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Mo. 12. Sonnabend, den 28. Mär 1007. Jahrgang Derj/andelsgärfner. -omama’pz- Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau, -"tar"thasnnem Ldprig-Oetrnh, Mitteistr.su 4. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig - Gohlis Leipzig- Gohlis, Organ des ,,Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222® der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jabr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark S.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner ,, 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Steuerfragen — Steuerschmerzen, i. Nach dem diesjährigen hartnäckigen Winter sehnen wir uns mehr denn je dem Frühling entgegen, der uns mit Blumen, Liedern und Sonnenstrahlen auch als sinnige Lenzgabe — den Steuerzettel bringt. Glücklich verarlagte Naturen stört die „Veranlagung“ der Steuer behörde nicht. Sie fügen sich lächelnd in das Unabänderliche. Andere brummen und — zahlen. Ein dritter Teil raisoniert und — re klamiert. Die Reklamation aber wird verworfen, weil sie nicht ausreichend begründet ist. Das erweckt tiefen Groll in der Männerbrust des Reklamanten, obwohl er sich die verfehlte Reklamation selbst zuzuschreiben hat. Zu einer wirksamen Reklamation gehört Zahlenmaterial, denn nur Zahlen beweisen in Steuerfragen. Zur Abgabe einer Selbsteinschätzung sind ausserdem nur die verpflichtet, die bereits mit einem Einkommen von über 3000 Mk. veran lagt worden sind, oder diejenigen, welche zu einer Reklamation aufgefordert werden. Zum ersten Male treten für das Steuerjahr 1907 die Bestimmungen der Steuemovelle vom 19. Juni 1906 in Preussen in Kraft. Durch diese ist das bisher gültige Steuer-Veranlagungsgesetz ganz wesentlich abgeändert worden. Für jeden preussischen Steuerzahler ist es deshalb von grosser Wichtigkeit, mit diesen Bestimmungen vertraut zu sein, denn nur wer sie kennt und beachtet, wird in der Lage sein, sich richtig einzuschätzen, die Veranlagung nachzuprüfen und eine zu hohe Einschätzung erfolgreich zu bekämpfen.*) Wir werden im folgenden im Anschluss an das neue Gesetz einige Steuer fragen der Beirachtang unterziehen und dabei auch die übrigen Steuergesetze im allgemeinen mit berücksichtigen. Ein Gärtner, der mit einem Einkommen von über 3000 Mk. bisher veranlagt war, muss sich selbst in Preussen einschätzen, während das z. B. in Sachsen nicht der Fall ist. In Sachsen braucht auch derjenige, welcher ein Deklarations- formular zugesandt erhielt, sich nicht selbst einzuschätzen, sondern kann das der Steuer behörde selbst überlassen, die in ihrem zuvor- *) Ein im Verlag von L. Schwarz & Co., Berlin S. 14, erschienenes Büchlein „Das preussische Ein kommensteuergesetz vom 19. Juni 1906“ (Preis l,20Mk.) wird dabei gute Dienste tun. kommenden Wesen freilich Steuernde „gering schätzig“ behandelt. In Preussen muss auch jeder Gärtner, der einen solchen Einschätzungs bogen erhält, der Aufforderung zur Selbst einschätzung nachkommen. Wer das unter lässt oder auch wer die Frist zur Ein reichung der Selbstabschätzung in Preussen versäumt, hat äusser der kaum ohne seine Mitwirkung festgesetzten Steuer noch 50% Zuschlag zu ent richten. Also aufgepasst, preussische Handelsgärtner! Wer trotz nochmaliger Aufforderung die Steuererklärung noch nicht bewirkt, muss einen weiteren Zuschlag von 25% bezahlen. Und die Steuerbehörde geht unnachsichtlich mit diesen Strafen vor, um Ordnung in die Einschätzung zu bringen. Darauf ist erst kürzlich wieder hingewiesen worden. Kommt eine Selbsteinschätzung nicht in Frage, so hat die Steuerbehörde den Handels gärtner amtlich einzuschätzen. Auch wenn er er klärt hat, ist die Behörde nicht an die Deklara tion gebunden, sondern kann ihn frei abschätzen. Das ist in allen Bundesstaaten Rechtens. Bei der Steuerveranlagung haben dann die mit der Veranlagung beauftragten Organe den Steuer pflichtigen nach bestem Ermessen einzuschätzen. Als Unterlagen und Anhaltepunkte hierzu dienen wie gesagt durchaus nicht nur die von Steuerpflichtigen gemachten Angaben, vielmehr werden auch äussere Verhältnisse, z. B. gesell schaftliches und sonstiges Auftreten, die Ein kommensangabe anderer etwa in gleicher Lebens lage befindlichen Haudelgärtner, kurz alle mög lichen Umstände, in Betracht gezogen. Wer zu hoch eingeschätzt wird, kann reklamieren. Diese Reklamation ist an keine bestimmte Form gebunden. Das ist in allen Bundesstaaten so. Aber sie muss klar und übersichtlich erkennen lassen, wodurch sich der Steuerzahler beschwert fühlt und sie muss Nachweise über das Einkommen desselben er bringen. Sehr oft macht sich der Reklamant nur in ganz allgemeinen Angaben und Protesten Luft, auf die natürlich kein Gewicht gelegt werden kann. Eine genaue Schilderung der Vermögenslage des Reklamanten mit speziali sierten Angaben wird überall verlangt Am besten kommt dabei der Handelsgärtner weg, der sich auf eine geordnete Buchführung stützen kann. Wer in seinem Betrieb dieselbe nicht eingeführt hat, der ist jetzt in Preussen doppelt im Nachteil. Zumeist wird nach § 9 des preussischen Einkommensteuergesetzes nur denjenigen Geschäftsleuten die Veranlagung nach dem dreijährigen Durchschnitt zugestanden, die Handelsbücher nach berufsmässigen Grund sätzen führen. Bei dieser Durchschnittsberechnung ist sogar der etwaige Verlust eines Jahres von dem Gewinne der beiden anderen Jahre in Abzug zu bringen. Wer von den Gärtnern aber eine solche Buchführung nicht aufweisen kann, und leider sind es deren nur noch zu viele, der wird nach den Er gebnissen lediglich des letzten Steuer jahres herangezogen. Das kann unter Um ständen Vorteil, sehr häufig aber auch einen grossen Nachteil bringen, wenn das letzte Jahr aus irgendwelchen Umständen sich als ein Aus nahmejahr besonders günstig gestaltete. Nun ist aber die behördliche Schätzung, wenn kein beweiskräftiges Material beigebracht werden kann, auf jeden Fall ausschlaggebend, selbst wenn sie falsch sein sollte. Dass der Behörde bei unzulänglichem Material die Einschätzung nicht leicht fällt, ist leicht be- begreiflich. Es soll in erster Linie der Umsatz festgestellt werden. Das unterliegt keinen Schwierigkeiten, wo eine Inventur und Bilanz zu Hilfe kommt. Wo man aber eine Buch führung nicht eingerichtet hat, da macht es Schwierigkeiten, die am Anfang und Ende des Steuerjahres vorhandenen Aussenstände festzu stellen, die zum Umsatz gehören. Die Steuer behörde muss sich dann auf das Gebiet der Wahrscheinlichkeitsrechnung begeben und wird der Gärtner zu hoch eingeschätzt, so hat er in solchen Fällen sich diesen Nachteil selbst zu zuschreiben. Sind doch die am Ende des Jahres vorhandenen Aussenstände den Kassen eingängen zu-, die am Anfang vorhanden ge wesenen abzurechnen. Jeder Gärtner müsste im eignen Interesse darauf halten, dass er der Steuerbehörde wenigstens ein und wenn auch noch so primitiv geführtes Buch vorlegen kann, aus welchem sie sich darüber zu orientieren vermag. Ist das Einkommen festgestellt, so sind die gesetzlichen Abzüge zu berücksichtigen, die auch bei der Deklaration als abzugsfähige Posten aufgeführt werden müssen. Um sie verringert sich das steuerpflichtige Einkommen. Welche Posten sind abzugsfähig? Das ist in den deutschen Bundesstaaten sehr verschieden geregelt. Ueberall gehören zu den abzugsfähigen Aus gaben natürlich alle Ausgaben für den Einkauf von Rohmaterialien, Verpackungsmaterial, Frachten, Löhne, einschliesslich Kost und Wohnung für die Gehilfen und Arbeiter, welche mit freier Station ein gestellt sind, also alles, was man unter dem weitgehenden Gesichtspunkt der Selbst kosten oder Herstellungskosten, auch Geschäfts unkosten, begreift. Auch da ist die Buchführung wieder ein Vorteil. Wer sie nicht hat, kann die Einkaufskosten schwer feststellen und be legen und ohne dies lässt sich bei der Steuer behörde schwer ankommen. Auch die Berech nung der Wertdifferenz der Waren am Beginn und Ende des Geschäftsjahres macht ohne Büchernachweis Schwierigkeiten. Auch die Geschäftsmiete, Ausgaben für Heizung, Reinigung, Beleuchtung, Porto, Reklamen, Reisespesen, Zinsen für geliehenes Kapital sind als Geschäfts unkosten anzusehen und abzuziehen. Desgleichen die für das Personal gezahlten Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Invaliden-Versicherung. Weiter kommt in Abzug die Wertverminderung. Es ist von den Werkzeugen 15—20% und sonstigem Geschäftsinventar 10% abzuschreiben. Zu diesen ordentlichen Abzügen, die in allen deutschen Bundesstaaten als solche respektiert werden, kommen nun noch eine Anzahl ausser ordentlicher Abzüge, die nicht gleichmässig im Reiche als solche anerkannt werden. In Preussen können auch die von einem selbständigen Handelsgärtner etwa gesetzlich oder vertragsmässig (Privatkassen) gezahlten Beiträge für Kranken-, Unfall-, Alters- und Invaliden-Versicherung, Witwen-, Waisen- und Pensionskassen, soweit sie zusammen 600 Mk. jährlich nicht übersteigen, desgleichen die Lebensversicherungsprämien für den Steuer pflichtigen, sowie für seine nicht selbständig zur Steuer veranlagten Angehörigen ebenfalls im Betrage bis zu 600 Mk. in Abzug kommen. Aus dem sächsischen Steuerrecht ist in das preussische die Vorschrift hinübergenommen, dass ein Steuerpflichtiger, der Kindern oder anderen Familienmitgliedern Unterhalt gesetz licher Weise zu gewähren hat, pro Kopf von seinem versteuerbaren Einkommen, sofern das selbe 3000 Mk. nicht überschreitet, 50 Mk. abziehen kann. Mindestens findet die Ein schätzung bei Vorhandensein von 3 oder 4 solcher Personen um eine, bei über vier solchen Zwei Berliner Ansstellungen. I. Die Osterzeit steht für den Gartenbau in ier Reichshauptstadt unter dem Zeichen von zwei ausgedehnten Frühjahrs - Ausstellungen. Leider mussten es zwei sein; die alte Zer Splitterung, die sich immer und immer wieder in der Gärtnerei zeigt, die trotz schönklingender Worte, trotz guten Willens und der vielen Ver bände und Vereine nicht beseitigt werden kann. Es liesse sich das hundertfach auch bei anderen Gelegenheiten nachweisen. Und den lieben Berlinern wurden diese beiden Aus stellungen so recht verschiedenartig präsentiert. Es ist eine so schöne Sache, wohltätig zu sein, zumal wenn es die ganze Welf weiss, aber wenn sich diese Wohltätigkeit noch dazu in den Dienst der Krankenpflege stellt, dann muss man sicher den Hut sehr tief ziehen und hocherfreut darüber sein. Dabei ist es diesmal der edle Gartenbau, durch den wir dieses schöne Wohltätigkeitswerk vollbringen zähen. Die Welt ist aber nun einmal misstrauisch, und so ging es äusser uns sicher vielen, die das Warum nicht so recht ergründen konnten. Da fand sich denn heraus, dass von gewisser Seite die Wünsche eines Gross-Ausstellers nicht so recht berücksichtigt sein sollten oder werden konnten. Der Unbekannte zog sich grollend zurück, und sagte einfach: „Was Ihr könnt, das kann ich allein auch, ich werde eine Ausstellung ins Leben rufen, die sich sehen lassen kann! Was meine eigenen Kulturen nicht bieten, das mögen meine Freunde herbeibringen und es fehlt mir auch nicht an vielseitigen Beziehungen, sowohl in den Kreisen der Berliner Haute-vole wie auch zu Fach leuten, die mir gern den Dienst erweisen, mir zu helfen. Euren lange vorbereiteten Plänen, eine erste Bindekunst-Ausstellung zu arrangieren, werde ich zuvor kommen, und meine Aus stellung acht Tage vor der eurigen glänzend eröffnen, denn es ist ja bekannt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst! Für die öffentliche Wohl tätigkeit aber haben ja die lieben Berliner, auch die Presse, immer ein offenes Herz und eine offene Hand gehabt — mein Geschäft werde ich dabei schon machen!“ Wir haben die Intelligenz von Adolf Koschel, seine Unternehmungslust oftmals schon bewun dert, aber seine Taktik teilen wir nicht. Auch diese neue Idee hat uns missfallen. Es verdient rückhaltlos verurteilt zu werden, wie diese Aus stellung zustande kam. Wir haben mit Bedauern von dem Vorwort des Programms, trotz der vielen glänzenden Namen, die unterzeichnet sind, Kenntnis genommen. Gewünscht hätten wir, dass der Gedanke, der hier zum Ausdruck gebracht wurde: den Leidenden und Genesenden in den Krankenhäusern Berlins Blumen und Pflanzen darzubringen, zu einer andern Zeit — nicht als ein so offenbarer Konkurrenz-T, ick — verwirklicht worden wäre. Diese schönen Pläne aber sind in die Wirk lichkeit übersetzt worden und man muss es dem Unternehmer, Adolf Koschel-Charlottenburg lassen, er bat es meisterhaft verstanden, seine Aufgabe zu lösen. — Die Ausstellung war überaus prächtig, sie bot eine Farbenfülle und Aus dehnung, dass sie einer Grosstadt wohl würdig war. Es gehört viel Ehrgeiz und Rührigkeit dazu, wenn ein einzelner sich an eine solche Sache heran wagt. Schliesslich ist ja aber der Grundzug, dass der Kapitalismus in den Dienst des Ausstellungswesens sich stellt; ob das ein Erfolg ist — wir bezweifeln es sehr, zumal wenn weder der Warenhauscharakter noch die Geschäftspraxis ä la Peterseim — wie man unter den Gärtnern so schön sich ausdrückt, so ganz abgestreift wird. Und der finanzielle Erfolg? Es kommt eben darauf an, wie die Bilanz gezogen wird, es kann ja ein glänzen der Ueberschuss herausgerechnet werden, der als Stiftungsfonds immer wieder an diese Aus stellung im Jahre 1907 und den Mann erinnert, der in so uneigennütziger Weise seine Zeit und sein kostbares Pflanzenmaterial dieser schönen Sache geopfert hat. — Wenn aber alle Unkosten prompt aufgestellt werden, dann bleibt vielleicht nur ein bescheidener Nutzen; es kommt eben darauf an, wie das Soll und Haben von dem Veranstalter eingestellt wird. Der recht grosse Saal im neuen Ausstellungs gebäude beim Zoologischen Garten im vor nehmen Westen Berlins kann als sehr vorteil haft bezeichnet werden. Der Raum ist für gärt nerische Erzeugnisse wunderbar geeignet, denn selbst bei trübem Wetter durchflutete die ge waltige und dennoch zierlich erbaute grosse Halle noch reichlich Licht. Es stellt diese ja nur einen Teil der neuen Ausstellungsräume im Zoologischen Garten vor. Auch die um die Mittel halle in den Nischen gruppierten einzelnen Gärt chen und Anlagen haben im Verhältnis eine recht gute Beleuchtung; vielleicht am ungünstigsten war die Binderei hierbei weg gekommen. Das Wetter blieb zwar unfreundlich,aber immerhin,die Bindekunst sollte in dem besten, in dem hell sten Raum einen Ehrenplatz erhalten. Wenn wir leider nicht eine so detaillierte Beschreibung der Ausstellung geben können, wie wir das gern möchten, so wollen wir doch nicht unter lassen, auf einige besonders schöne Sachen einzugehen und diese herhorheben. Wir möchten den Ausstellern gern volle Gerechtigkeit wieder- fahren lassen. Die ganz grosse, gewaltige, mittlere Fläche hatte der Veranstalter A. Koschel- Charlottenburg ganz für sich beansprucht und mit mehr als hundert zum Teil sehr stattlichen und ausgedehnten Gruppen von Blütenpflanzen geschmückt. Die Anordnung gestattete von allen Seiten einen vollen Ueberblick über die räumlich grosse Fläche. Immerhin wurde reich lich viel blühendes Material verwendet. Es ist ja Frühjahrszeit, aber einige Abwechslung durch passende Blattpflanzen hätte nichts geschadet, es fehlten dem Auge ruhige Punkte, die vielen, zum Teil grell hervortretenden Farbenschattie rungen, wenn sie auch häufig durch weisse und zarte Nuancen unterbrochen werden, griffen doch das Auge des Besuchers an, und man suchte unwillkürlich nach frischem Grün, nach einem anderen Eindruck. Der ganze Saal ist als ein grosses Blumen parterre, ein gewaltiges Viereck gedacht, um welches an der Peripherie breite Promenaden wege führen. Im mittleren Teil um die Fon täne gruppiert, treten zunächst die scharfen Linien der Beete, von Azalea „Hexe" gebildet, hervor. Hieran schliessen sich Eckgruppen, „Deutsche Perle" in schönen Pflanzen, die unterbrochen werden von Hyazinthen- und Tulpenbeeten etc. Vortreffliche Leistungen stellen ferner acht stattliche Gruppen blühender Rosen „Madame Druschki" vor, die, trotzdem die Räume kühl gehalten waren, auch noch am sechsten Tage nach der Eröffnung über und über mit Knospen und halboffenen Blüten bedeckt sind. Als Gegenstück dazu sind eben falls acht Gruppen Rosen „Caroline lestout" zu nennen, während auch dunklere Sorten, wie Fisher & Holmes eine hübsche Abwechslung boten. Bei den zahlreichen, meist in regel mässigen viereckigen Beeten abgegrenzten Hya zinthen traten rechts mehr die Farben blau und gelb in allen Tönen, links mehr rosa und weiss hervor. An den vier Ecken sind etwas höher gestellte Fliedergruppen in gefüllten und einfachen Sorten plaziert; ebenso wurde viel Flieder in den Nischen zur Dekoration ver wendet. Hervorzuheben sind ferner eine Reihe von Beeten von Crimson Pambier und ver-