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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Der Handelsgärtner
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NTC. 18. Sonnabenc, Cen 80. TEr2 1907. TM- Jahrsang. Derj/ande/sgärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig-Oetzsch, Mittelstrasse 4. pr 7 7 ry • _ 7 _7 b 7 I , 1 Für die Handelsberichte und HandelS’Zettungjur den deutschen Gartenbau. denöttoThäläcker,e Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig - Gohlis Leipzig-Qohiis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter Na 3222» der Postzeitungsliste bezöge» werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark &—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Steuerfragen — Steuerschmerzen. II. Bei dem Einkommen aus Grundvermgen werden die Erträge sämtlicher eigener Grund stücke oder solcher, aus denen der Steuerpflichtige infolge von sonstigen Berechtigungen, z. B. als Pächter, Nutzniesser usw., ein Einkommen bezieht, in Anschlag gebracht. Für die von dem Steuerpflichtigen selbst bewohnten Gebäude ist das Einkommen nach dem Mietswert zu bemessen. Äusser Ansatz bleibt der Mietswert solcher von dem Eigen tümer, bezw. Nutzniesser zu seinem landwir- schaftlichen oder gewerblichen Betriebe benutzten Gebäude oder Gebäudeteile, deren Nutzungs wert in dem Einkommen aus Landwirtschafts-, Gartenbau- oder Gewerbebetrieb schon enthalten ist. Hierher gehören z. B. die Gewächshäuser, Warm- und Kalthäuser, Schuppen usw. Bei der Schätzung ist der durch die eigene Bewirt schaftung erzielte Reinertrag zu Grunde zu legen. Die Veranlagung solcher Betriebe, bei welchen die Erträgnisse der Substanz des Bodens entnommen werden, wie z. B. auch bei der Gärtnerei, sowie die Veranlagung ländlicher Fabrikationszweige erfolgen nach denselben Grundsätzen, die auch für Einkommen aus Handel und Gewerbe gelten, soweit sie nicht schon bei der Veranlagung des Hauptbetriebes berücksichtigt sind. Nach den Vorschriften des preussischen Steuergesetzes über die Einkommen aus Handel und Gewerbe aber gilt als Ein- Hammen der Geschäftsreingewinn. Der Gewinn beim pachtweisen Betriebe der Landwirtschaft, bezw. des Gartenbaues, ist in gleicher Weise zu veranschlagen, wie beim Betrieb auf eigenen Grundstücken, unter Hinzu rechnung des Mietswertes der mitverpachteten Wohnung. Der Pachtzins, einschliesslich des Wertes der etwa dem Pächter obliegenden Material- {und sonstigen Nebenleistungen ist davon in Abzug zu bringen. Der Steuertarif beläuft sich nach dem neuen Steuergesetz in Preussen auf folgende Sätze: Von m ehr als: bis einschliesslich: Steuersatz: 900 Mk. 1050 Mk. = 6 Mk. 1050 » 1200 » — 9 » 1200 » 1350 » = 12 » 1350 »3 1500 = 16 3» Von mehr als: bis einschliesslich: Steuersatz 1500 Mk. 1650 Mk. = 21 Mk. 1650 » 1800 » = 26 » 1800 » 2100 » = 31 » 2100 3 2400 » = 36 » 2400 » 2700 » — 44 » 2700 » 3000 » = 52 » 3000 » 3300 » = 60 ») 3300 3) 3600 » = 70 1 3600 D 3900 » = 80 » 3900 » 4200 3 = 92 3 4200 4500 » = 104 ,3 4500 »9 5000 = 118 99 Bei 6000 Mk. beträgt der Satz 146 Mk., bei 7000 Mk. = 176 Mk., bei 8000 Mk. = 212 Mk. und bei 9000 Mk. = 252 Mk. Wir wollen davon absehen, die Tabelle hier weiter bekannt zu geben. Ueber die Ermässigung der Steuersätze bei vorhandener entsprechender Kinderzahl hatten wir uns schon im vorigen Artikel ausgesprochen. Das preussische Steuer gesetz enthält aber, wie das sächsische, auch noch eine diesbezügliche allgemeine Vor schrift. Es besagt nämlich § 20: Bei der Ver anlagung ist es gestattet, besondere, die Leistungs fähigkeit der Steuerpflichtigen wesentlich beein trächtigende wirtschaftliche Verhältnisse in der Art zu berücksichtigen, dass bei einem steuer pflichtigen Einkommen von nicht mehr als 9500 Mk. eine Ermässigung der vorgeschriebenen Steuersätze um höchstens 3 Stufen gewährt wird. Als Verhältnisse dieser Art kommen lediglich aussergewöhnliche Belastungen durch Unterhalt und Erziehung der Kinder, Ver pflichtung zum Unterhalte mittelloser Angehöriger, andauernde Krankheit, Verschuldung und be sondere Unglücksfälle in Betracht. Unter den besonderen Unglücksfällen würde man nach Lage der Sache auch Zufälle bezeichnen können, welche durch Witterungsverhältnisse eingetreten sind. Hierher gehört das Zerstören der Kulturen durch Hagel, Wasserschaden, Sturm und andere höhere Gewalten. Ein besonderes Kunststück ist es nun, wie wir schon erwähnten, eine Steuerreklamation erfolgreich zu gestalten. Auch darüber ist in dem Verlag von L. Schwarz & Co. in Berlin ein instruktives Büchlein „Die erfolgreiche Re klamation gegen zu hohe Veranlagung“ er schienen. Zunächst ist es notwendig, die Frist zur Abgabe der Steuererklärung (Deklaration) nicht zu versäumen, denn die Versäumung dieser Frist zieht unnachsichtlich den Verlust des Re klamationsrechtes nach sich. Dagegen gibt es dann kein Mittel und die Steuer muss für diesmal in der festgesetzten Höhe bezahlt werden, wenn der Steuerpflichtige auch die Beweise in den Händen hat, dass er zu hoch eingeschätzt worden ist. Der Einspruch, der von denjenigen einzu legen ist, welche mit einem Einkommen bis zu 3000 Mk. veranlagt sind, wird in folgender Weise geltend gemacht: „Gegen die beigefügte Veranlagung meines Einkommens zu Mk. lege ich hiermit Einspruch ein und beantrage die Herabsetzung auf Mk. Ein Aufstellung über mein Ein ¬ kommen liegt hier bei. Ich bin bereit, auf Erfordern die Nachweise darüber zu erbringen.“ Handelt es sich um eine Berufung, welche die Steuerpflichtigen mit einem Einkommen über 3000 Mk. einzulegen haben, so ist statt des Wortes Einspruch nur das Wort „Berufung“ zu setzen. Die Eingaben sind in beiden Fällen an den Vorsitzenden der betreffenden Veran lagungskommission zu richten. Ueber den Einspruch entscheidet dann diese Kommission selbst, über die Berufung die Berufungs kommission, die sich am Sitz der Regierung befindet. Damit ist aber der Instanzenzug nicht erschöpft. Fällt der Entscheid auf den Einspruch oder die Berufung nicht im Sinne des Steuer pflichtigen aus, so kann er im ersteren Falle noch Berufung an die Berufungskommission, im letzteren Beschwerde an das Oberverwaltungs gericht erheben, dessen Entscheidungen nicht mehr anfechtbar sind. Handelt es sich nur darum, dass abzugsfähige Posten bei der Ein schätzung nicht berücksichtigt worden sind, so kann der Einspruch, bezw. die Berufung kurz in folgender Weise gehalten sein: „Gegen die beigefügte Veranlagung lege ich Einspruch (Berufung) ein, da nicht berücksichtigt ist, dass ich eine erwerbsunfähige Schwägerin allein unter stütze und dass ich ausserdem noch 5 Kinder habe, welche noch nichts verdienen.“ Die Steuerbehörde ist dann verpflichtet, den Sach verhalt zu prüfen und eine anderweite Ent scheidung herbeizuführen. Vorteilhaft ist es natürlich, wenn gleich von vornherein Beweis mittel für das Vorbringen, z. B. eine Bescheinigung des Ortsvorstandes usw., beigefügt werden. Da Rechtsmittel der Beschwerde braucht nur folgen den Wortlaut zu haben: „Gegen den Bescheid der Berufungskommission hierselbst erhebe ich hierdurch Beschwerde. Ich erblicke nämlich darin einen Mangel des Verfahrens, dass meine Bücher, trotz meines ausdrücklichen Erläuterns hierzu, nicht geprüft worden sind. Auch sind die gesetzlichen Vorschriften nicht richtig an gewendet worden, da, ohne dass ich gehört worden bin, das Einkommen aus meiner Gärt nerei höher, als ich es angegeben hatte, an genommen worden ist Ich bitte um Nachprüfung der Angelegenheit und Herabsetzung der Steuer auf .... Mk. Die Hauptsache ist, dass bei der ersten Reklamation gleich eine Vermögensübersicht beigefügt wird, aus welcher das Einkommen klar hervorgeht. Hierin wird viel gefehlt. Es werden der Steuerbehörde schwülstige, unklare und unvollständige Eingaben eingereicht, aus denen diese sich ohne zeitraubende Mühe nicht orientieren kann und die Folge ist dann, dass die Reklamation keine Berücksichtigung erfährt. Massgebend für die Veranlagung ist der Bestand der einzelnen Einkommensquellen (Ein kommen aus dem Betrieb der Gärtnerei, Zinsen aus einem Mietgrundstück, von Wertpapieren usw.) bei Beginn des Steuerjahres, für welches die Veranlagung erfolgt Steht dabei schon fest, dass sich die Einkommensquelle bis zum Beginn des Steuerjahres, für welches die Veranlagung erfolgt, verändern wird, so ist dies zu berück sichtigen. Das ist z. B. der Fall, wenn der Gärtner schon vor der Veranlagung (vor Abgabe der Steuererklärung) seine Gärtnerei mit Gültig keit vom 1. April oder einem früheren Zeitpunkt an einen anderen verkauft hat. Seine Veran lagung erfolgt dann nicht nach dem Ertrage aus der Gärtnerei, sondern aus den Steuer quellen, welche ihm von 1. April ab werden zur Verfügung stehen, z. B. aus dem Kapital, welches er als Kaufpreis für die Gärtnerei er langt hat. Wenn auch solche, unberücksichtigt gebliebene Aenderungen im Rechtsmittelwege geltend gemacht werden können, so ist es doch ratsam, gleich bei der Steuerklärung auf solche zu erwartende Aenderungen aufmerksam zu machen. Wir glauben, hiermit diese für jeden Handelsgärtner wichtige Frage genügend de tailliert zu haben, sind aber gern zu jeder Aus kunftserteilung bereit. Zwei Berliner Ausstellungen. II. Der neue Saalbau im Ausstellungsgebäude am Lehrter Bahnhof ist den geschätzten Lesern unseres „Handelsgärtner'* seit langen Jahren bekannt, denn wir haben schon wiederholt die darin untergebrachten Ausstellungen hervorge hoben. Die Räume eignen sich für eine grossartige, weniger umfangreiche Lokal ausstellung ganz vorzüglich. Doch haben wir während unseres letzten Besuches bedauert, dass die schönen Säle nicht den doppelten Raumin halthaben, denn die erste Berl in er Bindekunst- Ausstellung musste dadurch leider in zwei Teile auseinandergerissen werden, worunter das einheitliche Bild unbedingt gelitten hat. Das soll uns aber nicht hindern, gleich zu Beginn unseres heutigen Berichtes hervorzuheben, dass diese Ausstellung in allen ihren Teilen als durchaus gelungen zu betrachten ist. Die Pforten dieser Ausstellung haben sich ja in dessen wieder geschlossen, aber diese wird den Besuchern unvergesslich bleiben. Wir wollen wünschen, dass auch das finanzielle Ergebnis ein so günstiges ist, dass diese Ausstellung, die den Beteiligten so hohe Opfer auferlegte, befruchtend auf die gesamte deutsche Binde kunst zurückwirken wird. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass Berlin zweifellos auf der Höhe der Zeit steht, wenn auch durch das Ausscheiden eines Teiles der ausgestellten Gegenstände das Ganze an Wert nur hätte ge winnen können. Es wird bei allen Gartenbau- Ausstellungen zu viel Rücksichtnahme geübt, die aber nur in wenigen Fällen, wo wirklich neue Ideen in Frage kommen, angebracht ist. Mancher vortreffliche Gedanke scheitert an der Geschmacklosigkeit oder Plumpheit der Aus führungen, häufig auch dadurch, dass eine voll ständig unpassende Zusammenstellung von Blumen und Farben geübt wird. Es mag vielleicht nicht immer richtig sein, aber es lässt sich viel zur Rechtfertigung sagen, dass derartige, von vielen Beteiligten veranstaltete Ausstellungen einen viel grösseren Wert haben, und ihnen ein weit bedeutenderer Nutzen bei zumessen ist, als eine grosse Ausstellung, die von einer einzelnen Firma ins Leben gerufen witd. Ausstellungen sollten stets den ganzen Beruf heben, den ganzen Stand fördern, aber niemals durch den Ehrgeiz und die Unter nehmungslust einzelner in die Wege geleitet werden. Ausserdem stehen derartige Sonder ausstellungen selten im richtigen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der in Frage kommenden Firmen. Es drängt sich unwillkürlich dem Besucher im letzteren Fall der Gedanke auf, was ist selbst gezogen, was ist hinzugekauft. Wenn nun aber gar ein Konkurrenzunternehmen hervorgerufen wird, weil die Ausstellungsleitung eines Vereins oder Verbandes einem Massen aussteller nicht ganz nach Wunsch entgegen kommt, so muss das entschieden verurteilt werden. Ein eigentlicher Vergleich lässt sich zwischen den beiden lokalen Ausstellungen über haupt nicht machen, denn aufder Koschel-Aus stellung sind fast ausschliesslich Topfpflanzen und kleine aus Topfpflanzen gebildete Gärtchen, auf der anderen Seite kommen dagegen nur Bin dereien, denen wenige Topfpflanzen als Aus stellungsobjekt sich anschliessen. Es braucht wohl kaum hervorgehoben zu werden, dass auch die Vielseitigkeit der Leistungen durch eine ganze Reihe von intelligenten Ausstellern ge winnen muss, und eine grosse Bindekunst- Ausstellung weit mehr Anregung gibt, als eine Massenvorführung von Marktpflanzen bezw. Gruppen von Schnittblumen. Der Ei folg der beiden uns heute interessierenden Ausstellungen wird sich decken, wir zweifeln nicht daran; das lag an der Zeit und an der Vorbereitung. Es ist auf beiden Ausstellungen weder an Arbeit noch an gutem Material gespart worden, um etwas Aussergewöhnliches zu bieten. Wie weit es aber gelingt, die auf beiden Seiten sehr hohen Unkosten zu decken — das ist eine andere Frage. Die erste Berliner Bindekunst - Ausstellung bat anderen Ausstellungen nachfolgend, Damen für das Preisrichteramt aus den ersten Berliner Gesellschaftskreisen, keine Bindekünstlerinnen oder Inhaberinnen von Blumengeschäften, hin zugezogen, ebenso finden wir unter den Preis richtern zwei Berliner Professoren. Dieses neue System halten wir keineswegs für ein wandfrei, wenn man berücksichtigt, dass der Geschmack so unendlich weit auseinandergeht, und dass es bei jeder Ausstellung für einen Fachmann recht undankbar ist, das Preisrichter amt mit Laien zu teilen, mögen diese Blumen freunde einen noch so vortrefflichen Geschmack haben. Wenn nun aber gar noch auf Damen der vornehmen Gesellschaft Rücksicht genommen werden muss, dann mag das Urteil leicht unter der Liebenswürdigkeit gegenüber den schönsten Blumen der Schöpfung gefährdet sein. Das Recht, über die einzelnen Bindekunstwerke ein Urteil zu fällen, nehmen wir nicht in Anspruch, es würden sicher mehrere Seiten Raum nötig sein, um alle die nach unserer Ueberzeugung guten Einsendungen zu be schreiben oder hervorzuheben. Ausserdem ist es schwer, Bindewerke zu prüfen, wenn man diese nicht taufrisch in ihrer vollen Schönheit sieht, und in den Nachmittagsstunden, als wir die Ausstellung sahen, hatte ja leider manches schon gelitten, trotz des kühlen dabei aber etwas windigen Wetters. Auf eins möchten wir aber immerhin nicht unterlassen hinzu weisen. Es lässt sich bei solchen Ausstellungen nicht ganz vermeiden, dass weniger die Kunst, sondern das verwendete Material prämiiert wird, und viele Preisrichter haben auch ganz entschieden eine Schwäche für Orchideen, mag die Zusammenstellung noch so kunterbunt sein. Diese Schwäche trat auch bei dieser Berliner Ausstellung wieder so recht hervor, obgleich nichts leichter ist, als die von der Natur schon so elegant und zierlich gebildeten Orchideen ranken zu einem losen duftigen Ganzen zu sammenzustellen. Aber die richtigen Farben töne zu vereinigen oder gar die etwas schwer fälligen Cattleyen tadellos anzubringen, das gelingt nicht immer, das konnten wir auch wiederum häufig feststellen. Die Erölfnung der Ausstellung wurde in üblicher glanzvoller Weise vollzogen. Der Vorsitzende des Vereins, der Blumengeschäfts inhaber A. Nigrin-Berlin hielt eine kurze Ansprache, und der Oberbürgermeister von Berlin, Kirschner, eröffnete sodann als Ehren präsident die Ausstellung, indem er auf die Fort schritte der Anzucht der Blumen und deren Ver wendung in der Bindekunst in den letzten Jahrzehnten hinwies. Zahlreiche geladene Ehren gäste wohnten äusser den Vertretern des Faches dieser Festlichkeit bei. Ausserdem verdient noch hervorgehoben zu werden, dass auch von auswärts ein über Erwarten guter Besuch von Seiten der Fachleute festzustellen war. Aus allen Teilen Deutschlands, insbesondere aus dem Norden und Westen waren zahlreiche Bindekünstler erschienen, welche den vielseitigen Leistungen der Berliner Fachgenossen grosses Interesse entgegenbrachten. Wenn wir nunmehr die Ausstellungs säle betreten, so interessieren uns zuerst die Blumenarrangements als Huldigung für Ihre Majestät die Kaiserin. Wie vorauszusehen war, haben sich hier nur wenige, d. h. im ganzen 9 Firmen beteiligt, welche 11 Konkurrenzgegen stände ausgestellt haben. Zunächst gefiel uns
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