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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 14. Sonnaboemc, Cen 6. April 1907. nX Jahrgang DerJ/andelsgärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig-Oetzsch, Mittelstrasse 4. p 7 y ry , A.. 7 7 7 I 7 Für die Handelsberichte und Handels-Zeitung jur den deutschen Gartenbau. db"öttoFThaläcker,eh Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis Leipzig-Qohiia. Organ des ,,Gartenbau‘Verbandes für das Königreich Sachsen E. G.“ „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter Na 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnetnentspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark &m• Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „HandeIsgärtner ,, 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Die Verzollung der Forstpflanzen. Dass neue Zolltarife, sie mögen noch so vorsichtig und sorgfältig behandelt worden sein, zu mancherlei kritischen Ausstellungen Veran lassung geben, ist nichts Neues. Da ereignet sich zu allen Zeiten, wo Zollneuerungen auf der Tagesordnung stehen, es ereignet sich in allen I anden, auch denen, die durch fortgesetzte zollpolitische Tätigkeit in der Uebung bleiben, wie manche Staaten drüben über den Wassern. Auch bei dem neuen deutschen Zolltarif hat man schon mehrfach Gelegenheit gehabt, wunde Punkte zu entdecken, die eines heilkräftigen Pflasters bedürften. Unter den gärtnerischen Positionen des neuen Zolltarifes sind ebenfalls verschiedentlich Unzulänglichkeiten sehr hervor getreten, die eine Abhilfe erheischen. Dazu gehörte unter anderem auch die Zollbehandlung der Forstpflanzen, die zu berechtigten Be schwerden und Ausstellungen geführt hat Wir haben darüber schon früher einmal im „Handelsgärtner“ näher berichtet und dort auch ausgeführt, wie die gerügten Uebel stände wohl am besten zu heben seien. In Frage kommt dabei Pos. 38 des Zoll tarifs, welche Bäume, Reben, Stauden, Sträucher, Schösslinge zum Verpflanzen, und sonstige lebende Gewächse, ohne oder mit Erdballen, auch in Töpfen oder Kübeln, desgleichen Propf reiser einer Verzollung von 15 Mk. pro dz, Pflanzen in Töpfen 30 Mk., Pflanzen ohne Erdballen 20 Mk., Rosen 40 Mk., unterwirft und nur Cycasstämme ohne Wurzel und Wedel in Zollfreiheit belässt. Dieser allgemeine Zoll tarif steht aber nur auf dem Papier. Die Länder, für die er gilt, trifft er nicht und für die, welche er treffen könnte, gilt er nicht. Die Zollschranken sind für die Gärtnerei in der Hauptsache eben nur zu dem Zwecke errichtet, um durchbrochen werden zu können. So zahlt Belgien, Italien, Oesterreich-Ungarn, unser gefährlichster Konkurrenz-Dreibund, für Pflanzen in Töpfen nur 10 Mk., für Pflanzen ohne Erdballen nur 6, bezw. 8 Mk., für Rosen nur 12 Mk., und für alle anderen Belgien und Oesterreich- Ungarn nur 5 Mk. Aber dabei hat man es nicht bewenden lassen, sondern noch weitere Konzessionen an die genannten drei Staaten machen zu müssen geglaubt. So hat man Italien die zollfreie Ein fuhr von Palmen in Töpfen oder mit Erdballen, auch in Kübeln oder Kästen, von anderen Pflanzen mit Erdballen, auch in Kübeln und Kästen und vonProp'reisern eingeräumt. Belgien und Oesterreich-Ungarn aber erhielten das Vor recht, Palmen, indische Azaleen, Lorbeerbäume, und ForstpHanzen zollfrei zur Einfuhr nach Deutschland zu bringen. So war die durch den neuen Zolltarif und die Handelsverträge geschaffene Lage. Es sollte sich nur zu bald herausstellen, dass man hier eine Handhabe zu Manipulationen geboten hatte, welche geeignet waren, die deutsche Gärtnerei schwer zu schädigen. Der Uebelstand wurde namentlich durch Aus führungsbestimmungen verschärft, welche der preussische Minister der Finanzen an die Zoll behörden über diese Tarifposition erliess. Darin wurde eine Erläuterung des Begriffes der „Forst pflanzen“ gegeben, gegen die wir in der oben erwähnten Nummer des „Handelsgärtner“ sofort Front gemacht haben. In den Ausführungs bestimmungen wurden eine ganze Reihe von Laubhölzern bis zu einer Länge von 3 m und Nadelhölzer bis zur Länge von 1 m als Forst pflanzen charakterisiert, so dass ihnen Zollfreiheit gewährleistet war. Dadurch konnten natürlich auch alle derartigen Bedarfsartikel der Zier gärtnerei, die veredelten Sorten der aufgeführten Laub- und Nadelhölzer, die forstmässig gar nicht angebaut werden, anstandslos ohne Zoll nach Deutschland eingeführt werden und es war der Konkurrenz Tür und Tor geöffnet und weiteste Spielraum eingeräumt. Je fühlbarer die Konkurrenz wurde, desto mehr war Abhilfe geboten. Der Verband hatte sich denn auch schon im Sommer vorigen Jahres an den Reichs kanzler in dieser Angelegenheit gewandt, und auch das königl. preussische Landes-Oekonomie- kollegium wurde bei dem Minister für Land wirtschaft, Domänen und Forsten dieserhalb vorstellig. Aus gärtnerischen Kreisen gingen zudem verschiedentlich Kundgebungen ein, so dass sich die Regierung genötigt sah, die er lassenen Ausführungsbestimmungen zu revidieren. Unter dem 16. März dieses Jahres hat nun der preussische Finanzminister abermals einen Erlass an die Zollbehörden gerichtet, der sich mit den Forstpflanzen beschäftigt. Der Erlass ist in Nr. 29 der „Nachrichten für Handel und Industrie“ veröffentlicht und hat folgenden Wortlaut: „Mit Bezug auf meine Verfügung vom 28. April 1906 übersende ich anbei einen neuen, im Einvernehmen mit dem Herrn Reichskanzler (Reichsschatzamt) aufgestellten Entwurf einer Anweisung für die Zoll behandlung von Forstpflanzen, wie er nun mehr dem Bundesrate zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll, mit dem Ersuchen, diesen Entwurf schon jetzt an die Stelle der bisherigen Bestimmungen in Anwendung bringen zu lassen, und zu diesem Zwecke den Zollstellen des dortigen Verwaltungs bezirkes zur Nachachtung mitzuteilen, auch die nach den bisherigen Grundsätzen über Forstpflanzen erteilten Tarifauskünfte zu treffenden Falles abzuändern." Da gegen die neue Ausführungsbestimmung sich kein Widerspruch im Bundesrat erheben wird, konnte der Finanzminister die Vorschrift unbedenklich sofort in Kraft setzen, so dass der unhaltbare Zustand in dieser Frage als be hoben anzusehen ist. Die neuen Ausführungs bestimmungen haben folgenden Wortlaut: Zu Nr. 38 des Zolltarifes. Anweisung für die Behandlung von Forstpflanzen. I. Als vertragsmässig zollfreie Forst pflanzen sind zu behandeln: a) Folgende Laubhölzer: Ahorn, unechte Akazie (Robinia), Birke, Buche (Rot- und Weiss buche), Eberesche; von den Eichen: Rot-,Trauben- und Stieleiche; Erle (Schwarz- und Weisserie); Esche, echte Kastanie, Korbweide, Linde, Pappel, (einschliesslich Espe), Ulme (Rüster). b) Folgende Nadelhölzer: Von den Kiefern: gewöhnliche Kiefer, Bankskiefer, Schwarzkiefer (österreichische Kiefer) und Weymouthskiefer, Lärche; von den Fichten und Tannen: Douglas fichte, Edeltanne (Weisstanne) und Rottanne (gewöhnliche Fichte). Die Grösse der einzelnen Pflanzen darf bei den Laubhökern nicht mehr als 1,50 und bei den Nadelhölzern nicht mehr als 60 cm be tragen, wobei die Pflanzen ohne die Wurzeln zu li essen sind. II. Veredlungen und unter Ziffer I bezeichnete Baumarten, wie auch die vorstehend nicht aufgeführten Eichenarten (Ziereichen) und als Zierpflanzen dienende Nadelhölzer, sowie alle in Z fier I nicht aufgeführten Gewächse der No. 38 des Zolltarifs, insbesondere auch Haselnuss, Trauben kirsche, Wacholder (auch virginischer) und Weide (mit Ausnahme der Korbweide) sind, ohne Rücksicht auf ihre Grösse, von der zoll freien Behandlung als Forstpflanzen aus geschlossen.“ Diese neue Ausfuhrbestimmung kommt den geäusserten Wünschen der Gärtner in dankens werter Weise entgegen. Die Längenmasse sind: bei Laubhölzern von 3 m auf 1,50 m, ,, Nadel » ,, 1 ,, ,, 0,60 ,, herabgesetzt, so dass dem Unfug, alle möglichen Zier- und Alleebäume zollfrei über die Grenze zu schaffen, abgeholfen ist. Die Konkurrenz drohte uns ja nicht allein von Belgien und Oesterreich-Ungarn. Auf Grund der Meistbegünstigungsklausel muss die Zollfreiheit ja auch Holland eingeräumt werden und die Holländer haben sie sich ebenso wie die Belgier zu nutze zu machen gewusst und alle jungen Allee- und Zierbäume auf billige Weise nach Deutschland ausgeführt. Wir sind seinerzeit mit unserer Beurteilung der Ange legenheit bei einzelnen Interessenten auf Wider spruch gestossen. Das waren die Firmen, welche selbst im grossen Masse aus Belgien und Hol land einführen und hier weiterveräussern. Alle diese werden natürlich durch die Massregel be einträchtigt, weil ihnen der bisher benutzte Deckmantel nunmehr weggenommen wird. Da gegen lässt sich jedoch nichts machen. Der einzelne muss seine Interessen stets der Ge samtheit unterordnen und dieser Gesamtheit ist ohne Zweifel mit den neuen Ausführungs bestimmungen gedient Sie sind ein erfreu liches Zeichen dafür, dass man die Stimme der deutschen Gärtner, die bei den Zolltarif beratungen so klanglos verhallte, gehört hat. Möge das auch für die Zukunft eine gute Vorbedeutung sein! Die Schule des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen. Von H. Schmidt, Leipzig-Wahren. Als der Gartenbau-Verband für das König reich Sachsen vor 15 Jahren beschloss, eine Gartenbauschule zu gründen, lag als Grund gedanke vor, der junge Gärtner muss wissen schaftlich und kaufmännisch ausgebildet werden. Und dieser Gedanke war ein natürlicher und natumotwendiger. Bel den sich immer stei gernden Anforderungen, die an unseren Beruf Zwei Berliner Ausstellungen. III. (Schluss). In den mittleren Teilen der Säle hatten die ausgeschmückten Festtafeln Aufstellung gefunden. Die Konkurrenz trat auch hierin bedeutend her vor, denn wir zählten nicht weniger als 22 ver schiedene Nummern, und das will selbst bei mittlerem Umfang der einzelnen geschmückten Objekte immerhin viel sagen. Aber auch hier- bei zeigte sich recht deutlich: erstens der Raummangel und zweitens der Nachteil, dass dieser Teil voneinander getrennt werden musste. Dabei mussten die einzelnen geschmück ten Festtafeln aber trotzdem zu eng aneinander ge stellt werden, so dass von einer Uebersicht oder von einem vorteilhaften Eindruck für den Be sucher nicht die Rede sein konnte. Es fehlte an Raum und vor allem die Wege mussten sehr eingeengt werden, das ist für eine Binderei- Ausstellung doppelt nachteilig. In dieser Ab teilung fehlte es ferner ebenfalls nicht an recht sonderbaren, keineswegs nachahmenswerten Ideen. Häufig wird auch viel zu wenig Rück sicht darauf genommen, dass an einer solchen Tafel stundenlang Leute sitzen und sich in ihrer festlichen Stimmung wohl fühlen sollen. Da zu gehört aber, dass der Speisetisch weder mit Geschirr noch mit Blumen zu sehr über laden ist; auch hier zeigt sich in der Einfach heit der Meister. Wenn, um ein Beispiel an zuführen, das herabfallende Tafeltuch mit Lygodium-Ranken ausgeschmückt wird, so sieht das wohl vor Beginn des Essens sicherlich hübsch aus, in der Praxis aber ist es recht störend. Ausserdem lassen sich Tafeln für Ausstellungszwecke unserer Ansicht nach vor teilhaft nur in kleineren Räumen, gänzlich von einander getrennt, aufstellen und die ganze Ausschmückung sollte dann der Situation, überhaupt dem Zimmer, angepasst sein. Nach unserem Dafürhalten liegt gerade die Kunst in ihrer Vollendung darin, aus wenigen Blumen etwas Gutes zu schaffen. Wenn aber der vor nehmen Welt auch hierin eine neue Richtung geboten wird, so zweifeln wir nicht, dass diese Anklang findet, obgleich es häufig schwer halten wird, das dann notwendige Blumen material dafür zu beschaffen, zumal der Binde künstler immer wieder glaubt, durch die Masse der Blumen- einen Eindruck hervorrufen zu müssen, doch das „Wie“ der Verwendung tritt dann viel zu sehr znrück. Wenn wir die lange Reihe der Tafeln durchwandern, so ist es zunächst wieder Hrch. Krüger-Berlin, der unter Verwendung von Testout- Rosen und Prunus triJoba eine recht hübsche Tafel zu einer Verlobungsfeier zeigte. Max Brust-Berlin benutzte pracht volle rosa Levkojen und gleichfarbige Bänder. Von Heinrich Döring-Berlin wurden äusser Lygodium-R^x ken und grünem Schneeball orange Tulpen verwendet, doch schien uns diese Zu sammenstellung durchaus nicht passend zu sein. Eine andere Tafel von Julius Zan der-Berlin, bei welcher Primula obconica und Cattleyen vereinigt waren, zeigte, dass diese so ver schiedenen Kinder der Flora ebenfalls nicht zusammengefügt werden können; wir halten dann Primula Sieboldi mit ihren gezackten Rändern und den feinen Formen für weit eher geeignet. Die von C. Bernstein-Berlin ausgestellte Tafeldekoration, in der Mitte mit Moospolster belegt, gefiel uns durchaus nicht, wenn wir uns auch in die Idee des Ausstellers hinein denken können und vermuten, es war beab sichtigt, eine Festlichkeit in einer Försterei vor zuführen. Das wäre vielleicht die einzige Lö sung, aber dann sollten auch nur Frühlings blumen, getriebene Sträucher in einfacher, wiederum der Situation angepasster Weise Ver wendung finden. Einfach aber wirkungsvoll kann dagegen die von R. Barz-Berlin aus gestellte Tafel im Biedermeierstil bezeichnet werden, nur hat uns die Benutzung des Ver gissmeinnicht hierbei weniger gefallen. Bei H. Fasbend er-Berlin wirkten die Cattleyen und Maiblumen recht gut, dagegen zeigte sich auf der anderen Seite bei Ernst Herrmann- Berlin wiederum, dass Primula obconica zu vergänglich sind; die Blumen müssen dann vorzüglich abgehärtet und mehrere Tage in kalten Räumen stehen. Inmitten der Blüten fülle und so zahlreicher duftiger Arrangements konnte selbstverständlich eine Dekoration von Hermann Benecke-Berlin, bei welcher Tulpen und Medeola verwendet waren, keinesfalls wirken. To. Hübner-Berlin verwendete weisse Nelken mit Myrtenkränzen, ebenfalls im Bieder meierstil. Die Zusammenstellung gefiel uns weit besser als die zweite Tafel von Hübner, bei welcher Kornblumen benutzt wurden. Wir möchten immer wieder empfehlen, diese Tafel- dekoratiouen ja in kleinen abgegrenzten Räumen unterzubringen und die Ausschmückung noch mehr der Umgebung anzupassen, es lässt sich auf diese Weise viel erreichen. Riesbeck & Doetsch verwendeten Flieder und Nelken sowie rote Cyclamen, doch wirkte das Ganze zu massig, auch trat wieder der alte Fehler hervor: es kamen viel zu viel Blumen hierbei zur Verarbeitung. Auf unseren Ausstellungen nimmt bekannt lich die Trauerbinderei eine hervorragende Stellung ein, worüber schon viel geschrieben wurde. Wir sind ja selbst der Ansicht, dass man darauf nicht zu viel Wert legen sollte, auf jeden Fall aber ist es notwendig — und das war in Berlin der Fall —, dass die Trauer binderei vollständig separat aufgestellt wird. Es war das übrigens bereits in Düsseldorf der Fall, doch lässt sich das auf anderen Aus stellungen, woselbst jedem Aussteller ein be stimmter Raum zugeteilt wird, nicht immer durchführen. Hervorgehoben werden soll, dass in Berlin der Kranz in jeder Form eine be deutende Rolle spielt Teilweise sind letztere nur aus Lorbeerblättern dicht gebunden oder aus Lorbeerzweigen und anderem Grün lose zusammengesteckt; oder nur aus Blumen, Blüte an Blüte, so wie es heute noch in Amerika mit Vorliebe ausgeführt wird. Nicht zu verwundern ist es ferner, dass viele Aussteller grosse, in der Ausdehnung ganz gewaltige Arrangements brach ten, unsere Zeit strebt ja gern nach dem Mas sigen. Aber man geht doch auch hier immer wieder, nach unserer Ueberzeugung, viel zu weit und diese Monstrums von Binde kunst werken kommen in mässig hohen Räumen, und ohne dass auch hier wieder die Umgebung mit den Formen übereinstimmt, nicht zur vollen Wirkung. Wenn aber die Dekoration der Aus stellungsräume den einzelnen Objekten so an gepasst werden soll, wie das beispielsweise die Firma J. C. Schmidt-Berlin durchführte, so ent stehen dadurch gewaltige Unkosten, die zu tragen sich nur selten Aussteller bereit finden werden, es überhaupt finanziell können. Der Zweck, durch diese Ausstellung neue Ideen zu zeigen und Anregungen zu geben, ist jedenfalls auch in dieser Abteilung durchaus erreicht. Wir bedauern nur, dass uns auch hier wiederum der Raum nicht gestattet, so aus führlich zu berichten, wie wir es gern tun möchten. — Max Schulz & Ferd. Schönbein- Berlin zeigten ein hübsches Trauerarrangement in Säulenform. — Von Gebr. Marx-Düssel dorf ist ein Veilchenkranz, als Blumenarrange ment für ein Kind bestimmt, zu erwähnen. — Das Trauerarrangement in antiker Form für den Alt reichskanzler gedacht, von Willi Damerius- Berlin, wirkte recht gut, doch hätte an Stelle
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