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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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Rechtspflege. — Im Kohlenhandel haftet der Fracht führer nicht für das volle Gewicht, wenn es im Ladeschein nur mit „zirka“ angegeben ist, wie ein Gutachten der Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft vom 15. November 1906 sagt. — Die Vereinbarung einer drei monatlichen Kündigungsfrist bei An gestellten ist, wenn eine genauere Frisbe- Stimmung nicht erfolgte, nach einem Gutachten der Handelskammer zu Sorau gleichbedeutend mit einer „vierteljährlichen“ von Quartal zu Quartal. — Wird eine Quantität Waren in einheitlicher Menge gekauft, aber in einzelnen Posten geliefert, so kann die massgebende Prüfung nach einem Gutachten der Handelskammer zu Sorau erst dann erfolgen, wenn die Ware vollständig im Besitz des Käufers ist. Dann kommt auch die Mängel rüge noch rechtzeitig. — Auslegung der Frankoklausel. Nach einem Gutachten der Sorauer Handels kammer besteht kein Handelsbrauch, demzufolge bei Vereinbarung von Lieferung „franko Be stimmungsort“ die Ware unfrankiert zur Ver sendung gebracht, die Fracht aber vom Rechnungs beträge abgesetzt wird. Ebensowenig hat jedoch bei solcher Vereinbarung der Versender das Rollgeld vom Bahnhof bis zum Grundstück des Empfängers zu tragen. — Sitzgelegenheit in Blumenläden. Wer einen offenen Laden hat, muss bekanntlich nach den Vorschriften der Gewerbeordnung hinreichende Sitzgelegenheit für das Personal schaffen. In dieser Hinsicht hat jetzt das Land gericht Kiel in einem Prozess entschieden, dass eine Sitzgelegenheit da sein muss, die lediglich für die Verkäufer und Verkäuferinnen bestimmt ist — Nachdruck von Katalogen. Eine Firma hatte den Katalog einer anderen im Aeusseren täuschend nachgemacht und ebenso auch sich durch eine Klischeefabrik Nach bildungen der Illustrationen verschafft. Das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen, das Landgericht aber verbot der Firma den Ge brauch und die Verbreitung der nachgeahmten Kataloge und Illustrationen bei einer Strafe von 50 Mk. und bei Wiederholungen von 100 Mk. Das Gericht geht zunächst davon aus, dass dem Kläger durch den Gebrauch des Kataloges seitens des Beklagten Schaden erwächst, indem der Beklagte durch die mit dem Katalog ge machte Reklame dem Kläger Kunden entzieht. Dieser Gebrauch widerstreitet den guten Sitten. Dann sind aber auch die Illustrationen nach § 1, Ziffer 3 des Gesetzes vom 19. Juni 1901, betreffend das Urheberrecht von Werken der Literatur und Tonkunst geschützt, wo es heisst: „Die Urheber von solchen Abbildungen tech nischer Art, welche nicht ihrem Hauptzwecke nach als Kunstwerke zu betrachten sind“, sollen ebenfalls geschützt werden. Das Schwergewicht legte das Landgericht aber, wie wir den Mit teilungen der Handelskammer des Grossherzog tums Weimar entnehmen, auf die illoyale, un sittliche Konkurrenz, gemäss § 826 des Bürger lichen Gesetzbuches. — Ein erster Buchhalter und Pro kurist eines Geschäftes ist nicht be rechtigt, sich zu weigern, Fakturen abzu schreiben, wenn er zu dieser Arbeit nur gelegentlich herangezogen wird. Das Kauf mannsgericht Breslau hat in dieser Weiger ung einen Entlassungsgrund gefunden, da diese Arbeiten nicht so minderwertig seien, dass man die Ablehnung derselben als berichtigt erachten könne. — Auch eine verspätete Kündigung ist gültig, wenn der Angestellte sie wider spruchslos hinnimmt. Das Kaufmannsgericht Danzig hat sich in einer Entscheidung auf den Standpunkt gestellt, dass bei einer verspäteten Kün digung der Angestellte nicht schweigen und später seine Ansprüche geltend machen darf, sondern dass er der Kündigung, so lange er sich noch in Stellung befindet, widersprechen muss. Wer schweigt, heisst es in dem Urteil, wo er nach Treue und Glauben mit Rücksicht auf die Ver kehrssitte zn reden verpflichtet ist, dessen Zu stimmung muss angenommen werden. Der be treffende Gehilfe hatte auf die ihm einen Tag zu spät gemeldete Kündigung nichts gesagt, war am Ende des Monats ausgetreten und hatte dann Anspruch auf Weiterzahlung des Gehaltes gestellt. — Wo muss der Inhaber eines Ge schäftes seinen Namen anbringen? Diese Frage beschäftigte das Schöffengericht Hannover. Der Angeklagte hatte am Schau fenster gross seinen Firmennamen, der von seinem eigenen Namen verschieden war, ange bracht, während sein eigener Name nur über der Eingangstüre in ziemlicher Höhe stand, so dass er von der Strasse aus schwer zu finden und zu lesen war. Das Gericht verurteilte den Inhaber des Geschäftes, weil er den Zweck des Gesetzes, dass sich jeder über die Inhaber verhältnisse der Firma eines offenen Ladens durch blosses Hinsehen orientieren könne, illu sorisch gemacht habe. An irgend einer Stelle über der Türe suche den Namen niemand. Der Angeklagte habe den Glauben erwecken wollen, als entspreche der Firmenname seinem bürgerlichen Namen. Das wolle aber das Ge setz ja gerade vermeiden. — Haftung von Minderkaufleuten für Geschäftsschulden des Vorbesitzers. Der Vollkaufmann, dessen Firma im Handels register eingetragen ist, haftet für die Schulden seines Vorbesitzers, wenn er dessen Firma un verändert weiterführt. Gilt das auch für einen Minderkaufmann, wozu z. B. auch die nicht eingetragenen Gärtnereibesitzer gehören? Das Reichsgericht hat diese Frage kürzlich verneint, denn der Name, unter dem ein Minderkaufmann sein Geschäft betreibe, sei keine eigentliche Firma. Nur wenn der Name, unter dem ein Minderkaufmann sein Geschäft betreibe, auch ins Handelsregister eingetragen sei, könne eine Firma in Frage kommen und nur dann hafte der neue Besitzer, der diese Firma fortführe, für die alten Schulden. Diese Entscheidung ist von Wichtigkeit für alle, welche an Minderkaufleute kreditieren, aber auch für diese selbst, denn sie ersehen daraus, dass ihre sogenannte „Firma“ eine solche im rechtlichen Sinne gar nicht ist. — Versteigerungen auf Grund fin gierter Forderungen sind der neuste Trick. Dass Aufträge fingiert und Waren an nicht existierende Personen versandt werden, um sie alsdann zur Versteigerung zu bringen, gehört ja auch im Gattenbauhandel zu den Krebs schäden. Man braucht nur an die oft be kämpften „Postauktionen“ zu denken. In Kaisers lautern fanden seit Jahren grosse Zwangsver steigerungen von Waren statt, welche die an sässigen Gewerbetreibenden schädigten. Der Schutzverein für Handel und Gewerbe hat nun festgestellt, dass diese Waren bei Personen untergestellt werden, gegen die dann eine Forderung fingiert wird. Auf Grund des Zahlungs- und Vollstreckungsbefehles werden die Waren dann gepfändet und verauktioniert, wobei immer noch ein Nutzen bleibt, da die Auktion schon so dirigiert wird, dass die Lieferanten der Auktionswaren nicht zu kurz kommen. Damit wird das Geschäftsleben wieder um eine Gaunerei reicher. Es soll jetzt aber wegen unlauteren Wettbewerbes eingeschritten werden. Hoffentlich wird das Handwerk gelegt. Vereine und Versammlungen. — Der Verband der rheinischen Obst- und Gartenbauvereine wird Mitt woch den 3. April eine Versammlung anbe raumen, bei welcher unter anderem H. Müller, Langsur bei Trier einen Vortrag hält über das Thema: „Welche Gesichtspunkte sind beim Umpfropfen älterer Bäume zu berücksichtigen?“ Obergärtner Wagner-Bonn wird darüber referieren: „Wie muss ein Hausgarten behandelt und bewirtschaftet werden, um den grösstmög lichsten Nutzen aus demselben zu erzielen?“ Weiterhin wird Obstbauinspektor Schulz- Bonn darüber sprechen: „Wie sollen die Obst- und Gartenbauvereine in Zukunft eine wirk samere Förderung des Obstbaues in ihren Ver einsgebieten herbeiführen ?“ „Ueber Obsterträg nisse und Obstabsatz auf Grund der Erfahrungen in den letzten Jahren“ wird Jac. Schlösser- Köln berichten, während Obstbaulehrer Fuess „Ueber neue Mittel zur Bekämpfung der tieri schen und pflanzlichen Schädlinge der Obst bäume“ referiert. — Eine Vereinigung der Züchter und Exporteure von Früchten, Ge müsen und Blumen des Mittelmeer gebietes hat sich in Marseille gebildet. Der vornehmste Zweck des Unternehmens ist die Ausschaltung des Kommissions- und Zwischenhandels durch Schaffung einer Ver kaufszentrale in Paris und verschiedener Ver kaufsstellen in Frankreich und im Auslande für Rechnung der Gesellschaft, die als Aktien gesellschaft mit einem Kapital von einer Million Franks ins Leben treten soll. Gehilfenbewegung. — Die Landschaftsgärtner von Hamburg und Umgebung haben den Arbeitgebern nochmals ihre Forderungen über reicht, worin sie vor allem 50 Pfennige pro Arbeitsstunde verlangen und die Vergütung für Ueberstunden auf 60 Pfennige festsetzen. Die Prinzipale haben diese Aufbesserung rund ab gelehnt, sich aber bereit erklärt, vom 1. Januar 1908 ab 48 bezw. 50 Pfennige zu bewilligen, dieser Vorschlag ist einstimmig in der letzten Versammlung von den Gehilfen zurückgewiesen worden. Die bereits früher im „Handelsgärtner“ veröffentlichten Forderungen sind jedem ein zelnen Arbeitgeber nochmals unterbreitet; die letzteren sollen sich bis zum 20. März end gültig äussern, andernfalls beabsichtigen die Gehilfen in den Streik einzutreten. — Zur Lohnbewegung in Bremen. Die am 15. März stattgefundene Versammlung der Gärtnergehilfen hat, trotz des weitgehenden Entgegenkommens der Handelsgärtner, den folgenschweren Entschluss gefasst, die Stellungen für den 30. März zu kündigen. Wir haben über die Forderungen der Arbeitnehmer ein gehend in letzter Nummer berichtet und auch darauf hingewiesen, dass die Prinzipale mit den Vertretern der Angestellten in den Handels gärtnereien in Verhandlungen eingetreten sind und ein gegenseitiges Abkommen erzielt haben. Es soll aber zweifellos der Lohnstreit auf die Spitze getrieben werden, denn die Massen kündigung bedeutet nichts anderes als den Streik, zumal von Seiten des „Allgemeinen deutschen Gärtnervereins“ alles getan wird, um den Zuzug fern zu halten. Man will durch die Massen kündigung, die nach den dortigen Verhältnissen nicht gerechtfertigt erscheint, einen Druck aus üben; dabei haben sich die Vertreter der Ge hilfen zu weiteren Verhandlungen mit den Prinzipalen bereit erklärt. — Die in Berlin angestellten städti schen Gärtner machen neuerdings wiederum grosse Anstrengungen, bessere Löhne zu erreichen und weisen darauf hin, dass sie einen Anfangs lohn von täglich 4 Mark erhalten, der sich von 3 zu 3 Jahren täglich um 25 Pfennige steigert, bis zu 5 Mark. Es wird gleichzeitig besonders darauf hingewiesen, dass in anderen Städten tüchtige, vorgebildete Gärtner längst höhere Ge hälter beziehen und es werden hierbei die Lohnverhältnisse anderer Städte, besonders von München, angegeben. Bekanntlich betrachten die meisten Grosstädte, die Gartenverwaltungen quasi als Versorgungsinstitute für Invaliden und und altersschwache Arbeiter. Es ist dies höchst bedauerlich und man kann es vor allem den intelligenten, rüstigen Angestellten nicht ver denken, wenn sie gegen solche Einrichtungen, die gewöhnlich auch eine minderwertige Arbeitsleistung und niedrige Gehälter zur Folge haben, ankämpfen. — Die Gehilfen und Gartenarbeiter in Frankfurt-Main sind nach einer wieder holten Ablehnung der Forderungen von Seiten der Arbeitgeber in den Streik ein getreten und haben teilweise bereits die Arbeit niedergelegt. Die von auswärts eintreffenden Ersatzgehilfen mussten unter Begleitung von Gendarmerie vom Bahn hofe abgeholt und in die betreffenden Gärtnereien gefübrt werden. In einer Eschersheimer Handelsgärtnerei sollen 26 Gehilfen gekündigt haben bezw. ausgetreten sein. — Die Gärtner gehilfen von Hanau sind ebenfalls in die Lohn bewegung eingetreten. — Die Lohnbewegung der Gehilfen zu Mannheim hat zunächst den Erfolg gehabt, dass die Arbeitgeber sich bereit erklären, mit den Vertretern der Gehilfenschaft zu verbandeln. Nach dem neu ausgearbeiteten Tarif soll sich der Stundenlohn der Gartenarbeiter auf 40, für Gehilfen auf 45 bezw. 50 Pfg. belaufen. Es wurde von Seiten der Gehilfen in einer kürzlich abgehaltenen Versammlung eine Reso lution angenommen, worin man die eingereichten Forderungen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln erzwingen will und wobei zum Beitritt in den „Allgemeinen deutschen Gärtnerverein“ aufgefordert wird. — Die Landschafts gärtner von Berlin und Umgebung haben auf ihre, zum 2. Male eingereichten Forderungen von Seiten der Prin zipale eine ablehnende Antwort erhalten. Die Versammelten haben deshalb den Beschluss gefasst, die Lohnkommission zu beauftragen, alle Vorbereitungen zu treffen, dass, sobald es die Witterung gestattet, in den Streik eingetreten wird; an die Gehilfen ist ausserdem die Auf forderung ergangen, mit keinem Unternehmer einen Separatvertrag abzuschliessen. ebenso dürfte äusser uns auch mancher andere Besucher von der Binderei mehr erwartet haben. Einen hübschen Abschluss fand übrigens dieser letztere Teil durch die schönen abgeschnittenen Odontoglossum-Ranken von Ch. Vuylsteke- Loochristi. Wir können damit unseren Bericht über diese Berliner Ausstellung schliessen, und werden in der nächsten Nummer über die „Erste grosse Berliner Bindekunst-Ausstellung“, welche am 20. März eröffnet wurde, und in allen ihren Zweigen als recht gelungene zu bezeichnen ist, einen ausführlichen Artikel bringen und auch manche vortreffliche Leistungen berücksichtigen. Obstbau in Deutschland von C. Jokisch in Gransee. Noch immer wandern viele Millionen für Obst ins Ausland, doch ist es erfreulich zu sehen, wie sich jetzt überall das Interesse für Obstbau in unserem Vaterlande regt. Die Provinz Brandenburg geht mit guten Beispielen jetzt vorwärts. So wurde im vorigen Jahre die „Märkische Obst- und Tafeltraubengenossen schaft zu Berlin“ gegründet. Diese hat ihre Anlage von etwa 25 Morgen in Luckau, Regierungsbezirk Frankfurt a. d. O. Auf Anregung der Landwirtschaftskammer hat sich weiterhin am 5. März zu Berlin die „Brandenburgische Obstbau- und Traubenzucht genossenschaft Gransee“ gebildet. Gleich am ersten Tage wurde das Genossenschaftskapital von 70 000 Mark voll gezeichnet. Die Genossen schaft erwarb unter äusserst günstigen Bedin gungen von der Stadt Gransee ein 56 Morgen grosses, äusserst günstig gelegenes Gelände für den sehr mässigen Preis von 21000 Mark, das ist der Morgen rund etwa 344 Mark. Sonst werden in Gransee 800—1000 Mark für den Morgen Land bezahlt. Die Genossenschaft be absichtigt vorzugsweise Kernobst in nur besten, erprobten Sorten anzubauen. Ferner soll die Traubenkultur unter Glas betrieben werden. Es werden ganz nach belgischem Muster vor läufig fünf Häuser dazu hergerichtet. Im Flecken Hach bei Brüssel ist mit dieser Kultur vor etwa 45 Jahren mit wenigen Häusern angefangen worden. Jetzt sind dort über 7000 Weinhäuser vorhanden. Der ganze Ort beschäftigt sich ausschliesslich nur mit dieser Kultur. Mancher Besitzer hat bis 300 Häuser. Mit solchen einfach hergestellten Weinhäusern macht man sich in der Traubenzucht ganz un abhängig von der Witterung. Im Frühjahr wird ein wenig geheizt, damit die Blüte schneller vonstatten geht. Im Sommer findet eine Heizung nicht statt, da die Wärme in Häusern unter Glas bekanntlich da eine sehr grosse ist. Erst im Winter hält man die Häuser mittelst der Heizung über dem Gefrierpunkt, damit die Trauben nicht durch Frost leiden. Man lässt die Trauben nämlich bis zum Verkauf bis Weihnachten und darüber hinaus bis Januar- Februar am Stock hängen, wo sich dieselben am besten konservieren. Dadurch, dass die Trauben um genannte Zeit am höchsten bezahlt werden, das Pfund mit 1 —1,50 Mark, ist die Rentabilität eine gesicherte. Zur Kultur unter Glas eignen sich haupt sächlich zwei besonders grosse und feine Sor ten, (Gros Colmar und Black Hamburgh. ?), welche als Topfreben zur Anpflanzung gelangen. Im zweiten Jahre hat man schon eine kleine Ernte. Dieser einfache Betrieb wird sicherlich für viele Besitzer nachahmenswert werden. Wer sich schon heute dafür interessiert kann die Wein häuser in Luckau besichtigen. Die im vorigen Mai gepflanzten Topfreben haben über drei Meter lang getrieben und sind jetzt auf 50 cm zurückgeschnitten. Dieser Rückschnitt ist nötig, damit der Stock von unten an sich mit Frucht holz bekleidet und der Raum voll ausgenützt wird. Auch in Nordfrankreich ist diese Trauben kultur vertreten. Bei einem Besitzer dieser Kultur besichtigte der Landwirtschaftsminister die Anlage und erkundigte sich nach der Ren tabilität. Auf die Aussage des Züchters, dass das Ausland, speziell Belgien, grosse Konkurrenz mache, wurde bald danach auf Tafeltrauben ein Zoll von 2 Frank pro Kilo gelegt. Hieraus sieht man deutlich, wie das Ausland es ver steht, seine Interessen zu wahren und die heimischen Kulturen zu schützen. Die Obstbaugenossenschaften, wie der Obst bau überhaupt, hat in der Mark Brandenburg eire grosse Zukunft. Das günstig gelegene Absatzgebiet, die Reichshauptstadt, nimmt jedes Quantum Obst auf. Aber freilich, alles was bisher bei uns geschaffen ist, das Wenige an Obst, verzehrt eine Dreimil ionenstadt in wenigen Tagen. Um den vollen Bedarf zu beschaffen, müssten noch Millionen von Obstbäumen ge pflanzt und diese in bester Pflege gehalten werden. Neuheiten. — Zwei neue Azaleen, beides Sport bildungen bekannter Sorten von Azalea indica, beschreibt Charles Pynaert in „Revue de l’Horticult. beige“. Die eine Varietät, Hoogheana, ist ein Sport von „Luna“; sie ist zur Früh- treiberei geeignet und soll sich noch früher als Deutsche Perle und Vervaeneana zur Blüte bringen lassen. Die Blumen sind sehr gross, gefüllt und zeigen reinweisse, gewellte Petalen mit feurig rosenroter Mitte. Wie die Stammsorte ist auch Hoogheana sehr blühwillig und setzt schon als kleine Pflanze reichlich Knospen an. Die zweite Neuheit, Perle de Loochristy, ist ein Sport der bekannten „Deutsche Perle" und vor dieser durch die enorme Grösse der Blumen und besonders kräftigen Wuchs ausgezeichnet. Es soll eine der grösstblumigen Azaleensorten sein, die wir heute besitzen; sie verlangt aber in der Kultur und bei der Treiberei viel Aufmerksamkeit, um damit Erfolg zu haben. Eine sehr nährstoffreiche Erde und rechtzeitiger Schnitt bei der Anzucht der Pflanzen sind unumgänglich notwendig. — Salvia Sclarea Turkestaniana. Die Stammform dieser Neuheit, die S. Mottet in „Revue horticole" beschreibt, wächst in Süd europa und selbst noch in Südwestdeutschland wild und bietet mit ihren blasslilafarbigen Blüten, die von weissen Deckblättern umgeben sind, nur geringes gärtnerisches Interesse. Ausser dem hat wohl der starke Geruch, der allen Teilen der Pflanze eigen ist, der Verbreitung dieses zweijährigen Gewächses, das den deutschen Namen Muskatellersalbei führt, hindernd im Wege gestanden. Salvia Sclarea turkestaniana, die als eine geographische Varietät der S. Sclarea anzusehen ist, wurde durch Vilmorin An- drieux & Co.-Paris in diesem Jahre in Samen angeboten; sie soll die Stammform nicht nur durch reinere Färbung und grössere Blumen, sondern auch durch den gefälligeren und üppigeren Wuchs der ganzen Pflanze über treffen. Es handelt sich hier um eine völlig winterharte Pflanze staudenartigen Charakters, die am besten zweijährig kultiviert wird. Säm linge vom April blühen im Juni und Juli des folgenden Jahres und nach dem Zurückschneiden der Blütenstengel zeigt sich im Herbst ge wöhnlich noch ein zweiter Flor. Die Pflanze bildet einen dichten Busch und erreicht mit den Blütenständen über 1,20 m Höhe; die mattgrünen, stark behaarten, stumpfovalen Blätter erreichen bei 8—12 cm Breite 15—20 cm Länge und sind ziemlich lang gestielt. Die Hauptzierde des Blütenstandes bilden die 3 cm langen, etwa 2 cm breiten weissen Deckblätter, die am Rande teils in eine grünliche, teils in eine blass rosarote Tönung übergehen.
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