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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Fragekasten für Rechtssachen. Frage: C. W. in W. Ich pachtete im Oktober des Jahres 1901 von der Königl. Preussischen Domäne ein Grundstück von 3 Morgen 20 Ruten auf die Dauer von 12 Jahren. Vor ca. 4 Wochen wurde das Grund stück an meinen Nachbar verkauft, der neben mir eine Sandkaute hat und mein Stück auch später als Sandkaute benutzen will. Bei der Versteigerung des Grundstücks bekam er die Bedingungen vorgelesen, unter anderem auch, dass Käufer mich zu entschädi gen hätte. Käufer sagte mir, ich könnte noch meine Zeit aushalten, wenn er es früher brauche, würde er mich entschädigen. Ich glaube kaum, dass es länger wie 4 Jahre dauert, bis er mein Grundstück nehmen muss. Ich habe meine Gärtnerei auf dem Grundstück und deshalb ist es für mich eine wichtige Frage, wie ich mich in der Sache verhalten muss. Muss ich einen neuen Vertrag mit dem Käufer machen? Antwort: Es handelt sich nach Ihrer Sachdar stellung wohl um einen freihändigen Verkauf des Pachtlandes. In diesem Falle muss der Käufer, wenn in Ihrem Vertrag mit der Domäne nichts anderes steht, den Vertrag einhalten und es bedarf gar nicht erst des Abschlusses eines neuen Vertrages. Er tritt einfach kraft des Gesetzes in den Vertrag ein oder er muss Sie entschädigen. Ueber die Höhe der Ent schädigung können Sie sich jetzt einigen, aber auch diese Frage offen lassen, bis der Käufer den Pacht vertrag brechen will. Die Entschädigung ermässigt sich natürlich, wenn die Frist des Pachtvertrages ge ringer wird. Frage: G. H. in P. Als mehrjähriger Leser des „Handelsgärtner“ erlaube ich mir. Sie in einer wich tigen Frage um Aufschluss zu bitten. Vor meinem Grundstück an der Strasse wird jetzt neu gepflastert, vor zwei Jahren ist die Strasse kanalisiert worden, doch ist nichts vorgesehen worden, wohin die andere Hälfte der Strasse ihr Wasser führen kann. Jetzt nun will die Behörde das Wasser, was sich an- saminelt, vom Nachbargrundstücke, -Strasse usw. durch das rot bezeichnete Grundstück meines Nach bars nach dem Grenzgraben hinter dessen Grund stücken und meinem Grundstück ableiten. Es handelt sich darum: kann ich die Aufnahme des Wassers nach meinem Grundstück, welches 1 m tiefer liegt als die Grenznachbarn, verweigern, da ich bei heftigem Regen dadurch unter Wasser gesetzt werde und mein Grundstück furchtbar leidet, zumal der Boden schwarzer schwererWiesenboden ist? Wie habe ich mich dabei zu verhalten? 2. Kann ich mich, falls es dennoch gemacht wird, durch einen Schutzdamm aus Beton dagegen schützen und kann ich die Hälfte des Grabens, welcher meine Grenze hält, zur Aufführung des Dam mes benutzen oder muss ich zurück bleiben? Der Graben ist kein Abflussgraben, sondern nur ein Grenz graben. Muss ich es anmelden oder kann ich die Ausführung selbst machen? Antwort: Nach unserem Dafürhalten können Sie gegen die Anlage, wenn durch dieselbe Ihr Grund stück gefährdet wird und der Graben nur ein Grenz zeichen und kein Wassergraben ist, Protest erheben und die Zuführung der Abwässer untersagen. Nötigen falls müssen Sie gegen die Gemeinde Klage erheben und versuchen, durch e'ne einstweilige Verfügung die Ausführung der Anlage zu hindern. Natürlich dürfen Sie sich auch gegen die etwaigen schädigenden Wirkungen schützen, nicht aber den Graben selbst für Baulichkeiten zu diesem Zwecke in Anspruch nehmen, auch nicht bis zur Hälfte des Bettes. Die Sache ist übrigens so schwieriger Natur, dass wir Ihnen dringend raten müssen, dort einen tüchtigen Anwalt zu Rate zu ziehen. Konkurse. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtners Hermann Schauinsland in Nidda wurde heute, am 28. April 1906, vormittags 111/2 Uhr er öffnet. Konkursverwalter ist Bezirkssparkassenrechner Ringshausen zu Nidda. Offener Arrest mit An melde- und Anzeigefrist bis 20. Mai 1906. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am Dienstag, den 29. Mai 1906, nachmittags 3 Uhr. Neue Firmen. Valentin Zang, Handels- und Landschafts gärtner, Volkach, Unterfranken. Otto Bollak, Blumenhandlung, Frankfurt a. O., Kellensprung 8. Adolf Krüger, Blumenhandlung, Potsdam, Saarmunderstrasse 19. Friedr. Schmidt, Handelsgärtner, Bad Reh burg (Hannover). Carl Wessel, Landschaftsgärtner, Wahlers hausen b. Cassel, Langestrasse 106. Otto Gärtner, Handelsgärtner, Treptow a. d. Rega. Paul Fahning, Handelsgärtner, Zingst, Ost seebad. Fiebig & Leiszesynski, Handelsgärtner, Zoppot, Danzigerstrasse 34. Adolf Piepersberg, Blumenhandlung, Barmen. J. G. Becker, Handels- und Friedhofsgärtner, Essenberg (Rieinpreussen). Inserate kosten pro Zeile 30 Pfg., bei Wiederholungen Rabatt. 09999999999999 REKLAMEN Beilagen kosten zwischen den Textseiten 1000 Stück bis 10 Gr. Gewicht 10 Mk. 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