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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Zur Statistik über den Gärtnerberuf in Preussen. ii. Wenn wir in unserem vorigen Artikel zeigten, wie zu Propagandazwecken seitens des sozialdemokratischen „Allgemeinen deutschen Gärtnervereins“ aus der preussischen Gärtnerei statistik ganz verfehlte Schlüsse gezogen werden, so haben wir damit nur wieder bewiesen, dass sich die radikalen Gärtnergehilfen eben zu gern auf der Bahn der Trugschlüsse bewegen. Wenn ein Gehilfe ein Inserat erlässt, in dem er be kannt macht, dass er von 130 angebotenen Stellungen eine angenommen habe, so ist das doch wirklich charakteristisch und deutet nicht auf eine Ueberfüllung im Berufe hin. Dem Gehilfen aus Hörde wurde es offenbar Angst vor den Stellenangeboten, darum griff er zu dem Mittel eines Abwehr-Inserates. Ein Han delsgärtner in Hof heim schreibt uns: „Ich suchte einen Gehilfen, aber während ich noch vor 10 bis 12 Jahren auf ein solches Gesuch mindestens ein Dutzend Angebote erhielt, meldete sich auf zweimaliges Inserat nur ein Gehilfe und als ich ihm postwendend die Stelle zusagte, hatte er bereits eine andere angenommen.“ So sieht es also mit der Ueberfüllung im Gärtnerberufe aus. Es ist nichts als eine Spiegel fechterei, die da getrieben wird, um für die eignen rechtswidrigen Manipulationen Raum zu gewinnen. Und angesichts eines solchen plumpen Schwindels soll man sich noch wun dem, wenn die Handelsgärtner es ablehnen, mit den gewerkschaftlichen Gehilfen zu pak tieren? Es muss noch viel besser kommen! Wie schwer Albrecht und Genossen in ihrer Kopflosigkeit die Gärtnergehilfen selbst schädigen, das geht daraus hervor, dass ihre Agitation nur dazu führen muss, dass auch in der Gärtnerei künftig einer kleinen Anzahl von Grossbetrieben eine grosse Anzahl von Arbeitern gegenübersteht. Das ist der beklagenswerte Entwicklungsgang anderer Gewerbe gewesen, während die Gärtnerei bislang auch in mitt leren und kleineren Betrieben vielen selbstän digen Existenzen einen lohnenden Erwerb gab. Wenn freilich diese Existenzen systematisch durch den Allgemeinen deutschen Gärtner verein ruiniert werden sollen, und das wird durch die fortgesetzten Unruhen, Lohnpressungen usw. erstrebt, so wird der Gärtnergehilfe der Zukunft eben nichts weiter mehr als ein ge wöhnlicher Lohnarbeiter, ohne Aussicht auf Selbständigmachung bleiben und er kann sich dann für diese errungene neue Position bei den Herren Albrecht und Genossen bedanken. Wenn behauptet wird, dass mit 27 Jahren die Möglichkeit, im Gärtnerbetriebe Beschäftigung und Erwerb zu finden, für den Gehilfen er lischt, so ist das eine vage Behauptung, der der Stempel der Lächerlichkeit auf die Stirn gedrückt ist. Aeltere, erfahrene Gehilfen werden in den Gärtnereien neuerdings gern beschäf tigt und auch auskömmlich honoriert. Es sind aber ganz andere Gründe, welche diese Leute oft zu Deserteuren werden lassen. Reichtümer sind in der Gärtnerei regelmässig nicht zu erwerben. Die Ausnahmen bestätigen die Regel. Das ist aber auch in der Land- und Forstwirtschaft von jeher anders. Die Sozialdemokraten fälschen skrupellos die Geschichte. Warum, dachte der „Allgemeine“, soll man also nicht auch Statistiken nach seinen Zwecken „bearbeiten“? Die tendenziöse Mache ist dann auch in der Tagespresse bald niedriger gehängt worden, nachdem das Warnungssignal des „Allgemeinen“ darin ertönt war. Es ist eine Fälschung, eine Falschmünzerei, welche von den Generälen der gärtnerischen gewerkschaft- liehen Heilsarmee behauptet wird, dass auf 26 638 Gehilfen ein Lehrling käme. Die Schlau meier wissen ganz genau, dass in der Gärtnerei heutzutage bei dem herrschenden Gehilfen mangel der Prinzipal gezwungen ist, Garten arbeiter anzunehmen, die oft sehr Tüchtiges leisten und manchen unfähigen Gehilfen er setzen. Ihre Zahl wird einfach unter den Tisch fallen gelassen. Sie sind aber auch befähigt, in einfachen, elementaren Arbeiten mit auf die Jugend einzuwirken. Das weiss jeder Praktiker. In Wahrheit kommen auf 89858 Gehilfen und Arbeiter 9498 Lehrlinge. Es ist somit Lehrlings mangel vorhanden! Passen diese Zustände den Herren im Zeichen der roten Nelke nicht, so mögen sie ihre Taktik ändern und dafür sorgen, dass der Lehrlings- und Gehilfenmangel be hoben wird. Aber davon steht in ihrem Agitations-Katechismus nichts. Die in d e Presse lancierten Artikel sollen nichts als irre führen. Man verlästert selbst den eigenen Beruf, um seinen dunklen Zweck zu erreichen. Unfrieden, Aufregung, Skandal in die Massen zu tragen, dass ist der Urzweck der Bewegung, und mit Recht sagt ein Artikel der „Bassler Nach richten“: „Gärtnerlohnbewegung kann man die gegenwärtige Arbeitseinstellung gar nicht nennen, denn es handelt sich dabei nicht um den Lohn, sondern um die Machtstellung“. Man weist darauf hin, dass z. B. in Basel die Gehilfen, nachdem sie den Zehnstundentag er reicht haben, den Neunstundentag fordern. So kommt der Appetit beim Essen, man hat ja auch schon die Frage des Achtstundentages ven tiliert! Die Sektion der Handelsgärtner der Gartenbau-Gesellschaft in Basel hat in einer Veröffentlichung in den „Baseler Nachrichten“ folgende sehr wichtige Ausführungen gemacht: „Es ist den Meistern gewiss nicht zu verargen, wenn sie sich ihrer Existenz wehren. Sollen denn die Meister nichts vom Arbeiter haben, wo doch das Geschirr, Karren und Wagen von ihnen gestellt wird? Ferner haben wir teures Geld, wie fast noch nie. Auch bringt es unser Geschäft mit sich, dass wir nur halb jährliche Rechnungen stellen können. Weiter soll der Meister den ganzen Tag den Kunden nachgehen, wo wir nichts erzielen können. Irgendwoher muss unser Tagelohn doch auch kommen. An den Pflanzen wird nicht mehr viel verdient wegen der hohen Löhne, der kurzen Arbeitszeit und des billigeren Verkaufes als vor Jahren. Dass unser Stand auch sonst Unangenehmes hat, beweist die Aussage des Streikführers von 1896 in der Allgemeinen Gärtnermeister-Versammlung: „Ja, wenn ich mit 10 Gehilfen arbeiten müsste, hätte ich mich schon lange zu Tode geärgert! Bemerkenswert bei der ganzen Sache ist, dass Gärtner, bei Herrschaften definitiv sngestellt, sozusagen die ersten Hetzer sind. Während sie selber noch in Stellung und Verdienst sind, treiben sie unsere Gehilfen auf die Strasse, um von ihrer Stelle indirekt arbeiten zu können.“ Das ist ein ganz klares Bild der Lage. Ein schrankenloser Egoismus tritt zutage. Der Prinzipal muss bluten, die Löhne müssen steigen. Woher der Prinzipal die Mittel nimmt, um die Forder ungen zu erfüllen, danach wird nicht gefragt, das ist gleichgültig. Der Prinzipal muss, oder — — Dass dieser Terrorismus nicht Oberwasser behält, dafür muss zur rechten Zeit gesorgt werden. Aber auch zu ruhigeren Betrachtungen wird uns die preussische Gärtner statistik noch Veranlassung geben. Diese po lemischen Betrachtungen sollten nur vorweg genommen werden. Rundschau. Handel und Verkehr. — Nachtdienst im deutsch-schweiz. Fernsprechverkehr ist nach folgenden Orten eingeführt worden: Aarau, Basel, Bern, La Chaux de Fonds, Genf, Luzern, St. Gallen, Solothurn, Winterthnr und Zürich. Als Nachtstunden gelten die Stunden von 9 Uhr abends bis 7 Uhr morgens im Sommer (1. April bis 15. Oktober) und 8 Uhr morgens im Winter (16. Oktober bis 31. März). — Wie der Frachtbrief ausgefüllt werden muss. In dem Nichtkennen der allgemeinen Tarif Vorschriften und der Güter- klassifikation liegt es, wenn vielfach Differenzen hinsichtlich Verzögerungen in dem Transport der Güter, Fehlleitungen, zu hohe Fracht berechnung usw. entstehen. Es sei nur auf einige Fälle hingewiesen, die sich leider täglich wiederholen. So schreibt die Eisenbahnverkehrs ordnung bezüglich der Ausfüllung der Frachtbriefe ausdrücklich vor, dass in der Mittenzeile des Adressraumes der Wohnort des Empfängers und in der fünften Zeile die Station, wohin die Sendung gehen soll, anzugeben sind. Statt dieser Vorschrift nachzukommen, hat sich die Gewohnheit eingebürgert, dass der Wohn ort, sobald er die Station selbst ist, gar nicht ausgefüllt, sondern durch eine Klammer, wie durch das Wörtchen „und“ mit Zeile 5 ver bunden wird, so dass man „in und Station“ zu lesen hat. Diese Ausfüllung genügt für kleinere Plätze, die nur einen Bahnhof haben, für grössere Städte jedoch, welche mehrere von einander getrennte Bahnhöfe besitzen, genügt sie keinesfalls. Hier muss unbedingt eine sorg fältigere Ausfüllung des Frachtbriefes angewandt werden und zwar mit Angabe des betreffenden Bahnhofes z. B. in Leipzig (Zeile 3), Station Leipzig, Berliner Bahnhof (Zeile 5), wenn man Verschleppungen in der Ablieferung, Um rangierungskosten und dergl. vermeiden will. Zeile 6 des Frachtbriefes, welche die Station an der die Bahn liegt betrifft, wird überhaupt fast niemals ausgefüllt und doch ist auch dies, be sonders bei kleinen, unbekannten Städten, oder bei Orten, von welchen es mehrere gleichen Namens gibt, zur Vermeidung von eventuellen Verwechslungen von der grössten Wichtigkeit. Ebenso sollte die Frachtbriefrubrik „Inhalt“ mit mehr Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Die Warenbezeichnung ist auf Grund der Güter klassifikation vorzunehmen, so dass hinsicht lich der Frachtberechnung der betreffende Bahn beamte sich vollständig klar ist, welcher Fracht satz in Anwendung zu kommen hat; etwaige Zweifel müssen hier ausgeschlossen sein. Der allergrösste Teil der diesbezüglichen Fracht reklamationen ist auf die ungenügende Be achtung dieser Vorschrift zurückzuführen. Es ist daher in sehr vielen Fällen mehr Sorgfalt bei Ausfüllung der Frachtbriefe angebracht. — Die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Garten baues, soweit sie nicht zur Kategorie der Rebe gehören, können auch über das königl. sächs. Nebenzollamt I Klingenthal erfolgen. In der Schweiz ist das Nebenzollamt Buchs- Strasse für den Pflanzenverkehr in dieser Weise geöffnet worden. Rechtspflege. — Ein Verbot, welches ungültig ist, beschäftigte kürzlich das Kammergericht zu Berlin. Ein Kaufmann hatte vor einiger Zeit den Exerzierplatz zu Spandau betreten, ob wohl dort Warnungstafeln angebracht worden sind, welche das Begehen des Platzes untersagen. Erhatsich deshalb eine Strafezugezogen. Esmacht sich aber nach § 368 (9) des Strafgesetzbuches nur der strafbar, der unbefugt durch Gärten, Weinberge oder vor beendeter Ernte über Wiesen, Weiden und Schonungen, welche mit einer Einfriedigung versehen sind, oder deren Betreten durch Warnungszeichen versagt ist, oder der auf einem durch Warnungszeichen abgeschlossenen Privatwege — geht, fährt oder reitet. Die Strafkammer nahm an, dass dieser § auf den fraglichen Exerzierplatz keine An wendung finden könne und sprach den An geklagten frei. Die königliche Staatsanwalt schaft legte aber Revision beim Kammergericht ein, welches indessen ebenfalls der ersten Ent scheidung beitrat und etwa ausführte: ohne Rechts irrtum nahm die Strafkammer ganz richtig an, dass X. auf Gruni des § 368 (9) des Straf gesetzbuches nicht zu verurteilen sei. Eine derartige Verurteilung könne auch nicht auf Grund von Polizeiverordnungen erfolgen, wenn diese das Gehen, Fahren und Reiten auf öffent lichen Plätzen verbietet, weil diese mittelst Wamungszeichen geschlossen seien; wenn ein Platz einmal der Oeffentlichkeit übergeben werde, dann könne er für Fussgänger nicht abgeschlossen werden. — Die Firmenschilder unsrer Blumen läden. Ueber zahlreichen grösseren Blumen läden befinden sich auch grosse Firmenschilder, die in den verschiedensten Grössen und Aus führungen, auch auf verschiedene Weise, an gelegt sind. Für einen Schaden, der daraus erwächst, dass ein solches Firmenschild herab fällt oder sich Teile desselben ablösen, hat nach einem Urteil des Reichsgerichts der La denbesitzer, bei Blumenläden also der Gärtner oder Blumenhändler aufzukommen. Nach § 836 des Bürgerl. Gesetzb. haftet der Hausbesitzer, wenn sich Teile des Grundstückes ablösen, und zwar infolge einer mangelhaften Einrichtung oder Unterhaltung. Nach § 837 des Bürgerl. Gesetzb. trifft die gleiche Verantwortlichkeit den, der auf einem Grundstücke ein Gebäude oder ein „anderes Werk“ in Ausübung eines besonderen Rechtes (Mietrecht) besitzt oder unterhält Eine Streitfrage war es, ob auch eine Firma als ein solches Werk anzusehen ist, und das Reichsgericht hat diese Frage in einem Urteil vom 23. Mai 1906 bejaht, wenigstens soweit ein Schild von grösserem Umfange in Frage kommt. Der Ladenbesitzer ist ver pflichtet, ein solches Schild auf seine Dauer haftigkeit hin zu beobachten und hat für den Schaden aufzukommen, der dadurch entsteht, dass sich ev. Stücke des Schildes ablösen oder dieses herabstürzt. Er hat fahrlässig gehandelt und die Folgen dafür zu tragen. — Zeitverlust bei Gerichtsterminen. Der Verein selbständiger Kaufleute und Ge werbetreibender in Worms hat eine Eingabe hier eine Orchideenstaffelei von Theodor Hübner- Berlin, sodann ein Orchideenkorb und ein ebenfalls mit Orchideen geschmückter Blumentisch, beide Gegenstände vonHr.Krüger- Berlin ausgestellt. Man konnte hieraus so recht erkennen, dass die Orchideen gegenwärtig in Mode sind, und zu jeder Jahreszeit für aparte Arrangements mit Vorliebe Verwendung finden. Der erwähnte Blumentisch war in lila gehalten und als Untergrund wurden Farne und Lycopodium in Moos ausgepflanzt, ver wendet Die verschiedenartigen Zusammenstellungen für festliche Zwecke boten ausserordentlich viel Konkurrenznummern, und es sind hierbei 36 verschiedene Aussteller zu nennen. Zunächst ist es wiederum die Firma Th. Hübner, die eine Reihe von recht guten Ideen zum Ausdruck brachte. Wir erwähnen hierbei einen Kranz aus Marly-Flieder für einen Maler bestimmt, ferner ein Stilleben aus Anthuriumblumen sehr hübsch arrrangiert. Dann gefiel uns von den klei neren Ausstellungsobjekten ein Strauss von Mar.- Nielrosenblumen und ein hübscher Fruchtkorb. Früchte waren überhaupt in grosser Vielseitigkeit und meist recht geschmackvoll zumeist vereint mit Blumen vertreten, diese Sachen finden auch beim Publikum stets Anklang. — Von A. Nigrin möchten wir ein Blumenarrangement für ein Jubiläum der Fischer-Innung hervorheben, bei dem Calla, spanische Iris etc. die Hanptrolle spielten, nur hätten hierbei die Orchideen fehlen sollen, dann hätte sicher das Ganze noch weit besser harmoniert. Auch ein prachtvoller Strauss von Rosen Etoile de France war tadellos aus wunderbar schönen Blumen zusammengestellt. Dabei fiel uns auf, dass im Verhältnis für diese festlichen Bindereien ausserordentlich viel Calla blumen verwandt wurden. Diese sind nur in den seltensten Fällen dazu geeignet, denn die Calla ist nun unserer Ueberzeugung nach einmal eine ausgesprochene Blüte des Ernstes, der Trauer. Sie erinnert an den Ernst des Lebens in ihrer vornehmgeschwungenen, dabei aber kalten toten Form. Wir können sie, sagen wir einmal für eine Kirchen- oder Altardekoration zum Osterfest wohl anbringen, aber sie wirkt doch mehr als Symbol des Kelches, des Leidens, der Trauer. Auf einer Festtafel aber, einer Spende für glückliche Ereignisse zur Frühjahrs zeit, dürften wir Calla zweifellos entbehren. Wepn wir nun weiterhin noch einzelner hervorragender Dekorationsstücke in dieser Ab teilung gedenken, so sollen zunächst die schön gearbeiteten Lorbeerkränze von Chr. Drescher- Berlin, von denen uns ein Jubiläumskranz für einen Schauspieler besonders gefiel, erwähnt werden. Von P. Laenger-Berlin waren bei einer Osterspende Erlenblüten und Prunus recht schön angebracht, aber der untere Teil war viel zu dicht, und passte durchaus nicht zu der sonst recht geschmackvollen Zusammen stellung. — Die dem Chef einer Maschinen fabrik zum 50jährigen Jubiläum gewidmete Spende von Paul Clemens-Berlin war in ihren Grundzügen schön ausgedacht, doch im Aufbau nach unserer Ansicht etwas übertrieben, zu massig. Ein Fruchtkorb von demselben Aus steller verdient ebenfalls hervorgehoben zu werden. — Von Richard Henrichs-Berlin gefiel uns eine Blumenzusammenstellung für ein Jubiläum unter entsprechender Verwendung von Cypripedien; ebenso durch die Aus schmückung recht gut ein einfacher Blumen korb mit Fuss. — Die Ideen von Julius Zander-Berlin haben unendlich viel Mühe und Zeit gekostet, aber sie finden nun einmal leider nicht mehr eine so beachtenswerte Aner kennung, wie sie der Aussteller gewünscht hat. Damenstiefeln, holländische Schuhe, Glocke und Schirm als Zimmerschmuck, Hufeisen als Wanddekoration und anderes führt das Programm auf — wir können uns dafür nicht begeistern. — Heinrich Döring-Berlin zeigte dagegen ein in der Stimmung vortreffliches Arrangement fürs Theater, bestimmt für „Gretchen in Faust“, nur waren leider dabei zu viel Blumen ver wendet, diese Unmasse Material beeinflusste den vornehmen Eindruck nach unserer Ueberzeu gung sehr. — Ein Nelkenkorb von Heinrich Krüger-Berlin, sehr zart von bunten, ge sprenkelten Blumen arrangiert, gefiel uns ebenso wie ein Anthurium-Strauss, der in seiner dunklen Blütenpracht durchaus effektvoll wirkte. Zu der Polterabendspende dagegen von demselben Aus steller passten die dunklen Rosen zu den hellen, duftigen Prunus triloba nicht, da hätten ge triebene Pfirsiche, die ja leider so wenig für Bindezwecke Verwendung finden, weit besser gestimmt. — Die Firma Hugo Helbig bezw. deren Inhaber Max Brust zeigte als Geschenk für ein Brautpaar ein hübsches Arrangement von roten Nelken, ferner gefiel uns auch der Wagen für das Jubiläum eines Spediteurgeschäfts. — Der Fruchtkorb von Carl Bernstein-Berlin verdient ebenfalls Beachtung; weniger dagegen sprach der Wagen aus Veilchen an, wir können uns für diese Formen des Geschmacks nicht be geistern. Es soll hierbei besonders hervor gehoben werden, dass die Trennung der Farben tönung in den grossen Arrangements, die einen mehrteiligen Aufbau erfordern, weitere Fort schritte gemacht hat, doch geht vielen Ausstellern bei derartigen Zusammenstellungen das Wichtigste, die Farbenharmonie, das Inein anderfliessen der stimmungsvoll vereinigten Töne verloren. In dieser Richtung muss ohne Zweifel noch sehr viel gelernt werden, und man sagt mit vollem Recht, dass uns in der Feinheit des Geschmackes die Pariser weit über sind. Die Neigung, kostbare Vasen zu verwenden und diese so auszuschmücken, dass die Blumen eigentlich ganz in den Hintergrund treten und div. Gefässe das eigentliche Schaustück bilden, finden wir auch hier auf dieser Ausstellung wieder vor. Diese Vasen liesen sich ja ganz vortrefflich im Sommer mit Stauden und Ge hölz, wie Tritoma, Delphinium, Eremurus, auch grossen Rispen von Gladiolen, vereinigt mit bunten Gehölzzweigen benutzen, aber äusser Calla und grossblumigen Anthurium kamen Nelken kaum so recht zur Geltung. Auch hier ist die Harmonie der Blumen und der Aus stellungsgefässe unbedingt notwendig, wenn ein gediegenes Ganzes geschaffen werden soll. Auch die Sucht, in das Riesenhafte sich zu verlieren und kolossal grosse Vasen und Ständer zu verwenden, zeigt sich in Berlin sehr häufig, dabei fällt das Urteil dann keineswegs zu Gunsten der Ausstellungsobjekte aus. Man ist unbefriedigt von diesen Geschmacksirrungen, gegen die aber vergeblich angekämpft werden dürfte. Diese Abteilung bot aber noch einige recht gute Einsendungen, die wir hier erwähnen möchten. — Zunächst brachte H. Wendorf- Berlin ein Blumenarrangement als Hochzeits spende, und desgleichen eine Jubiläumsspende, bei welcher Amaryllis in dunklen Tönen und Cypripedien-Blumen als Abschluss verwendet waren. Der Eindruck war ein recht guter, doch die meisten Aussteller benutzten Amaryllis in verschiedenen Farbentönen und erzielten dadurch einen Erfolg. Es müssen die Farben entweder in ganz hellen oder mattrosa, scharlach oder dunkleren Nuancen zusammenpassen, sonst ist ein Eindruck kaum zu erzielen. — Von M. Berg er-Berlin gefiel uns ein flacher ja panischer Korb, mit roten Nelken und Reseda recht hübsch ausgeschmückt. — Von G. Dra heim - Berlin war die Blumenspende als Oster- gruss, wobei der Flieder „Andenken an Ludwig Späth” in seiner vollen Färbung schön in den Vordergrund trat, trotz aller Einfachheit ganz vortrefflich, die aparte Farbe erinnerte als
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