach dem Grund satz erhoben, dass über eine gewisse Strecke hinaus kein höherer Preis zu zahlen ist. So kostet von New-York aus die Fracht nach San Franzisko dasselbe wie von Chicago, umgekehrt ist es ebenso der Fall. Nur dadurch ist es möglich, diese enormen Massen von Obst, Früchten, Ge treide etc. unterzubringen und die Konkurrenz auf dem europäischen Markte auszuhalten. Bei spielsweise kosten an Fracht von Kalifornien bis New-York 50 Kilo Früchte 4,20 Mark, wäh rend sich der Preis bis London auf 4,60 Mark und bis Hamburg, Bremen etc. auf 4,80 Mark stellt. Dagegen kosten 50 Kilo Früchte von Frankfurt (Main) nach Posen im Waggon 3,04 Mark, von Lindau am Bodensee nach Posen 3,80 Mark. Dieser interessante Aufsatz schliesst mit den Worten: Es ist erstaunlich, dass die amerikanischen Eisenbahngesellschaften trotz der niedrigen Frachtsätze aus dem Fracht verkehr noch höheren Gewinn erzielen als aus dem Personenverkehr. Dieses Ergebnis wird teil weise dadurch erreicht, dass die Betriebskosten auf das Minimum beschränkt werden, haupt sächlich durch den Gebrauch sehr grosser Wagen zur Verminderung des toten Gewichtes und durch die Zusammenstellung langer Güter züge. Trotz der mächtigen Verkehrsmittel muss der kalifornische Export oft zu dem kostspieli geren Export über den Stillen Ozean greifen, um die Abfuhr eines Teiles seiner reichen Obst erzeugnisse zu ermöglichen. — Gegen die Aufhebung der Porto ermässigung für Postkarten, Druck sachen etc. im Orts- und Nachbarorts verkehr hat neuerdings der „Verein der Ber liner Kaufleute und Industriellen“ Protest ein gelegt. Es wird hierbei auf die vielseitige Verwendung der 2-Pfennig-Postkarte sowohl im Geschäftsverkehr wie im Privatleben hin gewiesen und angenommen, dass eine Verteue rung des Kartenportos eine bedeutende Ueber- lastung des Telephons zur Folge haben dürfte. Auch der Umsatz der Reklame- und Ansichts karten wird zum Nachteil dieser in Frage kom- i menden, sich in den letzten Jahren stark ent- i wickelten Industrie vermindert, wodurch jene geschädigt würde, ohne dass andererseits die i Reichspost ihre Einnahmen erhöht ; — Der Absatz von Dörrgemüse in i Deutschland lässt andauernd sehr zu wün- ; sehen übrig, wenn auch in einzelnen Artikeln 1 ein leidlicher Konsum eintritt, so wird doch ! angenommen, dass gegenwärtig noch 1500 dz 1 Dörrgemüse unverkauft daliegen, wenngleich in । Deutschland nur 30 Fabriken, zum Teil mässigen ; i Umfangs, in Frage kommen und die Produktion i somit verhältnismässig gering ist. In der : „Konserven-Zeitung“, welcher wir diese Notiz i entnehmen, wird der unbefriedigende Geschäfts- i gang von einem Berichterstatter darauf zurück- : geführt, dass häufig die Qualität nicht befrie- i digt, d. h. nicht genügende Sorgfalt darauf ■ verwendet wird, ausschliesslich junge, zarte Ge- . müse zum Dörren zu verwenden. Es ist durch- ! aus nicht richtig, dass man auch ältere Gemüse i trocknen und später im Haushalt verwenden , kann, denn diese kochen meist nicht weich und i der Konsument verliert das Vertrauen zum Dörr- I gemüse. Es ist zweifellos nicht einfach, beispiels- , weise wohlschmeckende, zarte und weich kochende Bohnen herzustellen. Sobald die Scho ten zu alt sind, verlieren sie beim Trocknen den Geschmack und sind zäh, überhaupt kaum weich zu bekommen. In vielen anderen Artikeln verhält es sich ähnlich; nur junges, zartes, sorg fältig getrocknetes Gemüse kann überhaupt diesen wichtigen Handelszweig fördern und das berechtigte Misstrauen beseitigen. Weiter hin wird darauf aufmerksam gemacht, dass auch die geringwertige Auslandskonkurrenz speziell von Holland aus schädigend einwirkt. Wenn nun auch neuerdings die Dörrgemüse fabriken sich eng zusammengeschlossen haben, so muss doch in erster Linie eine tadellose Produktion und genügender Absatz geschaffen werden; richtiger wird es wohl sein, bis dahin die Fabrikation einzuschränken. Gelingt es nicht, hierdurch eine Besserung der ungesunden Verhältnisse zu schaffen, so werden wieder Rückschläge eintreten, die für die Fabrikanten von höchst nachteiligem Einflüsse sind. — Wir stimmen mit dem Verfasser vollständig darin überein, dass nur durch sorgfältige Fabrikation und vor allem Verbesserung der Qualität diesem sicher sehr entwicklungsfähigem Industriezweig aufzuhelfen ist, andernfalls wird vielen die Ver wendung der Dörrgemüse verleidet werden, so wie dieses uns selbst nach wiederholten Ver suchen ergangen ist. — Der Aussenhandel Kanadas ist im Jahre 1905 auch in Obsterzeugnissen ge sunken. Bei Aepfeln beträgt der Ausfall 2 Mill. Dollar; bei Sämereien 800 000 Dollar. Am Ausfall der Ausfuhr nach Deutschland sind ge trocknete Aepfel und Kleesamen hauptsächlich betroffen. Bei ersteren bewertet sich die Aus fuhr auf 95 508 Dollar gegen 342017 Dollar im Vorjahre, bei letzterem auf 107 044 Dollar gegen 194 168 Dollar. Rechtspflege. — Wenn Glasfenster nach dem Quadratmeter bezahlt werden sollen, so ist nach einer Entscheidung des Reichs gerichts vom 13. März 1906 der wirkliche Flächeninhalt der Fenster, also unter Einziehung des Blendrahmens, zur Berechnung zu bringen, da diese Berechnung als die natürlichste er scheine. Der Gegner hatte behauptet, dass nur i der lichte Raum in Frage komme. ; — Muss sich der Arbeitnehmer ; empfangene Streikgelder auf seine i Schadenersatzforderung wegen wider- < rechtlicher Einbehaltung seiner Papiere i anrechnen lassen? Die Frage ist gericht- • licherseits verneint und ausgeführt worden, dass 1 Streikgelder private Unterstützungen Arbeits- 1 loser seien und daher die Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers gar nicht berühren könnten, zumal sie entweder bestimmungsgemäss über- i haupt nur sekundär für den anderweitigen Ein- ■ nahmeausfall oder schlechthin ohne jeden : Charakter eines Aequivalentes für einen solchen, also ohne Rücksicht auf einen solchen, gezahlt zu werden pflegen. — Kontraktliche Abmachungen mit : Minderjährigen sind nach einer Entschei dung des Oberlandesgerichtes in Hamm selbst bei einer gegebenen Zustimmung des Vaters oder Vormundes nicht rechtsgültig. In dem betreffenden Falle hatte sich ein junges Mädchen bei ihrem Eintritt in ein Geschäft mit Zustim mung ihres Vaters verpflichtet, nach ihrem Weggange innerhalb 3 Jahren weder in ein Konkurrenzgeschäft des Platzes, noch der nächsten Umgebung einzutreten. Bei Zuwider handlung sollte eine Konventionalstrafe von 1500 Mk. eintreten. Nachdem das betreffende Fräulein kurz nach ihrem Austritt von einer Konkurrenzfirma engagiert war, erhob der Ge schäftsinhaber gegen den Vater Klage auf Zah lung der vereinbarten 1500 Mk., doch wies ihn sowohl die Zivilkammer des Landgerichts, sowie auch nach eingelegter Berufung das Oberlandesgericht in Hamm ab. Nach § 74 Absatz 3 des Handelsgesetzbuches sind der artige von Minderjährigen getroffene Verein barungen, wodurch diese in ihrer Gewerbs tätigkeit beschränkt werden sollen, unzulässig, selbst wenn sie mit Wissen des gesetzlichen Vertreters getroffen werden. Aus dem gleichen Grunde kann auch die Zahlung für eine un gesetzliche Abmachung weder von der Minder jährigen, noch von deren Vertreter gefordert werden. — Kann man einem Lehrling, der nicht ganz ausgelernt hat, das Lehr zeugnis verweigern? Ein Lehrling war etwa 3 Monate krank geworden. Als er nach Ablauf der Lehrzeit das Geschäft verliess, ver weigerte ihm der Prinzipal die Ausstellung eines Lehrzeugnisses, da er ja nicht völlig aus gelernt habe. Das Berliner Kaufmannsgericht, II. Kammer, hielt dieses Verhalten nicht für gerechtfertigt, denn die Lehrdauer rechne ohne Unterbrechung vom Tage des Beginnes der Lehre. Der Prinzipal könne wohl in das Lehr zeugnis einen entsprechenden Vermerk machen, dass der Lehrling 3 Monate krankheitshalber gefehlt habe, ein Lehrzeugnis könne er ihm aber deshalb nicht verweigern. — Das Ausbieten von Forderungen durch Inserate ist wieder einmal gerichts seitig als eine berechtigte Massregel anerkannt worden. Der Inhaber eines Inkassoinstituts hatte einem Gewerbetreibenden gedroht, wenn er nicht zahle, werde er die Forderung mit voller Namensangabe und Höhe des Betrages öffentlich in einer Dessauer Zeitung zum Verkauf ausbieten. Wegen Nötigung angeklagt, wurde er vom Amtsgericht Dessau (Urteil vom 24. April 06) freigesprochen und zwar mit folgender Begründung: „Jede Nötigung setzt eine Bedrohung mit einem Vergehen vor aus, die vorliegende eine solche mit dem Ver gehen der Beleidigung. Ein Inserat, welches unter Nennung des Namens des Schuldners eine Forderung gegen denselben ausbietet, kann aber als Beleidigung nicht angesehen werden, wenn, wie hier, der Schuldner jahrelang sich nicht rührt und auch eine Mahnung unbeachtet lässt. Aber selbst wenn ein solches Inserat eine Beleidigung wäre, so sei sie doch keine straf- bare, weil dem Gläubiger, bez. seinem Vertreter, em Angeklagten, der Schutz des § 193 des Strafgesetzbuches zur Seite stehen würde. Wenn aber in dem Ausbieten einer Forderung auch mit Nennung des Namens des Schuldners eine strafbare Beleidigung nicht liegt, kann auch von einer Nötigung nicht die Rede sein. — Wer wegen Krankheit die Arbeit nicht antreten kann muss dies nach einem Urteil des Gewerbegerichts zu Hannover un verzüglich dem Arbeitgeber anzeigen. Ver säumt er dies, so liegt ein unbefugtes Fern bleiben vor und er kann sofort entlassen werden. — Die Verkäuferin eines Blumen geschäftes kann nicht entlassen wer den, weil sie ein intimes Verhältnis mit einem Angestellten unterhält. Das Kaufmannsgericht Danzig hat entschieden, dass eine Entlassung in solchem Falle nur dann als gerechtfertigt ange sehen werden kann, wenn unter dem Verhältnis etwa das geschäftliche Interesse leiden sollte. — Muss dem Gehilfen, der beim Prinzipal Wohnung und Kost hat, ein Hausschlüssel eingehändigt werden ? Die Frage, ob der Gehilfe bei freier Station einen Anspruch auf Einhändigung eines Hausschlüssels hat, ist vom Kaufmannsgericht Magdeburg in einem Urteil vom 17. Januar 1906 zum Gegenstand einer Entscheidung geworden. Das Gericht entschied dahin, dass sich der Angestellte der Hausordnung zu unterwerfen habe. Falls ihm dieselbe nicht zusage, könne er kündigen, er habe kein Recht, einen Hausschlüssel zu ver langen, wenn ihm derselbe versagt werde. Der Prinzipal habe ein Recht gehabt ihn zu ent lassen, wenn er ohne Erlaubnis über 10 Uhr ausblieb und dann durch Klingeln sich Einlass zu verschaffen suchte. In dem fraglichen Falle hatte der Prinzipal den Gehilfen überhaupt nicht hereingelassen, sondern ihm nur durch das Fenster zugerufen, er möge den Rest der Nacht dort zubringen, wo er bis jetzt gewesen sei. Bei Albrecht und Genossen werden natürlich ob dieses Urteils die Zornesadem an schwellen und es liegt auch wirklich eine Härte darin, das Verhalten des Gehilfen zu einem Entlassungsgrund zu stempeln, andernfalls muss man zugeben, dass Ordnung im Hause herr schen muss und dass der Prinzipal derjenige ist, welcher die Ordnungsvorschriften in solchen Fällen zu bestimmen hat. Warnungstafel. — Vor der „XIII. Grossen Landes ausstellung der Arbeit“ in Paris, bei welcher auch alle Nahrungsmittelgewerbe be teiligt sein sollen (Obst und Gemüse in frischem und zubereitetem Zustande, Fruchtweine usw. sind zugelassen), wird gewarnt. Es soll sich um ein Privatunternehmen von Personen handeln, die damit nur eigene Erwerbszwecke verfolgen. Der sogenannte „Arbeitspalast“ ist ein von der letzten Pariser Weltausstellung her bis heute unfertig gebliebenes Glasgebäude in verkommenem Zustande und befindet sich in einer, vom grossen Geschäftsverkehr weit ent fernten Stadtgegend. Also Vorsicht! Es ist das wieder eine von den raffinierten Schwindel ausstellungen, vor denen wir im „Handels gärtner“ schon oft gewarnt haben. Vereine und Versammlungen. — Die „Deutsche Gesellschaft für Orchideenkunde“ hat sich nunmehr, während der bereits gemeldeten Versammlung, die am 10. Mai im Künstlerhause zu Berlin stattfand, konstituiert, und es konnten einschliesslich der fernen und dann erst zur Zeit der Vegetationsruhe zur Vernichtung der Schildläuse Stämme und Aeste mit Karbolineum zu bepinseln. Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — Zur diesjährigen 3. Provinzialversamm lung des „Rheinischen Bauernvereins“, welche vom 24. Juni bis 1. Juli abgehalten wird, soll äusser der landwirtschaftlichen Maschinen- sowie Geflügel-Ausstellung eine Gartenbau-Ausstellung, sowie eine solche für Frühobst- und Früh gemüse verbunden sein, worauf wir Interessenten aufmerksam machen. — Der „Praktische Rat geber für Obst- und Gartenbau“ Frankfurt- Oder, bringt wiederum ein Preisausschreiben von 3000 Mark für eine, in jeder Hinsicht erstklassige neue Rose aus; an diesem Preisausschreiben können sich sämtliche Rosenzüchter des Deut schen Reiches beteiligen. — Eine Allgemeine Gartenbau-Ausstellung veranstaltet am 1. Juli der „Gartenbauverein“ zu Stargard (Pommern), die Beschickung ist allen deutschen Gartenbau firmen gestattet, und näheres durch das Pro gramm zu erfahren. — Den ersten Preis von Mark 1200 in dem Plakatwettbewerb für die Jubiläums-Ausstellung Mannheim 1907 erhielt Professor A. Grohe, Karlsruhe. — Wie soll ein Lagerhaus errichtet werden? Diese Frage beantwortet in der „Deutschen Obstbauzeitung“ E. Lesser-Kiel in der folgenden mit entsprechenden Abbildungen versehenen Weise: Die Obstlagerhäuser be währen sich bei uns ganz vorzüglich, wir be sitzen deren leider nur zu wenig, das Obst hält sich darin ganz ausgezeichnet. Sie sind verschieden angelegt, teils ganz in der Erde, teils halb in der Erde, beide Bauarten sind empfehlenswert. Ein Lagerhaus von 121/2 m Länge und 61/2 m Breite mit 1/2 Stein starken Mauern und gemauerten Pfeilern mit Luftschacht aller 2 m einschl. 120 Horden, kostet in runder Summe 1500 Mk. und fasst etwa 3—4000 Kilo. Das Haus liegt zur Hälfte in der Erde. — Das Erdhaus soll am besten beschattet stehen, dann hält sich eine gleichmässig kühle Temperatur darin. Die hartfleischigen Apfelsorten werden nicht auf Horden gelegt. Es sind vielmehr sog. Boxen eingebaut, in denen die Früchte etwa 1/2 m hoch aufgeschichtet lagern. Es halten sich z. B. Roter Eiserapfel, Grosse Kasseler Renette, Baumanns Renette, Boikenapfel usw. bei dieser Aufbewahrung frischer und färben sich besser als einzeln gelegt auf Horden. Die Horden sind 1,40 m lang und 90 cm breit. Sie sollen keinen Lattenboden, sondern mit einzelnen Löchern durchbohrte Bretterböden haben. Bei vergleichenden Versuchen hat sich gezeigt, dass sich das Obst darauf viel besser hält als auf Lattenböden, bei denen sich meist immer die Latten ins Fruchtfleisch eindrücken, wodurch Fäulnis entsteht. Die Hauptsache in solchem Hause ist niedrige, möglichst gleichmässige Temperatur und nicht zu feuchte Luft. Wir lassen deshalb bei uns alle Luftschächte bis etwa Anfang Dezember, je mehr Obst gelagert wird um so länger offen, so dass ununter brochener Zug durchstreicht und so die zu viele Feuchtigkeit und Wärme beseitigt wird. Die Horden ruhen in Lattengestellen, eine über der anderen mit 15 cm Abstand und sind zum Herausziehen bezw. Einschieben eingerichtet, so dass die Horden gleich in den Obstgarten genommen werden können, um dort sofort das Obst sortieren und auf die Horde legen zu können. In die Horden werden nur Birnen und weichfleischige bezw. feinste Tafeläpfel gelegt. — Der Landes-Obstbauverein für das Königreich Sachsen, der sich bekannt lich seit Jahren zu einer Musterorganisation ausgebildet hat, besitzt auch eine Reihe von Anlagen, die unter Gewähr von staatlicher Bei hilfe in den verschiedenen Bezirksdistrikten an gelegt sind. Derartige Mustergärten existieren in Herrnhut, Naundorf, Quesitz, Schwar zenberg, Mäseln, Borna bei Chemnitz, Wehlen, Grillenburg - Tharandt, weitere darartige Anlagen sind in Rochlitz und Otten dorf (Bezirk Leipzig). Auch das Königliche Ministerium des Innern hat beschlossen auf den Staatsgütern grössere Obstanlagen auszu führen. Ebenso sind die Bahnmeister der Königlichen Staatsbahnen angewiesen, auf den geeigneten Grundstücken und Bahnböschun gen der Anpflanzug von Obstbäumen und und Sträuchern ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. — Die Filderorte in Württemberg werden in diesem Jahre von einer sonderbaren Kalamität betroffen. Es fehlt an Pflanzen von dem spitzköpfigen Weisskohl und die Nachfrage ist so bedeutend, dass für 100 Frühpflanzen bis zu 3 Mk. bezahlt wurden. Die erste Saat ist meist von Schnecken und Erdflöhen total vernichtet. In Bernhausen wird jährlich der dritte Teil der Ortsgemarkung mit Filder kohl bepflanzt, und die Züchter kaufen ihren Kartoffelbedarf, um in ausgedehntestem Masse Krautanbau treiben zu können. Vor einigen Tagen liess ein Landmann in Bernhausen eines seiner Saatbeete mit ungefähr 10 Quadrat metern Flächeninhalt versteigern, es dürften darauf zirka 3000 Kohlpflanzen gestanden haben. Weit über 100 Interessenten fanden sich ein und der Erlös stellte sich auf Mk. 93. Im vergangenen Jahr wurde für die gleiche Fläche 15 Mk. bezahlt. Der betreffende Kraut bauer löste für seine gesamten Saatländer die Summe von 505 Mk.; es ist das jedenfalls eine bessere Einnahme, als er häufig durch den Krautverkauf im Herbst anderer Jahre erzielen konnte, zumal die Sauerkohlfabriken für den Doppelzentner oftmals nur 2 Mk. zahlten. — Moderne Ausstellung» - Unter nehmungen. Die „Deutsche Tageszeitung“ wies kürzlich darauf hin, welcher Prämiierungs- Unfug besonders auf den „Wilden Aus stellungen“ und den damit verbundenen „Warenmärkten“ getrieben wird. So sollen beispielsweise auf der Berliner Gewerbe-Aus stellung 1896 7O°/ o der Aussteller prämiiert worden sein; in Düsseldorf sind 1902 54°/ 0 der Aussteller mit Prämien versehen und es erhielten mehr als 8% goldene Medaillen; auch 1905 wurden in Kassel 53% der Aussteller durch Preise ausgezeichnet. Einen noch grösseren Prämiierungsunfug wiesen die Privat-Ausstel- lungen oder sogenannten Warenmärkte auf und es wurden beispielsweise 1899 in Frankfurt (Oder) nahezu 96% aller Aussteller prämiiert, dabei erhielten 56% goldene Medaillen. Im Jahre 1901 erhielten in Kottbus 83% Prämien, davon 45% goldene Medaillen; 1903 im No vember wurden in Berlin 77 % prämiert, davon 48°/ 0 mit goldenen Medaillen bedacht. Auch 1905 ergab die Prämiierung in Danzig 96%, davon sind nahezu 56% mit der goldenen Medaille bedacht worden. Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass derartige Ausstellungen von gewerbsmässigen Unternehmern angeregt und sich leider häufig aus angesehenen Gesell schaftskreisen Herren und Damen herbeilassen, in das Komitee einzutreten; selbst fürstliche Personen, oder solche von hohem Adel finden sich bereit dazu, das Protektorat zu über nehmen. — Wir wollen im Interesse des ge samten Ausstellungswesen wünschen, dass man die Gärtnerei mit derartigen modernen Unter nehmungen noch recht lange verschont, und hoffen gleichzeitig, dass niemals Fachmänner ihren guten Namen dazu hergeben, derartige ins zenierte wilde Ausstellungen dadurch zu fördern.
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