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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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Testout; es gibt noch eine ganze Anzahl geeigneter Sorten, die nachstehend genannt werden sollen, aber keine von diesen vereinigt so viele gute E genschaften wie die zwei genannten Sorten. Unter den neueren Rosen sind besonders die Teebybriden Franz Deegen, die sogenannte .gelbe Kaiserin“, und Souvenir du President Carnot, blass fleischfarbig, zu nennen. Von d inklen Sorten kämen hauptsächlich Liberty und Etoile de France, beide leuchtend karmesinrot, in Be tracht. In rein goldgelb oder schwefelgelb gibt es äusser Mardchal Niel keine in gleichem Masse em pfehlenswerte Rose; natürlich bed ngt Mardchal Niel eine von den oben genannten Sorten gänzlich ver schiedene Behandlung; vor allem muss man ältere, kräftige Pflanzen zur Verfügung haben und die Räume müssen, entsprechend dem starken, rankenden Wuchs dieser Sorte, genügend hoch und breit sein. Sonst sind Perle des Jardins, Perle de Lyon und Etoile de Lyon annehmbare gelbe Sorten. — Auch Frau Karl Druschki ist für etwas grössere Räume und späte Treiberei (von März an) sehr zu empfehlen; im übrigen gibt es äusser der bereits genannten „Kaiserin“ keine für den Massenschnitt geeignete weisse Sorte. — Von älteren Treibrosen sind in Rosa Mad. Qabriel Luizet, M.rs. John Laing, Paul Neyron, in Dunkelrot Ulrich Brunner Jils, Horace Vernet, Van Houtte, Fisher & Holmes, in hellen Nuancen Lady Mary Fitzwilliam bekannte, noch immer geschätzte Treib- und Schnitt sorten. Dennoch kann von diesen, äusser allenfalls Mrs. John Laing, keine einzige in Bezug auf schöne, kräftige Stiele, Grosse und Haltbarkeit der Blumen sowie sichere Treibfähigkeit mit den oben genannten neueren Sorten wetteifern. — Unter den Neuheiten der letzten Jahre haben sich bis jetzt besonders die folgenden als für den hier in Frage kommenden Zweck geeignet erwiesen und können zu Versuchen empfohlen werden: Apotheker Qeo’g Höfer, purpurrot, Mad. Abd Chatenay, lachsrot, Mad. Josef Combet, rahmgelb, fast weiss, Mrs. Theodore Roosevelt, weiss mit silber rosenroter Mitte und Prince de Bulgarie, mattrosa, gelb nuanciert. Alle hier genannten Rosen sind Kastenrosen für den Schnitt mit langen Stielen; für die Treiberei in Töpfen und den Topfverkauf würde eine gänzlich abweichende Wahl zu treffen sein. R. S. Frage: A. B. in J. Wie präpariert man Erica, Farn- und andere Zweige und Laubwerk? Gibt es ein Werk, in dem das Präparieren von Blumen und Blättern näher erläutert ist? Antwort: Ein Spezialwerk nur über das Prä parieren ist uns nicht bekannt; die folgenden, aller dings schon älteren Werke dürften indes einigen Auf schluss geben: 1. Das Trocknen und Färben natürlicher Blumen und Gräser, sowie Präparation alles natürlichen Bouquetmaterials. Von Heinrich Hein. 2. Auflage. Preis Mk. 3,—. 2. Das natürliche und künstliche Trocknen, Bleichen und Färben von Blumen, Gräsern, Moosen etc. Von G. u. F. Moschkowitz. Preis Mk. 0,75. 3. Trocknen, Bleichen, Färben, Bronzieren und Vergolden natürlicher Blumen und Gräser. Von W. Braunsdorf. Preis Mk. 3,60. 40 Pfg. Stundenlohn bewilligen. Ausserdem wurden 10 Pfg. Zuschlag für Ueberstunden bereits zugesfanden; es mögen hier gegen wärtig 3/10, d. h. die organisierten Gehilfen, streiken, die übrigen Gehilfen und Arbeiter sind z. Z. noch in Stellung. Der hiesige „Verein selbständiger Landschaftsgärtner“ hat beschlossen, alle diejenigen Gehilfen, welche Montag, den 8. April nicht zur Arbeit kommen, ein Jahr auszusperren und darüber Listen zu führen, die auch sämtlichen Gärtner-Vereinen zur Kenntnisnahme übermittelt werden sollen. — Die Bergische Gruppe des „Verbandes der Handelsgäriner Deutschlands“ hat in einer Versammlung zu Elberfeld einstimmig be schlossen, die Arbeits- und Lohntarife des „Deutschen Gärtnerverbandes" unter keinen Umständen anzuerkennen. Den allerheftigsten Widerstand fand das Verlangen, nur organisierte Gehilfen zu beschäftigen, und die Arbeitszeit in gemischten Betrieben auf 10 Stunden, in der Landschaftsgärtnerei auf 91/2 Stunden zu ermässigen. Auch die Lohnforderungen von mindestens 23 Mk. für Landschafts- und 22 Mk. für gemischte Betriebe wurden als zu hoch be zeichnet. Sobald eine teilweise Arbeitsnieder legung in Elberfeld, Barmen und anderen Orten stattfindet, haben sich die Handelsgärtner verpflichtet, keine Gehilfen, welche dem „All gemeinen Deutschen Gärtnerverein“ oder dem „Deutschen Gärtner-Verband“ angehören, ein- zustellen. — Den Handelsgärtnern in A a c h e n ist zwar von Essen aus der Lohntarif für das Rhein land und Westfalen zugeschickt worden, doch ist man nicht geschlossen mit Forderungen hervorgetreten, vielmehr verlangte jeder Gehilfe persönlich von seinem Arbeitgeber eine Lohn erhöhung; in den meisten Fällen wurde diesen Wünschen auch entsprochen. — In Mannheim fand die Beratung eines Lohntarifes durch beiderseitige Ausschüsse statt, und es wurde den Landschaftsgärtnern von Seiten der Arbeitgeber 40—45 Pfg. Lohn pro Stunde bei zehnstündiger Arbeitszeit bewilligt. In der Handelsgärtnerei kam keine Einigurg zustande, die Verhandlungen zerschlugen sich, da die Arbeitgeber nicht nachgeben wollten. Die daraufhin beabsichtigte Kündigung ist bis her nicht zum Ausdruck gekommen, denn es haben nur wenige Gehilfen ihre Stellen ge wechselt. — Von unserem Mitarbeiter aus Köln wird uns berichtet, dass nur in einem grösseren Be triebe Differenzen entstanden sind, die zu Kün digungen führten. Im übrigen verhielt sich die Gehilfenschaft, welche gar nicht so zahl reich ist, da die meisten Handelsgärtner ältere, verheiratete Arbeiter beschäftigen, vollständig ruhig. — In Kiel haben zwei Versammlungen von seifen des „Allg. d. Gärtner-Vereins“ statt gefunden, und es sind auch die Pi inzipale ein geladen worden, mit den Gehilfen zu ver handeln, doch ist dieser Einladung von seifen der ersteren nicht Fo'ge gegeben worden, da bei den aufgesfellten Forderungen jede Einigung aussichtslos sein musste. Im Durchschnitt werden hier für tüchtige Leute ständig höhere Löhne bezahlt, wenn auch noch manches ver besserungsbedürftig ist, so liegen doch die Ver hältnisse nicht ungünstig. Es gehören Löhne unter 30 Mk. bei freier Station am hiesigen Platze zu den Ausnahmen, jedenfalls ist für dieses Frühjahr ein Streik kaum zu erwarten. — Die Lohnbewegung ist auch in Regens burg durch den Zweigverein des „Allgemeinen deutschen Gärtnervereins“ eingeleitet und ver suchte Boden zu gewinnen. In einer kürzlich abgehaltenen Versammlung wurden besonders die bescheidenen Löhne in der fürstlichen Thurn und Taxis’schen Hofgärtnerei einer scharfen Kritik unterzogen; auch gegen die Sonntagsarbeit und für die Beseitigung des Kost- und Logiswesens wurde eingetreten. Irgend welcher Erfolg dürfte zunächst aber am hiesigen Platz kaum zu erwarten sein. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: F. M. in R. Wie habe ich mich zu verhalten, dass ich zu meiner Forderung komme? Ich lieferte voriges Jahr einer Firma Dekorations sträucher. Nach Empfang der Ware (ca. 6 Wochen) kam die Firma in Zahlungsschwierigkeiten und dann zum Konkurs. Ich bekam vom dortigen Gericht die Aufforderung, dass ich meine Forderung angeben soll, was ich auch gemacht habe. Nun hat sich die ganze Sache geändert und es bat sich eine Gesell schaft mit beschränkter Haftpflicht gegründet. Ich habe bis heute nichts mehr gehört. Sind meine For derungen gefallen oder kann ich dagegen Einwand erheben ? Antwort: Sie erhalten nur bei Ausschüttung der Masse den Prozentsatz, der auf die Forderungen entfällt. Die Gesellschaft hat doch zweifellos das Geschäft vom Konkursverwalter ohne die Passiven erworben. Sie müssen erst Erkundigungen einziehen, was es mit dieser Gesellschaft für eine Bewandtnis hat. Frage: O. M. in M. Einem meiner Gehilfen, der wegen nachgewiesenem Aufreizen zu höherer Loh forderung fast alle meine Gehilfen zum Austritt verleitete und selber im Frühjahr austrat, nachdem er kurz zuvor noch versprochen hatte, länger zu bleiben, wenn er ein höheres Gehalt bekäme (was er auch erhielt), gab ich folgendes Zeugnis: „Herr G. R. war vom 15. August 1906 bis 14. März 1907 in meinem Geschäft als Gehilfe angestellt. Er fand in dieser Zeit Gelegenheit, sich an allen vorkommenden Arbeiten zu beteiligen, um seine praktischen Kennt nisse zu erweitern. Herr R. erledigte die ihm über tragenen Arbeiten mit Fleiss und Geschick. Es verdient noch erwähnt zu werden, dass er sich bemühte, die soziale Stellung des Gärtnergehilfenstandes zu verbessern. Er verlässt seine Stellug aus eigenem Antrieb, ab r früher, wie verabredet, weil ihm eine bessere Position geboten wurde.“ Mit diesem Zeugnis will sich der betreffende Gehilfe nicht zufrieden geben und behauptet, es enthielte unzulässige Bemerkungen. Ist derselbe in seinem Rechte und kann er ein anderes Zeugnis verlangen? Welche Punkte sind eventuell nicht zulässig? Dann droht der Gehilfe mit Veröffentlichungen von mein Geschäft leicht schädigenden, näher aufgeführten Mitteilungen, falls ich ihm innerhalb 8 Tagen kein anderes Zeug is schicken würde. Ist diese Drohung als eine Nötigung aufzufassen und straf bar? Antwort: Das Zeugnis ist in seinem letzten Passus unzulä sig und Sie müssen ein neues gegen Rückgabe des alten ausstellen. — Nötigung liegt nur vor, wenn mit einem Vergehen, etwa einer Beleidi gang, Verächtlichmachung usw. gedroht ist. Aus Ihrer Zuschrift ist darüber nichts näheres zu ersehen. Frage: A. H. in P. Laut Beschluss des Stadt rates sollen die Gärtnereien, gleichviel, ob selbige Wasser von der städtischen Leitung entnehmen oder nicht, 20 Mk. pro Jahr zahlen, womit (da wir doch nicht wissen, ob sich das Wasser speziell für Myrten und Azaleen eignet) durch das Enteisnungsverfabren den Pflanzen die nötigen Substanzen zur Entwicklung entzogen werden. Wollen Sie die Güte haben, mir mitzuteilen, ob dem Stadtrat das Recht zusteht, uns bei Nichtentnahme von Wasser zur Wasserzinsabgabe zu zwingen? Antwort: Nach der Verordnung vom 4. März 1907 sind allerdings auch die Gärtnereib sitzer ver pflichtet, Wasserzins zu bezahlen, selbst wenn sie das Wasser nicht benutzen. Das geht aus § 1 hervor. Es lässt sich also dagegen nichts tun, obwohl 25 Pfg. pro cbm Wasser eine sehr kostspielige Belastung für die gärtnerischen Betriebe sind. Frage: J. Sch. in B. Ich bestellte vor einiger Zeit bei der Firma A. M. in G. 200 Meteor-Pelar gonien mit Topfballen in gesunder Ware, per 100 St. zu 8 Mk, bekam auch nach 8 Tagen, am 18. März, 5 Pappschachtel-Kartons mit den Pflanzen durch die Post zugeschickt, Preis 22,25 Mk. Beim Oeffnen stellte es sich heraus, dass fast sämtliche Pflanzen ohne Billen waren und die Pflanzen nicht einmal ge sunde Wurzeln, aber desto mehr faule Wurzeln hatten. Ich ging zu einem amtlichen Sachverständigen, welcher sofort feststellte, dass die Sendung nicht dem ent sprach, es wären Stecklinge und zum Teil noch mit ungenügenden und kranken Wurzeln. Ich stellte so dann dem Lieferanten M die Sachen zur Verfügung schrieb ihm u. a., dass Pflanzen, die event. erst im Spätsommer zur Geltung kämen, für mich nicht zu gebrauchen seien. Entweder müsste ich ihm die Pflanzen auf seine Kosten zurücksenden oder ich könnte ihm in diesem Falle nur den Stecklingswert, zumal ja auch die Pflanzen zum Teil noch kranke Wurzeln hätten, bezahlen. Er schrieb zurück, dass er mir den Schaden ersetzen wolle, es sei eine Ver wechslung geschehen, wie das gekommen, könne er nicht sagen. Ich antwortete darauf, dass ich die ihm zur Verfügung gestellten Sachen einstweilen in Pflege nehmen würde, würde aber auf Grund dieses Vor falls nie wieder gegen Nachnahmegebühr Pflanzen annehmen. Im übrigen würde ich abwarten, wie die Nachsendung beschaffen sei. Da nun wiederum acht Tage verflossen sind, ohne dass er schickt und schreibt, möchte ich die Sache gern geregelt haben. Was habe ich zu tun? Ich bitte um Antwort. Für die Nach sendung habe ich jetzt keine Verwendung mehr, da die Pflanzen event. zu spät verkäuflich sein würden. Antwort: Setzen Sie eine Frist zur Nachsendung der eigentlichen bestellten Ware und erklären Sie, dass S<e vom Kauf zurücktreten, wenn innerhalb dieser Frist nicht geliefert wird. Das tun Sie dann. Die zur Verfügung gestellten Stecklinge können Sie zurücksenden oder zur Verfügung halten. Fragen Sie an, was damit werden soll. Fragekasten für die Praxis. Frage: A. B. in J. Welches sind die besten und rentabelsten Treibrosensorten zur Kasten bepflanzung für den Frübjahrsschnitt? Antwort: Die besten und sichersten und gleich zeitig lohnendsten Sorten für diesen Zweck sind un streitig Kaiserin Auguste Viktoria und Mad. Caroline Patent-Erteilungen. Herrn J. J. W. Meijer, Amsterdam, Vertreter: M. Löser, Patentanwalt, Dresden 9 unter 45f 184864 auf einen auseinandernehmbaren Blumentopf. Neue Firmen. Otto Kunzmann, Landschaftsgärtner, Murnau (Oberbayern). Richard Kretzschmar, Handelsgärtner, Costebrau-Friedrichstal. H. Fr. Krehahn, Landschaftsgärtner, Naum burg (Saale), Kl. Neugasse. taserate koston pro Zelle SO Pfg., anassssssss-S-ss I H ? K T A N/ 1 ? NI 44444444444 Bellagem kosten zwischen dec Textzeiten Sei Wiederholungen Rabatt. 02829229288888 N 1 Th 8 A IVI 8 N WFSK*-sSKE®®* 1000 Stück bis 10 Gr. Gewicht 10 Mk. Der Kgl. Garteninsp. der landw. Hoch schule Hohenheim, Ph. Held, schrieb: Crystull-Azurin Kupferoxyd-Ammoniakil ist d. beste, radik. u. zuverläss Bekämpf. u.Vorbeugungsmittel geg. Peronospora u. Paras, an Beb., Bäum. u. anuns.Kulturpfl. Vorteilhaftester, bequemster u. billigster Ersatz für die Kupferkalkbrühe. Wiederverkäufer gesucht. Preis K 3,— p. Kilo ab Ulm. Nicht unter 4 Kilo. (9 5398522388223288285888255882532823902 i Grosse Gartenbau-Ausstellung Düsseldorf 1904 Goldene Medaille. Höchste Auszeichnung. Anschläge und Entwürfe kostenlos. tri an Tuffsteine für Gärten u. 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